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Thema: **** DDR Block 8 B YII - Fragen zum Attest und zum Stempel
Henry Am: 17.07.2023 16:37:57 Gelesen: 1631# 1 @  
Den abgebildeten Block habe ich mit dem ebenfalls gezeigten Attest erworben.



Ich weiß nun allerdings nicht, wie ich das Attest verstehen muss. Der Block wurde mit dem Stempel des letzten Gültigkeitstages abgestempelt. Die philatelistische Gefälligkeitsabstempelung wird nicht in Frage gestellt, da der Gummi noch vorhanden ist. Die Frage ist nur, wurde hier a) am letzten Gültigkeitstag des Blockes gestempelt oder b) erst nach Ablauf der Gültigkeit des Blockes mit einem rückdadierten Originalstempel. Wenn b) zutrifft, wie aus dem Attesttext gelesen werden kann, müsste der Prüfer die maßgeblichen Befundgründe doch kennen und auch im Attest benennen.

Der letzte Satz im Attest mit dem Hinweis auf die nachträglich gehandhabten Abstempelungen könnte auch nur ein allgemeiner ergänzender Hinweis sein, hätte dann aber im Attest nichts verloren. Der Satz ergäbe nur dann einen Sinn, wenn damit ausgedrückt werden sollte, dass die Zeitrichtigkeit des Stempels aufgrund der nachträglichen Stempelpraxis gar nicht festgestellt werden kann, der Stempel also unprüfbar ist. Dies hätte dann aber im Attest erwähnt werden müssen, so sehe ich das. Was also sagt das Attest nun aus?

Ich habe beim Prüfer Ruscher per Mail mit den angehängten Scans um Klarstellung gebeten. Leider warte ich immer noch vergeblich auf Antwort. Und da ich diese möglicherweise gar nicht bekomme, frage ich jetzt einfach mal in die Runde.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
bovi11 Am: 17.07.2023 17:38:04 Gelesen: 1591# 2 @  
@ Henry [#1]

Das Attest ist für mich eindeutig. Block und Stempel sind echt, aber die Abstempelung ist nachträglich mit einem echten Gerät erfolgt.

Der letzte Satz bezieht sich auf den konkreten geprüften Block. Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Hinweis.
 
Henry Am: 18.07.2023 19:37:10 Gelesen: 1446# 3 @  
@ bovi11 [#2]

Vielen Dank für die Antwort.

So kann man es lesen, aber eindeutig ist die nachträgliche Stempelung für mich so gar nicht festgestellt. Muss man einem Prüfer blind vertrauen, ohne zu erfahren, worauf er die nachträgliche Stempelung zurückführt? Schließlich ist ja das letzte Gültigkeitsdatum des Blocks vorhanden, so dass auch eine zeitgerechte Abstempelung erfolgt sein könnte. War das Erkennungskriterium die Stempelfarbe oder die Unterscheidungsbuchstaben oder wurden die Blocks mit diesem Stempel generell nur nachträglich gestempelt? Ich meine halt, dieses Erkennungskriterium gehört in einem Attest deutlich formuliert. Oder irre ich mich da?

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Stefan Am: 18.07.2023 20:56:43 Gelesen: 1409# 4 @  
@ Henry [#3]

So kann man es lesen, aber eindeutig ist die nachträgliche Stempelung für mich so gar nicht festgestellt. Muss man einem Prüfer blind vertrauen, ohne zu erfahren, worauf er die nachträgliche Stempelung zurückführt? Schließlich ist ja das letzte Gültigkeitsdatum des Blocks vorhanden, so dass auch eine zeitgerechte Abstempelung erfolgt sein könnte. War das Erkennungskriterium die Stempelfarbe oder die Unterscheidungsbuchstaben oder wurden die Blocks mit diesem Stempel generell nur nachträglich gestempelt? Ich meine halt, dieses Erkennungskriterium gehört in einem Attest deutlich formuliert. Oder irre ich mich da?

In der Attestbeschreibung steht klar, dass der Block für Exportzwecke (zur Devisenbeschaffung) nach Ablauf der Gültigkeit mit dem Datum vom 30.06.1955 entwertet wurde. Es handelt sich dabei um ein echtes Stempelgerät. Du teilst mit, dass es sich hierbei um das Letzttagsdatum des Blocks handelt. Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, bleibt lediglich die Verwendung eines rückdatierten Stempelgerätes übrig. Sicherlich könnte man es im Attest deutlicher schreiben, dass ein rückdatierter Stempel zur Entwertung vorliegt. Preislich ist gemäß der Attestbeschreibung die Bewertung für philatelistische Entwertungen zu Sammelzwecken anzusetzen, also die Preisspalte mit dem schraffierten Kreis.

Es wäre abzuklären, ob dieses Stempelgerät vom Postamt Berlin W8 mit dem Unterscheidungsbuchstaben "ab" in den 1950-er Jahren auch postalisch gebraucht vorkommt oder als Innendienstsstempel genutzt oder in der Zeit lediglich dem Außenhandel vorlag und für Stempelungen aller Art verwendet wurde.

Der/Die Prüfer(in) muss in einem Attest nicht begründen, wie er/sie zu der niedergeschriebenen Einschätzung des Prüfstücks gelangte. Auch wenn es natürlich zum besseren Verständnis wünschenswert wäre.

Gruß
Stefan
 
TeeKay Am: 19.07.2023 00:41:55 Gelesen: 1358# 5 @  
Der Prüfer ist nicht dafür zuständig, für 20€ Attestentgelt die philatelistische Bildung des Kunden zu übernehmen. Jedenfalls nicht bei so einem Standardmaterial. Also ja, wenn das eigene Wissen nicht ausreicht, muss man als Kunde dem beauftragten Experten vertrauen. Man kann auch für 8€ die Literatur der Arge zu dem Thema erwerben:

[1] http://www.ddr-spezial.de/sr1_05-2/
 
bovi11 Am: 19.07.2023 08:15:20 Gelesen: 1307# 6 @  
@ Stefan [#4]
@ Henry [#1]

Und zudem lautet die hier gestellte Frage schlicht:

"Was also sagt das Attest nun aus?"

Die Aussage des Attests ist eindeutig.

Wie der Prüfer zu den im Attest dokumetierten Erkenntnissen kommt, muss im Attest nicht erläutert werden. Derartige Ausführungen kenne ich auch nur ausnahmsweise in Attesten, wenn beispielsweise vermerkt ist, dass der Absender nicht der auf dem Beleg vermerkten Einheit angehörte.
 
Henry Am: 19.07.2023 10:36:53 Gelesen: 1268# 7 @  
@ Stefan [#4]
@ TeeKay [#5]
@ bovi11 [#6]

Nochmals vielen Dank für eure geschätzten Antworten.

Kurz nach dem Schreiben des letzten Beitrags hat sich der Prüfer Ruscher bei mir gemeldet (Danke Richard für das Nachhaken).

In einem Telefonat hat er mir seine Grundlage erklärt: Die Stempelfarbe sei erst in den 1960-er Jahren verwendet worden. Den Begriff Falschstempel wollte er nicht anwenden, weil ja eine offizielle Stelle den rückdatierten Abschlag vorgenommen habe. Insoweit wurde meine Frage beantwortet.

Für mich ist es ein Falschstempel, auch wenn eine offizielle Stelle einen echten Stempel nachträglich angewandt hat. Ich sehe keinen Unterschied zum Privatmann, der einen Originalstempel kauft und damit Marken rückdatiert abstempelt. Ob eine Staatsinstitution oder ein Privatmann betrügt, macht für mich keinen Unterschied.

Ich beschaffe mir auch durchaus die ARGE-Literatur, soweit der Informationsbedarf die Investition rechtfertigt. Und eine Bewertung des Gefälligkeitsstempels ist im MICHEL nicht vorhanden.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
spain01 Am: 19.07.2023 13:25:52 Gelesen: 1219# 8 @  
@ Henry [#7]

Hallo Henry,

deine Aussage " Ich sehe keinen Unterschied zum Privatmann, der einen Originalstempel kauft und damit Marken rückdatiert abstempelt." mag für dich zwar logisch sein, aber ich bin der Ansicht, dass es rechtlich ein gewaltiger Unterschied ist. Das Postamt hat die "Stempelgewalt" und ist im Gegenssatz zu einer Privatperson, die einen Stempel wie auch immer erworben hat, berechtigt, den Stempel einzusetzen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass dort nicht aus "Jux und Dollerei" einfach mal eine Anzahl X dieser Blocks gestempelt wurden. Ohne Auftrag einer höheren Stelle zur Devisenbeschaffung war das nicht möglich.

Der Block wurde zwar nicht im Gültigkeitszeitraum entwertet, aber dies geschah dann später auf Anordnung mit einem legitimen Stempel. Daher handelt es sich nicht um einen Falschstempel (s. Definition "Falschstempel") sondern eher um eine rein philatelistische Entwertung. In wieweit dies wertmäßig mit regulär gestempelten Blöcken bei der Bewertung gleichzusetzen ist, muss aber jeder für sich entscheiden.

Gruß
Michael
 
filunski Am: 20.07.2023 00:21:54 Gelesen: 1110# 9 @  
@ Henry [#7]

Hallo Henry,

ein interessanter Fall, den du uns hier vorgestellt hast!

Bemerkenswert und schön finde ich auch die persönliche Rückmeldung und die Darlegung der Hintergründe des Prüfers zu seinem Attest. Solche Dinge kann man auch nicht in der Literatur nachlesen oder sich aneignen, sondern erfährt sie nur durch persönliche Kontakte.

Mein erster Gedanke bei deiner Vorstellung und dem Attest, war auch, dann ist das also ein Falschstempel. Zurück gestellt, nachdatiert und damit Blöcke abgestempelt. Ganz so in der Art wie sie uns zigfach bekannt ist von z.B. Postbeamten die in den 1920er Jahren nach der Inflation mit Stempeln zu denen sie Zugang hatten Infla-Marken nachträglich stempelten um sie teurer auf den Markt zu bringen. Bei der Post ist und war es immer strengstens untersagt Stempel zurückzudatieren und damit Marken im Nachhinein zu entwerten. Dies ist auch ein Kriterium welches unter die Bezeichnung Falschstempel fällt, auch nach den Prüfordnungen der Prüfervereinigungen/-Verbände.

Trotzdem haben wir, so meine ich, eine etwas andere Lage, vielleicht auch eine Grauzone zum Begriff Falschstempel. Mittlerweile sehe ich das auch anders und stimme hier Michael [#7] zu. In dem geschilderten Fall wurde die Nachdatierung von der stempelführenden Behörde genehmigt und angeordnet, sie geschah nicht missbräuchlich. Diese Abstempelungen setze ich durchaus gleich mit Gefälligkeitsstempeln. Wertmäßig geringer als zeitgerechte Stempel aus dem Bedarf.

Wenn man den Faden noch etwas weiter spinnt, geschieht so etwas ja immer noch, in umfangreichen Maße, gerade für uns Sammler. Bei den beiden Sonderstempelstellen der DPAG in Berlin und Weiden können wir alle bis 28 Tage NACH dem Stempeldatum, Belege, Blöcke und Marken abstempeln lassen und sogar noch nachträglich (nach dem Stempeldatum) im Postverkehr laufen lassen. Ebenso kann ich mir in Weiden Neuausgaben mit Ersttagsstempel bereits vor dem Erstausgabetag bestellen und erhalte diese auch bis zu mehrere Tage vor diesem Datum. Beides ist für mich durchaus vergleichbar und auf derselben Ebene wie der Fall mit dem Block aus der DDR.

Den vorgestellten Block halte ich durchaus für ein sammelwürdiges Objekt. ;-)

Viele Grüße,
Peter
 
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