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Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Das Thema hat 241 Beiträge:
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GSFreak Am: 07.06.2021 19:39:15 Gelesen: 75020# 192 @  
@ Heinz 1 [#191]

Hallo Heinz,

danke für Deine Ausführungen. Meine Frage in [#190] bezieht sich jedoch ausschließlich auf Mischfrankatur Absenderfreistempel der Stadt Köln mit Mi.-Nr. 69-72.

Beste Grüße
Ulrich
 
GSFreak Am: 08.06.2021 12:36:23 Gelesen: 74996# 193 @  
@ GSFreak [#190]
@ GSFreak [#192]

Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang beschäftigen mich noch weitere Fragen:

Wollte die Stadt Köln durch den Kauf und die Verwendung den Marken den Dombauverein unterstützen (an diesen ging der Reinerlös aus den Zuschlägen) oder hat die Stadt die Marken zum Nominalwert erhalten und musste den Zuschlag gar nicht bezahlen?

Beste Grüße
Ulrich
 
al-lu Am: 12.06.2021 20:20:45 Gelesen: 74803# 194 @  
@ Journalist [#185]

Hallo Jürgen,

zu Deinem Aufruf ein Beleg des Philatelisten Clubs Straubing.



Beste Grüße
Albrecht
 
bedaposablu Am: 20.07.2021 17:58:29 Gelesen: 71844# 195 @  
Hallo miteinander,

heute hier in diesem Thread ergänzend noch zwei Vorausentwertungen, die ich hier noch nicht gesehen habe.



Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
bedaposablu Am: 29.07.2021 17:11:11 Gelesen: 71041# 196 @  
@ bedaposablu [#195]

Heute von mir noch ein weiterer Stempel von der Stiftung Warentest:



STUTTGART / 303 / 70173 mit Datum 00.01.2004 hier normgerecht!

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
bedaposablu Am: 30.07.2021 21:04:07 Gelesen: 70926# 197 @  
Heute:



Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Journalist Am: 15.09.2021 09:36:49 Gelesen: 68002# 198 @  
Hallo an alle,

ich möchte heute hier eine Postkarte mit nicht alltäglicher Vorausentwertung zeigen:



Zum einen wurde hier blaue Stempelfarbe genutzt und das schon im Jahr 2007. :-)

Aber auch der Stempel selbst entspricht nicht den Vorgaben, statt eines Einkreisstempels erkennt man hier einen Zweikreisstempel und die normalerweise vorgeschriebene Kennung der Maschine fehlt auch.

Viele Grüße Jürgen
 
Nordluchs Am: 07.10.2021 15:03:41 Gelesen: 66959# 199 @  
@ Journalist [#198]

Hallo zusammen,
hallo Jürgen.

Das passt ja wunderbar. Ein lang vermisster Beleg einer Vorausentwertung hat sich wieder eingefunden. Vor fast 20 Jahren war die Stempelfarbe blau recht ungewöhnlich. Aber die Firma Lindner Falzlosgesellschaft aus 72355 Schömberg hat mit ihrer Vorausentwertung (101 Postalia) ebenfalls in blauer Farbe, somit wesentlich früher (2002) eine Aussendung gemacht.



Über die Gründe kann man nur spekulieren. Zufall, Absicht? Aber sehr weitsichtig!

Viele Grüße
Hajo
 
al-lu Am: 31.05.2022 13:25:30 Gelesen: 51413# 200 @  
@ Journalist [#167]

Hallo Jürgen,

hier weitere Beispiele für DIALOGPOST-Vorausentwertungen mit der Frankierwelle. Beim ersten Beleg vom Absender ifu wurde sogar ein Handstempel eingesetzt.




Viele Grüße
Albrecht
 
Araneus Am: 23.06.2022 11:56:12 Gelesen: 49440# 201 @  
Die Firma GARPA Garten & Park Einrichtungen GmbH aus 21039 Escheburg bei Hamburg ist philatelistisch bekannt durch seine vorausentwerteten Ganzsachen, von denen ja hier im Forum schon diverse vorgestellt worden sind (z.B. Beiträge #34 und #38 auf der Seite „Bund Privatganzsachen“ [1], auch auf der Seite „Bund Dauerserie Blumen“ [2] finden sich einige Beispiele). Die Vorausentwertungen werden hier bei der Herstellung der Ganzsachen mit gedruckt. Seit einiger Zeit wird dabei für die Produktbezeichnung „DIALOGPOST“ die Schrift Delivery verwendet.

Die neueste Ausgabe dieser Privatganzsachen zeigt zwei Neuerungen.



Zum einen wird hier die Vorausentwertung nicht in schwarzer Farbe aufgedruckt, wie es bisher üblich war, sondern in einer lilagrauen Farbe. Hier erfolgt anscheinend eine Anpassung an die blaue Stempelfarbe der Deutschen Post.

Zum anderen weist die Vorausentwertung eine Gerätenummer auf (hier: 1A00001098), was bei den GARPA-Ganzsachen bisher nicht der Fall war.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=292044#M38
[2] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=180921#newmsg
 
Journalist Am: 18.07.2022 14:36:09 Gelesen: 47498# 202 @  
@ Araneus [#201]

Hallo Franz-Josef und an alle,

bezüglich einer gedruckten Vorausentwertung mit 10-stelliger Kennung gibt es nun einen weiteren Fall:



Es handelt sich hier um einen Finanzdienstleister, der regelmäßig eine kleine Infozeitschrift zu aktuellen Themen rund um die Geldanlage verschickt.

Zwar war die Vorausentwertung hier auch vorher schon blau (muss ich zu Vergleichszwecken noch mal suchen), neu ist aber auch hier nun unter der Frankierwelle und über dem Wort Dialogpost die 10-stellige Hexadezimalkennung.

Da diese identisch mit dem Fall von Garpa ist, gehe ich derzeit davon aus, das es sich hier um die Kennung der Druckerei handelt, die diese Umschläge herstellt. Im vom mir gezeigten Fall handelt es sich um Otto Theobald aus der Nähe von Bremen.

Wer kann hier weitere solcher Plusbriefe (bzw. Ausschnitte) mit so einer ergänzenden 10-stelligen Kennung zeigen ?

Viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 28.03.2023 22:01:43 Gelesen: 27709# 203 @  
@ Journalist [#202]

Und eine Nummer höher, ich kann nun die Nummer 1A00001099 anbieten:



Ganzsache im Format DIN C6/5 mit Fenster zu 33 Cent (Welt der Briefe: "Briefberge"), mit privatem Zudruck für den Absender "dr. gawlitta (BDU) Gesellschaft für Personalberatung mbH" aus 53225 Bonn; März 2023.

Vorausentwertet per eingedrucktem Absenderstempel mit der "Gerätenummer" 1A00001099. Nassklebender Umschlag mit GOGREEN-Zudruck auf der Klappe; Innendruck mit FSC-Logo und der (Auflagen-) Kennzeichnung 27.10.2022.



Laut DHL-App handelt es sich um ein "Postwertzeichen Plusbriefsache eingedruckt" (laufende Nummer 3031124), Druck: Bong GmbH.

Bei der Kennung 1A0001099 handelt es sich um eine Kennung der Deutschen Post selbst, heisst die DPAG hat diese Ganzsache bereits mit diesem neuen Absenderstempel (nun "mit Kennung") vorausentwertet verkauft.

Beste grüße
Thomas
 
Araneus Am: 28.03.2023 23:48:01 Gelesen: 27690# 204 @  
@ DL8AAM [#203]

die DPAG hat diese Ganzsache bereits mit diesem neuen Absenderstempel (nun "mit Kennung") vorausentwertet verkauft.

Ja, die Deutsche Post verkauft Plusbriefe für Dialogpost in ihrem Shop [1] und wirbt mit der Aussage: Die Dialogpost PLUSBRIEFE sind bereits gestempelt, das spart kostbare Zeit. Durch den undatierten Stempelaufdruck sind sie sogar zeitlich uneingeschränkt versandfertig.

Es sind also vorausentwertete Ganzsachen und fallen nicht in die Rubrik "Eigenausgaben". Diese Vorausentwertungsstempel sollte man aber nicht mit den Absenderstempeln gleichsetzen. Denn diese werden, wie der Name sagt, vom Absender auf Postwertzeichen aufgebracht. [2]

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Absenderstempelung (AGB Absenderstempelung) heißt es dazu [3]:

Mit der Absenderstempelung haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, DIALOGPOST-Sendungen mit Postwertzeichen (vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“) zu frankieren und diese vor der Einlieferung mit einem besonderen Entwertedruck (…) nachhaltig zu entwerten.

Die zehnstellige Seriennummer ist spezifisch für den jeweiligen Vertragspartner. Trotz gleichem Muster sollte man zwischen den von der Deutschen Post aufgebrachten Vorausentwertungen und den von den Anwendern aufgebrachten Absenderstempeln unterscheiden.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://shop.deutschepost.de/plusbrief-33-ct-dialogpost-din-c6-5-mit-fenster-200er-karton
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/absenderstempelung/dp-absenderstempelung-infoblatt-092021.pdf
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/absenderstempelung/dp-absenderstempelung-agb-092022.pdf
 
DL8AAM Am: 29.03.2023 16:01:07 Gelesen: 27638# 205 @  
@ Araneus [#204]

Hallo Franz-Josef,

das Problem haben wir bei der "modernen Deutschen Post" ja schon mehrfach beobachten müssen. Der "Post-Sprech" (um ein Orwell'sches Wort zu verwenden) wird a) selbst innerhalb des eigenen Hauses nicht konsequent gehandhabt - und b) kollidiert dieser Post-Sprech mit dem "gesunden Menschenverstand" bzw. der Umgangssprache - und dann verschärfend, c) mit unserer gewachsenen Fachsprache.

Die Post verwendet Absenderstempelung für alle vom absendenen Kunden vorausentwertet eingelieferte (Dialogpost-) Sendungen, unabhängig davon, wer die Vorausentwertung (egal wie) anbringt. Für die Post fallen ja sogar mit Briefmarken freigemachte Dialogpost-Sendungen, die vom posteigenen Frankierservice im Kundenauftrag (kostenpflichtig) entwertet werden, unter Vorausentwertungen und werden deshalb unter dem Sammeloberbegriff "Absenderstempel" zusammengefasst. Dialogpost-Sendungen dürfen ja bekanntlich mit Briefmarken frankiert werden, aber gemäß des Postregelwerks NUR wenn diese vor der Einlieferung absendergestempelt (= entwertet) sind, d.h. vorausentwertet sind.

Das "unschöne" an dem Postwort ist, dass die (dort) sogenannten "Absenderstempel" (Postsynonym für "unser" Wort Vorausentwertung)

- gedruckt bzw. getintenstrahlt (gibt es überhaupt noch regelkonform gestempelte Absenderstempel?),

- vom Absender oder im Absenderauftrag vom Lettershop oder

- von der Post selbst (hier vom Frankierservice)

auf die Briefmarken "gebracht" werden können. Es ist irgendwie einfach ein falschklingender "postalischer" Sammelbegriff.

Nein, Eigenausgaben sind es natürlich nicht, damit meinen "wir" ja eigentlich nur die "Privat(dienst-)ganzsachen" der Post.

Die zehnstellige Seriennummer ist spezifisch für den jeweiligen Vertragspartner. Trotz gleichem Muster sollte man zwischen den von der Deutschen Post aufgebrachten Vorausentwertungen und den von den Anwendern aufgebrachten Absenderstempeln unterscheiden.

Soweit wir bisher wissen, kennzeichnen die "Kundennummern" bzw. Genehmigungs- oder Vertragsnummern (wie heissen diese denn in "Echt" bzw. wie nennt die Post die?) 1A00001098 und 1A00001099 posteigene Vorausentwertungen. Die Frage, ob wir diese aber separat von den Kundennummern postfremder Vorausentwertern betrachten, benennen oder auflisten müssen, macht für mich keinen Sinn. Wir müssen diese Nummern (in der Gesamtauflistung aller 1A0-Kennungen) nur kennen und dort richtig einordnen bzw. bezeichnen.

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 29.03.2023 18:44:52 Gelesen: 27623# 206 @  
@ DL8AAM [#205]

Hallo Thomas,

es ist leider so, wie du richtig feststellst, dass der Sprachgebrauch der Post „innerhalb des eigenen Hauses“ nicht immer konsequent und stimmig ist. Dabei muss man aber bedenken, dass es unterschiedliche Qualitäten von Texten bei der Deutschen Post gibt. Juristisch relevante Texte (z.B. AGBs, Leitfäden usw.) sind in der Regel inhaltlich und sprachlich präzise formuliert. Das gilt im hier angesprochenen Fall zum Beispiel für die Absenderstempelung, für die es klare Vorgaben gibt, vom Layout über die Positionierung usw. bis hin zur zugelassenen Tinte.

Dass im Alltag eines Briefzentrums es egal ist, auf welche Art die Vorausentwertung der Postwertzeichen bei Dialogpost stattgefunden hat, ist auch verständlich. Hier interessiert nur, dass der Absender die Sendungen ordnungsgemäß vorausentwertet einliefert, sodass keine unnötigen Arbeitsschritte notwendig werden (z.B. Stempeln). Dass hier alles zusammengefasst als „absendergestempelt“ betrachtet wird, ist nachvollziehbar. Es ist aber eher Alltagssprache als Fachsprache.

Anders ist es mit der Philatelie. Diese zeichnet sich in der Regel durch eine präzise (Fach-)Sprache aus. Leider funktioniert das bei der modernen Philatelie nicht immer, da Entwicklungen oft im Fluss sind und noch nicht abschließend bewertet werden können. Es sollte aber das Ziel der Philatelie bleiben, die untersuchten Objekte und Phänomene sinnvoll zu systematisieren und sprachlich zu differenzieren. Das ist im Dschungel neuartiger Begriffe nicht immer einfach, die Mühe sollte man sich aber machen. Klare Begrifflichkeiten sind für die Philatelie wichtiger als für die Deutsche Post.

Ganzsachensammler kennen seit langem die Ganzsachen mit Vorausentwertung. Diese Vorausentwertungen unterschieden sich früher optisch deutlich von den Absenderstempeln, sodass begrifflich keine Überschneidungen da waren. Nur, weil die postalischen Vorausentwertungen nun das gleiche Layout aufweisen wie die Absenderstempel, wird kein Ganzsachensammler jetzt sagen, es sammle Ganzsachen mit Absenderstempeln. Es bleiben Ganzsachen mit Vorausentwertungen und es ist Aufgabe der Philatelie, hier Unterscheidungskriterien zu entwickeln. Das könnte zum Beispiel die zehnstellige Seriennummer sein. (Ganzsachen mit Absenderstempelung dürfte es meines Erachtens gar nicht geben, da die AGB das nicht zulassen (siehe Zitat im Beitrag [#204]: „vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland““; Ganzsachen gehören meines Wissens nicht dazu).

Deiner Aussage „Die Frage, ob wir diese aber separat von den Kundennummern postfremder Vorausentwertern betrachten, benennen oder auflisten müssen, macht für mich keinen Sinn“ kann ich nicht zustimmen. Es geht doch nicht nur um die Auflistung von Nummern, es geht darum, unterschiedliche philatelistische Gegebenheiten zu erkennen, zu beschreiben, abzugrenzen, zu systematisieren und klar zu benennen.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
johanneshoffner Am: 29.03.2023 21:12:35 Gelesen: 27605# 207 @  
Vor Jahren habe ich diese unscheinbare Drucksache gefunden:



Bei der Suche, worum es ging, fiel mit ein Heft der ARGE Vorausentwertungen in die Hände: Es handelt sich um eine Vorausentwertung.

Die Zeitungsschleifen der Frankfurter Zeitung ins Ausland wurden frankiert, auf dem Postamt abgestempelt und dann erst in der Druckerei um die Zeitungen geklebt.

Daraus entstand eine kleine Sammlung und ein kurzer Artikel:

1. Einführung

Vorausentwertungen kennt man in der Philatelie besonders aus den USA und aus Belgien. Aber auch im Deutschen Reich gab es Vorausentwertungen. In diesem Beitrag möchte ich die Vorausentwertungen der Frankfurter Zeitung aus der Inflationszeit vorstellen.

Normalerweise wird ein Brief oder eine Postsendung fertiggestellt, verschlossen, frankiert, bei der Post abgegeben und dort wird die Briefmarke entwertet.
Unter einer Vorausentwertung verstehen die Philatelisten, dass die Briefmarke

• zuerst entwertet wurde und dann zur Frankatur benutzt wurde oder
• zuerst aufgeklebt, entwertet wurde und erst dann die Postsendung fertiggestellt wurde.

Der erste Fall ist aus den USA und Belgien bekannt. Um den zweiten Fall handelt dieser Artikel.

Der früheste Beitrag in der deutschsprachigen philatelistischen Literatur über diese Besonderheit erschien 1986:

Max Brugmann Vorausentwertungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland; 1. Nachtrag zum Katalog von 1986; Arbeitsgemeinschaft Vorausentwertungen im BdPh weitere Informationen finden sich unter http://www.arge-ve.de

Drucksachen hatten im Deutschen Reich einen gegenüber normalen Briefsendungen reduzierten Tarif. Es galten besondere Bestimmungen, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Um den Postversand von Zeitungen zu vereinfachen wurden sogenannte Streifband- und Kreuzbandsendungen eingeführt. Dabei wurde ein Papierstreifen um die zu versendende Zeitung geklebt. Dieser trug die Adresse, ggf. den Absender und die Frankatur. Bei Streifbandsendungen wurde ein Papierstreifen, bei Kreuzbandsendungen wurden zwei Papierstreifen diesmal senkrecht verwendet. Im Folgenden handelt es sich um Streifbandsendungen, auch wenn der Absender sie Kreuzbandsendungen nennt.



2. Kreuzbandsendung der Frankfurter Zeitung mit Bandstempel
Am Beispiel eines Belegs aus Frankfurt vom 16.11.1923 soll das Verfahren erläutert werden.



Streifbandsendung aus Frankfurt nach Winterthur in der Schweiz. Frankiert mit 4 * MiNr 326A P. Die Marken sind gelocht Fr. Soc. Dr.. Sie sind gestempelt mit dem Bandstempel
Frankfurt
16.11.23 4-5 N
(Main)1

Porto für eine Auslandsdrucksache bis 80 g beträgt 8 Mrd. Mark. Der Beleg ist somit portogerecht frankiert. Zusätzlich ist er geprüft INFLA.



Auf der Rückseite sieht man, dass ein Teil des Streifbands auf einer der Marken zum Kleben kommt und dass die Marken mit einem Bandstempel vor dem Zusammenkleben entwertet wurden. Damit erfüllt dieser Beleg die Kriterien einer Vorausentwertung.

Zuerst wurden die Streifbänder adressiert. Dann wurden sie frankiert, entwertet und zum Schluss um die Zeitung gefaltet und verklebt.

3. Kreuzbandsendung der Frankfurter Zeitung mit Handstempel

Auf diesem Beleg vom 10.5.1924 sind die Briefmarken mit einem Handstempel entwertet worden und kleben schön mittig auf dem Streifband. Wie kann man hier von einer Vorausentwertung sprechen? Wenn man das Streifband öffnet, sieht man einen Abklatsch des Stempels auf der Innenseite des Streifbands.

Dies ist nur möglich, indem zuerst das Streifband adressiert, frankiert, entwertet und dann zusammengefaltet wurde.




Dieser Beleg wurde mit 10 Pf. frankiert, dies entsprach dem Porto einer Auslandsdrucksache bis 100 g.

Man sieht hier gut auf der linken Seite den Abklatsch eines Stempels. Es kann sich nicht um einen Durschlag handeln, da auf der rechten Seite die schwarze Farbe nur neben der Marke durchschlägt nicht durch die Marke.

Eine bessere Abbildung der Innenseite ist nicht möglich, da man dafür das Streifband aufschneiden müsste.

4. Wozu diente dieses Verfahren?

Es ist sicherlich für die Handhabung grosser Mengen Postsendungen einfacher, einige hundert Streifbänder zu frankieren und direkt zu entwerten. Das geht besonders mit einer Stempelmaschine leichter, als hunderte von gefalteten Zeitungen in die Hand zu nehmen und einzeln zu entwerten.

5. Belege aus der Inflationszeit

Belege die Vorausentwertungen zeigen, sind bisher nur von Kreuzbandsendungen der Frankfurter Zeitung bekannt, die ins Ausland gingen nämlich in die Schweiz, nach Luxemburg und nach England.

Brugmann gibt als frühesten ihm bekannten Beleg den 17.2.1923 und als spätesten Beleg den 25.11.1923 an.

Mir liegen folgende Belege vor, die bis auf den letzten Beleg alle als Drucksachen bis 50 g portogerecht frankiert wurden. Der letzte Beleg wog zwischen 50 und 100 g.



PP Destination Porto Datum Stempel Lochung
12 St. Gallen, Schweiz 30 Mark 7.2.1923 Handstempel nein
13 Luxembourg 60 Mark 2.5.1923 Bandstempel nein
21 Interlaken, Schweiz 6 Mio Mark 30.10.1923 Bandstempel Nein
23 Interlaken, Schweiz 800 Mio Mark 5.11.2923 Bandstempel Fr. Soc. Dr.(teilweise)
24 Winterthur, Schweiz 8 Mrk Mark 16.11.1923 Bandstempel Fr. Soc. Dr.
27b Interlaken, Schweiz 5 Pf. 2.12.1923 Bandstempel Fr. Soc. Dr.
27b Hampstead, England 10 Pf. 10.5.1924 Handstempel nein



Streifbandsendung vom 30.10.1923 von Frankfurt nach Interlaken, Schweiz. Portogerecht als Drucksache bis 50 g mit 6 Mio Mark frankiert.
 
al-lu Am: 30.03.2023 07:31:18 Gelesen: 27587# 208 @  
Leider gibt es die Arge Vorausentwertungen nicht mehr, deshalb hilft der Link nicht weiter.

Gruß Albrecht
 
Heinz 1 Am: 30.03.2023 12:26:26 Gelesen: 27565# 209 @  
@ al-lu [#208]

Die Arge gibt es noch, allerdings keine Webseite mehr. Bei Fragen von älteren Vorausentwertungen gerne an mich.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 02.04.2023 23:45:18 Gelesen: 27507# 210 @  
@ Araneus [#206]

(Ganzsachen mit Absenderstempelung dürfte es meines Erachtens gar nicht geben, da die AGB das nicht zulassen (siehe Zitat im Beitrag [#204]: „vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland““; Ganzsachen gehören meines Wissens nicht dazu).

Hallo Franz-Josef,

wobei wir bei dieser Fragestellung bei der "Briefmarkentheorie" sind ;-) Und Deine Frage, was "Deutschland"-Briefmarken sind, ist klar zu beantworten. Ganzsachen gehören in jedem Fall dazu.

Hier befinden wir uns im Bereich des §43 des PostG [1], dort steht im Absatz 1

(1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. ....

Das Wort "auszugeben" mag auf den ersten Blick vielleicht irreführend sein, aber das heisst hier eben nicht "drucken" und anschliessend "ausgeben". Das bedeutet nur, dass das Bundesministerium der Finanzen das jeweilige "Muster" herausgibt. Für den Rest, d.h. für die anschliessenden Druckaufträge, inkl. der Bestimmung der Auflagenhöhe und auch der gewollten "Form" (naßklebend, gezähnt - Zähnungsart x, geschnitten, selbstklebend etc. oder Ganzsachenwertstempel auf einen "Umschlag") ist dann ausschliesslich der Erlaubnisinhaber in Eigenregie verantwortlich. In welcher Form dieser die erlaubten Postwertzeichen drucken lässt, ist allein Sache des Erlaubnisinhabers (heute "noch" der DPAG). Siehe:

§43 Abs. 2 PostG: Die Vervielfältigung und Verwendung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen zur Abgeltung von Postdienstleistungen bedarf dessen Erlaubnis.

Das interessante an dieser Rechtskonstruktion ist, dass das Vervielfältigungs- und Verwendungsrecht erst einmal nicht direkt mit der Erbringung der Universalpostdienste verknüpft ist. Theoretisch könnte bei der nächsten Ausschreibung die CITIPOST-Gruppe das Recht erwerben "Deutschlandbriefmarken" auf den Markt zu bringen, wobei die DPAG weiterhin die Universalpostaufgaben (inkl. UPU-Aufgaben) übernimmt. Theoretisch. Wobei diese Frage sogar aktuell im Raum stehen könnte [2].

Zitat (Stellungnahme des Ministeriums an PaketDa): " ... Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob die derzeit geübte Verwaltungspraxis in der Form fortbesteht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 43 Absatz 1 Postgesetz herausgegebenen Postwertzeichen mit dem Aufdruck Deutschland nach Ablauf des Lizenzvertrages im Jahr 2023 weiter von der Deutschen Post AG produziert und verwendet werden.". (Deshalb nimmt das Ministerium derzeit auch keine "Anregungen" mehr für Sonderbriefmarkenausgaben an)

(Zumindest) Theoretisch ist auch möglich, das sich die Post nicht mehr um die "Deutschland-Briefmarken" bewirbt, aber trotzdem für den Universalpostdienst. Theoretisch. Sinnvollerweise verknüft das Ministerium im Rahmen der Ausschreibung aber beide Dinge. Solange es Bieter für so eine verbundene Aussschreibung gibt. Denkbar ist diese Aufteilung aber trotzdem. Insbesondere da das Recht Deutschland-Briefmarken zu vervielfältigen und verwenden (=verkaufen), gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 ff PostG mit einer Gebühr verbunden ist ...

Für die Entscheidung über die Erlaubnis erhebt das Bundesministerium der Finanzen von den Anbietern von Postdienstleistungen Gebühren und Auslagen. ... Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe der Gebühr zu regeln.

... und falls es sich für die DPAG nicht mehr lohnen sollte, diese Gebühren an das Ministerium zu bezahlen, nur um "fremde" Gutschein-Verdrucke verwenden zu dürfen, weil zum Beispiel immer weniger Sammler vorausbezahlte Briefmarken bei der Post beziehen, für die sie aber niemals eine Gegenleistung in Anspruchen nehmen, dann verzichtet die DPAG sicherlich irgendwann einmal auf das "Deutschlandbriefmarken"-Recht. Dann kann dann zwar das Ministerium weiterhin Deutschlandbriefmarken ausgeben, die aber niemals gedruckt und verwendet werden. Die Gebühren rechnen sich für die DPAG ja nur, wenn genug Briefmarken für ewig in einer Sammlung verschwinden. Ansonsten kann die die Post bzw. die Kunden für die Freimachung von Postsendungen (neben Post- und Absenderfreistempelungen) ja gut auch auf eigene vorausbezahlte "Deutsche Post"-Postwertzeichen zurückgreifen (siehe: Briefmarke Individuell, Poststations-ATM, Internetmarke, Handyporto). Im Prinzip kann die Post, wie jede andere Privatpost auch, sogar komplett eigene Briefmarken (ohne das Wort Deutschland, d.h. §43-freie Postwertzeichen) verausgaben. Die Post und der Kunde braucht keine Deutschlandbriefmarken mehr. Selbst im internationalen Postaustausch muss keine Deutschlandbriefmarke verklebt werden, es muss hier nur die ordnungsgemäße Begleichung des Porto auf der Sendung "vermerkt" sein und das erfüllt auch ein "DPAG-Postwertzeichen".

Kurz: Natürlich handelt es sich bei einem "Deutschland"-Wertstempel auf Ganzsachen um ein vom Bundesministerium für Finanzen (nach §43 PostG) herausgegebenes Postwertzeichen. Im Prinzip kann also so eine Ganzsache, wenn sie nicht von der Post bereits verausentwertet wurde, durch einen Absenderstempel des Ab- bzw. Versenders vorausentwertet werden. Da es ja auch schwerere DIALOGPOST-Sendungen gibt, für die man auch "normale" Ganzsachen verwenden könnte, ist diese Frage sogar mehr als nur theoretisch.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/PostG.pdf
[2] https://www.paketda.de/news-briefmarken-lizenzierung.html
 
Jürgen Witkowski Am: 22.04.2023 23:37:31 Gelesen: 26441# 211 @  
Im Jahr 1934 erteilte die Deutsche Reichspost den Freimarkenstemplern die Zulassung. Die ersten Belege, die damit abgestempelt wurden sind aus August 1935 bekannt. Der Freimarkenstempler war ein Handapparat, mit dem eine Briefmarke von einer eingelegten Rolle getrennt, angefeuchtet, aufgeklebt und mit einem Stempel bestehend aus Entwerter, Tagesstempel und Firmenwerbung abgestempelt wurde. Die fertigen Poststücke wurden anschließend bei der Post eingeliefert. Daher werden diese Belege zu den Vorausentwertungen gezählt. Jedes dieser Geräte hatte eine individuelle Kennziffer, die über dem Entwerter zu erkennen ist.

In Essen gab es nur zwei dieser Geräte. Mein Beispiel vom 18.8.36 aus Essen-Steele 2 mit der Nummer 71 gehörte der Kleineisen- und Schraubenfabrik Steele GmbH.



In Sammlerkreisen werden diese Belege auch als "Hindenburg mit Ohrring" bezeichnet. Warum, kann man wohl gut erkennen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Araneus Am: 28.06.2023 20:30:38 Gelesen: 21599# 212 @  
Ist das ein philatelistischer Beleg?



Vorderseite



Rückseite

Dieser Umschlag tauchte neulich beim Tauschtag unseres Vereins auf. Auf den ersten Blick wirkt er wie eine Massendrucksache mit Absenderstempelung aus den 1980-er Jahren. Betrachtet man allerdings den Freimachungsbereich genauer, ergeben sich Ungereimtheiten, die Zweifel aufkommen lassen, ob es sich überhaupt um einen philatelistischen Beleg handelt oder ob hier für Werbezwecke ein philatelistisches Aussehen produziert wurde, um mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.



1. Die Postwertzeichen

Wie bei einer Privatganzsache sind hier zwei Postwertzeichen der Wertstufe 40 Pfennig (Motiv Schloss Wolfsburg) der Serie „Burgen und Schlösser“ (Mi.-Nr. Bund 1037) eingedruckt. Allerdings ist die Druckfarbe hier nicht braun – wie bei den Originalmarken, sondern rot. Auffällig ist, dass hier sogar Zähnungsfehler mitgedruckt wurden.

Für einen Umschlag im Standardformat (190 mm x 110 mm) ist eine Gebühr von 80 Pfennig unwahrscheinlich, sie entspräche einer Massendrucksache mit dem Gewicht von 51 bis 100 Gramm.

2. Der Tagesstempel

Der Tagesstempel ist gedruckt und nicht gestempelt, Buchstaben- und Zahlentypen unterscheiden sich von den einschlägigen Stempelmaschinen. Unter der Ortsangabe „MÜNCHEN“ steht eine „2“ und nicht die damals vorgeschriebene dreistellige Gerätenummer. Die „2“ hätte postalisch gesehen hinter das Wort „MÜNCHEN“ gehört. Auffällig ist auch die Datumsangabe „-0.0.84“.

3. Das Werbeklischee

Das Werbeklischee ist sehr bekannt und wurde von der Firma Schober Direktmaketing in Ditzingen in mehreren Absenderstempelmaschinen für viele Kunden eingesetzt. Die Postfachangabe „Postfach 5140“ war die Absenderangabe der Firma Schober. Auf Philastempel.de sind mehrere Beispiele für diesen Absenderstempel dokumentiert. Auch wenn dieses Klischee anscheinend gelegentlich andernorts verwendet wurde (vgl. [1]), erscheint mir die Verwendung in München unwahrscheinlich, zumal die Maschine, wie oben gesagt, nicht identifizierbar ist.

Das Werbeklischee ist – wie der Tagesstempel – gedruckt und nicht gestempelt.

Meine Vermutung ist, dass es sich bei diesem Beleg nicht um eine postalisch gelaufene Massendrucksache handelt, sondern um das Produkt eines Werbedesigners. Vielleicht wurde der Brief damals als Beilage zu Zeitschriften, Katalogen oder ähnlichem verschickt. Dabei stellt sich die Frage, ob es zu Zeiten der Deutschen Bundespost gesetzliche Einschränkungen bei der Verwendung von Postwertzeichen und/oder Poststempeln für derartige Werbungen gab.

Kann jemand etwas zu diesem Brief und speziell zu den philatelistischen Aspekten sagen? Ich kann mir vorstellen, dass ein derartiger Beleg zumindest bei den Sammlern von bundesdeutschen Vorausentwertungen bereits thematisiert worden ist.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philastempel.de/stempel/zeigen/474982
 
bovi11 Am: 28.06.2023 21:05:19 Gelesen: 21583# 213 @  
@ Araneus [#212]

Ich meine, dass es sich um eine Postwurfsendung handelt.

So etwas gab es immer mal wieder mit farbverfälschten Farben der Freimarken. Teilweise sehr selten, weil so etwas meist weggeworfen wurde.

Hier eine Postwurfsendung mit eingedruckter Freimarke und Notopfermarke.

Mit der Karte macht das Café Wien in Köln Werbung für verschiedene Veranstaltungen zwischen dem 1. und dem 15. Mai 1951.

Die Wurfsendung ist als Postkarte aufgemacht und mit einer 10 Pfennig Bautenmarke in rot und einer blauen Notopfermarke sowie einem blauen Phantasiestempel bedruckt.



Ich habe viele Jahre nach so einem Teil gesucht und musste tief in die Tasche greifen um es zu bekommen.
 
Journalist Am: 29.06.2023 14:00:57 Gelesen: 21474# 214 @  
Hallo an alle,

ich habe heute kurz vor der nächsten Teilportoanpassung (Erhöhung) im Dialogpostbereich den folgenden Beleg erhalten:



Der erste Brief dieser nicht sehr häufigen Portostufe, echt gelaufen - Dialogpost 20 g Standardbrief.

Der Absender Bethel ist zwar schon lange bekannt dafür, das er immer mal wieder Dialogpostsendungen mit Briefmarken verschickt, aber bisher hatte er dafür eine andere Stempelmaschine mit eigener Werbung. Ob er hier nun einen Dienstleister eingeschaltet hat, ist derzeit nicht klar.

Soweit für heute ein moderner nicht alltäglicher Brief aus dem normalen Eingang.

Viele Grüße Jürgen
 
Lammfell Am: 29.06.2023 17:23:33 Gelesen: 21448# 215 @  
@ Araneus [#212]

Zu Deinem Beleg - der Stempel wäre als richtiger Stempel einer Absenderstempelmaschine auf einer Massendrucksache unzulässig gewesen. Denn dort fehlt im Tagesstempel die mindestens dreistellige Zulassungsnummer -also z.B. "101".

101 für den Hersteller Postalia.
1 01 Erste beim Postamt zugelassene Maschine des Herstellers

Eine Postwurfsendung kann es auch nicht sein - zugelassene Freimachung:
Bar am Schalter oder Freistempelabdruck auf der Einlieferungsliste
Mit besonderer Vereinbarung ging auch Abbuchung von einem Postgirokonto oder Scheck.

Die Bezeichnung "Wurfsendung" auf der Sendung war vorgeschrieben- auch "An alle Haushaltungen" war erlaubt.

Postwertzeichen wurden meines Wissens im privaten Auftrag nur durch die Bundesdruckerei auf Umschläge gedruckt- und es würde mich sehr wundern, wenn dies ohne Fluoreszenzstreifen geschehen wäre oder in falschen Farben. Der Umschlag hätte mit 80 Pfennig ansonsten das Porto für einen Standardbrief abgedeckt und hätte missbräuchlich verwendet werden können.

Ich tippe daher auch auf Zeitungsbeilage.

Viele Grüße
 
bovi11 Am: 29.06.2023 19:32:26 Gelesen: 21420# 216 @  
@ Lammfell [#215]

„Zu Deinem Beleg- der Stempel wäre als richtiger Stempel einer Absenderstempelmaschine auf einer Massendrucksache unzulässig gewesen.“

Deshalb ist der Stempel gedruckt und soll lediglich eine Abstempelung imitieren.

Das Ganze sieht nach einer sehr breit angelegten Werbemaßnahme aus. Der Meister Verlag in München ist für solche Kampagnen bekannt.

Der Werbung durch Postwurfsendung dürfte im konkreten Fall eine besondere Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und dem Meister Verlag zugrunde liegen.

„Die Bezeichnung "Wurfsendung" auf der Sendung war vorgeschrieben- auch "An alle Haushaltungen" war erlaubt.“

Der Hinweis „An alle Haushaltungen“ war in der Tat erforderlich und stand im konkreten Fall wohl im Fenster des Umschlags. Ich meine sogar, mich an ähnliche Postwurfsendungen des Meister Verlags erinnern zu können. Es wurde damals für Abonnements für Rezeptkarten geworben.

„Postwertzeichen wurden meines Wissens im privaten Auftrag nur durch die Bundesdruckerei auf Umschläge gedruckt- und es würde mich sehr wundern, wenn dies ohne Fluoreszenzstreifen geschehen wäre oder in falschen Farben.“

Solche Umschläge wurden nicht von der Bundesdruckerei hergestellt, gerade weil die aufgedruckten Marken einen echten Brief nur nachahmen sollten. Deshalb waren Falschfarben vorgeschrieben. Ein Fluoreszenzstreifen fehlte aus diesem Grund ebenfalls.

Es ist eine Postwurfsendung.

Eine Zeitungsbeilage wäre auch aus Sicht des Meister Verlags nicht zielführend. Damit wären nämlich erstens nur Zeitungsbezieher erfasst worden und zweitens wurden und werden Zeitungen häufig durch Zusteller in aller Frühe in die Briefkästen gesteckt. Die Imitation eines Briefes wäre für die Werbung deshalb nicht plausibel.

Häufig war seinerzeit auch die Adressierung „An alle Bezieher von Tagespost“ oder ähnlich oder „ An die Bewohner des Hauses Musterstadt Peter-Paul-Platz 1“.
 

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