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Thema: Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen
Das Thema hat 224 Beiträge:
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Richard Am: 04.06.2015 09:14:55 Gelesen: 70781# 25 @  
@ Kleber [#8]

Bilder, auf die ich kein Copyright besitze, stelle ich grundsätzlich nicht in meine Beiträge ein, das ist aus meiner Sicht ein juristisches Minenfeld, in das ich mich nicht hineinbegeben möchte.

Hallo Kleber,
Liebe Mitglieder,

hier im Forum zu Dokumentationszwecken Auktionslose und deren Beschreibungen abzubilden, wird seit Jahren so gehandhabt und ist für mich als Betreiber der Seite völlig unproblematisch. Wir haben jetzt fast 98.000 Beiträge im Forum und es kam nicht einmal zu einer Beschwerde.

Genau in der Handhabung, Auktionslose von Realauktionen, aber auch Ebay & Co. zu beschreiben als Marken falsch, Stempel falsch, nachgezähnt usw. und NICHT abzubilden, bringt für den Betreiber der Seite ganz erhebliche Risiken.

So können Bilder und Text auf den verlinkten Seiten schon in der nächsten Minute entfernt, oder noch schlimmer, ausgetauscht sein. Was bleibt ist ein jetzt falscher Text auf den Philaseiten mit Anschuldigungen gegen den Anbieter der Lose OHNE die dazu gehörende optische Sicherung des Objekts. Dann kann es für den Seitenbetreiber sehr teuer werden.

Für den Schreiber des Beitrags besteht ein Risiko nur, wenn er absichtlich oder grob fahrlässig falsche Informationen verbreitet oder den Sachverhalt völlig verdreht.

Was weiter oben in diesem Thema dazu noch rund ums Copyright geschrieben wurde und bereits mehrfach hier im Forum bis zum umfallen diskutiert wurde, betrifft nicht das Thema Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktions Katalogen, zu dem wir bitte wieder zurückkehren sollten.

Ich bitte daher nochmals alle Mitglieder, ihren kritischen Beiträgen stets Abbildungen der Marken oder Belege und vollständige Texte der Beschreibungen beizufügen. Das Risiko ist mir ohne Nachweise zu hoch.

Schöne Grüsse, Richard
 
Kleber Am: 04.06.2015 14:45:50 Gelesen: 70729# 26 @  
@ Richard [#25]

Auch wenn ich Deine Befürchtungen nicht nachvollziehen kann (ebensowenig wie Du die meinen) werde ich diese Anweisung selbstverständlich respektieren und von weiteren Beiträgen zu falsch beschriebenen Marken Abstand nehmen.
 
Richard Am: 12.06.2015 09:51:27 Gelesen: 70535# 27 @  
@ bignell [#14]
@ stephan.juergens [#16]
@ uli [#22]
@ drmoeller_neuss [#23]
@ DL8AAM [#24]
@ an weitere Mitglieder, auch in früheren ähnlichen Themen

Das sind alles sehr schöne Beiträge. Und jetzt kommen wir zu den Fakten, nur die Philaseiten und nur Auktionen und Auktionslose betreffend:

Fakt ist, dass es trotz der vielen Bilder aus Auktionskatalogen oder Internetauktionen im Zusammenhang mit Losen, "die besser nicht hätten angeboten werden sollen", oder zum Beispiel im Zusammenhang mit der Potschta Marke, in den vielen Jahren der Philaseiten zu keiner Klage, zu keiner Zahlungsaufforderung und zu keinerlei Problemen mit den Anbietern gekommen ist. Dies, obwohl sich der Eine oder Andere sicher nicht über die Veröffentlichungen und Hinweise auf Fälschungen, Verfälschungen, falsche Stempel und vieles mehr gefreut haben dürfte.

Gegenprobe: Wem sind denn konkrete und vergleichbare Fälle auf philatelistischen Internetseiten bekannt, bei denen die korrekte Wiedergabe von Auktionslosen (Fotos und Texte) zu Ärger geführt haben, zumindest solchen, der zu einer Verurteilung oder Geldzahlung für den Seitenbetreiber oder Autor des Beitrags geführt haben ?

Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 12.06.2015 10:49:09 Gelesen: 70507# 28 @  
Alleine der Ton macht die Musik. Bevor man über den Auktionshandel herzieht und mit Schmähkritik überhäuft, muss jeder Philatelist sich im Klaren sein, wie das Auktionsgeschäft funktioniert. Ein Auktionator kann unmöglich jedes Los selbst in Augenschein nehmen, und ist dabei auf den philatelistischen Sachverstand anderer angewiesen. Die Eierlegende Wollmilchsau unter den Sachbearbeitern gibt es nicht, d.h. es gibt keinen Menschen auf der Welt, der das Wissen von hunderten Prüfern in einer Person vereinigt. Natürlich kann man mit dem Einwand kommen, "dann müssen eben zweifelhafte Stücke vorher zum Prüfer", aber man muss auch hier der Realität ins Auge sehen, dass der Einlieferer eine Erbengemeinschaft sein kann, die schnell ihr Geld haben möchte oder die Prüfkosten in keiner vernünftiger wirtschaftlicher Relation zum Auktionserlös stehen. "Realauktionshäuser" bieten immer die Möglichkeit zur persönlichen Besichtigung, die man auch als Chance sehen kann, denn nicht jedes Detail oder jeder Plattenfehler wird vom Sachbearbeiter erkannt.

Dann kommt es auf den Einzelfall an. Wenn ein Auktionshaus Fälschungen als solche beschrieben anbietet, mag das rechtlich in Ordnung sein, im Interesse der Philatelie ist es garantiert nicht. Anders sehe ich die Lage bei Zweifelsfällen. Ein sauberer Geschäftsmann zieht im Vorfeld beanstandete Lose zurück, oder weist die Bieter auf den neuen geänderten Sachverhalt hin. Insofern schneidet sich ein Auktionshaus ins eigene Fleisch, wenn es bei der Meldung beanstandeter Lose überreagiert. Natürlich könnte man im Einzelfall eine Urheberrechtsverletzung für die nicht genehmigte Verwendung von Abbildungen auf den philaseiten geltend machen. Natürlich kann Richard dann auch über den Fall berichten, und jedes philaseiten-Mitglied könnte seine persönliche Konsequenzen daraus ziehen. Ich würde dann per Postkarte das betreffende Auktionshaus auffordern, von weiteren Zusendungen von Katalogen und Werbung abzusehen. Andere Sammler sind weniger freundlich oder haben eine grosse Altpapiertonne direkt vor der Haustüre stehen, in der ungelesene Kataloge Platz finden.

Leider werden in anderen Foren gerne Fakten und wilde Spekulationen vermischt. Ein "faules Ei" unter tausenden korrekt beschriebenen Losen heisst noch lange nicht, dass das Auktionshaus kurz vor der Pleite steht, oder die Arbeitsbedingungen dort unerträglich sind. Wenn im Falle solcher Behauptungen der Händler zopfig (über-)reagiert, kann ich das nachvollziehen.

Noch einmal die Spielregeln: Sachlich bleiben! Am besten, man ist sich hundertprozentig sicher, und kann schreiben "Das Los xyz ist falsch, weil . . .". Etwas vorsichtigere Zeitgenossen schreiben: "Ich halte das Los xyz persönlich für falsch, weil . . ."

Gar nicht gehen Formulierungen wie "Händler xyz ist ein Betrüger" (es sei denn, er ist schon rechtskräftig dazu verteilt worden), oder "Auktionshaus xyz bietet Fälschungen an, weil es in Zahlungsschwierigkeiten steckt."
 
uli Am: 12.06.2015 10:59:14 Gelesen: 70499# 29 @  
@ Richard [#27]

Vergleichbare Fälle von philatelistischen Internetseiten sind mir keine bekannt, aber von div. Seiten und Foren zu anderen Fachgebieten. Als ich selber noch Forenbetreiber war und auch beruflich ein wenig damit zu tun hatte, hatte ich regelmäßigen Kontakt zu anderen Seitenbetreibern. Aus dieser Zeit weiss ich persönlich von einigen kostenpflichtigen Abmahnungen wg. Urheberrechtsverletzungen. Ein Forumsbetreiber hatte sehr ausführlich dazu berichtet und danach sein Forum geschlossen, weil ihm das Risiko zu "teuer" war. Die Website ist mittlerweile leider nicht mehr online. Berichte zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung gibt es reichlich im Web.

Gruß
Uli
 
Richard Am: 12.06.2015 13:22:13 Gelesen: 70454# 30 @  
@ drmoeller_neuss [#28]

Hallo Uli Moeller,

danke für Deinen hervorragenden Beitrag, den ich noch ergänzen möchte:

Wenn wir auf den Philaseiten geschriebene Kritik über Auktionsfirmen, Händler oder Prüfer sehen, informieren wir diese in aller Regel innerhalb von 24 Stunden mit Link auf den Beitrag und der Bitte (je nachdem um was es geht) um Kenntnisnahme, Rückäusserung, Korrektur, Löschung des Loses oder Darstellung aus ihrer Sicht.

Die überwiegende Zahl der angeschriebenen Auktionsfirmen antwortet schnell und freundlich und geht zum Beispiel auf falsche oder falsch beschriebene Lose ein und entfernt diese aus der Auktion. Oft verbunden mit einem Dank für die Meldung und die Aufforderung, weitere fehlerhafte oder falsch beschriebene Lose zu melden.

Andere entfernen ohne Rückmeldung. Insgesamt ist mit solchen Lösungen der Philatelie geholfen, sowohl den Firmen, die durch ihr Image verbessern [wie bei Rückrufaktionen im Lebensmittelhandel oder bei Personenwagen] als auch den Sammler, also den potentiellen Käufern.

@ uli [#29]

Hallo Uli,

solche Risiken sind mir bewusst, aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Ich betreibe seit 16 Jahren Internetseiten (Philaseiten 8 Jahre) und denke dass ich die Situation wie von mir beschrieben gut im Griff habe. Das Risiko hat der Webseitenbetreiber zu tragen und nicht derjenige, der korrekt wie von Uli Moeller geschrieben auf Fehler aufmerksam macht.

Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 12.06.2015 14:02:09 Gelesen: 70436# 31 @  
Als Ergänzung zu Richards Beitrag: Grundsätzlich haftet erst einmal der Autor eines Beitrages für den Unsinn, den er verzapft. Allerdings hat der Forenbetreiber den Kopf immer mit in der Schlinge (Stichwort: Störerhaftung).

Wir diskutieren hier über öffentliche Auktionen. Das Angebot ist über den Auktionskatalog bereits öffentlich gemacht, und der Händler muss auch akzeptieren, dass in der Öffentlichkeit (sachliche) Kritik an seinem Angebot geübt wird.

Ich kann aber nicht nachvollziehen, wie eine Firma durch eine Rückrufaktion ihr Image verbessern soll. Wenn das Kind schon einmal in den Brunnen gefallen ist, geht es nur um Schadensbegrenzung. Falsch beschriebene Lose sind keine Werbung für ein Auktionshaus. Natürlich ist eine Löschung des Loses vor der Auktion immer noch besser als eine Kundenreklamation nach der Auktion. Am besten sind für allen Parteien korrekt beschriebene Lose (genauso wie einwandfreie Lebensmittel oder verkehrssichere Autos).
 
uli Am: 12.06.2015 16:04:23 Gelesen: 70400# 32 @  
@ Richard [#30]

Hallo Richard,

richtig, das Risiko hat zuerst einmal der Webseitenbetreiber zu tragen. Der Webseitenbetreiber kann aber denjenigen in Regress nehmen, der den beanstandeten Inhalt veröffentlicht hat und unsere Identität ist dir durch die Anmeldung bekannt. Nicht zuletzt deshalb sollte jeder zweimal überlegen, was er im Forum postet.

Gruß
Uli
 
Mondorff Am: 10.03.2016 15:25:31 Gelesen: 68889# 33 @  
Eine Frage zu einer Auktionsabwicklung, ohne jede Namensnennung:

Sammler B ersteigert eine Sammlung mit klar beschriebenem Titel und dazu passender Beschreibung.
Sammler B erhält dieses Los zum Ansatzpreis.
Sammler B bekommt das Los zugeschickt und stellt nach dem Öffnen des Pakets fest, dass 37 % des Inhalts nicht zur Beschreibung passt.
Sammler B reklamiert beim Auktionator.

Auktionator X ersucht um Rücksendung des Loses.
Sammler B sendet das Los zurück. Kostenpunkt: 18.05 €
Auktionator X erkennt den Mangel an und sendet eine Gutschrift zur Verrechnung zu einem Kauf auf einer der kommenden Auktionen.

Im Brief von Auktionator X findet sich keinerlei Erklärung oder Entschuldigung. Der Auktionator ersetzt nur den halben Portosatz der Rücksendung.

Sollte so, nach allgemeiner Erfahrung, eine korrekte Abwicklung aussehen?

Freundlichen Gruß
DiDi
 
drmoeller_neuss Am: 11.03.2016 08:58:17 Gelesen: 68776# 34 @  
@ Mondorff [#33]

Ohne das konkrete Auktionslos zu kennen, ist eine objektive Stellungsnahme zu diesem Fall nicht möglich.

Grundsätzlich werden Sammlungen "wie besehen" versteigert, und Reklamationen sind nur im engen Rahmen möglich. Ein gutes Auktionshaus lässt aber in Zweifelsfällen Kulanz walten. Das ist in Deinem Fall geschehen.

Ich weiss auch nicht, wie die Aussage "37% des Inhaltes passen nicht zur Beschreibung" zustande kommt. Auf was beziehen sich diese 37% (Stückzahl, Katalogwert etc.) ? Wer hat diesen Wert ausgerechnet?
 
Mondorff Am: 11.03.2016 10:36:14 Gelesen: 68734# 35 @  
@ drmoeller_neuss [#34]

Guten Morgen,

die Stückzahl (260 Belege) war in Überschrift und Beschreibung angegeben. Daraus ergaben sich (beim Nachzählen) 37 %, die auf keinen Fall zur Beschreibung passten. Das wurde vom Auktionshaus auch anerkannt.

Mir geht es darum: Kann ich auf Rücküberweisung des Rechnungsbetrags und meiner Auslagen pochen? Oder muss ich nun, nach all' dem Ärger, unbedingt wieder dort kaufen?

Freundliche Grüße
DiDi
 
Reinhard Fischer Am: 12.03.2016 19:33:55 Gelesen: 68625# 36 @  
Bei praktisch allen Auktionshäusern auf der Welt sind Reklamationen bei Sammellosen ausgeschlossen. Das ist bei öffentlichen Versteigerungen (im Ebay-Sprech: Realauktionen) auch rechtswirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, u.a. muss es die Möglichkeit einer Besichtigung geben.

Wer dann trotzdem vor Gericht gehen will, kann es versuchen mit einer Sorgfaltspflichtverletzung des Auktionators bei der Beschreibung, was dann reine Ansichtssache des Richters ist. Ebenso kann man auch argumentieren, dass der Fehler in der Beschreibung gar kein Mangel mehr ist, sondern dass das Los nach der Beschreibung etwas grundsätzlich anderes ist (also z.B. wenn das Los als "Deutsches Reich" beschreiben ist und es ist "Bund" drin). Auch das ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich Ansichtssache. Ich vermute mal, dass die 37 % Briefe von Gebieten sind, die nicht zu dem angegebenen Gebiet gehören.

Was den Auslagenersatz (Porto) angeht: Es gibt auch in fast allen AGB der Auktionshäuser einen Passus, dass bei Reklamationen der Kaufpreis erstattet wird, aber weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Was ein Gericht dann daraus macht, ist vielleicht noch eine andere Frage.

Man sollte in der Sache auch einmal die andere Seite sehen: Als Auktionator biete ich Sachen als Sammellos an, anstatt sie zu vereinzeln, um Arbeit zu sparen. Als Käufer sind normalerweise Händler gedacht, die so ein Los auch besichtigen. Da reicht es, wenn die Beschreibung einen ersten Eindruck von dem Los gibt. Wenn nun ein Sammler auf ein Sammellos bietet, sollte er schon genau wissen, was er tut.

Deshalb halte ich die Regelung, die das Auktionshaus getroffen, grundsätzlich erst mal für kulant und vernünftig.

Gruß

Reinhard
 
10Parale Am: 10.05.2019 21:33:59 Gelesen: 59437# 37 @  
Ich habe kürzlich bei einem deutschen Auktionshaus auf eine "Grundstocksammlung" geboten. Was ich dann für 80,-- Euro zzgl. 23,8 % Aufgeld und 2,50 € Losgebühr und 19,04 € Versandkosten bekam, war ein Blatt mit sage und schreibe 9 Briefmarken, wobei eine Briefmarke doppelt war.

Ich hätte dazu folgende Fragen:

Ist der Begriff "Grundstocksammlung" hier angebracht? Ich habe mich mittlerweile beschwert.

Liebe Grüße

10Parale
 
chuck193 Am: 10.05.2019 21:50:38 Gelesen: 59419# 38 @  
@ 10Parale [#37]

Hallo 10Parale,

Ich persöhnlich, würde nie etwas kaufen, wenn ich das nie in den Händen gehabt hatte. Nur meine bescheidene Meinung. Deswegen kaufe ich auch nie Online.

Freundliche Grüsse,
Chuck
 
olli0816 Am: 10.05.2019 22:21:06 Gelesen: 59397# 39 @  
@ 10Parale [#37]

Hallo 10Parale,

kannst Du bitte die Originalbeschreibung des Loses zufügen?

Wie Chuck schreibt, gibt es immer ein Risiko, wenn man ein Sammellos unbesichtigt bebietet. Das würde ich im Zweifelsfall nur bei Auktionshäusern machen, wo ich durchweg gute Erfahrungen gemacht habe. Aber selbst dann kann man böse Überraschungen erleben. Bei Einzellosen bin ich unkritischer, da man bei größeren Abweichungen reklamieren kann.

Grüße
Oliver
 
DerLu Am: 11.05.2019 07:06:14 Gelesen: 59335# 40 @  
Hallo 10Parale,

ich schließe mich meinen Vorrednern an, gerade Posten etc. sollte man nie unbesehen kaufen. Ein Auktionator ist an erster Stelle ein Verkäufer, d.h. er wird seine Ware möglichst in ein gutes Licht stellen. Das dabei blumige Adjektive oder Begriffe verwendet werden, die keine fest definierte Bedeutung haben wundert nicht - wie in der Werbung eben allgemein üblich. Jeder stellt sich etwas anderes darunter vor, was aber meist nicht viel mit der Realität zu tun hat.

Rein formal hast du den Grundstock, sprich die ersten 9 Marken, für ein neues Sammelgebiet erworben.

Gruß DerLu
 
bovi11 Am: 11.05.2019 08:08:21 Gelesen: 59316# 41 @  
@ 10Parale [#37]

Wie soll eine sachliche Stellungnahme zu dieser Reklamation aussehen?

Eine Grundstocksammlung Bund, Berlin oder Frankreich mit 9 Marken ist sicherlich nicht als solche zu deklarieren.

Bei Altdeutschland - Bergedorf, Hamburg, Bremen oder Sachsen sieht das schon ganz anders aus.

Wer nun blind auf ein derartiges Los bietet, muß dies selbst wissen. Wenn man nicht selbst besichtigen kann, hat auch die Möglichkeit, das Los durch einen Agenten anschauen zu lassen. Wer die (überschaubare) Ausgabe scheut, muß halt mit den Folgen leben.

Dieter
 
wuerttemberger Am: 11.05.2019 08:31:52 Gelesen: 59304# 42 @  
@ 10Parale [#37]

Viele Menschen spielen jeden Samstag Lotto und gewinnen nie etwas. Du hast immerhin 9 Marken erhalten. Sammellose darf man *niemals* blind bebieten!

Wenn Du uns an der Losbeschreibung und an dem gelieferten Material teilhaben lassen würdest, wäre eine seriöse Einschätzung erheblich leichter.

Gruß

wuerttemberger
 
DERMZ Am: 11.05.2019 08:50:43 Gelesen: 59290# 43 @  
@ 10Parale [#37]

Guten Morgen lieber 10Parale,

ich kann Deinen Frust gut nachvollziehen, das ist bestimmt nicht das Los gewesen, welches Du nach der Beschreibung erwartet hast.

Vor Jahren habe ich bei einer Auktion in Berlin ein Sammellos Italien ersteigert, laut Losbeschreibung : "es können auch Italienische Kolonien enthalten sein" - und was denkst Du? Na klar, sie waren nicht enthalten. Ich telefonierte danach mit dem Auktionshaus, erklärte meine Reklamation, man bot mir an, das Los zurückzusenden.

Das entsprechende Auktionshaus schickt auch immer noch seine Kataloge, wohl wissend, dass sie seitdem keinen Umsatz mehr mit mir generiert haben.

Also sprich mit dem Auktionator und erkläre Deine Sorgen, wahrscheinlich wird das Los zurückgenommen.

Mit besten Grüssen Olaf
 
10Parale Am: 11.05.2019 10:48:37 Gelesen: 59224# 44 @  
Vielen Dank für die zahlreichen, lehrreichen Informationen. Das Los war ausgepriesen:

BERMUDA - 1865-1902, nette kl. Grundstocksammlung, dabei Mi. Nr. 2A * mit Wz1, Mi. Nr. 4*, Mi. Nr. 11/12 etc., alles sauber auf Schaubek Vordruck alter Ausruf 50,-- Euro - Gebot Marken ungebraucht und gebraucht

Nun hat Bermuda zwischen 1865 und 1902 wahrlich mit allen Differenzierungen ca. 37 Marken bis 1902 verausgabt. Das ist nicht so viel und eine kleine Grundstocksammlung mit 8 verschiedenen (9 gesamt) Marken sind immerhin etwas mehr als 20 Prozent der Ausgaben.

Vielleicht habe ich auch das abgekürzte kl. für klein überlesen oder in dem kleinen Wort etc. in der Beschreibung noch mehr vermutet. Nun ja, ich gebe denjenigen Recht, die hier empfehlen, niemals etwas zu kaufen, was man vorher nicht gesehen hat. Ich bin also selbst schuld, wenn ich jetzt nicht zufrieden bin. Vielleicht wäre ich sogar ganz glücklich mit dem Los, wenn ich mich in der Sicherheit wägen könnte, dass die Michel Nr. 2 A, 2 Pence blau (14.3.1866) wirklich ungebraucht ist, wie in der Beschreibung des Auktionshauses dargestellt. Da bin ich mir aber ehrlich gesagt bei der Betrachtung nicht ganz sicher. Ich sehe nämlich einige dunkle Stellen, die von Stempelresten herrühren könnten.

Es widerspricht nun nicht meinem Wesen, deshalb dem Anbieter dieses Blattes große Vorwürfe zu machen. Mir scheint, es genügt, hier nur den Unmut zu äußern. Bin ja auch selbst schuld. Für olli0816 und alle anderen hier das Gesamtlos, wie es in einem "riesigen" Karton für 19,04 € Versandkosten angeliefert wurde. Da hätte auch ein verstärkter A4-Umschlag gereicht und alle hätten gespart.

Liebe Grüße

10Parale


 
wuerttemberger Am: 11.05.2019 12:37:56 Gelesen: 59169# 45 @  
@ 10Parale [#44]

Die Beschreibung kam mir gleich sehr bekannt vor und ich habe das Los sofort gefunden. Bei diesem Auktionshaus war ich schon öfters beim Besichtigen. Meine Erwartungen waren nie sehr hoch und sie wurden regelmäßig unterboten. Deswegen ist mein letzter Besuch bestimmt schon mehr als 10 Jahre her. Das war sicherlich ein Los, das schon seit Jahren einen Käufer gesucht hat. Das Gebotslos hättest Du sicherlich auch zu einem viel niedrigeren Kurs erhalten. Bei ehemaligem Ausruf von 50.- Euro dann 80.- zu bieten, ohne es gesehen zu haben, ist schon mutig.

Gruß

wuerttemberger
 
olli0816 Am: 11.05.2019 13:30:48 Gelesen: 59145# 46 @  
Hallo 10Parale,

ja, bei dem Los wäre ich bei 80 EURO auch verärgert gewesen. Die lila Sixpence ist wohl die beste Marke, wenn sie so gut erhalten ist wie sie auf dem Scan vermuten lässt.

Deine blaue hervorgehobene 2-Pence-Marke ist ziemlich schlecht erhalten. Sie kann zwar ungebraucht sein, aber der Gesamteindruck ist nicht sonderlich gut. Alle anderen Marken sind kleinere Werte.

An deiner Stelle würde ich tatsächlich nochmal mit dem Auktionshaus wegen Rückgabe sprechen. Wenn sie nicht kulant sind, weißt Du zumindest, wo Du in Zukunft nicht mehr einkaufen brauchst.

Aufgrund der Problematik, dass Sammellose nicht zurück gegeben werden können (zumindest offiziell), in Zukunft lieber anschauen. Bei einem Sammellos, wo ich keine Gelegenheit hatte hinzufahren, hat mir der Auktionator (Götz Auktionshaus - ein sehr gutes Unternehmen, wie ich finde) von den wichtigsten Marken Scans zugemailt. Ein sehr guter Service. Das Los, auf das ich bieten wollte, war auch nicht riesengroß, von daher kann ich mir vorstellen, dass bei manchen Auktionshäusern das auch bei kleineren Losen möglich ist, wenn es nicht überhand nimmt. In dem Fall deines erworbenen Loses wäre der Aufwand z.B. minimal gewesen.

Solltest Du darauf sitzen bleiben, nimm es als Lehrgeld und kauf da nicht mehr ein.

Grüße
Oliver
 
Cantus Am: 11.05.2019 13:42:24 Gelesen: 59134# 47 @  
Vor Jahren hatte ich noch die Kataloge von Götz in Oberkirch bekommen, deren Durchsicht schwierig - weil unsortiert - war, die angepriesenen Lose versprachen aber oft großen Gewinn für die eigenen Sammlungen. Da ich jedes Jahr eine einwöchige Reise quer durch Deutschland unternommen hatte, hatte ich einmal einen Termin so gelegt, dass das zu einer bevorstehenden Auktion in Oberkirch passte. Also wurde der entsprechende Katalog sehr genau durchgearbeitet und alle Posten, Restposten, Einzelbelege und auch losen Briefmarken, die mich möglicherweise zu einem Gebot anregen könnten, herausgeschrieben und in Kurzform dazu auch die Beschreibung des Aktionshauses. Insgesamt waren es zwei dinA4-Seiten geworden, also eine ganze Menge.

Als meine freie Woche heran war, fuhr ich von Berlin bis nach Oberkirch im südlichen Schwarzwald, was ja doch eine ganz schöne Entfernung darstellt, und besuchte die Firma Götz, um die von mir notierten Lose zu besichtigen. Nach mehreren Stunden intensiver Besichtigung blieben von allen meinen Notizen ganze zwei Lose übrig, die ich möglicherweise hätte bebieten können, allerdings passte der Ausrufpreis nicht so recht zu der Qualität der beiden Lose, weshalb ich überhaupt kein Gebot abgab. Alles Übrige entsprach entweder nicht dem, was der Katalogtext vorgab, oder die Qualität war so, dass der Ausrufpreis nach meiner Meinung viel zu hoch angesetzt war.

Ohne die Besichtigung hätte ich vermutlich ein Gebot abgegeben und wäre anschließend enttäuscht gewesen, so aber habe ich das Geld an einem anderem Ort bei einem kleinen Briefmarkenhändler in echte Ergänzungen für meine Sammlungen umgetauscht. Es gilt also sehr wohl die Prämisse, niemals etwas zu kaufen, was man nicht gesehen hat, es sei denn, man kauft auf bloßen Verdacht hin und ist grundsätzlich nicht enttäuscht, wenn das Erworbene dann nicht dem entspricht, was man sich erhofft hat.

Viele Grüße
Ingo
 
10Parale Am: 18.05.2019 17:44:01 Gelesen: 58858# 48 @  
@ wuerttemberger [#45]
@ olli [#46]
@ cantus [#47]

Mittlerweile liegt mir ein Antwortschreiben des Auktionshauses vor. Da man mich nicht als Kunde verlieren will, wurde mir angeboten, das Los zurückzusenden. Das finde ich sehr großzügig, muss ich sagen und ziehe mein Hut vor so viel Kulanz.

Wenn ein sehr kleines Auktionshaus auch nicht die Zeit hat, - wie mir entschuldigend berichtet wurde -, alle Auktionslose zu sichten und dies auch mit einem gewissen Vertrauen auf den Einlieferer begründet, ist für mich jedoch die Provision, die ich bezahle, Auftrag an den Auktionator für ein Minimum an Dienstleistung, die ich erwarte, um eine den tatsächlichen Fakten entsprechende Los-Beschreibung zu erhalten.

Das Angebot der Rücksendung habe ich abgelehnt, da ich das Los mittlerweile bearbeitet habe und ja auch eine Mitschuld trage.

Liebe Grüße

10Parale
 
nor 42 Am: 30.09.2019 19:48:23 Gelesen: 58344# 49 @  
Erlebnise beim Auktionskauf

Nicht immer verlauft ein Auktionskauf wunschgemäß problemlos und manchmal hat man danach unangenehme Überraschungen. Doch wenn ein Auktionshaus einem Käufer in der Kaufabwicklung mal außergewöhnlich entgegenkommt, dann sollte man das auch bekanntmachen. Es könnte ja gut sein, dass es für anderen Auktionshäuser ein Beispiel wird.

So habe ich vor kurzem bei der Badischen Briefmarken GmbH zwei Lose im eher kleineren Preisbereich ersteigert. Da der Begriff "Briefe" von manchen Auktionatoren sehr weitläufig ausgelegt wird, habe ich nach Erhalt der Rechnung, um späteren Unstimmigkeiten und Ärger aus dem Weg zu gehen, nochmals nachgefragt ob es sich mit Sicherheit auch um Briefe, wie im Katalog angegeben handelt, oder vielleicht doch nur um Briefteile bzw. verkürzte Briefe. Nach dem Katalogfoto und auch Online Abbildung war nichts fehlerhaftes ersichtlich. Nach zwei Tage bekam ich seitens des Auktionshauses die Antwort, dass sich bei einer erneuten eingehender Prüfung der Belege herausstellte, dass die in Frage kommenden Briefe eher Fälschungen oder Montagen sein könnten und daher der Kauf rückgängig gemacht werden soll. Ich fand diese Vorgehensweise sehr korrekt und beispielhaft, daher auch meine Meldung bei den "philaseiten". So wurde unnötiger Ärger aus dem Weg geschafft.

nor 42
 

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