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Thema: (?) (219/223) Barfrankaturen als Notbehelf bei Wiederaufnahme des Postverkehrs 1945
Das Thema hat 227 Beiträge:
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Dieter 66 Am: 26.04.2025 23:15:35 Gelesen: 7089# 203 @  
Hallo,

Hier 3 Einschreiben die alle an das Hauptpostamt Hamburg adressiert sind. Laut Richter Handbuch über Barfrankaturen erstmal nicht auffällig. Einmal mit handschriftlichen Freivermerk (Burgkirchen) E2 und zweimal mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“ A.

Rückseitig der Bestätigungsstempel Hamburg. Alle Briefe tragen einen privaten Absender.

Allerdings wurde auf jedem Brief der R-Zettel durchgestrichen. Zweimal sogar vom gleichen Postbeamten. Kürzel „A“ Alle Briefe liegen nur 8 Tage auseinander. In den damaligen Dienstvorschriften konnte ich diesbezüglich nichts finden. Evtl. gab es eine zentrale Annahmestelle beim Postamt. Diese hat dann die Post geöffnet und dann intern weiter geleitet.

Hat einer eine Idee ?



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 27.04.2025 19:14:13 Gelesen: 6986# 204 @  
@ Dieter 66 [#203]

Hallo Dieter,

eine interessante Sache! Vor kurzem habe ich etwas von dieser Vorgehensweise gelesen, weiß aber auf Anhieb nicht mehr wo.

Offenbar führten größere Postämter Eingangsbücher. Nachfolgend ein E-Brief an das PA Berlin NW 7 mit gestrichenem R-Zettel und internem Weiterleitungsvermerk.



E-Brief ab Löbau (Sachs) an das PA Berlin NW 7, 21.3.46, Ak-o 25.3.46

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 27.04.2025 21:55:29 Gelesen: 6956# 205 @  
@ bernhard [#204]

Hallo Bernhard,

ja, wirklich interessant. Nun habe ich beim durchblättern der damaligen Verfügungen der RPD Hamburg/Kiel ein Schreiben des Military Covernment PTT Hamburg 19 Juli 1945 gefunden.

Da steht: Für Hamburg Ort und Leitgebiet 24 sind im Gegensatz zu der RPD Hannover, noch kein Einschreibbriefverkehr zugelassen.

Zugelassen wurde er allerdings dann am 23. August 45 von der Reichspostdirektion und zwar für alle Bezirke der britischen Zone. Daraus resultieren auch die seltenen Belege für Hamburg. R-Zettel wurden zur Verrechnung der Einschreibegebühr auf Grund von nicht vorhandenen 42 Pf. Freimarken kurzzeitig genehmigt. Beendet wurde dieses dann am 6.10.45.

Hamburg und Berlin waren Leitpostämter und hatten sicherlich ein hohes Personalaufkommen. Da macht es durchaus Sinn zentrale Verteilerstellen für die Weiterleitung zu den einzelnen internen Abteilungen einzurichten.

Schönen Gruß Dieter.
 
Jürgen Witkowski Am: 29.04.2025 20:53:51 Gelesen: 6836# 206 @  
Diese Barfrankatur des Finanzamtes Leipzig-Nord auf einer Drucksache an einen Empfänger ebenfalls in Leipzig-Nord wurde am 30.1.46 mit dem schwarzen Zweiellipsenstempel Leipzig N 22 / Gebühr bezahlt versehen. Der Stempel ist bei Dürst/Eich [1] als Typ A-5 19 katalogisiert, allerdings nur bis 1945. Im Richter [2] hat er die richtige Verwendungszeit bis 1949, allerdings als Nr. 9006 mit der Stempelform Zweiellipsenstegstempel und der Bemerkung "nur Stegreste" die falsche Stempelform.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen

[1] Heiner Dürst - Gerd Eich, Die Deutschen Post- und Absenderfreistempel, Handbuch und Katalog
[2] Hans-J. Richter, Barfrankaturen in den vier Besatzungszonen Deutschlands und in Berlin 1945-1949
 
GSFreak Am: 29.04.2025 21:52:08 Gelesen: 6807# 207 @  
@ Dieter 66 [#203] [#205]
@ Bernhard [#204]

Hallo Dieter, hallo Bernhard,

im Rundbrief 104 (Oktober 2023) der Arge DEUNOT hat Walter Farber einen siebenseitigen Beitrag zu diesen durchgestrichenen R-Zetteln verfasst: "Getilgte R-Vermerke an Postämter".

Hierin wird eine diesbezügliche Antwort vom leider inzwischen verstorbenen Wolfgang Strobel zitiert: " Bei der Post war es Brauch, dass auf eingehenden Einschreibebriefen an das Postamt und auch an das Postscheckamt bei der Eingangsstelle (des Postamts bzw. des Postscheckamts) der R-Zettel durchgestrichen wurde. Warum, weiß ich nicht. Ich habe, als ich noch bei der Post arbeitete, und auch danach immer mal wieder vergeblich nach einer Vorschrift gesucht. Ich kann nur spekulieren, dass vermieden werden sollte, dass der eingehende Einschreibebrief versehentlich wieder in den Postbeförderungslauf gerät."

Beste Grüße
Ulrich
 
bernhard Am: 01.05.2025 08:28:33 Gelesen: 6731# 208 @  
@ GSFreak [#207]

Hallo Ulrich,

genau dieser Artikel war es, den ich in Erinnerung hatte. Danke für den Hinweis!

Viele Grüße
Bernhard
 
Jürgen Witkowski Am: 01.05.2025 20:20:56 Gelesen: 6682# 209 @  
@ bernhard [#204]

Bei dem Einschreiben aus dem sächsischenScheibenberg im Erzgebirge in das thüringische Gera scheint es sich auch um einen solchen Brief mit duchgestrichenem Einschreibzettel zu handeln. Der Gebühr bezahlt Stempel wird im Richter unter der Nr. 2415 geführt. Oberhalb befindet sich ein handschriftlicher Vermerk 42 (Pf), der die seinerzeit gültigen Gebühren von 12 Pf für den Brief bis 20 g und 30 Pf für das Einschreiben anzeigt. Abgestempelt wurde mit dem Stempel Scheibenberg b am 05.11.45. Der Einschreibzettel wurde durchgestrichen.

Rückseitig befinden sich die Ankunftstempel Gera 1 o vom -7.11.45 8-9 und Gera- Zwötzen a vom -7.11.45 11-12.

Nicht zuordnen kann ich den violetten Kreisstempel mit der 10. Ist es ein interner Poststempel oder hat es etwas mit Zensur zu tun?



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
bernhard Am: 01.05.2025 21:58:41 Gelesen: 6650# 210 @  
@ Jürgen Witkowski [#209]

Hallo Jürgen,

der R-Zettel deines Beleges ist zwar durchgestrichen, doch sehe ich keinen Zusammenhang mit den Belegen an die Postämter in [#203] und [#204]. Einen evtl. Sinn könnte man nur durch weitere R-Briefe an die gleiche Maschinenfabrik Gebr. Reinhold herstellen, z.B. Aufnahme in ein Posteingangsbuch.

Der Stempel 10 im Kreis ist einfach nur die PLZ des Absenders aus Scheibenberg/Erzg.

Viele Grüße
Bernhard
 
Jürgen Witkowski Am: 03.05.2025 09:42:02 Gelesen: 6505# 211 @  
@ bernhard [#210]

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die kompetenten und logischen Erklärungen zu meinem Beleg.

Ein Faltbrief mit einer Danksagung für Hochzeitsglückwünsche aus November 1945 wirft bei mir Fragen auf. Der Brief wurde vermutlich als Drucksache in Immenhausen über Meschede aufgegeben, einer Poststelle II. Der Gebühr bezahlt Stempel stammt aus dem Leitpostamt Meschede und wurde durch ein Dienstsiegel des Postamtes bestätigt.

Warum wurde kein Tagesstempel verwendet? Wo und wie wurde die korrekte Höhe der zu entrichtenden Postgebühren kontrolliert und dokumentiert? Ich gehe davon aus, dass gleich mehrere Drucksachen mit der Danksagung an unterschiedliche Empfänger verschickt wurden.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Dieter 66 Am: 03.05.2025 16:03:22 Gelesen: 6464# 212 @  
@ bernhard [#210]

Hallo Bernhard,

vielen Dank. Dann ist das ja soweit fast geklärt. Evtl. fällt einem ja irgendwann dazu noch etwas in die Hände.

@ Jürgen Witkowski [#211]

Hallo Jürgen,

ich denke, dass ist keine Drucksache (es fehlt ja auch der entsprechende Vermerk.) Wie du schon angemerkt hast, verfügten die Pst II weder über Tagesstempel noch über "Gebühr bezahlt" Stempel. Diese durften sie auch nicht benutzen. Übrigens ein alter PSt II Stempel vor 1944 ohne Postleitzahl. Es musste nicht zwingend eine Gebührenangabe vermerkt sein. Die 12 Pfg. in diesem Fall wurden durch den Gebühren-Stempel bar vereinnahmt.

In einer Verfügung der RPD Dortmund vom 23 August 1945 steht:

Die Freigebühr ist bar zu erheben und daneben ist der Abdruck des entnazifizierten Dienstsiegel zu setzen. Befindet sich kein Tagesstempel auf den Belegen, wurden Dienstsiegel auch als provisorische Aufgabestempel verwendet. Ein Datum wurde dann handschriftlich oder mit einem Stempel aufgetragen. Mitunter aber auch einfach vergessen. Meist hat der Absender das Datum vermerkt. Somit nicht ungewöhnlich. Dienstsiegel auf Barfrankaturen bedingen einen gewissen Aufschlag.

Schönen Gruß Dieter.
 
Jürgen Witkowski Am: 03.05.2025 17:08:29 Gelesen: 6445# 213 @  
@ Dieter 66 [#212]

Hallo Dieter,

ich denke, es könnte sich durchaus um eine Drucksache handeln. Bis auf Absender- und Empfängeranschrift gibt es keine handschriftlichen Zusätze. Die Innenseite des Faltbriefes wurde gedruckt.



Hinsichtlich der fehlenden Angabe "Drucksache" auf dem Beleg verweise ich auf diesen Beitrag [1], der besagt, dass diese Angabe nicht zwingend erforderlich war.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=26181
 
bernhard Am: 03.05.2025 19:24:01 Gelesen: 6423# 214 @  
@ Jürgen Witkowski [#211]

"Wo und wie wurde die korrekte Höhe der zu entrichtenden Postgebühren kontrolliert und dokumentiert?"

Hallo Jürgen,

diese Dinge konnten in den Postämtern und OPDen unterschiedlich gehandhabt werden. Im Prinzip wurde die Gebührenangabe aber mit der Zunahme des Postverkehrs wegrationalisiert.

Beispiel: Handhabung beim PA Finsterwalde (Niederlausitz) 1

Juli 1945: Wertangabe + 2 Unterschriften (ein Postbeamter kontrollierte)
im laufe Aug. 1945: Wertangabe + 1 Unterschrift
gegen Ende Okt. 1945: keine zusätzlichen Angaben, nur der Gebühr bezahlt Stempel blieb übrig

Viele Grüße
Bernhard
 
bernhard Am: 03.05.2025 19:39:51 Gelesen: 6417# 215 @  
@ Dieter 66 [#212]

"vielen Dank. Dann ist das ja soweit fast geklärt. Evtl. fällt einem ja irgendwann dazu noch etwas in die Hände."

Hallo Dieter,

die Witterung ist aufgenommen, habe schon eine frische Spur. Ich melde mich wenn der Bär erlegt ist. ;-)

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 07.05.2025 23:43:32 Gelesen: 5962# 216 @  
Hallo,

hier eine, nicht so gängige Barfrankatur, die auf dem ersten Blick eigentlich keine ist, da die Postkarte keinen Freivermerk trägt. Belege ohne Freivermerk sind meist durch Nachlässigkeit oder Zufall entstanden.

Allerdings gibt es eine Besonderheit der RPD Magdeburg. Hier wurde am 17.6.45 verfügt, dass lediglich ein Abdruck des Tagesstempels ausreicht, dass die Freigebühr richtig entrichtet ist. Besondere Freimachungsstempel waren nicht erforderlich. Diese Verfügung galt nur für ca. 6 Wochen und endete am 2.8.45. Nach dem Richter Handbuch über Barfrankaturen wird diese Art unter E1 Barfreimachungen ohne Freivermerk geführt.



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 08.05.2025 07:49:51 Gelesen: 5916# 217 @  
@ Dieter 66 [#216]

Hallo Dieter,

ein schöner und seltener Beleg! Was mir allerdings seltsam vorkommt, ist die geschlossene Registraturlochung. Ich vermute da wurde nachträglich etwas verschönert.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 08.05.2025 23:28:19 Gelesen: 5781# 218 @  
@ bernhard [#217]

Hallo Bernhard,

das mit der Aktenlochung ist mir auch aufgefallen, wobei mich das weniger stört. Ich habe schon selbst Belege mit Aktenlochung retuschiert. Im Alben mit schwarzem Hintergrund fällt es dann weniger auf. Ich finde das eh nicht so schlimm, wenn Belege eine Lochung haben, solange sie nicht rausgerissen oder sonst beschädigt sind. War eben eine zeitgemäße Ablage von Firmenkorrespondenz.

Schönen Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 10.05.2025 22:55:52 Gelesen: 5537# 219 @  
Hallo,

dieser Beleg gibt Rätsel auf. Hier wurde lediglich nur ein Datumsstempel gesetzt. 1 Nov 1945. Vor und hinter dem Datum steht jeweils ein „V“. Kein Absendervermerk auf der Rückseite. Des Weiteren wurde auch kein Ort des Empfängers angegeben. Die Veitsbrommerstr. befindet sich in Nürnberg. Früher war es durchaus üblich Briefpost innerhalb des gleichen Ortes auch ohne Ortsangabe zuzustellen.

Lässt sich dieser Brief überhaupt als Barfrankatur einordnen? Im Grunde fehlt jedes Indiz dafür. Evtl. hat einer eine Idee.



Schönen Gruß Dieter.
 
Jürgen Witkowski Am: 12.05.2025 17:08:28 Gelesen: 5349# 220 @  
Während bei einigen Stempeln die Höhe der erforderlichen Gebühr gleich in den Stempel integriert war, hat man in (17b) Brombach (Wiesental) mit gesonderten Stempeln für die Gebührenangabe gearbeitet. Für diesen Fernbrief bis 20 g vom 12.11.46 waren 24 Rpf. erforderlich.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Dieter 66 Am: 12.05.2025 20:12:30 Gelesen: 5318# 221 @  
@ Jürgen Witkowski [#220]

Hallo Jürgen,

nach Richter Handbuch handelt es sich um eine Barfreimachung „Freivermerk Gebühr bezahlt“ mit zusätzlichem Zahlenstempel zu Angabe der erhobenen Gebühr. Dieses war bei vielen Postämtern eine übliche Vorgehensweise. Die Gebührenhöhe brauchte dann nicht handschriftlich vermerkt werden. Die Gebührenstempel wurden sowohl von Großaufliefern als auch von der Post verwendet. Im Richter Handbuch wird der Stempel unter der Abb. Nr. 8053 geführt. Bewertung 6 Euro.

Hier ein Beleg aus Blumberg, ebenfalls mit einem Zahlstempel.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 20.05.2025 23:34:04 Gelesen: 4853# 222 @  
Hallo,

Barfrankatur Tagesstempel (10) Dresden A xx. vom 19.7.48. Die entrichtete Freigebühr wurde in diesem Fall durch einen Setzkastenstempel „Gebühr bezahlt“ bestätigt. Für Dresden werden einige Setzkastenstempel im Richter Handbuch beschrieben. Dieser Stempel kommt der Abb. 2043 am nächsten, wird allerdings weder für Alt- noch Neustadt detailliert zugeordnet.

Interessanter finde ich allerdings den Stempel „Deutsche Reichsbahn in der sowjetischen Besatzungszone“ den ich bislang nur auf diesem einen Beleg entdeckt habe.

Der Teil der Deutschen Reichsbahn, der sich nach 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone und dem Gebiet der Viersektorenstadt Berlin befand, wurde im Auftrag der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) weiter betrieben und 1949 zur Staatsbahn der Deutschen Demokratischen Republik.
Quelle: Wikipedia.



Schönen Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 07.06.2025 23:58:37 Gelesen: 3188# 223 @  
Hallo,

hier eine recht interessante Barfrankatur. Einschreiben vom 27.5.47 von Rüdesheim über Bad Kreuznach nach Stuttgart Sonnenberg. Ankunftsstempel 29.5.47 Stuttgart Degerloch. Der R-Zettel „Bad Kreuznach“ wurde mit einem Orts-Gummistempel „Rüdesheim über Bad Kreuznach überstempelt. Rüdesheim über Bad Kreuznach war eine Pst I.

Der Brief ist mit zwei Verschlussmarken (Siegelmarken) versehen. Vermutlich wurde der Brief aus welchem Grund auch immer geöffnet. Es wurde wohl auch der Grund vermerkt. Jedoch überhaupt nicht zu entziffern. Zumindest ich kann das nicht lesen. Nur das Datum 30.5.47 ist zu erkennen.

Evtl. kann jemand die Schrift entziffern.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 15.06.2025 15:56:05 Gelesen: 2484# 224 @  
Hallo,

eine nicht alltägliche Barfrankatur aus Ludwigshafen a. Rhein.Tagesstempel vom 5.6.45.

Sehr frühe Verwendung. Wann tatsächlich seinerzeit in der amerikanischen Besatzungszone die Wiederaufnahme des Postverkehrs stattgefunden hat, lässt sich aus meinen vorliegenden ADA´s nicht ermitteln.

Sicherlich hat jemand die passende Literatur vorliegen und könnte hier Klarheit schaffen. Der Verwendungszeitraum VZR1 nennt lediglich „ab Wiederaufnahme des Postverkehrs bis 28.2.1946“.



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 15.06.2025 20:52:31 Gelesen: 2457# 225 @  
@ Dieter 66 [#224]

Sehr frühe Verwendung. Wann tatsächlich seinerzeit in der amerikanischen Besatzungszone die Wiederaufnahme des Postverkehrs stattgefunden hat, lässt sich aus meinen vorliegenden ADA´s nicht ermitteln.

Hallo Dieter,

wenn das Datum stimmt, wäre es ein sehr früher örtlicher Postverkehr unter amerikanischer Besatzung! Auch wenn zunächst die Amerikaner vor Ort waren, gehörte Ludigshafen/Rhein aber zur französischen Besatzungszone.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 15.06.2025 21:35:53 Gelesen: 2448# 226 @  
@ bernhard [#225]

Hallo Bernhard,

schön von dir zu hören.

Ja, nach dem Einmarsch war Ludwigshafen erst unter Kontrolle der amerikanischen Militärregierung.

Ab dem 10 Juli 1945 gehörte dann Ludwigshafen offiziell zur französischen Besatzungszone.

Es kann sich meiner Meinung nach auch nur um einen Ortsbrief handeln, da es zu den anderen Besatzungszonen noch kein Postverkehr möglich war.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 29.06.2025 22:13:34 Gelesen: 1294# 227 @  
Hallo,

eine Barfrankatur mit einer kleinen Besonderheit. Tagesstempel „Freden (Leine) 3.5.46.

Nach Richter Handbuch trägt der Brief gleich 2 zusätzliche Stempel zu dem A-Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Rechteckstempel.

Einmal ein F1-Zahlenstempel zur Angabe der erhobenen Gebühr sowie ein F4- Dienstsiegel von Freden. Einordnen würde ich den Brief nach Richter Handbuch unter F4.



Schönen Gruß Dieter
 

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