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Thema: Probleme mit der Firma Philathek aus Königsbronn
tomato Am: 26.07.2022 11:43:22 Gelesen: 6583# 1 @  
Habe Probleme mit der Firma Philatek aus Königsbronn

Hallo,

vielleicht weiß Jemand Bescheid.

Philatek bzw. Herr Kakarrutt hat meine Kataloge ungefragt in sein Verkaufsprogamm übernommen und fordert mich nun auf unter Abzug eines hohen Wiederverkäuferrabatts an ihn zu liefern, mit dem ich nicht einverstanden bin. Auch nicht mit seinen Zusendevereinbarungen. Er droht mir jetzt mit Schadenersatz.

Ich finde solche Geschäftsgebahren unverschämt!

Ist das rechtens, ich als Autor verkaufe nur in kleinem Umfang und der hohe Wiederverkäuferrabatt frisst quasi alles auf. Ich müsste quasi dann teils mit Verlust liefern.

Gruß Thomas

Hier mal die Email von ihm , bin ganz überrascht:

"Sehr geehrter Herr Schrage,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Da wir seit einiger Zeit Ihre Titel im Bestand haben, ist Ihre Argumentation für uns schwer verständlich.

Wie die kalkulatorische Rabattgestaltung aussieht, bleibt dem Anbieter überlassen. Hier muss jeder seinen Weg finden.

Teilen können wir die Ansicht, dass kleine Verlage mit kleinen Sortimenten in Schwierigkeiten kommen können.

Zum Anderen herrscht in Deutschland - im Streitfall einklagbare - Lieferpflicht.

Persönliche Empfindungen spielen da keine Rolle.

Auch in puncto Schadenersatz ist die Rechtslage eindeutig. Darum können wir hier Ihre vorgetragenen Argumentationen nicht nachvollziehen!

Sollten Sie noch Fragen haben? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Freundliche Grüße/Best regards"

 
22028 Am: 26.07.2022 11:50:21 Gelesen: 6567# 2 @  
@ tomato [#1]

Thomas,

ich bin zwar kein Jurist, aber mit gesundem Menschenverstand gesehen scheint der Herr einen an der Waffel zu haben.

Er kann sicher Deine Werke anbieten, aber wohl doch nur wenn er die im Lager hat, also gekauft hat. Ansonsten hätte er sicher vorher mit Dir einen Liefervertrag mit entsprechenden Konditionen aushandeln müssen.

Nun weiss ich zumindest bei welchem Händler ich NICHTS kaufen werde.
 
bovi11 Am: 26.07.2022 11:54:16 Gelesen: 6559# 3 @  
@ tomato [#1]

Eine Lieferpflicht besteht allenfalls zu den von Dir offerierten Preisen.
 
soeste2919 Am: 26.07.2022 12:07:38 Gelesen: 6537# 4 @  
Hallo !

Er könnte sich auf neue Abkommen zwischen der EU und den USA bzw. Canada berufen.

Empfehlung: Bitte wenden Sie sich an die EU-Kommission in Brüssel.

MfG. soeste2919
 
wuerttemberger Am: 26.07.2022 12:18:21 Gelesen: 6510# 5 @  
Ein deutliches NEIN muss reichen! Ansonsten den Vorgang unter "Humor" abspeichern.
 
uli Am: 26.07.2022 12:22:53 Gelesen: 6493# 6 @  
@ tomato [#1]

Das Buchpreisbindungsgesetz sagt, dass der Verlag / der Herausgeber den Preis festlegt, nicht der Händler. Das bedeutet aber auch, dass die Preise bei Bezug vom Autor und bei Bezug über den Handel identisch sein müssen.

In Bezug auf die Aufnahme in das Sortiment und die Lieferung kann er Recht haben - und zwar wenn das Buch auch über andere, "vergleichbare" Händler vertrieben wird. Hier zieht das Diskriminierungsverbot, welches im Wettbewerbs- und Kartellrecht festgelegt ist. Es zeugt allerdings von äusserst schlechtem Stil, wenn dies ungefragt geschieht. Solltest du deine Katalog ausschliesslich direkt verkaufen, ist der Kollege m.E. total auf dem Holzweg.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist für solche Fragen eine gute Anlaufstelle.

Gruß
Uli
 
tomato Am: 26.07.2022 12:34:06 Gelesen: 6467# 7 @  
@ uli [#6]

Vielen Dank für den Tipp.

Ich verkaufe die Kataloge nur im Direktverkauf an die Sammler, zumal mir auch die Wiederverkäuferrabatte bei Händlern viel zu hoch sind.

Gruß Thomas
 
franzi2005 Am: 26.07.2022 16:06:56 Gelesen: 6309# 8 @  
So einfach geht das mit der Preisbindung aber auch nicht. Ich kann nicht sagen "so das Buch ist jetzt preisgebunden " und alle haben sich danach zu richten. Der Titel muß durch das Preisbindung-Revers beim Buchhandel gemeldet sein. Früher war das ein Rechtsanwalt (Franzen ?) in Wiesbaden. Daher beim Börsenverein nachfragen. Und ob das noch nachträglich zu ändern ist, ist mehr als fraglich. Wenn dein Titel exclusiv durch dich nur an einen Wiederverkäufer geht, hast du Nichts zu befürchten.

Falls du, wider erwarten, dazu gezwungen wirst, den Buchhandel zu beliefern, gibt es auch Tricks, ihnen dieses zu verleiden. Durch die Preisbindung wird jeder gezwungen, den durch den Verlag festgelegten Preis zu verkaufen. Z. B. 10 €. Darauf 10 % Wiederverkäufer-Rabatt = 9,00 Einkaufspreis für den Händler zuzüglich 3,70 € Porto = 12,70 €. Gebundener Verkaufspreis = 10 € = 2,70 € Miese beim Verkäufer (Porto darf er nicht seinem Kunden in Rechnung stellen). Unfreie Lieferung ist im Buchhandel üblich. Unter dieser Berücksichtigung von Porto kannst du auch Staffelpreise für höhere Abnahmen einräumen.

Und es gibt noch weitere, fiese Tricks, sich beim Kunden unbeliebt zu machen.
 
Richard Am: 26.07.2022 19:14:11 Gelesen: 6163# 9 @  
Hallo zusammen,

ich war gerade längere Zeit auf den Internetseiten von Philathek um eine e-mail von Herrn Kakarrutt zu finden. Es ist bei Philaseiten üblich, bei solchen Anschuldigungen den Beschuldigten zu informieren, damit er sich äussern kann.

Leider vergeblich, keine passende Mail, dafür eine Weiterleitung von einer zur nächsten Seite, die zum Teil auch mit Büchern zu tun haben, aber nichts mit Philatelie.

Ich stelle die Suche ein, bis mir Thomas [#1] eine Mailadresse, unter der er angeschrieben wurde, mitzuteilen. Zudem hätte ich gerne einmal die Schreiben mit Forderungen oder Mahnungen an ihn gesehen. Aber nicht öffentlich im Forum.

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 26.07.2022 19:35:48 Gelesen: 6131# 10 @  
@ Richard [#9]

Innerhalb von 2 Sekunden gefunden:

Impressum:

PHILATHEK - Verlagsauslieferung
Inhaber: Matthias Kakarutt
Mozartstraße 67
D-89548 Königsbronn/Württ.
Telefon0 73 28 / 63 40 und 60 20
Telefax73 28 / 78 56

E-Mail: philathek@gmx.de
Internet: http://www.philathek.de

Verlag-Verkehrs-Nummer: 79834
USt.IdNr.: DE145586726

http://philathek.com/katalogo/index.php?option=com_wrapper&Itemid=32
 
tomato Am: 26.07.2022 20:07:41 Gelesen: 6089# 11 @  
Hallo Richard und 22028,

Ja das ist die Emailadresse.

Und nochmal,

1. Ich habe Philathek keine Erlaubnis erteilt, dass er meine Angebote mit meinen Texten und Bildern in sein Verlagsprogramm aufnimmt. Es gibt darüber keine Vereinbarung.

2. Auch habe ich keinerlei Vereinbarung getroffen (weder schriftlich noch mündlich), ihn nach seinen Bedingungen zu beliefern.

Und das sind keine Anschuldigungen sondern entspricht aus meiner Sicht den Tatsachen.

Irgendwelche Schreiben, sofern es die gegeben hat, werde ich wegen einem laufenden Verfahren und einer möglichweise rechtlichen Auseinandersetzung, jetzt nicht weiter geben. Ich bitte um Verständnis.


Gruß Thomas
 
bovi11 Am: 26.07.2022 20:18:54 Gelesen: 6057# 12 @  
@ tomato [#11]

Die öffentliche Zugänglichmachung der Fotos und ggf. auch der Texte stellt einen Verstoß gegen Urheberrechte dar.

Solltest Du schon mal sichern.
 
tomato Am: 26.07.2022 20:27:08 Gelesen: 6049# 13 @  
@ bovi11 [#12]

Und schaut man sich die Angebote bei Suche "Schrage" an, lässt sich feststellen, dass auch die Preisbindung nicht eingehalten wurde. Der braune Zusammendruckkatalog kostet nämlich 25 € und nicht 42,95 €. Auch der Block-KlB Katalog ist falsch ausgepreist. Er kostet 14,90 € und nicht 16,90 €.

Zur Beweissicherung habe ich Screenshots angefertigt.

Gruß Thomas
 
drmoeller_neuss Am: 26.07.2022 20:39:38 Gelesen: 6032# 14 @  
Wie bereits geschrieben wurde, können Verlage ihre Vertriebswege frei gestalten. Es ist kein Verlag gezwungen, den Buchhandel zu beliefern. Allerdings müssen Verlage dann konsequent sein, und dürfen Buchhändler nicht unterschiedlich behandeln. [1]

Wenn seitens von Thomas tatsächlich keine Lieferpflicht besteht, könnte er gegen den Buchhändler sogar wettbewerbsrechtlich vorgehen, wenn der Händler über ihn nicht lieferbare Werke anbietet.

Grundsätzlich kann ich bei diesem Verlag erst einmal nichts Schlechtes erkennen. Philathek verlegt auch exotische philalistische Schriften, an denen es nicht viel zu verdienen gibt. Der Verlag ist auf vielen philatelistischen Veranstaltungen vertreten, und hat auch einen Stand auf der Briefmarkenbörse in Ulm. Hier wird sogar der Eintrittspreis für die Briefmarkenbörse in Höhe von 5,00 EUR beim Kauf ab 20 € am Philathek-Stand Nr. 5 erstattet.

Anmerkung: Ein Buchhändler gerät hier schnell in Konflikt mit der Buchpreisbindung, wenn er auf neue Bücher auf diese Weise einen erheblichen Preisnachlass gibt.

Richard könnte zu diesem Themenkomplex auch Wolfgang Maassen von der AIJP ansprechen. Die AIJP ist der führende internationale Zusammenschluss von philatelistischen Autoren. Vielleicht kann man hier vermitteln.

[1] https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/buchpreisbindung/preisbindungsglossar/
 
tomato Am: 26.07.2022 20:52:04 Gelesen: 6012# 15 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Nochmal. Ich vertreibe als Eigenverlag die Kataloge direkt an die Sammler und nicht über den Handel. Und das wird nach der Erfahrung auch so bleiben.

Der blaue Katalog 49-69 Band I, der auch aufgeführt ist, wird übrigens überhaupt nicht mehr verkauft bzw. gedruckt, weil veraltet.

Gruß Thomas
 
Ilves2020 Am: 26.07.2022 21:03:02 Gelesen: 5998# 16 @  
@ tomato [#13]

Man scheint seitens Philathek hier mitzulesen. Den braunen Zusammendruckkatalog sehe ich jetzt auf der Seite für 42,95 € und den Block/Kleinbogen-Katalog für 16,90 €.

Ich bin gespannt, wie dieser Fall weitergeht. Dass Du als Eigenverlag nur direkt an Sammler verkaufst, finde ich absolut verständlich.
 
TeeKay Am: 26.07.2022 21:11:02 Gelesen: 5988# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Grundsätzlich kann ich bei diesem Verlag erst einmal nichts Schlechtes erkennen. Philathek verlegt auch exotische philalistische Schriften, an denen es nicht viel zu verdienen gibt. Der Verlag ist auf vielen philatelistischen Veranstaltungen vertreten, und hat auch einen Stand auf der Briefmarkenbörse in Ulm. Hier wird sogar der Eintrittspreis für die Briefmarkenbörse in Höhe von 5,00 EUR beim Kauf ab 20 € am Philathek-Stand Nr. 5 erstattet."

Poste doch noch ein Bild des Hallenplans dazu, damit den Stand auch jeder sicher findet.

Seit diesem Thread wissen wir wenigstens, dass die 5 Euro offenbar eher durch die Buchautoren durch mit fadenscheinigen Begründungen und Drohungen aufgezwungene Rabatte finanziert werden.
 
22028 Am: 26.07.2022 21:28:32 Gelesen: 5962# 18 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Grundsätzlich kann ich bei diesem Verlag erst einmal nichts Schlechtes erkennen

Sollte das was Thomas schreibt wahr sein und ich glaube nicht dass er sich das aus der Nase gezogen hat, dann sind die Gebaren der Firma mehr als fraglich, dann weiss ich ja schon mal welchen Stand ich in Ulm nicht ansteuern muss.
 
Flieger Am: 27.07.2022 10:15:06 Gelesen: 5777# 19 @  
Hallo Zusammen,

ich habe aus Neugier mal auf der Seite der besagten Firma reingeschaut. Da sehe ich Infla Bd.51.2: 102 € durchgestrichen - Neuer Preis 68 € - sie sparen 34 €.

Auf der Seite von Infla Berlin (Buchbestellung) ist der ganz normale Preis 68 €. Ich möchte hier nicht schreiben wie ich so was nennen möchte.
 
bovi11 Am: 27.07.2022 10:37:47 Gelesen: 5748# 20 @  
@ Flieger [#19]
@ alle

Seit dem 28. Mai 2022 gilt folgende Neuregelung bei Preisermäßigungen [1].

Diese neuen gesetzlichen Vorgaben zur Information bei Preisermäßigungen sind die nationale Umsetzung von Art. 2 der EU-Richtlinie 2019/2161/EU und soll Transparenz bei Preisermäßigungen herbeiführen.

Verhindert werden soll u.a. die bislang oft geübte Praxis, der Preisvorteil einer Ermäßigung dadurch vorzutäuschen, dass Preise vor einer Ermäßigung zuerst angehoben werden und die Preisermäßigung auf die zuvor erhöhten Preise zu beziehen.

Ebenso soll unterbunden werden, dass Ermäßigungen sich auf Preise beziehen, die vor der Herabsetzung des Preises tatsächlich nicht ernsthaft verlangt wurden. Dies galt unter dem Gesichtspunkt der Irreführung auch schon bisher, ist aber nunmehr zusätzlich über die Preisangabenverordnung geregelt.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__11.html
 
HPK-Shop Am: 27.07.2022 11:05:07 Gelesen: 5723# 21 @  
@ tomato [#7]

Zitat "nur im Direktverkauf an die Sammler"
Katalog-Zitat "Impressum: Eigenverlag und Herausgeber"...

Folgendes dazu, soll bewusst nur als Hinweis verstanden sein: Den Unterschied "Direktverkauf" und "Eigenverlag" kennst du?

Das auch nur, weil es ansonsten nur noch um andere Dinge im Thread geht. Die Webseite sagt vieles.

Gruß Holger
 
Frankenjogger Am: 27.07.2022 11:53:57 Gelesen: 5674# 22 @  
@ HPK-Shop [#21]

"Den Unterschied "Direktverkauf" und "Eigenverlag" kennst du?"

Auch wenn tomato den Unterschied kennen würde, es wäre evtl. auch für uns anderen von Interesse.

Viele Grüße,
Klemens
 
franzi2005 Am: 27.07.2022 13:35:27 Gelesen: 5596# 23 @  
Hier wird sogar der Eintrittspreis für die Briefmarkenbörse in Höhe von 5,00 EUR beim Kauf ab 20 € am Philathek-Stand Nr. 5 erstattet.

Achtung, dieses setzt voraus, daß vom Einkaufswert Bücher und Zeitschriften, sowie Vordruckblätter, die preisgebunden sind, ausgeschlossen sind.

Sonst kann es Ärger mit dem Börsenverein geben, und das ist nicht so ohne.

Viele Grüße
Horst
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2022 15:48:28 Gelesen: 5499# 24 @  
@ bovi11 [#20]

Ich gehe davon aus, dass in diesem Beispiel die Buchpreisbindung seitens des Verlegers aufgehoben wurden. Der durchgestrichene Preis bezieht sich auf den ursprünglich festgesetzten Verkaufspreis. Das sollte nicht zu beanstanden sein, sonst kannst Du beim Schwaneberger Verlag beim Angebot von älteren Michel-Katalogen gleich weitermachen. [1]

Eine eigenmächtige Anhebung des Verkaufspreises durch den Buchhändler wäre ebenso ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung wie ein Unterschreiten des Preises.

[1] https://www.briefmarken.de/michelshop/
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2022 15:51:31 Gelesen: 5491# 25 @  
@ franzi2005 [#23]

In der Tat ist die Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich eine heilige Kuh. Zugaben bis zu 2% des Wertes der verkauften Bücher sind erlaubt. Der Händler darf auch das Geschenkpapier für das Einpacken bereitstellen oder die Portokosten für den Versand übernehmen.

Es geht also auch nicht, zum Briefmarkenkatalog noch die passenden Marken zu "verschenken".
 
tomato Am: 02.08.2022 11:52:11 Gelesen: 5201# 26 @  
@ tomato [#1]

Ich kanns wirklich nicht glauben, das Ganze geht jetzt weiter.

Philatek , Herr Kakarutt hat mir gerade zu der Angelegenheit folgende Email geschickt:

''Sehr geehrter Herr Schrage,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 27.07.2022.

Wir sind stets bestrebt das größt möglichste Fachliteratursortiment anzubieten. Es spielt daher auch keine Rolle, ob ein Vertrag zwischen Ihnen besteht oder nicht.

In Deutschland herrscht gesetzliche Lieferpflicht wegen verbotener Diskriminierung, die rechtlichen Bestimmungen hängen wir nochmals an.

Wir verstehen ehrlich gesagt nicht, warum sie sich zum einen gegen eine Zusammenarbeit streuben, zum anderen wegen eines verhältnismäßig minimalen Aufwands im Härtfall einer Klage aussetzen?

Nach fruchtlosem Ablauf 02.08.2022 werden wir die weiteren gesetzlichen Schritte unternehmen und bitten um Ihr Verständnis.

Es tut uns sehr leid für diese Maßnahme, letztendlich haben Sie sich das aber selbst zuzuschreiben.

Sollten Sie noch Fragen haben? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Freundliche Grüße/Best regards ''

Meine Mitteilung per Einschreiben war, dass er die Angebote von mir bis zum 31.07 von der Webseite nehmen soll weil ich mit ihm keinen Vertrag habe und weil ich mit seinen Konditionen nicht einverstanden bin. Und dass er die Kataloge gerne ohne Rabatt erwerben kann.

Ich bin echt entsetzt. Es geht übrigens nicht um 10 % Wiederverkäuferrabatt, sondern er will nach einer Mail vom Oktober 2017 50 % Rabatt plus portofreie Lieferung plus 1 kostenloses Belegexemplar plus 3 % Skonto.

Sollte er in einem Gerichtsverfahren Recht bekommen, werde ich als Autor keine Kataloge mehr herausbringen!
 
22028 Am: 02.08.2022 12:13:06 Gelesen: 5164# 27 @  
@ tomato [#26]

Da fehlen mir die Worte.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 12:43:28 Gelesen: 5133# 28 @  
@ Tomato

Eine Frage gibt es ein Vertrag zwischen dir und der "Firma Philatek" in dem das fixiert ist, auf was sich diese Firma beruft? Wenn nein besteht von dir auch keine Leistungs- und Lieferpflicht auf die sich die Firma Philatek bzw der gute Herr berufen kann.
 
tomato Am: 02.08.2022 12:55:22 Gelesen: 5112# 29 @  
@ nagel.d [#28]

Nein es gibt überhaupt keinen Vertrag zwischen Philathek und mir. Nach seiner Rechtsauffassung braucht es das auch angeblich nicht.

Gruß Thomas
 
nagel.d Am: 02.08.2022 13:01:31 Gelesen: 5101# 30 @  
@ tomato [#29]

Das ist einmal eine klare Aussage. Um ehrlich zu sein hat er/die Firma die Beweislast, daß du nach der genannten Mail in Beitrag [#26] in der Leistungs- und Lieferungspflicht bist. Und das kann nicht bewiesen werden.

Ich habe lang genug in dem juristischen Métier gearbeitet. Hier würde ich dann sagen sitzt du eindeutig dann am längeren Hebel.
 
JoshSGD Am: 02.08.2022 13:36:16 Gelesen: 5058# 31 @  
@ tomato [#26]

Bevor der gute Herr herumschwadroniert, sollte er dringend Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion verstehen und richtig anwenden. Aber jeder blamiert sich eben, so gut er kann.
 
franzi2005 Am: 02.08.2022 14:12:04 Gelesen: 4996# 32 @  
Rege Dich nicht auf. Antworte auf das Pamphlet erst gar nicht. Warte ab, was geschieht. Dann kannst du immer noch reagieren. Meines Erachtens hat der Vogel keinerlei Recht auf Belieferung. "Abwarten und Tee trinken".

Gruß
Horst
 
PLF-Fan Am: 02.08.2022 14:30:51 Gelesen: 4969# 33 @  
@ tomato [#26]

So ist das Geschäftsleben. Alle wollen nur Ihr Bestes.

Aus Erfahrung mit meiner Firma folgende Tipps:

1) Ruhe bewahren. Sie haben Ihren Standpunkt per Einschreiben mitgeteilt. Mehr Korrespondenz ist nicht erforderlich.

2) Klage abwarten. Der Gegner muss Sie an Ihrem Wohnort / Gewerbeort verklagen.

3) Wenn Klage erhoben wird: Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet vor Ort engagieren (Reisekosten auswärtiger Anwälte werden Ihnen nicht erstattet!).

4) Die Klage werden Sie meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich gewinnen, der Gegner muss dann sämtliche Kosten tragen (Seine und Ihre Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten etc.).

In 90 % der Fälle wird es nicht zu einer Klage kommen, wenn sich der Gegner seiner unsicheren und / oder falschen Argumentation bewusst ist und das Kostenrisiko zu hoch bzw. das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu niedrig ist.

Falls Sie sich in dieser Angelegenheit unsicher sind oder Ihre Rechte als Autor verletzt sehen, können Sie bei einem Fachanwalt eine Erstberatung in Anspruch nehmen.

Erstberatungen werden von Anwälten vor Ort meistens schon um EUR 100,- angeboten (steuerlich absetzbar).

Wie franzi2005 schon sagt: Abwarten und Tee trinken.

Gruß

PLF-Fan
 
soeste2919 Am: 02.08.2022 16:12:50 Gelesen: 4873# 34 @  
Hallo !

Die Firma Philatek wird nach meiner Meinung im Recht sein. Auf EU-Ebene wurden in den letzten Jahren viele Verordnungen erlassen die uns so nicht bekannt sind.

Allerdings: Der Deutsche Bundestag hat zuvor die Gesetze geändert und beschlossen. Ein Klageweg kann sehr sehr teuer werden und dann sogar zum wirtschaftlichen Ruin des Klägers führen.

MfG soeste2919
 
22028 Am: 02.08.2022 16:31:25 Gelesen: 4842# 35 @  
@ soeste2919 [#34]

Die Firma Philatek wird nach meiner Meinung im Recht sein.

Wie bitte? Der Lieferant muss liefern und das zu deren Konditionen und Ankaufspreis? Ohne dass ein Preis und Konditionen ausgemacht waren?
 
TeeKay Am: 02.08.2022 16:33:55 Gelesen: 4837# 36 @  
Blödsinn, es gibt keine uns unbekannten EU Verordnungen, die irgendwen zwingen sollten, irgendjemand anderen mit 50% Rabatt, 3% Skonto und Gratisexemplar zu beliefern. Der Typ kann gern zum vom Anbieter festgesetzten Verkaufspreis beliefert werden, so wie jeder andere auch. Das ist wohl eher Schwurbel"wissen" aus der Reichsbürger- und EU-Gegner-Ecke.
 
JoshSGD Am: 02.08.2022 16:43:28 Gelesen: 4816# 37 @  
@ TeeKay [#36]

Uiui, Reichsbürger und Kritiker der EU in einen Topf werfen ist schon ziemlich stark. Kennst du denn sämtliche EU-Verordnungen? Mit 100%-iger Sicherheit NICHT! Ich kritisiere auch die EU und bestimmte Beschlüsse, weil ich damit tagtäglich konfrontiert bin. Manche sind einfach mehr als weltfremd. Aber Geschwurbel, Reichsbürger, EU-Gegner. So wird in den Medien und durch Politiker gesprochen, was deren Niveau deutlich zeigt.

@ soeste2919

Deine Formulierungen zeugen von wenig Wissen. Tomato muss hier gar nichts.
 
22028 Am: 02.08.2022 16:56:13 Gelesen: 4800# 38 @  
Da würde sich fast ja schon ein Shitstorm bei Facebook lohnen ohne dass ich den aber anrege.
 
spain01 Am: 02.08.2022 18:06:29 Gelesen: 4728# 39 @  
Bleibt einfach nur sachlich und beim Thema - bitte!
 
Jensen Am: 02.08.2022 18:09:10 Gelesen: 4721# 40 @  
Hallo,

der Händler beruft sich ja auf angeblich existierende "rechtliche Bestimmungen" die er auch nochmals angehangen habe. Was hat er denn dort angehangen bzw. auf welche Paragraphen beruft er sich denn? Dann könnte man mal nachlesen, was dort steht.

Klingt alles schwer nachvollziehbar was der Händler da behauptet.

Aber irgendwer in diesem (oder einem anderen) Forum muss doch Ahnung von dem Problem haben. Gibt doch sicher Leute hier mit juristischer Ahnung und auch Autoren von philatelistischen Büchern.

Gruß
Jensen
 
bovi11 Am: 02.08.2022 18:21:01 Gelesen: 4701# 41 @  
@ Jensen [#40]

[#3]
 
nagel.d Am: 02.08.2022 18:42:42 Gelesen: 4652# 42 @  
@ Jensen [#40]

in Beitrag [#29] wurde klargestellt, es gibt keinen Vertrag zwischen den beiden, somit kann man sich auf keine Lieferzeiten berufen. Grundsätzlich ist dann zu prüfen ob überhaupt eine Bestellung vorliegt. Wenn dies ebenfalls mit nein beantwortet wird, ist die Sache klar. Die Firma Philatek kann nicht auf Einhaltung der Lieferfristen pochen, da sie keinen Anspruch besitzt.

Sollte diese Firma eine Klage einreichen sieht es schlecht aus (meiner Meinung nach), Firma Philatek müßte einen Vertrag ggf eine Auftragsbestätigung vorlegen, daß Thomas zu einem bestimmten Preis liefern soll. Bisher legt hier Philatek etwas einseitig zu ihren Gunsten aus. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, wie es mit Schadensersatzansprüchen (z.B. Bildrechtsverletzung etc) seitens Thomas aussieht und ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dies kann aber im Falle eines Rechtstreits nur der Anwalt klären.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 18:55:29 Gelesen: 4622# 43 @  
@ tomato [#1]

Die Firma schreibt in der ersten Mail sie hat dich seit längerem im Bestand und von einer Mitteilung an sie. Gibt es vor dieser Mail eine Bestellung und irgendwelche Korrespondenz? Gab es vorher schon Geschäftsbeziehungen zu dieser Firma?
 
Ilves2020 Am: 02.08.2022 18:55:44 Gelesen: 4620# 44 @  
Hallo Thomas,

kennst Du denn vielleicht einen Anwalt, mit dem Du die Sache besprechen kannst?

Wenn eine Erstberatung zu den Konditionen, wie sie PLF-Fan vermutet, möglich ist, würde ich persönlich das Honorar hierfür als gute Investition ansehen. Wenn Du Deine Position aus professioneller rechtlicher Sicht kennst, kannst Du doch viel besser das weitere Geschehen abwarten. Das ist sicherlich besser, als sich auf ein persönliches "Rechtsempfinden" zu verlassen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Philatek im Recht ist. Die Pflicht, Beweise zu liefern sehe ich, wie auch von anderen erwähnt, beim Verlag. Die rechtlichen Bestimmungen, auf die sich Philatek beruft, würden mich und sicherlich auch alle anderen hier interessieren. Kannst Du sie vielleicht mal hier einstellen? Es reicht ja, die Paragraphen und Gesetze zu zitieren, der genaue Wortlaut der Kommunikation, geht uns im Grunde genommen nichts an.

Ich würde die Kommunikation mit dem Verlag einstellen und abwarten.

Bis denne
Thomas
 
Jensen Am: 02.08.2022 19:04:01 Gelesen: 4610# 45 @  
@nagel.de

Ja, das ist alles klar.

ABER: Laut obiger mail die tomato zeigt, wird ja behauptet, dass ein Vertrag angeblich nicht nötig sei und verweist auf eine rechtliche Bestimmung (?) die "nochmals angehängt" wurde: was für eine rechtliche Bestimmung?

Es kann sein, dass das alles ein Bluff ist seitens der Firma ist - ich habe keine Ahnung. Aber wenn hier auf eine "rechtliche Bestimmung" verwiesen wird, wäre es doch interessant, welche das genau ist und was dort genau steht.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 19:22:52 Gelesen: 4528# 46 @  
@ Jensen [#45]

In dem Fall sollten die §§ (Paragrafen) offengelegt werden auf den sich die Firma beruft.

Meiner Meinung nach sollte ein Vertrag existieren/vorhanden sein. Im Zweifelsfall genügt eine Auftragsbestätigung. Meiner Meinung nach reicht es auch nicht aus, sich pauschal auf eine rechtliche Bestimmung zu berufen, die im übrigen hier im Forum nicht bekannt ist.

Letztendlich wird hier um etwas diskutiert, das nicht bekannt ist. Nach den vorliegenden Fakten hat Philatek keinen Leistungs- und Lieferanspruch, so meine Meinung.

Wenn es keine Bestimmungen gibt und wie Thomas gesagt hat auch keinen Vertrag gibt, ist es ein Bluff der Firma. Denn im Klageverfahren müßte die Firma diese Bestimmungen offenlegen und auch die entsprechendenden Dokumente (Verträge, Auftragsbestätigungen etc) vorlegen. Hier liegt nämlich die Beweislast beider Firma.

Solang dies ungeklärt ist, werde ich mich aus weiteren Diskussionen fernhalten.

LG
 
nagel.d Am: 02.08.2022 19:42:45 Gelesen: 4502# 47 @  
@ tomato

Ich hatte mir bei dieser Firma die Kataloge unter deinem Namen mal angeschaut. Jetzt stellt sich mir eine Frage du bist von 5 Katalogen und einer CD-Rom nur bei einem Katalog und der CD als Alleinautor aufgeführt. Bei allen anderen Katalogen (Anzahl 4) existiert ein Mitautor. Ist das Richtig? Wenn ja, liegt hier der Hase begraben.

Ohne hier jemandem was zu unterstellen. Kläre mal mit deinem Mitautor ab, ob dieser mit der Firma Philathek etwas vereinbart hat. Wenn Ja, sieht die ganze Sache nochmals anders aus und die Firma hat doch recht.

LG
 
bovi11 Am: 02.08.2022 19:52:00 Gelesen: 4489# 48 @  
@ nagel.d [#47]

Der erste Satz im Forderungsschreiben lautet:

Sehr geehrter Herr Schrage,

Damit ist doch völlig klar, wer gegen wen irgendwelche Ansprüche geltend macht. Hat ein anderer einen Vertrag geschlossen, wäre der (und nur der) Ansprechpartner.

Da liegt weder ein Hase im Pfeffer noch sonstwo.

Die Sache ist klar.

Es gibt keine Ansprüche, bis auf eventuelle urheberrechtliche Forderungen von Thomas. Auch wer Waren eines Anbieters rechtmäßig verkauft, darf dessen Fotos nicht ohne Genehmigung verwenden.
 
spain01 Am: 02.08.2022 20:09:27 Gelesen: 4462# 49 @  
@ bovi11 [#48]

Gedankenfehler. Uns liegen ja nur die Informationen von Thomas vor und nicht diejenigen seines Mitautors. Aber vielleicht kann er sich hier auch mal äußern.
 
bovi11 Am: 02.08.2022 20:14:55 Gelesen: 4449# 50 @  
@ spain01 [#49]

Nein, kein Gedankenfehler.

Die Forderung ist eindeutig an Thomas Schrage gerichtet.

Im Übrigen habe ich im Kopf, dass Thomas die Sachen über seinen Eigenverlag vertreibt. Dann liegen die Rechte bei diesem Verlag.
 
tomato Am: 02.08.2022 21:31:42 Gelesen: 4365# 51 @  
@ bovi1 [#50]

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

@ bovi hat recht. Danke auch für seinen Anruf, der mir sehr geholfen hat.

Ja, ich bin quasi der Eigenverleger, der diesbezüglich alles regelt. Dirk Rodeheger ist mein Mitautor und hat mit dem Verlag nichts zu tun. Wir verstehen uns im übrigen sehr gut.

Nein, ich habe ihm keine Erlaubnis gegeben, meine Angebote auf seine Webseite zu übernehmen. Ich war davon mehr wie überrascht. Das habe ich ihm auch per Einschreiben geschrieben. Auch dass er das bis zum 31.07 wieder herausnehmen soll.

Kakarutt hat der Email folgendes angehängt folgendes:

Gesetzestextlink über §280 und §281 BGB und das neue Buchpreisbindungsgesetz als PDF.

Gruß Thomas
 
nagel.d Am: 02.08.2022 21:32:45 Gelesen: 4363# 52 @  
@ bovi11 [#48]

Der erste Satz den du da zitierst ist die Anrede und daran ist leider nichts auszusetzen. Wirst du in einem an dich gerichteten Brief nicht angeredet? Fängt man da direkt an und schreibt nur Guten Tag? Sorry aber in einem an dich (oder jede andere Person) gerichtetes Schreiben fängt leider mit der Anrede an, das gehört zu den "Guten Sitten".

Der erste Satz lautet: "vielen Dank für Ihre Mitteilung."

So und damit wird dann ausgesagt, daß man der Firma Philothek etwas mitgeteilt hat. Danach fängt die Firma an irgendwelche Forderungen zu stellen auf Grundlage irgendwelcher Bestimmungen.

Und bevor hier weiter diskutiert wird, sollten diese Bestimmungen und Paragrafen auf die sich diese Firma beruft offengelegt werden.

LG
 
tomato Am: 02.08.2022 21:38:58 Gelesen: 4355# 53 @  
@ nagel.d [#52]


Das was bei der Email an Gesetzestexten angehängt war, habe ich in meinem Post darüber gerade genannt. Auch habe ich Stellung bezogen zu meinem Mitautor.

Und die Mitteilung bzgl erster Email war, dass ich auf seine drohende 2. Mahnung geschrieben habe, dass ich nicht mit seinen angeblich vereinbarten Konditionen einverstanden und ihn auch nicht diesbezüglich beliefere. Er kann aber den Katalog gerne zum normalen Preis erwerben.

Ich denke, dass ich mich jetzt nicht mehr weiter rechtfertigen muss und will.

Ich werde jetzt gar nichts machen und warten ob er klagt.

Gruß Thomas
 
bovi11 Am: 02.08.2022 21:46:27 Gelesen: 4345# 54 @  
@ tomato [#51]

Lustig, §§ 280 und 281 setzen ja zunächst einmal voraus, dass überhaupt eine schadensbegründende Handlung vorliegt. Bereits daran fehlt es hier. Die genannten Normen sind damit obsolet.

Aus dem Buchpreisbindungsgesetz ergibt sich auch keine Kontrahierungspflicht.

Heiße Luft ist in der derzeitigen Lage vielerorts gefragt.

@ nagel.d [#52]

Selbst wenn die Forderung erst nach der Anrede personifiziert wird, ändert das doch nichts. Ich kann doch nicht Herrn Müller anschreiben und ihm mitteilen, dass ich eine Forderung gegen Herrn Schmitz habe.
 
Richard Am: 02.08.2022 21:49:00 Gelesen: 4335# 55 @  
Hallo zusammen,

schon über 50 Beiträge im Thema - was ist so interessant ?

Es gibt keinen Vertrag und damit keine Lieferpflicht. Wer andere Stellen in Recht und Rechtssprechung kennt, darf sie gerne hier zitieren. Ich bitte darum !

Ich habe jahrzehntelang einen Verlag geführt mit verschiedenen Publikationen und zuletzt wegen der Geschwindigkeitsübermittlung im Internet. Ich war Inhaber, dann Geschäftsführer und schliesslich Vorstand einer AG sowie Miteigentümer und Aufsichtsrat in mehreren Unternehmen.

Ergebnis: 1 Klage vor dem Amtsgericht meines Heimatortes. Der Kläger hat verloren und durfte 100 % der eigenen und meiner Kosten zahlen.

Bei Philaseiten gab es viele Drohungen, schriftlich und am Telefon sowie unter Einschaltung von wenn ich nicht die Forumbeiträge, die Atteste und längere Themen sofort entferne, würde gegen mich geklagt. Ich habe nichts entfernt und - es kam keine Klage.

Nur einmal hat ein anderes deutsches Forum gegen mich geklagt wegen eines Satzes, der angeblich auf Philaseiten hätte. Der Auktionator Peter Feuser und ein BPP Mitglied wurden als Zeugen gegen mich aufgeführt, doch beide wollten oder konnten mangels Erinnerung nicht aussagen. Die Gegenseite hat verloren und das bei einem Streitwert von 10.000 Euro vor dem Landgericht München.

Seit dem Tag des Urteils hat dieses Forum nach jahrelanger Hetze und Verbreitung von Lügen gegen mich, jegliche negative Meldungen beendet. Schade, es sind dann von dort nicht mehr so viele Anmeldungen von dortigen Lesern auf Philaseiten angekommen. Die neuen Mitglieder waren wohl von den Inhalten angetan.

Und nein, der Name des Forums darf hier nicht genannt. Inzwischen wurde mehrfach positiv über Philaseiten berichtet und mehrfach verlinkt.

Also: Lasst die Philatek machen was sie will. Lange wird das dort nicht gutgehen, so meine Prognose.

Schöne Grüsse, Richard

[Überschneidung des längeren Textes mit den zwischenzeitlichen Beiträgen]
 
rosteins69 Am: 03.08.2022 00:59:28 Gelesen: 4221# 56 @  
@ tomato [#26]

Zitat: „ er will (…) 50 % Rabatt plus portofreie Lieferung plus 1 kostenloses Belegexemplar plus 3 % Skonto.
Sollte er in einem Gerichtsverfahren Recht bekommen, werde ich als Autor keine Kataloge mehr herausbringen!“


Das wäre absolut nachvollziehbar und da wärst Du wohl auch nicht der Einzige, der so reagiert.

Und da liegt der Hase für mich im Pfeffer. Das Ansinnen dieses Händlers hat Potential, der Philatelie zu schaden. Darum ist es auch wichtig, hier auf diesen Vorgang hinzuweisen und ich hoffe, Du bekommst nötigenfalls auch Unterstützung aus dem organisierten Bereich der philatelistischen Literatur.

Wer idealistischen Selbstverlegern ihre Werke zu 50 Prozent Rabatt + weiteren Vergünstigungen „abzwingen“ will, muss sich darüber bewusst sein, dass der Autor für seine schöpferische Leistung auch noch kräftig finanziell draufzahlt. Für mich schlichtweg unanständig.

Ich kenne selbst einen Selbstverleger, der in einem ganz anderen Nischenbereich aus reinem Idealismus publiziert. Er möchte seine Verkaufspreise so niedrig wie irgend möglich halten, da er ja auch nicht davon leben muss. Er möchte halt, dass seine Erkenntnisse anderen weiterhelfen. Deswegen kalkuliert er seine Preise so, dass er bei vollständigem Verkauf seiner Auflage mal mit seiner Frau schön essen gehen kann. Üblicherweise liegt aber ein Restteil seiner Bücher immer jahrelang als totes Kapital in Kartons in der Abstellkammer… Ich denke, so läuft das bei ganz vielen Selbstverlegern im Hobby-Milieu. Gerade ein Hobby wie die Philatelie ist m.E. dringend auf solche Kleinstpublikationen angewiesen.

Dir alles Gute und starke Nerven!
Robert
 
nagel.d Am: 03.08.2022 07:29:06 Gelesen: 4146# 57 @  
@ tomato [#53]

Da haben sich unsere Postings wohl zeitlich überschnitten sorry.
 
nagel.d Am: 03.08.2022 07:39:40 Gelesen: 4136# 58 @  
Die §§ 280 und 281 setzen aus meiner Sicht einen Vertrag voraus. Da kein Vertrag sind die beiden §§ gegenstandslos.

Daher Aussetzen und warten ob er klagt. Und die Buchbindung greift in dem Moment wo ein Vertrag zustandekommt m.E. und da ist die Grundlage der Preis den der Lieferant/Autor festlegt.
 
Flieger Am: 03.08.2022 08:49:13 Gelesen: 4080# 59 @  
Die Phila-Szene ist ein Dorf. Ich werde bei so einer Firma nichts kaufen.
 
JoshSGD Am: 03.08.2022 09:17:37 Gelesen: 4043# 60 @  
@ Flieger [#59]

Was der gute Herr von der Philatek erreicht hat, ist, dass er hier erst einmal ordentlich PR erhalten hat.

Ich kannte den vorher nicht, nun hab ich sogar seine Website studiert. Zu seinen Apothekerpreisen kaufe ich auch nichts, die benötigte Literatur erwerbe ich lieber gleich und direkt bei der ArGe oder dem Autor selbst.

Viele Grüße
 
tomato Am: 03.08.2022 13:32:16 Gelesen: 3871# 61 @  
Heute ist von Herrn Kakarutt per Email eine weitere Bestellung erfolgt.
Ich werde darauf nicht reagieren, auch nicht auf eine 1. und 2. Mahnung weil ich ihm mit Einschreiben bereits meine Position mitgeteilt habe.

Obwohl ich nicht möchte, dass er meine Produkte auf seiner Homepage anbietet (er hat sie trotz Fristsetzung auch nicht herausgenommen), nimmt er wohl von anderen Kunden jetzt Bestellungen entgegen, um dann daraus einen Schaden wegen Nichtlieferung zu beziffern. So dürfte sein Plan sein. Nachstehend die Email-Bestellung, wobei ich nur diese eine Bestellung zur Info zeige:


''Bestellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestellen wir zu den vereinbarten Konditionen (Wiederverkäuferkonditionen) wie folgt:

Bitte liefern Sie im Brief/Päckchen/Paket, nicht als Büchersendung, da die Laufzeiten wesentlich geringer sind.


1x Schrage, Thomas / Rodeheger, Dirk Neuer Plattenfehler-Katalog DDR-Kleinbogen / DDR Blocks 1950 – 1990 mit und ohne Zusammendrucke 1. Auflage 2022 VK € 16,90

Total: 1 Exemplar(e)

Lieferhindernisse bitten wir mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie uns den Auftrag! Vielen Dank!

Sollten Sie noch Fragen haben? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Freundliche Grüße/Best regards ''
[/I]
 
JoshSGD Am: 03.08.2022 13:54:49 Gelesen: 3820# 62 @  
@ tomato [#61]

Mein Tipp: hol dir anwaltliche Hilfe und dann dürfte in dem Fall Ruhe sein.

Viele Grüße
 
nagel.d Am: 03.08.2022 15:15:07 Gelesen: 3724# 63 @  
@ tomato [#61]

Es ist glaube ich offensichtlich was mit dieser Bestellung suggeriert werden soll. Offensichtlicher geht es wohl nicht.

LG
 
drmoeller_neuss Am: 03.08.2022 16:12:29 Gelesen: 3662# 64 @  
@ tomato [#61]

Wenn sich Herr Kakarutt seiner Sache 100% sicher wäre, hätte er die Angelegenheit schon längst einem Anwalt übergeben. Jeder vernünftige Geschäftsmann macht das, um einen eventuellen Formfehler zu vermeiden, und weil er die eigenen Kosten ohnehin von der Gegenseite später erstattet bekommt.

Für mich sieht das eher so aus, man kann es ja einmal mit der dreisten Methode versuchen, und jeden Tag steht ein Dummer auf. So ein kleiner Selbstverleger ist ja nicht juristisch bewandert und lässt sich durch Geschreibsel vielleicht beeindrucken. Auf ebay ist das Alltag: da werden Fälschungen geliefert und der Verkäufer zieht sich hinter das Gefasel "keine Garantie nach EU-Recht" zurück, als wären Briefmarken gebrauchte Waschmaschinen.

Thomas muss selbst entscheiden, ob er einfach abwartet oder zum Gegenschlag ausholt. Wenn ein Konkurrent Werbung mit Ware macht, die er objektiv nicht liefern kann, macht er sich wettbewerbsrechtlich angreifbar. Da mussten sich sogar schon grosse Discounter eine Schlappe holen, weil sie nicht genügend Aktionsware bestellt hatten und die Kunden sich beschwerten.

Auf das Thema Urheberrecht ist bovi1 ja schon eingegangen. Natürlich liegt das Risiko bei Thomas, seine Auslagen beim Kontrahenten wieder zu holen.

Auch gut zu wissen, dass Herr Kakarutt das Buchpreisbindungsgesetz kennt. Schliesslich hat er es als pdf-Dokument vorliegen und hatte es Thomas als Anhang in der Email geschickt. Herr Kakarutt kann sich hinterher nicht beschweren, wenn er wegen Verletzung der Buchpreisbindung angegangen wird, weil sein Standpersonal auf der Briefmarkenbörse in Ulm beim Kauf von preisgebundenen Verlagsartikel den Eintrittspreis vergütet hat.

Es ist in der Philatelie nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen. Der Schwaneberger Verlag musste sich vom BGH sagen lassen, dass die Michel-Nummern nicht urheberrechtlich geschützt sind.
 
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