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Thema: Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig
Das Thema hat 73 Beiträge:
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Vernian Am: 14.01.2019 16:25:40 Gelesen: 20356# 24 @  
Ich kämpfe mich auch noch durch den Informationsdschungel...

Interessant ist auch der Link [1] und dort die Aussage

Als Waren gelten alle Inhalte, die nicht der schriftlichen Kommunikation dienen. Hierunter fallen auch Bücher, wohingegen Zeitschriften in der Regel als schriftliche Kommunikation betrachtet werden.

Die Frage ist dabei nur a) was bedeutet "in der Regel" und b) ist der Link als amtliche Aussage zu werten?

Bzgl meiner persönlichen Betroffenheit in Bezug auf den Versand von Broschüren und Büchern habe ich bislang die Auskunft das gebundene Bücher als Waren gelten, Broschüren sind ja aber im Grunde nur geheftete und ggf. gefaltete Blättersammlungen, welche i.d.R. Informationen enthalten, sind also zulässig.

Ich habe aber den Verfasser des Artikels auch mal angeschrieben wie auch die Post selber mit der Bitte, mir schriftlich verbindliche Definitionen zu liefern. Mal sehen ob da was kommt.

Interessant bei dem Link von ligneN [#23] ist ja, das da angeblich nun bereits die Bundesnetzagentur eingeschaltet wurde. Wäre schön wenn sich da schnell was tut.

V.

[1] https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2017/internationaler-versand-von-waren-in-briefen-auch-2018-moeglich.html
 
jmh67 Am: 14.01.2019 18:15:16 Gelesen: 20320# 25 @  
@ Vernian [#24]

Entschuldigung, wenn ich ausfällig werde, aber bei Fragen, die irgendwie Bildung und Wissenschaft tangieren, bin ich empfindlich. Dass Bücher nicht der schriftlichen Kommunikation dienen sollen, ist ja wohl kompletter Blödsinn! Selbst Unterhaltung (Comics usw.) ist eine Form der Kommunikation. Ich darf wohl annehmen, dass das noch geändert wird, denn sonst wirft es ein mehr als bezeichnendes Licht auf Bildungsniveau und geistige Verfassung der Person(en), die sich das ausgedacht hat/haben, und kein gutes.

@ ligneN [# 23]

Dass bisweilen die Transportkosten einer Ware ihren materiellen Wert übersteigen, ist allerdings wohl kaum zu vermeiden. Der zitierte Schokonikolaus ist ja eher ein ideeller Wert. Leider ist der Vorrang der Größen- vor der Gewichtsstaffelung schon seit Jahren gang und gäbe und gereicht in vielen Fällen dem Versender sehr zum Nachteil. Konnte man z. B. eine Urkunde im Quartformat bei nicht allzuhohem Papiergewicht früher noch als Brief der niedrigsten Gewichtsstufe versenden, ist sie heute ein Maxibrief.

-jmh
 
Vernian Am: 15.01.2019 09:17:37 Gelesen: 20248# 26 @  
@ jmh67 [#25]

Tja, was soll man dazu sagen ? Es geht da ganz offensichtlich nicht um Sinn und Verstand, sondern Penunzen.

@ alle

Heute Morgen hatte ich endlich eine EMail der Post im Kasten bzgl. meiner Anfragen zu den Definitionen. Traurig wie wenig auf meine konkretisierten Fragen eingegangen wurde und welchen Aussagegehalt diese Antwort hat, ich will sie niemanden vorenthalten:

Der Weltpostverein hat für alle Postgesellschaften entschieden, dass ab 01.01.2019 für Internationale Sendungen eine strikte Trennung zwischen Waren- und Dokumentenversand erfolgen muss. Dies wurde durch die Deutsche Post DHL wie folgt umgesetzt:

- Brief International für Dokumentensendungen, auch Zusatzleistungen
- Warenpost International für Warensendungen von Geschäftskunden
- Paket International und Päckchen international für Warensendungen von Privatkunden

Laut den uns vorliegenden Informationen dürfen seit dem 01.01.2019 in gewöhnlichen Briefen ins Ausland daher nur noch folgende Inhalte eingelegt werden:

Persönliche Mitteilungen
Vertrauliche Dokumente
Rechtsverbindliche Unterlagen
Fotos in höchster Qualität

Alle weiteren Artikel, hierzu gehören auch USB-Sticks und andere Datenträger müssen als Päckchen oder Warenpost versandt werden.


Was mich weiterhin am meisten dabei ärgert sind die widersprüchlichen Aussagen die ich bislang schon hatte und die auch im Wortlaut weiter bestehen. Es heißt ausdrücklich das auch digitale Dokumente verschickt werden dürfen - wie soll das gehen wenn "Datenträger" nicht verschickt werden dürfen ?

Außerdem stimmt die obige Aussage nicht "Der Weltpostverein hat für alle Postgesellschaften entschieden, dass ab 01.01.2019 für Internationale Sendungen eine strikte Trennung ..." - wenn die Inhalte meiner Recherchen stimmen wurden diese Regelungen der UPU bereits 2016 festgelegt, galten ab 2018, nur hat die Deutsche Post in 2018 die "Trennung" oder "Kenntlichmachung noch selber für den Postkunden durchgeführt, d.h. Briefsendungen die vom Format her vermutlich "Waren" enthalten haben wurden angeblich irgendwie gelabbelt. Umgekehrt konnte und kann man dies beobachten: Buchsendungen aus Frankreich, günstig als "Livres et brochures" versendet (siehe meinen Beitrag [#17] hier), werden bei Ankunft in Deutschland als Päckchen gelabelt und per DHL zugestellt ...

Die ganze Angelegenheit wäre ja kein Problem, wenn Warenpost International für Jedermann zugänglich wäre.

Vernian
 
StefanM Am: 15.01.2019 09:48:55 Gelesen: 20236# 27 @  
@ Vernian [#26]

Die ganze Angelegenheit wäre ja kein Problem, wenn Warenpost International für Jedermann zugänglich wäre

"Warenpost EU untracked" kann von Jedermann genutzt werden. Die anderen Varianten habe ich nicht ausprobiert.

Man muss sich zum Kauf der IM nicht als Geschäftskunde registrieren, sondern kann als Gast zahlen.

Gruß
Stefan
 
Vernian Am: 15.01.2019 10:18:32 Gelesen: 20223# 28 @  
@ StefanM [#27]

Tja, dann sag doch bitte mal wo Du das kannst? Die Versandform "Warenpost EU" finde ich gar nicht, nur "Warenpost International" - und dazu wird immer der Login als Geschäftskunde gefordert, weiter kommt man da nicht.

Abgesehen davon geht es ja nicht nur um Versand in die EU, sondern ins Ausland an sich. Und egal wo Du guckst oder wen Du fragst - vorgesehen ist Warenversand nur für Geschäftskunden, der Privatkunde wird - wie auch in der obigen Antwort der Post ersichtlich - auf Päckchen und Paket verwiesen.

Gruß
V.
 
StefanM Am: 15.01.2019 11:00:21 Gelesen: 20182# 29 @  
@ Vernian [#28]

Ich habe ein paar Screenshots gemacht.

(1) Im Reiter "Geschäftskunden Internatioal" rechts eine Versendungsart aus der Liste rechts auswählen



(2) Nach der Auswahl sieht es so aus:



(3) Marke dem Druckset hinzufügen



(4) In den Warenkorb und dorthin wechseln



(5) AGB bestätigen und nächster Schritt



Hier den Gastzugang auswählen und zahlen.

Wie geschrieben: Die anderen Warenpost international Versendungsarten habe ich selbst nicht ausprobiert.

Stefan
 
Vernian Am: 15.01.2019 11:39:54 Gelesen: 20164# 30 @  
@ StefanM [#29]

In der Tat, auf diesem Weg scheint das möglich zu sein (ich habe beim Bezahlvorgang dann erst mal abgebrochen).

Nur:

Selbst wenn dies so funktioniert - es ist im Grunde genauso unzulässig wie der Warenversand im Brief.

Denn was hier gewählt ist läuft unter den Konditionen für Geschäftskunden, in diesem speziellen Fall sogar als "Kiloversand", für den weitere Bedingungen gelten, und insbesondere unter den Tarif "Brief zum Kilotarif", der ja ebenfalls Waren ausschließt. Das auf der Internetmarke in dem Vorgang nun trotzdem "Warenpost Int. XS EU" erscheint.

Das Ganze ist eigentlich nur Beweis dafür, dass die Post die Software hier noch nicht vollständig und richtig umgeschrieben hat. Würdest Du nämlich in Deinem ersten Screenshot links auf "Warenpost International - Einzeltarif " etwas anklicken erhälst Du umgehend die Aufforderung Dich als Geschäftskunde einzuloggen.

Ich denke, dass Risiko bspw. eine DVD im Brief zu versenden ist genauso hoch wie auf Grund noch fehlerhaft programmierter Software mit einer falschen und dafür nicht zugelassenen Internetmarke zu versenden - in beiden Fällen ist es fraglich ob es entdeckt wird.

Aber das Risiko das die Sendung zurück an den Absender geht - oder gleich vernichtet wird (denn das darf die Post, so habe ich gelesen, in dem Fall auch machen) oder dann im Ausland als unzulässig eingezogen und vernichtet wird - all dies sind keine befriedigenden Lösungen wenn man Wert darauf legt das die Postsendung den Empfänger auch erreicht.

Anders gesagt: Netter Lösungsvorschlag solange der / die Fehler auf der Webseite nicht korrigiert werden, aber genauso unzulässig wie der Warenversand im Brief.

Danke und Gruß

Vernian
 
gestu Am: 15.01.2019 13:38:19 Gelesen: 20123# 31 @  
@ Vernian [#26]

Richtig ist, dass diese Änderungen auf Vorgaben des Weltpostvereins zurückzuführen sind. Wie ich von einem Bekannten, der dort etwas mehr Einblick hat, gehört habe, war der Anlass für diese Änderungen unter anderem auch die massenhaft auftretenden billigen Warensendungen aus China, die überall mit hohen Kosten zugestellt werden müssen. Das wollte man einfach unterbinden. Aber wie immer gilt dann jede Änderung für alle.

Ob das nun wirklich so stimmt, weiß ich auch nicht.
 
ligneN Am: 15.01.2019 13:39:42 Gelesen: 20122# 32 @  
@ jmh67 [#25]

Meine Einlassung bezog sich weniger auf das Volumen (hätte ja auch ein schön flacher Spekulatius sein können), sondern auf das inherente Verbot von privaten Geschenksendung. Ausgenommen natürlich mit 30 Euro Aufwärts Versendungsformen. Was einer de-facto Blockade gleichkommt.

Dabei hat die UPU die zulässigen Maße für Briefsendungen ja festgelegt. Da braucht die DP nicht rumzujammern über "nicht maschinenlesbare Formate" o.ä. Als würde sie von einer finsteren Macht unterdrückt.

***

Beim gerne erwähnten China, was ja ohne Zweifel stimmt, fragt man sich schon, warum die EU-Nachbarstaaten bei der von der DP ab 1.1.19 durchgezogenen "strikten Trennung" nicht mitspielen. Und warum "Büchersendungen international" abgeschafft wurden. Wem nutzt das? Nur Privatfirmen, die das containerweise verschiffen können, d.h. Amazon. Für andere Buchhändler kommt das bei Stücken über 2 kg (ja, die gibt es tatsächlich, ihr Digitalriegeldaddler) de facto einem Außenhandelsverbot gleich.
 
StefanM Am: 15.01.2019 14:31:38 Gelesen: 20092# 33 @  
@ Vernian [#30]

Denn was hier gewählt ist läuft unter den Konditionen für Geschäftskunden, in diesem speziellen Fall sogar als "Kiloversand", für den weitere Bedingungen gelten, und insbesondere unter den Tarif "Brief zum Kilotarif", der ja ebenfalls Waren ausschließt. Das auf der Internetmarke in dem Vorgang nun trotzdem "Warenpost Int. XS EU" erscheint.

Nicht verwirren lassen! In der rechten Spalte ist auch die Versendungsart "Brief zum Kilotarif" möglich, wird aber nur angeboten, wenn man als Geschäftskunde einen entsprechenden Vertrag hat.

Die Überschrift der Spalte bedeutet, dass dort alle Versendungsarten für "Brief zum Kilotarif" UND "Warenpost EU untracked" aufgeführt sind. Wenn man sich nicht einloggt, dann werden dort nur die Versendungsarten "Warenpost EU untracked" angezeigt.

Gruß
Stefan
 
DL8AAM Am: 15.01.2019 16:52:51 Gelesen: 20047# 34 @  
@ ligneN [#32] etc.

Dabei hat die UPU die zulässigen Maße für Briefsendungen ja festgelegt. Da braucht die DP nicht rumzujammern über "nicht maschinenlesbare Formate"

Es geht hier primär nicht um die Maße, sondern eigentlich nur um die Inhalte.

Beim gerne erwähnten China, was ja ohne Zweifel stimmt, fragt man sich schon, warum die EU-Nachbarstaaten bei der von der DP ab 1.1.19 durchgezogenen "strikten Trennung" nicht mitspielen.

Das internationale Vertragswerke von einigen Ländern nicht, nur teilweise oder wenn, dann nur verspätet umgesetzt oder eingehalten werden, kennen wir ja aus vielen Bereichen. Nur weil andere "falsch" handeln, hat man noch lange keine Ausrede es selbst zu machen. Es gibt eben keine Gleichheit im Unrecht. Beispielsweise ist inzwischen die Liste der UPU-Mitglieder, die Internationale Antwortscheine grundsätzlich, trotz Verpflichtung, nicht mehr einlösen, bestimmt sehr viel länger, als die mit den Ländern, die sich in diesem Fall noch sauber an das UPU-Vertragswerk halten.

Ein weiterer Grund für die nicht "strikte Trennung" kann sein, dass diese Bereiche in einigen Ländern anteilmäßig nicht mehr relevant genug relevant sind. Nationale Entgelte und Versandformen werden ja auch nicht UPU-regelmentiert, sondern nur der grenzüberschreitende Teil. Dann muss z.B. Frankreich eben für die entgeltermäßgt im Land angenommene 'französische Kulturgut-Literatur' im internationalen Austauschfall die Differenz selbst drauflegen. Die übernehmenden Postdienste werden hier zumindest keine Ermäßigung gewähren. Vielleicht ist das ja auch staatlicherseits so gewollt, eine Art von "Kulturgutexport-PR/Propaganda". ;-)

Und die Sache mit China ist ja genau einer der Gründe, weshalb aktuell u.a. die USA verständlicherweise eine Neuverhandlung der UPU-Beziehungen anmahnen und sogar drohen im Extremfall komplett aus dem Vertragswerk auszusteigen oder gar aus der UPU auszutreten. Derzeit ist es leider so, das die annehmenden bzw. zustellenden Länder diese verbilligten "Brief-"Warenimporte stark subventionieren. Nur so funktionieren eCommerce-Warenimporte aus China für "1 Euro inklusive Versand". Ich habe mir selbst so mal wieder vor einiger Zeit Handyzubehör für 89 Cent gegönnt. Eigentlich kann das nicht rund ausgehen. Für mich als Belegsammler zwar interessante Stücke für Sammlung, für den lokalen Innenstadtshop tödlich. Das ist für staatliche Posten, wie der USPS, die in China keine eigenen Niederlassungen betreiben, wie unsere DPAG, die belgische Post, die postNL oder die französische La Poste etc., und so kräftig am "1€-Versand-Sektor" mitpartizipieren, doppelt ärgerlich. Man legt bei der Zustellung kräftig drauf und macht zudem damit "als Staat" die eigene heimische Wirtschaft direkt kaputt.

Ich vermute diese Anpassungen des UPU-Vertragswerks der letzten 1-2 Jahre passen genau in dieses Spannungsverhältnis. Man will wohl versuchen die Verwerfungen, zumindest "optisch", ein wenig abzumildern. Ob das ausreicht, oder ob der internationale "Warenversand" (egal ob echte Waren oder private Geschenke, Buch, CDs oder sonst. "Kleinmaterial") in den nächsten Jahren noch sehr viel stärker 'belastet' wird, bleibt abzuwarten. Ich befürchte, das dieser internationale, postalische "Klein-Warenversand" - eher kurzfristig als langfristig - noch sehr viel teurer werden wird. Das besänftigt zwar die tradtionellen Staatsposten der Importländer, spielt aber auch den internationalisierten Privatposten (a la DPAG etc.) in die Hände, denn diese sammeln ja schon jetzt die Sendungen bereits im Exportland über ihr eigenes Niederlassungs- und Partnernetzwerk ein, schaffen alles gesammelt über interne Wegs (die eigene Flugzeugflotte) ins Empfängerland und versenden dort nach "Vereinzelung" national - oder EU-intern, d.h. UPU-extern. Die tangiert es deshalb weniger bis überhaupt nicht. Ebenfalls tangiert das alles gewerbliche Versender sowieso weniger, z.B. internationaler Katalogversand (u.a.) findet inzwischen als Direct Mail (Remailing) statt, und dieses Produkt bieten die nationalen Postdienste ihren "Großkunden" selbst an (z.B. die DPAG nimmt Kataloge/Waren ihrer Kunden aus D - beispielsweise für frz. Empfänger - in D 'nichtpostalisch' an und verschickt diese über ein eigenes Netz in F als Inlandssendung zu entsprechenden Sondertarifen). Und neben den ehemals, hochheitlichen, europäischen Posten tummeln sich da noch etliche weitere private Dienstleister. Da bleibt die UPU mit ihren Regelungen komplett außen vor, insbesondere wenn das alles EU-intern, über ein eigenes Vertragswerk, geregelt wird.

Für den echten Privatversender ("P2P") wird das dann aber sicherlich alles sehr viel teuer. Der kann auf diese Wege nicht zugreifen. Das ist so, wie im Briefsektor auch, das in den Marketingköpfen der "echte" traditionelle P2P-Versand die gewinnträchtigen Abläufe einfach nur stört. Der Private ist eigentlich nur noch als "2P"-Empfänger interessant, idealerweise auch nur noch über Packstationen. ;-)

Und philatelistisch am Rande betrachtet: Ich bin Mitglied in einigen amerikanischen "ArGen", die versenden ihre Rundbriefe inzwischen ausschließlich nur noch elektronisch. Ein postalischer Versand wäre einfach nicht mehr bezahlbar.

Gruß
Thomas
 
saeckingen Am: 16.01.2019 12:54:36 Gelesen: 19963# 35 @  
Faktisch ändert sich für einen Privatmann der mal ein Buch ins Ausland schickt nichts. Es gilt immer noch das Briefgeheimnis, daher darf die Post nicht kontrollieren. Den Zoll des Empfängerlandes interessiert zwar der Inhalt einer Sendung, aber sicherlich nicht zu welchem Portosatz verschickt wurde.

Ein Buch im Brief wird also wie bisher befördert und zugestellt.

Briefmarken oder Belege fallen als Inhalt im normalen Briefverkehr ja nicht einmal auf.
 
Vernian Am: 16.01.2019 13:50:18 Gelesen: 19938# 36 @  
@ saeckingen [#35]

Faktisch ist das richtig. Praktisch, und so sagte man mir das vom Direkt Marketing Center Bremen, wird bei "begründetem Verdacht", der Inhalt könnte unzulässig sein, das Briefgeheimnis "ignoriert" und geöffnet.

Dieser Aussage glaube ich zwar so nicht, den Briefgeheimnis ist geltendes Recht, aber das derartige Sendungen bei "begründetem Verdacht" erst einmal an den Absender zurück gehen (falls sie über Postkasten eingeliefert wurden) mit der Bitte um entsprechende "Auskunft" über den Inhalt. An den Postschaltern scheinen die Angestellten eh schon angewiesen zu sein bei derartigen Sendungen nachzufragen ob es sich um "Dokumente" oder eben etwas anderes in dem Brief handelt.

Bzgl. Briefmarken stimme ich voll und ganz zu - selbst auf einem Steckkarton platziert ist ein Brief damit nicht derart "auffällig" das ein "begründeter Verdacht" zu begründen wäre. D.h. für den Briefmarkensammler ist diese Diskussion hier eher uninteressant - es sei denn er möchte ganze Alben oder Kataloge versenden. Es geht ja aber hier auch um Porto- und Frankaturverfahren, Versandformen, da gibt es wohl Interessierte.

V.
 
Cantus Am: 16.01.2019 14:24:28 Gelesen: 19924# 37 @  
@ gestu [#31]

Hallo gestu,

wenn mir ein chinesischer Ebay-Versender den Versand eines elektrischen Klaviers aus Shanghai bis zu mir für 0,80 Euro anbietet, dann ist das sicher kein Einzelfall, sondern eine gezielte Maßnahme der chinesischen Regierung, die Wirtschaftskraft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Post anderer Staaten massiv zu schwächen. Da wundert es nicht, wenn der Weltpostverein die Notbremse ziehen will. Dass wir Privatkunden nun darunter leiden müssen, ist bedauerlich, wird aber wohl nicht zu ändern sein.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 16.01.2019 16:19:38 Gelesen: 19893# 38 @  
@ Cantus [#37]

sondern eine gezielte Maßnahme der chinesischen Regierung, die Wirtschaftskraft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Post anderer Staaten massiv zu schwächen.

Ob das gezielt ist, weiss ich nicht, zumindest werden diese UPU-Lücken gezielt aber von den chinesischen eCommerce-Händlern genutzt.

Das wird jetzt aber langsam doch etwas OT, aber 3/4 der genannten "1€-Lieferungen" - zumindest nach Europa (im Gegensatz zu den u.a. in die USA) - kommen nicht (mehr) über die chinesische Staatspost, sondern werden direkt in China von den dortigen Niederlassungen "unserer" eigenen Postdienste, wohl meist über Konsolidierer, eingesammelt und werden erst in Europa in das eigentliche Postnetz, wohl zu Sonderkonditionen, eingeschleust. Bis Frankfurt werden damit die "DHL-eigenen Flieger" gefüllt, häufig direkt von DHL Shanghai oder über den Hub DHL Singapur. Aktuell kommt bei mir z.B. auch recht viel über die "Belgische Post International (China)", d.h. eben nicht mehr über die UPU-Austausch- und Abrechnungswege. Die chinesische Post scheint da wohl inzwischen auch schon zu teuer zu sein. Das UPU-Problem ist eher wenn Lieferungen (noch) über die chinesische Staatspost an (nicht privatisierte, nicht global agierende) Staatsposten der zustellenden Länder ausgetauscht werden.

Diese chinesischen eCommerce-Sendungen ("Remailins") sind aktuell eines meiner Lieblingssammelgebiete. Die sind richtig, richtig spannend. Auch ganz ohne Briefmarken oder ATMs drauf. ;-)

Und weiter etwas OT (aber trotzdem als Hintergrund gut zu wissen, wegen dem UPU-"Regelverhalten"), was bei China und UPU noch verschärfend hinzu kommt, China gilt dort aus alten Zeiten noch als 'zurückgebliebenes' Entwicklungsland - und die UPU hat für diese Länder für den internationalen Postaustausch besondere, (u.a. finanziell) entlastende Regeln für zwischen'postliche' Verrechnungen, d.h. für China ist es billiger einen Sendungsüberschuss in das Ausland abzuleiten, als für 'entwickelte' Länder. Was bei Guinea-Bissau noch vollkommen Sinn macht, ist im Fall von China inzwischen umgekippt. Das Problem ist, dass Statusänderungen hier wohl (...) nicht so einfach einseitig von der UPU ausgesprochen werden können. Ich tippe (...), das solange China dem nicht zustimmt, bleiben sie UPU-technisch ein portobegünstigtes Entwicklungsland. Und die Frage ist noch "wer ist die UPU" bzw. "wer hat dort letztendlich das Sagen". Die werden dafür sicherlich einen "Mitgliederversammlungsbeschluss" benötigen und dort hat jedes Land eine Stimme, auch China. Hier kann/könnte China (neben der heimischen Wirtschaft) wirklich gezielt dem USPS schaden, falls sie es wollte - falls?

Das alles hilft uns vielleicht etwas mehr zu verstehen (sicherlich nur ein Pünktchen von vielen), was die UPU hinsichtlich der Tarifumstellungen geritten hat, aber das hilft uns hier nicht wirklich weiter. Ich würde das, was saeckingen [#35] geschrieben hat, versuchen. Wirklich negatives wird vermutlich nicht passieren können, außer das man die Sendung zwecks Nachfrankatur zurückbekommt. Wenn sie denn überhaupt legal mitkommen sollte, dass man falsch frankiert hat. Mit Nachporto ins Ausland gibt die Post eigentlich auch nichts (mehr) weiter. Auch werden unterfrankierte Sendungen inzwischen (wohl) auch nicht mehr, postseitig eigenständig nachfrankiert und die Differenz vom Versender eingefordert. Also (optisch richtig) frankieren wie immer, ab in den Briefkasten und "hoffen". ;-) Sorry.

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 16.01.2019 17:00:42 Gelesen: 19880# 39 @  
Mittlerweile wirklich viel OT, was mich interessiert, wie kann ich in Zukunft Marken oder Belege bis € 500 als Einschreiben oder versichert ins Ausland (Nicht Europa) versenden. wenn das nur als Paket geht ist das Geschäft wohl gestorben.
 
Baber Am: 16.01.2019 17:55:19 Gelesen: 19858# 40 @  
@ saeckingen [#35]

Faktisch ändert sich für einen Privatmann der mal ein Buch ins Ausland schickt nichts.

Das aber nur, wenn er glaubhaft lügen kann.

Ich wollte am Montag in Lindau für ein Mitglied in USA die ersteigerten Fachbücher aufgeben. Gewicht 370 g, Format A5, 2 cm dick. Wäre ein Brief zu 3,70€ gewesen. Der Postler sagte ich soll den grünen Zollzettel ausfüllen und ich schrieb drauf wahrheitsgemäß "Bücher Wert 20€".

Daraufhin wurde die Annahme als Brief verweigert.

Gruß
Bernd
 
Vernian Am: 16.01.2019 18:46:40 Gelesen: 19831# 41 @  
@ Baber [#40]

Sag ich doch - die Postler mit direktem Kundenkontakt sind angewiesen bei "offensichtlicher Möglichkeit" das es sich eben nicht nur um "Dokumente" handelt einen Versand in Briefform nicht mehr anzunehmen - und es dürfte zumindest in der Anfangsphase jetzt davon auszugehen ein, dass in den Einlieferungszentren auch darauf geachtet wird - v.a. wenn bspw. die Anschrift nicht maschinell codierbar ist sondern manuell vorgenommen werden muß. Verschickt man nur gelegentlich mal einen Brief ins Ausland mit Inhalten mag man das riskieren wollen. Wenn man wie ich aber zwei mal im Jahr rund 40 Postsendungen A5-Format plus einige andere hat, dann ist das Risiko das alles zurück kommt oder gar nicht ankommt zu groß. Ich bin daher ganz froh das es jetzt mit meinem "Geschäftskundenstatus" geklappt hat und ich muß mir nun halt die Arbeit machen, diese Sendungen als Warenpost International per Internetmarken-Label auf den Weg zu bringen. Mehrarbeit, aber sicherer.

Best

V.
 
ligneN Am: 16.01.2019 19:47:16 Gelesen: 19805# 42 @  
@ 22028 [#39]

Laut Post-Hotline ausdrücklich zulässig bei Einschreibversendung, siehe meinen Beitrag oben. Zoll-CN22 Angabe "documents (philatelic)". In der Wert-Valoren-II ab 1.1.19 sind weiterhin Briefmarken als zulässiger Inhalt bis 500 Euro Wertangabe aufgeführt.
 
22028 Am: 16.01.2019 21:48:38 Gelesen: 19758# 43 @  
@ ligneN [#42]

Danke, muss ich überlesen haben. Mal die nächsten Tage einen Versuchsballon starten.
 
jfo1961 Am: 30.01.2019 00:26:29 Gelesen: 19523# 44 @  
@ ligneN

Im aktuellen Postgebührenheft ab 01.01.2019 ist geregelt, wie Valoren der Klasse II (gültige Briefmarken und Briefmarken als Sammlerobjekte) international mit Wertangabe zu versenden sind.

Dort ist auf Seite 28 aufgeführt, dass diese als Warenpost International (Unterschrift) mit der Zusatzleistung Wert International zu versenden sind [1].

Nach heutigem Sachstand ist damit ein internationaler Versand von Briefmarken mit stiller Wertangabe für Privatpersonen ausgeschlossen und es wird einem am Schalter empfohlen, auf ein DHL-Paket auszuweichen.

Wer Briefmarken als Philatelic Documents in einem "normalen" Wertbrief International versendet, riskiert daher den Versicherungsschutz den er vorher teuer bezahlt hat.

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-012019.pdf
 
22028 Am: 30.01.2019 09:35:51 Gelesen: 19440# 45 @  
@ jfo1961 [#44]

Danke für die Klärung. Damit ist praktisch der private Versand von z.B ebay Verkäufen ins Ausland gestorben, da wohl kaum ein Käufer Verständnis für die dann hohen Portogebühren haben wird.
 
22028 Am: 30.01.2019 17:28:27 Gelesen: 19334# 46 @  
Hier ein Interessanter Link der auch gute Hintergrund Infos gibt, bei der Post sehe ich da vorauseilenden Gehorsam, besser noch Profitoptimierung.

https://www.paketda.de/news-verbot-waren-im-brief-international.html
 
Vernian Am: 30.01.2019 19:09:47 Gelesen: 19298# 47 @  
Vielen Dank für den Link - paketda.de ist die Plattform, die seit Beginn des Jahres am ausführlichsten und fundiertesten über das Thema berichtet.

Leider ist im Moment nicht absehbar ob die verschiedensten Proteste und Einsprüche Erfolg haben werden.

Bezüglich der in den Kommentaren des Artikels aufgeworfenen Frage, ob und wie die Post die "5 Warenpost International pro Quartal" kontrolliert bzw. reklamiert wenn nicht eingehalten: Mir wurde gesagt, das mit dem Quartal sei eher theoretisch zu sehen, Hauptsache es kommen im Laufe eines Jahres (dann) 20 Sendungen zusammen. Darauf baue ich jetzt, denn ich habe zwar rund 50 Auslandsendungen im Jahr, die ich nach diesen beknackten Regelungen als nunmehr Geschäftskunde in dieser Form verschicken muß, aber das Meiste davon nur zu zwei Terminen im Jahr.

Was tatsächlich mindestens genauso blöd ist wie die ganze Sache an sich: Ich kann bei der Internetmarken-Label-Erstellungsprozedur kein "Adressbuch" anlegen, aus dem ich dann jeweils die Adressaten ohne erneutes Eingeben einfügen kann, sondern muß jedes Label einzeln in den PC tickern - oder habe ich da etwas übersehen?

Best

Vernian
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2019 19:13:33 Gelesen: 19294# 48 @  
Ich beschränke mich einmal auf die wesentlichen Punkte des Artikels:

Der Weltpostverein spricht nur von "Letter-post items". Diese werden unterschieden in

1. "Letter-post items cointaining only documents" (kurz: "Documents")

Das sind nach Artikel 17 ganz klar Dokumente und bedrucktes Papier mit einem Gewicht bis zu 2 kg. Ausnahmen gibt es für Blindensendungen, die dürfen bis zu 7kg wiegen, und nach Absatz 2.4 "Zeitschriften, Bücher und andere Druckwerke bis zu 30kg".

2. "Letter-post items containing goods" (kurz "Goods")

Das sind nach Absatz 3.1 "priority and non-priority small packets". Im Absatz 2.2 ist ein "small packet" definiert als eine Sendung bis zu 2kg, die Waren enthält. Solche "small packets" (Päckchen) müssen ein Barcode-Aufkleber (genau: "UPU Technical Standard S10 Barcode Identifier" tragen. "small packets" dürfen im Briefstrom befördert werden. Der Zoll macht keinen Unterschied zwischen den Versandarten!

Auslandsbriefe im bisherigen Sinn dürfen nach den neuen Bestimmungen des Weltpostvereines tatsächlich keine Waren mehr enthalten, da sie keinen Barcode-Aufkleber auf der Post bekommen! Bücher und Drucksachen sind aber als Ausnahme weiterhin als Brief erlaubt. Hier schiesst die Deutsche Post AG über das Ziel hinaus. Eine DVD ist aber keine Drucksache, und darf nur als "small packet" verschickt werden.

Ein Mindestgewicht für "Small Packets" gibt es nicht. Was kann eine Postverwaltung nun tun, um konform zu den neuen Vorschriften zu sein? Sie kann alle Auslandsbriefe als Päckchen deklarieren, muss dann aber auch auf alle Sendungen den vorgeschriebenen Barcode-Aufkleber anbringen.

Oder sie trennt streng zwischen Sendungen, die nur Dokumente enthalten und solchen, die Waren enthalten. Wie die letzteren genannt werden, ist dem Weltpostverein schnurz. Die Deutschen machen es wieder einmal kompliziert, und sprechen von "Warenpost International". Einfacher und verständlicher wäre das Wort "Päckchen".

Grundsätzlich sind die Konditionen nicht schlecht, eine Warenpost International kostet nur 3,20 EUR und darf bis 500 Gramm wiegen und 35,3 cm * 25 cm * 3 cm gross sein.

Wo sind die Knackpunkte?

Privatkunden dürfen offiziell keine Warenpost International verschicken und es dürfen ausser einer Rechnung keine weiteren Schriftstücke beigefügt werden. Briefmarken können nur über das Internet gekauft werden.

Hier könnte die Deutsche Post AG kundenfreundlicher handeln. Am Schalter könnten entsprechende Aufkleber oder passende Briefumschläge (Ganzsachen) für Warenpost International verkauft werden. Ein kleiner Aufschlag auf den Portowert wäre akzeptabel.

Auch spricht nichts dagegen, Schriftstücke und handschriftliche Unterlagen in der "Warenpost international" zuzulassen. Die Post kann sich trotzdem eine Inhaltskontrolle vorbehalten. Die Tarife "Warenpost International" und "Päckchen International" sollten zusammengeführt werden.

Die Grafik stammt aus der u.g. Quelle:

Postal Transport Guide (October 2018). Herausgeber: UPU
http://www.upu.int/uploads/tx_sbdownloader/guidePostalTransportEn.pdf


 

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