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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Das Thema hat 129 Beiträge:
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filunski Am: 03.07.2022 00:33:25 Gelesen: 12572# 80 @  
Hallo zusammen,

mal wieder was zum Thema "Irrungen und Wirrungen beim Zoll". ;-)

Heute Vormittag drückte mir unsere Postbotin eine Handvoll Post in die Hand und fuhr gleich weiter. Bei der anschliessenden Durchsicht fiel mir sofort dieser "Brief", der eigentlich gar keiner ist auf:



Den hatte ich schon vermisst, aber seit Corona hat man ja mit der Post noch mehr Geduld. Eine Sendung aus Kanada, wie immer schön frankiert. Diesmal standen da aber noch ein paar Zusätze drauf, die mir neu waren. Handschriftlich "more postage on back" (weitere Frankatur rückseitig) und "customs form on back" (Zollerklärung rückseitig). Was ist denn da passiert (bisher kamen die Briefe von diesem Absender immer ohne Zollerklärung an)?. Den Aufkleber "Air Mail / Small Packet" hatte ich bis jetzt noch gar nicht richtig wahr genommen. Also das Ding umgedreht, tatsächlich noch mehr Frankatur, sogar recht schön, eine Zollerklärung und noch ein paar mehr "schöne" Aufkleber:



Mit "schönen Aufklebern" meine ich jetzt nicht den Luftpostaufkleber sondern rechts daneben die Rechnung über Zoll-/Einfuhrabgaben und die hier im Thema auch schon erwähnte Auslagepauschale. Zusammen fast 12 Euro für einen deklarierten Warenwert von 27 Kanadischen Dollar. Das entspricht ungefähr 20 Euro. Dafür werden dann fast 30 % Einfuhrabgaben fällig, ohne die Auslagepauschale? Nicht schlecht, die Berechnung dafür würde mich mal interessieren. Ach ja und dann ist da ja auch noch der "tolle" Aufkleber mit der "Belehrung" zu den Einfuhrabgaben.

Aber ich will mich ja (erst mal) gar nicht beschweren, schliesslich wurde mir dafür ja kein Cent abgeknöpft. Warum eigentlich? Übersehen oder vergessen oder gar nichts davon gewusst? Nachfragen werde ich dazu wohl lieber nicht. ;-)

Der Beleg ist zumindest interessant geworden und für mich durchaus sammelwürdig.

Wie es dazu überhaupt kam ist noch eine ganz andere Geschichte. So wie es aussieht wurde der Brief als solcher (nämlich als Brief) am 15.6. in Verona/Ontario mit der vorderseitigen Frankatur versehen und mit (noch) leerer Rückseite aufgegeben. Kam dann wohl zurück, wahrscheinlich zu schwer (110 g) und musste dann als Päckchen auffrankiert werden (Frankatur rückseitig), wurde mit einer Zollerklärung versehen und bekam den Aufkleber "Small Packet". Rückseitig dann abgestempelt in Hartington/Ontario am 21.6. Mit der Zollerklärung und als Päckchen wurde er dann bei Ankunft in Deutschland gleich zur "Zollbeute". So zumindest meine Interpretation bislang.

Mal abwarten ob nächste Woche nochmal jemand bei mir vorstellig wird um doch noch die 11,76 Euro zu kassieren.

Viele Grüße,
Peter
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 01:03:57 Gelesen: 12559# 81 @  
@ filunski [#80]

Hallo Peter,

moderne Postgeschichte vom Besten! Klasse Stück; aber rechtlich gesehen müsstest du den Betrag, der hinten ausgeworfen wurde, zahlen, weil du für die Einfuhrkosten verantwortlich bist.

Im richtigen Leben würde aber ein normaler Mensch erst gar nicht hinten schauen und das Kuvert nach Öffnung vernichten (natürlich nachdem der Inhalt entnommen wurde). Ende.

Aus meiner Erfahrung wird da auch nichts mehr kommen - bei der Post geht so viel schief, da wird der Grund der Pauschale ersichtlich - Kompensation für die entgangenen Gebühren. In der Masse wird sich das sicher irgendwie rechnen.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Vernian Am: 03.07.2022 02:22:38 Gelesen: 12554# 82 @  
An sich ein kurioses Stück.

Zur Zollberechung: Zu den 27.- Can-$ müssen wir noch das Porto rechnen, also mal die Markenwerte zählen: 10,24 $ plus 4 Marken Wertstufe "P", die ich nicht kenne und der deutsche Zollbeamte möglicherweise auch nicht? Also kämen wir so in etwa auf 37.- $. Bei aktuellem Wechselkurs wären das so ca. 27,50 €, x 19% = 5,23 €. Nun, falls die Zöllner doch die "P"-Wertsrufen oder das kanadische Päckchenporto kennen, dann dürften die 5,76 € richtig berechnet sein können.

Best

Vernian
 
22028 Am: 03.07.2022 07:03:29 Gelesen: 12533# 83 @  
@ Vernian [#82]

Briefmarken werden aber nur mit 7 % versteuert.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 08:56:54 Gelesen: 12510# 84 @  
@ 22028 [#83]

Richtig - wenn man Englisch lesen kann, sieht man das auch: "Stamps for collectors".

Ich denke, dass die Kollegen vom Zoll prinzipiell mit der normalen EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) von 19% rechnen und die wenigen Fälle, wie hier, bei denen 7% als verminderter EUST-Satz korrekt sind, als Falschtarifierung billigend in Kauf nehmen, wohl auch deshalb, weil das Personal gar nicht vorhanden ist bzw. die Zeit hat, im Vorhinein eine Unterscheidung zu treffen. Die Frage wäre noch, ob das überhaupt Beamte machen, oder man nicht aus Kostengründen mehr oder weniger Un- oder Angelernte im Einsatz hat.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Vernian Am: 03.07.2022 09:47:06 Gelesen: 12497# 85 @  
@ 22028 [#83]

Richtig, aber ich habe wie bayern klassisch angenommen dass mit 19% verzollt wurde, weil man hier ja schon lesen konnte, dass das beständig geschieht. Und es hat allen Anschein als wäre das hier erneut der Fall gewesen.

@ bayern klassisch [#84]

Wenn das Personal die Zeit hatte hier den Frankaturwert zusammenzurechnen oder zu recherchieren, dann hätte eine korrekte EUSt-Ansetzung eigentlich auch dazu gehört. Das ist dann schon ein ziemlicher Klopper extra für die Steuererhebung die Versandkosten zu ermitteln (die in diesem Fall ja nicht auf dem Zollzettel aufgeführt sind bzw. dort steht "0,00 $) aber für den Inhalt den falschen Steuersatz zu benutzen.

Best

Vernian
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 09:59:19 Gelesen: 12491# 86 @  
@ Vernian [#85]

Hallo Vernian,

grundsätzlich hast du natürlich Recht - aber die Frachtkosten gehören bis zur EU-Grenze (die bei Einflügen in der Luft liegt) natürlich zur Ermittlung des Warenwertes dazu. Auf die verschiedenen Incoterms gehe ich hier mal nicht ein, weil das den Rahmen eines Forums sprengen würde.

Was ich mir vorstellen könnte: Die Bearbeiter (oder sind es schon die Bearbeitenden?) haben eine kurze Liste vorliegen, wonach tarifiert werden soll. Auf der ist die Addition des Wertes der verklebten Marken oben aufgeführt, während die Spalte für den ermäßigten EUSt-Satz ziemlich weit unten angesiedelt ist - daher arbeitet man nach diese Liste vlt. die ersten 3 oder 4 Punkte ab, der Rest gilt als weniger relevant, womit man vermutlich in der Masse der Fälle sogar richtig liegen dürfte.

Früher hat der Staat den Firmen vorgeworfen, nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Billigkeit zu handeln; heute macht er es selbst, wie hier schon häufig zu sehen (und wenn das hier auch ein großes Forum ist, dürfen wir nicht glauben, auch nur 1 Prozent, vermutlich nicht mal 1 Promille der Fehlbesteuerungen zu sehen - das werden zig-Tausende sein, die jeden Monat falsch tarifiert werden). Es macht aber generell wenig Sinn, es den Zöllnern vorzuwerfen, sondern eher den Finanzpolitikern der EU, die von den meisten Dingen "an der Front" wenig Ahnung haben und auch wenig Ahnung haben wollen - die drücken etwas durch, sinnvoll, oder nicht, ärarisch gut, oder nicht und kümmern sich nicht um die Auswirkungen auf das eigene Personal, oder die Zollbeteiligten (wir Sammler), weil das für sie alles Menschen 2. Wahl darstellen, die eh nichts im Kopf haben und völlig austauschbar sind und glaub mir, ich weiß, wovon ich schreibe, weil ich bei dem Laden lange genug dabei war bis zur Pensionierung.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
filunski Am: 03.07.2022 13:40:35 Gelesen: 12443# 87 @  
@ Vernian [#85]
@ bayern klassisch [#86]

Hallo ihr beiden,

vielen Dank für die erschöpfenden Informationen zu der Gebührenerhebung und eure Anteilnahme. ;-)

Sollte sich noch was bei mir dazu ergeben, eventuelle Nachforderung durch die DPAG/Zoll werde ich es euch wissen lassen.

@ Ralph [#86]

"Früher hat der Staat den Firmen vorgeworfen, nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Billigkeit zu handeln; heute macht er es selbst, wie hier schon häufig zu sehen (und wenn das hier auch ein großes Forum ist, dürfen wir nicht glauben, auch nur 1 Prozent, vermutlich nicht mal 1 Promille der Fehlbesteuerungen zu sehen - das werden zig-Tausende sein, die jeden Monat falsch tarifiert werden). Es macht aber generell wenig Sinn, es den Zöllnern vorzuwerfen, sondern eher den Finanzpolitikern der EU, die von den meisten Dingen "an der Front" wenig Ahnung haben und auch wenig Ahnung haben wollen - die drücken etwas durch, sinnvoll, oder nicht, ärarisch gut, oder nicht und kümmern sich nicht um die Auswirkungen auf das eigene Personal, oder die Zollbeteiligten (wir Sammler), weil das für sie alles Menschen 2. Wahl darstellen, die eh nichts im Kopf haben und völlig austauschbar..."

Wie recht du nur damit hast, leider und trifft auch nicht nur auf die Finanzpolitiker zu!

Euch allen noch einen schönen heißen Restsonntag,
Peter
 
ligneN Am: 03.07.2022 15:06:33 Gelesen: 12417# 88 @  
@ 22028 [#83]

Briefmarken und Bücher theoretisch 7% - in der Praxis wird wg. "Verwaltungsvereinfachung" alles mit 19 % bepflastert.

Und "man" baut seitens der Staatsverwaltung darauf, daß der genervte Empfänger das wegen resultierender Lebenszeitvernichtung nicht weiter reklamiert.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 15:19:55 Gelesen: 12413# 89 @  
@ ligneN [#88]

Genau so ist es - und wer reklamiert, muss einen frankierten, am besten eingeschriebenen, gerne mit Rückschein versehenen Brief absenden, was wieder ein paar Euro kostet, dann ein paar Wochen/Monate warten, bis ihm der Eingang und das Aktenzeichen gemeldet werden und irgendwann einmal, er wird sich dieser Sache kaum noch erinnern, kommt eine Erstattung über einen Appel und ein Ei, wenn man seinen Ausführungen gefolgt ist.

Ich nenne das Zermürbungstechnik - der Staat spart sich Geld, macht Fehler über Fehler, die er anderen zu machen sehr vorwerfen würde, der Kunde kann Rechtsmittel einlegen, aber dürfte oft, selbst wenn er Erfolg hat, bei plus minus Null heraus kommen, oder anders gesagt: Außer Spesen, nichts gewesen. Auch eine Art, Fachwissen zu delegieren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 03.07.2022 16:07:35 Gelesen: 12399# 90 @  
@ bayern klassisch [#89]

Also zumindest beim Zoll geht das alles online bzw per Email, Vorgehensweise habe ich hier schon vor Monaten beschrieben.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 17:01:59 Gelesen: 12379# 91 @  
@ 22028 [#90]

Ja, mag sein, aber das macht bzw. kann nicht jeder (geschätzt sind 60-70% aller ARGE-Mitglieder ohne Internet bzw. Smartphone), also Theorie und Praxis. Der Trend geht aber natürlich in die von dir genannte Richtung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
ligneN Am: 03.07.2022 17:06:48 Gelesen: 12377# 92 @  
@ 22028 [#90]

Das man mit "etwas Aufwand" einen Teil des Zolls erstattet bekommen kann, auch mit schönem Onlinekrams, ist bekannt.

Aber siehe oben Lebenszeitverbrennen.

Eine halbe Stunde geht da pro Einzelfall summa summarum sicher drauf.

Die vorangehenden regelmäßigen Touren zum Abholladen 3 Straßen weiter wg. 3,53 dings Zoll gar nicht gerechnet.

Ist es nicht wert.
 
Vernian Am: 03.07.2022 18:09:36 Gelesen: 12360# 93 @  
@ 22028 [#90]

Wie auch immer. Tatsache, wie hier immer wieder zu lesen und von Ralph beschrieben: Die Ausführenden vereinfachen aus Aufwandgründen (oder sogar nach Vorgabe durch übergeordnete Stellen???) die Besteuerung auf 19%, selbst wenn es nur 7% sein dürften, und die Anzahl der Einsprüche dürfte minimal sein, ebenfalls wie ausgeführt aus Aufwandsgründen.

@ alle

Ich persönlich könnte ja noch mit den 19 % Besteuerung auch bei niederwertigen Einfuhren mich arrangieren - aber dass ich quasi gezwungen werde der Post 6.- € Bearbeitungsgebühr pro Sendung zu entrichten, was in vielen Fällen aus den 19 % für Vater Staat bis zu oder gar noch mehr wie 100 % Kostenerhöhung für den Empfänger verursacht, dass finde ich eigentlich unzumutbar. Eine derartige Preistreiberei, genauso wie bei den jüngeren Regelungen bei Versand von "Waren" ins Ausland und den gerade erneut angehobenen DHL-Preisen dafür, sind doch ebenfalls mit ein Grund für eine beständig anwachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Natürlich wird alles immer teurer, den letzten Ereignissen noch in zunehmenden Maße geschuldet.

Wenn ich als Privatperson ein Taschenbuch von 350 Gramm Gewicht, welches ich für 10.-€ im Handel erwerbe, um es als Geschenk ins Ausland zu senden, sagen wir mal in die Schweiz, nur als Päckchen "M" für 17,99 € Porto in der Filiale versenden kann, weil ein Taschenbuch als "Ware" gilt (oder, sofern ich Online versiert bin, was aber ja gerade viele Ältere immer noch nicht sind, als Päckchen XS für 8,99 € Onlinefrankatur), statt als Großbrief für 3,70 € Porto, dann stimmen doch die Relationen da vorne und hinten nicht. Wenn dann auch noch der Empfänger in der Schweiz wie bei uns Zoll auf Warenwert und Porto plus Bearbeitungsgebühr entrichten sollen müsste (weiß jemand wie das in der Schweiz ist ?), dann würden nun ja 10.- € + 17,99 € = 27,99 € x 19 % = 5,32 € + 6.- € Gebühr hinzu kommen und mein Buchgeschenk am Ende eine "Wertschöpfung" von 10.- € auf 39,31 € erfahren. Die 19% auf den hier geschilderten Erfahungswerten basierend und nicht 7 % angesetzt wie eigentlich korrekt wäre .

Oder anders und einfacher gesagt: Statt für mein Buchgeschenk an Tante Erna in der Schweiz 13,70 € und damit 37% über Buchpreis aufzuwenden, wenn ich das Büchlein als Großbrief versenden könnte, wären im ungünstigsten Fall fast 40.-€ und damit das Vierfache oder Buchpreis plus 300 % anzusetzen. Und wohnt Tante Erna in Australien ist alles nochmals teurer weil das Porto höher ist.

Das Otto Normalbürger bei derartigen Preisentwicklungen, die ja alle erst in den letzten wenigen Jahren etabliert wurden, nebst allerlei anderen Dingen, massiv unzufriedener wird ist da doch nun wirklich nicht mehr verwunderlich.

A propos Buchversand ins Ausland: Der französische Staat subventioniert weiterhin den Versand französischsprachiger Bücher im Sinne von "Förderung und Verbreitung französischen Sprachguts im Ausland" massiv, so dass die extrem kostengünstige Versandoption "Livres et Brochures" (Bücher und Broschüren) ins Ausland weiterhin besteht, wie bei uns früher die Büchersendung ins Ausland. Sogar kostengünstiger als im französischen Inland,. da sollte man sich bei uns mal ein Beispiel nehmen.

Ich habe zuletzt als DHL-Geschäftskunde Warenpost International genutzt und damit diese hohen Portokosten im Buchversand vermieden und nahe Briefpreisniveau nutzen können. Aber damit ist es jetzt auch vorbei, denn nun wird von DHL gefordert ich solle mindestens 200 Sendungen im Jahr per DHL versenden um das nutzen zu können - das schaffe ich nicht, meine "Geschäftstätigkeit" mit dem Ausland ist so umfangreich dann doch nicht.

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Es kann einfach nicht als normal unbd richtig anzusehen sein, wenn Privatpersonen für kleinteilige und niederwertige Dinge bei Geschenkversand ins Ausland (oder Erhalt von dort) ein Vielfaches des Beschaffungswertes für den Versand / Erhalt aufwenden müssen. M.E. müsste diese EUSt-Erhebung erst bei höheren Werten ansetzen oder eben stärker differenziert werden, genauso wie die Regelungen und damit Kosten für den "Warenversand". Bspw. alles, was in Gewicht und Abmessungen noch als Maxibrief versendet werden kann und weniger wie 50.-€ Warenwert hat müsste da ausgeschlossen werden. Oder eben bspw. der Versand von Privat an Büchern, Zeitschriften usw., Sammlerartikeln (Briefmarken, Münzen, Bierdeckeln, Kronkorken). Auch wenn selten befolgt, der Buchversand aus Frankreich ins Ausland schreibt eigentlich eine durchsichtige Verpackung vor, damit jeder auf den ersten Blick erkennen kann "ja, es ist ein Buch". Warum sollte so etwas nicht auch bei uns möglich sein?

Wir sind doch inzwischen an dem Punkt, dass Privatpersonen nichts mehr ins Ausland versenden außer mal eine Postkarte oder einen Brief, weil die Kosten so hoch und die Bestimmungen so ausufernd geworden sind. Ich habe einen Bekannten in Südkorea, der hat sich letztens beklagt, dass ihm deshalb niemand mehr Bücher oder Zeitschriften sendet und er das eine mal im Jahr, das er nach Deutschland kommt, auf dem Rückflug immer Übergepäck hat weil er dann die ganzen an seiner deutschen Wohnanschrift gesammelten Postzusendungen mitnehmen muss, abgesehen davon, dass es schöner ist übers Jahr verteilt man was neues zu lesen an die Hand zu bekommen als einmal im Jahr alles auf einmal.

Ich entschuldige mich vom eigentlichen Thema teilweise etwas sehr ausufernd abgewichen zu sein, aber diese Dinge hängen eben alle zusammen: EUSt / Zoll / Warenversandregelungen Ausland / Porto bzw. Beförderungskosten.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 03.07.2022 19:23:00 Gelesen: 12328# 94 @  
Der Versandlabel wurde in Canada mit Zollerklärung ausgefüllt, damit geht dann auch schon eine elektronische Übermittlung der für die Verzollung notwendingen Informationen einher. Wenn man ein Päckchen oder Paket aus Deutschland versendet, wird auch automatisch die Versandkosten mit zum Warenwert hinzugezählt. Somit ist das "Rätsel" der Versandkostenberechnung ganz schnell gelöst.

Grüße
Harald
 
Vernian Am: 04.07.2022 05:28:12 Gelesen: 12263# 95 @  
@ saeckingen [#94]

Und warum ist dann wohl auf dem Label "postage rate" mit $0,00 CAD ausgewiesen? Weil mit Briefmarken frankiert wurde. Wenn das Porto mit Erstellung des Labels elektronisch übermittelt wurde, dann müssten ja 0.- $ übermittelt worden sein, so wie es da steht. Das "Rätsel" ist damit also weiterhin offen.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 04.07.2022 08:37:47 Gelesen: 12241# 96 @  
@ vernian

Das ist nur die Freimachung, die entsprechende Portostufe ist im System sicherlich trotzdem hinterlegt.

Das ganze funktioniert auch mit einer "stillen Versicherung" wird als Frankatur nicht ausgewiesen, ist aber bei der Zollerklärung bei den Versandosten trotzdem enthalten.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 11:03:22 Gelesen: 12196# 97 @  
@ Vernian [#95]

Weil das Label wohl gleichzeit auch als "Schalterfreistempel" eingesetzt werden kann und wenn das Porto anderweitig dargestellt wurde, muss im Freistempel dann auch kein am Schalter (zusätzliches) bargezahltes Porto eingestelt werden. Die internationale Zollanmeldung (Sendungsavisierung beim deutschen Zoll), Warenwert plus Porto, wird automatisch per Datensatz durch die kanadische Post durchgeführt. Die Verzollung findet nicht per manueller Zählung/Ablesung des verklebten Portos durch die "Zöllner" in D statt. ;-)
 
Vernian Am: 04.07.2022 13:23:19 Gelesen: 12145# 98 @  
@ DL8AAM [#97]

Danke, man lernt nie aus.
 
ligneN Am: 04.07.2022 15:20:25 Gelesen: 12111# 99 @  
@ Vernian [#93]

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Das Argument hat sich längst erledigt. Der clevere "Ferne Osten" aka VR-Kines hat sich als Reaktion auf EU-Folgedings auf Trumps Großaktionen flugs Lagerhäuser/Hafengelände im EU-Ust. Inland erworben, z.B. in Rumänien und Bulgarien. Die nennenswerten chinesischen Produzenten von diesem Massenversendungen an Kleinkrams uner 10 Euro/USD haben sich unter staatlicher Ägide zusammengeschlossen. Gebündelter Import in EU per Container, Versand erfolgt ab diesen EU-Inlandsstandorten, von lokal registrierten Versandfirmen, goldechte EU-Versender. EU-steuerlich legal und zu hoheitsrechtlich abgesegneten niedrigen Postgebühren von ROM und BUL.

Belehrungen / Weiterungen, daß das ja wohl nicht legal sein und nicht funktionieren 'könne': kollidieren mit der Realität.

Das janz jroße EU-Einfuhrerumsatzsteuernetz erwischt jetzt nur noch nachrangige Umsatzgrößen, die zB aus Hong Kong versenden.

Und natürlich fast jeden e-bay Krams größer als C6 aus USA, UK, CH usw.

***

Amazon und andere Massenversender mit eigener Logistik (zB Gebrauchtbuchankaufketten) finden das Ende der Post-Büchersendung von Kleinmengenversendern ins Ausland Klasse.

Weg ist die Winzkonkurrenz von Einzelhändlern wie Antiquaren.
 
Cantus Am: 04.07.2022 15:32:47 Gelesen: 12109# 100 @  
Hallo zusammen,

ich bekomme derzeit recht viel Ebay- und Delcampe-Post aus dem Nicht-EU-Ausland. Manches dauert ewig, ein Einschreiben aus Südafrika war drei Monate unterwegs, bis es bei mir eintraf, ein Brief aus Singapur immerhin 26 Tage und ein Brief aus Pakistan nur drei Tage. Ich habe festgestellt, dass es sehr viel damit zu tun hat, ob und was auf der rückseitigen Zollerklärung für den deutschen Zoll eingetragen ist.

Bei dem Brief aus Südafrika haben wohl vorrangig die dortigen bürgerkriegsähnlichen Zustände für die Verzögerung gesorgt, denn der Brief wurde offensichtlich nicht geöffnet und mir am Gartentor ausgehändigt. Die rückseitige Zollerklärung zeigte nur das Wort "stamps".

Bei dem Brief aus Singapur hatte die Verzögerung zwei Ursachen. Zunächst wurde der Posttransport mit mehreren unterschiedlichen aufeinander folgenden Fluggesellschaften durchgeführt, aber in der Zollerklärung stand auch "stamps für collect." und da Briefmarken wertvoll sein können, hatte das zu der Verzögerung geführt; es waren selbstverständlich keine Zollgebühren zu entrichten.

Bei dem Brief aus Pakistan fand sich in der Zollerklärung der Eintrag "documents for collecting", dafür sind offensichtlich keinerlei Zollgebühren vorgesehen; der Inhalt war ein österreichischer Ganzsachenumschlag.

Wenn ihr also Post von weit her bekommt, achtet darauf, was der Absender in der Zollerklärung einträgt.

Viele Grüße
Ingo
 
22028 Am: 04.07.2022 15:53:57 Gelesen: 12098# 101 @  
@ Cantus [#100]

Zollgebühren (unabhängig davon ob 19 oder 7 %) sind nicht abhängig davon was auf der Inhaltserklärung an Inhalt angegeben wird sondern davon was als Wert deklariert ist.

Ich habe auch erst einen E-Brief ohne Inhaltserklärung und ohne Wertangabe aus den USA bekommen, der wurde auch nicht zollamtlich behandelt.
 
Baber Am: 04.07.2022 17:08:42 Gelesen: 12067# 102 @  
22028 [#101]

Der Inhalt mag für die Einfuhrabgabe keine Bedeutung haben aber zumindest in Deutschland für die Versendungsform ins Ausland. Schreibt man Dokumente geht es als Brief, schreibt man Briefmarken ist Brief als Versendungsform nicht zugelassen.

Gruss
Bernd
 
22028 Am: 04.07.2022 17:12:54 Gelesen: 12063# 103 @  
@ Baber [#102]

Ist mir schon klar, aber hier geht es halt um Einfuhren nach Deutschland.
 
bayern klassisch Am: 04.07.2022 17:56:36 Gelesen: 12048# 104 @  
@ 22028 [#101]

Hallo Rainer,

7 % verminderter EUSt-Satz und 1 9% regulärer EUSt-Satz sind keine Zölle, sondern Einfuhrumsatzsteuern (EUSt), also die Mehrwertsteuer (engl. VAT) auf die Produkte, die aus Drittländern eingeführt werden.

Zölle auf Briefmarken gab es nie, weil Zölle (heute: ZE für Zoll-Euro) nur die heimische/EU-Wirtschaft schützen; Briefmarken, ihre Ein- und Ausfuhr, haben aber nichts mit dem Schutz einer Wirtschaft zu tun.

Liebe Grüsse,
Ralph
 

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