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Thema: Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig
Sammler Am: 02.01.2019 17:30:56 Gelesen: 21444# 1 @  
Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig

Diesem PDF kann man folgende Versandänderungen entnehmen:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-012019.pdf

Seite 3

"Einstellung des Services BUCH INTERNATIONAL"

Seite 15

"Als BRIEF INTERNATIONAL mit den Ausprägungen STANDARD-, KOMPAKT-, GROSS- und MAXI BRIEF INTERNATIONAL dürfen nur Briefe versandt werden, die ausschließlich Dokumente beinhalten. Dokumente sind hierbei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten. Für den Warenversand siehe PÄCKCHEN und PAKET INTERNATIONAL (vgl. Seiten 71 f.). Für Geschäftskunden vgl. WARENPOST INTERNATIONAL ab ➔ Seite 23."

Diese Änderungen habe ich aber erst heute mitbekommen, als ich einen Brief nach Russland für 6,20 EUR als Einschreiben versenden wollte. Ein Briefmarkenkatalog ist ein Buch und ein Buch ist eine Ware. Daher müsse man ein Päckchen mit 16 EUR berechnen.
 
Holzinger Am: 02.01.2019 19:43:11 Gelesen: 21380# 2 @  
@ Sammler [#68]

Evtl. sollte man dann jetzt als Inhalt "Informationskatalog" - oder ähnliche Formulierungen - angeben. :-)
 
Frankenjogger Am: 02.01.2019 20:00:17 Gelesen: 21359# 3 @  
Ein Buch ist aber auch eine gedruckte Information. Da gibt es sicher noch Klärungsbedarf.

Zum Glück habe ich mein Buch noch im alten Jahr nach Amerika verschickt.

VG,
Klemens
 
Journalist Am: 02.01.2019 20:21:29 Gelesen: 21341# 4 @  
@ Sammler [#68]

Hallo Sammler,

ja aufgrund einer Änderung des Weltpostvertrages vor einiger Zeit, bei dem aus den beiden "Töpfen" Briefe (Briefprodukte) und Pakete nun ein neuer dazu kommt der sich "ePacket" (bei uns Warenpost International) nennt, gibt es nun in den neuen AGB die ersten wesentlich deutlicheren Spuren der Folgen, als dies bisher auf den ersten Blick erkennbar war - dazu gelegentlich aber mal mehr.

Zwar kann man formal nur als Geschäftskunde in der eFiliale der Post Internetmarken für das Produkt "Warenpost International" ohne oder mit Sendungsverfolgung kaufen, aber in der Praxis kann dies jeder. Man kann daher diesen Briefmarkenkatalog mit der Internetmarkenfrankatur "Warenpost International" frankieren je nach Gewichtsstufe - der Preis entspricht hier den bisherigen Briefpreisen, also hat für Bücher indirekt eine Preiserhöhung stattgefunden bzw. die bisherigen "Sonderkonditionen" für "Buch" als Kulturgut sind Vergangenheit.

Für die Option mit Sendungsverfolgung (also tracked) besteht eine minimale Haftungszusage bis maximal 20 Euro. Wer dies wesentlich höher versichern will, muss entweder den Wertbrief International wählen oder ein Paket.

Bei Wertbrief International muss man aber die entsprechenden Valorenbestimmungen für die Versicherung genau studieren, das man hier keinen Fehler macht je nach Valorenklasse 1 oder 2.

Eine andere Option ist das Onlinepäckchen mit Versicherung (bis 50 Euro)- quasi indirekt auch ein Einschreiben.

Soweit einige erste Fakten zu dieser Materie.

Wichtig ist natürlich leider auch für die Empfängerländer die Zolldeklaration - wenn diese nicht ok ist oder merkwürdig erscheint, könnte es zur Zollprüfung vorgelegt werden und deutliche Laufzeit oder Zoll kosten - egal wie man es dreht oder wendet, diese neue Materie hat einige Fallstricke.

Soweit ein erstes kurzes Statement zu diesem Thema.

Viele Grüße Jürgen
 
Sammler Am: 02.01.2019 20:50:08 Gelesen: 21313# 5 @  
Der Knaller ist ja, das man offiziell keine Briefmarken mehr im Brief ins Ausland versenden darf, denn das sind ja Waren. Also ab einer Briefmarke bitte ein Päckchen oder Paket versenden. Ich glaube nicht dass man sich bei Briefmarken mit zeithistorischen Dokumenten herausreden kann. Ok, versichern konnte man Briefmarken mit Einschreiben früher auch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass weiterhin jede Menge Briefmarken im einfachen Brief ins Ausland versendet werden. Es sei denn diese Sendungen gehen an den Empfänger zurück wegen unzulässigen Inhalt. Warten wir es mal ab.
 
Vernian Am: 03.01.2019 11:33:05 Gelesen: 21202# 6 @  
@ Frankenjogger [#70]

Ein Buch ist aber auch eine gedruckte Information. Da gibt es sicher noch Klärungsbedarf.

In der Tat, da sehe ich deutlichen Klärungsbedarf. Ist bspw. eine Zeitschrift etwas das als gedruckte Information zu definieren ist? Oder eine periodisch erscheinende Broschüre? Also da hakelt es gewaltig in der Definitionsbedeutung, da hoffe ich bald mal Aufklärung zu erhalten, denn ich verschicke regelmässig größere Mengen Broschüren (quasi Informationen für Vereins-Mitglieder) auch ins Ausland. Wenn so etwas nur noch als Paket oder Päckchen geht kann ich den Mitgliedern kündigen - der Jahresbeitrag ist geringer als Päckchenporto Welt.

V.
 
Journalist Am: 03.01.2019 12:14:48 Gelesen: 21180# 7 @  
@ Vernian [#6]

Hallo V. und an alle,

ja es wird hier noch viel Klärungsbedarf geben.

Aber laut den AGB sind Presseprodukte nur solche Produkte, die mindestens 4 x im Jahr erscheinen, ein postalische Zulassung haben in Form einer Zeitungskennziffer die aus einer Zahl vierstelligen Zahl und Buchstaben besteht.

Da Bücher nicht diese Anforderungen erfüllen, sind es nun Waren mit entsprechenden Konsequenzen.

Vereins-Zeitungen muss man wohl in Zukunft ins Ausland einfach als normalen Brief verschicken da Presse Buch International Economy nicht mehr geht und Presse International Economy bei einer möglichen Kontrolle beanstandet werden könnte.

Aufgrund des Briefgeheimnisses und keiner großen Zollprobleme bei der Einfuhr in fast alle Länder dürfte dies ohne große Probleme gut funktionieren, es ist allerdings teurer als bisher.

Größere Mengen verschicken, würde ich hier genauso machen, dies wäre noch billiger als ein Päckchen International (je nach Versandgewicht) - in der Regel benötigt man ja hier auch keine Haftung und Sendungsverfolgung.

Bezüglich Briefmarken verschicken wird es etwas komplizierter, je nach dem ob es sich um frankaturgültige Briefmarken handelt oder um gestempelte Marken - dazu aber in einem separaten Beitrag hier mal näheres.

Viele Grüße Jürgen
 
Vernian Am: 03.01.2019 12:24:36 Gelesen: 21170# 8 @  
Naja, teurer ist relativ. Als Luftpost kostete der "Buch International" - Versand bislang auch genau so viel wie Brief, daher habe ich bislang schon alle Broschüren als Brief ins Ausland versendet.

Die Frage ist für mich im Augenblick ob es für mich riskanter ist unsere Broschüren (und manchmal auch dünnere Bücher) als Brief oder als "Presse International" zu versenden.

Ich habe jetzt mal auf internetmarke.de geguckt, dort kann man auch als "Gast" mittels "Presse International" Internetmarken bestellen und demgemäß verwenden - allerdings nur für "Presse International". Hier besteht also zum einen schon eine Differenz zwischen der Aussage "nur für Geschäftskunden" und den Möglichkeiten auf der Webseite, und v.a. aber "Warensendung International " wird da tatsächlich nur für Geschäftskunden angeboten. Bzgl. "Presseversand", also Broschüren und Bücher ändert sich da für mich so gesehen eigentlich nichts - ich habe bislang als Brief per Luftpost schon das gleiche gezahlt. Und bei "Presse International" steht auch nix von wegen nur per Internetmarke, d.h. das kann auch weiterhin mit Briefmarken frankiert werden. Die Frage ist da eben nur was hat es mit dem "Geschäftskunden" jetzt auf sich? Kann ich als Privatperson diesen Service nun nutzen (und auch mit Marken frankieren) oder nicht?

Was Du schreibst wegen AGB zu Presseprodukten (kann ich nicht finden) - hast Du mal einen Link?

Ich werde da auch selber mal nachhaken durch Anfrage an die Deutsche Post.

LG

Vernian
 
DL8AAM Am: 03.01.2019 15:57:26 Gelesen: 21112# 9 @  
@ Vernian [#8]

dort kann man auch als "Gast" mittels "Presse International" Internetmarken bestellen und demgemäß verwenden - allerdings nur für "Presse International". Hier besteht also zum einen schon eine Differenz zwischen der Aussage "nur für Geschäftskunden" und den Möglichkeiten auf der Webseite

Es gibt viele Dinge, die ich zwar frei und unbeschränkt erwerben kann, dann aber nur unter bestimmten, weitergehenden Auflagen wirklich benutzen darf. ;-)

"Gedruckt" kann man auch als "(aus-) gedruckten" Brief interpretieren ("Dokumente sind hierbei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen."). Wer schreibt heutzutage denn noch Briefe mit der Hand oder gar mit einer Schreibmaschine? Die werden zu 99% auf dem heimischen PC geschrieben und vom Multifunktionsgerät ausgedruckt.

Broschüren sind sicherlich keine Waren. Bei Mitglieder"magazinen" würde ich unterscheiden, ob diese Magazine auch an Nichtmitglieder "verkauft" werden, zumindest dann wäre es für mich aber bereits eine "echte Ware", wie Bücher. "Presse" unterliegt, wie Jürgen schon geschrieben hat, besonderen Definitionen, wobei die ZKZ inzwischen aber auch 5stellig sein kann. Die ZKZ-Angabe ist übrigens ein zwingender Bestandteil der Frankatur.



Einmal sogar mit Angabe "ZKZ", einmal ohne (ZKZ ist hier die 30539); leider habe ich hier aber gerade keine internationale Pressesendung griffbereit.

Wie das aber bei "Kleinmengen" eines Vereins aussieht, insbesondere wenn man seine 20 "Briefe" optisch gut frankiert einfach in den nächsten Gelben Kasten wirft, bei der Tante Emma seines Vertrauenes oder Bankberater der nächsten Postbankfiliale abgibt, steht auf einem ganz anderem Blatt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das im Nachgang, d.h. im BZ jemand "Kompetentes" in die Hand nimmt und sich tiefergehend damit beschäftigt, dürfte verhältnismäßig klein sein. Die Zielgruppe für Pressepost ist einfach eine vollkommen andere - da wird es bei "etlichen Paletten" relevant. Die Seite "Privatmannpost" ist für die Post eh nur noch im Bereich des eCommerces (und als Abladeort von DIALOGPOST, hi) wirklich interessant. Der Rest muss einfach automatisiert, möglichst störungsfrei und idealerweise unsichtbar nebenher mitlaufen.

Gruß
Thomas
 
Vernian Am: 03.01.2019 20:32:14 Gelesen: 21043# 10 @  
Danke für die zahlreichen weiterführenden Hinweise.

Gut, also Presse International kann ich zwar erwerben, aber ohne entsprechende postalische ZKZ nicht verwenden.

Bleibt für mich im Augenblick die Frage nochmal nachzuschauen ob ich so ohne weiteres "Geschäftskunde" werden kann um meine Buchsendungen als "Warenpost International" auf den Weg zu bringen - auch wenn das dann nur noch mit Internetmarke zu frankieren erlaubt ist. Schon irgendwie krank das alles.

Und die Antwort meiner schriftlichen (Email) Anfrage wegen all dem bei der Deutschen Post abzuwarten.

Danke für weitere Tipps.

Vernian
 
Journalist Am: 03.01.2019 20:52:26 Gelesen: 21029# 11 @  
@ Vernian [#10]

Hallo Varnian und an alle,

wer ein Kleingewerbe hat oder als Vereinsmitglied, das für den Versand zuständig ist, kann eine Postcard beantragen - damit wäre dann man laut Post "Geschäftskunde". :-)

- Wie hier derzeit die aktuellen Prüfungen sind, ob man diese "Voraussetzungen" erfüllt, ist mir aber nicht bekannt, aber dies wäre auch eine Option. :-)

Viele Grüße Jürgen
 
Vernian Am: 03.01.2019 21:14:12 Gelesen: 21014# 12 @  
@ Journalist [#11]

Ich habe gerade versucht schlauer zu werden auf der Post-Webseite. Offenbar wird da u.a. eine USt-Nr. verlangt, d.h. eben man braucht eine Gewerbeanmeldung oder ähnliches. Ich ärgere mich immer wieder das ich in meiner freiberuflichen Tätigkeit (für einen nur sehr geringen Teil meiner Tätigkeit) zwar Umsatzsteuer abführen muß - aber keine USt-Nr. habe - dem muß ich auch mal nachgehen, so langsam wird das nervig.

Da ich zwar einer Vereinigung vorstehe, diese aber kein e.V. ist, hilft mir das auch nicht weiter.

Danke weiterhin, jeder Tropfen an Info macht mich schlauer. ;-)

V.
 
Journalist Am: 04.01.2019 02:32:28 Gelesen: 20959# 13 @  
@ Vernian [#12]

Hallo V. und an andere,

Freiberufliche Personen haben natürlich keine USt-Nr. und benötigen diese auch nicht - denen kann die Post aber auch nicht die "Firmentätigkeit" (Gewerbetätigkeit) verweigern, da dies gleich zu setzen ist. Wende dich doch mal an Dein zuständiges Direktmarketing-Center der Post, da diese diese Kunden Gewerbekunden, Freiberufler und Vereine als "Firmenkunden" (Kleinkunden) betreuen sollen. Dort würde ich einfach eine Postcard beantragen. :-)

Viele Grüße Jürgen
 
Vernian Am: 04.01.2019 04:02:18 Gelesen: 20953# 14 @  
Hallo Jürgen,

Danke, das werde ich mal versuchen. Nicht die Postcard an sich, aber die bestehende Privatkundenregistrierung auf Geschäftskunde zu ändern weil Freiberufler.

Danke und Gruß

Vernian
 
Vernian Am: 04.01.2019 12:44:24 Gelesen: 20884# 15 @  
Hallo,

der Tipp mit dem Direktmarketing-Center war gut. Zum einen soll mir nun eine Registrierung mit EKP-Nummer gegeben werden.

Und ich war nicht der Erste der wegen einer Geschäftkundenregistrierung genau aus dem Grund des Warenpost International-Versands angefragt hat, es habe bereits mehrere Anfragen an das Center (in diesem Fall in Bremen) gegeben - die Frage sei weitergegeben worden, eine Antwort stehe noch aus. Könnte also sein das sich da, wenn viele Kunden danach fragen, sich bei der Versandart noch etwas ändert, wie bspw. doch Zugang für alle Kunden ?

Die Antwort auf meine Email an die Deutsche Post gestern steht allerdings auch noch aus. Könnte es sein das die gerade "überrannt" werden mit derartigen Anfragen oder gar Beschwerden? ;-)

V.
 
Journalist Am: 04.01.2019 13:16:48 Gelesen: 20860# 16 @  
@ Vernian [#15]

Hallo Vernian und an alle,

laut Aussagen von heute sollen die Postmitarbeiter den Kunden fragen, ob es sich um Waren handelt oder Dokumente, wenn der Kunde "Ware" sagt, wird ihm nur das Päckchen International oder das Paket International angeboten - das sind natürlich indirekt extrem teure Preisaufschläge im Vergleich zu vorher.

Der Kunde muss aber nicht die Wahrheit sagen - dann kann man es auch so wie bisher verschicken - denn aufgrund des Briefgeheimnis kann die Post nicht den Inhalt kontrollieren!

Solange keine Sendung verloren geht und kein Schadensfall auftritt ist alles ok - falls aber ein Schadensfall auftritt - wird es schwierig.

Die Option über die Internetmarke "Warenpost International ohne oder mit Sendungsverfolgung" kennen die Schalterkräfte nicht und sollen diese auch nicht kommunizieren, auch wenn dies bisher in keinster Weise geprüft wird oder softwaretechnisch gesperrt ist.

Die Post will hier scheinbar kräftig den Privatkunden zur Kasse bitten, ob damit die Gewinnziele für 2019 erreicht werden sollen - ein Schelm der böses dabei denkt. :-)

Viele Grüße Jürgen
 
Vernian Am: 04.01.2019 19:15:11 Gelesen: 20780# 17 @  
Hallo,

was würdest Du unter "Schadensfall" denn verstehen?

Warenpost International über Internetmarke geht ja auch nur wenn Du als Geschäftskunde registriert bist - dem "normalen" Kunden braucht man da eh nichts zu kommunizieren, es sei denn man fragt jeden Kunden ob er die Voraussetzungen für Geschäftskunden erfüllt und empfiehlt ihn dann sich anzumelden.

Was mir weiterhin fehlt ist die Beantwortung der Frage, wo ein Dokument endet und eine Ware anfängt und die EKP-Schaltung, die mir heute zugesagt wurde.

Nun, ob die Post den Privatkunden "zur Kasse bitten" will weiß ich nicht, da Du selbst ja zu Beginn mal geschrieben hattest: aufgrund einer Änderung des Weltpostvertrages vor einiger Zeit, bei dem aus den beiden "Töpfen" Briefe (Briefprodukte) und Pakete nun ein neuer dazu kommt der sich "ePacket" (bei uns Warenpost International) nennt, gibt es nun in den neuen AGB die ersten wesentlich deutlicheren Spuren der Folgen

Wenn ich diese Aussage richtig verstehe (zu der Du Dich ja noch weiter äußern wolltest) war die Post gezwungen die neuen Bestimmungen umzusetzen? Dann kann man ihr schlecht vorwerfen den (Privat-)Kunden zur Kasse bitten zu wollen. Wobei es ja sicherlich auch andere Wege gegeben haben dürfte - wie eben die Versandform "Waren Int." jedermann zugänglich zu machen. Also doch Abzocke? Ich weiß es nicht.

Tatsache ist das schon vorher der "Buch und Presse International-Versand" sich preislich eigentlich nicht vom Brief unterschieden hat, in Frankreich hingegen es eine Versandform gibt namens "livre et brochure", die für den Buchversand ins Ausland regelrechte Dumpingpreise anbietet. Ein Buch bis 500 g in der EU kostet da etwa nur 1,35 €, sonstiges Ausland 2,25 €, 1 bis 2 kg EU 3,50€ / 5,95 € sonstige, und über 2 kg können die sogar in speziellen Säcken eingeliefert werden, bis 5 kg 6,90€ / 11,50 €, und je weiterem Kilo bis max. 25 kg 1,39 € / 2,59 € dazu. Von solchen Preisen können wir nur träumen! (Daten aus dem Link: https://www.laposte.fr/entreprise/produits-et-services/livres-et-brochures ) .

Zwar sind auch hier die Versandbedingungen und wer das Versenden kann ziemlich restriktiv, in der Praxis bislang war es aber seltenst ein Problem von Privat zu versenden. Hauptproblem ist meist das viele Poststellen / Angestellte den Tarif nicht kennen und die Bedingungen ("Kulturvermittelnde Literatur Frankreichs") sind in ihrer Defintion doch sehr dehnbar.

Best

Vernian
 
Sammler Am: 05.01.2019 07:39:04 Gelesen: 20701# 18 @  
Das riecht in der Tat nach Abzocke!

"Die DPAG führt diese Tarifänderung auf eine Regelung des Weltpostvereins zurück. Dieser hat jedoch lediglich die Trennung von Brief- und Warenpost angeordnet, nicht eine Abschaffung des günstigen Warenversandes für Privatpersonen.

Durch die Neuregelung entstehen privaten Postnutzerinnen und Postnutzern erhebliche Mehrkosten; die günstigste Möglichkeit, beispielsweise ein Buch in die Schweiz zu verschicken, ist ein Päckchen für 16 €, in die EU immerhin auch bereits 9 €, gegenüber bisher 3,70 €."

Petition bitte ausfüllen, evtl. bringt es ja etwas. :)

https://weact.campact.de/petitions/einfuhrung-der-versandart-warensendung-international-fur-privatkundinnen
 
Sammler Am: 05.01.2019 08:08:57 Gelesen: 20691# 19 @  
Richtig günstig ist Warenpost International auch nicht in jedem Fall, denn die Preise verstehen sich beim Versand innerhalb der EU zuzüglich Umsatzsteuer. D.h. wenn ich ein Buch bis 1kg nach Österreich versenden möchte, dann sind nicht 7,00 EUR, sondern sogar 8,33 EUR fällig. Das DHL-Päckchen nach Österreich zu 8,89 EUR würde gerade mal ein paar Cents mehr kosten.

Zum Vergleich: Bis Ende 2018 konnte man das Buch bis 1 kg entweder als Buch International zu 6,00 EUR oder als Brief International zu 7,00 EUR versenden.

Warum kommt nur beim Versand innerhalb der EU Umsatzsteuer hinzu? Beim Beispiel oben ist der Versand in die Schweiz sogar günstiger als nach Österreich. Obwohl der Päckchen/Paket-Versand in die Schweiz sonst deutlich teurer ist.

Beim Versand innerhalb von Deutschland zahlt man für Bücher- oder Warensendung auch keine Umsatzsteuer und selbst beim bisherigen Buch International zahlte man ebenso keine Umsatzsteuer.

Der Zwang zur Internet-Frankierung basiert auf der variablen Umsatzsteuer, die je nach Versandland fällig wird und so nicht mit Briefmarken abbildbar ist? Ansonsten wäre auch nur ein Versandlabel denkbar, welches mit Briefmarken zu frankieren wäre.
 
gestu Am: 05.01.2019 09:45:02 Gelesen: 20668# 20 @  
Für "läppische" 90 Cent kann man einen "Ländernachweis" als Zusatzleistung für Warensendungen ins Ausland dazu buchen. Allerdings ist dieser Service bisher nur in wenige Länder möglich.

In diesem Fall wird ein Transponder aufgebracht, der 6 Sendungsereignisse mitteilt:

- Ein- und Ausgang bei der internationalen Auswechslungsstelle der Deutschen Post und im Einlieferungsland
- Ein- und Ausgang beim Briefzentrum im Zielland
- Ein- und Ausgang bei den Zollbearbeitungsstellen im Zielland

Und das alles für nur 90 Cent! Tolle Wurst!

Falls eine Sendung nicht beim Empfänger ankommt, sieht man dann wenigstens, auf welcher Etappe der Brief verschwunden ist!
 
Journalist Am: 05.01.2019 10:55:57 Gelesen: 20632# 21 @  
@ Vernian [#17]

Hallo Vernian und an alle,

Schadensfall wäre für mich, wenn die Sendung nicht ankommt oder verloren geht und der Empfänger aufgrund einer Bestellung oder Lieferung nun Ersatz haben will. Weiteres dazu aber mal später, damit die Diskussion hier nicht zu sehr durcheinander geht.

@ Sammler [#18]

Hallo Sammler und an alle,

ja zwar wurde der Weltpostvertrag geändert, die Umsetzung für das jeweilige Land liegt aber eindeutig bei der Deutschen Post AG selbst und diese hat nun entschieden, den Otto-Normalverbraucher zur Kasse zu bitten - denn man hätte ja auch diesen Warenpost International Versand für Jedermann freischalten und erlauben können oder ?

@ Sammler [#19]

Hallo Sammler und an alle,

wie Du richtig festgestellt hast, ist die Versendungsform Warenpost International auch nicht ganz so harmlos, wie es auf den ersten Blick scheint, da hier je nach Land noch zusätzlich MWST anfällt und die so das Porto verteuert im Vergleich zu bisher.

@ gestu [#20]

Hallo Gestu und an alle,

ja der Ländernachweis ist aus meiner Sicht eher eine Spielerei, die halt 90 Cent zusätzlich kostet, aber da hier keine Haftung mit verbunden ist und die derzeitige Sendungsverfolgungssoftware der Deutschen Post im Vergleich zur Software der Schweizer Post immer noch extrem rückständig ist, fördert diese Sache natürlich auch in keinster Weise. Den derzeit zeigt die Software der Deutschen Post immer nur das letzte erfasste Event auf, alle davor erfassten Daten sind für den Absender nicht sichtbar - im Gegensatz zu einer Sendungsverfolgung beispielsweise bei DHL selbst !

Nun noch mal an alle,

betrifft das Päckchen Ausland:

Hier gibt es ja einmal das Päckchen Europa für 9,00 Euro und Welt für 16,00 Euro, das derzeit noch mit Briefmarken frei gemacht werden kann - wie lange noch wird sich zeigen ?

Dieses Päckchen enthält aber keine Sendungsverfolgung und keine Haftung in irgend einer Art!

Eine Alternative wäre hier das Online-Päckchen mit Versicherungsnachweis (nur zu kaufen über das Internet für Jedermann) das dann eine Haftung für 50,00 Euro enthält und eine Sendungsverfolgung (diese kann teils als Nummernkreis L teils als Nummernkreis R erscheinen -> weiteres dazu mal an anderer Stelle später). Auch die Rolle kann hier optional dazu gebucht werden.

Preise:

Europa 8,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 2,50 Euro

Welt 15,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 2,50 Euro

Soweit für heute zu diesem Thema eine weitere Ergänzung

viele Grüße Jürgen
 
Sammler Am: 05.01.2019 11:13:24 Gelesen: 20623# 22 @  
@ Journalist [#21]

Die Päckchen Preise sind so nicht richtig:

"Europa 8,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 2,50 Euro
Welt 15,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 2,50 Euro"

Richtig ist:

EU 8,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 2,50 Euro
Welt 15,89 Euro ohne und mit Versicherung zusätzlich 4,00 Euro

Selbst bei der EU ist nicht alles dabei wie zum Beispiel diverse Inseln und Kleinstaaten. Diese Gebiete werden auch der Welt zugeordnet.

Und ja, ich bevorzuge gerade bei Sendungen ins Ausland Briefmarken, weil man gerade da die hohen Werte loswird. Vor allem freut sich auch der Empfänger.
 
ligneN Am: 14.01.2019 14:45:57 Gelesen: 20374# 23 @  
Ein Bekannter ist e-bay Händler und fragte bei der Posthotline telefonisch nach.

Demnach sind Briefmarken oder Briefe / Karten nach wie vor als Inhalt zugelassen. Ebenso weiter als stille Wertsendung in der 2019er Auflistung der Valorenklasse II enthalten.

Auf dem Auslandszollaufkleber CN22 muß documents (philatelic oder philately) angegeben werden.

Für Bücher und auch nur Kataloge oder leere Notizbücher (!) sieht es aktuell schlecht aus. Bücher über 5kg demnach auch nur noch als Pakete?

Auf paketda.de ist im Europa-Ländervergleich zu lesen, daß Deutschland (DP) als einziges Land in Europa (mißverständlich oder absichtlich) so vorgeht.

Die UPU verlangt auch nicht die Abschaffung von Büchersendungen im Auslandsverkehr bzw. von privaten Absendern usw., ebensowenig das Verbot von privaten Geschenksendungen in Briefen.

Aber es gibt ja "preiswert" (hehe, Schenkelklopfen im Postvorstand) 1 Schokonikolaus für 34 Euro-Päckle nach Australien.

Kurz gesagt, diese Regelung wird in ihrer Gesamtheit einer Nachprüfung durch die Netzagentur bzw. Klage bei EU-Gerichtshof nicht standhalten.
 
Vernian Am: 14.01.2019 16:25:40 Gelesen: 20323# 24 @  
Ich kämpfe mich auch noch durch den Informationsdschungel...

Interessant ist auch der Link [1] und dort die Aussage

Als Waren gelten alle Inhalte, die nicht der schriftlichen Kommunikation dienen. Hierunter fallen auch Bücher, wohingegen Zeitschriften in der Regel als schriftliche Kommunikation betrachtet werden.

Die Frage ist dabei nur a) was bedeutet "in der Regel" und b) ist der Link als amtliche Aussage zu werten?

Bzgl meiner persönlichen Betroffenheit in Bezug auf den Versand von Broschüren und Büchern habe ich bislang die Auskunft das gebundene Bücher als Waren gelten, Broschüren sind ja aber im Grunde nur geheftete und ggf. gefaltete Blättersammlungen, welche i.d.R. Informationen enthalten, sind also zulässig.

Ich habe aber den Verfasser des Artikels auch mal angeschrieben wie auch die Post selber mit der Bitte, mir schriftlich verbindliche Definitionen zu liefern. Mal sehen ob da was kommt.

Interessant bei dem Link von ligneN [#23] ist ja, das da angeblich nun bereits die Bundesnetzagentur eingeschaltet wurde. Wäre schön wenn sich da schnell was tut.

V.

[1] https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2017/internationaler-versand-von-waren-in-briefen-auch-2018-moeglich.html
 
jmh67 Am: 14.01.2019 18:15:16 Gelesen: 20287# 25 @  
@ Vernian [#24]

Entschuldigung, wenn ich ausfällig werde, aber bei Fragen, die irgendwie Bildung und Wissenschaft tangieren, bin ich empfindlich. Dass Bücher nicht der schriftlichen Kommunikation dienen sollen, ist ja wohl kompletter Blödsinn! Selbst Unterhaltung (Comics usw.) ist eine Form der Kommunikation. Ich darf wohl annehmen, dass das noch geändert wird, denn sonst wirft es ein mehr als bezeichnendes Licht auf Bildungsniveau und geistige Verfassung der Person(en), die sich das ausgedacht hat/haben, und kein gutes.

@ ligneN [# 23]

Dass bisweilen die Transportkosten einer Ware ihren materiellen Wert übersteigen, ist allerdings wohl kaum zu vermeiden. Der zitierte Schokonikolaus ist ja eher ein ideeller Wert. Leider ist der Vorrang der Größen- vor der Gewichtsstaffelung schon seit Jahren gang und gäbe und gereicht in vielen Fällen dem Versender sehr zum Nachteil. Konnte man z. B. eine Urkunde im Quartformat bei nicht allzuhohem Papiergewicht früher noch als Brief der niedrigsten Gewichtsstufe versenden, ist sie heute ein Maxibrief.

-jmh
 
Vernian Am: 15.01.2019 09:17:37 Gelesen: 20215# 26 @  
@ jmh67 [#25]

Tja, was soll man dazu sagen ? Es geht da ganz offensichtlich nicht um Sinn und Verstand, sondern Penunzen.

@ alle

Heute Morgen hatte ich endlich eine EMail der Post im Kasten bzgl. meiner Anfragen zu den Definitionen. Traurig wie wenig auf meine konkretisierten Fragen eingegangen wurde und welchen Aussagegehalt diese Antwort hat, ich will sie niemanden vorenthalten:

Der Weltpostverein hat für alle Postgesellschaften entschieden, dass ab 01.01.2019 für Internationale Sendungen eine strikte Trennung zwischen Waren- und Dokumentenversand erfolgen muss. Dies wurde durch die Deutsche Post DHL wie folgt umgesetzt:

- Brief International für Dokumentensendungen, auch Zusatzleistungen
- Warenpost International für Warensendungen von Geschäftskunden
- Paket International und Päckchen international für Warensendungen von Privatkunden

Laut den uns vorliegenden Informationen dürfen seit dem 01.01.2019 in gewöhnlichen Briefen ins Ausland daher nur noch folgende Inhalte eingelegt werden:

Persönliche Mitteilungen
Vertrauliche Dokumente
Rechtsverbindliche Unterlagen
Fotos in höchster Qualität

Alle weiteren Artikel, hierzu gehören auch USB-Sticks und andere Datenträger müssen als Päckchen oder Warenpost versandt werden.


Was mich weiterhin am meisten dabei ärgert sind die widersprüchlichen Aussagen die ich bislang schon hatte und die auch im Wortlaut weiter bestehen. Es heißt ausdrücklich das auch digitale Dokumente verschickt werden dürfen - wie soll das gehen wenn "Datenträger" nicht verschickt werden dürfen ?

Außerdem stimmt die obige Aussage nicht "Der Weltpostverein hat für alle Postgesellschaften entschieden, dass ab 01.01.2019 für Internationale Sendungen eine strikte Trennung ..." - wenn die Inhalte meiner Recherchen stimmen wurden diese Regelungen der UPU bereits 2016 festgelegt, galten ab 2018, nur hat die Deutsche Post in 2018 die "Trennung" oder "Kenntlichmachung noch selber für den Postkunden durchgeführt, d.h. Briefsendungen die vom Format her vermutlich "Waren" enthalten haben wurden angeblich irgendwie gelabbelt. Umgekehrt konnte und kann man dies beobachten: Buchsendungen aus Frankreich, günstig als "Livres et brochures" versendet (siehe meinen Beitrag [#17] hier), werden bei Ankunft in Deutschland als Päckchen gelabelt und per DHL zugestellt ...

Die ganze Angelegenheit wäre ja kein Problem, wenn Warenpost International für Jedermann zugänglich wäre.

Vernian
 
StefanM Am: 15.01.2019 09:48:55 Gelesen: 20203# 27 @  
@ Vernian [#26]

Die ganze Angelegenheit wäre ja kein Problem, wenn Warenpost International für Jedermann zugänglich wäre

"Warenpost EU untracked" kann von Jedermann genutzt werden. Die anderen Varianten habe ich nicht ausprobiert.

Man muss sich zum Kauf der IM nicht als Geschäftskunde registrieren, sondern kann als Gast zahlen.

Gruß
Stefan
 
Vernian Am: 15.01.2019 10:18:32 Gelesen: 20190# 28 @  
@ StefanM [#27]

Tja, dann sag doch bitte mal wo Du das kannst? Die Versandform "Warenpost EU" finde ich gar nicht, nur "Warenpost International" - und dazu wird immer der Login als Geschäftskunde gefordert, weiter kommt man da nicht.

Abgesehen davon geht es ja nicht nur um Versand in die EU, sondern ins Ausland an sich. Und egal wo Du guckst oder wen Du fragst - vorgesehen ist Warenversand nur für Geschäftskunden, der Privatkunde wird - wie auch in der obigen Antwort der Post ersichtlich - auf Päckchen und Paket verwiesen.

Gruß
V.
 
StefanM Am: 15.01.2019 11:00:21 Gelesen: 20149# 29 @  
@ Vernian [#28]

Ich habe ein paar Screenshots gemacht.

(1) Im Reiter "Geschäftskunden Internatioal" rechts eine Versendungsart aus der Liste rechts auswählen



(2) Nach der Auswahl sieht es so aus:



(3) Marke dem Druckset hinzufügen



(4) In den Warenkorb und dorthin wechseln



(5) AGB bestätigen und nächster Schritt



Hier den Gastzugang auswählen und zahlen.

Wie geschrieben: Die anderen Warenpost international Versendungsarten habe ich selbst nicht ausprobiert.

Stefan
 
Vernian Am: 15.01.2019 11:39:54 Gelesen: 20131# 30 @  
@ StefanM [#29]

In der Tat, auf diesem Weg scheint das möglich zu sein (ich habe beim Bezahlvorgang dann erst mal abgebrochen).

Nur:

Selbst wenn dies so funktioniert - es ist im Grunde genauso unzulässig wie der Warenversand im Brief.

Denn was hier gewählt ist läuft unter den Konditionen für Geschäftskunden, in diesem speziellen Fall sogar als "Kiloversand", für den weitere Bedingungen gelten, und insbesondere unter den Tarif "Brief zum Kilotarif", der ja ebenfalls Waren ausschließt. Das auf der Internetmarke in dem Vorgang nun trotzdem "Warenpost Int. XS EU" erscheint.

Das Ganze ist eigentlich nur Beweis dafür, dass die Post die Software hier noch nicht vollständig und richtig umgeschrieben hat. Würdest Du nämlich in Deinem ersten Screenshot links auf "Warenpost International - Einzeltarif " etwas anklicken erhälst Du umgehend die Aufforderung Dich als Geschäftskunde einzuloggen.

Ich denke, dass Risiko bspw. eine DVD im Brief zu versenden ist genauso hoch wie auf Grund noch fehlerhaft programmierter Software mit einer falschen und dafür nicht zugelassenen Internetmarke zu versenden - in beiden Fällen ist es fraglich ob es entdeckt wird.

Aber das Risiko das die Sendung zurück an den Absender geht - oder gleich vernichtet wird (denn das darf die Post, so habe ich gelesen, in dem Fall auch machen) oder dann im Ausland als unzulässig eingezogen und vernichtet wird - all dies sind keine befriedigenden Lösungen wenn man Wert darauf legt das die Postsendung den Empfänger auch erreicht.

Anders gesagt: Netter Lösungsvorschlag solange der / die Fehler auf der Webseite nicht korrigiert werden, aber genauso unzulässig wie der Warenversand im Brief.

Danke und Gruß

Vernian
 
gestu Am: 15.01.2019 13:38:19 Gelesen: 20090# 31 @  
@ Vernian [#26]

Richtig ist, dass diese Änderungen auf Vorgaben des Weltpostvereins zurückzuführen sind. Wie ich von einem Bekannten, der dort etwas mehr Einblick hat, gehört habe, war der Anlass für diese Änderungen unter anderem auch die massenhaft auftretenden billigen Warensendungen aus China, die überall mit hohen Kosten zugestellt werden müssen. Das wollte man einfach unterbinden. Aber wie immer gilt dann jede Änderung für alle.

Ob das nun wirklich so stimmt, weiß ich auch nicht.
 
ligneN Am: 15.01.2019 13:39:42 Gelesen: 20089# 32 @  
@ jmh67 [#25]

Meine Einlassung bezog sich weniger auf das Volumen (hätte ja auch ein schön flacher Spekulatius sein können), sondern auf das inherente Verbot von privaten Geschenksendung. Ausgenommen natürlich mit 30 Euro Aufwärts Versendungsformen. Was einer de-facto Blockade gleichkommt.

Dabei hat die UPU die zulässigen Maße für Briefsendungen ja festgelegt. Da braucht die DP nicht rumzujammern über "nicht maschinenlesbare Formate" o.ä. Als würde sie von einer finsteren Macht unterdrückt.

***

Beim gerne erwähnten China, was ja ohne Zweifel stimmt, fragt man sich schon, warum die EU-Nachbarstaaten bei der von der DP ab 1.1.19 durchgezogenen "strikten Trennung" nicht mitspielen. Und warum "Büchersendungen international" abgeschafft wurden. Wem nutzt das? Nur Privatfirmen, die das containerweise verschiffen können, d.h. Amazon. Für andere Buchhändler kommt das bei Stücken über 2 kg (ja, die gibt es tatsächlich, ihr Digitalriegeldaddler) de facto einem Außenhandelsverbot gleich.
 
StefanM Am: 15.01.2019 14:31:38 Gelesen: 20059# 33 @  
@ Vernian [#30]

Denn was hier gewählt ist läuft unter den Konditionen für Geschäftskunden, in diesem speziellen Fall sogar als "Kiloversand", für den weitere Bedingungen gelten, und insbesondere unter den Tarif "Brief zum Kilotarif", der ja ebenfalls Waren ausschließt. Das auf der Internetmarke in dem Vorgang nun trotzdem "Warenpost Int. XS EU" erscheint.

Nicht verwirren lassen! In der rechten Spalte ist auch die Versendungsart "Brief zum Kilotarif" möglich, wird aber nur angeboten, wenn man als Geschäftskunde einen entsprechenden Vertrag hat.

Die Überschrift der Spalte bedeutet, dass dort alle Versendungsarten für "Brief zum Kilotarif" UND "Warenpost EU untracked" aufgeführt sind. Wenn man sich nicht einloggt, dann werden dort nur die Versendungsarten "Warenpost EU untracked" angezeigt.

Gruß
Stefan
 
DL8AAM Am: 15.01.2019 16:52:51 Gelesen: 20014# 34 @  
@ ligneN [#32] etc.

Dabei hat die UPU die zulässigen Maße für Briefsendungen ja festgelegt. Da braucht die DP nicht rumzujammern über "nicht maschinenlesbare Formate"

Es geht hier primär nicht um die Maße, sondern eigentlich nur um die Inhalte.

Beim gerne erwähnten China, was ja ohne Zweifel stimmt, fragt man sich schon, warum die EU-Nachbarstaaten bei der von der DP ab 1.1.19 durchgezogenen "strikten Trennung" nicht mitspielen.

Das internationale Vertragswerke von einigen Ländern nicht, nur teilweise oder wenn, dann nur verspätet umgesetzt oder eingehalten werden, kennen wir ja aus vielen Bereichen. Nur weil andere "falsch" handeln, hat man noch lange keine Ausrede es selbst zu machen. Es gibt eben keine Gleichheit im Unrecht. Beispielsweise ist inzwischen die Liste der UPU-Mitglieder, die Internationale Antwortscheine grundsätzlich, trotz Verpflichtung, nicht mehr einlösen, bestimmt sehr viel länger, als die mit den Ländern, die sich in diesem Fall noch sauber an das UPU-Vertragswerk halten.

Ein weiterer Grund für die nicht "strikte Trennung" kann sein, dass diese Bereiche in einigen Ländern anteilmäßig nicht mehr relevant genug relevant sind. Nationale Entgelte und Versandformen werden ja auch nicht UPU-regelmentiert, sondern nur der grenzüberschreitende Teil. Dann muss z.B. Frankreich eben für die entgeltermäßgt im Land angenommene 'französische Kulturgut-Literatur' im internationalen Austauschfall die Differenz selbst drauflegen. Die übernehmenden Postdienste werden hier zumindest keine Ermäßigung gewähren. Vielleicht ist das ja auch staatlicherseits so gewollt, eine Art von "Kulturgutexport-PR/Propaganda". ;-)

Und die Sache mit China ist ja genau einer der Gründe, weshalb aktuell u.a. die USA verständlicherweise eine Neuverhandlung der UPU-Beziehungen anmahnen und sogar drohen im Extremfall komplett aus dem Vertragswerk auszusteigen oder gar aus der UPU auszutreten. Derzeit ist es leider so, das die annehmenden bzw. zustellenden Länder diese verbilligten "Brief-"Warenimporte stark subventionieren. Nur so funktionieren eCommerce-Warenimporte aus China für "1 Euro inklusive Versand". Ich habe mir selbst so mal wieder vor einiger Zeit Handyzubehör für 89 Cent gegönnt. Eigentlich kann das nicht rund ausgehen. Für mich als Belegsammler zwar interessante Stücke für Sammlung, für den lokalen Innenstadtshop tödlich. Das ist für staatliche Posten, wie der USPS, die in China keine eigenen Niederlassungen betreiben, wie unsere DPAG, die belgische Post, die postNL oder die französische La Poste etc., und so kräftig am "1€-Versand-Sektor" mitpartizipieren, doppelt ärgerlich. Man legt bei der Zustellung kräftig drauf und macht zudem damit "als Staat" die eigene heimische Wirtschaft direkt kaputt.

Ich vermute diese Anpassungen des UPU-Vertragswerks der letzten 1-2 Jahre passen genau in dieses Spannungsverhältnis. Man will wohl versuchen die Verwerfungen, zumindest "optisch", ein wenig abzumildern. Ob das ausreicht, oder ob der internationale "Warenversand" (egal ob echte Waren oder private Geschenke, Buch, CDs oder sonst. "Kleinmaterial") in den nächsten Jahren noch sehr viel stärker 'belastet' wird, bleibt abzuwarten. Ich befürchte, das dieser internationale, postalische "Klein-Warenversand" - eher kurzfristig als langfristig - noch sehr viel teurer werden wird. Das besänftigt zwar die tradtionellen Staatsposten der Importländer, spielt aber auch den internationalisierten Privatposten (a la DPAG etc.) in die Hände, denn diese sammeln ja schon jetzt die Sendungen bereits im Exportland über ihr eigenes Niederlassungs- und Partnernetzwerk ein, schaffen alles gesammelt über interne Wegs (die eigene Flugzeugflotte) ins Empfängerland und versenden dort nach "Vereinzelung" national - oder EU-intern, d.h. UPU-extern. Die tangiert es deshalb weniger bis überhaupt nicht. Ebenfalls tangiert das alles gewerbliche Versender sowieso weniger, z.B. internationaler Katalogversand (u.a.) findet inzwischen als Direct Mail (Remailing) statt, und dieses Produkt bieten die nationalen Postdienste ihren "Großkunden" selbst an (z.B. die DPAG nimmt Kataloge/Waren ihrer Kunden aus D - beispielsweise für frz. Empfänger - in D 'nichtpostalisch' an und verschickt diese über ein eigenes Netz in F als Inlandssendung zu entsprechenden Sondertarifen). Und neben den ehemals, hochheitlichen, europäischen Posten tummeln sich da noch etliche weitere private Dienstleister. Da bleibt die UPU mit ihren Regelungen komplett außen vor, insbesondere wenn das alles EU-intern, über ein eigenes Vertragswerk, geregelt wird.

Für den echten Privatversender ("P2P") wird das dann aber sicherlich alles sehr viel teuer. Der kann auf diese Wege nicht zugreifen. Das ist so, wie im Briefsektor auch, das in den Marketingköpfen der "echte" traditionelle P2P-Versand die gewinnträchtigen Abläufe einfach nur stört. Der Private ist eigentlich nur noch als "2P"-Empfänger interessant, idealerweise auch nur noch über Packstationen. ;-)

Und philatelistisch am Rande betrachtet: Ich bin Mitglied in einigen amerikanischen "ArGen", die versenden ihre Rundbriefe inzwischen ausschließlich nur noch elektronisch. Ein postalischer Versand wäre einfach nicht mehr bezahlbar.

Gruß
Thomas
 
saeckingen Am: 16.01.2019 12:54:36 Gelesen: 19930# 35 @  
Faktisch ändert sich für einen Privatmann der mal ein Buch ins Ausland schickt nichts. Es gilt immer noch das Briefgeheimnis, daher darf die Post nicht kontrollieren. Den Zoll des Empfängerlandes interessiert zwar der Inhalt einer Sendung, aber sicherlich nicht zu welchem Portosatz verschickt wurde.

Ein Buch im Brief wird also wie bisher befördert und zugestellt.

Briefmarken oder Belege fallen als Inhalt im normalen Briefverkehr ja nicht einmal auf.
 
Vernian Am: 16.01.2019 13:50:18 Gelesen: 19905# 36 @  
@ saeckingen [#35]

Faktisch ist das richtig. Praktisch, und so sagte man mir das vom Direkt Marketing Center Bremen, wird bei "begründetem Verdacht", der Inhalt könnte unzulässig sein, das Briefgeheimnis "ignoriert" und geöffnet.

Dieser Aussage glaube ich zwar so nicht, den Briefgeheimnis ist geltendes Recht, aber das derartige Sendungen bei "begründetem Verdacht" erst einmal an den Absender zurück gehen (falls sie über Postkasten eingeliefert wurden) mit der Bitte um entsprechende "Auskunft" über den Inhalt. An den Postschaltern scheinen die Angestellten eh schon angewiesen zu sein bei derartigen Sendungen nachzufragen ob es sich um "Dokumente" oder eben etwas anderes in dem Brief handelt.

Bzgl. Briefmarken stimme ich voll und ganz zu - selbst auf einem Steckkarton platziert ist ein Brief damit nicht derart "auffällig" das ein "begründeter Verdacht" zu begründen wäre. D.h. für den Briefmarkensammler ist diese Diskussion hier eher uninteressant - es sei denn er möchte ganze Alben oder Kataloge versenden. Es geht ja aber hier auch um Porto- und Frankaturverfahren, Versandformen, da gibt es wohl Interessierte.

V.
 
Cantus Am: 16.01.2019 14:24:28 Gelesen: 19891# 37 @  
@ gestu [#31]

Hallo gestu,

wenn mir ein chinesischer Ebay-Versender den Versand eines elektrischen Klaviers aus Shanghai bis zu mir für 0,80 Euro anbietet, dann ist das sicher kein Einzelfall, sondern eine gezielte Maßnahme der chinesischen Regierung, die Wirtschaftskraft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Post anderer Staaten massiv zu schwächen. Da wundert es nicht, wenn der Weltpostverein die Notbremse ziehen will. Dass wir Privatkunden nun darunter leiden müssen, ist bedauerlich, wird aber wohl nicht zu ändern sein.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 16.01.2019 16:19:38 Gelesen: 19860# 38 @  
@ Cantus [#37]

sondern eine gezielte Maßnahme der chinesischen Regierung, die Wirtschaftskraft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Post anderer Staaten massiv zu schwächen.

Ob das gezielt ist, weiss ich nicht, zumindest werden diese UPU-Lücken gezielt aber von den chinesischen eCommerce-Händlern genutzt.

Das wird jetzt aber langsam doch etwas OT, aber 3/4 der genannten "1€-Lieferungen" - zumindest nach Europa (im Gegensatz zu den u.a. in die USA) - kommen nicht (mehr) über die chinesische Staatspost, sondern werden direkt in China von den dortigen Niederlassungen "unserer" eigenen Postdienste, wohl meist über Konsolidierer, eingesammelt und werden erst in Europa in das eigentliche Postnetz, wohl zu Sonderkonditionen, eingeschleust. Bis Frankfurt werden damit die "DHL-eigenen Flieger" gefüllt, häufig direkt von DHL Shanghai oder über den Hub DHL Singapur. Aktuell kommt bei mir z.B. auch recht viel über die "Belgische Post International (China)", d.h. eben nicht mehr über die UPU-Austausch- und Abrechnungswege. Die chinesische Post scheint da wohl inzwischen auch schon zu teuer zu sein. Das UPU-Problem ist eher wenn Lieferungen (noch) über die chinesische Staatspost an (nicht privatisierte, nicht global agierende) Staatsposten der zustellenden Länder ausgetauscht werden.

Diese chinesischen eCommerce-Sendungen ("Remailins") sind aktuell eines meiner Lieblingssammelgebiete. Die sind richtig, richtig spannend. Auch ganz ohne Briefmarken oder ATMs drauf. ;-)

Und weiter etwas OT (aber trotzdem als Hintergrund gut zu wissen, wegen dem UPU-"Regelverhalten"), was bei China und UPU noch verschärfend hinzu kommt, China gilt dort aus alten Zeiten noch als 'zurückgebliebenes' Entwicklungsland - und die UPU hat für diese Länder für den internationalen Postaustausch besondere, (u.a. finanziell) entlastende Regeln für zwischen'postliche' Verrechnungen, d.h. für China ist es billiger einen Sendungsüberschuss in das Ausland abzuleiten, als für 'entwickelte' Länder. Was bei Guinea-Bissau noch vollkommen Sinn macht, ist im Fall von China inzwischen umgekippt. Das Problem ist, dass Statusänderungen hier wohl (...) nicht so einfach einseitig von der UPU ausgesprochen werden können. Ich tippe (...), das solange China dem nicht zustimmt, bleiben sie UPU-technisch ein portobegünstigtes Entwicklungsland. Und die Frage ist noch "wer ist die UPU" bzw. "wer hat dort letztendlich das Sagen". Die werden dafür sicherlich einen "Mitgliederversammlungsbeschluss" benötigen und dort hat jedes Land eine Stimme, auch China. Hier kann/könnte China (neben der heimischen Wirtschaft) wirklich gezielt dem USPS schaden, falls sie es wollte - falls?

Das alles hilft uns vielleicht etwas mehr zu verstehen (sicherlich nur ein Pünktchen von vielen), was die UPU hinsichtlich der Tarifumstellungen geritten hat, aber das hilft uns hier nicht wirklich weiter. Ich würde das, was saeckingen [#35] geschrieben hat, versuchen. Wirklich negatives wird vermutlich nicht passieren können, außer das man die Sendung zwecks Nachfrankatur zurückbekommt. Wenn sie denn überhaupt legal mitkommen sollte, dass man falsch frankiert hat. Mit Nachporto ins Ausland gibt die Post eigentlich auch nichts (mehr) weiter. Auch werden unterfrankierte Sendungen inzwischen (wohl) auch nicht mehr, postseitig eigenständig nachfrankiert und die Differenz vom Versender eingefordert. Also (optisch richtig) frankieren wie immer, ab in den Briefkasten und "hoffen". ;-) Sorry.

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 16.01.2019 17:00:42 Gelesen: 19847# 39 @  
Mittlerweile wirklich viel OT, was mich interessiert, wie kann ich in Zukunft Marken oder Belege bis € 500 als Einschreiben oder versichert ins Ausland (Nicht Europa) versenden. wenn das nur als Paket geht ist das Geschäft wohl gestorben.
 
Baber Am: 16.01.2019 17:55:19 Gelesen: 19825# 40 @  
@ saeckingen [#35]

Faktisch ändert sich für einen Privatmann der mal ein Buch ins Ausland schickt nichts.

Das aber nur, wenn er glaubhaft lügen kann.

Ich wollte am Montag in Lindau für ein Mitglied in USA die ersteigerten Fachbücher aufgeben. Gewicht 370 g, Format A5, 2 cm dick. Wäre ein Brief zu 3,70€ gewesen. Der Postler sagte ich soll den grünen Zollzettel ausfüllen und ich schrieb drauf wahrheitsgemäß "Bücher Wert 20€".

Daraufhin wurde die Annahme als Brief verweigert.

Gruß
Bernd
 
Vernian Am: 16.01.2019 18:46:40 Gelesen: 19798# 41 @  
@ Baber [#40]

Sag ich doch - die Postler mit direktem Kundenkontakt sind angewiesen bei "offensichtlicher Möglichkeit" das es sich eben nicht nur um "Dokumente" handelt einen Versand in Briefform nicht mehr anzunehmen - und es dürfte zumindest in der Anfangsphase jetzt davon auszugehen ein, dass in den Einlieferungszentren auch darauf geachtet wird - v.a. wenn bspw. die Anschrift nicht maschinell codierbar ist sondern manuell vorgenommen werden muß. Verschickt man nur gelegentlich mal einen Brief ins Ausland mit Inhalten mag man das riskieren wollen. Wenn man wie ich aber zwei mal im Jahr rund 40 Postsendungen A5-Format plus einige andere hat, dann ist das Risiko das alles zurück kommt oder gar nicht ankommt zu groß. Ich bin daher ganz froh das es jetzt mit meinem "Geschäftskundenstatus" geklappt hat und ich muß mir nun halt die Arbeit machen, diese Sendungen als Warenpost International per Internetmarken-Label auf den Weg zu bringen. Mehrarbeit, aber sicherer.

Best

V.
 
ligneN Am: 16.01.2019 19:47:16 Gelesen: 19772# 42 @  
@ 22028 [#39]

Laut Post-Hotline ausdrücklich zulässig bei Einschreibversendung, siehe meinen Beitrag oben. Zoll-CN22 Angabe "documents (philatelic)". In der Wert-Valoren-II ab 1.1.19 sind weiterhin Briefmarken als zulässiger Inhalt bis 500 Euro Wertangabe aufgeführt.
 
22028 Am: 16.01.2019 21:48:38 Gelesen: 19725# 43 @  
@ ligneN [#42]

Danke, muss ich überlesen haben. Mal die nächsten Tage einen Versuchsballon starten.
 
jfo1961 Am: 30.01.2019 00:26:29 Gelesen: 19490# 44 @  
@ ligneN

Im aktuellen Postgebührenheft ab 01.01.2019 ist geregelt, wie Valoren der Klasse II (gültige Briefmarken und Briefmarken als Sammlerobjekte) international mit Wertangabe zu versenden sind.

Dort ist auf Seite 28 aufgeführt, dass diese als Warenpost International (Unterschrift) mit der Zusatzleistung Wert International zu versenden sind [1].

Nach heutigem Sachstand ist damit ein internationaler Versand von Briefmarken mit stiller Wertangabe für Privatpersonen ausgeschlossen und es wird einem am Schalter empfohlen, auf ein DHL-Paket auszuweichen.

Wer Briefmarken als Philatelic Documents in einem "normalen" Wertbrief International versendet, riskiert daher den Versicherungsschutz den er vorher teuer bezahlt hat.

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-012019.pdf
 
22028 Am: 30.01.2019 09:35:51 Gelesen: 19407# 45 @  
@ jfo1961 [#44]

Danke für die Klärung. Damit ist praktisch der private Versand von z.B ebay Verkäufen ins Ausland gestorben, da wohl kaum ein Käufer Verständnis für die dann hohen Portogebühren haben wird.
 
22028 Am: 30.01.2019 17:28:27 Gelesen: 19301# 46 @  
Hier ein Interessanter Link der auch gute Hintergrund Infos gibt, bei der Post sehe ich da vorauseilenden Gehorsam, besser noch Profitoptimierung.

https://www.paketda.de/news-verbot-waren-im-brief-international.html
 
Vernian Am: 30.01.2019 19:09:47 Gelesen: 19265# 47 @  
Vielen Dank für den Link - paketda.de ist die Plattform, die seit Beginn des Jahres am ausführlichsten und fundiertesten über das Thema berichtet.

Leider ist im Moment nicht absehbar ob die verschiedensten Proteste und Einsprüche Erfolg haben werden.

Bezüglich der in den Kommentaren des Artikels aufgeworfenen Frage, ob und wie die Post die "5 Warenpost International pro Quartal" kontrolliert bzw. reklamiert wenn nicht eingehalten: Mir wurde gesagt, das mit dem Quartal sei eher theoretisch zu sehen, Hauptsache es kommen im Laufe eines Jahres (dann) 20 Sendungen zusammen. Darauf baue ich jetzt, denn ich habe zwar rund 50 Auslandsendungen im Jahr, die ich nach diesen beknackten Regelungen als nunmehr Geschäftskunde in dieser Form verschicken muß, aber das Meiste davon nur zu zwei Terminen im Jahr.

Was tatsächlich mindestens genauso blöd ist wie die ganze Sache an sich: Ich kann bei der Internetmarken-Label-Erstellungsprozedur kein "Adressbuch" anlegen, aus dem ich dann jeweils die Adressaten ohne erneutes Eingeben einfügen kann, sondern muß jedes Label einzeln in den PC tickern - oder habe ich da etwas übersehen?

Best

Vernian
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2019 19:13:33 Gelesen: 19261# 48 @  
Ich beschränke mich einmal auf die wesentlichen Punkte des Artikels:

Der Weltpostverein spricht nur von "Letter-post items". Diese werden unterschieden in

1. "Letter-post items cointaining only documents" (kurz: "Documents")

Das sind nach Artikel 17 ganz klar Dokumente und bedrucktes Papier mit einem Gewicht bis zu 2 kg. Ausnahmen gibt es für Blindensendungen, die dürfen bis zu 7kg wiegen, und nach Absatz 2.4 "Zeitschriften, Bücher und andere Druckwerke bis zu 30kg".

2. "Letter-post items containing goods" (kurz "Goods")

Das sind nach Absatz 3.1 "priority and non-priority small packets". Im Absatz 2.2 ist ein "small packet" definiert als eine Sendung bis zu 2kg, die Waren enthält. Solche "small packets" (Päckchen) müssen ein Barcode-Aufkleber (genau: "UPU Technical Standard S10 Barcode Identifier" tragen. "small packets" dürfen im Briefstrom befördert werden. Der Zoll macht keinen Unterschied zwischen den Versandarten!

Auslandsbriefe im bisherigen Sinn dürfen nach den neuen Bestimmungen des Weltpostvereines tatsächlich keine Waren mehr enthalten, da sie keinen Barcode-Aufkleber auf der Post bekommen! Bücher und Drucksachen sind aber als Ausnahme weiterhin als Brief erlaubt. Hier schiesst die Deutsche Post AG über das Ziel hinaus. Eine DVD ist aber keine Drucksache, und darf nur als "small packet" verschickt werden.

Ein Mindestgewicht für "Small Packets" gibt es nicht. Was kann eine Postverwaltung nun tun, um konform zu den neuen Vorschriften zu sein? Sie kann alle Auslandsbriefe als Päckchen deklarieren, muss dann aber auch auf alle Sendungen den vorgeschriebenen Barcode-Aufkleber anbringen.

Oder sie trennt streng zwischen Sendungen, die nur Dokumente enthalten und solchen, die Waren enthalten. Wie die letzteren genannt werden, ist dem Weltpostverein schnurz. Die Deutschen machen es wieder einmal kompliziert, und sprechen von "Warenpost International". Einfacher und verständlicher wäre das Wort "Päckchen".

Grundsätzlich sind die Konditionen nicht schlecht, eine Warenpost International kostet nur 3,20 EUR und darf bis 500 Gramm wiegen und 35,3 cm * 25 cm * 3 cm gross sein.

Wo sind die Knackpunkte?

Privatkunden dürfen offiziell keine Warenpost International verschicken und es dürfen ausser einer Rechnung keine weiteren Schriftstücke beigefügt werden. Briefmarken können nur über das Internet gekauft werden.

Hier könnte die Deutsche Post AG kundenfreundlicher handeln. Am Schalter könnten entsprechende Aufkleber oder passende Briefumschläge (Ganzsachen) für Warenpost International verkauft werden. Ein kleiner Aufschlag auf den Portowert wäre akzeptabel.

Auch spricht nichts dagegen, Schriftstücke und handschriftliche Unterlagen in der "Warenpost international" zuzulassen. Die Post kann sich trotzdem eine Inhaltskontrolle vorbehalten. Die Tarife "Warenpost International" und "Päckchen International" sollten zusammengeführt werden.

Die Grafik stammt aus der u.g. Quelle:

Postal Transport Guide (October 2018). Herausgeber: UPU
http://www.upu.int/uploads/tx_sbdownloader/guidePostalTransportEn.pdf


 
ligneN Am: 30.01.2019 21:04:35 Gelesen: 19214# 49 @  
@ 22028 [#45]

Ich schließe daraus, daß man als privater ebayer nur noch Zeugs per Einschreiben - jedoch *ohne stille Versicherung*, da nur noch für Unternehmer-mit-Vertrag zulässig - versenden kann.
 
22028 Am: 30.01.2019 21:10:03 Gelesen: 19205# 50 @  
@ ligneN [#49]

Dazu tendiere ich aktuell auch, nur was macht man wenn man teurere Sachen versendet und das Einschreiben ist weg, dann ist man der Gelackmeierte.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2019 21:41:46 Gelesen: 19194# 51 @  
@ 22028 [#50]
@ ligneN [#49]

Ein Einschreiben ist für wertvolle Gegenstände ungeeignet, da es nur bis ca. 20 EUR versichert ist, selbst wenn man die Post belügt, und erzählt, dass nur Dokumente enthalten waren.

Für wertvolle Gegenstände ist das Paket immer noch die beste Wahl. Am besten einen nicht zu kleinen Karton nehmen, der kann nicht "versehentlich" vom Band fallen.

Ansonsten Artikel bis zu 50 EUR, die in einen kleinen Brief passen, möglichst "unauffällig" als Brief verschicken, d.h. keine handgeschriebene Adresse, keine besondere Frankatur etc.
 
22028 Am: 30.01.2019 21:47:01 Gelesen: 19188# 52 @  
@ drmoeller_neuss [#51]

Das ist mir und sicher allen anderen bekannt. Das Porto nach Übersee als Paket ist aber so teuer dass kaum ein Käufer das bezahlt, und wenn der Käufer per Paypal zahlt ist eine nachverfolgbare Sendung Pflicht, ergo fällt das Päckchen weg und da waren die Briefe mit zusätzlicher Haftung bis maximal 500 Euro ein guter Weg.
 
Vernian Am: 30.01.2019 23:26:45 Gelesen: 19150# 53 @  
@ 22028 [#52]

"Nachverfolgbare Sendung bei Zahlung mit Paypal ist Pflicht."

Selbst wenn es so in den Paypal-Regeln stehen sollte - Falsch! Paypal erstattet dem Verkäufer angeblich nur den Verlust wenn der damit bezahlte Verkauf nachverfolgbar war. In der Praxis verweist Paypal dann auf die Erstattung, die der Transportunternehmer bei Verlust von versicherter Sendung (Einschreiben, Wertbrief, Paket, ...) zahlt, d.h. Paypal erstattet im Grunde nicht. D.h. der Verkäufer muß sich im Rahmen der Erstattungsleistungen der gewählten Versandart mit dem Transportunternehmen (Deutsche Post, DHL, Hermes oder wem auch immer) herumschlagen den angegebenen Wert / Höhe der Versicherung der verlorenen Sendung zu erhalten. Paypal hingegen erstattet durch Belastung des Verkäufers dem Käufer die bezahlte Summe.

Angesichts des Umstands, dass inzwischen selbst im Inland die Meisten per Paypal online-Käufe bei eBay, Delcampe & Co bezahlen, währen Kleinobjekte wie etwa niederpreisige Briefmarken mit einem Einschreiben-Versandporto gar nicht los zu werden. D.h. ein Anbieter muß eben das Risiko der Erstattung bei Sendungsverlust selber tragen. Sei es, weil Paypal ihn wieder mit der Kaufsumme belastet, er sich das Geld aber wegen nicht-versicherter Sendung nicht vom Transporteur wiederholen kann, sei es weil der Transporteur sich querstellt zu zahlen, nur einen Teil zahlt oder aus welchen Gründen auch immer.

D.h. selbst wenn in den Bestimmungen von Paypal etwas stehen sollte das der nachvollziehbare Versand "Pflicht" ist, so liegt es letztendlich in der Entscheidung des Verkäufers ob er das Risiko selber trägt und Versandkostengünstiger anbietet (und damit auch eher verkauft bekommt) oder nicht. Ich selbst praktiziere Ersteres und bin bislang damit gut gefahren.

Ganz klar, hochpreisige Verkäufe wie ganze Sammlungen oder sonstiges von hohem Wert oder Verkaufspreis sollte die Überlegung eines versichterten Versands nach sich ziehen - nur in dem Fall sind dann Paketportogebühren u.ä. vermutlich dann nur "Peanuts".

V.
 
drmoeller_neuss Am: 31.01.2019 07:46:26 Gelesen: 19107# 54 @  
@ Vernian [#53]

Ich mache jetzt einmal für das Inland eine Rechnung auf: Durchschnittlicher Warenwert 50 EUR, jeder hundertste Brief geht verloren (Diebstahl bei der Post, Empfänger ist "chronischer Briefverlierer", Hunde etc.).

Geschäftsmodell 1: Der Verkäufer zahlt bei Postverlust den Kaufpreis und Spesen zurück, egal mit welcher Zahlungsmethode der Käufer gezahlt hat (zu mehr ist er rechtlich auch nicht verpflichtet). Der Käufer wird ggf. gesperrt, wenn sich bei ihm Postverluste häufen.

Der Verkäufer hat pro Sendung 50 cent Mehrkosten, aber keinen zeitlichen Mehraufwand, da alles in den Briefkasten geworfen werden kann. Die Mehrkosten kann er auf das Porto aufschlagen (als "Eigenversicherung") oder selbst tragen.

Geschäftsmodell 2: Der Verkäufer verschickt alles "versichert". Die Verlustquote ist bei Einschreiben deutlich höher als bei unauffälligen Normalbriefen. Pro Sendung Mehrkosten ca. 2,50 EUR und erheblicher zeitlicher Mehraufwand (Aufgabe der Sendungen bei der Post, Geltendmachung von Ansprüchen bei Verlust etc.). Auch auf der Empfängerseite ist ein Mehraufwand möglich, z.B. wenn die Sendung abgeholt werden muss.

Fazit: Im Inland ist der Fall klar: Geschäftsmodell 1 rechnet sich für Käufer und Verkäufer.

Für Auslandssendungen: Kommt darauf an. Innerhalb der EU tendiere ich auch für Geschäftsmodell 1. Ausserhalb der EU ist das länderabhängig, meine Erfahrung ist aber auch hier, dass unauffällige Normalbriefe weniger Ärger bereiten als Einschreiben- oder Wertbriefe.

Ein Tipp: Über der Anschrift unbedingt die Telefonnummer des Empfängers angeben, viele Länder haben keine Postzustellung mehr, bzw. der Kunde muss auf der Post abholen. Wenn eine Telefonnummer angegeben ist, kann der Kunde benachrichtigt werden.

Bei umfangreicheren und größeren Sendungen stellt sich die Frage nicht, hier ist das versicherte Paket die beste Wahl. Ohnehin ist der preisliche Abstand hier nicht so groß. Ein eingeschriebener Großbrief kostet 3,95 EUR, dafür gibt es schon ein Päckchen bei Hermes. Hinweis: Kleine Sendungen, die schnell in einer Jackentasche verschwinden können, sind ein netter Anreiz für unehrliche Postler. Mit einem Paket ist das schon schwieriger. Selbst wenn der eigentliche Inhalt klein ist, besteht immer noch das Problem, das Verpackungsmaterial unauffällig verschwinden zu lassen. Also spart nicht am Karton und am Verpackungsmaterial. Im übrigen kann ein Paket nicht mehrfach geknickt in einen Briefkasten gestopft werden, der Inhalt dankt es Euch!

Wie bei Fahrrädern: Es reicht meistens aus, wenn das eigene Fahrrad besser gesichert ist als das gleichwertige Nachbarfahrrad. :)
 
22028 Am: 31.01.2019 17:58:17 Gelesen: 18983# 55 @  
Die Post hat auch einen Kulturauftrag und begünstigte die bisherigen Buch- oder Zeitschriftenversendung ins Ausland. Allerdings scheint die Post seit langem dahinter her zu sein dies auszuhebeln. Nun versteckt sie sich hinter UPU-Regeln, die allerdings - genau genommen - stets nur Empfehlungen sind. Das zeigt ja auch, dass viele Staaten dieser Vorgabe nicht folgen. Nur Deutschland spielt mal wieder den Spitzenreiter, ähnlich wie bei der weitgehend unsinnigen DSGVO.

Letztlich will die Post noch mehr Geld verdienen, das ist das einzige Ziel. Da man nun nur noch normale Briefe (ohne Wareninhalt) mit Briefmarken bekleben kann, sind hohe Wertstufen international kaum noch zu verwenden. Handel und Sammler werden erneut kalt erwischt und geschädigt. Briefmarken verschwinden immer mehr aus dem Alltag.

Unabhängig davon trifft es in erster Linie private Versender, nicht Firmen. Denn für letztere wird mit der Warensendung international nichts teurer als es bisher gewesen ist. Sie zahlen nur die MwSt. oben drauf, die bekommen sie aber wieder.

Aber der Privatmann ist gearscht, wenn diese still und heimlich von der DP zum 1. Januar eingeführte neue Regelung bestehen bleibt.
 
Vernian Am: 31.01.2019 22:40:20 Gelesen: 18944# 56 @  
@ 22028 [#55]
@ drmoeller_neuss [#54]

Alles richtig !
 
22028 Am: 20.02.2019 20:25:31 Gelesen: 18614# 57 @  
Heute bekam ich Nachricht von der Bundesnetzagentur die ich wegen dem Thema angeschrieben hatte. Diese schrieb mir:

Zu Ihrer Eingabe kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Bundesnetzagentur geht im Rahmen ihres Auftrags, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen, Unregelmäßigkeiten bei der Postbeförderung und -zustellung nach. Ziel ist es, etwaige anhaltende und strukturelle Defizite bei dieser Versorgung zu erkennen und auf eine zügige Abhilfe durch den betroffenen Postdienstleister hinzuwirken.

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG den internationalen Versand von Warensendungen in Groß- oder Maxibriefen nicht mehr an. Die Änderungen stützen sich auf Vorgaben des Weltpostvereins zur Verzollung von Waren im Zusammenhang mit E-Commerce. Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht.


ZITAT Ende

Na ja, dann schaun wir mal.
 
ligneN Am: 21.02.2019 22:44:11 Gelesen: 18507# 58 @  
@ 22028 [#57]

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG den internationalen Versand von Warensendungen in Groß- oder Maxibriefen nicht mehr an. Die Änderungen stützen sich auf Vorgaben des Weltpostvereins zur Verzollung von Waren im Zusammenhang mit E-Commerce. Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht.

Diese Antwort der Netzagentur ignoriert das Problem durch Verallgemeinerung.

Nur ein Bruchteil der Änderungen stützt sich auf die Zollvorgaben. Geschenk- oder Büchersendungen von privat haben mit "E-Commerce" nichts zu tun. Die zitierten UPU-Vorgaben gehen darauf auch gar nicht ein.

Es ist sehr wohl ein Thema der Grundversorgung, denn die Post AG bietet für Privatpersonen

- überhaupt keinen Versand von Waren (Achtung, was das sei: Definiton der DP AG) außerhalb der hochpreisigen Versandformen Päckchen ("Premium" aka Luftpost, denn das gernzitierte Günstigüberseepäckechen für 16.- Euro Landweg ist natürlich bei 6- 8 Wochen im Seepostcontainer oft kein Thema) und Paket ("Premimum" so ab 60 Euro) mehr an;

- hat klammheimlich die "Geschenksendung" (zB Weihnachten, Geburtstage) verboten;

Zu diesem Zweck wurde einfach alles außerhalb schriftlicher Mitteilungen als Ware definiert.

So ein Vorgehen mit Verweis auf Hochpreisversand nennt man "prohibitiv".

Versendungsform Warenbrief ist für Geschäftsleute aber auch nur zulässig, wenn sie einen postseitig vorgegebenen - Mindestumsatz pro Quartal - erreichen.

Das bedeutet schlicht das Verbot von Warenversand für alle Privatleute sowie Geschäftsleuten mit geringeren Auslandsversandzahlen als postseitig vorgegeben.

Das hat der Weltpostverein nicht gemeint, und unsere Nachbarn in der Schweiz und Österreich haben das auch nicht so interpretiert (das ist keine Schlamperei bei EU-Nachbarn, während die anständige ehrliche Doitschpost nur treu und korrekt usw. Anweisungen befolgt, wie übereifrige Privat-bürokrauts hier gelegentlich meinen zu müssen glauben).

Die DP AG aber schon, und seht damit allein auf weiter Flur.

Privatpersonen können auch keine Auslandssendungen über 30.- Euro mehr versichern außerhalb "Paket".

Die doch angeblich weiterbestehende Versendungsmöglichkeit per Auslands-Versandform "Warensendung" ist ab 1.1.19 also de fakto:

--> eine preisbegünstigte Versendungsform für Großversender.

Alle anderen Kunden schauen in die Röhre bzw. dürfen das subventionieren.

Das Aus der Büchersendung für alle (außer Presse) hat die UPU auch nicht verlangt.

Das klingt mir nicht mehr nach "Grundversorgung", sondern eher nach einer "Lex Großversender / Amazon".

Und wie Jürgen Olschimke in seinem diesbezüglichen Artikel in der neuen "Philatelie" ausführlich darlegt, folgt die DP AG damit nicht etwa treu und brav angeblichen Vorgaben der UPU, sondern ihrer eigenen Agenda bzw. steht damit sogar ausdrücklich im Widerspruch zu UPU-Vorgaben.
 
Vernian Am: 22.02.2019 08:09:07 Gelesen: 18446# 59 @  
@ ligneN [#58]

Genau so ist es!
 
jmh67 Am: 22.02.2019 08:44:26 Gelesen: 18435# 60 @  
@ ligneN [#58]

Ich habe mal die Preislisten der Post in einigen Nachbarländern konsultiert - also wirklich günstig ist da auch nichts mehr, und gesonderte Angebote für Büchersendungen fand ich auch nicht. Allerdings kann man z. B. aus Frankreich Bücher noch mit der Briefpost versenden.

-jmh
 
Baber Am: 22.02.2019 10:43:58 Gelesen: 18407# 61 @  
@ jmh67 [#60]

aus Frankreich Bücher noch mit der Briefpost versenden.

Von der Schweiz auch und da es von dort auch den Economy-Tarif gibt, sind gewisse Gewichtstufen nach Übersee günstiger als ein deutsches Päckchen für 16 €.

Gruß
Bernd
 
22028 Am: 22.02.2019 11:37:16 Gelesen: 18384# 62 @  
Ich war heute mal frech und habe eine Ware als Brief nach Slowenien versandt, Porto war € 3,70 wie gewohnt, mal sehen, ob sie ankommt, die Postagentur hat keine Fragen nach dem Inhalt gestellt.

Verpackung war ein flacher ca. A 4 großer Karton.
 
Baber Am: 22.02.2019 11:54:13 Gelesen: 18374# 63 @  
@ 22028 [#62]

Habe ich auch schon gemacht nach USA und einfach in den Briefkasten geworfen. Ist einwandfrei angekommen.

Gruß
Bernd
 
Vernian Am: 22.02.2019 16:34:45 Gelesen: 18300# 64 @  
@ Baber [#63]
@ jmh67 [#60]

Also in Frankreich gibt es speziell die Versandform "livres & brochures" (Bücher und Broschüren) für den Auslandsversand zu sehr günstigen Tarifen. Das ist zwar verknüpft mit einer ganzen Reihe Bedingungen, wie etwa die Sendung muß offen am Postschalter eingeliefert und von Schalterangestellten der Inhalt kontrolliert werden, der Inhalt muß geeignet sein französische Sprache und Kultur zu vermitteln und zu fördern u.ä., aber da dies ja eine sehr gummiartig dehnbare Definition ist und die wenigsten Postler vor Ort wohl sich erlauben das zu beurteilen.

Also ich denke Briefe im Standardformat, auch bis 50 g, also etwas dicker, oder Großformaten so lange sie nicht viel dicker als ein, zwei Lagen Karton sind, dürften kaum aufsehen erregen und Nachfrage provozieren - da hätten die Postler viel zu tun wenn sie jeden unscheinbaren und flachen Brief nachgehen wollten.

Auch Dokumente müssen gegen Verknicken geschützt werden und mittels ein oder zwei Lagen Karton davor bewahrt werden Knicke zu erleiden. Ich habe selber diese Woche auch mehrere Briefsendungen in dieser Art ins Ausland geschickt, sogar am Schalter zur Stempelung aufgegeben, ohne Nachfrage. Also der Sammleraustausch mit einer Steckkarte Briefmarken, einem Versteifungskarton und ein, zwei Blatt Papier dürfte immer gehen - abgesehen davon, bei dem Wissen darum kann man ja auf Nachfrage sagen "natürlich sind das Dokumente und Begleitschreiben, zum Schutz mit Karton verstärkt - außerdem gilt doch wohl immer noch das Briefgeheimnis?"

Problematischer sind mit Sicherheit Sendungen, die dicker sind (bspw. mit umfangreicherer Broschüre, Buch) oder fühlbar harte Gegenstände wie USB-Sticks, DVD's o.ä. enthalten. Da dies oft bei mir der Fall ist habe ich meinen Status als Geschäftskunde eröffnet (als Selbständiger geht das ja). Die Sache mit der Mindestmenge - da sagte man mir es wird garantiert nicht quartalsweise geprüft, d.h. wenn ich statt 5 Sendungen Warenpost International pro Quartal mindestens 20 im Jahr zusammen bekomme ist das auch in Ordnung. da ich so ca. 50 Sendungen im Jahr habe sollte das also klappen. Ärgerlich ist dabei nur, dass man jede Sendung einzeln in den PC hacken muß mit allen Angaben und kein Adressbuch mit den sich wiederholenden Adressaten anlegen kann in seinem Account - das würde viel Zeit sparen. Vielleicht kommt das ja noch.

Gruß

V.
 
Cantus Am: 22.02.2019 23:15:12 Gelesen: 18250# 65 @  
Ich habe vor kurzem zwei Pakete mit DHL nach Österreich geschickt. Das Paket zu 5 kg hat mich 16,39 Euro gekostet, das Paket zu 10 kg kostete 21,39 Euro. Das hört sich zwar recht teuer an, aber vor vielleicht fünf oder zehn Jahren war es auch nicht viel billiger. Ich kann daher dieser Diskussion über hohe Versandpreise nicht viel abgewinnen. Wer schwere Dinge ins Ausland verschickt, musste und muss schon immer mit höheren Kosten rechnen.

Viele Grüße
Ingo
 
JoshSGD Am: 23.02.2019 07:25:27 Gelesen: 18222# 66 @  
Hallo Ingo,

günstige Pakete ins Ausland gab es nie, das ist richtig. Aber es geht ja an sich auch nicht um Pakete, sondern um den bisherigen Versand, der sich relativ geräuschlos für den privaten Verbraucher erheblich verschlechtert hat. Daran stoßen sich die meisten und das ist berechtigt. Das bei Deutsche Post DHL, wie man sich ja ganz offiziell nennt, ausschließlich und nur der Profit gilt, werden uns noch ganz andere Dinge erteilen. Verbraucher und zum großen Teil auch die Belegschaft spielen in den Überlegungen des Vorstandes und der Vorstände der einzelnen Sparten kaum eine Rolle. In vielen Bereichen müsste mal eisern durchgekehrt werden.

Gruß Josh
 
Vernian Am: 23.02.2019 07:53:56 Gelesen: 18213# 67 @  
@ Cantus [#65]

Wie Josh schon schreibt, es geht hier nicht um die Kosten von Päckchen und Paketen an sich - ganz klar das große und / oder schwere Dinge entsprechend kosten.

Es geht hier um den Sachverhalt, das, was bislang als Brief bis 500 g für 3,70 € und bis 1000 g für 7.- € ins Ausland geschickt werden konnte, bspw. ein Buch, eine DVD, ein USB-Stick, eine kleine Bastelarbeit für Tante Erna in der Schweiz usw. - das dies nunmehr als Ware gilt und von Privat nur noch als Päckchen oder Paket zu entsprechendem Preis versendet werden darf, und nur "Geschäftskunden" mit einem Mindestvolumen von 5 Sendungen pro Quartal / 20 Sendungen im Jahr weiterhin einigermaßen kostengünstig versenden können. Nur Geschäftskunde kann nicht jeder werden bzw. lohnt auch nicht wenn ich nur ein paar mal im Jahr etwas ins Ausland versenden will.

Daher ist der Kommentar ziemlich überflüssig - vielleicht sollte man erst einmal lesen worum es geht bevor man sich dazu äußert?

Best

Vernian
 
FelixM Am: 03.12.2019 20:40:33 Gelesen: 15992# 68 @  
Brief international zurück wegen dem Wareninhalt

Seit dem 1.1.19 darf man ja keine Waren mehr in einem Brief international verschicken.

Habt ihr da Belege, mit dem entsprechenden Vermerk versehen, die ihr vielleicht zeigen könnt?

Wäre interessant, weil ich auch schon gehört habe, dass die Post das gar nicht kontrolliert.
 
Journalist Am: 03.12.2019 21:15:39 Gelesen: 15974# 69 @  
Hallo,

ja auch nach meinem Wissensstand wird das nicht kontrolliert. Ich kenne auch bis heute noch keinen einzigen Beleg, der diesbezüglich mit entsprechenden Postvermerken versehen zurück geschickt wurde !

Auch ich suche bisher vergeblich einen solchen Beleg.

viele Grüße Jürgen
 
nagel.d Am: 03.12.2019 21:35:30 Gelesen: 15965# 70 @  
Ich habe selbst im Sommer Waren im Briefumschlag verschickt nach Spanien und der Umschlag kam an. Und auch die Briefmarken die ich verkaufe und mit der Post im Umschlag verschicke sind bisher immer angekommen. Einen Rücklauf mit entsprechendem Hinweis habe ich auch bisher nicht gesehen.
 
Vernian Am: 03.12.2019 23:13:12 Gelesen: 15927# 71 @  
Also ich denke mal, die Post macht sich nicht die Mühe dünne unauffällige Briefsendungen zu kontrollieren. D.h. die klassische Sammlersendung - ein, zwei Steckkarten im A5-Umschlag mit 3,70 € freigemacht ins Ausland, zulässiges Gewicht bis 500 g aber kaum über 100 g habend (oder gar nur im normalen Brief bis 20 oder 50 g) - da lohnt der Aufwand nicht um zu kontrollieren ob da nun Dokumente oder doch was anderes drin ist.

Aber ich denke bei dickeren Sendungen in dieser Kategorie, da könnte das schon passieren - ich versende zur Sicherheit meine zweimal im Jahr rausgehenden rund 60 Seiten dicken A5-Broschüren daher lieber per Warenpost International - im Falle Nicht-EU ist das sogar günstiger. Oder wenn man einen USB-Stick oder eine DVD im Brief verschickt - das fällt ja schon durch dickere Umverpackung und härteren Inhalt ins Auge. Aber einen derart reklamierten Brief habe ich selber auch noch nicht zu Gesicht bekommen.

B.
 
saeckingen Am: 04.12.2019 06:10:40 Gelesen: 15905# 72 @  
Ich versende weiterhin die Literaturverkäufe der Arge per Briefpost. Gepolsterte B4 Umschläge, meistens über 500 g. Sobald ich die irgendwo am Schalter abgebe, wird gefragt ob Waren enthalten sind - ich definiere Literatur aber als Dokumente. ;-) Die meisten werfe ich allerdings in Briefkästen ein, wo sie problemlos laufen.

Alle Brief sind bisher ohne Verzögerung angekommen.

Kontrollieren darf die Post nicht, wie mir auch ein Mitarbeiter bestätigt hat. Es gilt das Postgeheimnis! Allenfalls die Zollverwaltungen im Empfängerland dürfen die Sendungen öffnen, aber da gab es auch noch nie Probleme.

Grüße
Harald
 
juni-1848 Am: 31.12.2022 20:46:48 Gelesen: 4989# 73 @  
Habe ein wenig nach dem passenden Thema gesucht...

Maxibrief ins Brexit.

Inhalt: Historische Versicherungspolicen aus 1903 bis 1923 samt philatelistisch hochinteressanten Originalcouverts ins Deutsche Reich – also DOKUMENTE, verkauft über ein non-phila Sammlerportal. Der Verkäufer bat mich vor Gebotsabgabe wg. evtl. „Zollmassnahmen“ um 2 separate Paypal-Zahlungen zwecks… den Rest könnt Ihr Euch denken.

Gefragt – getan - allerdings ohne die „urpreussische Gründlichkeit“ des deutschen Zoll zu erahnen.

Die durch eine Nachlässigkeit des englischen Zustellers verursachte Rücksendung ging aus unerfindlichen Gründen nach Frankfurt a.M., wurde dort aus ebenso unerfindlichen Gründen vom Zoll geöffnet und aus – Ihr ahnt es schon – noch unerfindlicheren Gründen - als nicht deklarierte „Warensendung an mich“ über die örtliche Zollstelle zugeführt.

Von der Deutschen Post erhielt ich die „üblichen Formulare“ und bin daselbst vor Ort erschienen, um zu erfahren, dass der Zoll zwar personelle Kapazitäten für die Überprüfung von „zollfähigen“ Kleinstbriefsendungen vorhält, es aber mangels Personals nicht schafft, angezeigten Fällen von Schwarzarbeit (insbes. am Bau) mit Terminvorlauf unter 14 Tagen nachzugehen!

Meine Rückfrage im Geschäftskunden-Service der Deutschen Post (nur 15 Sekunden Warteschleife) gipfelte in einer Belehrung mit Wortzitaten aus den Post-AGB – whow! Ein AGB-Belesener! Aus unerfindlichsten Gründen wollte man in meinem Fall ein Auge zudrücken und meinen Aufwand entschädigen… Tatsächlich erreichte mich 38 Tage (!!) später eine Entschuldigung mit einem Markenheftchen (8,50 €) als Beilage. Hurra – ein Stundenlohn von 2,97 € zur finalen „Klärung einer Postsendung“.

Der kritische Leser wird wie ich hinterfragen: Warum ein Markenheftchen über 8,50 €, obwohl der Inhalt AGB-widrig… tjaaaa, lassen wir das.

Sammlergruß, Werner
 
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