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Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
Das Thema hat 158 Beiträge:
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Laudano Am: 19.05.2023 08:00:13 Gelesen: 13360# 109 @  
@ Journalist [#105]

Hallo Jürgen,

der BPP definiert "Makulatur" wie folgt:

Makulaturdrucke (kurz “Makulatur” genannt) sind unbrauchbare Druckerzeugnisse, die infolge technischer Mängel, aber auch bei der Maschineneinrichtung während des Druckvorganges entstehen. Dazu gehören alle Abweichungen, welche die Marken zum eigentlichen postalischen Zweck unverwendbar machen.

Ich glaube, dass hier der Begriff "unverwendbar" das entscheidende Kriterium sein müsste, wobei dabei noch zu unterscheiden ist, ob die betroffenen Marken rechtlich oder technisch nicht verwendbar sind. Aufgrund der Tatsache, dass bisher nicht eindeutig geklärt zu sein scheint, ob die Marken (rechtlich) gültig oder ungültig sind und des Umstandes, dass sie offenbar (technisch) unbeanstandet zur Frankatur verwendet werden können und auch bereits wurden, handelt es sich aus meiner Sicht nicht um Makulatur im Sinne der philatelistischen Definition.

Hinsichtlich der rechtlichen Seite habe ich Kontakt zur Deutschen Post aufgenommen und werde nach Vorliegen einer Antwort hier berichten.

Gruß Laudano
 
drmoeller_neuss Am: 19.05.2023 12:23:19 Gelesen: 13318# 110 @  
@ Laudano [#109]

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".

Dieses Sprichwort sollten Briefmarkensammler beherzigen, wenn sie abseits von den Versandstellenlieferungen Postprodukte sammeln.

Viele Sachen darf es nicht geben, z.B. vollständig erhaltene Paketkarten oder frankierte Umschläge für Zustellurkunden. Sie sind im Postalltag versehentlich vom Schaltertisch gefallen.

In Deinem Fall ist die Rechtslage klar: Du kannst an gestohlener Makulatur kein Eigentum erwerben. Im besten Fall ist die Deutsche Post AG an diesem Fall nicht interessiert, und tauscht Dir "aus Kulanz" die Marken ohne Matrixcode gegen solche mit Matrixcode um und fragt nicht gross, wo Du die Marken her hast.

Wenn Du diese Marken wissentlich zur Frankatur verwendest, könnten spitzfindige Juristen Dir Betrug oder vielleicht sogar Wertzeichenfälschung anhängen. Wir wissen nicht, wer die Philaseiten noch alles liest. Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Post AG die Beiträge unseres Mitgliedes "Journalist" mitliest - nicht immer mit Begeisterung.

Mein Vorschlag: einfach machen und nicht gross darüber reden. Du musst das Risiko eingehen, dass der Briefträger auf Philaseiten mitliest, und daher Dein Brief ohne Nachweis und Haftung der Post aus der Briefträgertasche fällt, ohne Deinen Briefkasten erreicht zu haben.

Du kennst den Kalauer: Es geht Dir dann wie den Urlaubsreisenden, die Anzeige bei der Polizei erstatten, dass die Koffer auf dem Flughafen geklaut wurden. Sie regen sich bitterlich über die Kriminalität in ihrem Urlaubsland auf und müssen von der Polizei beruhigt werden. "Was war denn in den Koffern?" "Ja, die Handtücher und die schönen Kissen aus dem Hotelzimmer."

Was natürlich nicht geht, ist dann den Beleg zu Schlegel einzuschicken, und auf ein Attest zu hoffen und zu erzählen, "habe ich in der Kiloware gefunden".
 
Laudano Am: 19.05.2023 17:08:01 Gelesen: 13258# 111 @  
@ drmoeller_neuss [#110]

In Deinem Fall ist die Rechtslage klar: Du kannst an gestohlener Makulatur kein Eigentum erwerben.

Dieser Grundsatz ist nicht nur bei Briefmarken gültig. Bezogen auf meinen "Fall" ist er wegen mangelhafter Beweisführung aber nicht haltbar: Wie schon aus der gesamten Diskussion ersichtlich, stammen die hier vorgelegten Stücke nicht zwangsläufig aus einem Diebstahl, also muss dies auch für mein hier vorgestelltes Exemplar gelten. Was lässt dich vermuten, ich hätte die Marken nicht ordnungsgemäß am Postschalter von einem unachtsamen Mitarbeiter erworben? Darüber hinaus ist es immer noch nicht endgültig geklärt, ob die Exemplare frankaturgültig sind oder nicht. Dies wäre erste Voraussetzung für die Annahme, es handele sich um "gestohlene Makulatur". Selbst der Begriff "Makulatur" erscheint mir in diesem Zusammenhang fraglich.

" Wenn Du diese Marken wissentlich zur Frankatur verwendest, könnten spitzfindige Juristen Dir Betrug oder vielleicht sogar Wertzeichenfälschung anhängen."

Wie schon erwähnt: Es müsste nachgewiesen werden, dass die Marken nicht frankaturgültig sind und man dies hätte wissen müssen. So etwas sollte selbst einem "spitzfindigen" Juristen klar sein.

Was natürlich nicht geht, ist dann den Beleg zu Schlegel einzuschicken, und auf ein Attest zu hoffen und zu erzählen, "habe ich in der Kiloware gefunden".

Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich würde persönlich mit ihm Kontakt aufnehmen.

Gruß aus Berlin
Laudano
 
Laudano Am: 20.05.2023 18:07:31 Gelesen: 13139# 112 @  
Hallo Gemeinde,

ich habe hier in den Beiträgen schwarz gestempelte Marken ohne Matrixcode gesehen. Soweit ich recherchieren konnte, stempelt die Post seit Februar 21 grundsätzlich nur noch in blau.

Was könnte nun also falsch sein: Meine Recherchen oder die Stempel?

Gruß von Laudano
 
DL8AAM Am: 20.05.2023 18:45:29 Gelesen: 13124# 113 @  
@ Laudano [#112]

stempelt die Post seit Februar 21 grundsätzlich nur noch in blau.

Theoretisch ja, aber es gibt immer noch einige (meist kleinere) Postagenturen, die weiterhin immer noch in Schwarz stempeln. Es werden hier im Forum in den entsprechenden Themen regelmäßig aktuelle Beispiele gemeldet, siehe u.a. "Thema: Tagesstempel in schwarzer Farbe seit dem 4. Februar 2021" [1].

[1] https://www.philaseiten.de/thema/17516
 
Laudano Am: 20.05.2023 20:02:33 Gelesen: 13110# 114 @  
@ DL8AAM [#113]

Hallo,

danke für deine Hinweise. Offensichtlich war ich nur zu faul zum Suchen.

Gruß aus Berlin
 
Laudano Am: 21.05.2023 12:17:26 Gelesen: 13020# 115 @  
Hallo, zusammen,

ich zeige hier einen echt gelaufenen Beleg der Michel-Nr. 3609 (Steinbock) ohne Matrixcode.



Absender und Adressat sind natürlich vorhanden, sie sind von mir lediglich unkenntlich gemacht.

Wie könnte der Beleg philatelistisch eingeordnet werden?

Gruß von Laudano
 
HWS-NRW Am: 21.05.2023 12:46:40 Gelesen: 13004# 116 @  
@ Laudano [#115]

Hallo,

jetzt fragt es sich aber immer noch, woher die Marke stammt, ob "Abfallprodukt" oder "selber" am Schalter erwworben, dann ist es doch ein toller Beleg für die Deutschlandsammler.

Was bin ich froh, rechtzeitig, schon als 17-jähriger mit dem Markensammeln aufgehört und mich anderen Themen zugewandt habe.

mit Sammlergruß
Werner
 
Laudano Am: 21.05.2023 13:00:05 Gelesen: 13001# 117 @  
@ HWS-NRW [#116]

Hallo,

die Herkunft dürfte wohl kaum zu belegen sein. Wer besitzt schon eine Quittung über einen Markenkauf am Postschalter, auf dem neben der Anzahl der Marken und des Gesamtpreises auch noch das Motiv genannt ist?

Für mein rechtliches Empfinden ist es einzig entscheidend, ob die jew. Marke seitens der Deutschen Post für ungültig erklärt wird oder nicht. Und dazu habe ich bisher noch keine eindeutige Aussage erhalten können.

Gruß von Harry
 
drmoeller_neuss Am: 21.05.2023 19:46:28 Gelesen: 12936# 118 @  
@ Laudano [#115]

Die Frankatur passt vorne und hinten nicht.

Für einen Standardbrief erheblich überfrankiert, für einen Kompaktbrief unterfrankiert.

Oder habe ich eine kürzlich erfolgte Portoerhöhung nicht mitbekommen? :)
 
DL8AAM Am: 22.05.2023 01:22:08 Gelesen: 12890# 119 @  
@ drmoeller_neuss [#118]

Das muss aber nicht zwingend etwas bedeuten. Viele verkleben das, was sie gerade zur Hand haben, wenn sie mal zufällig einen "physikalischen" Brief verschicken wollen. Hauptsache es passt irgendwie...

Ich verklebe aktuell übrigens auch überfrankierte Standardbriefe mit unserer CITIPOST. Inzwischen hat sich auch hier eine alte Briefmarke für eine "Kompaktbrief"-Portostufe, über die Jahre fast an das aktuelle "Standardbrief"-Porto rangearbeitet. Es fehlen noch 5 Cent. Trotzdem verwende ich diese alten Kompaktbriefmarken nun (schon jetzt) auf heutigen Standardbriefsendungen. Immer noch günstiger, als bei der DPAG und was "weg ist, ist weg".

Beste Grüße
Thomas
 
Laudano Am: 22.05.2023 07:33:00 Gelesen: 12866# 120 @  
@ DL8AAM [#119]
@ drmoeller_neuss [#118]

Hallo ihr Zwei,

es wäre aber im philatelistischen Sinn angebracht, portogerecht zu frankieren. Sehe ich das richtig?

Grüße
Harry
 
Journalist Am: 22.05.2023 13:42:56 Gelesen: 12814# 121 @  
@ Laudano [#120]

Hallo Laudano,

ja ich bevorzuge immer eine portogerechte Frankierung, wenn es nicht anders geht dann eine Mischfrankierung.

Dazu ein Beispiel:

Die derzeit angebotenen gefälschten 155 Cent Buschwindröschen wären als Testsendung als Einzelfrankatur unterfrankiert. Hier ginge nur noch eine Mischfrankatur 155 Cent und 5 Cent. Dabei würde sich dann dabei gleich die interessante Frage stellen, können die Maschinen so eine Mischfrankatur mit einer echten und einer falschen Marke erkennen.

Die 95 Cent sind derzeit die Frankatur für eine Auslandspostkarte, daher wäre hier dann eine entsprechende Postkarte ins Ausland aus meiner Sicht sinnvoller gewesen.

Aber zurück zur nachweisbar nicht vernichteten Makulatur - bis jetzt scheint es die Deutsche Post nicht sonderlich zu interessieren, denn sonst würde es das Angebot bestimmt nicht mehr geben - nun läuft es ja schon circa 7 Wochen mit stetig sinkenden Preisen.

Ein Scherzbold versucht dabei den schnellen Euro zu machen, er hat bei Ebay eine 100 Cent günstig erworben und diese bei Felzmann eingeliefert mit einen Ausruf von 500 Euro. Mal sehen was dieser Dummenfang bringen wird.

Viele Grüße Jürgen
 
Laudano Am: 22.05.2023 14:07:38 Gelesen: 12810# 122 @  
@ Journalist [#121]

Hallo, Jürgen,

Dabei würde sich dann dabei gleich die interessante Frage stellen, können die Maschinen so eine Mischfrankatur mit einer echten und einer falschen Marke erkennen.

Nun ist aber die Steinbock-Marke keine "falsche" Marke, letztlich ist sie anstandslos akzepiert worden. Und wenn dazu noch eine "echte" Marke hinzukommt, wo sollte das Problem liegen?

Aber zurück zur nachweisbar nicht vernichteten Makulatur

Richtig, eine Vernichtung war wohl vorgesehen. Aber ist es gesichert, dass es sich um "Makulatur" i.S. der Definition des BPP handelt? Schließlich wurde sie m.W. nicht für ungültig erklärt und bereitet offenbar auch keine technischen Probleme.

Gruß
Harry
 
Laudano Am: 22.05.2023 17:22:39 Gelesen: 12769# 123 @  
@ Journalist [#121]

Noch eine Ergänzung: H.-D. Schlegel gibt auf seiner Website an, dass " Makulaturstücke... nicht geprüft werden, wenn der offensichtliche Verdacht besteht, dass diese unrechtmäßig in den Handel gelangt sind."

Da er aber - wie hier ersichtlich - bereits Marken ohne Matrixcode geprüft hat, halte ich dies für ein Indiz dafür, dass es sich bei diesen Marken entweder nicht um Makulatur handelt oder davon ausgegangen wird, dass diese eben nicht unrechtmäßig in den Handel gelangten.

Und solange sich die Deutsche Post dazu bedeckt hält, ist die bisherige Vorgehensweise hinsichtlich Erwerb, Verwendung und Prüfung dieser Fehldrucke aus meiner Sicht rechtlich nicht zu beanstanden.

Ich werde Herrn Schlegel in einer anderen Angelegenheit demnächst wieder persönlich aufsuchen und die Thematik erörtern.

Gruß aus Berlin
Harry
 
DL8AAM Am: 22.05.2023 19:17:31 Gelesen: 12731# 124 @  
Das Kernproblem ist, stammen die angebotenen Exemplare aus einem regulären "Schalterverkauf" oder haben sie andere "irreguläre" Quellen?

Wenn ein Anbieter nur ein Folienblatt anbietet, dürfte man aus Käufer wohl getrost von einem Schalterverkauf ausgehen können, wenn ein Anbieter ganz offensichtlich hunderte von diesen Dingen im Angebot hat, sollte man vielleicht doch mal einen anderen Erwerbsweg in Betracht ziehen. Dazwischen liegen viele hellstgraue bis dunkelstgraue Farbabstufungen.

Das Dumme ist, das man hier echte Makulatur nicht gleich optisch auf den ersten Blick als solches erkennen und von "gewollten" Schalterkäufen unterscheiden kann. Im Gegensatz zu "unförmigen Verschnitten" oder ähnlich "kaputten" Material, die deshalb ganz offentlichtlich auch nie in den (irrtümlichen aber) regulären Verkauf gelangen könnten.

Und solange keine eindeutigen (oder eindeutigeren) Anhaltspunkte für einen illegalen Verkauf von unterschlagener bzw. gestohlenener Makulatur vorliegen, muss man erst einmal von der Unschuldsvermutung ("des Exemplars") ausgehen. Wenn bei dem hier betreffenden Angebot wohl doch Anzeichen (wie Verdreckung, Beschädigungen des Folienblattes) darauf deuten könnten, dass etwas "komisch" sein könnte. Wobei diese genannten Anzeichen bei einem Verbrauch als Porto verloren gehen können, besonders nach 2-3 Ecken.

Die Frage ist, wenn es sich wirklich Makulatur handelt, wer muss eigentlich tätig werden? Die Druckerei aus der gestohlen wurde? Ja. Die Deutsche Post? Der wurde ja wohl nichts gestohlen? Und wenn nur die Makulatur ("als Makulatur") gehandelt wird? Hmmm, wirklich ja? Warum? Vielleicht ja das "Ministerium" dessen Ding verfälscht verkauft wurde? Gute Frage! Wenn diese Makulatur als Porto verwendet wird? Die Post, ja. Aber dann doch wohl nur dem Verwender gegenüber? Der hat sich was "erschlichen". Betrug? Ja. Aber bei "ohne Vorsatz", käme doch nur "Nachporto" in Betracht. Lohnt sich die Unterscheidung? Nein. Den Verkäufer? Falls das sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt? Die Post, gut möglich. Mitbewerber, ja. Falls der Verkäufer es aber nicht als "Frankaturware" verkauft? Die Post wird ja durch diesen "Makulatur-Handel" nicht (nennenswert, falls überhaupt) geschädigt. Es ist ein "Marktkreis" aus Dieb, Verkäufer, Handelsplattform und Käufer bzw. des Sammlers Album. Die Post dürfte in aller Regel außen vor sein.

Ich tippe die Post macht einfach nur die Augen zu und sagt sich, das geht vorbei, das der Kosten-Nutzen-Aufwand nicht in einer sinnvollen Relation steht, zumal ihr eigener Schaden maximal gering ist. Wenn das alles also irgendwie "im Rahmen" bleibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post (für uns sichtbar) aktiv wird. Außer vielleicht ihrer Druckerei gegenüber, denen würde ich - als Post - mal etwas auf die Füße treten. Ich sehe deshalb hier einfach primär auch eher nur die Druckerei am Zug. Und auch die wird erst einmal versuchen, den Ball eher flach zu halten bzw. den Vorgang wenig öffentlich zu machen. Das ist ja nicht wirklich ein "Qualitätsmerkmal" für sie... vielleicht reicht es dort ja sogar, den Abfallcontainer am Abend abzuschliessen, um ein "containern" durch Dritte zu unterbinden. Wollte die Bundesregierung denn nicht sogar das Containern legalisieren (zumindest solange keine weiteren Gesetze gebrochen werden, wie "Ein-/Aufbruch") ... ;-)

Ich selbst vermute (in diesem speziellen Fall) auch eher einen Fall aus dem Bereich des "Containerns", kaum (...) jemand riskiert wohl seinen Job und entsprechend strafrechtliche Folgen, wenn man seinen Chef für ein "paar Euro" ganz direkt beklaut und dann noch das Diebesgut ganz offen im Internet verkauft. Für das Containern sprächen auch die von Jürgen gezeigten Verdreckungen und randlichen Beschädigungen. Ich muss gestehen, wenn ich auf einem meiner Wege in einer offenen Mülltonne am Wegesrand gut sichtbar eine Kiste mit "philatelistischer Makulatur" sehen würde, müsste ich auch zweimal überlegen, was ich machen würde. ;) Vielleicht nicht doch "Retten"? ;-) Nur weiss ich nicht, ob ich das "Zeug" dann jetzt allzu öffentlich über Ebay verkaufen würde. ;-)

Und ketzerisch weitergedacht... Wenn ich mir Sammlungen anschaue (sogar "wichtige" Ausstellungssammlungen), nach "150 Jahren" sind solche Makulaturen oft gern gesehene "Zuckerli". Oftmals werden sogar die "Anekdoten" über die "unklare Herkunft" zu "Legenden", die gerne immer mal wieder "weitergetratscht" werden (selbst im Ausstellungssammlungs-Beschreibungstext habe ich so etwas schon gelesen. ;-) Und BTW, teilweise können diese Makulaturen sogar auch mal zu philatelistisch sinnvollen Aussagen zum Produktionsprozess führen.

Beste Grüße
Thomas
 
Laudano Am: 22.05.2023 20:17:24 Gelesen: 12710# 125 @  
@ DL8AAM [#124]

Hallo, Thomas,

das Ganze ist schon eine recht unübersichtliche und schwierige Materie. Aber wie du schon richtig bemerkt hast:

Und solange keine eindeutigen (oder eindeutigeren) Anhaltspunkte für einen illegalen Verkauf von unterschlagener bzw. gestohlenener Makulatur vorliegen, muss man erst einmal von der Unschuldsvermutung ("des Exemplars") ausgehen.

Deshalb reichen "Anhaltspunkte", und seien sie noch so eindeutig, nicht aus, solange keine Beweise vorliegen. In den hier diskutierten Fällen dürfte die allerdings kaum zu erbringen sein. Meine ich.

Gruß
Harry
 
Laudano Am: 24.05.2023 19:05:11 Gelesen: 12549# 126 @  
@ Journalist [#121]

Hallo, Jürgen,

gibt es hinsichtlich der selbstklebenden "Steinbock"-Marke gesicherte Erkenntnisse, dass diese bei Bagel gedruckt worden sind?

Ich konnte gestern in einer anderen Angelegenheit mit H.-D. Schlegel telefonieren. Dabei stellte sich erwartungsgemäß heraus, dass Prüfungen von Makulatur grundsätzlich nicht durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang fiel auch der Name "Bagel".

Gruß aus Berlin
Harry
 
Laudano Am: 26.05.2023 14:06:45 Gelesen: 12340# 127 @  
An alle Interessierten:

Aufgrund meiner Anfrage bei der Deutschen Post (s. [#109]) erhielt ich heute Morgen einen Anruf vom Kundenservice in Weiden.

Eine nette - aber wie sich herausstellen sollte - völlig überforderte Mitarbeiterin teilte mir mit, dass Postwertzeichen, die mit einem Matrixcode hergestellt werden, nach Entfernung des Codes nicht mehr gültig seien. Natürlich wies ich darauf hin, dass dies nicht der Sinn meiner Anfrage war. Vielmehr wollte ich ja durch diese in Erfahrung bringen, ob Marken frankaturgültig sind, bei denen lediglich "vergessen" wurde, den Code aufzudrucken.

Nachdem mir die freundliche Post-Mitarbeiterin erklärte, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass es derartige Marken überhaupt gäbe, habe ich sie auf die zahlreichen entsprechenden Ebay-Angebote aufmerksam gemacht. Sie versprach, sich sachkundig zu machen und würde sich per Email wieder melden.

Selbige traf bereits 30 Minuten später ein. Darin wurde ich darum gebeten, mich hinsichtlich meiner Frage an die Ebay-Verkäufer zu wenden.

Ich bin überzeugt davon, dass die Deutsche Post offenbar selbst nicht weiß, wie sie mit der Angelegenheit umgehen soll (wenn sie es überhaupt könnte) und sich dann zu solch haarsträubenden Argumenten hinreißen lässt. Ich habe jedenfalls nochmals per Mail nachgehakt und um eine explizite Aufklärung gebeten, wie die Sachlage sich nun rechtlich betrachtet postseitig darstellt.

Und inzwischen habe ich einen weiteren echt gelaufenen Brief (Kompaktbrief, Mischfrankatur) aufgetrieben:



Gruß aus Berlin
Harry
 
Koban Am: 30.05.2023 18:15:07 Gelesen: 11989# 128 @  
Hallo zusammen,

der in [#115] abgebildete Brief, mit Mi 3609 (Steinbock) ohne Matrixcode, wurde gestern bei ebay für 35,50 € verkauft [1].

Gruß,
Koban

[1] https://www.ebay.de/itm/235023965387



(Screenshot vom verkauften Artikel redaktionell ergänzt)
 
Laudano Am: 30.05.2023 20:13:19 Gelesen: 11935# 129 @  
@ Koban [#128]

Hallo, Koban,

ich weiß.

Gruß
Harry
 
Journalist Am: 31.05.2023 09:53:34 Gelesen: 11856# 130 @  
@ SachsenDreier [#81]
@ SachsenDreier [#87]
@ drmoeller_neuss [#92]
@ Journalist [#96]

Hallo an alle,

nach knapp zwei Monaten wurde nun nach Pfingsten der Verkäufer mit der Makulaturware bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen (jetzt nur Kleinanzeigen) gesperrt und gelöscht. Es sind hier nun keine Daten mehr sichtbar.

Die Druckerei Bagel, von der diese Marken stammen, hatte angeblich einen Dienstleister für die Vernichtung der Makulatur eingesetzt, bei dem es eine undichte Stelle gab. Diese soll nun geschlossen sein. Ob es sich bei dem Anbieter bei Ebay um denjenigen gehandelt hat, der dort auch gearbeitet hat oder um einen Bekannten davon, wird man sicherlich nicht erfahren.

In Essen hatte ich dazu auch ein ausführliches Gespräch mit Herrn Schlegel.

Ich werde hier bei nächster Gelegenheit noch einmal alle diese 6 Marken aus der Makulaturware vorstellen und entsprechende Schätzungen über mögliche Mengen nennen, die über Ebay in Umlauf gekommen sein dürften.

Soweit für heute eine Ergänzung zu diesem Thema.

Viele Grüße Jürgen
 
Laudano Am: 31.05.2023 13:21:36 Gelesen: 11818# 131 @  
@ Journalist [#130]

Hallo Jürgen,

nach knapp zwei Monaten wurde nun nach Pfingsten der Verkäufer mit der Makulaturware (Formatierung von mir) bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen... gesperrt und gelöscht.

Ich habe noch einen postfrischen "Steinbock" und einen sauber gestempelten auf Brief. Ich glaube, ich sollte mich vielleicht ebay-mäßig zurückhalten, bis die Sache geklärt bzw. Gras darüber gewachsen ist. Gehst du diesbezüglich mit mir konform?

Und: Kann eine nicht für ungültig deklarierte Briefmarke überhaupt unter Zugrundelegung der Definition (DPP, Häger, Michel) Makulatur sein?

Offensichtlich werden damit frankierte Sendungen anstandslos befördert.

Gruß
Harry
 
drmoeller_neuss Am: 31.05.2023 16:44:12 Gelesen: 11777# 132 @  
@ Journalist [#130]

Bagel Security Print macht auf seinen Webseiten mit folgender Aussage Werbung:

Höchste qualitative Ansprüche sind hier gepaart mit großer Verlässlichkeit, hohen Sicherheitsstandards und absoluter Vertraulichkeit. [1]

Wenn die Geschichte stimmt, scheint man das im Alltag nicht so streng zu beherzigen. Gibt es bei Bagel Security Print keinen Schredder? Auch Dienstleister müssen regelmässig auditiert und überprüft werden. Besser ist es, solche Andrucke direkt an Ort und Stelle zu vernichten. Wenn das Material erst einmal die Druckerei verlassen hat, ist es nicht mehr unter Kontrolle. Grobes Zerschneiden reicht ja aus, es geht ja nicht um Datenschutzbelange.

Dann dauert es zwei weitere Monate, bis der ebay-Anbieter gesperrt wird. Ich hoffe, dass die Bundesbank in dieser Druckerei keine Geldscheine drucken lässt.

Die DDR-Briefmarkendruckerei VEB Wertpapierdruckerei Leipzig konnte sich über Ausschuss wirklich nicht beklagen. Die Maschinen wurden auf Verschleiss gefahren, und das Papier hatte nicht immer die optimale Qualität. Trotzdem hatte keine Makulatur die Druckerei verlassen.

Nochmals: Bagel ist eine Sicherheitsdruckerei bzw. bezeichnet sich als solche. Selbst eine Druckerei für Werbeprospekte hat Sorge dafür zu tragen, dass keine Prospekte vor der offiziellen Veröffentlichung durch den Kunden die Druckerei verlassen.

[1] https://www.bagelsecurity.de/sicherheit-und-qualitaet/
 
Journalist Am: 01.06.2023 09:23:22 Gelesen: 11694# 133 @  
@ drmoeller_neuss [#132]

Hallo an alle,

ja es ist natürlich schon etwas peinlich für Bagel, das man sich als Sicherheitsdruckerei bezeichnet, das man aus welchen Gründen auch immer, hier aber bei der Vernichtung der bei der Produktion anfallenden Makulatur einen Dienstleister eingeschaltet hat, der leider nicht zuverlässig war.

Dieser Dienstleister dürfte seinen Auftrag bestimmt los sein und dem Mitarbeiter dort, der hier unzuverlässig war, wird vermutlich gekündigt worden sein.

Wie schon weiter oben geschrieben, wird von den Betroffenen aber niemand hierzu Details nennen wollen.

Weiterführende Überlegungen sind daher alles Spekulationen, die nie mit Fakten untermauert werden können. Man sollte dies daher auf sich beruhen lassen.

Fest steht, das alle Beteiligten aus dieser Situation gelernt haben dürften, das die vorhandene Sicherheitslücke geschlossen wurde und das der Verkauf bei Ebay und Kleinanzeigen beendet wurde.

Ob es noch weitere Konsequenzen für den Verkäufer und die Käufer geben wird, ist nicht leicht zu beurteilen.

Fest steht, das hier Makulatur durch Diebstahl in den Handel gelangt ist. Diese Marken wurden nicht legal an einem Postschalter oder über die Versandstelle aus Versehen verkauft.

An verkauften Diebesgut erwirbt man laut meinen Kenntnisstand kein Besitzrecht.

Daher müssen in diesem Fall dann gegebenenfalls Juristen klären, wie die eventuellen Besitzverhältnisse zu beurteilen sind.

Die Frage könnte hier aber auch sein, wie groß ist der Aufwand, dies zu klären und wie groß ist der jeweilige Schaden um den es geht?

Die nächste Zeit wird hier zeigen, ob hier weitere Folgen auftreten oder ob dieser Vorgang nun abgeschlossen ist.

Soweit für heute noch einige Anmerkungen von mir.

Viele Grüße Jürgen
 

Das Thema hat 158 Beiträge:
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