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Thema: Portopflichtige Dienstsachen
Das Thema hat 61 Beiträge:
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iholymoses Am: 15.02.2024 22:54:20 Gelesen: 12372# 37 @  
@ lueckel2010 [#36]

Der Beleg sollte echt sein. Wenn man bei google mal nach "Statisches Reichsamt" und Bildern schaut, dann findet man den "Bundesadler" sehr häufig [1].

Schöne Grüße,
Reinhard

[1] https://www.google.com/search?lr=&sca_esv=c24955e436027d1c&hl=de&as_qdr=all&q=%22STATISTISCHES+REICHSAMT%22&tbm=isch&source=lnms&sa=X&ved=2ahUKEwivw-v7qa6EAxWwhf0HHUjMAXwQ0pQJegQIChAB&biw=1893&bih=931&dpr=0.8
 
lueckel2010 Am: 15.02.2024 23:28:42 Gelesen: 12365# 38 @  
@ iholymoses [#37]

Vielen Dank für den Hinweis.

Tatsächlich sind dort einige Gegenstände und auch Postbelege (z. B. mit Stempeldaten aus 1946) abgebildet, auf denen die gleichen "Geier" wie auf dem von mir gezeigten Beleg abgebildet sind.

Vermutlich hat man nach direkt Kriegsende die "Hakenkreuz"-Siegel schnellstens verschwinden lassen und die alten wieder hervorgekramt.

Bei der deutschen Bürokratie musste ja "alles seine Ordnung haben"!

Moin (= gute Nacht), Gerd Lückert
 
volkimal Am: 18.09.2024 20:04:21 Gelesen: 10429# 39 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache aus Münster nach Coesfeld aus dem Jahr 1871. Es ist gleichzeitig ein Paketbegleitbrief mit dem Vermerk "Hierbei eine Rolle mit Adresse Frei" und dem Paketaufkleber mit der Nr. 400 aus Münster. Außerdem trägt der Brief einen Franco-Stempel (F) aus Münster. Auf der Rückseite sind ein Ausgabe-Stempel aus Coesfeld und der blaue Vermerk "Dülmen". Warum dieser Ortsname dort steht weiß ich nicht.





Der Brief würde natürlich auch zum Thema Paketbegleitbriefe passen. Bei den Paketbegleitbriefen wird aber zwischen Altdeutschland und Norddeutscher Postbezirk unterschieden. Da der Monat nicht sicher zu erkennen ist, ist eine Zuordnung nicht möglich.

Ein weiteres passendes Thema wäre "Portobriefe / Frankobriefe / Teilfrankobriefe / Fahrpostbriefe". Das Thema Franco-Stempel gibt es bisher nicht. Mit diesem schlechten Abschlag möchte ich es auch nicht eröffnen.

Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 01.10.2024 11:05:36 Gelesen: 10309# 40 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache, die Skribent zur Verfügung gestellt hat:



Bad Münder am Deister vom 07.05.1883. Im Jahre 1936 erhielt Münder den Status einer Kurstadt, so dass Münder zu Bad Münder wurde und heute das Prädikat „Staatlich anerkannter Heilquellenkurbetrieb“ trägt.

Viele Grüße
Volkmar
 
skribent Am: 09.10.2024 15:16:57 Gelesen: 10221# 41 @  
Guten Tag,

obwohl die "Portopflicht" aufgedruckt war, ist der Versender diesem Hinweis nicht nachgekommen. Darum wurde die Nachgebühr wohl beim Rechtsanwalt Böcker als Empfänger kassiert.



Das Amt Horst-Emscher gehörte früher zu Recklinghausen, dann zu Gelsenkirchen.

MfG!>Franz<
 
Regis Am: 09.10.2024 17:06:12 Gelesen: 10212# 42 @  
@ skribent [#41]

Eine portopflichtige Dienstsache unterliegt der Portopflicht - das heisst, dass der Empfänger die Gebühr bezahlt.

Bei diesem Brief ist es also korrekt verlaufen. Porto zahlt nur der Empfänger. Franco der Absender.

Gebührenpflichtige Dienstsachen müssen vom Absender frankiert werden.

Der ahnungslose Umgang mit dem Begriff Porto führt so zu Fehlinterpretationen.

Warum sich das niemand merken kann, bleibt mir ein Rätsel.

Gruß Regis
 
DL8AAM Am: 09.10.2024 21:39:57 Gelesen: 10190# 43 @  
@ Regis [#42]

Warum sich das niemand merken kann, bleibt mir ein Rätsel.

Weil es heutigen Sprachgebrauch diesen Unterschied nicht mehr gibt, auch im "offiziellen" Sprachgebrauch der Deutschen Post nicht. Selbst für die Deutsche Post zahlt heute der Absender, dass von der Post verlangte Porto, nicht mehr der Empfänger. Das Wort Franco ist inzwischen "verschwunden". Kein Mensch, auch kein Philatelist, würde heute verstehen, wenn zum Beispiel ein Händler "inklusive Verpackung und Franco", statt "inklusive Porto und Verpackung", anbieten würde. Letzteres wäre im heutigen Wirtschaftsleben sogar falsch, hiesse es ja eigentlich, dass der Empfänger das Porto erst beim Zusteller - bei der Zustellung - nachträglich, "extra" bezahlen müsste. Sprache lebt, verwischt dabei gerne auch mal alte Eindeutigkeiten und zum Teil können sich sogar Bedeutungen vollkommen ändern bis komplett umkehren.

Nur müssen wir natürlich den alten Sprachgebrauch noch verstehen, um die alten Dinge auch richtig zu verstehen. ;-) Das ist wichtig!

Richtig, wie Du schon sagst, ist hier natürlich: Eine portopflichtige Dienstsache ist nicht gebührenfrei, diese wird halt nur vom behördlichen Absender unfrankiert - d.h. unfrei - versendet und der Empfänger zahlt nun Porto beim Briefträger. Porto zu bezahlen, heisst bei den "alten Dingern", eine vom Absender nicht gezahlte Postgebühr, eine Nachgebühr (= Porto) zu bezahlen. Nicht anders herum. Und um die Verwirrung komplett zu machen, eine "portofreie Dienstsache" wäre ja eine Dienstsache, die entweder gebührenfrei wäre oder die von der Behörde ausreichend frankiert wurde (d.h. "frei" war, Franco = "portofrei"). Und, ein Nachporto gibt es übrigens auch nicht, das wäre ja ein Weißer Schimmel. Maximal vielleicht, wenn der Empfänger die Annahme verweigert, d.h. das Porto nicht zahlt, die unfreie und "unporto'ierte" Sendung dann an die Behörde zurückgeht und die Post das nicht bezahlte Porto vom Absender einfordert. Aber ich glaube diese konstruierte Bedeutung für das Wort Nachporto ist wirklich nicht "existent", oder? ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 09.10.2024 21:47:40 Gelesen: 10185# 44 @  
@ skribent [#41]

Hallo Franz,

alemannia hat unter [#29] Auszüge aus der ADA zur Portopflichtigen Dienstsache eingestellt. Das Wesen der portopflichtigen Dienstsache ist die, daß berechtigte Stellen (Behörden usw.) portopflichtige Briefe unfrankiert absenden konnten. Der Empfänger mußte den fehlenden Betrag (ohne Zuschläge) als Nachgebühr zahlen.

Gruß
Manfred
 
Dulfen1 Am: 11.10.2024 21:49:11 Gelesen: 10136# 45 @  
Stempel "Portopflichtige Dienstsache" auf eben Solche vom 08.02.1873 von Elberfeld nach Hückeswagen.

Frankiert mit Mi.Nr.:19, nahezu zentral aufgesetzter Zweikreisstempel Elberfeld Bhf., rückseitig Ankunftstempel Hückeswagen vom 09.02.1873.



Gruß Ulf
 
Günter DR Am: 14.12.2024 19:03:32 Gelesen: 9594# 46 @  
Einen schönen Abend,

ich bin neu in dieser Runde und habe mit Interesse die Infos zu portopflichtigen Dienstsachen gelesen.

Ich habe hier eine solche Postkarte, die nach Gebührenordnung 30 Pf. kosten sollte, sie wurde aber mit 40 Pf dem Empfänger in Rechnung gestellt. Gibt es dafür eine Erklärung?



Besten Gruß, Günter
 
inflamicha Am: 14.12.2024 20:06:48 Gelesen: 9580# 47 @  
@ Günter DR [#46]

Hallo Günter,

herzlich willkommen in der Runde.

Zu Deiner Frage: In der Portoperiode 5 wurde für unzureichend freigemachte Dienstsendungen der einfache Fehlbetrag (hier 30 Pfg.) und ein Zuschlag von 10 Pfg. nacherhoben.

Die Nachgebührenregelungen für das Deutsche Reich 1906-45 findest Du im Inflaband 52 von Paul-Jürgen Hueske, bei Interesse zu beziehen bei Infla Berlin, Literaturstelle.

Gruß Michael
 
Günter DR Am: 14.12.2024 23:35:05 Gelesen: 9547# 48 @  
Vielen Dank Michael,

ich war der Meinung, dass das Porto von portopflichtigen Dienstsachen immer vollständig vom Empfänger zu bezahlen war.

Also doch wieder etwas komplizierter als gedacht.

Schönen Sonntag, Günter
 
Briefuhu Am: 08.01.2025 10:25:11 Gelesen: 9290# 49 @  
Portopflichtige Dienstsache vom 05.12.1873 vom Schultheissenamt Meckenbeuren an das Schultheissenamt Gaisbeuren. Porto 3 Kreuzer mit Blaustift und auf der Rückseite ein Stempel von Waldsee mit unleserlichem Datum.



Schönen Gruß
Sepp
 
Dieter 66 Am: 25.02.2025 21:27:40 Gelesen: 9035# 50 @  
Hier eine „portopflichtige Dienstsache“ vom 14.2.46 als Einschreiben. Absender war das Postamt Tiengen Niederrhein. Siehe Rückseite. Der Empfänger, ein Pfarrer a.D. in München. Als portopflichtige Dienstsache hatte der Empfänger 42 Rpf. ohne Zuschlag zu zahlen.

Allerdings trägt dieser Beleg ein aptiertes Dienstsiegel von Tiengen, Oberrhein. Fast alle Dienstsiegel, die nach 45 verwendet wurden, waren aptiert. Reichsadler und Hakenkreuz wurden entfernt. Minimale Fragmente im Innenkreis sowie der Kennbuchstabe „e“ sind noch zu erkennen.

Dienstsiegel dienten insbesondere in der Zeit der Barfreimachungen als zusätzliche Bestätigung zur Vereinnahmung der Gebühr.

Tiengen war als Postamt der RPD Mannheim 1 (Kirh) unterstellt. Der Schreiber oder Verfasser war wohl geografisch nicht die größte Leuchte. Oberrhein und Niederrhein liegen nun wahrlich ein paar 100 km auseinander.



Schönen Gruß Dieter.
 
Briefuhu Am: 22.08.2025 08:45:12 Gelesen: 6003# 51 @  
Portopflichige Dienstsache, zweite Gewichtsstufe, vom 05.01.1952 vom Gerichtsvollzieher in Flensburg nach Hamburg-Bahrenfeld. Notopfermarke, roter Stempel Nachgebühr und 40 (Pfennig) in blau.



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 12.12.2025 11:27:00 Gelesen: 4724# 52 @  
Portopflichtige Dienstsache vom 14.02.1949 von Nienburg nach Hassbergen. Absender Niedersächsische Minister für die Entnazifizierung, Notopfer Berlin ( mit starker Farbsättigung) und mit blau 20 für das vom Empfänger zu entrichtenden Porto. Briefinhalt ist die Entnazifizierungsentscheidung, die gefaltet wurde und dann so versandt wurde.



Schönen Gruß
Sepp
 
volkimal Am: 12.02.2026 20:24:48 Gelesen: 3895# 53 @  
Hallo zusammen,

zwei Portopflichtige Dienstsachen von der Direction der Westfälischen Provinzial Feuer-Sozietät in Münster an das Amt in Drolshagen:





Von 1905 bis 1906 hat sich das Emblem der Westfälischen Provinzial Feuer-Sozietät auf der Rückseite geändert.



Das Datum ist mir nicht ganz klar. Beim Aufgabestempel lese ich 28.06.1905 und beim Ankunftsstempel 29.03.1905. Ich nehme an, dass es in beiden Fällen der März ist. Was meint ihr?

Viele Grüße
Volkmar
 
DL8AAM Am: 12.02.2026 21:10:17 Gelesen: 3884# 54 @  
@ volkimal [#53]

Hätte der Zusatz "Portopflichtige Dienstsache" denn vom Absender nicht gestrichen werden müssen, wenn dieser die Sendung selbst vollständig frankiert hat? Der Eindruck sollte hier doch eigentlich eine "Streich"-Auswahlmöglichkeit darstellen?

Im offiziellen Postsprech und entsprechend der damals gültigen ADA, siehe [#29], bedeutet der Terminus "Portopflichtige Dienstsache" doch grundsätzlich, dass die Sendung unfrankiert (unfrei) verschickt wird und dass die notwendige Gebühr für die Sendung vom Empfänger (ohne Strafgebühr) zu bezahlen ist?

Beste Grüße
Thomas
 
volkimal Am: 12.02.2026 21:34:11 Gelesen: 3866# 55 @  
@ DL8AAM [#54]

Hallo Thomas,

Du fragst "Hätte der Zusatz "Portopflichtige Dienstsache" denn vom Absender nicht gestrichen werden müssen, wenn dieser die Sendung selbst vollständig frankiert hat?".

Ich kenne mich zu wenig damit aus und weiß nicht, wie genau verfahren werden musste.

Gehören die beiden Briefe, da sie ja frankiert sind überhaupt noch zu diesem Thema?

Viele Grüße
Volkmar
 
becker04 Am: 13.02.2026 08:19:17 Gelesen: 3825# 56 @  
@ volkimal [#55]

Guten Morgen,

es ist doch ganz einfach, man sollte nur das verstehen was dort geschrieben steht. "Portopflichtige Dienstsache frei" frankierte die Behörde, wie mein Brief vom Bezirksamt Charlottenburg aus dem Jahr 1931.



Fehlte der Zusatz "frei" oder wurde dieser durchgestrichen musste der Empfänger zahlen.

Das Thema lautet nur "Portopflichtige Dienstsachen".

MfG
Klaus
 
volkimal Am: 13.02.2026 10:48:57 Gelesen: 3798# 57 @  
@ becker04 [#56]

Hallo Klaus,

das ist logisch - danke für die Aufklärung.

Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 28.02.2026 18:29:11 Gelesen: 3438# 58 @  
Hallo zusammen,

diese Portopflichtige Dienstsache hat Franz Blazek zur Verfügung gestellt:



Der Brief wurde am 7.5.83 in Münder (heute Bad Münder) aufgeliefet und erreichte das Ziel Wennigsen am 8.5.83. Schade, dass der Ankunftsstempel so schlecht abgeschlagen wurde.

Viele Grüße
Volkmar
 
Briefuhu Am: 01.05.2026 09:08:38 Gelesen: 2216# 59 @  
Brief vom 09.08.1947 von Korbach nach Usseln/Waldeck. Portopflichtige Dienstsache vom Landrat des Kreises Waldeck/Wirtschaftsamt. 24 Pfennig vom Empfänger zu entrichten waren vermerkt. Im Inhalt geht es um die Vorbestellung von Seifen und Waschmittel sowie Bestandsaufnahme.



Schönen Gruß
Sepp
 
becker04 Am: 13.05.2026 08:52:37 Gelesen: 1846# 60 @  
Guten Morgen,

ein Faltbrief (Bescheinigung für den Austritt aus einer Kirche) im Ortsverkehr vom Amtsgericht Berlin-Neukölln. Der Aufdruck "Gebührenpflichtige Dienstsache" bedeutet für den Empfänger die Zahlung des entsprechenden Betrages. Dokumentiert durch den roten Nachgebühr-Stempel der Post und die blaue 8, 8 Pfennige für den einfachen Ortsbrief.



MfG
Klaus
 
Post-Bote Am: 02.07.2026 22:02:08 Gelesen: 915# 61 @  
Portopflichtige Dienstsache - was genau habe ich hier?

Hallo zusammen,

ich habe einen Dienstbrief aus Großheppach, datiert 6. Januar 1907, mit folgendem Erscheinungsbild:



1. Aufdruck auf dem Umschlag

„Portopflichtige Dienstsache“ ; „Portofreimarke 5 Pf“ (vorgedruckt, keine Klebemarke)

Mir ist bewusst, dass „portopflichtig“ bedeutet, dass dieser Dienstbrief nicht portofrei war und deshalb vom Absender frankiert werden musste. Die Portofreimarke ist also eine vorgedruckte Frankatur, kein Hinweis auf Portofreiheit.

2. Stempel

Vorderseite: Grossheppach, 6. Jan. 07 ; Rückseite: Waiblingen, 6. Jan. 07
Die Beförderung erfolgte also am selben Tag über die württembergischen Leitwege.

3. Lila bzw. violetter Stempel auf der Vorderseite

Hier bin ich unsicher. Der Stempel scheint ein behördliches Dienstsiegel zu sein. Ich vermute, dass er mit „Schultheissen…“ beginnt.

Der Schultheiß war damals der Gemeindevorsteher bzw. Verwaltungsbeamte, der amtliche Schreiben versandte und Dienstsiegel führte. Laut Wikipedia war der Schultheiß ein Beamter, der im Auftrag seines Herrn die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anhielt, also Abgaben einzog oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge trug.

Meine Fragen an euch:

Wie genau ist dieser Umschlag mit seinem Aufdruck katalogisiert?
(Portofreimarke, Dienstsache, württembergische Verwaltungssache)

Wie lautet der Empfänger Name? Waiblingen erkenne ich wegen rückseitiger Stempelung.

Kann jemand den lila Dienstsiegel‑Stempel eindeutig bestimmen?
(Behörde, Wortlaut, Typ)



Wer hat das Porto bezahlt?

Nach meinem Verständnis: der Absender (durch die vorgedruckte 5‑Pf‑Portofreimarke). Der Empfänger zahlt nichts, da korrekt frankiert.

Ich freue mich über jede Einschätzung oder Ergänzung – besonders zum Dienstsiegel und zur genauen postalischen Einordnung.
 

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