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Thema: Die Weihnachtsmarke und das Tausend Euro Gebot
Das Thema hat 33 Beiträge:
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Richard Am: 08.03.2017 09:02:54 Gelesen: 12831# 1 @  
Liebe Mitglieder,

es ist schon recht interessant, wenn auf einem seriösen Internet Forum die Gebote für die vermutlich dritte Weihnachtsmarke mit fehlerhafter Inschrift kommentiert werden. Hier einige der wesentlichen Auszüge:

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robertoli - 03.03.2017 09:24

Hat um 04:29 (so früher Stunde) das wahrscheinliche Geständnis in Form von Zurücknehmen der eigenen (?) Gebote auf eigenen Artikel erfolgt

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Wolffi - 03.03.2017 22:11

Da legt die Glücksfee rund 1.000,- in die Kiloware, und statt der Freude über den warmen Regen kommt die Gier. Mag jeder seine eigene Ansicht haben: für mich ist das Betrug.

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Wandervogelgelb - 04.03.2017 11:17

Hier eine Auktion auf so durchsichtige Weise "abzuschirmen", ist nicht gerade besonders schlau. Sollten die IP Adressen der indizierten Accounts identisch sein, riskiert der Schlaumeier immerhin die Sperrung seiner Accounts. In den USA wurden wegen ähnlicher - dort krimineller - Sachverhalte schon sechsstellige Strafzahlungen fällig. Ich stelle mir den Täter gerade in rosa Knastkleidung in einer Einzelzelle vor, dazu verdonnert, jeden Tag 20 kg Kiloware sortenrein zu sortieren.

Vollendeter Betrug setzt einen Geschädigten voraus - die magische 1000 € Grenze scheint in unserem Falle auch im ganz normalen Bieterverfahren erreicht worden zu sein. Ein "Geschmäckle" bleibt aber trotzdem.

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robertoli - 04.03.2017 11:27

Es geht nicht nur um diese eine Auktion, die eigentlich sofort beendet werden sollte. Wenn er glaubt, diese Ganze hochpeinliche Situation aussitzen zu können, dann irrt er sich gewaltig.

Und noch schlimmer ist es, dass man in den Bewertungen von [...] dutzende Male den stamptraderrot als den Verkäufer sieht. Damit ist es klar, dass er nicht nur diesmal in Versuch geraten ist, den Geldsegen für die Haushaltskasse etwas zu erhöhen; sondern sowas früher mehrfach getan haben soll. Fast gewerbsmäßig

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hallerc4 - 04.03.2017 12:04

Die beiden ebayer, die momentan 999 und höher geboten haben, haben sich doch nur " hochreizen" lassen. Da bleibt also mehr als nur ein " Geschmäckle"...

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robertoli - 07.03.2017 22:33

Als ob selbst die verbliebenen 999 und 1.000 Euro Gebote echt oder pushgebote sind, wie die 8 Eigengebote des Verkäufers?

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Kommandante - 08.03.2017 08:12

So kann man sich irren, vielleicht haben die anderen Bieter den Betrug gemerkt und haben deshalb nicht mehr geboten? Mit Ehrlichkeit kommt man auf jeden Fall immer weiter, auch wenn es in diesem Fall 1000€ gebracht hat.

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Nun meine Frage an die Mitglieder der Philaseiten: Was halten Sie von den vielen oben genannten Meinungen über den Anbieter wie Geständnis, Gier, abschirmen, dem Verdacht auf fast gewerbsmässigen Betrug, der Feststellung von 8 Eigengeboten des Verkäufers und dem gemerkten Betrug ?

Hat sich hier ein Anbieter falsch verhalten oder gar strafbar gemacht ?

Wie würden Sie die Sachlage urteilen ?

Schöne Grüsse, Richard


 
StefanM Am: 08.03.2017 10:13:39 Gelesen: 12787# 2 @  
Hallo Richard,

persönlich halte ich überhaupt nichts von derartigen Kommentaren und würde solche niemals von mir geben. Vor allem dann nicht, wenn nicht bewiesen ist, dass der vermutete Sachverhalt tatsächlich zutrifft.

Ich finde es viel schlimmer einen Unschuldigen zu treffen, als einen möglicherweise Schuldigen anzuklagen.

Insofern kann ich auch gar nicht wissen, ob sich der Anbieter falsch verhalten hat.

Gruß
Stefan
 
paule Am: 08.03.2017 14:12:49 Gelesen: 12694# 3 @  
Hallo Richard,

ich finde es schade, dass dies überhaupt geäußert wird und gleich ein Betrug des Verkäufers unterstellt wird.

Ich wünsche denjenigen, der das äußert bei einen Verkauf höherwertiger Briefmarken zwei bis drei Bieter, die durch kleine Beträge und auch mehrmaligen Nachbieten die Gebotsanzahl pushen. Damit kann man ganz leicht eine Auktion kaputtmachen und wirkliche potenzielle Käufer abschrecken. Darüber sollte man auch mal denken. Wenn ein Verdacht nahe liegt, sollte es der Plattform gemeldet werden und nicht vorab in Foren diskutiert werden.

Gruß
paule
 
Christoph 1 Am: 08.03.2017 14:47:40 Gelesen: 12662# 4 @  
@ Richard [#1]

warum fragst Du nicht den Anbieter der Marke? [1]

Er ist als Mitglied strolchberlin hier auf den philaseiten angemeldet und wird die Vorwürfe sicher gerne entkräften, wenn er sie denn entkräften kann.

@ paule [#3]

Wenn ein Verdacht nahe liegt sollte es der Plattform gemeldet werden und nicht vorab in Foren diskutiert werden.

Das ist durchaus passiert. Ebay gibt sich aber leider damit zufrieden, dass die fraglichen Gebote "zeitnah zurückgenommen" wurden. Dass es sich um die Rücknahme von insgesamt 8 Geboten handelte, ist in der Bieterliste im Nachhinein leider nicht mehr erkennbar. Dort wird nur das höchste zurückgenommene Gebot (999,- EUR) aufgeführt.

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=146345
 
olli0816 Am: 08.03.2017 14:52:04 Gelesen: 12655# 5 @  
Auf ebay gibt es einige Anbieter mit Zweit- und Drittaccounts, die so versuchen, die Preise in die Höhe zu treiben. Aber ehrlich gesagt lässt das System "ebay" es schlecht zu, das wirklich nachweisen zu können. Andererseits verstehe ich die Hysterie darum nicht. Im Grunde sollte man doch nur das bieten, was man letztendlich bereit ist zu zahlen? Andererseits wenn man viel auf ebay kauft und auch seine Lieblingsanbieter hat, merkt man das, wenn auffällig oft z.B. Gebote von 9,90 EURO erscheinen, weil die Leute gerne z.B. 10 EURO oder etwas darüber bieten. Wenn das zu oft vorkommt, reagiert man doch.

Nehmen wir z.B. die Weihnachtsmarke. Anscheinend gibt es genügend Leute, die wohl bereit sind, für diese Abart 1.000 EURO auszugeben. Man kann davon ausgehen, dass die Marke Stand heute selten ist. Und es gibt immer Sammler mit genügend Geld, die so viel ohne Probleme bezahlen können und wollen. Sich als Außenstehender, der sowieso nicht vorhat, bei dem Spielchen mitzumachen, aufzuregen halte ich für völlig sinnlos. Keiner der Kommentatoren wird geschädigt und man kann Stand heute noch nicht mal sagen, ob die Marken zu teuer/ zu billig verkauft wurden. Man kann alternativ auch über das Liebesleben der Kieselsteine schreiben und dies kommentieren. Ist mindestens genauso wichtig und interessant.
 
18609 Am: 08.03.2017 17:22:21 Gelesen: 12558# 6 @  
@ Richard [#1]

Hallo Richard,

haben wir hier nicht genug interessante Themen, das schon welche aus anderen Foren geholt werden ?

Ich finde auch, dass jeder wissen muss, was er bereit ist zu zahlen, es gibt schlimmere Fälle, z.B. wenn mit Bietersoftware die Auktion lahm gelegt wird.

Gruß
18609
 
drmoeller_neuss Am: 08.03.2017 17:26:01 Gelesen: 12550# 7 @  
Was das Bieten auf eigene Auktionen betrifft, liegt inzwischen eine aktuelle Entscheidung des BGH vor.

In UK und USA wird "shill bidding" als Wettbewerbsverstoss gesehen und wurde in Einzelfällen bereits bestraft.

http://www.juraexamen.info/bgh-neues-zu-ebay-von-abbruchjaegern-und-preismanipulationen/

Daraus zitiert:

Bei einer Internet-Auktion kommt der Vertrag nicht gem. § 156 BGB nach den Regeln der Versteigerung zustande, sondern ganz klassisch nach §§ 145 ff. BGB. Der Wortlaut von § 145 BGB setzt aber bereits voraus, dass das Angebot gegenüber einem „anderen“ abgegeben wird. Die Eigengebote des Beklagten erfolgten aber gegenüber ihm selbst, sie waren folglich unwirksam. Zwar habe auch der Kläger immer wieder höhere Gebote abgegeben, der Erklärungswert dieser Gebote sei aber so auszulegen, dass immer nur der nächsthöhere Betrag geboten werden solle. Das einzige andere wirksame Gebot war allerdings das des einzigen weiteren Fremdbieters mit 1 €, somit war das nächsthöhere Gebot des Klägers mit 1,50 € das Höchstgebot.

Der niedrige Preis begründe auch keine Sittenwidrigkeit, denn das Erlangen eines „Schnäppchens“ sei bei Internet-Auktionen gerade immanent, zumal im konkreten Fall die Manipulationen des Beklagten bei der Preisgestaltung eine vordergründige Rolle spielten.


Original Text der Urteilsbegründung:

BGH, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 24.8.2016 - VIII ZR 100/15

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=76796&pos=0&anz=1

Ich persönliche teile diese Rechtsauffassung des BGH nicht, hätte bestenfalls auf Anfechtbarkeit plädiert, aber wir haben in unserem Rechtsstaat nun einmal die Unabhängigkeit der Justiz zu akzeptieren.

In der Praxis bleibt natürlich das Nachweisproblem. Die wenigsten "Eigenbieter" sind so blöd, und machen alles mit dem gleichen Computer und der gleichen IP Adresse. Wenn die Ehefrau bietet, ist das kein Shill-Bidding mehr. Denn die Ehefrau kann durchaus Kaufverträge mit ihrem holden Gatten machen. Bei einem sehr guten Freund kommt der Verdacht noch weniger auf.
 
Richard Am: 08.03.2017 18:11:33 Gelesen: 12517# 8 @  
@ StefanM [#2]

persönlich halte ich überhaupt nichts von derartigen Kommentaren und würde solche niemals von mir geben. Vor allem dann nicht, wenn nicht bewiesen ist, dass der vermutete Sachverhalt tatsächlich zutrifft. Ich finde es viel schlimmer einen Unschuldigen zu treffen, als einen möglicherweise Schuldigen anzuklagen.

@ paule [#3]

ich finde es schade, dass dies überhaupt geäußert wird und gleich ein Betrug des Verkäufers unterstellt wird.

Hallo Stefan,
Hallo Paule,

eure Meinungen decken sich exakt mit meiner Auffassung. Daher gibt es dieses Forumthema.

@ csjc13187 [#4]

Dass es sich um die Rücknahme von insgesamt 8 Geboten handelte

Wenn ich Dich richtig verstehe, sind es Rücknahmen, die der Anbieter selbst eingestellt hat. Ist Dir bekannt, in welcher Höhe diese abgegeben wurden ?

Wie kann ich erkennen, dass der Anbieter oder jemand in seinem Auftrag diese 8 Gebote gegeben hat ?

@ olli0816 [#5]

Nehmen wir z.B. die Weihnachtsmarke. Anscheinend gibt es genügend Leute, die wohl bereit sind, für diese Abart 1.000 EURO auszugeben. Man kann davon ausgehen, dass die Marke Stand heute selten ist. Und es gibt immer Sammler mit genügend Geld, die so viel ohne Probleme bezahlen können und wollen. Sich als Außenstehender, der sowieso nicht vorhat, bei dem Spielchen mitzumachen, aufzuregen halte ich für völlig sinnlos. Keiner der Kommentatoren wird geschädigt und man kann Stand heute noch nicht mal sagen, ob die Marken zu teuer/ zu billig verkauft wurden. Man kann alternativ auch über das Liebesleben der Kieselsteine schreiben und dies kommentieren. Ist mindestens genauso wichtig und interessant.

Hallo Oliver,

es gibt nach Deiner Meinung keinen Geschädigten. Interessant. Warum verwenden die Kommentatoren die Worte die in Beitrag [#1] fett "gedruckt" sind ? War oder ist es versuchter Betrug ?

@ Torsten Grunwald [#6]

haben wir hier nicht genug interessante Themen das schon welche aus anderen Foren geholt werden ?

Hallo Torsten,

wir haben noch kein Thema, in dem ein Anbieter mit solchen Worten wie in Beitrag [#1] bezeichnet wird und mich interessieren die Hintergründe dieser vielen Beiträge. Ich habe daher auch weder den Namen des Anbieters geschrieben noch von welche Internetseite sie stammen.

Es geht hier im den Stil, wie man mit einem Mitglied umgeht, welches auf der anderen Internetseite bereits seit 8 Jahren angemeldet und aktiv ist.

@ drmoeller_neuss [#7]

Was das Bieten auf eigene Auktionen betrifft, liegt inzwischen eine aktuelle Entscheidung des BGH vor.

Nochmal, wie in der letzten Antwort: Darum geht es mir nicht, sondern um den menschlichen Umgang mit anderen Mitgliedern auf den Foren, die (sinngemäss) als gierig, kriminell und Betrüger bezeichnet werden.

Schöne Grüsse, Richard
 

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