Da inzwischen aber etliche ähnlich aufgebaute Formen aufgetaucht sind - und da es sich hier in der Regel um größere, etablierte und im Allgemeinen auch als seriös geltende, gewerbliche bzw. institutionelle Absender handelt, kann ich mir inzwischen kaum noch eine 'irreguläre' Unter-der-Hand-Nutzung vorstellen und tippe deshalb darauf, das das Formen sind, die unter dem AGB-Zusatz "... oder genehmigten Motive" fallen. Auf Grund unserer aktuellen Beobachtungen nehme ich meine "kreativ tricksen"-Ausssage aus hiermit auch erst einmal zurück. Nur, wenn es "abweichende, genehmigte Formen" gibt, weshalb hat man dann nicht auch den Absatz 3 entsprechend (um-)formuliert?Es scheint, als ob sich hierdurch ein nettes neues Sammelthema "INTERNETMARKEN mit abweichenden aber postalisch genehmigten, individuellen Kundenklischees" (?) für den Modernpostgeschichtler auftut - und dazu auch noch echter Bedarf ;-)Beste GrüßeThomas[1] http://www.deutschepost.de/content/dam/mlm.nf/dpag/images/i/internetmarke/agb_internetmarke_februar_2012.pdf