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Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
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rosteins69 Am: 07.01.2023 21:54:06 Gelesen: 7298# 1 @  
Privatverkäufe bei eBay und Co.: Steuerpflichtig ab 30 Verkäufen pro Jahr?

Seit dem 1. Januar 2023 gelten wohl neue Steuerregelungen auch bei Privatpersonen.

Zitat aus einem Artikel auf WELT-online:

Die Grenze für die Nutzer liegt bei jährlich über 30 Verkäufen oder Einnahmen von mehr als 2.000 Euro. [1].

30 Artikel erscheint mir lächerlich gering. Wenn man alle paar Jahre mal die Wohnung „ausmistet“ oder auch nur ein Bücherregal im Einzelverkauf leert, dürfte man locker darüber liegen. Auch die vielen Privatsammler, die Sammlungsteile kleinteilig auflösen wollen. Wenn das so umgesetzt wird, schafft es doch nur neue bürokratische Auswüchse.

Robert

[1] https://www.welt.de/wirtschaft/article243057009/Ebay-Kleinanzeigen-Co-Das-steht-in-der-neuen-Steuer-Regel-fuer-Onlineverkaeufe.html
 
Gauss Am: 07.01.2023 22:41:05 Gelesen: 7264# 2 @  
@ rosteins69 [#88]

Es gibt keine Neuerungen bei der Steuerpflicht. Neu ist die Pflicht der Plattformbetreiber, ab einer gewissen Grenze die Umsätze zu melden.
 
saeckingen Am: 07.01.2023 22:41:29 Gelesen: 7262# 3 @  
Es sieht vor, dass die Betreiber digitaler Plattformen den Finanzbehörden fortan Einkünfte melden müssen, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

Übermittelt werden Name, Anschrift und Bankverbindung des Verkäufers, sowie dessen Steuer-ID und der Verkaufserlös.

Diese Regelung dürfte dann auch die Philaseiten Auktion betreffen. Ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für die Betreiber, da auch zusätzliche Informationen von den Verkäufern erhoben (und geprüft ?) werden müssen.
 
Richard Am: 07.01.2023 23:18:40 Gelesen: 7224# 4 @  
@ alle

Alle meine Aussagen in meinen Beiträgen dieses Themas sind unverbindlich bis ich den Gesetzestext in Händen halte.

@ rosteins69 [#88]

Das Gesetz wird ALLE elektronischen Angebotsplattformen betreffen. Auch die PPA und die Rücklosliste, die Verkaufsangebote und die gelieferten Marken aufgrund von Kaufgesuchen und Fehllisten.

Allerdings kennen wie die Ergebnisse der PPA, aber nicht aus unseren anderen Angeboten.

Es gibt eine Handelsplattform (der Name ist mir unbekannt), auf welcher Umsätze ab 2 Cent stattfinden. bei 31 solcher Verkäufe sind dies stolze 62 Cent Jahresumsatz, auch dieser muss gemeldet werden.

Es werden alle Umsätze erfasst, auch z.B. die Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen.

Ob der alte Wäschetrockner gehandelt wird, getragene Kleidung oder das 20-jährige Auto zum Ausschlachten - alles muss wohl gemeldet werden.

Es sind auch Handelsplattformen im Ausland betroffen - auch diese müssen melden.

@ Gauss [#89]

Es gibt keine Neuerungen bei der Steuerpflicht. Neu ist die Pflicht der Plattformbetreiber, ab einer gewissen Grenze die Umsätze zu melden.

Korrekt, und zwar nur die Verkaufumsätze. Die Käufer bleiben unerkannt.

@ saeckingen [#90]

Diese Regelung dürfte dann auch die Philaseiten Auktion betreffen. Ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für die Betreiber, da auch zusätzliche Informationen von den Verkäufern erhoben (und geprüft ?) werden müssen.

Korrekt, vor allem die Steuernummern müssen angegeben werden. Wir werden wohl einführen müssen, dass bei Verkäufen eine Steuernummer angegeben werden muss, aber nur einmal je Anbieter durch Eingabe bei "meine Philaseiten". Diese wird elektronisch erfasst und muss an das Finanzamt gemeldet werden.

@ alle

Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

Ich denke nicht, dass eine Prüfung der Steuernummer vorgeschrieben wird, aber warten wir ab. In den kommenden 10 Monaten werden sich nach meiner Meinung noch Änderungen ergeben. CDU, CSU und die rechte Partei haben gegen das Gesetz gestimmt.

Und was ist mit den sog. Tauschtagen, bei denen nicht getauscht, sondern zu fast 100 % verkauft wird ? Geht alles in bar und ohne Quittung. Sie werden nicht mit einbezogen, da nicht elektronisch.

Zudem wird es wohl den Finanzamt-Mitarbeitern nicht zumutbar sein, erhebliche zusätzliche Arbeit auf sich zu nehmen. Bei den Millionen- und Milliardenbetrügereien im Steuer- und Subventionsbereich in Deutschland und anderswo haben die besseres zu tun.

Wenn ich weitere "offizielle" Informationen erhalte werde ich weiter berichten.

Gute Nacht, Deutschland !
 
bayern klassisch Am: 07.01.2023 23:41:22 Gelesen: 7208# 5 @  
Gute Nacht, Deutschland !

Dem ist - leider ! - nichts hinzu zu fügen.

Es gibt seit Jahrzehnten Tausend wichtige Dinge zu erledigen, das hier gehört sicher nicht dazu.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Christoph 1 Am: 08.01.2023 00:25:27 Gelesen: 7186# 6 @  
@ bayern klassisch [#5]

Ich stimme Dir zu, dass es definitiv wichtigere Dinge zu erledigen gibt, aber naja, so tragisch ist die Sache nun auch nicht.

Es wird lediglich eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen. An der grundsätzlichen Tatsache, dass auch "private" Einkünfte in größerem Umfang steuerpflichtig sind, ändert das neue Gesetz ja nichts.

Im Übrigen erab sich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung durch eine EU-Richtlinie, die von Deutschland (wie von allen anderen EU-Ländern auch) umgesetzt werden musste. Also keine Willkür des deutschen Amtsschimmels sondern eine quasi unumgängliche Folgereaktion.

Was droht denn einem Plattformbetreiber, wenn er die über sein Portal erfolgten Kleinverkäufe nicht meldet? Wo kein Kläger, da auch kein Richter.


@ Richard [#91]

Alle meine Aussagen in meinen Beiträgen dieses Themas sind unverbindlich bis ich den Gesetzestext in Händen halte.

Die beschlossene Fassung des Gesetzes ist in der Bundestagsdrucksache 20/4376 veröffentlicht worden [1]. Aus den §§ 3 und 5 dieses Gesetzes entnehme ich - wohlgemerkt: Ich bin auch kein Jurist - dass das Gesetz möglicherweise nur für Plattformbetreiber gilt, die für ihre Dienste auch eine Gebühr erheben. Es ist hier von Rechtsgeschäften die Rede, die gerichtet sind auf
(1.) die Erbringung relevanter Tätigkeiten (nähere Ausführungen in § 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
(2.) die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Die "relevante Tätigkeit" wiederum ist eindeutig als "Tätigkeit die gegen eine Vergütung erbracht wird" definiert.

Somit wären nach meinem Rechtsverständnis die Verkäufe, die über die ppa-Auktion erfolgen, nicht meldepflichtig. Aber das muss sich wirklich mal ein juristisch bewanderter Mensch sich nochmal genau anschauen.



@alle

Bevor hier Untergangsdystopien für Deutschland heraufbeschworen werden, empfehle ich erstmal Abwarten und Tee trinken. Oder vielleich auch einen Schnaps.

Viele Grüße
Christoph

[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004376.pdf
 
rosteins69 Am: 08.01.2023 00:38:36 Gelesen: 7178# 7 @  
Hier ist der Gesetzestext in reiner Form zu finden (anders als in der Bundestagsdrucksache).

Aber natürlich als Gesetzestext nicht in „barrierefreier Sprache“ formuliert. Was das konkret bedeutet, müssten zum Verständnis für 99 % der Bevölkerung (und ich zähle mich mit dazu) erstmal Rechtsexperten klar formulieren. Wenn die Aussagen in der Presse nicht verkürzt sein sollten, wurde hier ein weiteres Bürokratie-Monster eingeführt. Aber es geht ja um „mehr Steuergerechtigkeit“…

Robert

Link: https://www.buzer.de/PStTG.htm
 
bayern klassisch Am: 08.01.2023 00:40:28 Gelesen: 7177# 8 @  
@ Christoph 1 [#6]

Hallo Christoph,

Im Übrigen erab sich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung durch eine EU-Richtlinie, die von Deutschland (wie von allen anderen EU-Ländern auch) umgesetzt werden musste. Also keine Willkür des deutschen Amtsschimmels sondern eine quasi unumgängliche Folgereaktion.

das stimmt so nicht ganz - Deutschland hat sich entscheiden können, ob EU-Recht über nationales Recht geht, oder nicht. Die Bürger wollten nationales Recht über EU-Recht sehen, aber die Exekutive wollte genau das nicht.

Aber das könnte man rückgängig machen (hätte man längst machen müssen), wenn man die Demokratie ernst nehmen würde ...

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Christoph 1 Am: 08.01.2023 00:54:18 Gelesen: 7170# 9 @  
@ bayern klassisch [#8]

Deutschland hat sich entscheiden können, ob EU-Recht über nationales Recht geht, oder nicht.

Hallo Ralph,

zu dieser Aussage von Dir würde mich eine Quelle interessieren. Meinst Du das grundsätzlich (also bezogen auf alle Vorgaben der EU)? Dann wäre ja nur ein Austritt aus der EU die für Dich mögliche einzige Konsequenz. Oder meinst Du es konkret bezogen auf die in Rede stehende neue gesetzliche Regelung zur Meldepflicht von steuerpflichtigen Rechtsgeschäften? Darauf hatte ich mich bezogen und meine Quelle war Artikel 2 der die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 [1].

Im Übrigen wehre ich mich dagegen, dass die hier in Rede stehende gesetzliche Regelung geeignet sein könnte, die Demokratie zu gefährden. (nur als Stichwort dazu: Mücke vs. Elefant!)

Beste Grüße
Christoph

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021L0514
 
bayern klassisch Am: 08.01.2023 01:28:16 Gelesen: 7153# 10 @  
@ Christoph 1 [#9]

Hallo Christoph,

als Quelle habe ich mehrere deutsche Staatsrechtler, u. a. Prof. Dr. Schachtschneider, die sich in Aufsätzen so geäußert haben.

Bei so wichtigen Entscheidungen hätte der Souverän (die Bürger) befragt werden müssen und dann wäre die Entscheidung zu akzeptieren gewesen. Genau das ist nicht erfolgt, weil man es nicht wollte (wie bei der Einführung des Euro, der Bundeswehr - Kriegseinsätze im Ausland usw. auch).

Demzufolge wäre das Verlassen der EU nicht notwendig, man müsste nur wieder zu dem Zustand zurückkehren, indem nationales Recht das EU-Recht bricht und nicht umgekehrt. Das ist reversibel, wird aber von den europäischen Eliten nicht angedacht (warum kann man sich denken).

Zurück zu uns Sammlern: Wenn einer 1.000 Lose per annum auf eBay, delcampe oder sonst einer anderen Plattform verkauft, wird als Händler erkannt.
Wer bis 30 Lose per annum verkauft und unter 2.000 Euro bleibt, wird nicht gemeldet.

Wer für 5.000 Euro in Ulm auf der Messe sich ein paar schöne Briefe kauft und diese Jahre später wieder verkauft, weil z. B. das Augenlicht nachgelassen hat, hat weder eine Einkaufsquittung (Brief gegen Bargeld), noch weiß er in der Regel, welcher Brief wieviel gekostet hat; eine Gewinnerzielungsabsicht wird man dem ein oder anderen schon unterstellen können, aber wie will man das beweisen?

Wenn ich, wo auch immer, ein Briefalbum kaufe und 20% der Briefe für meine Sammlung behalte, der Rest mich aber gar nicht interessiert und ich diese verkaufe, wäre ich ab dem 31. Brief schon in der EDV verankert und würde gemeldet. Warum?

Ich denke, dass der schreckliche Verwaltungspopanz, den sich dieses Land und diese EU seit Jahrzehnten aufbaut, jeden abschreckt und viel mehr zerstört, als dass es Vorteile brächte.

Ein letzter Satz noch, auch wenn ich den Inhalt nicht beweisen kann: Ca. 90% aller Steuervorschriften der 195 Länder dieser Welt ist in Deutsch verfasst. Mehr muss man dazu nicht sagen und wenn es nur 50% wäre, wäre das auch schon ganz schlimm.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
rosteins69 Am: 08.01.2023 01:29:32 Gelesen: 7152# 11 @  
Bevor die Diskussion hier abgleitet: Ich empfehle, politische Wertungen hier außen vor zu lassen. Es geht doch erstmal darum, aus dem Gesetzestext herauszulesen, was er konkret für die Menschen - in diesem Forum vor allem: für die noch sammelnden und/oder ihre Sammlung auflösenden Philatelisten - bedeutet.

Welche Schlußfolgerungen in seinem persönlichen Verhältnis zu diesem Staat dann jemand zieht, bleibt ihm natürlich überlassen. Und kann in den massenhaft vorhandenen Politik-Foren diskutiert oder auch „auf die Straße“ gebracht werden. Anderenfalls verlieren wir hier schnell den Fokus.

Was meinen unsere Rechtsexperten hier zur Auslegung des neuen Gesetzes?

Robert
 
Fridolino Am: 08.01.2023 08:31:54 Gelesen: 7086# 12 @  
Eventuell ist für den Plattformbetreiberder § 11 [1] interessant, da kann er sich von dem ganzen Aufwand freistellen lassen. Leider lässt man sich das gut bezahlen.

Allerdings entnehme ich aus § 4 [2], dass es sich bei den 2000 € nicht um die Verkaufssumme, sondern um die an den Plattformbetreiber gezahlten Gebühren handelt. Da bei PPA keine Gebühren fällig werden, dürfte das ganze Procedere hier überflüssig sein.

Gruß Fridolino

[1] https://www.buzer.de/11_PStTG.htm
[2] https://www.buzer.de/4_PStTG.htm
 
22028 Am: 08.01.2023 09:07:36 Gelesen: 7063# 13 @  
Ändern kann man die neue Situation sicher nicht, dann muss "man" sich halt alternative Vermarktungskanäle suchen. Flohmärkte und Tauschtage sind ja zumindest für Private Anbieter nach wie vor eine steuerfreie Zone...

Was hindert Verkäufer daran z.B. mit potentiellen Interessenten direkt in Kontakt zu treten? Meine Interessengebiete sind in Sammlerkreisen bekannt und schätze jedes potentielle Angebot das in meiner Mailbox oder Briefkasten landet...
 
bovi11 Am: 08.01.2023 09:28:49 Gelesen: 7042# 14 @  
Für viele echte Privatanbieter dürfte die gesetzliche Regelung ohne Bedeutung sein.

Betroffen sind vor allem die „Spezialisten“, die meinen, durch die Streuung ihrer Verkäufe über mehrere Konten (z.B. bei eBay) den Umfang ihrer Verkaufsaktivitäten verschleiern zu können.

Die Meldung von Anbietern mit mehr als 30 Verkäufen hat allein den Grund, dass man natürlich auch mit dieser Anzahl bereits steuererhebliche Umsätze und Gewinne erwirtschaften kann (z.B. An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen).

Bei der Diskussion über das Steuertransparenzgesetz bleibt ein Aspekt auf der Strecke, nämlich die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Handelsaktivitäten. In der Regel setzt diese wettbewerbsrechtliche Relevanz von Verkäufen viel früher ein, als die fiskalische Bedeutsamkeit. Das heißt: Ein Scheinprivater Anbieter, der für das Finanzamt unbedeutend ist, kann wettbewerbsrechtlich belangt werden. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass für die Beurteilung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) z.B. keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist.

Ein einprägsames Beispiel hat vor etlichen Jahren das OLG Frankfurt beschrieben: Wenn jemand Sachen verkauft, die er auf dem Dachboden findet, ist der Verkauf in der Regel als „privat“ anzusehen. Handelt es sich jedoch um einen sehr großen Dachboden, ist die Grenze zur Gewerblichkeit schnell überschritten.
 
alemannia Am: 08.01.2023 09:36:30 Gelesen: 7033# 15 @  
@ 22028 [#13]

Hallo zusammen,

Flohmärkte und Tauschtage sind ja zumindest für Private Anbieter nach wie vor eine steuerfreie Zone...

Warum sind Flohmärkte eine steuerfreie Zone? Das stimmt nicht.

Letztendlich geht es doch immer um die Frage, ob, bezogen auf den Einzelfall unter Berücksichtigung aller Verkäufe, Steuerpflicht vorliegt.

Es ist unerheblich, ob auf Verkaufsplattformen, Flohmarkt, Tauschtagen, Homepage oder sonstwo verkauft wird. Das Gesamtbild entscheidet.

Den Finanzbehörden geht es um Transparenz. Die neue Regelung ist in diesem Zusammenhang sicherlich eine weitere Möglichkeit.

Davon getrennt zu beachten ist übrigens die Prüfung, inwieweit Gewerblichkeit vorliegt.

Gruß
Guntram
 
22028 Am: 08.01.2023 09:46:02 Gelesen: 7020# 16 @  
@ alemannia [#15]

Warum sind Flohmärkte eine steuerfreie Zone? Das stimmt nicht.

Steuerfreie Zone in dem Sinn dass von da keine Steuermeldung seitens des Flohmarktorganisators erfolgt. Die Steuerpflicht des Anbieters an sich bleibt davon sicher unberührt..., aber, wer meldet diese Umsätze an sein Finanzamt und wer will das kontrollieren?

Die Diskussion Flohmarkt versus ebay etc... hatten wir ja schon mal vor Jahren.
 
chris63 Am: 08.01.2023 10:24:57 Gelesen: 6994# 17 @  
Schon die Überschrift ist tendenziös!
Eine Steuerpflicht entsteht nicht durch dieses Gesetz!
Dieses Gesetz erleichtert es dem FA an die Daten von Steuerbetrügern zu kommen!
Die Bagatellgrenze von 30 Verkäufen und 2000 € lässt noch genug Raum für die kleinen Betrüger!
Eine Steuerpflicht entsteht durch gewerbsmäßiges Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht!
Für den Rentner der seine Briefmarkensammlung verkauft ändert sich gar nichts und wird es auch nicht!
Dem Gesetzgeber ist der Briefmarkenhandel auf Plattformen vollkommen egal, Handel mit Neuware war im Fokus!
Den gesamten Dummfug von Verschwörungstheorien der ersten Beiträge bitte sofort löschen!
Und vorsorglich: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, für eine rechtliche Beurteilung ist es unerheblich, ob alle Steuerbetrüger erwischt wurden!
D. h.: Selbst wenn ein kleiner im Sinne des Steuerrechts handelnder Briefmarkenverkäufer erwischt wird (zu bezweifeln), bleibt es Recht und richtig.

Entsetzt Christof
 
Gauss Am: 08.01.2023 11:12:52 Gelesen: 6955# 18 @  
Habe schon lange nichts mehr bei ebay verkauft, ich glaube mich aber zu erinnern, dass die in der Lage sind, monatlich Rechnungen über die Verkäufe zu schicken. Eine automatische jährliche Meldung an das Finanzamt sollte die Programmierer nicht überfordern. Wenn das mal programmiert ist, spielt es auch keine Rolle mehr, ob dann ein Verkäufer mit 31 1-Cent-Verkäufen gemeldet wird. Das macht eben der Computer. An einer eventuellen Steuerpflicht ändert sich sowieso nichts. Wer bisher steuerpflichtig war, bleibt es, kann sich aber weniger leicht drücken. Wer es nicht war, wird es auch nicht durch eine Meldung.

Kurz: Der Untergang des Abendlandes mag zwar bevorstehen, nicht aber wegen dieser Angelegenheit.
 
Christoph 1 Am: 08.01.2023 11:28:07 Gelesen: 6934# 19 @  
@ chris63 [#17]

Den gesamten Dummfug von Verschwörungstheorien der ersten Beiträge bitte sofort löschen!

Von Christoph zu Christof:

Danke für dieses klare Statement! Was ich wirklich auch gerne gelöscht haben möchte ist das Geschwurbel von bayernklassisch (den ich ansonsten sehr schätze) in den Beiträgen [#8] und [#10]. Von wegen „Eliten“ und so weiter. Wer sich in dieser Form äußert, ist schon ziemlich weit abgedriftet.

Ansonsten ist festzuhalten: Was die philaseiten (ppa) und andere kleine Plattformen angeht, treffen die Regelungen des neuen Gesetzes möglicherweise gar nicht zu (da keine Gebühren erhoben werden)? Und für die privaten Sammler ändert sich hinsichtlich der anfallenden Steuerpflicht bei Handel in größerem Umfang auch absolut nichts.

Also: Viel Lärm um nichts. Oder, wie ich schon in [#9] geschrieben hatte: Hier wird ein Elefant aus einer Mücke gemacht.

Viele Grüße
Christoph
 
stephan79 Am: 08.01.2023 12:00:51 Gelesen: 6903# 20 @  
@ bayern klassisch [#10]

"Ein letzter Satz noch, auch wenn ich den Inhalt nicht beweisen kann: Ca. 90% aller Steuervorschriften der 195 Länder dieser Welt ist in Deutsch verfasst. Mehr muss man dazu nicht sagen und wenn es nur 50% wäre, wäre das auch schon ganz schlimm."

Dann ist also in 194 weiteren Ländern die Amtssprache Deutsch? Wenn man etwas nicht beweisen kann, sollte man es besser nicht äußern. Vielleicht kommen Sie aus Ihrer bayrischen Klassik zurück in die Gegenwart (PS.: Die am rechten Rand sind auch noch nicht in der Realität angekommen).

Hier wird aus einem Mückenschiss ein Riesen-Aufriss gemacht. Befassen Sie sich mit dem Gesetzestext, umd Sie werden feststellen, dass Ihre minimalen Erträge niemanden bei den Finanzämtern interessieren.
 
22028 Am: 08.01.2023 12:33:50 Gelesen: 6867# 21 @  
@ bayern klassisch [#10]

Auch wenn es keine Sammlerartikel betrifft.

Für unsere Wohnung in Kolumbien zahlen wir z.B. jährliche Grundsteuern (Impuestos Prediales) die in etwa einer Monatsmiete entspricht. Bei unserem Haus in Deutschland mit einem höheren Wert ist die Grundsteuer praktisch irrelevant. Dafür kennt Kolumbien (noch) nicht diese "Internet-Steuer" für Sammlerartikel.

Man kann sich halt nicht aus jedem Land der Welt die Rosinen in Sachen Steuern auszusuchen..., wem das nicht passt kann gerne z.B. nach Dubai auswandern..., auch Saudi Arabien soll steuerlich gut sein...
 
bayern klassisch Am: 08.01.2023 12:34:59 Gelesen: 6865# 22 @  
@ stephan79 [#20]

Danke Stephan,

ich wollte auf 80% ändern, aber das war nicht mehr möglich, weil es schon einen Folgepost gab.

Die Zahl stammt nicht von mir - sie wurde mir mal von einem Kollegen des BMF zugetragen vor Jahren (da ich selbst über 40 Jahre lang Finanzbeamter war, ehe ich pensioniert wurde).

Den rechten Rand verstehe ich nicht, aber das muss ich ja wohl auch nicht.

Schönen Tag noch!
 
bayern klassisch Am: 08.01.2023 12:38:43 Gelesen: 6856# 23 @  
@ 22028 [#21]

Es ging mir nicht um Auswanderung oder spezielle Steuergesetze, sondern hauptsächlich darum, Kreativität dort zu entwickeln, wo sich alles als Rohrkrepierer herausstellen wird und dort wegzugucken, wo es dringenden Handlungsbedarf seit Jahrzehnten gibt.

Außerdem ist ein "Windfall-Profit" die Vergläserung der Bürger, wozu das auch immer dienen mag.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Gauss Am: 08.01.2023 13:10:17 Gelesen: 6816# 24 @  
@ 22028 [#21]

Es gibt keine "Internet-Steuer für Sammlerartikel", vielmehr wird das Steuerschlupfloch Internet ein bisschen enger gemacht.
 
stephan79 Am: 08.01.2023 13:13:57 Gelesen: 6809# 25 @  
@ bayern klassisch [#22]

Selbst bei 80% dürfte die Amtssprache mitnichten Deutsch sein. Und das Sie als ehemaliger Finanzbeamter nicht in der Lage sind, den Inhalt, Sinn und Zweck von Steuergesetzen zu erfassen erschreckt mich zutiefst...so von Kollege zu Kollege. Zumal Sie hier anhand dieses Gesetzes Ihre Chance wittern, Unsinn über "Eliten" und die Demokratie im Allgemeinen zu verfassen.

Mit diesem Gesetz wird mitnichten der kleine ab und an Privatverkäufer als Zielgruppe betrachtet, der interessiert das FA nicht (sollte Ihnen aus dem beruflichen Leben durchaus bekannt sein, sofern Sie nicht nur Kanzleibeamter waren), hier wird auf spezielle Arten von Verkäufen und Angeboten abgezielt. Und der kleine Privatverkäufer ist Beifang, Gleichbehandlung und so...

Alles Gute im verdienten Ruhestand und weiterhin viel Sammlerglück.
 

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