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Thema: Poststempel zur Korrektur des Einlieferungstages
Das Thema hat 33 Beiträge:
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Sachsendreier53 Am: 25.02.2013 12:55:00 Gelesen: 26945# 1 @  
Durch das Nachstempeln von Postgut dokumentiert die Deutsche Post die Einlieferungen der Sendungen. Die Briefe/Karten sind nach der Einlieferungsschlusszeit am nächsten Tag mit dem aktuellen Tagesstempel versehen. Wegen der Einspruchfristen hat sich somit die Post vorsorglich abgesichert, die am Einlieferungstag begannen.



Absenderfreistempel 04860 Torgau nach Einlieferungsschlusszeit am 14.11.96
darüber der aktuelle Tagesstempel 04860 Torgau 1 am 15.11.96



Absenderfreistempel 5400 Koblenz 1 nach Einlieferungsschlusszeit am 02.12.90
darüber der aktuelle Tagesstempel 5400 Koblenz 1 am 03.12.90

mit Sammlergruß,
Claus
 
LOGO58 Am: 25.02.2013 13:54:47 Gelesen: 26929# 2 @  
Hallo,

habe einen solchen Beleg auch schon einmal eingestellt. Daher nur der Link

http://www.philaseiten.de/beitrag/55792

Viele Grüße aus dem Norden
Lothar
 
Sachsendreier53 Am: 26.02.2013 12:12:07 Gelesen: 26858# 3 @  
Briefkuvert mit ASF 1000 Berlin 61 am Einliefertag 3.9.90, darüber der Ankunftstempel am selben Tag 3.9.90 aus 1000 Berlin 11.



Briefkuvert aus 09111 Chemnitz nach der Einlieferungsschlusszeit 2.7.02, daneben der aktuelle Tagesstempel von 09111 Chemnitz 11 am 3.7.02.



mit Sammlergruß,
Claus
 
EdgarR Am: 26.02.2013 13:17:53 Gelesen: 26846# 4 @  
@ Sachsendreier53 [#1]

Hallo Claus,

Deine Begründung für die Abstempelung auf AFS " Durch das Nachstempeln von Postgut dokumentiert die Deutsche Post die Einlieferungen der Sendungen. Die Briefe/Karten sind nach der Einlieferungsschlusszeit am nächsten Tag mit dem aktuellen Tagesstempel versehen. Wegen der Einspruchfristen hat sich somit die Post vorsorglich abgesichert, die am Einlieferungstag begannen." klingt auf den ersten Blick sehr eingängig - aber es kann zumindest nicht für alle solchen Stempeleien die zutreffende Begründung sein.

a) gibt es solche Abstempelungen gleichen Datums (eines von mehreren Beispielen in der Stempelbank: #027810) - das wäre ersichtlich unsinnig.

b) sind solche Abstempelungen insgesamt recht selten (und kommen vor ca. 1970 praktisch gar nicht vor): das spricht m.E. sehr dagegen, denn spät aufgelieferte Geschäftspost ist eher die Regel denn die Ausnahme.

Ich würde folgende Erklärung favorisieren:

A) sollte "eigentlich" freigestempelte Post in Kiste (Schwinge) oder auch 'lose' am Schalter aufgeliefert werden - und kam dann in den Arbeitsgang, der 'an der Stempelmaschine (oder dem Hammerstempelschwinger) vorbei' gleich zum Verwurf ging. Das würde erklären, dass fast alle AFS NICHT zweifach gestempelt sind.

B) ist es denkbar, dass, entgegen der "eigentlichen" Vorschrift halt auch Freigestempeltes z.B. im Briefkasten landete und dann eben auf die große Schütte vor der Stempelmaschine landete. Dies würde erklären, warum viele solche doppelten Stempelungen unterschiedliche Daten tragen, oft mit genau einem Tag Differenz. Aber eben auch solche mit identischem Stempeldatum - die sind aus entsprechend früher Kastenleerung oder sonstwie "durchgerutscht".

C) ferner gab es durchaus Firmenpost, der ein vor-freigestempelter Rückumschlag beilag. Der wanderte dann mit hoher Sicherheit in den Briefkasten und nicht an den Schalter. Identifizierbar sind derart entstandene Doppelabstempelungen durch deutlich differierende Stempeldaten (viel mehr als 1 oder 2 Tage) und evtl. durch nicht zueinander passende Stempelorte.

Demgegenüber ist die Erklärung mit dem Beginn irgendwelcher Fristen ab Stempeldatum eher unwahrscheinlich - denn die Post als solche unterlag ja keinen solchen Fristen. Und etwa Einspruchsfristen bei Steuer- oder sonstigen amtlichen Bescheiden laufen ab Datum des Bescheids, nicht ab Stempeldatum*. Und bei Geschäftspost gibt es gar keine solchen "amtlichen" Fristen.

Was meinst Du?

Phile Grüße
EdgarR

*)Ausnahmen sind dann aber durch Postzusellungsauftrag oder Postzustellungsurkunde wasserdicht dokumentiert!

P.S.: Ist schon jemandem eine Doppel-Abstempelung auf Matrix-Stempel ("Frankit") untergekommen? Fände ich interessant so etwas zu dokumentieren!
 
Manne Am: 28.02.2013 12:10:32 Gelesen: 26787# 5 @  
Hallo zusammen,

hier was aus Schwenningen vom 06.5.1976 bzw. vom 8.5.76.

Gruß
Manne


 
Nachtreter Am: 28.02.2013 15:41:41 Gelesen: 26758# 6 @  
@ EdgarR [#4]

Die Auflieferung von freigestempelten Sendungen über einen Postbriefkasten war früher in der Art geregelt, daß diese Sendungen in einen speziellen roten Umschlag mit der Aufschrift "freigestempelte Sendungen" eingeworfen werden mußten, falls die Auflieferung nicht am Schalter erfolgte. Direkt im Bearbeitungsgang nach der Briefkastenleerung wurden diese roten Umschläge heraussortiert und man konnte recht schnell feststellen, ob die eingelegte Sendungen das korrekte Datum (und auch Ort!) trugen. Ggf. wurde dann eben mit den richtigen Daten "nachgestempelt".

Was Deine Abgaben mit den "Fristen" angeht hast Du zwar recht (Eingang bei der Behörde), aber der Tagesstempelabdruck soll auch die Laufzeit der Sendung dokumentieren. Eine außergewöhnlich lange Brieflaufzeit hebelt diese Bestimmungen i.d.R. jedoch aus - erst recht früher, wo es kein FAX und keine Email gab! Doppelabstempelungen mit FRANKIT kommt übrigens vor.

Einen schönen Nachmittag wünscht

Nachtreter
 
EdgarR Am: 11.03.2013 20:09:39 Gelesen: 26677# 7 @  
@ Nachtreter [#6]

Hier habe ich Dir ein schönes Beispiel, das Deiner Theorie mit der "Korrektur der Einlieferungstags" deutlich widerspricht:



Eine Gerichtssache, also eher ein Kandidat für genau dokumentierten Auflieferungstag. Aber: freigestempelt 19.4.1977 (Arbeitsgericht Reutlingen), und - immerhin mit einem Hand- und Sonderstempel obendrein! - mit demselbigen Datum nochmal "gegengestempelt", was ja ersichtlich keinen Sinn machen würde wenn Deine Vermutung zuträfe.

Und wegen der Art des Stempels ist wohl auch auszuschließen dass der Brief nur versehentlich "gegengestempelt" (ich nenn das jetzt mal so....) wurde, etwa weil er halt mit in die Stempelmaschine gerutscht wäre.

Und nein, ich weiß auch keine schlüssige Erklärung, warum manche AFS-Sendungen nochmals gestempelt wurden und warum die allermeisten eben nicht. Wahrscheinlich gibt es gar nicht DIE Erklärung, sondern eher ein buntes Bündel verschiedener Gründe bei verschiedenen Sendungen.

Phile Grüße
EdgarR
 
zensurpost Am: 11.03.2013 21:54:14 Gelesen: 26654# 8 @  
@ Sachsendreier53 [#1]

Wegen der Einspruchfristen hat sich somit die Post vorsorglich abgesichert, die am Einlieferungstag begannen.

@ EdgarR [#4]

Und etwa Einspruchsfristen bei Steuer- oder sonstigen amtlichen Bescheiden laufen ab Datum des Bescheids, nicht ab Stempeldatum.

@ Nachtreter [#6]

Was Deine Abgaben mit den "Fristen" angeht, hast Du zwar recht (Eingang bei der Behörde)...

Sorry, meine Herren, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)

§ 37 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Beste Grüße von einem, der täglich mit derartigen Verwaltungsakten zu tun hat.
Hans-Georg
 

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