Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Problem mit einem Auktionshaus: Wie damit umgehen ?
Briefmarkensammler Am: 03.11.2011 21:41:15 Gelesen: 31603# 1 @  
[Redaktioneller Hinweis: Nachdem es zu einer teilweisen Einigung kam, werden die Daten des Auktionshauses anonymisiert, der Name der Firma mit X, die der Mitarbeiter mit Y und Z gekennzeichnet.]

Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren immer wieder mal sporadisch bei dem Auktionshaus X. Bis dato war mir das Team um Herrn Y als sehr zuverlässig bekannt, aktuell habe ich jedoch ein Problem, das mich nach einigem hin und her mit einem der Sachbearbeiter langsam ratlos werden lässt.

Was ist passiert ? Anfang September gekomme ich ein Rechnung zu der Auktion, in der ich aufgefordert werde knapp 700,- EUR zu überweisen. Diese Rechnung entpuppte sich bei genauem Hinschauen bereits als Mahnung, also scheint die Urrechnung schon irgendwo verlustig gegangen zu sein. Am nächsten Tag habe ich bei X angerufen und klargestellt, dass ich aktuell nichts ersteigert habe und daher natürlich auch die mir zugesandte Rechnung nicht begleichen werde. Es wurde mir dann erklärt, dass das Gebot online unter Verwendung meiner E-Mail-Adresse erfolgt sei und ich angeblich "zweifelsfrei" der Käufer sei. Mein persönliches Anschreiben an Herrn Y, in dem ich nochmals meine Version der Geschichte erklärt habe, wurde von diesem nicht beantwortet.

Natürlich mache ich mir jetzt langsam schräge Gedanken. Hat jemand meinen Account bei X gekapert ? Wie realistisch ist so etwas ? Bis dato hatte ich immer den Eindruck, dass diese Onlinebieterei bei Auktionshäusern hinreichend sicher jetzt. Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen mit X gemacht ?

Bin für jeden Tipp dankbar.
 
Sammler Am: 03.11.2011 22:51:52 Gelesen: 31576# 2 @  
Kannst du dich online auf der Seite von X anmelden ?

Kannst du dann sehen dass unter deinem Account für 700 EUR Ware ersteigert wurde ?
Wurde diese Ware versendet und wenn ja wohin ?
 
Schwämmchen² Am: 03.11.2011 23:20:49 Gelesen: 31559# 3 @  
Wenn eine Email vorhanden ist, kann man sich aus dem Email Header zumindest das Routing und die Sender-Zeit usw. ziehen und damit schon einmal einkreisen, wie das passiert sein konnte (bspw. war man überhaupt zuhause). Können so keine weiteren erhellenden Kenntnisse gewonnen werden fragt sich, wohin die Bestätigungsemail vom Auktionshaus hinverschwunden ist.

Ohne Bestätigung der Gebote ist der ganze Vorgang zweifelhaft und kann in der Richtung geschlossen werden, das keine gültige Gebotsabgabe erfolgt ist. Ist die Bestätigung eingetroffen und man hat nicht widersprochen muss (bzw. sollte) man das Los abnehmen. Da hier bereits eine laufende Geschäftsbeziehung vorliegt, hängt alles von der Bestätigungsemail ab.

Kontraproduktiv wäre Eskalation bzw. einschalten von einem Anwalt. Lösungen wären, der Auktionator verzichtet auf die 20% Käufercourtage und das Los wird erneut versteigert. Wenn es nicht gerade ein Ramsch-Los ist was zum Ausrufpreis verkauft wurde, ist der Gesamtschaden 20% von 700.- da in einer erneute Auktion ein ähnlicher Erlös zu erwarten wäre.

Viel Glück!
 
Lars Boettger Am: 04.11.2011 07:10:54 Gelesen: 31521# 4 @  
@ Briefmarkensammler [#1]

Persönlich würde ich das Auktionshaus bitten (unter Angabe einer Frist), doch den ganzen Schriftverkehr inklusive der e-Mails Dir in Kopie zur Verfügung zu stellen. Dann müsstest Du anhand der e-Mail-Adresse der Bestätigung sehr schnell erkennen können, ob hier nicht eine Verwechslung vorliegt.

Im Prinzip kann ich mich ja unter einem falschen Namen bei einem Auktionshaus melden und das Haus dann bitten, doch an eine Adresse zu versenden, die nicht unbedingt meiner "normalen" Adresse entspricht. Vorstellbar ist das. Nicht jedes Auktionshaus arbeitet m.W. mit Passwörtern bzw. nimmt Aufträge per e-Mail relativ problemlos an.

Eine andere denkbare Variante wäre ein gehacktes Delcampe-Konto. Dort bieten seit einiger Zeit einige Auktionsfirmen ihre Ware an. Ob X dazugehört, entzieht sich meiner Kenntnis.

Eventuell ist das schon der Punkt, wo man einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Briefmarkensammler Am: 04.11.2011 09:43:22 Gelesen: 31473# 5 @  
Soweit vielen Dank für Eure Antworten.

Um den Sachverhalt nochmal zu präzisieren und Mißverständnisse zu vermeiden. Das Auktionshaus X behauptet es hätte über meinen Account ein Gebot erhalten, was dann zu einem Kauf geführt hätte. Hierbei sei meine E-Mail Adresse (keine Ahnung welche) verwendet worden. Eine Verwechslung (Name, Anschrift) seitens X will ich mal ausschliessen. Wäre es so, hätten die das mittlerweile sicher festgestellt. Die sind ja auch nicht doof.

Letztendlich bleiben zwei Möglichkeiten: Jemand hat meinen X-Account gekapert, um mir einen Streich zu spielen. Fraglich ist hierbei wieso jemand so etwas machen sollte ? Würde ich die strittige Rechnung bezahlen, würde ich ja auch die Ware an meine Adresse übersendet bekommen. Wo wäre der Vorteil für den Hacker, ausser das er mir damit Ärger bereitet ?

Alternativ wäre es möglich, dass seitens X selbst dieses Gebot unter meinem Account und Kundendaten vorgenommen wurde. Ich habe keine Ahnung um was für Marken es sich handelt und denkbar wäre natürlich, dass man auf diese Weise Bestandskunden irgendwelche Knochen unterschieben möchte, obwohl sowas natürlich schon sehr spekulativ und verschwörungsmäßig klingt.

Also, was tun ? Aussitzen und auf den Brief des Anwalt von X warten ? Aktuell habe ich ja keinen Schaden, insofern wäre die Gegenseite am Zug.
 
drmoeller_neuss Am: 04.11.2011 10:26:36 Gelesen: 31445# 6 @  
Ich würde den gleichen Weg vorschlagen wie Lars.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du bereits gegenüber X schriftlich erklärt, ein Gebot nicht abgegeben zu haben. Dann kann auch kein Zuschlag und Kaufvertrag zustande kommen. Mehr brauchst Du von Deiner Seite erst einmal nicht zu machen.

Sollte X einen Mahnbescheid verschicken, ist es wichtig, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben, ansonsten kann der Gläubiger vollstrecken - auch wenn die Mahnung ungerechtfertigt ist! Wenn Du widersprichst, müsste X Klage erheben, in Folge wird dann auch geklärt, ob das Gebot rechtsgültig zustande gekommen ist. Ohne die Details zu kennen, kann man hier nur spekulieren, ob der Online-Zugang zum Auktionshaus X nicht gemäss dem Stand der Technik abgesichert ist oder Kollege Briefmarkensammler nur fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist, was das Auktionshaus berechtigen würde, Schadensersatz zu fordern.

Auf der anderen Seite verstehe ich auch X nicht, warum das Los nicht erneut ausgerufen wird. Der Schaden dürfte marginal sein, da mit dem gleichen Erlös zu rechnen ist, nur eben erst eine Auktion später. In der heutigen Zeit wäre mir ein Kunde wichtiger, als kurzfristiger Umsatz.
 
Richard Am: 10.11.2011 16:34:26 Gelesen: 31269# 7 @  
Zur Information:

Ich habe Herrn Y von der Firma X am 03.10.11 angemailt und den kompletten Text aus Beitrag [#1] beigefügt mit der Frage, ob er sich äußern möchte.

Bis heute, eine Woche später, ist keine Antwort gekommen.

@ Briefmarkensammler [#1]

Was gab es bei Dir neue Informationen ?

Schöne Grüsse, Richard
 
Phila-Fan Am: 10.11.2011 23:29:35 Gelesen: 31202# 8 @  
@ Briefmarkensammler

Wenn Ich es richtig verstehe, hat jemand auf deine Account bei X Briefmarken ersteigert. Und du hast jetzt eine Rechnung von 700,00 EUR bekommen.

Hat das Auktionshaus X diese Briefmarken nach ein andere Adresse geschickt als deine Adresse? Wenn nicht dann gibt es doch kein Problem? Dann kann das Auktionshaus beim nächsten Auktion diese Briefmarken wieder anbieten.

Obwohl du doch ein Problem hast. Jemand hat dein Accout bei X gehackt. Oder jemand hat dein PC gehackt und dort dein Benutzername und Passwort bei X gefunden.

Von so etwas wird man nicht sehr fröhlich.

Ist "gekapert" das Deutsche Wort für "gehackt"?

Viele Grüsse und Viel Glück
Robert
 
Briefmarkensammler Am: 11.11.2011 21:26:44 Gelesen: 31126# 9 @  
@ Richard

Vielen Dank für Deine Unterstützung. Nein, bis dato gibt es bei mir nichts Neues. Ich hatte Herrn Y auch per "Einschreiben Rückschreiben Eigenhändig" angeschrieben. Leider habe ich auch keine Antwort von ihm erhalten. Alles irgendwie mysterisch und so gar nicht im Stile des Hauses X.

@ Phila-Fan

Dass mein Account gehackt wurde, ist theoretisch sicherlich möglich. Der Rechner meiner Tochter, der über das gleiche WLAN läuft, hatte kürzlich sogar den berühmt-berüchtigten BKA-Trojaner auf der Festplatte. Ich habe den Vorgang zum Anlaß genommen, meine Festplatte zu formatieren und neu aufzusetzen. Sicher ist sicher !

Ich frage mich nur, welchen Vorteil sich dieser Hacker verspricht, da X die Ware solange nicht verschickt, bis sie bezahlt wird. Und da ich natürlich nicht gezahlt habe, bleibt die Ware wo sie ist, bei X ! Also wo ist der Vorteil für den Hacker ?
 
AfriKiwi Am: 12.11.2011 02:36:17 Gelesen: 31079# 10 @  
@ Briefmarkensammler [#9]

Du hast sicherlich nicht den Namen von der Kontaktperson bei dem Auktionhaus von deinem ersten Anruf.

Entweder erlaubt sich einer einen schlechten Witz mit Dir oder es probiert einer von der gemachten Rechnung zu profitieren.

Erich
 
Phila-Fan Am: 13.11.2011 15:51:46 Gelesen: 30972# 11 @  
@ Briefmarkensammler [#9]

Nach meine Meinung gibt es drei Möglichkeiten :

1. Den Hacker hat die Geschäftsbedienungen oder die Versteigerungsbedienungen nicht gut gelesen und gedacht die Rechnung nach Ihre Adresse schicken zu lassen und die ersteigerte Briefmarken nach ein andere Adresse. Um später diese Briefmarken auf Internet weiter zu verkaufen.

2. Den Hacker hat es aus Spaß gemacht. Und er hat viel vergnügen daran um Sie ein Problem zu besorgen. Solche Personen gibt es …

Vielleicht sollen Sie Anzeige erstatten. Ihre Reputation als "gute Kunde" bei X steht auf dem spiel …

3. Die Fehler liegt bei Auktionshaus X und die will das nicht zugeben.

Übrigens wenn Ihre Tochter und/oder Ihre Frau auch ein Computer haben die mit Ihre Computer in Verbindung steht - in ein Netzwerk - dann ist es an zu raten auch diese Festplatten zu formatieren und neu aufzusetzen.
So schließt man jedes Risiko aus!

Und noch ein kleine Tipp : Speicher nie ein Benützername und Passwort in ein Word oder Excel Dokument auf die Festplatte.

Viele Grüße
Robert
 
Lars Boettger Am: 13.11.2011 17:31:55 Gelesen: 30939# 12 @  
@ Briefmarkensammler [#9]

Wenn das letzte Schreiben an Herrn Y nichts bringt, dann würde ich a) den Präsidenten des BDB, Herrn Harald Rauhut anschreiben und b) Herrn RA Helmut Kaiser, BDPh-Rechtsanwalt ansprechen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Briefmarkensammler Am: 25.11.2011 20:18:10 Gelesen: 30698# 13 @  
Habe heute Post von X bekommen. Offensichtlich muss ich doch auf den Tipp von Lars zurückkommen und Beistand von RA Kaiser in Anspruch nehmen. Ich bin sprachlos. Aber schaut selbst.

[Brief redaktionell entfernt]
 
Sammler Am: 25.11.2011 20:31:45 Gelesen: 30688# 14 @  
Wie krass, eine echte Antiwerbung.

Herrn RA Helmut Kaiser kann man kostenlos kontaktieren/beauftragen wenn man Mitglied im BDPh ist ?

Ansonsten ist die Verbraucherzentrale auch immer gut die pro Fall/Termin gerade mal 20 EUR nimmt.
 
Sammler Am: 25.11.2011 20:52:45 Gelesen: 30680# 15 @  
@ Briefmarkensammler [#5]

Was wurde mit Deinem Account ersteigert ? Ähnliches Material wie Du bisher auch schon ersteigert hast oder ganz anderes Material ?
 
Briefmarkensammler Am: 25.11.2011 21:10:01 Gelesen: 30671# 16 @  
@ Sammler [#15]

Gute Frage. Ich habe keine Ahnung. Da ich nie eine Rechnung bekomen habe, sondern gleich eine Mahnung (ohne Angabe der angeblich ersteigerten Artikel), kann ich hierzu nur spekulieren.
 
AfriKiwi Am: 25.11.2011 23:22:20 Gelesen: 30636# 17 @  
@ Briefmarkensammler [#16]

Es müssen doch beide, das Auktionhaus und Du wissen, was ersteigert wurde und danach genau festellen, wieviel fällig ist.

Wenn Du keine Kenntnis gehabt hättest, hätte X es im Mahnschreiben sowieso nochmal melden müßen.

Irgendwie stimmt da was nicht und mangelt an Transparenz.

Erich
 
Sammler Am: 25.11.2011 23:38:58 Gelesen: 30629# 18 @  
@ Briefmarkensammler [#16]

Kannst du dich online auf der Seite von X anmelden ?

Kannst du dann sehen was unter deinem Account für 700 EUR Ware ersteigert wurde ?
 
Phila-Fan Am: 25.11.2011 23:45:55 Gelesen: 30624# 19 @  
@ Briefmarkensammler [#16]

Sie haben doch ein Account bei X? Kannst du dort nicht sehen, was ersteigert worden ist? Wenn es ähnliches Material ist, wie Du bisher schon ersteigert hast, dann weißt der Hacker mehr über dich als Ihnen lieb ist!

Viele Grüße
Robert
 
Briefmarkensammler Am: 26.11.2011 00:17:39 Gelesen: 30613# 20 @  
@ Sammler [#18]

Ich bin schon viele Monate nicht mehr online bei X gewesen und muss zugegeben, dass ich weder Nutzername noch Passwort noch in Erinnerung habe.
 
AfriKiwi Am: 26.11.2011 00:23:05 Gelesen: 30605# 21 @  
@ Briefmarkensammler [#13]

Warum wurde überhaupt Dein Namen unsichtbar gemacht im Mahnbrief.

Sehr geehrter Herr ... wenn doch Dein Namen da stehen sollte ?
 
Sammler Am: 26.11.2011 00:36:47 Gelesen: 30598# 22 @  
@ Briefmarkensammler [#20]

Der X soll Dir mal die ersteigerten Posten mitteilen. Mahnungen ohne Rechnung sind mehr als sonderbar und dem X auch mal so mitteilen.

Bzw. neues Passwort beantragen (falls nur die Emailadresse reicht) und schauen, was ersteigert wurde.
 
Sammler Am: 26.11.2011 00:37:17 Gelesen: 30597# 23 @  
@ AfriKiwi [#21]

Briefmarkensammler hat wohl selber seine persönlichen Daten "ausradiert".
 
AfriKiwi Am: 26.11.2011 02:08:28 Gelesen: 30579# 24 @  
@ Sammler [#23]

Mea Culpa, habe auch gerade nicht daran gedacht, daß man auch nicht Briefmarkensammler heissen kann.

Danke für die Richtigstellung.

Erich
 
Helmut-Stelle Am: 26.11.2011 14:24:31 Gelesen: 30503# 25 @  
@ Briefmarkensammler [#13]

Die ganze Angelegenheit stinkt, ein renommiertes Briefmarkenhaus würde ( Ich hatte Herrn Y auch per "Einschreiben Rückschreiben Eigenhändig" angeschrieben) auf solches Anschreiben reagieren - das nichts derartiges passiert, ist merkwürdig.

@ Briefmarkensammler [#20]
Ich bin schon viele Monate nicht mehr online bei X gewesen und muss zugegeben, dass ich weder Nutzername noch Passwort noch in Erinnerung habe.

Das heißt im Umkehrschluss, Du kannst gar nicht gekauft haben, aber wer ?
Zweifelsohne wurde Dein Nutzername und Passwort geknackt, könnte hier sicherlich mit dem vorgefundenem Trojaner zusammenhängen.

Frage: Ist die Rechnung echt, vergleiche die mal mit früheren Rechnungen.

Hoffe für Dich, dass Du heil aus der Nummer rauskommst !

Gruß
Helmut
 
Sammler Am: 26.11.2011 21:31:30 Gelesen: 30421# 26 @  
@ Briefmarkensammler [#13]

Warst Du bisher in der selben Größenordnung beim X shoppen ?
 
Phila-Fan Am: 27.11.2011 15:33:03 Gelesen: 30331# 27 @  
@ Briefmarkensammler [#20]

Ich bin schon viele Monate nicht mehr online bei X gewesen und muss zugegeben, dass ich weder Nutzername noch Passwort noch in Erinnerung habe.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nicht deinen Nutzername und Passwort auf einen Zettel geschrieben hast. Dann wird es schwierig, heraus zu finden, was in deinem Name gekauft worden ist.

Gruß
Robert
 
22028 Am: 27.11.2011 16:49:59 Gelesen: 30300# 28 @  
Warum rufst Du nicht einfach mal beim Auktionshaus X an und sprichst mit dem Mann ruhig am Telephon. Sicher kann er Dir dann auch sagen was Du "ersteigert" hast und sendet Dir eine Ersatzrechnung. Mit etwas Glück kannst Du den Fall auch gleich regeln. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit einem persönlichen Gespräch mehr erreicht.
 
Helmut-Stelle Am: 27.11.2011 17:43:42 Gelesen: 30271# 29 @  
@ 22028 [#28]

Das mag ja alles sein, doch das ein Auktionshaus auf einen Einschreibebrief plus Rückschein nicht reagiert ist seltsam. Da denke ich wird auch ein persönlicher Anruf nichts bringen, Richard hat ja auf sein Bemühmen auch keine Antwort bekommen.

Persönlich kann ich mir jedoch beim besten Willen nicht erklären, dass Briefmarkensammler seinen Nutzernamen und sein Passwort beim Auktionshaus X einfach vergessen hat ! Laut Anschreiben ist Briefmarkensammler Diplom Kaufmann, das spricht nicht gerade für ihn !

Gruß
Helmut
 
22028 Am: 27.11.2011 17:52:31 Gelesen: 30267# 30 @  
Bei einer halbwegs ordentlichen Online-Registrierung kann man sich sowohl die Login Daten als auch Passwort zusenden lassen. Er wird ja kaum zig-verschiedene Email Adressen haben. Mit etwas gutem Willen kann er ja seine Login Daten herausbekommen und dann nachsehen, was er gewonnen hat. Das sollte möglich sein. Mir kommt es vor, als wenn die Situation total verfahren ist und die beiden Parteien nur noch auf Sturheit schalten.
 
Siegbert Am: 28.11.2011 09:48:20 Gelesen: 30174# 31 @  
Als Diplomkaufmann braucht man nun bestimmt niemand um Rat zu fragen, um irgendwelche Sachen mit einem Auktionshaus zu klären, komisch.
 
Briefmarkensammler Am: 28.11.2011 13:41:13 Gelesen: 30114# 32 @  
@ Siegbert [#31]

Ich weiß nicht was "komisch" daran sein soll, wenn ich in meinem Eingangsbeitrag danach frage, ob jemand anderes aus der User-Community "ähnliche Erfahrungen wie ich bei X gemacht hat". Wofür ist ein Forum da, wenn nicht genau zu diesem Zweck des Erfahrungsaustausches untereinander ?

Was mein akademischer Titel hierbei mit zu tun hat, entzieht sich dabei meinerseits einer rationellen Erklärung. "Gedankenlesen" war leider keines der von mir belegten Fächer.

Da sich nach mehreren Wochen keine anderen User gemeldet habem, die bei X ähnliches "erleben" durften, handelt es sich bei meinem Fall ganz offensichtlich um einen Einzelfall, der nun juristisch abzuarbeiten ist.
 
stephan.juergens Am: 28.11.2011 22:25:20 Gelesen: 29999# 33 @  
@ 22028 [#30]

Ich bin gestern mal auf die Webseite vom Auktionshaus X gesurft.

Ich habe es geschafft bis zum Bietformular vorzudringen, ohne mich einloggen zu müssen. Ich habe noch nicht mal gesehen, wo man sich einlogen kann. :-(

Wenn ich den Quellcode des Formulars richtig verstanden habe (kleine Unwägbarkeiten), kann dort jeder bieten, ohne sich anmelden zu müssen. Die E-Mail-Adresse wird einfach in das Formular eingetragen. Man kann also jede beliebige eintragen.

Wie man mit den dort verwendeten Web-Techniken gerichtsfeste Bestellungen erzeugen kann.

@ Briefmarkensammler [#32]

Lass es auf einen Rechtstreit ankommen.

Hier vier Screenshots, die dir vor Gericht die notwendigen Beweise liefern, dass dort jede beliebige E-Mail-Adresse angegeben werden kann, und deshalb das von denen verwendete Verfahren keinen Beweiswert hat.

[Screenshots redaktionell entfernt]

@ Briefmarkensammler [#32]

Ich denke, dass dich irgendjemand ärgern wollte, und mit Herrn Y den "nützlichen Idioten" gefunden hat.

@ Richard

In der Gesamtheit könnte sowohl dieser Beitrag - als auch der gesamte Thread für Herrn Y geschäftsschädigend sein. Ich hätte also größtes Verständnis, wenn Du diesen Beitrag bzw. das gesamte Thema löscht. Hat er sich inzwischen bei Dir zum Thema gemeldet?

Gruß Stephan
 
Sammler Am: 28.11.2011 22:53:10 Gelesen: 29980# 34 @  
@ stephan.juergens [#33]

Das ist einfach unglaublich. ;-)
 
Sammler Am: 28.11.2011 22:57:59 Gelesen: 29973# 35 @  
@ stephan.juergens [#33]

Zum Login und zur Registrierung:

[Links redaktionell entfernt]

Funktionalität habe ich aber nicht überprüft - ist ja aufgrund Deiner bisherigen Forschungen auch gar nicht mehr nötig.
 
Briefmarkensammler Am: 28.11.2011 23:27:15 Gelesen: 29958# 36 @  
@ stephan.juergens [#33]

Ich bin sprachlos ! Was soll man dazu noch sagen? Wenn das alles so ist, wie Du uns hier darstellst, würde das bedeuten, dass das Online-Bieten bei X komplett unsicher und offen für jede Art der Manipulation ist.

Mir wird langsam klar, wieso Herr Y sich zu meinem persönlichen Anschreiben und den Hinweisen von Richard bis dato nicht geäußert hat. Was gibt es zu verbergen ?
 
AfriKiwi Am: 29.11.2011 05:14:47 Gelesen: 29915# 37 @  
@ stephan.juergens [#33]

Ich gratuliere.

Erich
 
Henry Am: 29.11.2011 10:33:32 Gelesen: 29844# 38 @  
@ stephan.juergens [#33]

Hallo Stephan,

nach meinem Rechtsempfinden kann der Thread durchaus negative Auswirkungen auf das Geschäft des Herrn Y haben. Eine Geschäftsschädigung sehe ich darin allerdings nicht, da eigentlich nur Fakten angesprochen wurden. Dadurch, dass Herr Y auch nicht auf neutrale Anfragen geantwortet hat, bewirkte er wohl auch das Entstehen von Vermutungen, die aber auch nicht als Geschäftsschädigungen angesehen werden können. Geschäftsschädigend können m.E. nur falsche oder nicht belegbare Behauptungen sein.

Das sind die Rechtsempfindungen eines nicht juristisch ausgebildeten "Normalmenschen", zu denen ich mich in diesem Fall zählen möchte.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
drmoeller_neuss Am: 29.11.2011 12:11:00 Gelesen: 29811# 39 @  
@ Briefmarkensammler [#36]

Man sollte bei dieser Diskussion die Kirche im Dorf lassen. Hier handelt es sich um ein Auktionshaus und keine Bank. Im schlimmsten Fall geht ein Spassvogel her und bestellt auf einen anderen Namen, wie in diesem Fall geschehen.

Das funktioniert übigens so auch in vielen anderen Bereichen im alltäglichen Leben: Ich kann für meinen unbeliebten Nachbarn nachts um zwei Uhr den Kanal-Notdienst oder eine Pizza telefonisch bestellen. Man kann natürlich das ganze auch absichern, und dann kann ich meine Pizza nur nach Eingabe einer zehnstelligen TAN bestellen, die ich vorher schriftlich mit PostIdent beantragt habe. Wahrscheinlich würden wir dann alle auf Tiefkühlpizza umsteigen, da ALDI beim Einkaufen keine TAN braucht und Pizzataxis viel zu kompliziert sind.

Dazwischen liegt der gesunde Menschenverstand: Pizza-Taxis rufen einfach kurz zurück, und lassen sich die Bestellung bestätigen. Wenn eine Bestellung nicht den Normen entspricht, verlangt man eben eine schriftliche Bestellung. Bei einem Auktionshaus wäre das der Fall, wenn jemand wahllos auf 100 Lose bietet.
Internet-Anbieter wie auch dieses Forum "philaseiten" verlangen eine zusätzliche Bestätigung über einen Link in einer Email. Trotzdem kann ich mich auch hier unter einem falschen Namen anmelden.

Oder man geht einfach das Riskio ein, in der Hoffnung, dass die Spassvögel (oder die reellen Besteller, die sich nur nicht mehr an ihre Bestellung erinnern können) im Promille-Bereich bleiben. Leider kann das Auktionshaus X offenbar mit solchen Fällen nicht umgehen.

"Briefmarkensammler" kann ich nur empfehlen, hier einen kühlen Kopf zu behalten. Alles weitere habe ich schon in Beitrag [#6] geschrieben.
 
Briefmarkensammler Am: 29.11.2011 12:43:12 Gelesen: 29790# 40 @  
@ drmoeller_neuss [#39]

***ironiemodusan***

Na klar Du hast Recht. Immer schön die Ruhe bewahren. Ist doch ok, dass X von mir 700,- EUR will, für Sachen die ich nicht bestellt habe. Ist auch ok, dass Herr Y mich jetzt fristsetzend zur Zahlung auffordert und mit Gericht droht.
Wieso aufregen ? Es gibt ja keinen Grund. Jeder Penner kann unter x-beliebiger Identität für seine "Freunde", denen er schon lange mal was "Gutes anttun" wollte, bei X bestellen. Was solls. Es ist ja bald Weihnachten !

***ironiemodusaus***
 
Sammler Am: 29.11.2011 14:42:25 Gelesen: 29729# 41 @  
Diese Mahnung vom X ist doch eher ein Einschüchterungsmittel. Würde der tatsächlich bei nur 700 EUR klagen ? Zumal ja keine oder nur minimale Leistung erbracht wurde, denn er hat ja selber noch die Ware. Im Gegensatz zu einer nicht bezahlten Handwerkerrechnung.
 
X Am: 01.12.2011 13:56:34 Gelesen: 29543# 42 @  
Verehrte Sammlerschaft,

normalerweise äußere ich mich aus Diskretionsgründen nicht zu irgendwelchen Themen im Internet, die mein Auktionshaus oder mich betreffen. Die hier vorgenommenen Anschuldigungen gehen mir jedoch deutlich zu weit, sodass mir diesmal leider nichts anderes übrig bleibt, als hierzu Stellung zu nehmen.

Herr G., hier als „Briefmarkensammler“ angemeldet, hat insgesamt dreimal bei mir gekauft (64. X-Auktion Bund Bachsiegel 1950 und 25 Pfg. Posthorn, je in gestempelten Viererblocks, 66. X-Auktion Bund Reis im gestempelten Vierblock). In der 68. X-Auktion wurde die Marienkirche in gestempelten Viererblocks gekauft. Diesen Kauf bestreitet Herr G.

Alle Käufe wurden über das Internet geboten. Beim letzten Kauf, der bestritten wird, hat er Herr S. auf dem Gebotsauftrag seine Handynummer, seine Email-Adresse und die X-Kundennummer angegeben. Ich frage mich, wer das alles gewusst haben kann, wenn nicht Herr G. und zudem noch exakt dieses spezielle Sammelgebiet von ihm kannte. Außerdem kommt hinzu, dass sich Herr G. nach Empfang der ersten Mahnung telefonisch meldete und erklärte, dass er eine Mahnung nach Unterhaching, ausgestellt auf eine Adresse in Neufahrn erhalten hätte. Diese Rechnung würde ihn nicht betreffen und er hätte auch nichts bestellt. Mein Mitarbeiter Herr Z. sagte ihm daher zu, den Vorgang zu prüfen. Wir gingen von einer Namensgleichheit aus und haben also wieder eine Mahnung nach Neufahrn geschickt, die wiederum in Unterhaching ankam. Daraufhin beschwerte sich Herr G. bei uns schriftlich. Wir waren jedoch sehr erstaunt, dass im Briefkopf von Herrn G. sowohl die Adresse von Neufahrn als auch Unterhaching gedruckt war. Dies hatte Herr G. wohl nicht bedacht. Für mich steht unzweifelhaft fest, dass Herr G. das Gebot abgegeben hat. Mittlerweile wurde auch die Rechnung von ihm beglichen.

Warum er seine Geschichte im Internet verbreitet und damit den Ruf meiner Firma, von mir und auch von philatelistischen Foren schädigt, lässt sich mit gesundem Menschenverstand wohl kaum erklären.

Glücklicherweise sind solche Erscheinungen die Ausnahme. Bislang gab es auch noch nie ein Problem mit Internet-Geboten und bei irgendwelchen Problemen lasse ich auch gerne mit mir reden, schließlich bin ich daran interessiert, die Sammler langfristig als Kunden zu behalten. In diesem Fall jedoch war die Vorgehensweise von Herrn G. nicht zu tolerieren.

Ich hoffe, dass die Leser des Forums meinen Standpunkt nachvollziehen können und möchte auch in Zukunft meinen Ausführungen nichts hinzufügen. Kopien der entsprechenden Schreiben und Rechnungen wurden dem Betreiber dieses Forums zugefaxt.

Mit besten Grüssen

Y
 
Briefmarkensammler Am: 01.12.2011 15:41:49 Gelesen: 29468# 43 @  
Die Ausführungen von Herrn Y. möchte ich wie folgt kommentieren:

1. Die Bestellung wurde nicht von mir getätigt. Wie mittlerweile von anderen Usern in diesem Forum veriziert wurde, kann offensichtich jede Person unter Kenntnis der E-Mail und Kontaktdaten eine Bestellung online vornehmen. Meine Kontaktdaten und Sammelgebiet sind kein Geheimnis und über meine leicht zu recherchierenden Accounts in verschiedenen Foren spielend leicht zusammenzutragen.

2. Was der Hinweis auf die verschiedenen Adressen im Kontext der Ausführungen von Herrn Y. soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist richtig, dass ich mehrere gemeldete Wohn- und Geschäftsadressen habe (so was soll es geben). In meinem persönlichen Schreiben an Herrn Y. habe ich diese unterschiedlichen Adressen natürlich korrekterweise auch aufgeführt. Auf die eigenwillige Interpretation dieses Umstandes seitens des Auktionshauses X habe ich keinen Einfluss.

3. Es ist richtig, dass ich die Auktion mittlerweile bezahlt habe. Nach Rücksprache mit meinem privaten Rechtsbeistand habe ich mich dazu entschlossen dem durch X angedrohten gerichtlichen Ärger durch Zahlung erst einmal zu entgehen und den Vorgang nach Vorlage der - behauptet von mir ersteigerten - Marken weiter zu prüfen. Ich bin kein Streithansel. Dennoch: Die Zahlung erfolgte unter "Vorbehalt" und ich werde nach Erhalt der Sendung entscheiden, wie es in dieser Sache weiter geht.

4. Die Behauptung von Herrn Y., "er liese im Falle eines Problems mit sich reden", kann ich persönlich nicht zur Gänze bestätigen. Mein persönliches Schreiben (Einschreiben, Eigenhändig, Rückschein) wurde von Herrn Y. weder beantwortet, noch wurde anderweitig versucht, den Vorgang "geräuschlos" aus der Welt zu schaffen. Wie Herr Y. richtig erwähnt, war ich zuvor bereits Kunde. Ein Anruf von Herrn Y. bei seinem Kunden hätte das Problem wahrscheinlich sofort erledigt. Ich werde einen Scan des Bezugschreibens zeitnah hochladen.

5. Nachdem ich seitens Herrn Y. keine Reaktion auf mein Schreiben erhalten habe, habe ich diesen Thread eröffnet und nachgefragt, ob andere Sammler schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren immer wieder mal sporadisch bei dem Auktionshaus X in ABC. Bis dato war mir das Team um Herrn Y. als sehr zuverlässig bekannt, aktuell habe ich jedoch ein Problem, das mich nach einigem hin und her mit einem der Sachbearbeiter langsam ratlos werden lässt.
Was ist passiert ? Anfang September gekomme ich ein Rechnung zu der 68. Auktion, in der ich aufgefordert werde knapp 700,-EUR zu überweisen. Diese Rechnung entpuppte sich bei genauem Hinschauen bereits als Mahnung, also scheint die Urrechnung schon irgendwo verlustig gegangen zu sein. Am nächsten Tag habe ich bei X angerufen und klargestellt, dass ich aktuell nichts ersteigert habe und daher natürlich auch die mir zugesandte Rechnung nicht begleichen werde. Es wurde mir dann erklärt, dass das Gebot online unter Verwendung meiner E-Mail-Adresse erfolgt sei und ich angeblich "zweifelsfrei" der Käufer sei. Mein persönliches Anschreiben an Herrn Y., in dem ich nochmals meine Version der Geschichte erklärt habe, wurde von diesem nicht beantwortet.
Natürlich mache ich mir jetzt langsam schräge Gedanken. Hat jemand meinen Account bei X gekapert ? Wie realistisch ist so etwas ? Bis dato hatte ich immer den Eindruck, dass diese Onlinebieterei bei Auktionshäusern hinreichend sicher jetzt. Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen mit X gemacht ?
Bin für jeden Tipp dankbar.


Ob dieses mit meinem Problem "In-die-Öffentlichkeit-treten" eine - wie von Herrn Y. behauptete - "Rufschädigung" seines Hauses und von philatelistischen Foren darstellt, möchte jeder Leser selbst beurteilen.

Es soll Unternehmen geben, die versuchen sich in derartigen Fällen mit ihren Kunden einvernehmlich zu einigen bevor diese mehr oder minder verzweifelt, den Schritt in die Öffenlichkeit eines Forums wagen. Eine derartige Strategie firmiert gemeinhin unter dem Begriff "Kundenservice".

6. Was sich mir zudem nicht ganz erschliesst, ist die von Herrn Y. subtil unterstellte "Vorgehensweise des Herrn G.". Was meint Herr Y. mit "Vorgehensweise" ?

Rein vorsorglich möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich ein sehr ausgefülltes Privat- und Berufsleben habe und keinerlei Interesse verspüre, mir durch das "mutwillige Schaffen von Problemen" dieses Leben in irgendeiner Weise noch weiter zu erschweren. Insofern würde es mich schon interessieren, welche "Vorgehensweise" hier unterstellt wird.

Im übrigen erwerbe ich seit vielen Jahren für viele tausend Euro pro Jahr Marken in verschiedenen Auktionshäusern, bei Tauschtagen und Ebay. Ein derartiges "Problem" hatte ich bis dato noch mit keinem Geschäftspartner. Ansonsten hätte ich mein Hobby wohl schon längst wegen Zeitmangels an den Nagel gehängt.
 


drmoeller_neuss Am: 01.12.2011 17:02:44 Gelesen: 29423# 44 @  
Als Unbeteiligter habe ich in diesem Thread bislang für keine Seite Partei ergriffe, siehe auch meinen Beitrag #5.

Die Darstellung des Sachverhaltes durch das Auktionshauses X weicht nicht von der von Briefmarkensammler ab. Das Auktionshaus X geht auch nicht auf die Frage ein, ob vor der besagten Mahnung eine Rechnung erfolgt ist. Das ist im Geschäftsleben so üblich, dass man vor der ersten Mahnung eine Rechnung schreibt.

Die Frage, ob das Gebot wirklich durch Briefmarkensammler abgegeben wurde, bleibt offen. In der Tat sind Email-Adresse, Telefonnumer und Sammelgebiete offene Geheimnisse. Wer es darauf anlegt, kommt leicht an diese Daten heran. Wie das mit der X-Kundennummer steht, kann ich nicht sagen. Möglicherweise steht die auf dem Adressaufkleber und Briefmarkensammler hat ein frankiertes Kuvert vom Auktionshaus X an Dritte weitergegeben.

Gar nicht verstehen kann ich die Empfehlung vom Rechtsbeistand, erst einmal zu zahlen. Wenn kein Gebot abgegeben wurde, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann muss das Auktionshaus X vor Gericht den Beweis erbringen, dass ein Gebot abgegeben wurde. Möglicherweise hätte das Auktionshaus in letzter Entscheidung auch keinen Prozess geführt, sondern einfach den Kunden von weiteren Auktionen ausgeschlossen und die Sache auf sich beruhen lassen. Um das Geld wiederzubekommen, muss Briefmarkensammler nun aktiv einen Prozess führen.

Letzlich verstehe ich aber beide Seiten nicht. Viererblocks der Marienkirche sind absolute Seltenheiten, und für 700 EUR nicht zu teuer bezahlt. Der Verlust beim Wiederverkauf dürfte überschaubar sein, falls ein solcher überhaupt auftreten sollte.
 
Gaius_Caligula Am: 01.12.2011 17:16:08 Gelesen: 29414# 45 @  
@ drmoeller_neuss [#44]

Gar nicht verstehen kann ich die Empfehlung vom Rechtsbeistand, erst einmal zu zahlen. Wenn kein Gebot abgegeben wurde, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann muss das Auktionshaus X vor Gericht den Beweis erbringen, dass ein Gebot abgegeben wurde. Möglicherweise hätte das Auktionshaus in letzter Entscheidung auch keinen Prozess geführt, sondern einfach den Kunden von weiteren Auktionen ausgeschlossen und die Sache auf sich beruhen lassen.

Falls ein Rechtsbeistand einen solchen Ratschlag gegeben hat muss ich lapidar feststellen: Der / Die Person hat seinen Jura-Abschluss völlig umsonst gemacht. Ich sehe die Sache genau so wie Du: Bei einen möglichen Prozess wäre das Auktionshaus X in der Beweispflicht gewesen.

Ich möchte hier niemanden zu nahe treten aber: Nachdem ich diesen Thread inklusive des Beitrages des Auktionshauses X gelesen habe muss ich
anmerken, dass mir die ganze Sache irgendwie verworren vorkommt. So leicht an die Kombination Telefonnummer, E-Mail Adresse, Sammelgebiet und Kundennummer heranzukommen wie es hier geschrieben wird, ist es nicht.

Beste Sammlergrüße
Gaius_Caligula
 
Carolina Pegleg Am: 01.12.2011 19:34:31 Gelesen: 29358# 46 @  
@ Gaius_Caligula [#45]

Und weil die Sache verworren ist, und die ein oder andere Seite in ein schlechtes Licht gerückt wird, wäre es vielleicht besser gewesen das ganze Thema nicht derart in der Öffentlichkeit platt zu treten. Denn "glasklar" ist dieser Fall offenbar nicht.
 
Richard Am: 02.12.2011 10:05:03 Gelesen: 29274# 47 @  
Redaktioneller Hinweis: Nachdem es zu einer teilweisen Einigung kam, werden die Daten des Auktionshauses anonymisiert, der Name der Firma mit X, die der Mitarbeiter mit Y und Z gekennzeichnet.
 
Polar-Tibeter Am: 02.12.2011 17:04:58 Gelesen: 29132# 48 @  
Meiner Meinung nach hätte dieser Thread von Anfang an gestoppt werden sollen. Das ist eine Angelegenheit, die sich nur zwischen dem Auktionshaus und dem Betroffenen abspielen sollte. Das alles öffentlich zu machen war keine gute Idee; vor allem, weil die Angelegenheit noch nicht geklärt war.

Das hätte in beide Richtungen nach hinten losgehen können - für das bewußte Auktionshaus wie auch für das Forum. Für das Auktionshaus war das erst einmal rufschädigend, weil es anscheinend nicht davon informiert wurde, das es hier Thema war. Sonst wäre eine Reaktion sicher viel früher erfolgt.

Irgendwie bleibt bei mir nach dem Lesen des Auktionshaus-Statements ein Geschmäckle, da ist imho auf beiden Seiten was schief gelaufen. Ich wäre bei so einer Sache, wo es auch schnell vor Gericht gehen kann, nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Da kann ein Anwalt viel besser helfen.

Andererseits finde ich es auch für dieses Forum bedenklich, solche Threads zuzulassen, wenn da erst einmal einseitig auf das Auktionshaus eingeschlagen wird. Das kann auch negativ auf ein Forum zurückfallen. Vielleicht sollte in Zukunft mal drüber nachgedacht werden, ob sowas gut für unser Forum ist, bevor da ein Thread aufgemacht wird.

Polar-Tibeter
 
Sammler Am: 02.12.2011 17:24:14 Gelesen: 29119# 49 @  
Ich finde solche Threads grundsätzlich in Ordnung und der Austausch von Erfahrungen - auch öffentlich - sollte keinesfalls verboten werden. Es sei denn, es wird ein Thread eröffnet, um jemanden bewusst schlecht zu machen. Und das kann ich bei dieser Thread nicht erkennen.
 
Richard Am: 02.12.2011 17:37:20 Gelesen: 29108# 50 @  
@ Polar-Tibeter [#48]

Für das Auktionshaus war das erst einmal rufschädigend, weil es anscheinend nicht davon informiert wurde, das es hier Thema war. Sonst wäre eine Reaktion sicher viel früher erfolgt.

Hast Du meinen Beitrag [#7] nicht gelesen oder war er nicht verständlich ?

Das Auktionshaus wurde von mir vier Minuten nach Erscheinen des ersten Beitrags per Mail mit vollständigem Text und Link informiert. Ich hatte zufällig gerade auf die Themen gesehen. Es erfolgte darauf keine Reaktion, obwohl Gelegenheit dazu bestand.

Der mit Herr Z bezeichnete Mitarbeiter hat von mir gestern diese Mail per Fax erhalten (war ausgedruckt im Ordner abgelegt) und hat mir bestätigt, dass die Empfängermailadresse korrekt war.

Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 02.12.2011 17:40:39 Gelesen: 29108# 51 @  
Dieser Thread ist sachlich und basiert auf Fakten - die von den betroffenen Parteien natürlich unterschiedlich interpretiert werden.

Die Kritik bezieht sich ja auf den ungenügend abgesicherten Zugang zum Online-Auktionsformular. Stand der Technik ist heute, die Gebotsabgabe von der Eingabe eines Passwortes abhängig zu machen, das vom Kunden frei definiert werden kann und nur dem Kunden bekannt ist. So ist übrigens auch bei den Philaseiten der Fall.

Unterlässt das Auktionshaus aus Kosten- oder Bequemlichkeitsgründen diese Absicherung, so hat es für die Folgen eines etwaigen Missbrauches einzustehen. Das Risiko kann man durchaus in Kauf nehmen, wenn sich die Missbrauchsfälle im Promillebereich bewegen. Dann muss das Auktionshaus aber auch die betroffenen Kunden von den Folgen freistellen. Dies ist hier nicht geschehen, und das kann man durchaus kritisieren.

Richard hat das richtige als Forenbetreiber gemacht, nachdem eine Partei das Wort "Rufschädigung" in den Mund genommen hat. Allerdings sollten dann die Benutzernamen beide Parteien anonymisiert werden.
 
Polar-Tibeter Am: 02.12.2011 19:23:26 Gelesen: 29073# 52 @  
@ Richard [#50]

Richard, ich habe dein Post [#7] sehr wohl gelesen. Aber es ändert nichts an meiner Meinung, solche problematischen Dinge besser offline zu klären. Zumal das Auktionshaus ja deinem Anschreiben nicht gefolgt ist und sich nicht geäußert hat, während hier erstmal weiter rungediskutiert wurde und das nicht immer sachlich, wie ich finde.

Das ist halt meine Meinung; ich wollte sicher nicht deine Entscheidungen als Forenbetreiber kritisieren. Und damit ist auch von meiner Seite alles gesagt dazu.

Polar-Tibeter
 
22028 Am: 03.12.2011 18:31:24 Gelesen: 28977# 53 @  
Ich bin auch voll der Meinung von Polar-Tibeter, warum man sowas versucht in einen Forum zu klären, ist mir extrem schleierhaft. Wir kennen nicht alle Hintergründe zu dem Fall und ich würde den beiden Betroffenen raten sich gütlich zu einigen (sollte das nach den hier vorgetragenen Vorwürfen noch möglich sein) und den Fall zu den Akten legen.
 
Briefmarkensammler Am: 27.12.2011 13:11:32 Gelesen: 28082# 54 @  
Mein Wunsch an das Auktionshaus X die dem angeblichen Gebot zugrunde liegenden Daten (IP-Adresse, Web-Protokoll, etc.) zu erhalten, wurde schriftlich wie folgt beantwortet.

Auszug aus Schreiben:



Damit sind alle Versuche den Sachverhalt von dieser Seite forensisch aufzuklären zum Scheitern verurteilt.
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.