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Thema: Bund Nachentgelt Label der Post
Das Thema hat 34 Beiträge:
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Journalist Am: 23.01.2016 13:21:54 Gelesen: 33482# 10 @  
@ juni-1848 [#8]

Hallo Juni-1948,

dieser blaue längliche Zusatzlabel war im Frühjahr 2014 für einige Monate ein bundesweiter Versuch die Nachentgelte besser zu kennzeichnen - siehe auch folgender Link und Artikel:

http://jolschimke.de/label/nachentgeltversuche-bei-der-deutschen-post-ag.html

Der letzte von dir gezeigte Brief mit dem ausgeworfenen Nachentgelt über 31,45 Euro ist so falsch bearbeitet worden - es war zwar ersichtlich, daß hier eine Marke, die nicht gestempelt wurde, erneut aufgeklebt wurde, aber in diesem Fall hätte die korrekte Nachgebühr 1,45 + 0,51 Einziehungsentgelt also 1,96 betragen müssen. Die im Entgeltheft ausgewiesenen 30,00 Euro für Betrug werden bisher nur in sehr wenigen Fällen richtig benutzt. Ich kenne aber bisher keinen Fall, wo diese Regelung richtig angewandt wurde.

Übrigens - das Einziehungsentgelt wurde zum 1.1.2016 nach langen Jahren erstmals erhöht und es gibt abhängig von der Versendungsform unterschiedliche Einziehungsentgelte (70 Cent bei Standard- und Kompaktbriefen und Postkarten) sonst 2,00 Euro !

Viele Grüße Jürgen
 
Paluka Am: 25.01.2016 13:07:49 Gelesen: 33408# 11 @  
@ juni-1848 [#8]

Hallo,

beim ersten Beleg ist es klar, es wurden DM Werte verklebt.

Beim zweiten aber ... Woran erkennt ihr, dass die Briefmarke zum zweiten Male benutzt wurde? Ich erkenne keine alten Stempelfragmente und dass die Briefmarke so halb abging kann doch auch kein Kriterium sein?

Gruß Paluka
 
drmoeller_neuss Am: 25.01.2016 14:29:48 Gelesen: 33390# 12 @  
Laut Post-AGB:

Für eine mit einer gefälschten und/oder manipulierten Briefmarke frankierte Einzelsendung oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/leistungen-und-preise-01-2016.pdf (Seite 31)

Bei einer manipulierten oder gefälschten Briefmarke ist das einfach: das kann als Betrug (§ 263 StGB) geahndet werden. Betrug setzt Absicht voraus, d.h. den zielgerichteten Willen des Täters, eine dritte Person zu schädigen. Bei einem abgekratzten Stempel kann man Vorsatz unterstellen. Bei der "versehentlichen" Verwendung von alten DM-Marken dürfte Vorsatz schon schwerer zu unterstellen sein, schliesslich steht die Währungsbezeichnung nicht auf den Briefmarken. Wer aber hunderte von Sendungen mit DM-Briefmarken aufgibt, dürfte kaum aus Versehen handeln. Das gezeigte Päckchen ist offensichtlich in einer Postfiliale abgegeben worden. Wenn der Postkunde einfach behauptet, am Schalter gefragt zu haben, ob das Porto so stimmt, dürfte er aus dem Schneider sein. Im übrigen hat auch die AGB-Kontrolle schlampig gearbeitet, die 220-Pfennig-Marke war natürlich auch ungültig und hätte mit Blaustift eingerahmt worden sein.

Bei dem zweiten Brief habe ich meine Zweifel. Muss ich in Zukunft Nachporto zahlen, wenn die Post in der Sortiermaschine meine schönen Briefmarken zerreisst? Sicher, es handelt sich um einen Maxibrief, und der hätte 2,20 EUR Porto gekostet. Dann hätte aber die Post sich mit 75 Cent + 2 Euro Einziehungsentgelt zufrieden geben müssen.

Die erste Sendung ist ein Grenzfall, bei der zweiten Sendung ist das Strafporto nicht gerechtferigt, es sei denn, der Postkunde hat in der Öffentlichkeit gesagt, "ich frankiere Maxibriefe immer als Grossbriefe, die dämliche Post merkt das nämlich nicht". Dann will der Postkunde nachweislich nicht das vollständige Entgelt entrichten, und der Paragraf greift.
 
DL8AAM Am: 25.01.2016 15:00:41 Gelesen: 33385# 13 @  
@ drmoeller_neuss [#12]

Auch im zweitem Fall kann man ohne weitere Informationen von Seiten einer Privatfirma rechtlich keinen 'anerkannten' Betrugsversuch als bewiesen annehmen und deshalb den Empfänger "bestrafen" (gut der kann die Annahme verweigern, dann zahlt der Absender). Der Versender könnte theoretisch ja auch nur einen Irrtum "begangen" haben. Er hätte eine echte postfrische, fehlverklebte und bisher nicht verwendete Marke abtauen und so verwenden wollen. Das darf er zwar gemäß den AGB der Post nicht (nicht verwendete "unbrauchbare" Marken muss und kann er umtauschen), aber ob hier ein nur ein minder schwerer Irrtum vorliegt dürfte, schwer zu entscheiden sein.

Ein entsprechender Vorsatz gemäß dem Passus "gefälschten und/oder manipulierten Briefmarke frankierte Einzelsendung oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will" kann man nicht ohne weitere Informationen voraussetzen. Die Marke ist ja weder gefälscht, noch manipuliert (abtauen und verkleben dürfte keine Manipulation darstellen, oder? Zumindest ein großens "hmmm"!), noch will er in diesem Fall "nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten". Einen wörtliche Verweis "Betrugsversuch" bzw. auf den § 263 StGB findet man (sicherlich bewusst) nicht in den AGB, den sollte auch nur ein Richter 'rechtsfest' bestätigen. Also wäre das maximal eine reine Vertragsstrafe gemäß AGB und ob die hier greift, dürfte (in meinen Augen) erst einmal zweifelhaft sein. Das wäre bei (selbst) gefälschten oder manipulierten (z.B. ich schreibe vor die 70 Cent eine 1 etc.) eindeutiger.

Gruß
Thomas
 
Journalist Am: 25.01.2016 18:36:12 Gelesen: 33356# 14 @  
@ juni-1848 [#8]
@ Journalist [#10]
@ Paluka [#11]

Zuerst zu Paluka,

es stimmt, ich muß meine Aussage etwas korrigieren, man kann dem zweiten Beleg nicht direkt entnehmen, dass die Marke schon einmal benutzt wurde. Von der benutzen 145 Cent Marke gibt es allerdings Ganzfälschungen zum Schaden der Post - sollte es sich hier um eine solche Marke handeln wären die 31,45 Euro ok - daher an juni-1948 die Frage:

Kannst Du bei dem zweiten Beleg mal die Marke auf ihre Fluoreszenz testen und ob es sich hier eventuell um eine Ganzfälschung handeln könnte ?

@ drmoeller_neuss [#12]

Ja, das auf Seite 31 ist ein Passus den es schon einige Jahre gibt, aber ich wiederhole noch einmal, ich kenne bisher keinen einzigen Fall wo dieser nachweislich korrekt angewendet wurde !

Der obere Beleg von Juni-1948 ist bezüglich der Nachentgelterhebung mit 32,00 Euro auch total falsch angesetzt worden - in beiden Fällen würde ich soetwas nicht annehmen und zurück gehen lassen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit waren hier bei der Nachentgeltberechnung Hilfskräfte im Einsatz, die die AGB nicht richtig verstanden haben - dies soll vereinzelt vorkommen.

Viele Grüße Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 26.01.2016 08:51:12 Gelesen: 33312# 15 @  
@ Journalist [#14]

Im ersten Fall sehe ich den AGB-Paragrafen richtig angewandt, die 100-Pfennig-Marke mit dem Fossil ist manipuliert worden, soweit das auf dem Scan zu sehen ist. Wahrscheinlich wurde ein Stempelfragment "entfernt". Hier kann man schon Vorsatz und Betrug unterstellen, und ein Richter schickt einen Betrüger nicht mit 30 EUR Strafe nach Hause. Es spielt keine Rolle, dass die Marken ungültig sind. Entscheidend ist die Manipulation und damit die Täuschungsabsicht. Hier ist das Nachporto die bessere Alternative.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine Unterfrankatur, da der Brief nur mit 1,45 EUR frankiert ist. Es fehlen zum Maxibrief 115 Cent Porto (*). Hier wird man niemanden Vorsatz nachweisen können. Die "normale" Nachgebühr einschliesslich Einziehungsentgelt fällt aber an.

Off-topic: hier wird das Dilemma der Deutschen Post klar. Vermutlich sind die Sätze für das Strafporto durch die Regulierungsbehörde vorgegeben. Das Einzugsentgelt dürfte nicht kostendeckend sein, das bestätigt meine Erfahrungen, dass Nachporto - selbst bei unfrankierten Sendungen - nicht eingehoben wird.

Mit diesen beiden Sendungen hat die Deutsche Post ihren Zweck erreicht: Die Sendungen werden im Forum gezeigt und diskutiert und haben damit ihre Abschreckungsfunktion erfüllt. Die Frankatur mit ungültigen Marken ist ausserhalb philatelistischen Kreisen kein Thema, welcher Normalbürger hat noch 20 Jahre alte Marken in der Schublade liegen?

Es gibt den ein oder anderen Kunde, der auch einfach zahlt. Dann klingelt die Postkasse. Wenn der Kunde meckert, wird eben das Porto auf das normale Strafporto reduziert (bei der ersten Sendung fehlen 4,20 EUR, bei der zweiten 115 Eurocent)

(*) in früheren Beiträgen bin ich von einem Porto von 220 Eurocent für einen Maxibrief ausgegangen. Der kostet jetzt aber 260 Eurocent.
 
juni-1848 Am: 30.01.2016 02:25:08 Gelesen: 33229# 16 @  
@ Journalist [#14]

Kannst Du bei dem zweiten Beleg mal die Marke auf ihre Fluoreszenz testen und ob es sich hier eventuell um eine Ganzfälschung handeln könnte ?

Gefragt, getan: Die Marke flouresziert nicht gleichmäßig - im Vergleich zu einer postfrischen. Und sie fühlt sich stumpf an. Der Wellenstempel, auf dem Couvert klar und deutlich, erscheint auf der Marke schwach bis fehlend.

@ drmoeller_neuss [#12]

Wir finden in der neuesten Broschüre "Leistungen und Preise" der Deutschen Post auf Seite 31 (in der 2015er Seite 30):

Für eine mit einer gefälschten und/oder manipulierten Briefmarke frankierte Einzelsendung oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will: Einziehungsentgelt bei Fälschung/Manipulation + 30,00 €

In den seit 1.1.16 gültigen "AGB Brief" finden wir hierzu nur diesen Passus:

5 Entgelt

(4) Der Empfänger kann bei unfreien Sendungen das Beförderungsentgelt zuzüglich eines Einziehungsentgelts sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten mit befreiender Wirkung für den Absender bezahlen („Nachentgelt“). Verweigert der Empfänger die vollständige Zahlung offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung. Unabhängig von dem vorgenannten Recht des Empfängers zur Zahlung des Nachentgelts bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.

Der Absender ist zur Zahlung eines erhöhten Einziehungsentgelts verpflichtet, wenn er Leistungen der Deutschen Post in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten.


Kein Hinweis auf "Urkundenfälschung" § 267 StGB[/B] oder "Schadensersatz" § 823 BGB in Verbindung mit "Betrug" § 263 StGB etc. Wie sagte ein Kundendienstleiter der deutschen Post so schön: <<Das ist wie beim "Schwarzfahren". Erwischen wir jemanden, schreckt das erhöhte Einziehungsentgelt in der Regel vor Wiederholung ab.>>

Da hier schon irgendwo der schlaue Spruch Gehör verlangte, die Annahme einer solchen Sendung zu verweigern, anstatt sie anzunehmen, sei erwähnt, dass beide vorgestellten Belege von Bevollmächtigten angenommen wurden, die den Auftrag haben, solche Sendungen unbedingt anzunehmen - sie könnten Fristensachen enthalten!

Zurück zu den beiden vorgestellten Belegen mit erhöhtem Einziehungsentgelt (@ juni-1848 [#8]):

A) Um vorsätzlich Porto zu erschleichen, hatte der Absender des Päckchens
- eine ungültige Marke zu 220 Pfennig verwendet und
- auf den beiden Wertzeichen zu 100 Pf die Jahreszahl überklebt, um Euro-Marken vorzutäuschen.

Ersteres blieb unbemerkt, die Überklebung der Jahreszahlen fiel auf und verursachte berechtigterweise das erhöhte Einziehungsentgelt wegen Manipulation, in der Absicht, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten.

Der Absender erstatte dem Empfänger den Betrag anstandslos mit dem Hinweis, dass schon zwei Sendungen zurückgekommen waren - zu seinem Glück von zwei verschiedenen Boten an aufeinanderfolgenden Tagen bestellt.

B) Der Absender des Maxibriefes (ein "www-Briefmarkenhändler") gab zu, Marken von Käufern als Bezahlung erhalten zu haben, die keine Gummierung mehr aufwiesen.

Die Marke des Maxibriefes trug offensichtlich einen Schutzfilm, der nach Wasserbad und erneutenm Verkleben die Tintenstrahlentwertung ein zweites Mal weitestgehend abwies. Die Marke war also präpariert. Der Händler verwendete sie weiter, klebte sie aber nicht sorgfältig auf. Nur ein Klacks Kleber in die Mitte der Marke, so dass sie umklappte und etwas abriss. Nur deshalb fielen die Wiederverwendung und in der Folge auch die "Beschichtung" der Marke auf.
Also auch hier die Absicht des Absenders, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten.

Der Absender zeigte sich jedoch uneinsichtig gegenüber der Schadenersatzforderung des Empfängers, der das erhöhte Einziehungsentgelt bezahlt hatte, und forderte eine "postalische Quittung". Schließlich könne der Absender ja diese Nachnahme "manipuliert" haben und der Blaustift "1,45" ein blaue "3" vorangesetzt haben.

Der Empfänger sah aber rein zufällig, dass besagter Händler über einen zweiten Account aus der Kategorie "gültige Frankaturware" höchstpersönlich "ungestempelte Frankaturware ohne Gummi" ersteigert hatte.

Die dreiste Forderung nach einer Quittung warf bei mir die Frage auf, wie derlei Sendungen nun tatsächlich von der Deutschen Post behandelt würden. Auch hier half ein Abteilungsleiter des Kundenservice weiter:

1. Falls nicht schon bei der Schalteraufgabe in der Agentur die Manipulation auffällt, wird die Sendung mit Blaustift taxiert und mit "Nachentgelt"-Stmpel oder - falls noch vorhanden - mit dem blauen Label "Achtung Nachentgelt" versehen. Aktuell wird in mehreren Agenturen/Briefzentren ein neues Codelabel in Dreiecksform getestet, das mit einem Handscanner ausgelesen werden kann.*

2. Der Bote händigt die Sendung aus, falls der Empfänger die vollständige Nachgebühr bezahlt.

3. Nur ein Teil der Postboten verfügt über die technische Möglichkeit, über den Nachgebührbetrag einen Quittung zu erstellen. Wer dennoch eine Quittung benötigt, lasse die Sendung in die Abholfiliale zurückgehen und hole sie dort später ab - samt Quittung.

4. Wird die Nachgebühr nicht bezahlt, geht die Sendung zurück an den Absender.

5. In der Regel reicht das Couvert mit den Nachgebühr-Stempel oder -Label als steuerlicher Beleg (Betriebsausgabe).

6. Wer nachträglich eine Quittung benötigt, scanne die Sendung ein und rufe den "Kundenservice Brief" (0228 5500 5500) an. Nach entsprechendem Mailverkehr wird dann eine nachträgliche Quittung erstellt.

7. Eine solche Quittung enthält immer den Zusatz "Zweitschrift" oder "Doppel", damit der Empfänger nicht doppelt beim Finanzamt abkassiert: 1. mit dem Couvert und 2. mit der Quittung.

8. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Nachgebühr fälschlicherweise erhoben wurde, wird analog zu 6. der erhobene Betrag GROßZÜGIG in Postwertzeichen erstattet.

Dazu bedarf es NUR eines Anrufes - ohne den obligatorischen "Antrag in dreifacher Ausfertigung". Hört, hört! Ein Lichtblitz in der Servicewüste!
Hier gebe ich Ulrich (@ drmoeller_neuss [#12])und Thomas (@ DL8AAM [#13]) Recht: Die Post scheut sich, den Betrug § 263 StGB weiter zu verfolgen.

Erstaunlich ist Folgendes:

- Von den vier in Münster angerufenen Abhol-Postagenturen wusste keine von diesem "erhöhten Einziehungsentgelt bei Fälschung/Manipulation" Ferner wussten sie nicht, dass sie auf Verlangen eine Quittung für erhaltene Nachgebühren ausstellen müssen.

- Das gleiche gilt für alle fünf Vertretungspostboten, denen ich in 2015 bei der Entgegennahme von Einschreiben hierzu auf den Zahn fühlte. Einzig der Stammpostbote war umfassend informiert und technisch aufgerüstet.

* Wer kann hier einen solchen Nachgebühr-Beleg mit dem neuen in der Testphase befindlichen Code-Label in Dreiecksform zeigen?

Sammlergruß, Werner

PS: Mögen diese beiden Belege allen Nachahmern eine Mahnung sein.
 
Nachtreter Am: 30.01.2016 13:58:07 Gelesen: 33181# 17 @  
@ juni-1848 [#16]

Siehe Beitrag 87 und 91 von Jürgen / Journalist:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=116806

Grüße

Nachtreter
 
Heiko.Joe.Nagengast Am: 05.02.2016 19:34:03 Gelesen: 31997# 18 @  
Zu diesem Thema kann ich einiges sagen.

Zum in [#1] gezeigten Beleg vorab:

Der Stempel "79098 Freiburg 1 zq" wurde nie in der Freiburger Hauptpost "79098 Freiburg 1" verwendet, sondern ausschließlich in der Agentur 79110 Freiburg 24 Mooswald in der Elsässer Straße, seit deren Bestehen ab ca. Ende der 90er, bis er, jedenfalls vor dem 20.September 2003, wahrscheinlich bei der Umstellung der Agentur auf Zora, zunächst durch den Stempel "79110 Freiburg-Mooswald zq" ersetzt wurde (inzwischen wieder durch anderen ersetzt).

In der Anfangszeit der Agenturen wurden diese nicht wie heute von filialunabhängigen Gebietsleitern (GL) betreut, sondern meist vom nächstgelegenen (Haupt-)Postamt, daher war auf dem Stempel meist die Postleitzahl dieses Postamts und nicht die des Gebiets, in dem die jeweilige Agentur tatsächlich liegt. Während Ämter i.d.r. die Unterscheidungsbuchstaben a, b, c... hatten und haben, hatte damals die erste Agentur die diesem Amt untergeordnet eigenrichtet wurde, zz, die zweite zy, die dritte zx usw. Erst später ging man wieder zur numerischen Numerierung über, zwischenzeitlich wurden auch die Stadtteilnamen mit Bindestrich verwendet. Alle bisher verwendeten Muster sind aber örtlich teilweise heute noch in Betrieb, insbesondere bei schon 15 Jahre und länger bestehenden Agenturen, einzelne führen sogar noch einen Stempel, der schon im Vorläuferpostamt in Betrieb war.

Da ich von den 14.000 Poststellen der BRD schon etwa 12.000 persönlich zu Stempelsammelzwecken besucht habe, weiß ich darüber recht gut Bescheid.

Zum Aufkleber: In der Anfangszeit der Agenturen wurden diese häufig mit teilweise unorthodoxen Provisorien ausgestattet, häufig kam es auch vor, daß bei vom Postagenturbetreiber dem postamtlichen Betreuer aufgezeigten Problemstellungen, letzterer irgendwelche eigenmächtigen zweckmäßigen Lösungen bereitgestellt oder empfohlen hatte. So könnte dieser Aufkleber entstanden sein. Vielleicht auch eigenmächtig durch den Agenturbetreiber. Es handelt sich aber um keinen amtlichen Unfrei-Vermerk, sondern einen Aufkleber wie ihn jeder selber fertigen kann, ebenso könnte man auch "unfrei" oder "Gebühr/Entgelt zahlt Empfänger" von Hand draufschreiben, in beiden Fällen wird die Post dann das Entgelt zuzüglich des Einziehungsentgeltes beim Empfänger einheben.

In den Postämtern war früher (teilwiese heute noch) an jedem Schalter neben anderen auch ein Gummistempel "Gebühr bzw. Entgelt zahlt Empfänger" vorhanden. Da bei der Schließung des Postamts Freiburg 24 wohl dieser Stempel neben anderen ausgemustert und nicht mit in die Agentur übernommen wurde, wußte man sich dort offenbar nicht zu helfen, vielleicht glaubte man dort auch, daß handschriftliche Vermerke in Bezug auf Unfrei-Versand nicht zulässig seien. Infolgedessen fabrizierte man diesen Aufkleber in Maschinenschrift. Ich hätte ihn auch eher als (zulässiges) Produkt des Absenders angesehen, was aber vom Hochlader verneint wurde.

Erwähnenswert sei noch, daß bei Standard-Antwortsendungen mit dem Vermerk "Antwort" oder "Werbeantwort" über der Zieladresse zeitweise lediglich 5 statt 51c Einziehungsentgelt fällig waren, sofern der Adressat nicht am Mengeneinziehungsverfahren teilnahm. Heute nennt sich das "Premiumadress" und ist komplizierter zu verstehen. Die abgebildete Sendung ist aber keine Standardsendung.

Zu [#7]:

Als fleißiger Firmen- und Behörden-Altpapiertonnendurchwühler sind mir diese blauen Picker natürlich auch nicht entgangen. Jahrelang fiel (und fällt) mir auf, daß mit blauer Wachs-/Ölkreide angebrachte Austaxierungen von Zustellerseite zumeist ignoriert werden und derart belastete Sendungen einfach ohne zu kassieren in die Hausbriefkästen geworfen wurden/werden. Der Grund dafür liegt darin, daß das ordnungsgemäßige Abfertigen der Nachgebührensendungen schlicht einen enormen Zusatz-Arbeitsaufwand für das Zustellpersonal darstellt. Die Zusteller arbeiten sechs Tage die Woche, zu ungünstigen Zeiten (sechsmal die Woche bereits um 6 Uhr nachts/morgens im ZSP sein!) und bei Wind und Wetter, sie machen einen Knochenjob.

Da ist man nicht unbedingt gewillt, Vorgänge, die nicht auffallen, wenn sie nicht gemacht werden, vorschriftsgemäß zu machen. Es gibt in jedem ZSP eine ZuKa (Zustellerkasse), über die die eingezogenen Entgelte abgerechnet werden, dies geschieht meines Wissens nach nach wie vor manuell und jeder Zusteller, der auf seiner Tour eine oder mehrere Nachgebührensendungen ordnungsgemäß abgefertigt und zugestellt hat, muß die eingenommenen Beträge dort einpflegen.

Hinzukommt, daß viele Adressaten zu Uhrzeiten, zu denen die Zusteller unterwegs sind, entweder in der Heia oder auf Schule, Arbeit oder verreist sind, also jedesmal das schon vom Einschreiben bekannte "Klingeln und Warten" zusätzlich fällig wird. Alles Faktoren, die gegen das ordnungsgemäße Austaxieren und Einheben sprechen. Die Post wollte dem nun entgegenwirken, indem sie, vergleichbar dem früher üblichen roten Rahmenstempel "Nachgebühr", diese dunkelblauen Streifen einführte. Ob diese nur in den Briefzentren, oder auch in den Zustellstützpunkten beim Entdecken einer mangelhaft frankierten Sendung Verwendung fanden und finden, sei jetzt mal dahingestellt. Früher, in Zeiten vor Facebook, Email, SMS und Apfel Äpp, gehörte die Kenntnis der wichtigsten Postgebühren ja mal zur Allgemeinbildung und jeder Hauptschüler hätte erkannt, wenn ein Brief unterfrankiert war, noch dazu wenn er später als Zusteller dienstlich damit zu tun hatte. Heute hingegen ist das nicht mehr so, viele vor allem in den Sommerferien anzutreffenden jungen Aushilfszusteller kennen sich damit überhaupt nicht aus, und gehen, wenn sie dann doch mal selbst einen Brief schreiben müssen, Oma ihr 80. Geburtstag usw., dann an den Schalter und zahlen bar, was verlangt wird, ohne sich darüber weiter Gedanken zu machen oder sich gar den Betrag für die nahe Zukunft zu merken. Daß die dunkelblauen Streifen wieder in der Abschaffung begriffen sind, ist mir noch nicht bekannt.

Wahrscheinlich erzielten sie keine Besserung im Einzugsverhalten der Zusteller, noch dazu sind sie schwarz auf dunkelblau in miesem Kontrast gefertigt und nicht so gut lesbar.

Zu [#8] oberer Beleg:

Der Postkunde hat sich mit dem mühseligen Überkleben der Jahreszahlen der linken Sondermarken stümperhaft angestellt. Warum er, wenn er wohl wußte, daß diese DM-Marken sind und nicht mehr gelten, sie nicht seitlich 2 mm übereinandergeklebt hätte, sodaß jeweils die Nachbarmarke die Jahreszahl überdeckt, ist mir ein Rätsel. Er hat wohl darauf gepokert, daß die mit seiner Sendung Postmitarbeiter nicht genau hinschauen - oder erst nach 2002 (Euroeinführung) bei der Post angefangen haben und nicht alle Marken kennen, die seither und davor erschienen sind. (Es sei erwähnt, daß zu Bundespostzeiten an jedem(!) Schalter ein dicker Ringbuchordner "Amtliches Verzeichnis der gültigen Postwertzeichen" vorlag, der bei jeder Neuausgabe nachgetragen wurde - heute auch nicht mehr der Fall). Wenn schon der mit seiner Sendung betraute Postler bei den mm-groß überklebten Jahreszahlen so genau hingeschaut hat und sich offenbar auskennt, ist es mir ein Rätsel, warum er die 220er Dauermarke in DM rechts nicht bemerkt hat. Das Wegkratzen von schwachen, nur auf den Rand getroffenen Stempelfragmenten, ist allerdings auch jenseits von Sammlerkreisen ein beliebtes Beschiß-Instrument. Vermutlich wird dem Postler nur ebendies aufgefallen sein - nicht aber die Tatsache, daß es sich um DM-Marken handelt, noch die Tatsache, daß der Kunde die Jahreszahlen überklebt hat. Er hat dann die Sendung wegen "mutwilligen Schwarzfahrens" mit 30 Euros belastet - was übrigens schon seit Jahren so in der Postgebührenordnung drinsteht - es wird nur fast nie angewandt, da es dem Kunden bzw. Empfänger auch nur schwer zu vermitteln wäre, da es ein Vielfaches des erwarteten Entgeltes darstellt.

Daß die Post aber eine solche Regelung hat, verwundert aber insofern nicht, da doch die Briefmarke gewissermaßen die "Fahrkarte für den Brief" darstellt - nämlich den Beleg über vorab bezahlte Beförderungsleistungen, also genau wie die Fahrkarte beim Bus- und Bahnfahren, wo man bei mutwilligem Nicht- oder Teilweiseentrichten des Fahrpreises (vulgo Schwarzfahren) heute schon 60 Euros zahlt. Es wäre interessant, was die Post macht, wenn sowohl Empfänger als auch nach Rücklauf Absender sich weigern, diesen 30 Euro Strafzuschlag zu zahlen, gleichwohl letzterer aber anbietet, das fehlende Entgelt plus normales Einziehungsentgelt zu zahlen. Es wäre einen Versuch wert, ob die Post wegen so einer Lappalie vor Gericht zieht. Wahrscheinlich aus zwei Gründen nicht, und zwar zum einen wegen der damit verbundenen immensen Bürokratie, die der Post deutlich höheren Personalaufwand bereiten würde als die eventuell erstrittenen 30 Euros, und zum anderen wegen der anfallenden Gerichtskosten, da es sich ja um einen Zivilprozess handelt ("Forderungsklage Deutsche Post AG ./. N.N., Streitwert 30 Euros", nach Inverzugsetzen mittels Mahnung und zweiter Mahnung).

Alternativ bestünde die Möglichkeit, Strafantrag wegen Betrugs, ersatzweise Erschleichens von Leistungen, zu stellen, um den "Täter" von einer Wiederholung abzuschrecken. Doch davon hat die Post primär nichts, auch nicht die 30 Euros, und obengenannter Bürokratieaufwand fällt aber trotzdem an. Hat jemand Erfahrung mit der Verweigerung, diese 30 Euros zu zahlen?

Zu [#8] unterer Beleg:

Zum Zeitpunkt der Einlieferung kostete Ein Maxibrief 2,40 Euros, unabhängig davon, daß er evtl. erst in einer ein paar Tage später eingetretenen Phase einer neuen Gebrührenordnung (ab 1.1.16: 2,60 Euros) zugestellt wird! Beim Austaxieren ist die zum Zeitpunkt der Einlieferung - hier: 28.12.15 - gültige Gebührenordnung anzuwenden. Da nur 1,45 Euros aufgeklebt wurden, fehlen 95c. Diese hätten zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt Einzugsgebühr von 51c, also insgesamt 1,46 Euros, austaxiert werden müssen.

Mutwilligkeit kann man dem Kunden nicht anlasten, denn die wenigsten haben eine grammgenaue Waage und die offizielle gelbe Maßschablone zu Hause! Vielleicht wog der Brief nur ein paar Gramm zuviel oder war nur ein paar mm zu groß, das ist auf dem Bild nicht ersichtlich.

Die Marke hat aber offensichtlich schonmal woanders geklebt und ist zum einen schlecht abgelöst worden (Selbstklebemarken müssen deutlich länger im Wasser bleiben als Naßklebende)und zum anderen hat sich der Kunde nicht die Mühe gemacht, sie sorgfältig mit einem Klebestift aufzukleben, sondern wohl einen Tropfen Uhu in die Mitte gesetzt nach dem Motto Wird schon halten. Da die Marke aber zum Zeitpunkt des Ablösens und Aufklebens keinen Stempel trug, kann der Kunde davon ausgehen, daß die Marke unbenutzt ist, wo auch immer er sie herhaben mag. Sie kann ja tatsächlich fehlverklebt worden sein, z.B. trifft man auf dem Weg zur Post plötzlich den Adressaten und übergibt ihm die Sendung persönlich. Oder der frankierte und adressierte Umschlag verdirbt durch Regeneinwirkung und man verwendet einen neuen etc. Leider stellt die Postordnung den Kunden in die Beweislast, daß die Marke tatsächlich unbenutzt ist, diesen Beweis wird aber kaum ein Kunde zu führen in der Lage sein. Ich sehe es vielmehr so, daß nur eine Marke mit Stempel oder Stempelfragment definitiv gebraucht ist. Denn ein anderer Passus in der Postordnung sagt, daß die Post alle gültigen Marken die auf einer Sendung kleben und gemeinhin die Frankatur darstellen, stempeln muß. Dies war schon von Sir Rowland Hill bei Erfindung der Briefmarke so vorgesehen und ist in den Postordnungen aller UPU-Mitgliedspostverwaltungen sinngemäß kodifiziert. Unterbleibt die Stempelung einer Sendung ganz oder teilweise im gesamten Beförderungsprozeß von der Einlieferung bis zur Zustellung, aufgrund technischer Gebrechen, menschlichen Versagens oder warum auch immer, muß die Post mit dem Risiko leben, daß der Empfänger, Altpapierwühler, Aufkäufer oder wer auch immer, die betroffene(n) Marke(n) erneut verwendet. Das bloße Fehlen der Gummierung reicht nicht aus, um zu beweisen, daß die Marke benutzt ist. Auf dem Frankaturware-Markt werden sowohl voll postfrische Überbestände gehandelt, meist mit geringem Abschlag, als auch "ungebraucht ohne Gummierung", mit meist höherem Abschlag. Händler, aber auch Privatleute mit hohem Postversandaufkommen, kaufen da gerne ein. Derartige Angebote finden sich auf fast jedem Tauschtag, auf Messen, auf Ebay etc. und Händler sowie einige private Tauschtagsanbieter nehmen beim Erwerb anderer Sammlermarken oder Zubehörs fast immer Frankaturware in Zahlung, mit und ohne Gummierung. Ich selbst habe in meinem Frankiervorrat neben postfrischen stets auch ungummierte Marken, deren Herkunft ich nicht immer zurückverfolgen kann und verfahre stets nach dem Grundsatz "ohne Stempel = ungebraucht", denn das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Ich muß allerdings sagen, daß die Post vor zwei oder drei Jahren die Floreszenz der Marken ändern ließ oder die Maschinen sensibler eingestellt hat: Vor allem die Tintenstrahlmaschinen, mit denen vor allem die 145er Großbriefe entwertet werden, erkennen neuerdings, wenn eine Marke schonmal im Wasser lag, weil dabei offenbar die Fluoreszenz geschädigt wird. Solche Sendungen wirft die Maschine im Briefzentrum dann zusammen mit den nicht maschinenlesbar beschrifteten Sendungen aus. Sie werden dann mit dem Wellenstempel der nach wie vor auf Maxibriefen Anwendung findet, bzw. am hinteren Tisch mit dem Hammerstempel (Standard- und Kompaktbriefe) gestempelt. Ich weiß das daher, weil Marken die bei genauerem Hinsehen mit Hilfsmitteln (Klebestift etc.) aufgeklebt wurden und aufgrund der etwas rauheren Oberfläche offenbar schonmal im Wasser waren, nie mit dem Tintenstrahler (Großbriefe) oder Maschinenstempel (Standard- und Kompaktbriefe) entwerten werden - sofern nicht mindestens eine "frische" Marke zur Frankatur gehört. Besteht bei einem Großbrief die Frankatur sowohl aus frischen als auch aus gewässerten Marken, "übersieht" der Tintenstrahler regelmäßig die gewässerten und bestrahlt nur die frischen Marken, wirft sie jedoch nicht zur manuellen Bearbeitung aus. Die Sendung kommt dann teilentwertet beim Empfänger an oder wird im ZSP noch mit dem Gummistempel "Nachträglich entwertet" fertiggestempelt.

Ich empfehle daher jedem, der gewässerte Marken in seinen Frankaturen (mit-)verwendet, die Sendungen am Schalter aufzuliefern und direkt mit dem Tagesstempel stempeln zu lassen. Als Sammler sollte man das ohnehin tun. Ich selbst liefere meine Sendungen auch stets am Schalter ein, meistens in Postagenturen, die mich das Stempeln meist auch selber vornehmen lassen. So habe ich immer philatelistische Qualität, saubere Vollstempel. Denn persönlich bekannte Empfänger heben mir die Marken auf, und so komme ich an die für meine Bund-gestempelt-Sammlung benötigten Jugend-, Sportzuschlagsmarken, Blockausgaben und andere die man nicht so häufig in Altpapieren findet.

Sendungen die bereits bei der Einlieferung am Schalter gestempelt wurden, passieren i.d.r. im Briefzentrum nicht die Stempelmaschine (sofern sie bei der Einlieferung in eine gelbe Kiste mit "Gestempelt"-Fähnchen kamen!)und unterliegen auch nicht Kontrollen der ESi (Entgeltsicherung), außer Bücher- und Warensendungen, die gemäß Postordnung zu Entgeltprüfzwecken geöffnet werden dürfen und deshalb vom Absender nur lose mit Messingklämmerle zu verschließen, aber keinesfalls zuzukleben sind. Auch Sendungen, bei denen ich die Marken garantiert nicht zurückkriege, zb. Stromzählerstandsmeldungen, Bestellungen, Gewinnspielteilnahmen etc. liefere ich immer am Schalter unter sauberster Stempelung ein, denn man weiß ja nie, ob die Marke nicht doch noch (über Umwege) bei einem Sammler landet.

Was die ESi angeht: Im nicht öffentlich zugänglichen Bereich der Briefzentren hängt oft ein Organigramm, auf dem dargestellt ist, wer für was zuständig ist, samt Hierarchie. Im BZ 79 in Freiburg beispielsweise sind allein zwei Mitarbeiter mit den ESi-Aufgaben betraut. Sie arbeiten aber regulär in anderen Bereichen und machen nur dann, wenn sie dort gerade nichts zu tun haben, ESi-Kontrollen. Da wird dann schonmal nachgewogen oder beim Maschinenauswurf als unlesbar aussortierte Sendungen genauer angesehen. Wenn man aber bemerkt, daß die Post pro Tag 70 Millionen Briefsendungen befördert und weniger als 100 Briefzentren hat, können Sie sich ausrechnen, wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, daß eine eventuell fehlerhaft oder getrickst frankierte Sendung in der ESi hängen bleibt und womöglich mit 30 Euros belastet wird. Der ideelle Sammlerwert einer mit 30 Euros belasteten Sendung samt zugehöriger (Zora-)Quittung, daß das hohe Nachentgelt auch wirklich bezahlt wurde, dürfte deutlich höher sein. Ich selbst habe bis heute noch nie einen solchen Umschlag in den Händen gehabt.

Ich gehe aber inzwischen davon aus, daß das genaue Betrachten und manuelle Nachbarbeiten ALLER unzureichend frankierter oder unzureichend gestempelter Sendungen mehr Personalaufwand verursachen würde, als das auf diesem Wege eingetriebene Entgelt einbringen würde - und daß das Durchrutschen einzelner teil- oder ungestempelter Sendungen unter Inkaufnahme einer möglichen erneuten Verwendung der Marke(n) vonseiten des Empfängers oder nachfolgender Besitzer bei der Postgebührenplanung bereits einkalkuliert ist. Zugeben würde das vonseiten der Post aber niemand.

Mit den Tintenstrahlern, die zur Entwertung der Großbriefe hauptsächlich zum Einsatz kommen, hat sich die Post aber selbst ein Ei gelegt: Insbesondere selbstklebende Marken haben, sofern sie noch nicht im Wasser waren, eine Oberfläche, auf der der Tintenstrahl nicht so gut hält, vor allem in den dunkleren Bereichen und solange der Tintenstrahl noch recht frisch ist. Wischt man mit dem nassen Finger drüber, ist von dem Tintenstrahl oftmals nichts oder fast nichts mehr zu sehen ("Zewa-Effekt"). Nur im weißen Bereich der Marke ist der Tintenstrahl einigermaßen stabil. Da die Post aber leider - im Gegensatz zu Bundespostzeiten - heute fast nur noch Marken emittiert, bei denen das Bild, statt eines rechteckigen Randes und weißer Zähnung, zumindest an drei Seiten bis auf die Zähnung rausläuft, kommt es oft vor, daß die Tintenstrahlentwertung nicht im weißen Bereich auftrifft und somit (fast) vollständig wegwischbar ist.

Das trifft zumindest auf die selbstklebenden Varianten einzelner Ausgaben zu. Insbesondere erwähnt sei hier die 145er Pöppelmann, die auf dem Beleg unter [#8] verwendete Seestück (Gerhard Richter), insbesondere aber auf die dunkelbraune 145er Heuß Sondermarke, auf die überwiegend herbstlich braune 145er Deutsche Buchenwälder sowie die 55er Sixtinische Kapelle und die grünen 62er Asterix und Obelix.

Die Post täte gut daran, den Marken wieder ein Gesicht wie früher zu geben, also die Bilder nicht bis auf die Zähnung rauslaufenzulassen, sondern ihnen einen Rahmen geben, innerhalb desselben das ganze Motiv unterkommt, ob der Rahmen nur grafisch dargestellt ist oder nicht, die Zähnung sollte unbedingt weiß bleiben. (Ausnahmen kann man immer machen, wie zb. 1990 beim Block 1 Jahr Mauerfall, bei dessen Einzelmarken der deutsche Regenbogen über die Zähnung durchläuft, das war da ästhetisch erforderlich, man beachte, daß die Bogenvariante dieser Ausgabe aber keinen durchlaufenden Regenbogen hat.)

Das ist zum einen schöner, und zum anderen würde man tintenstrahlentwertete Marken immer als entwertet erkennen, ein erneutes Verwenden nach Wegwischen ist dann nicht mehr möglich. Ich denke, daß die technische Abteilung sich längst mit dieser Problematik befaßt. Möglich wäre beispielsweise auch, daß die Oberfläche der selbstklebenden Marken rauher gemacht wird, vergleichbar den naßklebenden, oder eine stärkere Tintenstrahlfarbe zum Einsatz kommt.
 
Tech-Nick Am: 06.02.2016 01:59:16 Gelesen: 31951# 19 @  
@ Heiko.Joe.Nagengast [#18]

Ich muß allerdings sagen, daß die Post vor zwei oder drei Jahren die Floreszenz der Marken ändern ließ oder die Maschinen sensibler eingestellt hat: Vor allem die Tintenstrahlmaschinen, mit denen vor allem die 145er Großbriefe entwertet werden, erkennen neuerdings, wenn eine Marke schonmal im Wasser lag, weil dabei offenbar die Fluoreszenz geschädigt wird. Solche Sendungen wirft die Maschine im Briefzentrum dann zusammen mit den nicht maschinenlesbar beschrifteten Sendungen aus. Sie werden dann mit dem Wellenstempel der nach wie vor auf Maxibriefen Anwendung findet, bzw. am hinteren Tisch mit dem Hammerstempel (Standard- und Kompaktbriefe) gestempelt. Ich weiß das daher, weil Marken die bei genauerem Hinsehen mit Hilfsmitteln (Klebestift etc.) aufgeklebt wurden und aufgrund der etwas rauheren Oberfläche offenbar schonmal im Wasser waren, nie mit dem Tintenstrahler (Großbriefe) oder Maschinenstempel (Standard- und Kompaktbriefe) entwerten werden - sofern nicht mindestens eine "frische" Marke zur Frankatur gehört. Besteht bei einem Großbrief die Frankatur sowohl aus frischen als auch aus gewässerten Marken, "übersieht" der Tintenstrahler regelmäßig die gewässerten und bestrahlt nur die frischen Marken, wirft sie jedoch nicht zur manuellen Bearbeitung aus.

Das kann ich so nicht bestätigen, denn in der Großbriefsortieranlage werden die Briefmarken nur mittels einer Kamera "erkannt". Und der ist die Fluoreszenz völlig wurscht.

VG
Tech-Nick
 
juni-1848 Am: 07.02.2016 12:23:55 Gelesen: 31721# 20 @  
@ Heiko.Joe.Nagengast [#18]
@ juni-1848 [#8]

Danke, Heiko, für die ausführliche Würdigung der beiden Belege zum " Einziehungsentgelt bei Fälschung/Manipulation"

Alternativ bestünde die Möglichkeit, Strafantrag wegen Betrugs, ersatzweise Erschleichens von Leistungen, zu stellen, um den "Täter" von einer Wiederholung abzuschrecken. Doch davon hat die Post primär nichts, auch nicht die 30 Euros, und obengenannter Bürokratieaufwand fällt aber trotzdem an.

Hat jemand Erfahrung mit der Verweigerung, diese 30 Euros zu zahlen?


Ein Sammlerfreund frankiert mit den Sonder- und Zuschlagsmarken, die er auf Tauschtagen erbeutet. Reichlich erstaunt schaute er mich an, als ich ihn fragte, ob denn die abgelösten Marken ohne Gummi noch frankiert werden dürfen. Seine Meinung: Da sie nicht mehr postfrisch sind, werden sie auch nicht gesammelt, können also nur noch aufgebraucht werden.

Diese Meinung wurde Silvester 2015 erschüttert: Als Gag hatte er mehrere großformatige Kartonausschnitte (Porto 1,45 EUR), ehemals Warenumverpackung mit Weihnachtswerbung, versendet. Frankiert hatte er eine dieser Sendungen mit postfrischen 10 und 20 ct Blumen, 3 ct Ergänzung und einer ungestempelten (abgelösten) DM/EUR-Marke zu 1,12 EUR. Letztere trug am rechten Rand noch einen Klebestreifen (Tesafilm). Die Marken wurden sowohl in der Agentur mit Handstempel als auch maschinell mit der "Welle" entwertet.

Erst nachträglich wurde die 1,12er blau umkreist, ergänzt durch zwei Blaustiftpfeile oben und unten, die auf den Tesastreifen hinwiesen. Die Karte wurde dem Absender OHNE Nachentgelt-Label oder -Stempel vorgezeigt - und der Bote hatte ein technisches Gerät dabei, mit dem er für das Einziehungsentgelt einen "Kassenzettel" hätte ausdrucken können.

Da der Weihnachtsgruß nun eh nicht mehr seinen Zweck erfüllen konnte, lehnte der Absender die Zahlung und die Rücknahme ab. Überraschenderweise nahm der Bote die Sendung wieder mit. Diese Sendung wurde also werde dem Empfänger noch dem Absender ausgehändigt. Auch hat der Absender seitdem nichts mehr von dieser Sendung gehört.

Ob dieses Vorgehen den AGB-Brief entspricht, mögen andere an dieser Stelle diskutieren.

Die Zahlung verweigern, konnte also bisher erfolgreich sein, wenn Empfänger und Absender wissen, dass der Inhalt "belanglos" ist. Lässt aber ein erboster Sammler, der eine "Rarität" als Schnäppchen erbeutet hat, diese mit Einziehungsentgelt belastete Sendung zurückgehen, könnte das Schnäppchen verlorengehen, wenn auch der Absender sich verweigert. Folge: Der Empfänger erhält statt seiner Rarität nur den Schäppchen-Kaufpreis plus Versandkosten vom Verkäufer zurück.

Der Empfänger steckt hier genauso in der Bedrouille wie jene Empfänger, die sicher wissen, dass ein solcher Brief etwas Wichtiges/Eiliges/Terminsachen beinhaltet.

In solchen Fällen würde ich persönlich in Vorleistung gehen und den Absender anschließend in die Pflicht nehmen! Stellt sich nachträglich sogar heraus, das Einziehungsentgelt war nicht berechtigt, bleibt die telefonische Reklamation bei der Post samt Erstattung: (siehe @ juni-1848 [#8]: 8. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Nachgebühr fälschlicherweise erhoben wurde, wird analog zu 6. der erhobene Betrag GROßZÜGIG in Postwertzeichen erstattet.)

Abschließend stelle ich mir die Frage, ob ein "Verkäufer" sich seine Sammlerkunden vergraulen möchte, indem er "verfälschte/manipulierte" Marken zur Frankatur verwendet?

Stellt er dann auch noch die Versandkosten dem Käufer in Rechnung, ist das aus Käufersicht nichts anderes als BETRUG!
*

Besteht bei einem Großbrief die Frankatur sowohl aus frischen als auch aus gewässerten Marken, "übersieht" der Tintenstrahler regelmäßig die gewässerten und bestrahlt nur die frischen Marken, wirft sie jedoch nicht zur manuellen Bearbeitung aus. Die Sendung kommt dann teilentwertet beim Empfänger an oder wird im ZSP noch mit dem Gummistempel "Nachträglich entwertet" fertiggestempelt.

Einen Poststellen-Mitarbeiter eines größeren Münsteraner "Dienstleisters" habe ich gebeten, die Briefe auf die Seite zu legen, bei denen die Frankatur nicht vollständig entwertet wurde. Die Beute nur der Posteingänge zweier Tage zählte 51 Briefe, davon nur 11 Standardgröße aus 7 VERSCHIEDENEN Briefzentren Bei der Standardgröße erwischte der Maschinenstempel schlichtweg nicht alle Marken. Das gleiche auf den Großformaten mit der "Tintenstrahl-Welle". Und ganz sicher macht sich kein "Gutachter", "Anwalt" etc. die Mühe, Kleinstwerte wieder zu verwenden oder wie in zwei Fällen Selbstklebende mit anhängendem Teilrand (weil nicht richtig "durchgestanzt") abzulösen und mühsam wieder mit anhängendem Teilrand aufzukleben...

Ferner durfte ich die Frankatur-Ausschnitte mitnehmen, habe die Marken beim Frühstück abgelöst und stellte fest: Keine Selbstklebende war wiederverwendet und bei den länger im Wasser liegenden verfärbte sich der "weiße Rand" bräunlich vom Papier des Couverts.

@ Tech-Nick [#19]

Das kann ich so nicht bestätigen, denn in der Großbriefsortieranlage werden die Briefmarken nur mittels einer Kamera "erkannt". Und der ist die Fluoreszenz völlig wurscht.

Da muss ich Tech-Nick Recht geben. Der zweite in Beitrag von juni-1848 [#8] gezeigte Beleg wurde trotz durch manipulierter Oberfläche schwächelnder Fluoreszens von der maschinellen Welle entwertet. Auch hier im regionalen Briefzentrum wurde (Stand Mai 2014) noch mit Kamera gearbeitet.

Mit den neuen "codierten" und damit auslesbaren Labels (siehe Nachtreter [#17]: [http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=116806] erhofft sich die Post im stillen Kämmerlein, die zahlreichen bisher nicht eingehobenen Nachgebühren mit Hilfe technischer Ausrüstung der Boten und folglich einfacher Abrechnung per Knopfdruck nach einem Botentag doch noch zu vergolden... Aber das ist Zukunftsmusik.

Sammlergruß, Werner

* Liebe Sammler, wenn ihr schon das Wiederverwenden Ungestempelter/Abgelöster als Kavaliersdelikt betrachtet, dann verwendet bitte untereinander wenigstens keine "manipulierten oder verfälschten" Briefmarken, gelle?

Es sei denn, Ihr braucht das 30-EUR-Einziehungsentgelt beleghaft als Eyecatcher für Eure nächste Ausstellungssammlung ;-)))
 
Freiburger Am: 10.02.2016 13:33:40 Gelesen: 31113# 21 @  
Als Heimatsammler Freiburg habe ich eine umfangreiche Sammlung u.a. Nachgebühr-Belege. Der Aufkleber ist garantiert nicht von der Post, sondern rein private Natur. Der Hinweis ein Verwandter hätte den Brief in Briefkasten geworfen dürfte ebenfalls unzutreffend sein. Der Stempel "Freiburg 1, UB: zq" wurde vom Postamt in der Elsässer Straße verwendet, das garantiert nicht für die Bearbeitung der Postsendungen aus Briefkästen zuständig war.

J.W.
 
briefefan (RIP) Am: 11.02.2016 00:22:04 Gelesen: 30987# 22 @  
Wo genau und konkret steht eigentlich in den AGB oder Preislisten der Post, dass eine schon einmal aufgeklebt gewesene Briefmarke ungültig ist, auch wenn sie nicht durch Stempel oder Durchstreichen entwertet wurde? Die Frage konnte mir bisher niemand beantworten, und ich habe bisher keine derartige Bestimmung der Post gefunden.

Grüße von briefefan.
 
juni-1848 Am: 22.02.2016 22:03:20 Gelesen: 30672# 23 @  
@ briefefan [#22]

Hallo Wolfgang,

in der Tat habe ich mir - und dem Kundenservice der deutschen Post - genau diese Frage gestellt. Vom Kundenservice der Deutschen Post erhielt ich auf "Nachbohren" keine befriedigende Auskunft. Auf eine schriftliche Antwort warte ich seit mehr als 6 Wochen vergebens.

Derweil suche ich in unserem Dachverband unter tausenden Mitgliedern einen philatelistisch angehauchten Rechtsverdreher, welcher der Deutschen Post diese Frage mit der Würze einer gewissen Nachhaltigkeit zur Entscheidung aufdrängt.

Sammlergruß,
Werner
 
Tech-Nick Am: 23.02.2016 15:57:11 Gelesen: 30623# 24 @  
@ juni-1848 [#23]

Steht eigentlich alles in der Broschüre "Leistungen und Preise" - Stand: 01.01.2016.

Seite 98:

Die richtige Briefmarke

Briefe und POSTKARTEN dürfen nur mit gültigen Briefmarken frankiert werden.

Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck „Deutschland“ sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).

Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren.

Unbrauchbar gewordene Briefmarken tauschen wir Ihnen in den meisten Filialen der Deutschen Post bis zu einem Betrag von 50 € gerne gegen postfrische gleichwertige Briefmarken um, bereits verklebte Briefmarken aber nur zusammen mit den dazugehörigen Briefumschlägen bzw. POSTKARTEN.

Verdorbene Briefmarken mit einem Portowert über 50 € senden Sie bitte an:

Deutsche Post AG, Niederlassung Privatkunden/Filialen,Versandzentrum Philatelie, Retourenstelle, Franz-Zebisch-Str. 15, 92637 Weiden. Dies gilt auch für einen unbrauchbar gewordenen PLUSBRIEF oder eine PLUSKARTE. Dafür erhalten Sie eine Briefmarke in Höhe der Frankierung des PLUSBRIEFS bzw. der PLUSKARTE.

Den Umschlags- bzw. Kartenanteil können wir leider nicht vergüten. Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie zur Ergänzung der Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt, zusammen sog. Nachentgelt, für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen.

Damit dürfte doch alles klar sein, oder?
 
DL8AAM Am: 23.02.2016 20:09:39 Gelesen: 30593# 25 @  
@ Tech-Nick [#24]

Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren.

Nick,

hier steht aber nur, dass sie nicht ausgeschnitten und dann mit der ausgeschnittenen Ursprungsunterlage zusammen neu verklebt werden dürfen, von ablösen steht hier aber nichts.

Das ausgeschnittene Marken und Wertstempel nicht neu verklebt werden sollen, verstehe ich sehr gut, da dann die Umschläge (nur) in diesem Bereich (ungleich verteilt) doppelt so dick werden (als normal) und so möglicherweise in den "Maschinen" zu Probleme führen können. Also muss der "fehlverklebende Kunde" seine ungenutze Marke ablösen und darf diese dann anschließend neu verkleben. Wenn er sie denn nicht umtauschen lassen will, wozu ihn dieser Passus ihn ja auch nicht zwingt, die Regel betrifft nur die noch auf einer Ursprungsunterlage befindliche Marken. Ein Neuverkleben einer abgelösten und bisher ungenutzen Marke wird hier zumindest ausdrücklich nicht verboten. Ausdrücklich wird nur von Ausschneiden gesprochen.

Danke für die Richtigstellung, mir war dieser Umstand so auch noch nicht bewusst. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man neben den Ausschneiden auch nicht Ablösen (zum Neuverkleben) darf. Also besser immer in die Originalquellen schauen und nicht immer nur etwas nachplappern, was man mal irgendwo aufgeschnappt hat. ;-) Nochmals danke!

Gruß
Thomas
 
volkimal Am: 18.06.2018 18:08:09 Gelesen: 22687# 26 @  
Hallo zusammen,

meine Nichte heiratet demnächst. Vorhin kam folgende Nachricht von ihr bei uns an:

Wir haben die Einladungen zu unserer Hochzeit verschickt und dabei leider zu wenig Porto darauf geklebt. Die meisten Briefe sind zurückgekommen aber eure und auch die an Thomas waren nicht dabei. Könnt Ihr uns kurz Bescheid geben, ob die Karten in den nächsten Tagen ankommen. Manche haben sich auch so durchgemogelt, ich will nur sicher gehen, dass keine in der Post verloren gegangen ist und fehlt.



Unsere Einladung hat sich nicht so durchgemogelt, denn der Brief ist vollständig frankiert bei uns angekommen.

Von Seiten der Post sind 25 Cent nachfrankiert worden. Man erkennt es daran, dass der Aufkleber über dem Stempel ist.

Das Geld scheint aber noch nicht bei unserer Nichte abkassiert worden zu sein, denn dann müsste sie eigentlich Bescheid wissen.

Ich habe gerade nachgefragt und bin auf die Antwort gespannt.

Viele Grüße
Volkmar
 
Nachtreter Am: 19.06.2018 10:47:56 Gelesen: 22627# 27 @  
@ volkimal [#26]

Den Brief würde ich so "lesen":

1. Aufgabe am 11.06.18, Entwertung der Marken (1,20 €) mit dem Handrollstempel im Briefzentrum 48.
Dann möglicherweise / wahrscheinlich Rückgabe an den Absender, weil
2. Aufgabe am Schalter, da Digitalmarke mit dem fehlenden Porto (0,25 €) vom 13.06.18 und zusätzlicher Spray-Entwertung im Briefzentrum 48 vom 13.06.18.

Von einem "Durchrutscher" würde ich hier nicht sprechen, auch wenn keine Spuren von dem üblichen, gelben Label vorhanden sind.

Viele Grüße

Nachtreter
 
Journalist Am: 19.06.2018 12:00:38 Gelesen: 22617# 28 @  
@ volkimal [#26]
@ Nachtreter [#27]

Hallo Volkmar,

von einem "Durchrutscher" würde ich hier auch nicht sprechen, vereinzelt wenn es viele Sendungen des selben Kunden sind, die falsch frankiert wurden, wird oft nur der oberste Beleg mit einen gelben Aufkleber versehen und der Rest wird beispielsweise mit einem Gummi oder in einen Sammelumschlag eingetütet an den Absender zurück geschickt. Dies ist dann schneller und einfache von der Bearbeitung, als jede Sendung einzeln zu bearbeiten.

Viele Grüße Jürgen
 
volkimal Am: 24.06.2018 12:13:35 Gelesen: 22354# 29 @  
@ Nachtreter [#27]
@ Journalist [#28]

Hallo zusammen,

ihr hattet recht. Ich habe inzwischen meine Nichte erreicht und weiß, wie es abgelaufen ist. Von 37 Einladungen sind 26 zurückgekommen, 11 sind "durchgerutscht".

Dabei trugen mehrere einen gelben Zettel, allerdings nicht alle. 19 Stück waren zusammen auf einem Zettel notiert.

Der Brief an uns gehörte zu denen, die zurückgekommen sind, hatte vermutlich aber keinen gelben Aufkleber, da keine Reste zu erkennen sind. Sie war sich nicht sicher, ob unsere Einladung bei denen war, die zurück gegangen sind. Daher hat sie vorsichtshalber nachgefragt.

Viele Grüße
Volkmar
 
Journalist Am: 03.11.2021 12:59:47 Gelesen: 10594# 30 @  
@ LOGO58 [#7]

Hallo an alle,

vor vielen Jahren (circa 6 Jahren) gab es ja mal den in Beitrag [#7] gezeigten Beleg, der aus einen Versuch stammt, das Nachentgelt doch deutlicher zu kennzeichnen bzw. dann auch einzutreiben und nicht ohne Bezahlung einzuwerfen.

Einige Zeit später wurde dann ein tolles Konzept entwickelt, statt des Blaustiftvermerkes sollte alles als Nachnahmesendung an den Empfänger gehen. Der Zusteller ist nun gezwungen, das Nachentgelt zu erheben, da die jeweilige Sendung über den Strichcode verfolgbar ist, siehe auch folgender Artikel [1].

Dieses Verfahren wurde aber leider wenige Tage vor der bundesweiten Umsetzung gestoppt. Nun ist es nach langen Jahren des Dahinschlummerns in irgend welchen Ecken des Posttowers doch wiederbelebt worden und seit dem 25.10.2021 wird es nach vertraulichen Infos angewandt.

Wer kann hier die ersten Belege dazu zeigen ?

Viele Grüße Jürgen

[1] http://jolschimke.de/label/nachentgeltversuche-bei-der-deutschen-post-ag.html
 
Journalist Am: 17.12.2021 22:20:36 Gelesen: 10018# 31 @  
@ Journalist [#30]

Hallo an alle,

nun kann ich doch selbst eines dieser neuen Label im Original zeigen:



Das erste mir diesbezüglich bekannte Label stammt vom BZ 78 vom 10.11.21, das oben gezeigte Label ist das dritte seiner Art vom BZ 02, dies dürfte dort also der "Ersttag" gewesen sein, vom BZ 75 habe ich vom 1.12.2021 ein entsprechendes Label gesehen, es war dort die 524. Sendung, die so bearbeitet wurde, wer kann von weiteren BZ solche Label bzw. Briefe zeigen ?

Viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 29.10.2022 15:21:44 Gelesen: 6544# 32 @  
Am 27.10.2022 fand ich (gegen 13 Uhr) im Briefkasten (der Briefträger hat definitiv nicht geklingelt) einen Brief mit einem dieser neuen Nachentgelt-Label. Das Interessante ist, dass rückseitig ein wirklich sehr einwurfzeitnah (um 12:17 Ihr) eine entsprechende Quittung (von so einem tragbaren Briefträger"gerät") über die Begleichung des Nachentgelts verklebt, OHNE das das Entgelt eingefordert bzw. entrichtet wurde:



Standardbrief aus 37441 Bad Sachsa nach 37085 Göttingen; frankiert mit einer Internetmarke zu 85 Cent (Kaufdatum 04.10.2022). Nachentgeltlabel der (Software-) Version 6.3 vom Briefzentrum 06/Halle (vergleiche die führende 06 in der "Sendungsnummer BA 06 100 004 9DE 400") zu 85 Cent.

Die Sendung stammt aus einer Postlaufzeitstudie des 'unabhängigen Qualitäts- und Marktforschungsinstitut Quotas (Hamburg)' [1], durchgeführt im Auftrag der Deutschen Post. Für das aktuelle Projekt werden Sendungen zu 99% mit Internetmarken (unter der "Kundennummer" A0025CEF2E bzw. ausgelesene "Herausgeber-ID" A039644974; 025CEF2 [hex] > 39644974 [dez]) freigemacht - es ist also sehr, sehr sicher nicht anzunehmen, dass es sich hier um einen "Portobetrug" handelt. Weshalb also in diesem Fall ein Nachentgelt (85 Cent, d.h. ohne das im Text avisiertes Einziehungsentgelt in Höhe von 70 Cent) erhoben wurde, ist mir deshalb unklar.

Noch verwirrender wird der Fall, wenn man sich die online Sendungsverfolgung [2] anschaut:



Die Sendung wurde in 37441 Bad Sachsa versendet und am 24.10.2022 (Montag) im zuständigen Briefzentrum 37/Göttingen erfasst. Das BZ37 wäre auch für die Zustellung in 37085 Göttingen zuständig gewesen, trotzdem lief der Brief irrtümlich weiter zum Briefzentrum 06/Halle, wo sie am 25.10. (Dienstag) und am 26.10.2022 (Mittwoch) durch die Anlagen lief. Das vom BZ06 avisierte Zustelldatum 27.10.2022 (Donnerstag) wurde auch eingehalten. Eine weitere Erfassung "zur Zustellung" im BZ37 erfolgte dann aber nicht mehr.

Und noch sehr viel verwirrender wird es, wenn man sich auch noch die Daten zur "Sendungsnummer" des Nachentgeltlabels auswerfen lässt:



Sa, 27.08.2022, 08:09 - Die Sendung liegt ab sofort in der Filiale Schloßplatz 7 , 06295 Lutherstadt Eisleben zur Abholung bereit.

Was ist hier passiert?

Wurde etwa womöglich hier ein altes "erledigtes" Label, aus welchem Grund auch immer, einfach nur neu verklebt (hat der Kunde seine Nachportosendung im August etwa nicht abgeholt? Ansonsten ist doch zu vermuten, dass das Label auf seinem Brief klebt, oder?), also handelt es hier nur eine Art von Spurenübertragung? Vielleicht konnte (oder wollte) der Briefträger deshalb den Vorgang in seinem "Handgerät" nicht korrekt bearbeiten? Trotzdem buchte er ja doch wohl eine Bargeldeinnahme in Höhe von 85 Cent ein, wobei nach meinem aktuellen Wissensstand die Briefträger doch noch immer coronabedingt kein Geld vom Kunden annehmen dürfen, oder? Werden also solche Sendungen nun etwa aus Kulanz (und irgendwie intern monetär ausgebucht) trotzdem ausgetragen? Man will vielleicht (aus aktuellen Personalmangelgründen?) möglichst wenig Besucher in der Filiale sehen?

Mit verwirrenden Grüßen
Thomas

[1] https://quotas.de
[2] https://www.dhl.de/de/privatkunden/dhl-sendungsverfolgung.html
 
DL8AAM Am: 31.10.2022 13:57:19 Gelesen: 6434# 33 @  
@ DL8AAM [#32]

Scheinbar läuft bei der Post gerade eine Nachentgelt-Initiative bzw. eine Entgeltsicherungsoffensive. Zwei Nachentgeltlabel-Sendungen in einer Woche ist schon sehr ungewöhnlich, es tut sich hier etwas, zumindest in den Briefzentren selbst, bis zu den Briefträgern vor Ort wird die Aktion wohl noch nicht runtergebrochen. Auch diese Sendung wurde ohne weitere Nachentgeltbehandlung, mit einer "Bezahlt-Quittung", direkt beim Empfänger eingeworfen:



(Urlauber-) Postkarte aus Italien nach 37085 Göttingen, frankiert mit einer selbstklebenden "B / Zona 1"-Briefmarke (Piazza del Prebiscito, Neapel), offensichtlich (wohl) nicht entwertet (wobei gaaaanz leicht angedeutet, man unten etwas erahnen könnte, was vielleicht ein schwarzer Handstempel sein könnte, könnte!). Beigesetzt ein Handstempel vom (für die Zustellung zuständigen) Briefzentrum 37/Göttingen vom 28.10.2022.

Der Postler im Briefzentrum Göttingen ging vermutlich davon aus, dass die Sendung (postalisch) nicht aus Italien stammt, sondern erst hier - ohne einer gültigen deutschen Frankatur - eingeworfen wurde. Da die Sendung (dann) korrekterweise mit einem Nachentgelt belegt werden muss, muss folglich ein Nachentgeltlabel aufgebracht werden. Da aber auf einer Postkarte hierfür kein "zerstörungsfreier" Platz vorhanden ist, wurde die Postkarte erst in eine Folie eingetütet (Materialnummer 912-901-000 für 'beschädigt eingegangene Sendungen'), die rückseitig mit einem weißem Blankolabel verschlossen wurde. Anschliessend wurde das notwendige Nachentgeltlabel zu 1,40 (70 Cent Postkartenporto plus 70 Cent Einziehungsentgelt), mit der Softwareversionsnummer 6.3, verklebt. Man beachte auch hier die auf dem Label eingedruckte "Sendungsnummer BA 37 100 ....", 37 für das Briefzentrum 37.

Wie es aussieht hat das Briefzentrum diese Sendungsnummer, im Gegensatz zum obigen Beispiel aus dem BZ06/Halle [#32], aber nicht in der "Nachverfolgungssoftware" erfasst. Die Onlinesendungsverfolgung der Post wirft deshalb hier nur "Unbekannte oder ungültige Sendungsnummer" aus.

Rückseitig befindet sich auch in diesem Fall eine vom "Briefträger-Endgerät" ausgedruckte Bezahltquittung über € 1,40 vom 29.10.2022. Die dort ausgewiesene Uhrzeit (11:22 Uhr) entspricht recht genau der (akustisch von mir selbst gehörten) Einwurfzeit (ich konnte das Klappern des Briefkastens hören). Nicht notwendig zu schreiben, der Briefträger hat weder geklingelt, noch das quittierte Nachentgelt irgendwie eingefordert.

Vielleicht sind das ja wirklich alles gewollte, echte Probeläufe und irgendwann einmal - nach dem Ende der coronalen Kontaktsperre zwischen Zusteller und dem Kunden - klingelt dann auch der Briefträger und sammelt das Nachentgelt ordnungsgemäß ein ?

Ein wirklich schöner Beleg für die Sammlung, oder?

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 13.05.2023 16:00:51 Gelesen: 3787# 34 @  
@ DL8AAM [#33]

Nachentgelt-Label, der nächste Teil:



(Inlands-) Postkarte in einer "Sonderform" (im Fischformat). In Folie eingetütet (Materialnummer 912-901-000 für 'beschädigt eingegangene Sendungen'), Nachentgeltlabel über € 2,60, rückseitige (Bezahlt-) Quittung vom 2,60 € vom 09.05.2023. Die Sendung wurde am 10.05.2023 aber ohne Einzug des quittierten Betrags ganz normal in den Briefkasten eingeworfen.

Die Sendungsverfolgung der Deutsche Post zur Sendungsnummer BA....DE des Nachentgeltlabels meldet lediglich "Die Sendung wurde am 09.05.2023 zugestellt."



(...)
gelöscht
(...)

ALLES ZURÜCK !!

Nachdem ich die Folie geöffnet und die Postkarte entnommen hatte, fand ich - komplett von dem verklebten Nachentgeltlabel - verdeckt eine 1 € Briefmarke, d.h. man hat diese Sonderformatpostkarte mit dem (vom Kiosk mitverkauften) Porto für einen Kompaktbrief frankiert. Die Post hätte aber wohl gerne das Porto für einen Großbrief gehabt, d.h. es fehlten 60 Cent, plus 2 € zusätzliches Einziehungsentgelt für einen Großbrief, ergibt die ausgewiesenen € 2,60. Nun ist alles klar!

SORRY!!!



Beste Grüße
Thomas
 

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