Bei diesem Brief wurde meiner Meinung nach eine falsche Luftpostgebühr durch den abfertigenden Postbeamten angewendet. Gemäss Gebührenverordnung hätte die Luftpostgebühr nach Neuseeland 1 CHF je 5g betragen. Verrechnet wurden aber 1.50 CHF je 5g, was zu der Zeit der Ansatz für südamerikanische Staaten war. Somit wurde dieser Beleg wohl mit 15.50 CHF überfrankiert! Grüsse aus der SchweizJacques