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Thema: Nachgebühr bei Portopflichtigen Dienstsachen
London-Dieter Am: 18.08.2019 07:40:05 Gelesen: 6602# 1 @  
Ist dies das berühmte "Ende Einer Dienstfahrt" frei nach Heinrich Böll?



Irgendwie ist diese Dienstpost des Auswärtigen Amtes aus Paris nach Bonn gelangt (siehe Absenderangabe auf der Rückseite). Interessant ist auch der leider schwach abgeschlagene Stempel von Bonn mit dem Zusatz "Bundeshaus" und UB aa - das wird wahrscheinlich für Auswärtiges Amt stehen?

Von Bonn ging es dann weiter nach Hamburg am 11.12.52, mit korrekt zu verwendender 2 Pfg. Notopfer - und soweit ging es ja bis dahin noch gut. Aber beim stempeln mit "Gebührenpflichtiger Dienstsache" ist dem Betreffenden wohl kein Licht aufgegangen oder war er sich nicht sicher, ob die 2er bereits ausreichte?

Das war die eine Seite der Medaille, nun kommt die "Rechenakrobatik" der Nachgebührberechnung = ja was denn nun? 20 oder 26 Pfg. ?

Blau war wohl zu erst am Ball, dann kam aber der Schiri hinzu - und mit Handzeichen abgesegnet.
 
ligneN Am: 18.08.2019 18:45:55 Gelesen: 6567# 2 @  
Das ging alles seinen geregelten Gang.

Ihre Anspielungen auf Zauberei / Inkompetenz seitens der Post oder des Amin. sind nicht nachvollziehbar.

Post von Diplomaten inkl. angeschlossenem Verkehr gelangte per Kurier ins Außenministeriums. Der Kurier begleitete selbst. Später genügten dann auch Kurierbeutel, die dem LH-Kapitän überreicht wurden. Im näheren Europa konnte das auch die Bahn sein.

Status "diplomatische Vertretung": Eine Botschaft war das noch nicht, dazu wurde sie erst wieder im Juli 1953.

Nach der Ankunft der Beutel beim AMin:

1. interner amtlicher Schriftverkehr wird entnommen;
2. Post an Außenstehende wird sortiert in:

- Privatpost, wird frankiert und dem Abs. berechnet (Pauschabrechnung). Später gab es Freistempler mit getarnter Postfachadresse Bonn.
- bei Dienstsachen wurde ganz normal zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen unterschieden.

Gebührenpflichtige Dienstsachen waren definiert als solche, die vorwiegend im Interesse des Empfängers seien. Die mußte der Empfänger bezahlen. Aber lediglich den einfachen Portobetrag, es war ja keine Strafgebühr (Postgebührengesetz vom 19.12.1921). Galt unverändert bis 1964.

Neben dem Stempel "Portopflichtige Dienstsache" war der Abschlag des Dienstsiegels verpflichtend, um den Charakter der P.D. zu bestätigen. Damit wurde auch gegenüber der Post dargestellt, daß nur der einfache Fehlbetrag fällig war. Das geschah im vorliegenden Fall also bereits in Bonn.

Soweit mir bekannt, wurden auf Dienstsachen die 2 Pf. für die Notopfermarke (1948/56 auf allen Inlandspostsendungen verpflichtend) wegen des damit verbunden Verwaltungsaufwands (Buchungen)grundsätzlich nicht berechnet. Habe auch noch nie einen Dienstbeleg mit Notopfermarke gesehen, wo das gemacht wurde. Die 2 Pfg. Notopfer hat daher wohl mit den zusätzlich zum Briefporto verlangten 6 Pfg. nichts zu tun.

Den Betrag von 6 Pfg. kann ich nicht mit Nachweis deuten.

Da der Betrag zusätzlich zum Porto von 0,20 aufgeführt wird (also nicht summarisch "0,26"), handelt es sich womöglich gar nicht um eine Postgebühr. Vielleicht um eine Stempelgebühr für amtliche Leistung, z.B. Legalisationsgebühr/Beglaubigung. Man mag einwenden - was wäre 1952 so billig gewesen? Evtl. nur ein Restbetrag. Ohne das einliegende Schreiben kaum nachvollziehbar.

Aber vielleicht kommt ja Hilfe von wirklichen Nachgebührkennern.
 
London-Dieter Am: 19.08.2019 04:14:01 Gelesen: 6529# 3 @  
@ ligneN [#2]

Vielen Dank für die umfangreichen Informationen. Für mich bleibt es weiterhin ein Rätsel.

Das schöne ist, das nach so vielen Jahren immer wieder etwas aus schlummernden Nachlässen auftaucht und Kopfzerbrechen bereitet.

Nette Episode zur obigen Absenderangabe:

Nachdem ich den obigen Text geschrieben hatte, fiel mir erst später ein dass ich Anfang der 1970er Jahre mal in der Deutschen Botschaft in Paris war. Ob es die gleiche Anschrift wie beim obigen Absender war, weiss ich nicht mehr.

Man hatte mir auf dem damals neuen Flughafen Charles DeGaulle den Geldbeutel mit samt Personalausweis gestohlen. Nachdem Interpol mich unter das Mikroskop gelegt hatte, stellte mir die Botschaft einen Ersatzausweis aus und stattete mich mit 100 DM aus, rückzahlbar innerhalb 4 Wochen. Die Fahrt mit dem Taxi zur Botschaft hatte ich mit den letzten verbliebenen Zigaretten bezahlt - der Taxler war echt cool drauf - heute wohl ein Ding der Unmöglichkeit.
 
opti53 Am: 19.08.2019 16:01:48 Gelesen: 6499# 4 @  
Hallo,

das ist ein interessantes Thema. Es muss nicht unbedingt Diplomatenpost sein. Auch bei den Uni's war es seinerzeit üblich, die Gebühren auf diese Weise den armen Studenten aufzubürden.



Ich habe noch eine ganze Reihe ähnlicher Belege.

Viele Grüße
Thomas
 
ligneN Am: 20.08.2019 12:58:51 Gelesen: 6463# 5 @  
@ opti53 [#12]

Na ja, "aufbürden". Zwischen Privatleuten soll es ja auch Rückporto geben.

Warum soll eine Dienststelle mit Steuergeld "Rückportounwillige" unterstützen -

fragt ein Steuerzahler B-)
 
opti53 Am: 21.08.2019 12:17:26 Gelesen: 6407# 6 @  
@ ligneN [#5]

Vielleicht muss man das doch im historischen Zusammenhang sehen, den ich zugegebenermaßen noch nicht aufgezeigt hatte. Es geht hier (inhaltlich) um Studiengebührenermäßigungen oder Mensa-Freitischkarten für mittellose Studenten. Manchmal haben sie doch eine Briefmarke gefunden, was bei vorgedruckten Karten als Orts-Drucksache auch nicht so teuer war. Im vorliegen Fall waren wohl auch die Vordrucke aus, und man hat eine normale Postkarte genommen.

Viele Grüße
Thomas
 
ligneN Am: 23.08.2019 12:36:38 Gelesen: 6340# 7 @  
@ opti53 [#6]

Alles klar, Danke.
 
skribent Am: 23.08.2019 14:32:49 Gelesen: 6330# 8 @  
Zu diesem Thema kann ich einen schönen Beleg beisteuern.



Dieser hochoffizielle Brief vom Amtsgericht Wennigsen soll in Empelde den Herrn Wilhelm Arendt erreichen. Der Gerichtsbote bringt die tägliche Ausgangspost am 16. Juni 1952 kurz vor Dienstschluss zum Postamt Wennigsen. Die 1. Abstempelung misslingt, die 2. ist dann sauberer.

Nach der Feststellung, dass die Dienstsache portopflichtig ist, wird ein Nachgebühr-Stempel zugefügt.



Der Brief kann in Empelde nicht zugestellt werden, weil der Empfänger unbekannt verzogen ist.

Stempel "Zurück" und "Nachgebühr" abgeschlagen, Nachgebühr deklariert und zurück nach Wennigsen zum Amtsgericht. Und dort bezahlt die Nachgebühr genau die richtige Stelle, nämlich das Amtsgericht. Oder?

MfG >Franz<
 
epem7081 Am: 09.05.2022 10:01:09 Gelesen: 4023# 9 @  
Hallo zusammen,

kürzlich konnte ich den nachfolgenden Beleg erwerben. Eine portopflichtige Dienstsache vom Kath. Pfarramt in Bollstadt nach Darmstadt.




Am Aufgabeort mit dem Landpoststempel Bollstadt über Nördlingen versehen signalisiert uns der Stempel vom Leitpostamt NÖRDLINGEN / LAND / * * f dann ein Datum: 7.5.1934. Vermutlich vom ausliefernden Postamt Darmstadt wurde der rote Stempel Nachgebühr / b aufgebracht und handschriftlich der Betrag von 12 Pf. angegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
saeckingen Am: 10.05.2022 08:20:12 Gelesen: 3963# 10 @  
Portopflichtige Dienstsachen gab es auch in den deutschen Kolonien. Sammler haben diesen markenlosen Belegen damals wenig Interesse geschenkt, daher sind nur wenige davon erhalten geblieben. Von Deutsch Ostafrika habe ich bislang keine 10 Stück registriert.

Ich stelle hier ein paar Stücke aus meiner Sammlung vor. Vorweg nochmals die Besonderheiten der portopflichtigen Dienstsache:

* Portopflichtige Dienstsachen sind Sendungen von Behörden an Privatpersonen oder Firmen in deren Interesse.
* Sie waren portopflichtig, wurden aber unfrankiert mit dem Vermerk „Portopflichtige Dienstsache“ und dem Dienstsiegel der absendenen Institution versehen verschickt.
* Der Empfänger musste bei Empfang für das reine Porto - ohne Zuschlag – aufkommen.



Postkarte als portopflichtige Dienstsache vom Bezirk Tanga (gestempelt Tanga 7.10.13) nach Kibaranga.
4 Heller einfaches Postkartenporto als Nachgebühr eingezogen.



Portopflichtige Dienstsache vom Biologisch Landwirtschaftlichen Institut Amani (gestempelt Amani 23.6.15) nach Wuga (Post Mombo) – Ankunft 25.6.15. Der Umschlag wurde wegen Papiermangel während des Krieges gewendet und hier ein zweites Mal verwendet.

7 ½ Heller einfaches Briefporto als Nachgebühr eingezogen.



Portopflichtige Dienstsache vom Kaiserl. Gericht d. Ostafrikanischen Schutzgebietes (gestempelt DAR 8.7.08) per Einschreiben nach Lindi – Ankunft 21.7.08.

15 Heller Briefporto (2. Gewichtsstufe) + 15 Heller Einschreibegebühr = 30 Heller als Nachgebühr eingezogen.

Portopflichtige Dienstsachen waren aber nicht nur innerhalb der Kolonie zulässig, sie konnten auch nach Deutschland versendet werden:



Portopflichtige Dienstsache vom Gouvernement v. Deutsch-Ostafrika (gestempelt DAR 15.11.06) nach Berlin.

10 Pfennig Briefporto als Nachgebühr eingezogen.

Grüße
Harald

Weitere Portopflichtige Dienstsachen aus oder nach Deutsch Ostafrika suche ich jederzeit!
 
DL8AAM Am: 21.04.2025 14:36:30 Gelesen: 725# 11 @  
Nur ganz kurz: Ich dachte bisher immer (zumindest seit ich vor einiger Zeit ganz besonders darauf 'hingewiesen' wurde), dass portopflichtige Dienstsache bedeutet, dass die Sendung vom Absender unfrei (ohne Frankatur, kein Franco) verschickt wurde und der Empfänger eine Nachgebühr (denn Porto bedeutet Nachgebühr) zu entrichten hat. Die gezeigten Sendungen tragen aber eine Frankatur, d.h. sie sind freigemacht, d.h. sie wurden also vom Absender portofrei gestellt (heisst der Empfänger muss keine Nachgebühr, kein Porto bezahlen).

Portofrei bedeutet ja nicht gebührenfrei bzw. portopflichtig bedeutet, dass der Empfänger die notwendige Gebühr in Form von Porto bezahlt, da der Absender die gebührenpflichtige Sendung ja unfrei verschickt hat.

Oder war diese "Unterrichtung" etwa doch falsch? Oder ich habe das nur falsch verstanden? Nee, nä, oder doch? ;-)

Schöne (Rest-) Ostern und beste Grüße
Thomas
 
Jürgen Witkowski Am: 21.04.2025 14:59:03 Gelesen: 716# 12 @  
@ DL8AAM [#11]

Das Thema heißt: Alliierte Besetzung Britsche Zone portopflichtige Postscheckbriefe 1945-1948. Was Deine Frage mit der Themenstellung zu tun hat, erschließt sich mir auch nach mehrmaligem Lesen nicht auf Anhieb. Was ist der Bezug zu portopflichtigen Dienstsachen?

Eine konkrete Frage und weniger Text könnte vielleicht Klarheit über Dein Ansinnen verschaffen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen

PS: Vielleicht könnte man die Beiträge ab [#11] ausgliedern, da mir eine Diskussion über derartige Fragen innerhalb dieses genau definierten Themas kontraproduktiv erscheint.

[Anmerkung Redaktion: Wird gerne gemacht, bitte immer gleich das passende bestehende Thema oder ein neues Thema mit dessen Überschrift benennen.]
 
saeckingen Am: 22.04.2025 07:37:41 Gelesen: 673# 13 @  
@ DL8AAM [#11]

Deine Frage passt hier nicht rein. Die gezeigten Belege sind allesammt korrekt unfrankierte portopflichtige Dienstsachen.

Grüße
Harald

PS: Mein Beitrag kann gerne nach nach Korrektur gelöscht werden.
 
DL8AAM Am: 22.04.2025 13:12:12 Gelesen: 643# 14 @  
@ saeckingen [#13]

Sorry, das passiert, wenn Beiträge aus einem anderen Thema in ein anderes Thema verschoben werden. Hier passt das leider absolut nicht mehr ins Thema bzw. in den Zusammenhang. Leider wurden auch nur die beiden Antwortbeiträge und nicht die Ursprungsbeiträge verschoben, so dass die Antworten ohne jeden Bezug alleine stehen.

Ich antwortete in einem Thema, in dem es um "portopflichtige Dienstsachen" (speziell um "portopflichtige Postscheckbriefe") ging [1]. Hier hatte Jürgen zwei interessante Beispiele gezeigt, die vom Versender aber bereits vor dem Versand komplett freigemacht wurden, heisst die Empfänger mussten kein Nachentgelt (ein [Semi-] Alias für Porto) mehr zahlen, d.h. deshalb diese folglich auch nicht portopflichtig waren. Es ging darum, dass die Begrifflichkeiten des "Gegensatzpärchens" portopflichtig und gebührenpflichtig vermischt wurden. Das war mein ursprünglicher Einwurf, die gezeigten Beispiele waren eben nicht (mehr) portopflichtig, da frankiert.

Statt den Beitrag in dieses Thema hier zu verschieben, wäre es womöglich besser gewesen das alte Thema in "... gebührenpflichtige Postscheckbriefe ..." anzupassen (falls diese wirklich gebührenpflichtig waren und nicht nur aus purer Großzügigkeit vom Absender frankiert wurden...hi), dann wäre das alles OK gewesen. Wie gesagt, die Gebühren wurden in den betreffenden Fällen nicht vom Empfänger, sondern (warum auch immer) bereits vom Versender beglichen. Aber portopflichtige Sendungen sind prinzipiell natürlich auch gebührenpflichtig, da nicht gebührenfrei ;-) Nur wird die Gebühr dann in Form von Porto beim Empfänger fällig. Auch deshalb verschwimmen die Worte ...

@ Jürgen Witkowski [#12]

Nochmals, die von Dir in [1] gezeigten Belege sind "kurzgesagt" nicht portopflichtig, da sie vom Absender bereits frankiert wurden.

Leider wird heute oft Gebühr/Entgelt bzw. Freimachung/Frankatur, d.h. klassisch "Franco" mit Porto verwechselt, selbst 'unsere' DPAG-Post macht das regelmäßig unrichtig (siehe z.B. auf deren Startseite "Porto berechnen"). Porto ist in diesem Zusammenhang aber eine Nachgebühr. So wie hier im Thema ja bisher richtig gezeigt. Portopflichtig ist nicht das Gleiche wie gebührenpflichtig!

und weniger Text könnte vielleicht Klarheit über Dein Ansinnen verschaffen.

Hier magst Du Recht haben, aber wie gesagt, heute verstehen viele "umgangssprachlich" unter Porto etwas vollkommen anderes, als es wirklich ist. Wenn nicht sogar etwas absolut Gegensätzliches - denn "Porto" versus "Franco". Deshalb muss man leider gerade "bei Porto" meist etwas weiter ausholen.

Erkläre "Du" mal als Enkelchen der Oma in einem kurzen Halbsatz, dass sie eigentlich "direkt" kein Porto bezahlt hat, als sie eine Briefmarke auf ihren Ostergruß verklebte ;-) ... Porto hätte das Enkelchen dem Briefträger gezahlt. Die Oma hat das Enkelchen aber vor der Bezahlung von Porto bewahrt ... bzw. die Oma hat für das Enkelchen das Porto bezahlt [und schon beginnt auch hier ganz langsam die Vermischung der Begrifflichkeiten] ... ;-)

Kurz: Porto zahlt der Empfänger. Zumindest habe ich das hier so gelernt. Ich hoffe nur, dass das auch so richtig war ... ;-)


Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/thema/20554
 
bayern klassisch Am: 22.04.2025 16:40:06 Gelesen: 579# 15 @  
Der Threadtitel macht keinen Sinn - "Nach" ist zu streichen, denn es geht ja um Gebühren / Porti bei diesen Versendungen.
 
bernhard Am: 22.04.2025 18:24:22 Gelesen: 548# 16 @  
@ bayern klassisch [#15]

Die wurden aber erst im NACHhinein gefordert, deshalb wurde auch meist der NACHGEBÜHREN-Stempel mit abgeschlagen.

Viele Grüße
Bernhard
 
bayern klassisch Am: 22.04.2025 18:28:23 Gelesen: 544# 17 @  
@ bernhard [#16]

Ja, so kann man argumentieren. Warum dann nicht die Überschrift: Fehlbehandlungen bei portopflichtigen Dienstsachen?

Liebe Grüsse,
Ralph
 
DL8AAM Am: 22.04.2025 18:37:05 Gelesen: 541# 18 @  
@ bernhard [#16]

Wobei die Gebühren bei portopflichtigen Dienstsachen aber grundsätzlich immer (nur) im Nachherein in Form einer (einfachen) Nachgebühr eingefordert werden. Das Nach ist sozusagen fast schon eine Art eines "weissen Schimmels", aber nur fast? Es geht ja auch darum, wie diese offenstehende Gebühr, nämlich im Form einer Nachgebühr, auf der Sendung selbst dargestellt wird. Nachgebühr hier aber nur im Sinne von 'in einfacher Höhe der fälligen Gebühr' gemeint, d.h. ohne eine strafende, weitere Zusatzgebühr, kein Einzugsentgelt o.ä.

@ bayern klassisch [#17]

"Gebührenerhebung bei Portopflichtigen Dienstsachen" wäre dann vielleicht der eindeutigere oder bessere Titel?

oder gleich ins "Thema: Portopflichtige Dienstsachen" - https://www.philaseiten.de/thema/2366 ? ... ;-)

Beste Grüße
Thomas

Nur als kleine Ergänzung: Gemäß der Postordnung der Reichspost von 1929 (siehe [1]), gültig bis 1964, war der Terminus "Portopflichtige Dienstsache" übrigens sogar ein offizielles Synonym für "Gebührenpflichtige Dienstsache" und bedeutet, wie oben angeführt, dass die Sendung unfrei eingeliefert wird und dass die Gebühr vom Empfänger zu begleichen ist. So weit, so gut. Ich muss mich aber soweit korrigieren: Es handelt sich deshalb bei den in [#14] diskutierten Belegen nicht einmal, wie ich ursprünglich mal andachte, um "gebührenpflichtige Dienstsachen", sondern um standardmäßig durch den Absender zu frankierende Sendungen (Postscheckbriefe), hier einer Behörde (Postscheckamt), d.h. weder eine gebühren- noch eine portopflichtige ... sondern nur eine regulär frankaturpflichtige ... ;-)

[1] https://www.posthörnchenaufdrucke.de/50-3-gebuehrenpflichtige-dienstbelege.html
 
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