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Thema: Ebay: Die Tricks der Käufer und Verkäufer
Das Thema hat 38 Beiträge:
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Richard Am: 14.11.2011 23:43:54 Gelesen: 32710# 1 @  
Ebay: Max und Moritz nehmen Gebote zurück

Wer hat ähnliche Erfahrungen ?

Video 03:58 Minuten

http://www.youtube.com/watch?v=NS9gV85-WoA&feature=related
 
drmoeller_neuss Am: 15.11.2011 10:27:58 Gelesen: 32616# 2 @  
Das ist nichts neues, und das gibt es schon seit Jahren.

Dagegen hilft nur "sniping", d.h. entweder per Hand oder per Software in den letzten Sekunden der Auktion das Gebot setzen. Der weitere Vorteil dieser Methode liegt darin, dass man nur den Betrag bietet, den man wirklich bezahlen wollte und sich nicht von anderen Sammlern in die Höhe treiben lässt.

Verwandt mit dieser Methode ist übrigens die "Gebotsabschirmung". Hier bietet der Gegner und überbietet sofort danach sein Gebot mit einem hohen Betrag über sein Zweitkonto. Dann können Dritte nicht mehr auf den Artikel bieten und verlieren ihr Interesse daran. Kurz vor Auktionsende zieht der Gegner sein Höchstgebot zurück und bleibt trotzdem Höchstbieter mit seinem Erstkonto - allerdings zu einem niedrigen Betrag.

Wer das zu befürchten hat, muss mit seinem Zweitkonto auf seine eigenen Artikel wenige Sekunden vor Schluss snipen.

In Deutschland verstösst Puschen nicht gegen Gesetze und ist nicht strafbar (in den USA und UK ist das anders !). Das Zurückziehen eines Gebotes wegen Irrtums kann aber Schadensersatzansprüche gegen den Bieter nach sich ziehen. Die andere Frage ist natürlich, ob der Verkäufer das verfolgen kann und will.

Wer wirklich versehentlich sich bei der Gebotsabgabe vertippt hat, kann in diese Falle mit der Schadensersatzforderung laufen. Bei gewerblichen Anbietern kann man auch das Gebot einfach stehen lassen, und nach Ablauf der Auktion gemäss Fernabsatzrecht seinen Kaufvertrag innerhalb der Frist widerrufen. Das muss man nicht begründen und es kostet nichts, wenn die Ware noch nicht verschickt wurde. Nicht die feine englische Art, aber rechtlich sicher und ohne Diskussionen mit dem Anbieter verbunden.
 
Sammler Am: 15.11.2011 13:04:16 Gelesen: 32570# 3 @  
Noch mal zur Gebotsabschirmung. Falls der Höchstbietende sein Gebot zurück nimmt, bin ich als Verkäufer laut Ebay nicht verpflichtet, diesen Artikel an den Zweithöchstbietenden zu verkaufen.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
 
drmoeller_neuss Am: 15.11.2011 13:51:47 Gelesen: 32557# 4 @  
@ Sammler [#3]

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.

Das trifft nur zu, wenn der Anbieter ein Gebot streicht, z.B. wenn er darum vom Bieter gebeten wurde, oder weil er den Bieter von der Auktion ausschliessen möchte (z.B. Bieter ist im Ausland, Anbieter versendet aber nur im Inland).

Bei der Gebotsabschirmung streicht aber eben gerade nicht der Anbieter das Gebot.
 
Lumpus2000 Am: 15.11.2011 23:28:24 Gelesen: 32464# 5 @  
Halli Hallo,

um das letztgenannte Prinzip nochmal kurz zu erläutern: Hier sind auch "Max" und "Moritz" unterwegs. Wichtig ist, der Artikel muß recht frisch eingestellt sein. Max bietet auf einen Artikel der 100 Euro Wert hat: 200 Euro, Moritz bietet sofort daraufhin 201 Euro.

Nun steht der Artikel bei 201 Euro und alle, die sich für den Artikel interessieren könnten, sehen den hohen Preis und beobachten ihn nicht weiter.

Kurz vor Ablauf (in Deutschland 24 Stunden vorher) streicht nun Moritz sein Gebot (zieht es zurück) und schwupps steht der Artikel bei einem Euro.

Mit Glück gibt es nun nur noch wenige Interessenten, die den Artikel nur mäßig hochtreiben. Sollte doch ein zu hoher Preis erzielt werden - kein Problem, denn Max ist nicht doof und bietet nur bei gewerblichen Händlern und schon tritt er einfach vom Kauf zurück.

Hab ich das richtig erklärt ?

Viele Grüße
Swen :-)
 
Martinus Am: 16.11.2011 11:33:09 Gelesen: 32391# 6 @  
Oha, das habe ich so noch nicht gewußt! Das ist doch Betrug, oder? Also keine Höchstgebote bei Ebay einsetzen, sondern vielmehr online sein, wenn eine Auktion endet und dann bieten - dabei bleibt bei mir die Frage: Wie soll ich das machen, der eigentlich viel zu viel arbeitet, um das so zu organisieren? Fazit: Danke für diese Erklärung!

lg Martinus
 
Rainer HH Am: 16.11.2011 12:08:41 Gelesen: 32376# 7 @  
@ Martinus [#6]

Auch wenn es von eBay nicht gern gesehen wird, es gibt sogenannte sniper:

http://www.gixen.com/de/index.php
http://mysniper.com/
http://www.snip.pl/de/

Ich nutze diese, da ich berufsbedingt häufig unterwegs bin, selbst erfolgreich.

Gruß Rainer
 
drmoeller_neuss Am: 16.11.2011 12:34:48 Gelesen: 32366# 8 @  
@ Martinus [#6]

Puschen verstösst in Deutschland nicht gegen das Gesetz (wohl aber gegen die eBay AGBs). Schliesslich hat der Bieter mit seinem Gebot eine rechtswirksame Willenserklärung abgegeben, für den Artikel maximal XXX EUR zu bezahlen. Ein Vermögensschaden kann nicht entstehen, da beim Überschreiten des Maximalpreises der Artikel an den Puscher geht.

Snipen ist laut eBays AGBs nicht erlaubt. eBay stört sich aber auch nicht daran. Der Bieter ist aber an gesnipte Gebote gebunden, schliesslich hat er die Willenserklärung über die sniper-Software abgegeben.

Gebotsabschirmung: Hier könnte man Betrug, d.h. vorsätzliche Vermögensschädigung, unterstellen. Das Problem ist aber der Beweis für die Gebotsabschirmung und die Verfolgung der Ansprüche. Wie bereits geschrieben, sind Schadensersatzansprüche gegen den Bieter, der sein Gebot zurückzieht, möglich. Bei gewerblichen Anbietern kann der Bieter aber einfach sein Gebot stehen lassen, und dann nach Ablauf der Auktion innerhalb der Frist den Kaufvertrag nach Fernabsatzrecht widerrufen. Die Drohung des gewerblichen Verkäufers, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, würde also ins Leere laufen. Bei privaten Verkäufen gibt es kein Widerrufsrecht !

Persönlich snipe ich alle Artikel, da es erstens Puschen durch Dritte verhindert wird und ich auf keinen Fall mehr bezahle, als ich gewillt bin. Der psychologische Druck, die Auktion gewinnen zu müssen, wird vermieden. Und zu guter letzt: Snipen ist bequem, man muss nur alle zwei Tage in ebay schauen, ob man Auktionen gewonnen hat. Verwendet man sniper auf externen Servern wie http://www.snip.pl, muss man seine Zugangsdaten Dritten anvertrauen, was ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt. Auf jeden Fall sollte man hier getrennte Konten für Käufe und Verkäufe haben.
 
22028 Am: 16.11.2011 14:38:26 Gelesen: 32330# 9 @  
Nicht zu vergessen http://www.esnipe.com, den wohl größten und bekanntesten Snipe Dienst, den nutze ich auch selbst sehr erfolgreich.
 
Jürgen Witkowski Am: 16.11.2011 14:48:42 Gelesen: 32325# 10 @  
Wer einen absolut zuverlässigen Dienst in deutscher Sprache haben möchte, dem kann ich den Bietfuchs empfehlen:

http://www.bietfuchs.de

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Polar-Tibeter Am: 16.11.2011 15:34:37 Gelesen: 32307# 11 @  
Meiner Meinung nach sollten Sniper verboten werden. Gegen ein Sniper-Programm hat ein ehrlicher Bieter, der noch "von Hand" bietet, doch nicht wirklich eine Chance. Nicht falsch verstehen, ich möchte keinem hier vorwerfen, was Unrechtes zu tun. Aber mir fehlt hier doch bei einigen der Gedanke der Benachteiligung gegenüber allen anderen Bietern, die eben ohne Sniper bieten.

Und dann hier noch Links zu Snipern zu legen, muß doch auch nicht sein.
Abgesehen davon, für mich ist der Nervenkitzel größer, wenn ich selber die Auktion bis zum Schluß beobachte und live mitbiete. Auch auf die Gefahr hin, eine Auktion mal nicht zu gewinnen. Im realen Leben hab' ich auch keinen Sniper, der für mich was erledigt.

Polar-Tibeter
 
TreSkilling1 Am: 16.11.2011 15:53:49 Gelesen: 32301# 12 @  
Hallo zusammen, ich habe da ein paar Fragen: Wenn ich selbst Anbieter einer Auktion bin, kann ich dann auch einen Sniper einsetzen? Ich habe gelesen, dass man seine Daten preisgeben muß, aber es gibt bestimmt auch einen Anbieter der mit seinem Account bietet (ähnlich wie bei Saal-Auktionen, wo die ersten Reihen für solche Komissinäre reserviert sind). Was soll es bringen, auf die eigene Ware zu snipen? Die Gefahr, dass ich den eigenen Artikel kaufe, ist relativ (bei so vielen snipern) - sollte es doch einmal passieren, kann ich den Artikel binnen einer Frist wieder kostenlos einstellen oder biete es dem zweithöchstem Gebot an. Bin mir aber sicher, dass meine Artikel nicht fürn Appel und en Ei weggehen. Kosten alle "Sniper Anbieter" gleich viel?

lg aus Köln
 
22028 Am: 16.11.2011 15:59:41 Gelesen: 32299# 13 @  
@Polar-Tibeter,

stehst Du morgens um 1/2 drei auf, wenn eine Auktion bei ebay.com ausläuft, oder Sonntag Morgen um 6 ? Was machst Du, wenn Du beruflich unterwegs/im Büro bist, auf Auslandsreisen, beim Sport? Regelst Du Deine Aktivitäten nach den ebay Angeboten?

Für mich sind Sniper das non-plus-ultra.
 

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