Bemerkenswert, dass hier keine Art von Altersichtprüfung notwendig ist/sein sollte, da Zigaretten ja eigentlich keiner Person unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden darf/soll. Diese "Kontrolle" wird in diesem Fall wohl aber an den Briefkasten(schlüssel-)inhaber weitergereicht. ;-)Beste GrüßeThomas[1] https://www.traffic-bs.de/home.html[2] https://www.philastempel.de/stempel/suchen/ablage/1272