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Thema: (?) (37) Bund: Blindensendungen
Das Thema hat 39 Beiträge:
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philapit Am: 13.08.2017 10:08:32 Gelesen: 17948# 1 @  
Ich möchte heute mal einen nicht alltäglichen Blindenbrief von 1990 vorstellen. Natürlich philatelistisch hergestellt. Ich glaube nicht an Bedarfspost.

Hat jemand Bedarfsbriefe mit Frankatur? Im Michel Briefe ist die 1448 als Einzelfrankatur nur mit Platzhalter bewertet.

Mit freundlichem Gruß
Philapit




 
hajo22 Am: 13.08.2017 10:27:03 Gelesen: 17939# 2 @  


Privat-Ganzsachenumschlag mit 5 Pf. Wertstempel Berlin (Sehenswürdigkeiten) und eingedrucktem Luftpostvermerk aus Berlin gestempelt 21.3.1990 nach Osnabrück.

Ich gehe von einer philatelistischen Verwendung der portofreien Blindensendung aus bei der lediglich die Luftpostgebühr 20gr = 5 Pf. noch aus Berlin frankiert werden mußte (als Sonderleistung).

hajo22
 
Markus Pichl Am: 13.08.2017 10:44:55 Gelesen: 17930# 3 @  
@ philapit [#24]

Hallo Philapit,

den von Dir gezeigten Brief vom 15.02.1990 gibt es in großer Auflage und alle Briefe dieser Art Briefe, selbiger Absender und Empfänger, sind nicht befördert worden. Selbst die Empfängeradresse ist inkorrekt!

Die korrekte Adresse wäre gewesen:

Johann August Zeune Schule (statt: Johann August Zeine Schule), Rothenburgstraße 14 (statt: Rotenbergstr. 14)

Dies hatte ich vor knapp drei Jahren ausgearbeitet und innerhalb einer Diskussion, um diese FAKE-Belege, in einem anderen Forum dargestellt. Den Briefinhalt, ein zerschnittenes A4-Blatt mit Brailleschrift, hatte ich mir sogar von jemanden, der der Brailleschrift mächtig ist, ein Lehrer des Berufsförderungswerkes Mainz, übersetzen lassen.

Auf der einen Seite dieses zerschnittenen A4-Blatt, des untersuchten Beleges, ist der Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vom 10.12.1948 verfasst! Auf der Rückseite geht es um Artikel 3 des 4. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention. Der Inhalt hat also nichts mit Hörbüchern zu tun, siehe angeblicher Absenderstempel.

Portofreie Blindensendungen gehören zu den Nachteilsausgleichen für sehbehinderte Menschen. Mit diesen FAKE-Belegen wurde dieser Nachteilsausgleich missbraucht, um Profit zu machen. Nach meiner Meinung ist dies Abteilung unterste Schublade. Diese FAKE-Belege sind wertlos!

Beste Grüße
Markus
 
bovi11 Am: 13.08.2017 11:13:41 Gelesen: 17917# 4 @  
Die moderneren Blindensendungen mit 5 Pfennig Porto werden vergleichsweise massenhaft angeboten.

Echte Blindensendungen sind hingegen sehr selten.

Hier 2 Belege aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik:





Hier waren 4 Pfennig Porto für normale Blindensendungen erforderlich. Allerdings waren die Sendungen von der Notopferpflicht befreit.

Insofern passen die beiden Belege zwar nicht zur Überschrift (5 Pfg. Frankatur), sind gleichwohl sehenswert.
 
hopfen Am: 13.08.2017 11:48:06 Gelesen: 17894# 5 @  
@ Markus Pichl [#3]

Danke für diese Aufklärung.

Mit diesen FAKE-Belegen wurde dieser Nachteilsausgleich missbraucht, um Profit zu machen.

U.a. beim Briefmarkenhaus KRÜGER, München, wo der Beleg im Rahmen des Deutschland-Spezial-Abos ausgeliefert wurde - an die ahnungslosen und gutgläubigen Sammler!
 
Franz-Karl Lindner Am: 15.08.2017 23:15:24 Gelesen: 17787# 6 @  
Hallo zusammen,

beschäftige mich ja seit 30 Jahren mit Blindensendungen international. Als Blindenlehrer mit über 40jähriger Berufserfahrung davon 25 Jahre als Leiter einer Blindenschule war die Postgeschichte der Blindenbriefe für mich als Philatelist ja mehr als naheliegend. Die hier beschriebenen Briefe kenne ich sehr gut. Der Saarbrücken-Brief ist mir natürlich mehr als bekannt. Meine blinden Kollegen haben mir bestätigt, dass zumindest in Deutschland kaum jemand daran gedacht hat, als Blinder Blindensendungen mit irgendwelchen Zusatzbeförderungen aufzugeben.

Übrigens ganz im Gegensatz zu Blindenbriefen in Italien. Hier war es schon immer üblich, Blindenbriefe zumindest eingeschrieben aufzugeben, und das als Bedarf. Zurück zu den deutschen sog. Blindenbriefen mit Zusatzgebühren für Einschreiben, Express, Luftpost, Rückschein etc. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass 99 % hiervon "gemacht" sind, also nie von Blinden verschickt wurden.

Trotzdem, aus postgeschichtlicher Sicht zeigen sie auf, was postalisch zu welchen Tarifepochen möglich war. Hierin liegt der Sinn, auch solche in eine Sammlung zum Nachweis von Frankaturen aufzunehmen, was auch ich getan habe. Was ich verurteile, ist die Geschäftemacherei wie beim Saarbrückenbrief. Natürlich erkenne ich sofort, dass diesem ein schlecht geschnittener Ausschnitt aus irgendeiner Blindenschrift (z.B. Zeitschrift für Blinde) beigelegt wurde.

Habe übrigens vor ca. 20 Jahren einmal mit meinen Schülern Blindenschulen in aller Welt angeschrieben mit der Bitte, uns eine dem Schreiben beigelegte Blindensendung zurückzuschicken. Meine Schüler bekamen so aus über 100 Ländern Blindenbriefe zurück, echt gelaufen, obwohl alle zumindest vom Äußeren "vorgefertigt" waren. Hieraus haben sich übrigens mehrere Brieffreundschaften ergeben.

Wer sich mehr über die Postgeschichte der Blindensendung informieren möchte, schau sich bitte meine - noch unfertige - Homepage zu diesem Thema [1].

Mein Exponat deutscher Blindenendungen ist übrigens in der nächsten Woche in s'Hertogenbosch zu sehen.

Beste Grüße
Franz-Karl

[1] http://www.lindnerfk.de an.
 
bovi11 Am: 16.08.2017 08:58:44 Gelesen: 17751# 7 @  
@ Franz-Karl Lindner [#6]

Tolle Internetseite!

Viele Grüße

Dieter
 
bovi11 Am: 12.09.2017 13:40:03 Gelesen: 17593# 8 @  
Und hier ein weiterer authentischer Blindenbrief.

Der an die Blindenschule in Düren gerichtete Brief wurde versehentlich mit einer Notopfermarke versehen. Blindensendungen waren von der Abgabepflicht "Notopfer Berlin" befreit.



Im aufgeklappten Zustand:



Die Empfängerin war Lehrerin an der Blindenschule.

Am 26. Mai 1967 hat die Blindenoberlehrerin a.D. Mathilde Teusch das Verdienstkreuz am Bande verliehen bekommen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_mbl_show_pdf?p_jahr=1968&p_nr=1 (Seite 13)
 
DERMZ Am: 24.06.2018 21:01:45 Gelesen: 15987# 9 @  
Guten Abend,

ich kann "nur" den Absenderfreistempel der Blindenstudienanstalt in Marburg beisteuern:



Viele Grüße

Olaf
 
bedaposablu Am: 12.10.2020 21:17:51 Gelesen: 13193# 10 @  
Heute entdeckt. Kann vielleicht jemand etwas näheres dazu sagen?



Ich hätte als Zeichen einer postalischen Beförderung eine Kodierung, Matrix oder Vergleichbares erwartet, aber nur ein gedrucktes Rechteck auf einen Aufkleber?

Kann hier vielleicht mit mehr Information dienen ?

Vielen Dank im voraus aus Magdeburg!

Klaus-Peter
 
Franz-Karl Lindner Am: 13.10.2020 13:13:31 Gelesen: 13158# 11 @  
Bekleg stammt von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig. Gehe davon aus, dass in der Hülle eine CD lag.

Grundsätzlich ist es heute so, dass Blindensendungen nicht mehr abgestempelt werden müssen. Ich erhalte auch recht oft Blindensendungen, die weder Stempel noch Codierungen enthalten. Das ist also nichts Besonderes. Zudem das Format dieser Sendung wahrscheinlich nicht durch die Maschine passte.

Gruß
Franz-Karl Lindner
 
bedaposablu Am: 13.10.2020 16:50:54 Gelesen: 13128# 12 @  
@ Franz-Karl Lindner [#11]

Hallo Franz-Karl,

recht vielen Dank für Deine Information. Auf Deiner auf [#6] genannten Internetseite habe ich ebenfalls eine DZB CD mit analogem Aufkleber gefunden.

Jetzt ist meine Phila-Welt wieder in Ordnung, bis auf die Tatsache, daß ich vermutlich auch zu denen gehöre, die ein ähnliches Exemplar, wie unter [#24], bei einer Auktionsfirma für einige DM gekauft habe.

Leider habe ich das vor 20 Jahren noch nicht gewußt, ist halt Lehrgeld!

Vielen Dank an Dich aus Magdeburg!

Klaus-Peter
 
mausbach1 (RIP) Am: 29.10.2020 08:38:55 Gelesen: 13017# 13 @  
Betzdorf/Sieg



Meine Frau bezieht seit ca. 50 Jahren verschiedenster Artikel "Blinden-Arbeit" von Betzdorf/Sieg (15 km).

Glückauf!
Claus
 
fdoell Am: 01.02.2021 01:09:47 Gelesen: 12470# 14 @  
Frage zum Inhalt vom Blindensendungen

Ich sammle Estland, u.a. portofreie Beförderungen, wozu auch Blindensendungen zählen. Ich habe etliche Briefe der Art, wie sie Franz-Karl auf seiner Website darstellt.

Im Weltpostvertrag [1] ist in § 25 angeführt:

6. Drucksachen und Blindensendungen
6.1 dürfen weder Vermerke noch Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung enthalten;
6.2 dürfen weder entwertete noch nicht entwertete Postwertzeichen oder Formblätter mit eingedruckter Freimachung noch Papiere mit Werteigenschaft enthalten.

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass nur Bücher, Zeitschriften, Audio- und Videomaterial usw. kostenfrei als Blindensendung befördert werden dürfen, aber keine privaten Briefe oder Kurzmitteilungen.

Die vorgenannten, echt gelaufenen Umschläge (z.B. auf dem Web von Franz-Karl anzuschauen) mit dem Label oder Stempel zur Kennzeichnung von Blindensendungen sind m.E. aber nicht immer nur mit solchen Inhalten versehen gewesen oder es ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, zumal auch der Absender nicht immer angegeben ist.

Weil das genannte Web für alle Mitlesenden leicht anklickbar ist, beziehe ich mich mal darauf (meine Belege sehen ähnlich aus): Bei Briefen an Adressaten wie "Ettevõte 'Pimet'" (Unternehmen 'Blind') oder Absendern wie einem Blindeninstitut oder Blindenmuseum habe ich keine Zweifel an diesen Inhalten. Bei privaten Adressaten allerdings schon, denn wenn die Empfänger blind sind, müsste doch der Inhalt in Braille-Schrift etwas auftragen und nicht so dünn wie ein einfaches A4-Blatt (gefaltet) sein, oder? Auch bei Adressaten wie "Eesti haigekassa" (estnische Krankenkasse) oder dem Brief an Franz-Karl selbst habe ich Zweifel, dass da keine individuellen Inhalte drin waren.

Auf einer belgischen Website bietet ein privater Verein an, private Nachrichten in Brailleschrift auszudrucken und als Blindensendung (!) portofrei an blinde Empfänger zu senden [2]. Das scheint mir ein klarer Verstoß gegen die Regeln der UPU für die unentgeltliche Beförderung von Blindensendungen zu sein.

Kann es sein, dass in Estland, Belgien oder woanders auch "Blindensendungen" auch einfach zur Sendung von Blinden an Sehende oder umgekehrt mit individuellen Inhalten verwendet wurden / werden (und das evtl. auch in Schwarzschrift statt Braille) und nicht nur Drucksachen und Medien? Oder bin ich da einfach zu schlecht informiert, wie dünn gefaltete Inhalte in Braille-Schrift sein können? Oder habe ich da was im Weltpostvertrag überlesen oder falsch verstanden?

Ich wäre dankbar, wenn ich hierüber etwas Aufklärung und Hintergrundinformationen aus Eurem Erfahrungsschatz bekommen könnte.

Vielen Dank vorab!

Gruß
Friedhelm

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27bgbl265s1633.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl202s1446.pdf%27%5D__1612136026208
[2] https://www.braillepost.be/
 

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