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Thema: Portopflichtige Dienstsache
Martinus Am: 08.04.2010 23:26:12 Gelesen: 27741# 1 @  
Da frag ich mich, ob das Finanzsamt bzw. der Sachbearbeiter am Finanzamt sich mit den Gebühren Ordnungen nicht auskannte, jedenfalls mußte der Empfänger wohl eine Nachgebühr entrichten. Oder der Brief ging zurück? Jedenfalls findet sich ein Stempel Rot "Nachgebühr" ein Werbestempel "Prüfung von Anschriften durch die Post" ein Stempel lila "portopflichtige Dienstsache" sowie ein Stempel "Briefstempel des Finanzsamtes" auf einen Beleg. Dazu noch frankiert mit der 2 Pfg. Notopfer Berlin! Ich finde ein schöner Beleg! Wofür die 10 Pfennig Nachporto dann wohl zu verschmerzen waren?

lg Martinus


 
Postgeschichte Am: 09.04.2010 00:02:02 Gelesen: 27735# 2 @  
@ Martinus [#9]

Das Finanzsamt konnte als Behörde Briefe als "Portopflichtige Dienstsache" unfrankiert versenden. Der Empfänger war zur Zahlung des Portos (ohne Zuschlag) verpflichtet.

Die Notopfermarke war in jedem Fall vom Absender zu verwenden, da eine nachträglich Erhebung und Abrechnung einen zu hohen Verwaltungsaufwand erfordert hätte.

Das Porto für einen gewöhnlichen Ortsbrief bis 20 g betrug in der Zeit von 1.9.1948 bis 31.8.1971 10 Pf. Die Nachgebühr von 10 Pf. war somit korrekt.

Gruß
Manfred
 
Hawoklei (RIP) Am: 14.04.2011 15:45:11 Gelesen: 27297# 3 @  
Nach einem Jahr hier mal wieder ein Beleg der am 25.1.47 von DRESDEN nach Kienitz/Oder gelaufen ist. Der Empfänger durfte/mußte die 24 Pf. Porto bezahlen.

Beste Grüsse
Hans


 
Martinus Am: 31.01.2012 18:08:53 Gelesen: 26162# 4 @  
Gut Ding will Weile haben

Mein Beleg wurde am 8. Oktober 1919 in Heilbronn aufgegeben. Der Inhalt ist bekannt und nicht minder prikär. Geht es doch hier um eine nicht unbedeutende Erbschaft, die nun vom Nachlassgericht geprüft werden soll. Den Vorsitz in Heilbronn hat der Bezirksnotar Geyer.



Dienstpostkarten (Format 140 x 90 mm) mit Aufdruck "Volksstaat Württemberg" sind mit Zusatzfrankatur recht selten anzutreffen, vor allem in sauberer Erhaltung eine Rarität! Hier die DP 47 5 1/2 Pf. rotbraun mit Zusatzporto - damit porto gerecht gelaufen Betrug das Porto am 8.Oktober 1919 15 Pfennig! (Mi.Nr. 228, 237 und 257)

mit Sammlergruß Martinus
 
wuerttemberger Am: 31.01.2012 18:40:21 Gelesen: 26154# 5 @  
@ Martinus [#4]

Dienstpostkarten mit Aufdruck "Volksstaat Württemberg" sind ohne Zusatzfrankatur selten bis äußerst selten. Ausnahmen bilden die Ganzsachen mit 10 und 15 Pfennig Wertstempel. Gerade letztere konnten nur mit Sonderverwendung eine Zusatzfrankatur erfahren und da sind alle Ganzsachen aus dieser Zeit selten.

Im Anhang eine DP47 als Drucksache verwendet. Im Ortsverkehr gibt es diese Karten auch aber ich habe noch keine.

Gruß

wuerttemberger


 
Martinus Am: 31.01.2012 19:33:05 Gelesen: 26129# 6 @  
@ wuerttemberger [#5]

Vielleicht kannst Du mir einen Anhaltspunkt zum Michelwert geben? Was kann man unter Freunden dafür verlangen? Ich habe den Beleg eingetauscht - mit der Info, dass sowas selten ist.
 
wuerttemberger Am: 31.01.2012 21:11:01 Gelesen: 26108# 7 @  
@ Martinus [#6]

Die Katalogwerte geben schon eine gute Orientierung. Mit Zusatzfrankatur wäre mir diese Ganzsache 5 Euro wert.
 
Gisi Am: 13.09.2013 15:29:13 Gelesen: 24387# 8 @  
Dieser Beleg weist für mich einige Fragen auf. Ist dies der erste Beleg von 2 Belegen, oder bedeutet die II No I, dass in dem gefalteten Kouvert der Postbestätigungsschein steckt (nicht vorhanden) ?

Besten Dank
Gisi


 
10Parale Am: 02.09.2014 21:36:34 Gelesen: 23762# 9 @  
Hallo zusammen,

gibt es weitere Belege zu diesem Thema? Es gab wohl Dienstsachen, die nicht frei waren und der Empfänger das Porto zu bezahlen hatte. Hier waren es wohl 10 Pfennig(e), freigemacht mit einem Unterrandstück Deutsches Reich Michel Nr. 41 am 9. Mai 1884 in Darmstadt.

Darmstadt war die Haupt- oder Residenzstadt des Großherzogtums Hessen (1806 - 1918). Absender war das Grosherzogliche Hessische Ministerium der Finanzen, ein Tag später landete der Brief in Friedberg, wovon rückseitig ein schön erhaltener Kastenstempel Zeugnis ablegt.

Wagt jemand eine Bewertung dieses Briefes?

10Parale


 
Max78 Am: 05.12.2015 04:12:47 Gelesen: 22786# 10 @  
@ Martinus [#1]

Hallo zusammen,

dieses Thema hat mich ein wenig stutzig gemacht als ich den Beitrag [#1] und [#2] gelesen habe. Eine portopflichtige Dienstsache, gab es die auch noch in der BRD, gibt es ein bestimmtes Datum, wann diese Stempel abgeschafft wurden? Ist die Bezeichnung "Nachgebühr" nicht etwas irreführend ? Der Stempel portopflichtige Dienstsache würde doch völlig ausreichen, um das Porto auf den Empfänger zu schieben.

Zudem stellte ich mir dann noch eine 2. Frage: Wie war es eigentlich mit den Ankunftsstempeln geregelt, hier der vorderseitige Northeimer? Mir sind Ankunftstempel bislang meistens nur auf Eilbriefen, Auslandsbriefen oder ähnlichem aufgefallen. Gab oder gibt es dafür eine bestimmte Regelung/ Einschränkung? Ich weiss, bei Belegen aus den Zeiten der alliierten Besetzung hört sich diese Frage eventuell ein wenig schräg an.



Hier tappe ich wirklich ein wenig im Dunkeln und würde mich auf eine Antwort sehr freuen,

mit vorausgeschicktem Dank, Max
 
Max78 Am: 05.12.2015 18:34:06 Gelesen: 22738# 11 @  
Hier nun mal der Versuch, durch ein wenig Internetrecherche diesen Fragen auf die Spur zu gehen. Ich hoffe, dass ich nicht der einzige bin, der sich fragt, wie es sich mit den portopflichtigen Dienstsachen (in Verbindung mit Nachgebühr) postgeschichtlich verhalten hat und andere nicht damit langweile. Zu der zeitlichen Verwendung auch in der BRD habe ich einen interessanten Bericht in Zeitonline gefunden, der wie folgt lautet:

Portopflichtiger Zopf
4. September 1959, 7:00 Uhr
Dd, Wiesbaden.

Eine Einrichtung, mit der eine Behörde einer anderen Behörde nicht nur völlig unproduktive, sondern verlustbringende Arbeit macht“, nennt der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Ludwig Schneider (Kassel) in einer an die Landesregierung gerichteten „Kleinen Anfrage“ das uralte Institut der „portopflichtigen Dienstsache“. Der Interpellant fordert die hessischen Behörden auf, keine Sendungen dieser Art mehr aufzugeben. Die Regierung aber möge sich im Bundesrat dafür einsetzen, daß die Vorschriften der Postordnung über „portopflichtige Dienstsachen“ umgehend aufgehoben werden.

Wie vor hundert Jahren werden noch heute von den Behörden an die Staatsbürger Postkarten, Drucksachen und Briefe unfrankiert versandt, wenn die Behörde glaubt, die Nachricht liege vorwiegend im Interesse des Empfängers. Was dabei zu beachten ist, ergibt Abschnitt V, 1 der Postordnung: Die Behörde muß auf den Briefumschlag den Stempel „Portopflichtige Dienstsache“ drücken und außerdem mit ihrem Siegel bekunden, daß es sich auch wirklich um eine solche handelt. Die Post muß die eingehenden Dienstsachen aus den anderen Sendungen aussieben und sie den Postboten gesondert mit einem Verzeichnis zuleiten.

Der Postbote kann die „portopflichtige Dienstsache“ nun nicht einfach in den Briefkastenschlitz des Empfängers werfen, denn er muß ja die zehn oder zwanzig Pfennig kassieren. Er steigt ein, zwei, drei oder noch mehr Treppen und hat Glück, wenn er jemanden trifft, der die Sendung gegen Zahlung der Gebühr abnimmt. Andernfalls steigt er am nächsten Tage nochmals Treppen, und schließlich fertigt er eine Nachricht für den Empfänger aus: Er möge sich auf dem Postamt, Schalter soundso, einen Brief abholen. Hat der Postbote die Pfennige kassiert, so muß er mit der Postkasse abrechnen. Er zahlt den Groschen ein – dann erst ist er „entlastet“.

Der Landtagsabgeordnete hat recht: Dies ist – in einer Zeit, da gerade die Post immer wieder über „Personalmangel“ klagt – gewiß ein alter Zopf. Er gehört abgeschnitten.


Somit stellt sich die Frage, ob der Stempel "Nachgebühr" eventuell eher wegen des Verweigerns der Annahme (vom Empfänger) erhoben wurde. In der Postordnung vom 22. Mai 1963 heißt es: 3) Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder kann er nicht ermittelt werden, so hat der Absender die Nachgebühr zu entrichten, selbst wenn er die Sendung nicht zurücknimmt.

mfg Max
 
briefefan (RIP) Am: 05.12.2015 20:49:22 Gelesen: 22720# 12 @  
@ Max78 [#11][#10]

Hallo Max,

der Stempel "Nachgebühr" zeigt, dass das Bestimmungspostamt die Nachgebühr auf dieser Sendung kassenmäßig erfasst hat. Diese Erfassung betraf nicht nur Gebührenpflichtige Dienstsachen, sondern alle Sendungen mit Nachgebühr. Der Postzusteller (oder der Postler am Abholschalter) musste die Summe der erhaltenen Nachgebühren quittieren. Bei Rückkehr zum Postamt musste der Postzusteller entweder Geld oder nicht zugestellte Nachgebührsendungen im selben Gesamtbetrag zurückbringen. Der Postler am Schalter musste sinngemäß ebenso abrechnen.

Wie du schon herausgefunden hast, steht die Vorschrift für Gebührenpflichtige Dienstsachen in der Postordnung, und zwar damals in der Postordnung von 1929. Die galt noch und wurde in der Bundesrepublik erst 1964 durch eine neue Postordnung ersetzt. In der habe ich die Vorschrift über Gebührenpflichtige Dienstsachen nicht mehr gefunden. Also war diese Möglichkeit aus der Postordnung 1928 höchstens bis zum Inkrafttreten der neuen Postordnung am 1.8.1964 in Kraft. Ob sie vielleicht schon kurz vorher abgeschafft wurde, weiß ich nicht.

Gebührenpflichtige Dienstsache oder Portopflichtige Dienstsache bedeuteten dieselbe.

Grüße von briefefan.
 
Max78 Am: 05.12.2015 20:55:37 Gelesen: 22718# 13 @  
@ briefefan [#12]

Vielen, vielen Dank für diese sehr hilfreichen Infos.

Trotz allem wundert es mich, dass es dann so viele "portopflichtige Dienstsachen" ohne den Verweis "Nachgebühr" gab, aber das wird wohl bei der schon so aufwendigen "Verarbeitung" dieser Belege untergegangen sein.

Viel logischer und für mich persönlich begrifflich treffender sind die Portostempel wie z.B. die Abschläge "Porto" statt "Nachgebühr". Da diese garnicht so häufig sind (auch variantenreich sind), möchte ich hier zwei Belege zeigen, die solch einen Stempel rückseitig auf P.D.S. aufweisen. Beispiel Berlin aus dem Jahre 1908:



32 Pfennig oder Gramm ?



16 Pfennig oder Gramm ?

mit besten Grüßen Max
 
briefefan (RIP) Am: 07.12.2015 14:34:53 Gelesen: 22672# 14 @  
@ Max78 [#13]

Hallo Max,

die Stempel "Nachgebühr" hat die Deutsche Reichspost 1926 eingeführt. Wie deine Belege zeigen, wurden vorher Stempel "Porto" benutzt. Beide Stempel bedeuten dasselbe. Wahrscheinlich, sicher weiß ich es nicht, war auch das innerpostalische Verfahren bei den Stempeln "Porto" gleich oder ähnlich dem später bei den Stempeln Nachgebühr" vorgeschriebenen Verfahren.

Gruß von briefefan.
 
Max78 Am: 07.12.2015 20:12:55 Gelesen: 22644# 15 @  
@ briefefan [#14]

Danke, Briefefan, für den Beitrag. Dass die Stempel dasselbe bedeuten, habe ich mir schon gedacht. Wie gesagt halte ich den Begriff "Porto" in diesem Sinne einfach für treffender, aber das ist ja persönliche Geschmacksache. Apropos Pfennig oder Gramm? Was denkst Du? Ich tendiere auf Grund der Höhe eher auf Gramm, oder kann sich die Summe des Portos im Jahre 1908 für einen Brief innerhalb Berlins auf 32 Pfennige festlegen, wohl eher weniger? Und wie berechnet sie sich? Ich kam laut der Gebührentabelle auf keinen grünen Zweig.

Hier noch eine nächste Kombination: portopflichtige Dienstsache mit Nachnahme (von Gebühr 80 Pfennig plus Porto des Belegs 15 Pfennig oder Gramm):



mit Grüßen Max
 
Todtnau Am: 27.08.2016 21:28:16 Gelesen: 21253# 16 @  
Hallo,

vor einigen Tagen habe ich für meine Heimatsammlung eine "Portopflichtige Dienstsache" erhalten. Die blaue 10 sind ja wohl das vom Herrn Notar in Neustadt zu zahlende Porto.

Doch was bedeutet das ebenfalls blaue Viereck und die 25? Ist das vielleicht das Gewicht des Briefes?

Auf der Rückseite befindet sich nur der Eingangsstempel von Neustadt vom 27.2.91 8-9 V.



Grüße von

W.A.
 
Cantus Am: 06.01.2020 01:10:30 Gelesen: 14661# 17 @  
Ich habe gerade bei delcampe eine Portopflichtige Dienstsache mit sehr schöner Vignette entdeckt [1[. Den Ausrufpreis von 6,75 Euro erachte ich trotz der vorhandenen Stockflecken als sehr moderat, denn ein ähnlicher Beleg ist mir noch nie untergekommen.



Viele Grüße
Ingo

[1] https://www.delcampe.de/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland/briefe-u-dokumente-3/siegelmarke-blau-kaiserl-deutsches-postamt-auf-postkarte-1895-stempel-koetzschenbroda-vignette-769032806.html
 
volkimal Am: 13.04.2020 15:10:49 Gelesen: 14191# 18 @  
Hallo zusammen,

eine "PPf. D. S." = Portopflichtige Diestsache aus Uelzen an das Stadtgericht der Residenzstadt Schwerin vom 27.06.1879:



Unten links ist noch der Vermerk "frei! Kgl. Amtsger. Anlgen.". Ich vermute, dass beim letzten Wort etwas durcheinandergeraten ist und es "Königliche Amtsgerichts Angelegenheit" oder "... Anlagen" heißen soll. Vielleicht hat ja einer von euch eine Andere Erklärung für die Abkürzung "Anlgen.".

Viele Grüße
Volkmar
 
bayern klassisch Am: 13.04.2020 20:12:54 Gelesen: 14169# 19 @  
@ volkimal [#18]

Königliche Amtsgerichts Angelegenheit?

Wäre doch möglich.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
marcofilius Am: 25.12.2020 12:14:58 Gelesen: 12943# 20 @  
Frohe Weihnachten in die Runde!

Eigentlich habe ich eine andere Überschrift für meine Dienstsache gesucht. Ich wollte an alte Zeiten erinnern, als die Menschen nicht mit Geschenken überhäuft wurden.

Sogar die Behörde hat am Papier gespart. Mit einem Fitzelchen Klebstreifen wurde der Brief zusammengehalten.

Hoffentlich ist die Schrift auf diesem graubraunen Papier zu erkennen.



Lasst Euch die Ente schmecken!

Heinrich
 
Totalo-Flauti Am: 05.02.2021 10:45:17 Gelesen: 12604# 21 @  
Liebe Sammlerfreunde,

beim aufräumen ist mir diese Karte des Bezirkskommandos Leipzig vom 23.05.1902 in die Hände gefallen. Dem Carabinier Wilhelm Franz Welz aus Leipzig-Kleinzschocher wird befohlen, sich zum anstehenden-Manöver im August zu gestellen. Er hat sämtliche Militärdokumente mitzubringen. Auf zwei Dinge wird noch hingewiesen. Zum einen ist bei ungehorsamen Ausbleiben eine Strafe zu gewärtigen und zum anderen ist das Mitbringen geistiger Getränke ebenfalls bei Strafe verboten.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
Briefuhu Am: 31.05.2021 10:26:19 Gelesen: 11695# 22 @  
Hier eine portopflichtige Dienstsache vom Kaiserlichen Patentamt vom 15.01.1915 als Einschreibbrief nach Barmen. Die 30 Pfennige Porto mussten vom Empfänger entrichtet werden (ohne Nachgebühr). Die 30 Pfennige wurden mit blauem Stift vermerkt und ein Stempel Porto angebracht. Auf der Rückseite ein Siegel und der Ankuftsstempel vom 16.01.1916.



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 31.05.2021 15:40:56 Gelesen: 11673# 23 @  
Und noch eine etwas neuere portopflichtige Dienstsache vom 09.06.1954 vom Polizeipräsidium München an eine Privatperson. die 2 Pfennig Notopfermarke wurde aufgeklebt, das Porto von 10 Pfennige musste der Empfänger entrichten. Deshalb mit blau vermerkt und ein roter Stempel Nachgebühr abgeschlagen, obwohl dies eigentlich keine Nachgebühr war.



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 31.05.2021 18:50:25 Gelesen: 11651# 24 @  
@ Briefuhu [#22]

Hier die Rückseite des Briefes vom Kaiserlichen Patentamtes.



Schönen Gruß
Sepp
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.06.2021 10:21:17 Gelesen: 11618# 25 @  
Stift / Keppel / 25.9.21. 9-10V / Allenbach / über Siegen

Stift Keppel [1] ist ein öffentlich-stiftisches Gymnasium in Hilchenbach- Allenbach. Es wird von den vereinigten Stiften Geseke-Keppel im Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen getragen.

Seit seiner Gründung vor 1236 durch Friedrich vom Hain hat es eine bewegte Geschichte erlebt: Stift Keppel war Prämonstratenserinnenkloster, freiweltliches Damenstift, Stiftsschule, Lyzeum und Oberlyzeum, Lehrerinnenseminar und schließlich koedukatives Gymnasium. Bis ins 19. Jahrhundert stand es unter dem Protektorat des Grafen- und Fürstenhauses Nassau-Oranien, später des preußischen Königshauses. Die Stiftskirche in ihrer Ausgestaltung aus dem 18. Jahrhundert mit den angrenzenden Profangebäuden des Neuen Hauses und des Saalbaus mit dem Konventssaal gehören zu den bedeutendsten barocken Baudenkmälern des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Interessant das rückseitig abgeschlagene Dienstsiegel: PR. STIFTS-VERWALTUNG KEPPEL / STIFT KEPPEL - hier ist das KÖNIGLICH entfernt worden!



Die Stiftsgebäude und die Stiftskirche St. Maria und St. Johannes-Evangelist liegen im Ferndorftal zwischen den Ortsteilen Allenbach und Dahlbruch der Stadt Hilchenbach an der Bundesstraße 508. Es besteht ein eigener Bahnhof an der Bahnstrecke Kreuztal–Cölbe mit Anschluss nach Siegen bzw. Bad Berleburg. Hierbei handelt es sich um eine von drei Stationen in Deutschland mit Klosterbezug im Namen; die weiteren sind Kloster Marienthal (Westerwald) und Kloster Oesede bei Osnabrück. Zu Stift Keppel gehören noch umfangreiche land- und forstwirtschaftlich genutzte Ländereien, darunter 491 ha Wald.

Glückauf!
Claus

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Keppel
 
jmh67 Am: 01.06.2021 11:35:25 Gelesen: 11606# 26 @  
@ mausbach1 [#25]

Ich bin etwas verwirrt: Das mag zwar ein Dienstbrief sein und passt schön ins Thema Inflationsbelege, aber er ist doch frankiert und also keine portopflichtige Dienstsache, bei der der Empfänger die einfache Beförderungsgebühr zu zahlen hatte?

-jmh
 
mausbach1 (RIP) Am: 02.06.2021 08:28:01 Gelesen: 11538# 27 @  
@ jmh67 [#26]

Weshalb ist die Dienstmarke verwendet? Mir nicht bekannt.

Gruß
Claus
 
jmh67 Am: 02.06.2021 09:33:41 Gelesen: 11534# 28 @  
@ mausbach1 [#27]

Eine portopflichtige Dienstsache ist eine Postsendung, die die absendende Stelle nicht frankieren muss, sondern der Empfänger zahlt die Beförderung. Dann muss die Sendung aber entsprechend gekennzeichnet sein (siehe die Bilder oben), und die Post erhebt nur den einfachen Fehlbetrag, keine zusätzliche Nachgebühr.

Auf dem von dir gezeigten Brief steht aber nicht "Portopflichtige Dienstsache", und er ist statt dessen mit Marken frankiert. Also gehört er IMHO nicht in diese Rubrik, ebensowenig wie Totalo-Flautis Gestellungsbefehl. Wäre ja der Moral abträglich, wenn der Soldat noch für die Einberufung zu zahlen hätte. ;-)

-jmh
 
alemannia Am: 02.06.2021 15:05:25 Gelesen: 11514# 29 @  
Hallo zusammen,

während meines zeitlich begrenztes Sammelgebietes des Alliierten Kontrollrates galt die Postordnung vom 30. Januar 1929.

Die Postordnung vom 30. Januar 1929 (ADA V, 1, Teil A) regelte die Art der Freimachung von Postsendungen und die Berechnung fehlender Gebühren.

§ 1 ALLGEMEINES

Höchstgewichte, Höchst- und Mindestmaße, Art der Freimachung, Gebühren

[…] III. Alle Postsendungen, mit Ausnahme der gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe und Postkarten sowie der Pakete unterliegen dem Freimachungszwang; Nachnahmebriefsendungen müssen stets freigemacht werden.

Für nicht- oder unzureichend freigemachte Briefe und Postkarten wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrages unter Aufrundung auf volle Pf nacherhoben. Für nichtfreigemachte gebührenpflichtige Dienstbriefe und -postkarten wird nur der einfache Fehlbetrag erhoben, wenn sie als solche durch eine vom Reichspostminister festzustellende Bezeichnung erkennbar gemacht wird. […]

Näheres, insbesondere der Kreis der berechtigten Behörden bzw. sonstiger Organisationen oder Personen ergab sich aus der Anlage 1 zur Postordnung vom 30. Januar 1929 (ADA V, 1, Teil B).

ANLAGE 1 – BEFREIUNG DER GEBÜHRENPFLICHTIGEN DIENSTBRIEFE UND - POSTKARTEN VON DER ZUSCHLAGSGEBÜHR FÜR NICHTFREIGEMACHTE SENDUNGEN 1)

[…] 2. Die Sendungen müssen auf der Aufschriftseite – möglichst in der unteren linken Ecke – den Vermerk „Gebührenpflichtige Dienstsache 3) tragen und mit dem Dienstsiegel (Stempel oder Siegelmarke) der absendenden Behörde versehen sein.
Wenn der Absender kein amtliches Siegel führt, hat er die Ermangelung eines Dienstsiegels unter dem Vermerk durch Angabe seines Namens und seiner Dienststellung zu bescheinigen.

3. Zur Anwendung des Vermerks „Gebührenpflichtige Dienstsache“ sind berechtigt:

alle öffentlichen Behörden, alleinstehende Beamte, die eine solche Behörde vertreten, sowie

Geistliche und öffentliche Lehrer in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Ferner dürfen den Vermerk „Gebührenpflichtige Dienstsache“ anwenden:

die Vorstände der … Anwaltskammern
die Industrie- und Handelskammern
die Handwerkskammern
die Kreissparkassen sowie die … öffentlichen Sparkassen für ihren Schriftwechsel in
Sparkassenangelegenheiten… […]

1)Die Bestimmungen gelten nur für den innerdeutschen Verkehr.
3)Die Anwendung der Bezeichnung „Portopflichtige Dienstsache“ ist zulässig.


Nachfolgend zeige ich beispielhaft 3 Belege, bei dem jeweils die Empfänger den Fehlbetrag der Dienstbelege in einfacher Höhe zu entrichten hatte.

Der erste Brief aus der Portoperiode bis 31.8.1948 wurde mit nichtamtlichem Handstempel „Gebührenpflichtige Dienstsache“ eines Obergerichtsvollziehers versehen. Der Gerichtsvollzieher handelte im Auftrag eines Gerichtes, war Vertreter dieser Behörde und somit berechtigt, gebührenpflichtige Dienstbriefe zu versenden, ohne sie freizumachen.



Absender des zweiten Briefes ist das Landgericht in Arnsberg (Westf.). Er lief in der Portoperiode ab 1.9.1948. Auf der Vorderseite wurde handschriftlich „Portopflichtige Dienstsache“ vermerkt.



Beim letzten Beleg handelt es sich um eine Postkarte, gelaufen im Ortsverkehr von Bremen.



Gruß

Guntram
 
Totalo-Flauti Am: 13.08.2021 22:41:34 Gelesen: 10557# 30 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe eine portopflichtige Dienstsache/Nachnahme der Kassenverwaltung der königlichen Amtshauptmannschaft Leipzig vom 09.07.1901. Eine sächsische Amtshauptmannschaft ist mit einer Bezirksverwaltung vergleichbar. Auf der Rückseite sind die Postübermittlungsgebühren von 10 Pfennig für die Nachnahme ausgewiesen. Diese wurden auf die 91 Pfennig Gebühren für eine Baurevision aufgeschlagen. So das sich die auf der Vorderseite der Karte vermerkte 1,01 Mark Nachnahme ergeben. Das notwendige Ortsporto von 2 Pfennig hat der die Nachnahme einziehende Postbeamte zusammen mit den 10 Pfennig Nachnahmegebühr in Blaustift ("12") ebenfalls auf der Vorderseite geschrieben und vom Empfänger eingezogen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Sachsendreier53 Am: 02.09.2021 21:17:14 Gelesen: 10340# 31 @  


Gebührenpflichtige Dienstsache / Postkarte vom 10.1.1955. 10 Pfennig musste der Empfänger begleichen. DDR / Postkarte im Fern / Ortsverkehr 1955 = 10 Pf.

Staatliche Dienststellen der DDR konnten ihre Postsendungen als "Portopflichtige Dienstsache" versenden. Empfänger zahlten die übliche Postgebühr, jedoch ohne Zuschlag als Nachgebühr.

mit Sammlergruß,
Claus
 
Lars Boettger Am: 17.10.2021 10:29:52 Gelesen: 9883# 32 @  
Die Zweigestelle der Behörde "Enregistrement et Domaines [et de la TVA]" in Esch-sur-Alzette zieht die indirekten Steuern in Luxemburg ein. Heutzutage habe ich mit ihr wegen Mehrwertsteuereinreichungen zu tun. Die Behörde schickte im November 1934 eine portopflichtige Dienstsache nach Pétange (Vermerk "Port du" rechts oben). Bitte solche Briefe nicht mit Nachportobelegen verwechseln, das hat damit nichts zu tun - außer, dass Portomarken zur Abrechnung benutzt wurden.

Verklebt wurden 1,15 Francs. Portomarken erschienen in Luxemburg am 15.6.1907 (grün und schwarz). 1922 wurden sie durch Portomarken in grün und rot abgelöst. Wer seine Augen aufhält, der findet ab und zu Mischfrankaturen zwischen den beiden Ausgaben.

Das Porto hat uns gestern im ersten Augenblick etwas grübeln lassen:

Brief bis 20 Gramm: 0,75 Fr.
Fur jede weitere 50 Gramm: 0,40 Fr.

Also stimmen die 1,15 Fr. für einen Brief der zweiten Gewichtsstufe. Aufgrund des Zustandes des Briefumschlag kann ich das auch ohne Notierung des Gewichts nachvollziehen.

Beste Grüße!

Lars


 
Briefuhu Am: 18.05.2023 08:45:57 Gelesen: 4034# 33 @  
Portopflichtige Dienstsache vom 23.06.1890 vom Amt Haigerloch an das Amt Rosenfeld (Oberamt Sulz) dort am gleichen Tag angekommen. Das Dienstsiegel von Haigerloch kann ich nicht komplett lesen.

10 Pfennig waren wurden mit Blaustift vermerkt und waren zu entrichten.



Schönen Gruß
Sepp
 
Manne Am: 18.05.2023 09:45:01 Gelesen: 4025# 34 @  
Hallo,

vom Königlichen Württembergisches Standesamt Mühlhausen bei Schwenningen, heute Villingen-Schwenningen, eine portopflichtige Nachnahme über Sechzig Pfennig vom 26.02.1909, Tagesstempel Schwenningen. Gelaufen an das Königliche Bezirksnotariat in Wurmlingen bei Tuttlingen, Ankunftsstempel vom 27.02.1909.

Die blaue Notierung über 15 Pfennig ist das Porto ?



Gruß
Manne
 
volkimal Am: 20.01.2024 09:37:22 Gelesen: 931# 35 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache vom 04.02.1880 aus Epe nach Ahaus:





Absender des Briefes war der Lehrer aus Epe. Er hat unten notiert "In Ermangelung eines Dienstsiegels, Fork, Lehrer". Die Portopflichtige Dienstsache ging an den Kreisschulinspektor Löhe.

Der Brief wurde in Epe der Bahnpost übergeben. Der Brief trägt den entsprechenden Bahnpoststempel der grenzüberschreitenden Bahnpoststrecke Dortmund - Enschede (Niederlande).

Viele Grüße
Volkmar
 
lueckel2010 Am: 15.02.2024 20:59:26 Gelesen: 680# 36 @  
Seit längerer Zeit besitze ich diesen -auf den ersten Blick- fast perfekt erhalten gebliebenen Landpoststellen-Beleg "Oberbauer/ Milspe" (heute Ennepetal, Nordrhein-Westfalen):



Auf den "zweiten Blick" ergeben sich für mich aber einige Fragen, die Zweifel aufkommen lassen, dass der Beleg vielleicht "getürkt" sein könnte:

1. Es sind (korrekt) 12 Pf Nachgebühr ausgeworfen (Portoperiode 1. 12. 1933 - 28. 2. 1946),

2. Gestempelt wurde lediglich mit dem Landpoststempel, ein Tagesstempel des Leitpostamtes "MILSPE" fehlt. War dies gängige Praxis oder wurde der (meines Wissens vorgeschriebene) Tagesstempel einfach nur vergessen?

3. Der vermutlich vom Empfänger vorgedruckte Briefumschlag enthält unten links ein eingedrucktes Dienstsiegel "STATISTISCHES REICHSAMT/ Adlerabbildung" (Bundesadler?).

4. Haben solche Siegel auch vor dem 2. Weltkrieg und bei "Adolf" so ausgesehen. Nach meinem Wissen sah der Wappenadler bei "Adolf" anders aus und zusätzlich war immer noch ein Hakenkreuz dabei.

Wer kann meine Zweifel eventuell bestätigen bzw. ausräumen. Vorab schon einmal vielen Dank für Eure/ Ihre Bemühungen.

Moin aus Ostfriesland, Gerd Lückert
 
iholymoses Am: 15.02.2024 22:54:20 Gelesen: 654# 37 @  
@ lueckel2010 [#36]

Der Beleg sollte echt sein. Wenn man bei google mal nach "Statisches Reichsamt" und Bildern schaut, dann findet man den "Bundesadler" sehr häufig [1].

Schöne Grüße,
Reinhard

[1] https://www.google.com/search?lr=&sca_esv=c24955e436027d1c&hl=de&as_qdr=all&q=%22STATISTISCHES+REICHSAMT%22&tbm=isch&source=lnms&sa=X&ved=2ahUKEwivw-v7qa6EAxWwhf0HHUjMAXwQ0pQJegQIChAB&biw=1893&bih=931&dpr=0.8
 
lueckel2010 Am: 15.02.2024 23:28:42 Gelesen: 647# 38 @  
@ iholymoses [#37]

Vielen Dank für den Hinweis.

Tatsächlich sind dort einige Gegenstände und auch Postbelege (z. B. mit Stempeldaten aus 1946) abgebildet, auf denen die gleichen "Geier" wie auf dem von mir gezeigten Beleg abgebildet sind.

Vermutlich hat man nach direkt Kriegsende die "Hakenkreuz"-Siegel schnellstens verschwinden lassen und die alten wieder hervorgekramt.

Bei der deutschen Bürokratie musste ja "alles seine Ordnung haben"!

Moin (= gute Nacht), Gerd Lückert
 
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