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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Silesia-Archiv Am: 06.06.2021 09:55:17 Gelesen: 19348# 1 @  
Fortsetzung des Themas "Ebay führt Zwangsabwicklung für Privatkunden ein und erhöht drastisch Kosten" mit den Beiträgen, die mit ebay direkt nichts zu tun haben. Beide Themen gingen schleichend ineinander über.

@ Michael 1969

Guten Morgen Namensvetter,

die Sache mit Ebay ärgert mich grundsätzlich auch, da ich aber selten außerhalb Europa einkaufe habe ich es noch nicht bemerkt. Da ich auch nicht außerhalb Europas verkaufe kann ich bis jetzt nur sagen das ich bis jetzt außer dass das Geld jetzt von Ebay kommt, noch nichts bemerkt habe. Am Anfang gab es Schwierigkeiten, aber das ist ja bei allem Neuen so.

Was die Kontaktaufnahme mit E-Mail-Adresse angeht funktioniert es so und hat auch immer geklappt: Nenne nicht das Wort E-Mail, Mail geht noch. Aber besser ist, schreibe folgendes:

hier meine Adresse: ferber bonn (a) gmx. de (Beispiel meiner Adresse)

Viel Erfolg! Beste Sonntagsgrüße
Michael
 
22028 Am: 06.06.2021 10:12:48 Gelesen: 19334# 2 @  
@ Michael 1969

Ebay erfindet nicht automatisch Versandkosten sondern gibt nur das an was der Anbieter eingestellt hat. Zeige doch mal die Auktion.
 
nagel.d Am: 06.06.2021 11:16:33 Gelesen: 19289# 3 @  
@ Michael 1969

Was die Steuern anbelangt, darauf hast du keinen Einfluss, weder als Käufer noch als Verkäufer. Die Steuern sin Länderspezifisch und werden von Ebay direkt an die Finanzbehörde des jeweiligen Landes abgeführt, so stellt sich das mir da; insbesondere bei eigenen Verkäufen ins Ausland.

Ich sehe bei den Steuern vielleicht eine Chance und zwar bei der hiesigen, sprich, deutschen Finanzverwaltung (Zoll). Da würde sich dann ein Gang zum nächstgelegenen Zollamt lohnen und mal mit den Unterlagen fragen ob man da nicht ewas zurückbekommt, Doppelbesteuerung etc., vielleicht lässt sich da was klären. Womöglich kann man das auch schon am Telefon im Vorfeld klären.
 
nagel.d Am: 06.06.2021 12:51:02 Gelesen: 19242# 4 @  
Nachtrag zu [#3]

Ich habe eine Mitteilung der Liechtensteiner Post von Anfang des Jahres gefunden, in der daraufhingewiesen wurde, daß ab dem 01.06. folgende Regelung der Besteuerung bei der Einfuhr in die EU gilt: bis zu einem Betrag von 150 Euro versteuert die Liechtensteiner Post alle Bestellungen direkt ab Vaduz, ab 150 Euro muß die Versteuerung durch den Empfänger vorgenommen werden und die Liechtensteiner Post weißt nur den Nettobetrag aus. Die Grenze der Besteuerung von 22,00 Euro fällt weg. Grund dafür ist eine neue Regelung der EU-Finanzbehörde. Also für mich gibt es da jetzt keinen Grund, sich aufzuzregen und pauschal alles auf Ebay zu schieben.
 
DL8AAM Am: 06.06.2021 18:26:14 Gelesen: 19163# 5 @  
@ nagel.d [#4]

Die Grenze der Besteuerung von 22,00 Euro fällt weg.

Zur Ergänzung am Rande, hier eine kurze Meldung, die in einem anderem Hobbyportal [1] zusammengefasst wurde:

1. Juli: Viele Auslandsbestellungen werden teurer

Gebühren und Einfuhrabgaben für Waren aus Nicht-EU-Ländern

Wie heute
(02.06.2021 -ed) die Deutsche Post DHL mitteilte [x], entfällt ab dem 1. Juli 2021 die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. (...) Bisher sind alle Sendungen von Waren mit einem Sachwert nicht höher als 22 Euro einfuhrabgabenfrei gemäß Artikel 23 und 24 der Zollbefreiungsverordnung. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. (...) Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt - also bis 5,23 Euro - verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. (...) In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL - wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro - die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an. (...)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.funkamateur.de/nachrichtendetails/items/DHL-VAT.html
[x] https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html
 
Baber Am: 06.06.2021 18:32:03 Gelesen: 19152# 6 @  
@ nagel.d [#4]
@ DL8AAM [#5]

Das hat alles nichts mit der Überschrift zu tun. Daran ist nicht Ebay schuld sondern die EU, die diese Freigrenze von 22€ jetzt zum 1.7. abschafft.

Gruß
Bernd
 
22028 Am: 06.06.2021 18:55:50 Gelesen: 19131# 7 @  
@ DL8AAM [#5]

Ich hoffe Deutsche Post DHL weiss auch dass Briefmarken / Briefe nur mit der veringerten Einfuhrumsatzsteuer belastet werden. Oder haben sich da auch Änderungen ergeben?
 
nagel.d Am: 09.06.2021 10:17:16 Gelesen: 19037# 8 @  
@ Baber [#6]

Ich wollte eigentlich damit nur aufzeigen, daß Ebay eigentlich das umsetzt, was die EU beschlossen hat, zumindestens was die Steuern anbelangt. Und daher eine Kritik an Ebay eigentlich, nach meiner Auffassung, hier ehr unbegründet ist

@ DL8AAM [#5]

Diese Grenze war meines Wissens nach die Grenze ab der sich für die Zollverwaltung der Arbeitsaufwand rechnet (man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege). So wurden bei der Versteuererung/-zollung auch meines Wissens nach Beträge unter 5 Euro (Steuern und Verzollung) nicht erhoben.


@ 22028 [#7]

Die Einfuhrumsatzsteuer bei Briefmarken, so habe ich die Mitteilung der Post Liechtenstein AG verstanden, liegt bei 7 % in Deutschland
 
22028 Am: 06.07.2021 18:37:40 Gelesen: 18752# 9 @  
Heute hatte ich die erste Sendung (aus der Schweiz) nach dem neuen System erhalten. Ich fand eine Benachrichtigungskarte dafür im Briefkasten und musste zu meiner Postfiliale da der Zusteller, wie mir die Filiale bestätigte, keine Zahlungen annehmen darf. Auf der Karte waren dann schon die Einfuhrumsatzsteuer (von 7 %) korrekt vermerkt, dazu auch die € 6,00 Pauschale für DHL.

Die Einfuhrumsatzsteuer war u.a. auf einem grünen Zollaufkleber aufgeführt.




 
Francysk Skaryna Am: 07.07.2021 10:27:37 Gelesen: 18650# 10 @  
Moin,

@ nagel.d [#3]

Ich sehe bei den Steuern vielleicht eine Chance und zwar bei der hiesigen, sprich, deutschen Finanzverwaltung (Zoll). Da würde sich dann ein Gang zum nächstgelegenen Zollamt lohnen und mal mit den Unterlagen fragen ob man da nicht etwas zurückbekommt, Doppelbesteuerung etc.

Das glaube ich nicht, denn die Umsatzsteuer - und nichts anderes erhebt der Zoll im Grunde - zahlt der Letzte in der Wertschöpfungskette.

Was aber geht ist TaxFree [1]. Das unter dem Link l beschriebene System funktioniert in beide Richtungen.


Gruss

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen.html
 
saeckingen Am: 07.07.2021 15:46:39 Gelesen: 18583# 11 @  
@ 22028 [#9]

Hallo Rainer,

das ist ein Paket und wurde genau gleich behandelt wie vorher auch schon.

Bei dem Betrag war vorher schon Einfuhrumsatzsteuer fällig und DHL hat ebenfalls schon seit einiger Zeit die € 6 Bearbeitungsgebühr erhoben. Nur Bei Briefsendungen fiel bisher keine Bearbeitungsgebühr an.

Grüße
Harald
 
22028 Am: 07.07.2021 17:05:22 Gelesen: 18547# 12 @  
@ saeckingen [#11]

Ich musste meine Sendungen bisher immer beim Zollamt direkt abholen, unabhängig ob Brief oder Paket. Dazu bekam ich eine Benachrichtigungskarte vom Zoll zugesandt und bin mir der Karte dann zum Zoll.
 
asmodeus Am: 07.07.2021 18:15:51 Gelesen: 18519# 13 @  
Kann man die 6 € umgehen? Ich bin bereit zu meinem Zollamt zu fahren und meine Sendung persönlich zu holen. Schön, daß der Transportdienstleiter es übernimmt, aber man wurde nicht gefragt, ob man diesen Dienst haben möchte.
 
22028 Am: 07.07.2021 18:21:35 Gelesen: 18517# 14 @  
@ asmodeus [#13]

Nein, kann man leider nicht.
 
saeckingen Am: 07.07.2021 18:46:49 Gelesen: 18500# 15 @  
@ 22028 [#12]

Nein, das musste ich nur, wenn die außen nicht ordnungsgemäß deklariert waren. Ansonsten kamen sie per Nachnahme an mich. Allerdings scheint der grüne "Zoll" Aufkleber neu zu sein, das war bisher ein Nachnahmeaufkleber.

Ich zahle die € 6 gerne, wenn ich dafür nicht auf das Zollamt muss. Das letzte mal dort, musste ich € 3 Lagergebühr bezahlen, für eine Sendung mit einem Warenwert von $1,99 aus Indien. Ich konnte sie aber erst nach ein paar Tagen abholen und nur 3 Tage sind frei, wenn man die überschreitet muss man pro Tag € 0,50 Lagergebühr bezahlen. Die Abfertigung hat dann alles in allem über eine halbe Stunde gedauert, dazu An- und Abfahrt.

Da sind mir € 6 lieber als 12 km Fahrt und mindestens 1 Stunde Zeitaufwand.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 07.07.2021 19:41:37 Gelesen: 18480# 16 @  
@ saeckingen [#15]

Darum geht es aber nicht. Natürlich ist das Angebot der Post im direkten Vergleich mit dem Zoll in den allermeisten Fällen für den Kunden bedeutend idealer.

Und wenn ich nach Abwägung eine kostenpflichte Dienstleistung eines kommerziellen Anbieters beauftrage, ist das ja auch vollkommen OK.

Aber ungefragt und alternativlos, ist das in meinen Augen schon etwas komisch... Und ob die AGB, inklusive Preisliste, ohne "Vertragsverhältnis" - für eine Zollabfertigung in meinem Namen - mit der Post überhaupt gilt, ist eine interessante Frage. Was sagen unsere Rechtskundler dazu? Wenn ich bezahle, dann "heile" ich das fehlende Vertragsverhältnis, dann ist alles gut. Aber was passiert wenn ich (nur) das Bezahlen der 6 € (aber nicht des Zolls) ablehne, geht dann die Sendung an den Absender zurück (auf welcher rechtlichen Grundlage? Ich lehne ja auch nicht die Annahme einer Postsendung ab. Verweigere ja nur die Zustimmung zur kostenpflichtigen Dienstleistung Verzollung ab. Die "AGB Zoll der DPAG" gilt doch erst einmal nicht für noch mich, oder?) oder geht die Sendung dann an das zuständige Zollamt, wo ich sie dann auslösen könnte?

Nur mal so als theoretische Frage ...

Ich selbst würde die 6 € auch lieber zahlen, dann aber nur beim Briefträger. Das der keine Zahlungen annehmen darf, ist ja auch nicht mein Problem. Ansonsten wäre mein Zollamt für mich näher, als das nächste "Hinterlegungspostamt", wo man kaum Parken kann und zu meinen Stosszeiten auch schon mal gut 30 Minuten in der Schlange steht. Zumal das Zollamt, im Gegensatz zum Postamt, mit großen Parkplatz, direkt auf meinem Weg liegen würde. Und letztes mal konnte ich von zwei anderen Kunden, nach der Öffnung ihrer Pakete, nach Rückfrage, die Versandkartons mit wirklich interessanten Frankaturen abgreifen. Die waren sogar froh, die nicht selbst daheim entsorgen zu müssen, denn beim Zollamt durften sie die ja nicht in den Müll geben. Es ging dort extra ein Aushang, dass man die Verpackung mitzunehmen hat. ;-)

Nur mal so als theoretische Frage ... ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Vernian Am: 07.07.2021 23:57:37 Gelesen: 18433# 17 @  
Sehr gute Fragestellung! Ich finde, auch wenn es mich eigentlich nur seltenst betreffen würde, die 6.- € der DPAG nämlich ganz schön teuer, zumindest für den Fall das das nächste Zollamt, bei dem ich meine Sendung abholen kann, in der Nähe ist. Falls nicht ist das vermutlich nur Peanuts. Aber die Frage ist tatsächlich, wie ist die rechtliche Seite? Was, wenn ich nicht den Zoll, aber die Leistung der DPAG ablehne zu bezahlen? Mir scheint hier hat man etwas übersehen bei den Verfahren.

V.
 
drmoeller_neuss Am: 08.07.2021 00:27:31 Gelesen: 18425# 18 @  
@ DL8AAM [#16]

Ich behaupte einmal, das Handeln der Deutschen Post ist durch die "Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)" abgedeckt. Siehe §§ 677–687 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die GoA zählt zu den vertragsähnlichen Ansprüchen.
 
DL8AAM Am: 08.07.2021 01:12:31 Gelesen: 18419# 19 @  
@ drmoeller_neuss [#18]

Danke für den Tip zur GoA. In die Richtung hatte ich nicht gedacht. Interessant dürfte aber trotzdem sein, was passiert, wenn es mal zum Rechtsstreit kommt. Denn einer der elementaren Grundsätze für die GoA ist, dass gilt, dass der "... Schwerpunkt sieht der Gesetzgeber Verhältnisse, in denen sich jemand altruistisch für einen anderen einsetzt", d.h. nur vollkommen uneigennützig agieren muss. Falls die Post dadurch keinerlei Einnahmen generiert, sondern ausschliesslich nur ihre eigenen Kosten refinanziert, könnte sie damit durchkommen, solange der Kunde sich nicht im Vorfeld gegen eine GoA ausspricht.

Nur wie sieht das aus, wenn ich selbst "günstiger" agieren kann? Und das der Post bekanntgegeben wurde. Zumindest muss ich als Agierender ja die Chance haben, im Vorfeld bewusst der Post mitzuteilen, dass ich deren "GoA-Dienst" ausdrücklich nicht wünsche, ihr die Geschäftsführerschaft abspreche, ich also weiterhin in meinen eigenen Namen zu handeln wünsche. Eine Sendungsabweisung und Rücksendung ins Ausland dürfte dann durch die Post, als UPU-Partner, auch nicht stattfinden dürfen.

Das sind im Prinzip das aber nur rein akademische Fragen für Rechtskundelehrer und Juristen auf der Suche nach "Profilierung". ;-)

LG
Thomas
 
saeckingen Am: 08.07.2021 06:53:22 Gelesen: 18404# 20 @  
Das Vorgehen der Post ist ja nichts neues, FedEx, UPS, DPD etc. handhaben das schon seit Jahren so und sind mit € 6 nicht zufrieden!

Grüße
Harald
 
Journalist Am: 25.07.2021 10:35:43 Gelesen: 18271# 21 @  
@ 22028 [#9]

Hallo 22028,

danke für das Zeigen des Belegs. Es gibt nun aber seit dem 1. Juli 2021 einen weiteren neuen Zollaufkleber:



Zusammen mit diesem Aufkleber wird der oben auch schon gezeigte grüne Aufkleber mit dem entsprechenden einzuziehenden Geld benutzt, der sich nicht geändert hat:



Wer kann hier bezüglich dieser Label echt gelaufene Sendungen zeigen ?

Viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 25.07.2021 10:52:01 Gelesen: 18258# 22 @  
@ Journalist [#21]

Es ist ein anderer Einschreibebrief (nun aus Kanada) an mich unterwegs der die nächsten Tage ankommen sollte. Mal sehen was da an Aufklebern drauf sind. Werde den Beleg dann hier zeigen.
 
dithmarsia43 Am: 25.07.2021 15:42:36 Gelesen: 18195# 23 @  
@ Journalist [#21]

Hallo Jürgen,

ich kann's zeigen: Kauf eines Buches über Pfund 40,00 am 6.7.21. Die Sendung kam hier am 21.7. am.

Das englische Porto finde ich schon hoch mit L 14,40 und die Einfuhrsteuer plus Postgebühren sind auch nicht ohne.

Beste Grüße

Uwe
 
Vernian Am: 25.07.2021 18:39:19 Gelesen: 18160# 24 @  
Schön anschauliche Bilder!

Nun, ich denke mal ein Buch für 40 Pfund ist auch ein nicht so kleines - Gewichtangabe über 2 kg, d.h. auch bei uns wäre das Paketversand - und kostet nach Großbritannien 26,90 €, d.i. aktuell 23,03 €, also da sind 14,40 Pfund ja ein Schnäppchen!

Nachvollziehen kann ich aber die Zollerhebung nicht: Einfuhr eines Buches für 54,40 Pfund = 63,54 € - setze ich 19% an, dann käme ich auf 12,08 €. Setze ich 7% an (weil Buch) käme ich auf 4,45 €.

Hat man nicht Wert und Versandkosten zur Berechnung herangezogen, sondern nur den Wert von 40 Pfund = etwa 46,72 € und diesen mit 19% verzollt und dies ggf. noch etwas aufgerundet - dann kommt man auf 8,90 €.

Ich kenne zwar jetzt nicht die genauen Zollbestimmungen, aber früher war es so, dass unter einem bestimmten Betrag nicht Zoll, sondern nur MWSt erhoben wurde, und da Bücher bei uns nur 7% MWSt haben... Mir kommt es hier so vor, dass tatsächlich der Gesamtbetrag mit 7% berechnet wurde, aber neben der MWSt der gleiche Betrag als Zollgebühr erhoben wurde, denn 2x 4,45 € ist auch 8,90 € - DANN wäre alles korrekt.

Was ich eher als Unverschämtheit empfinde (abgesehen von dem Umstand solch Popelbeträge verzollen zu müssen als Privatperson) ist aber die Dienstleistungsgebühr der Post, da kann man nun drüber streiten ob das viel, berechtigt oder gar wenig ist. Aber schön ist das keinesfalls.

Best

Vernian
 
22028 Am: 19.08.2021 17:32:39 Gelesen: 17894# 25 @  
Heute kam ein R-Brief bei mir an, der Brief lief gemäß Tracking über das Zoll-Postamt im Flughafen Frankfurt (Code DEEFRA). Er war aber nicht gebührenpflichtig, auch ist kein Aufkleber darauf, aber der Brief trägt den Hinweis vom Absender:

Tax: VAT PAID: IOSS ID:IM2760000742.

Mal etwas neues!


 
DL8AAM Am: 19.08.2021 18:06:12 Gelesen: 17879# 26 @  
@ 22028 [#25]

Zum Thema "Import One-Stop Shop (IOSS)" kann man sich hier [1] einlesen.

Nur damit die Grundzüge trotzdem auch hier mal kurz angerissen sind

Die IOSS ermöglicht es Lieferanten ...., die importierte Waren an Käufer in der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer zu erheben, zu erklären und an die Steuerbehörden zu zahlen, anstatt den Käufer zu zwingen, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in die EU zu zahlen ... Im IOSS registrierte Verkäufer müssen beim Verkauf von Waren, die für Käufer in einem EU-Mitgliedsstaat bestimmt sind, die Mehrwertsteuer erheben. Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt vom jeweiligen im EU-Mitgliedsstaat, in den die Waren geliefert werden sollen, anzuwendenden Mehrwertsteuers Satz ab.

Die IOSS deckt den Fernverkauf von Waren ab, die

- zum Zeitpunkt des Verkaufs von außerhalb der EU versandt ... werden,
- in Sendungen mit einem Wert unter 150 EUR ... versandt ... werden ...,
- nicht Gegenstand von Verbrauchssteuern (normalerweise auf Alkohol oder Tabakprodukte) sind.


Heisst vereinfacht, der Händler verkauft seine Waren in die EU nun zum Bruttopreis, inklusive Umsatzsteuer, d.h. zum Steuersatz des jeweiligen Empfängerlandes, und führt diese einbehaltene Steuer an die EU-Finanzbehörden ab.

Wie ich in einem anderen Thread schon mal geschrieben hat, wird diese "Vorabsteuerberechnung" sicherlich bald der Standard für den eCommerce-Bereich sein. Die 6 €-Pauschale für die Post dürfte dann für die meisten Kunden der Vergangenheit angehören. Treffen wird die nachträgliche, zusätzliche Belastung des Empfängers (mit Steuern und Postbearbeitungsgebühren) dann nur noch "Private unter sich", d.h. das Enkelchen, dass von der Oma aus Amerika ein Geburtstagsgeschenk geschickt bekommt.

Nachsatz: Interessant ist übrigens das Post- bzw. Schalterfreistempel-Label. Eine bisher so nicht im Katalog "International Postage Meter Stamp Catalog/United Arab Emirates" dokumentierte Modifikation der Katalog-Nummer "UAE - PO1" (Zebra "S4M") [2].

Beste Grüße
Thomas

[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de
[2] https://en.wikibooks.org/wiki/International_Postage_Meter_Stamp_Catalog/United_Arab_Emirates
 
22028 Am: 19.08.2021 18:23:46 Gelesen: 17866# 27 @  
@ DL8AAM [#26]

Vielen Dank für die Infos, hoch interessant.

Wenn Du Interesse an dem Umschlag mit dem label hast, lass es mich wissen.
 
22028 Am: 02.09.2021 14:49:33 Gelesen: 17700# 28 @  
Nun wurde ich scheinbar auch ein Opfer von überhöhten Abgaben zur Einfuhrumsatzsteuer.

Ein Buch aus England wurde mir mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer anstelle von 7 % berechnet. Bei einem Anruf bei "meinem" Zollamt in der Nähe wurde mir die nötige Vorgehensweise erklärt. Habe dies nun mal angestoßen, mal sehen wie und wie schnell es weitergeht.
 
10Parale Am: 13.09.2021 19:37:55 Gelesen: 17573# 29 @  
Für ein mit wenig Marken bestücktes Windsor-Album (Anfang - 1970) von Stanley Gibbons bekam ich heute, übrigens nach Kauf am 21. August 2021 dieses Paket aus Großbritannien, freigemacht mit 18 St. zu 18 Marken und jede Menge Aufkleber.

Als Zollentgelt wurden berechnet 19 % = 1,23 €, der netten Angestellten beim Postamt musste ich zusätzlich 6 Euro Auslagenpauschale berappen.

Wenigstens habe ich nun einen bunten Beleg. Wenn ich die exorbitanten Versandkosten von 20 £ mit hinzurechnen, hat mich das Paket

23,43 € Versand (nach heutigem Tageskurs)
1,23 € 19% Zoll auf das fast leere Album
6,00 € Auslagenpauschale

30,66 € Gesamtkosten

ohne eigentlichen Warenwert gekostet.

So, jetzt erst mal durchatmen. Und das alles, weil es einige zu bunt getrieben haben mit dem Wareneinkauf in China. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Als Trost bleibt mir ein schönes Album, wo die leeren Felder für die bekannten Plattennummern ähnlich wie in einem Vordruckalbum gekennzeichnet sind.

Liebe Grüße

10Parale


 
DL8AAM Am: 13.09.2021 20:10:52 Gelesen: 17561# 30 @  
@ 10Parale [#29]

Wenn ich Deinen Beleg richtig interpretiere, hat der Zoll und die Post einen Fehler gemacht. Würde ich reklamieren!

Unten links befindet sich nämlich eine IOSS-Kennzeichnung ("Import One-Stop Shop") [1], d.h. der britische Absender hat die deutsche Umsatz- bzw. die Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld beim Verkauf, vor der Posteinlieferung, berücksichtigt (beim Verkaufspreis berücksichtigt), einbehalten und dem deutschen Fiskus (für Dich) bereits abgeführt! Siehe die Beiträge [#25] und [#26].

Nach meinem Verständnis ist die Sendung auch korrekt gekennzeichnet, Nennung "IOSS" mit dem Zusatz "VAT paid" (Umsatzsteuer gezahlt) und die entsprechende Steueridentifikation "IOSS ID: IM...." wurde ebenfalls mit angebeben.

Nach meinem Verständnis hat die Deutsche Post hier komplett Mist gebaut, sie durfte die Sendung nicht mehr zur Verzollung aussondern - maximal vielleicht zur Überprüfung der IOSS-Zahlung, was aber nicht gebührenpflichtig sein sollte.

Genau das, was hier jetzt passiert ist, soll das IOSS-Verfahren ausdrücklich vermeiden, dafür wurde es von der EU aufgesetzt.

Die Post schreibt selbst auf ihrer eigenen Wegseite dazu [2].

Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten.

Und versuche bei der Reklamation auch das Geltenmachen sämtlicher Deiner Kosten, d.h. Fahrtkosten, eventuelle Parkgebühren, ggf. eine "Auslagenpauschale" (?) für Telefon/Porto etc. - ich weiss aber nicht, ob man hier zusätzlich u.a. einen Lohnausfall oder auch "entgangenen Freizeitwert", als Schadensersatz, einfordern kann. Zumindest wären das Fragen, die ich den Anwalt meines Vertrauen stellen würde, falls sich die Post weigern sollte, ihren Fehler umgehend wieder gutzumachen. Aber vielleicht gibt die Post ja ihren Fehler zu und regelt zu Deiner vollen Zufriedenheit. ;-) Oder sie kann hinreichend glaubwürdig beweisen, dass in Deinem Fall, trotz Kennzeichnung, das IOSS-Verfahren nicht zur Anwendung kommen durfte. Der Versender kann ja viel auf den Umschlag schreiben. ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de
[2] https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zu-import.html
 
Nachtreter Am: 13.09.2021 21:16:30 Gelesen: 17531# 31 @  
@ DL8AAM [#30]

Also ich würde einmal das lesen, was die Post einem auf die Sendung pappt.

Man ist hier nämlich im Abgabenrecht, und da gelten Fristen und Rechtsbehelfe, die an zuständige Behörden ggf. gestellt werden müssen. Nur wenn ich die Plastikhülle nicht öffne oder öffnen möchte -ann muss ich auch den Schaden tragen („selber schuld“).

Die Post ist hier nicht der Ansprechpartner…

Viele Grüße

Nachtreter
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2021 21:29:12 Gelesen: 17525# 32 @  
@ 10Parale [#29]

Du musst beim zuständigen Hauptzollamt fristgerecht Einspruch einlegen. Dort wird man sich freuen, Deinen Einspruch von 1,23 Euro zu bearbeiten.

Wenn die Mitarbeiter irgendwann auf dem Zahnfleisch gehen, weil die Überstundenbelastung unerträglich wird, wird selbst der gutmütigste Beamte zum Revoluzzer.

Zeitgleich solltest Du ein Schreiben mit der Kopie des Umschlages an Deinen Bundestagsabgeordneten und an Deinen Europa-Abgeordneten aufsetzen, und höflich anfragen, ob das den Grundsätzen des freien Warenhandels entspricht.

Als konstruktiver Bürger kannst Du noch auf den § 156 AO "Absehen von der Steuerfestsetzung" hinweisen.

Der Finanzminister kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Bagatellbeträge bis maximal 25 Euro nicht erhoben werden. Das ist keine Großzügigkeit des Fiskus, sondern knallhartes betriebswirtschaftliches Kalkül, wenn die Kosten für die Steuererhebung die Steuereinnahmen überschreiten.

Irgendwie kann ich die Bürger verstehen, die in ihrer Einkommenssteuererklärung ein zweites Fachbuch aufschreiben oder die Bund-Neuheiten als Portokosten für die Verwaltung der Mietwohnung absetzen, um sich diese Kosten vom Staat wiederzuholen.

Und dann gibt es noch den zivilen Ungehorchsam: Mein letzter Einkauf kam aus Großbritannien in einem kleinen unauffälligen Briefumschlag ohne weitere Abgaben. :)
 
DL8AAM Am: 14.09.2021 01:45:02 Gelesen: 17488# 33 @  
@ Nachtreter [#31]

Die Post ist hier nicht der Ansprechpartner

Doch, zumindest die 6 € für die nicht notwendige, ungerechtfertigte Dienstleistung der DPAG muss man von der Post zurückfordern.

Und wenn ich es richtig verstanden habe, führt die DPAG die Verzollung im Auftrag des Zolls sogar mit DPAG-Personal selbst durch. Und genau dafür erhebt die Post ihre Gebühr in Höhe von 6 €. Gut die 1,23 € muss man wohl wirklich erst vom Staat per Widerspruch zurückfordern. Die Frage ist nur, ob der gesamte Rückabwicklungsprozess, dann ebenfalls über die DPAG durchgeführt wird. Aber es stimmt, wirklich erst die Informationen zum Rechtsbehelf im Steuerbescheid lesen, zumindest hinsichtlich der 1,23 €.

Ich würde aber erst einmal bei der Postfiliale reklamieren (aber die Widerspruchsfrist aus dem Steuerbescheid nicht übersehen), womöglich hat die Post inzwischen ja auch ein spezielles Verfahren dafür aufgesetzt.

Und für einen eventuellen Schaden, der durch das Fehlverhalten der DPAG (ungerechtfertigte Aussonderung zur Verzollung) entstanden ist, sollte ebenfalls die DPAG der erste Ansprachpartner sein.

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 14.09.2021 09:27:30 Gelesen: 17442# 34 @  
Hier scheint viel Halbwissen zu sein und da ich vor einer Woche oder so auch eine Sendung bekam die eine IOSS Nummer hatte UND wo die Einfuhrumsatzsteuer für ein Buch mit 19 % anstelle von 7 % berechnet wurde habe ich mich mal an die Arbeit gemacht.

Ich muss sagen dass das mit der IOSS Nummer mir erst nachdem ich Einspruch einlegte aufgefallen ist, kann also sein dass das Ganze noch etwas aufwendiger wird.

Nach Rücksprache mit meinem örtlichen Zollamt bekam ich den Hinweis dass als erstes über DHL der Abgabenbescheid angefordert werden muss. Das geht online über:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/formulare/abgabenbescheid-anfordern.html

Der Bescheid kommt nach einigen Tagen mit der Post und sieht so aus:



Auf meinem Bescheid ist als Zollamt das Hauptzollamt in Giessen angegeben.

poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de

An diese Stelle sandte ich per Email den Bescheid, meinen Zahlungsbeleg sowie die Vorder- und Rückseite des betreffenen Briefumschlages in welchem das Buch geliefert wurde und harre nun der Dinge die da kommen. Ich nehms sportlich!
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 10:04:08 Gelesen: 17432# 35 @  
@ 22028 [#34]

Hallo Rainer,

es ist ein Trauerspiel, wie die EU mit unseren Ressourcen umgeht - Einsprüche sind immer eine aufwändige Sache, für den Einsprechenden und die Zollverwaltung bzw. andere Verwaltungen und Firmen, die sich darum zu kümmern haben. Das dann noch für einen einstelligen Eurobetrag, ist ein Witz, weil die internen Kosten jeden zweistelligen Betrag um ein mehrfaches überschiessen, von einstelligen Beträgen ganz zu schweigen. Was da die cerebral Zurückgebliebenen in Brüssel geritten hat, weiß ich nicht, aber die unten müssen den Mist mal wieder ausbaden, den sie oben verbrochen haben.

Dazu kommt der Abbau von Fachpersonal bei den Behörden, ersetzt durch kaum ausgebildete Arbeitskräfte, die fachlich Laien sind und die aufgrund von Zeitverträgen auch gar nicht willens und oft in der Lage sind, sich qualitativ gut einzuarbeiten (zumal das Steuerrecht alles, nur nicht einfach ist und ich weiß, wovon ich spreche).

Wir Sammler sind ja nur ein ganz kleiner Teil, bei dem diese Probleme tausendfach täglich auftreten - ich mag mir das gesamte Umfeld, das von diesem Schwachsinn betroffen ist, gar nicht vorstellen. Was da verloren geht, ist unsäglich.

Es wird wohl auch darauf hinaus laufen, dass entweder dieser Mist baldmöglichst vom Tisch kommt, oder dass die Leute ihre Ansprüche auf Einspruch nicht wahrnehmen, weil Mühewaltung und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis stehen können.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 10:14:56 Gelesen: 17425# 36 @  
@ bayern klassisch [#35]

Absolut. Daher, Einsprüche einlegen bis die Stellen vor Arbeit platzen !
 
10Parale Am: 14.09.2021 12:54:48 Gelesen: 17383# 37 @  
Da habe ich ja ein Fass aufgemacht. Wenn der Beleg aus [#29] davon lebt, ein Beweismittel für Mängel und Fehler bei der Zollabfertigung und ein Grund für zwingenden Einspruch zu sein, ist das für sich genommen schon ein starkes Stück und ein ein "Trauerspiel" (bayern klassisch) dokumentierendes Sammelstück.

Insofern und weil mir die "Müheverwaltung" (bayern klassisch) doch aufwändiger erscheint (Zeit, Nerven, Geld) als der Ertrag, werde ich den Beleg in meiner Sammlung konservieren, die Post und den Zoll (Mitarbeiter treffe ich beruflich zum Glück sehr oft) kontaktieren und wohl früher oder später auch mal einen Politiker ansprechen.

Meinen philatelistischen Grundversorger in Großbritannien werde ich weiterhin die Treue halten. Die privaten Handelsbeziehungen sollten durch das komplizierte und "cerebral" noch nicht ausgereifte Handling nicht beeinflusst werden.

Mit freiheitlichen Grüßen

10Parale
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 13:20:16 Gelesen: 17376# 38 @  
@ 10Parale [#37]

So ists auch recht - deine Leute in Grossbritannien können nichts dafür, dass die EU vom Wahnsinn regiert wird. Die Briten sind ja ausgetreten und warum sie das gemacht haben, erschließt sich einem Tag um Tag mehr.

Gott-sei-Dank sind die Beträge ja überschaubar, wenn auch sinnlos zu zahlen ärgerlich - ich wurde unlängst von einem lieben Sammlerfreund gebeten, einen höheren dreistelligen Betrag als zuviel erhoben einzuschätzen und es war tatsächlich so, dass aus den USA kommend eine größere Auktionssendung komplett mit 19% EUSt abgefertigt worden war und man hat sogar "Zoll-Euro" erhoben, dabei stammten alle Briefe aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und sind von sich aus schon immer zollfrei gewesen, sogar zu Zeiten des Deutschen Reiches!

Aber wie von mir zuvor schon geschrieben: Wer wenig bis nichts weiß, nicht eingearbeitet wird und zentnerweise zugeschmissen wird mit Anträgen, Abfertigungen, Paketen, Päckchen usw. blickt nicht mehr durch und in Folge dessen geht die Fehlerquote dramatisch auf unsere Kosten nach oben. Die Folgen sehen wir hier von vielen Sammlern geschildert und wenn der Corona-Mist mal wieder vorbei sein wird, wird das Handelsvolumen auch wieder zunehmen und die Fälle werden noch häufiger, als sie es jetzt schon sind; wie das weitergeht, kann man sich an den 5 Fingern abzählen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
DL8AAM Am: 14.09.2021 14:34:44 Gelesen: 17353# 39 @  
@ 10Parale [#37]

doch aufwändiger erscheint (Zeit, Nerven, Geld) als der Ertrag

Du musst das, wie 22028 schrieb, sportlich sehen. Sowas kann auch richtig Spass machen. Zumal, Du wie es jetzt wohl auch aussieht, keine wirklichen zusätzlichen Kosten hast. Bescheid online anfordern und Widerspruch per Email einlegen. Sieht sogar so aus, als ob Du den Beleg trotzdem im Original behalten kannst, da ja wohl auch die Anlagen online verschickt werden können.

Und wenn sich keiner wehrt, bzw. keine merkenswerte (!) Masse Widerspruch einlegt, hat die Post/Zoll erst einmal auch kein Bedürfnis, die (noch) nicht funktionierenden Abläufe wasserdicht anzupassen. Oder wieder praktikable Freigrenzen in Kraft setzen. "Freigrenzen" sind ja keine Geschenke an den Bürger, sondern haben ja auch einen echten sinnvollen Sinn.

Die Grundidee hinter der Reform, die Steuergerechtigkeit (und die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen), ist ja vom Grundprinzip erst einmal auch nicht ganz so falsch. Nur die Umsetzung, inkl. der Freigrenze, lässt noch sehr zu wünschen übrig. Und wenn das IOSS-Verfahren so funktioniert, wie es gedacht ist, wäre das ein praktikable Lösung für den gewerblichen B2P-Export in die EU. Die privaten P2P-Geschenke der Oma in Amerika an die Enkelchen in D bleiben (entgegen meiner ursprünglichen Befürchtung) ja auch bis 45 € steuerfrei. Wenn die Oma die CN22 richtig befüllt. ;:-)

Nur wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, ändert sich nichts.

Beste Grüße
Thomas
 
drmoeller_neuss Am: 14.09.2021 14:38:18 Gelesen: 17353# 40 @  
@ bayern klassisch [#38]

Man kann nur jedem Bürger raten, Einspruch auch wegen kleinen Beträgen zu erheben und Sand in das Getriebe zu streuen.

Wenn Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wieder zunehmen, weil der Zoll dafür keine Zeit mehr hat, wird die Politik wieder wach.

Fairerweise muss man aber auch eingestehen, dass die EU Deutschland viele Giftzähne gezogen hat. Mit dem Binnenmarkt wurden in Deutschland viele sinnlose Bagatellsteuern abgeschafft.

Und es gibt auch gute Vorbilder: Die Strassenreinigungsgebühr wurde in Neuss im Jahre 2005 abgeschafft, weil die Kosten für die Bearbeitung der Einsprüche höher waren als die Gebühreneinnahmen.
 
22028 Am: 14.09.2021 14:54:39 Gelesen: 17345# 41 @  
@ bayern klassisch [#38]

dabei stammten alle Briefe aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und sind von sich aus schon immer zollfrei gewesen, sogar zu Zeiten des Deutschen Reiches!

Davon habe ich noch nie was gehört, kannst Du das genauer erklären?
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:21:18 Gelesen: 17336# 42 @  
@ drmoeller_neuss [#40]

Zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung könnte ich hier wochenlang schreiben - da hast du Recht, aber es liegt auch in diesem Bereich an denen da oben, nicht am handelnden Personal, das nicht dort arbeiten darf, wo es Sinn macht und folglich dort eingesetzt wird, wo es sinnlos ist.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:24:26 Gelesen: 17333# 43 @  
@ 22028 [#41]

Hallo Rainer,

Zoll (heute: Zoll-Euro) wird und wurde immer nur erhoben, um die heimische Wirtschaft zu schützen (und das ist per se auch sinnvoll); 1890 war die Einfuhr von Sammlerbriefen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts aus den USA gang und gäbe, aber zollfrei; heute suchen die Ahnungslosen noch im Zolltarif, wo sie für solche alten Briefe noch Zollsätze finden können. Traurig!

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 15:30:58 Gelesen: 17328# 44 @  
@ bayern klassisch [#43]

heute suchen die Ahnungslosen noch im Zolltarif, wo sie für solche alten Briefe noch Zollsätze finden können

Und, sind sie nun heute noch zollfrei oder nicht? Das war die Frage. Früher waren ja sogar die Kreise runder, aber zählen tut halt nur das aktuelle.
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:42:10 Gelesen: 17323# 45 @  
@ 22028 [#44]

Wie ich schrieb, waren schon immer zollfrei, weil keine Wirtschaft Angst vor gelaufenen Briefen haben braucht.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 15:49:38 Gelesen: 17318# 46 @  
@ bayern klassisch [#45]

Aber Einfuhrumsatzsteuer muss noch immer gezahlt werden und ich gehe davon aus dass davon die Rede ist.
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 16:11:54 Gelesen: 17311# 47 @  
@ 22028 [#46]

Ja, die moderierte EUSt von 7% derzeit muss noch gezahlt werden, das wird auch weiterhin so bleiben. Aber das ist eine andere Kasse, weil Zölle nach Brüssel gehen, die EUSt aber in DE das Staatssäckel füllt.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 17.09.2021 07:46:57 Gelesen: 17246# 48 @  
Heute kam Nachricht vom Hauptzollamt.

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Ihr Einspruch ist unter dem Geschäftszeichen RL-Nr. xxxx / 2021 - x xxxx in Bearbeitung. (Nummerx unkenntlich gemacht)

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit einer Übersendung meiner rechtlichen Bewertung per E-Mail (unverschlüsselt) einverstanden sind.
Aus Gründen des Datenschutzes und Steuergeheimnisses bedarf es hierfür Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Für Ihre Antwort verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de
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Ich habe in meiner Antwort auch nochmal auf die IOSS Kennzeichung die auf dem Brief angebracht ist hingewiesen. Mal sehen was dabei herauskommt.

Nachtrag von 09:25)

Der Zoll hat sehr schnell geantwortet und die Sache bearbeitet.

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1. Ihr Schreiben vom 13. September 2020: ( 7%)
Ich habe Ihren Einspruch geprüft. Der Einfuhrvorgang ist neu zu bewerten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird Ihnen anteilig erstattet. Ich bitte um Angabe Ihrer Bankverbindung (Name der Bank, IBAN, BIC, Kontoinhaber) bis zum 22. September 2021.
Begründung:
Ihr Vertreter - die Deutsche Post AG – hat am 28. August 2021 die Büchersendung mit einem Wert in Höhe von 62,53 EUR als Kaufgeschäft mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zur zollamtlichen Behandlung angemeldet. Dementsprechend erfolgte die Festsetzung der Einfuhrabgaben in Höhe von 11,88 EUR.
Bücher unterliegen dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 %.
Ein geänderter Einfuhrabgabenbescheid/Erstattungsbescheid und die Erstattung können allerdings erst nach dem 26. Oktober 2021 erfolgen, da die Deutsche Post AG erst an diesem Tag die Einfuhrabgaben an die Zollverwaltung entrichtet.
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Bzgl. IOSS schrieb man:
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2. Ihr Schreiben vom 17. September 2021: IOSS
Es kann verschiedene Gründe geben, warum bei der Einfuhr Abgaben erhoben wurden, obwohl Sie bereits an den IOSS registrierten Verkäufer die Umsatzsteuer gezahlt haben. Der häufigste Grund ist, dass dem Beförderer, der die Zollanmeldung für Sie abgibt, vom Verkäufer die IOSS-Registriernummer nicht zur Verfügung gestellt oder eine ungültige oder fehlerhafte IOSS-Registriernummer übermittelt wurde.

Leider kann das IOSS-Verfahren nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Zollanmeldung die nötigen Angaben enthalten sind. Deswegen muss der Verkäufer der Ware unbedingt demjenigen, der die Zollanmeldung abgibt, also in der Regel dem Post- oder Kurierdienstleister, die IOSS-Registriernummer auf dem vorgesehenen Weg übermitteln. In der Regel ist dazu die Übermittlung in einem elektronischen Datensatz vorgesehen, es reicht nicht aus, die IOSS-Registriernummer nur auf dem Paket oder in der Rechnung zu übermitteln.

Wenn die IOSS-Registriernummer nicht in der Zollanmeldung enthalten war, kann die bei der Einfuhr erhobenen Einfuhrumsatzsteuer nicht vom Zoll erstattet werden. Bitte wenden Sie sich wegen der beim Verkauf erhobenen Umsatzsteuer an den bei IOSS registrierten Verkäufer der Ware.
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War doch alles ganz einfach!
 
DL8AAM Am: 17.09.2021 13:06:00 Gelesen: 17193# 49 @  
@ 22028 [#48]

War doch alles ganz einfach!

Super, scheinbar sind die bereits gut auf Einsprüche eingestellt. Und hinsichtlich der IOSS war ja auch Idee "draufschreiben kann man viel".

Nur hat man jetzt selbst wieder den Schwarzen Peter, da scheinbar der Einzelfall hier ja wohl noch nicht beschieden bzw. geprüft wurde, sondern nur eine allgemeine (erklärende) Antwort verschickt wurde. Das heisst, nun muss man sich erst beim Versender das "elektronische Sendeprotokoll" für den IOSS-Datensatz schicken lassen. Denn neben der fehlerhalften "IOSS-Datensatz-Kommunikation" (Versender->Post) kann es ja auch ebenso gut möglich sein, dass die Post bei der "Eigenverzollung" den IOSS-Hinweis auf dem Umschlag einfach nur übersehen hat. Auch Postler können ja mal im Ausnahmefall Fehler machen. ;-)

Die Frage ist nun, ist dann (wenn man ein IOSS-Dsatensatz-Sendeprotokoll hat) anschliessend erneut der Zoll zuständig, oder muss man dann erst bei der Post ein eventuelles Fehlverhalten anzeigen (denn der IOSS-Datensatz wird ja vom Versender scheinbar nur an den Postdienstleister gesendet), um erst dann mit dem möglichen Fehlereingeständnis der Post, bei Zoll die Rückabwicklung beantragen zu können?

Beste Grüße
Thomas
 
10Parale Am: 29.09.2021 15:02:50 Gelesen: 17070# 50 @  
Ein weiterer Nachteil der neuen Regelungen über die Abwicklung bei der DHL scheint mir zu sein, dass sich die Zulieferung erheblich verzögert.

Am 5. September erwarb ich bei ebay einen Brief im Wert von 152 US Dollar. Am 9. September wurde er nachweislich mit Sendungsnummer zur Post gebracht. Dort erhalte ich nun lediglich einen Hinweis: Nicht-EU-Sendung - Vorprüfung zur Einfuhr

Nun gehe ich ein paar Wochen in Urlaub und nach dem Postgesetz wird ein Einschreiben nur 7 WERKTAGE (0der laufende Tage) gelagert und zur Abholung bereit gestellt. Das heißt, ich muss zusätzlich einer Person meines Vertrauen eine Postvollmacht erteilen. Genaue Angaben scheint es trotz QR-Codes und anderen digitalen Quellangaben immer noch nicht zu geben. Vielleicht schaffen wir eine Welt, die schlussendlich nur noch Computer und Maschinen lesen können.

Als ich gestern für mich und meine Frau ein gesundheitliches Formular zur Einreise in eine europäisches Land ausfüllen musste, wurde ich 2 x gefragt, ob ich eine Maschine wäre. Ungeheuerlich!

Diese ganzen Umstände verleiden einem den Kauf im Ausland, zumal eine satte Gebühr von 6,-- Euro fällig wird. Bedenkt man, dass im Moment ein Mindestlohn von 12,-- Euro in Deutschland gefordert wird, entspräche das der Arbeitszeit von 1/2 Stunde. Einen Brief in einer halben Stunde fertig zu machen dürfte doch wohl kein Ding sein. Und was ist mit dem Postgeheimnis? Überall wird Datenschutz groß geschrieben, aber hier scheint mir alles erlaubt zu sein.

Fragen über Fragen und lediglich Verdruss.

Ich sehe mich genötigt, in Zukunft nur noch bei europäischen Händlern zu kaufen, um mein Nervenkostüm zu schonen.

Liebe Grüße

10Parale
 
22028 Am: 28.10.2021 13:46:06 Gelesen: 16684# 51 @  
Heute kam Post vom Zoll in Gießen, meinem "Einspruch wurde in vollem Umfang abgeholfen". OK, das Wort abgeholfen war mir nicht geläufig, wichtig ist aber daß mir nun € 7,50 an zu viel gezahlter Einfuhrumsatzsteuer rücküberwiesen werden.
 
10Parale Am: 17.11.2021 21:55:26 Gelesen: 16410# 52 @  
@ forum,

Post aus Jarrow, England. Haben wir es nun dem Brexit zu verdanken oder den neuen Zollbestimmungen, aber die Belege, die man nach langer Zeit so erhält und die noch 6,-- Euro Auslagepauschale kosten, sind wenigstens hin und wieder schön anzuschauen.

....vorallem, wenn dann der englische Stempel noch relativ gut aufgesetzt wurde.

Liebe Grüße

10Parale


 
bayern klassisch Am: 17.11.2021 22:50:30 Gelesen: 16393# 53 @  
@ 10Parale [#52]

Hallo 10Parale,

da hast du eine Weltrarität - die letzten 100 Briefe aus GB an meine Adresse blieben völlig ungestempelt !

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
drmoeller_neuss Am: 17.11.2021 23:20:43 Gelesen: 16384# 54 @  
@ bayern klassisch [#53]

Eine weitere Weltrarität dürfte der Abgabenbescheid über 1,22 EUR sein. :D
 
bayern klassisch Am: 17.11.2021 23:40:25 Gelesen: 16377# 55 @  
@ drmoeller_neuss [#54]

Ja, früher wurde aus Aufwandsgründen unter 5 Euro nichts erhoben, sondern die Sendung freigeschrieben; aber heute hat man ja nichts zu tun (außer ein paar Dutzend Überstunden die Woche), da kann man den Leuten an der "Front" auch noch diesen Kram aufbürden.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
10Parale Am: 06.12.2021 21:26:20 Gelesen: 16127# 56 @  
@ bayern klassisch [#55]

Wenn die in Großbritannien alles richtig machen so wie beim eingescannten Beleg (siehe VAT Paid: IM27....), geht es beim Deutschen Zoll ruhig zu.

Mir fällt weiterhin auf, dass die Briefumschläge für die ganzen Objekte, die aufzukleben sind (wobei die Briefmarken fast schon als pittoreske Zugabe erscheinen), oft zu klein sind.

Hier ein Einschreiben aus Jarrow, wobei die blaue Briefmarke zu 1/5 und eine weitere Briefmarke total vom Frachtpost Aufkleber überklebt wurden.

Ich finde diese Belege gut gelungene Zirkusnummern.

Liebe Grüße

10Parale


 
bayern klassisch Am: 06.12.2021 21:41:10 Gelesen: 16114# 57 @  
@ 10Parale [#56]

Hallo 10Parale,

sieht doch gut aus - meine Briefe aus GB sind zu 99% unabgestempelt und tragen keine Aufkleber bzw. Bearbeitungsvermerke.

Wenn jemand in Zukunft etwas Geschichtsträchtiges aus den Reihen der Philatelie sucht, würde ich zu diesen Brexit - Briefen raten. Wenig Geld, viel Falschbehandeltes, wenig Richtigbehandeltes und ab und zu sieht es sogar noch gut aus, wie bei deinem Stück.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 14.12.2021 10:20:40 Gelesen: 15935# 58 @  
Heute durfte ich wieder einen Brief aus Großbritannien bei mir im Postamt gegen Zahlung der üblichen € 6,00 Pauschale plus € 6,10 Einfuhrumsatzsteuer abholen.

Die Einfuhrumsatzsteuer wurde mir wieder mit 19+ % berechnet, gleich mal wieder den Abgabenbeschied anfordern und dann Einspruch einlegen.

Mal dann auch anfragen, ob ich auch meine Arbeitszeit für den Einspruch berechnen darf. Der Fehler ist ja nicht durch mich passiert.
 
GSFreak Am: 17.12.2021 12:06:23 Gelesen: 15850# 59 @  
Hallo zusammen,

zum Geburtstag schickte am 12.11.2021 eine Frau aus den USA ihrer Freundin nach Deutschland ein kleines seidenes Halstuch (Wert gemäß Zollerklärung: 35,00 US$).

Das Porto betrug 14,50 US$. Die Empfängerin musste 5,72 € Einfuhrabgabe (umgerechnet 19 % von 35,00 US$) sowie 6,00 € Auslagepauschale bezahlen.

Es finden sich insgesamt 8 Labels auf dem gepolsterten Umschlag.



Beste Grüße
Ulrich
 
bayern klassisch Am: 17.12.2021 13:21:06 Gelesen: 15823# 60 @  
@ GSFreak [#59]

Hallo Ulrich,

vlt. muss man diese Labelungen so verstehen, dass sie im Rahmen des weiten Transportweges die Stabilität der Verpackung unterstützen sollen, damit der wertvolle Inhalt auch gut geschützt seinen Empfänger erreicht? Anders kann ich es mir nur schwer erklären.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
DL8AAM Am: 17.12.2021 19:08:00 Gelesen: 15758# 61 @  
@ GSFreak [#59]

zum Geburtstag schickte ... eine Frau aus den USA ihrer Freundin nach Deutschland ein kleines seidenes Halstuch

Steht nicht auf der Seite der DPAG [1], dass P2P-Geschenke (d.h. von Privat an Privat) bis zu einem Gesamtwarenwert von 45 € weiterhin steuerfrei bleiben würden? Der Zoll selbst schreibt gleiches auf seinen Seiten [2].

zum Geburtstag

Das sollte dann ja wohl klar ein Geschenk gewesen sein? Was die Schenkende dann hoffentlich auch so in der CN22-Zollerklärung deklariert hat. Und selbst wenn man nun die Portokosten mit in den Warenwert reinrechnet (=US$ 49,50), bleibt der Gesamtwert noch unter der 45,00 Euro-Freigrenze [=43,93 €; der Kurs schwankt seit November bis heute zwischen 0,87 und 0,89, d.h. die 45 € werden in diesem Zeitraum niemals angekratzt].

Unter der Massgabe, dass die CN22 richtig ausgefüllt ist, würde ich hier Widerspruch einlegen.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/fragen-zu-kosten.html
[2] https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0076_geschenksendung_nicht_abgabenfrei.html?nn=289544&faqCalledDoc=289544
 
lueckel2010 Am: 17.12.2021 23:12:42 Gelesen: 15724# 62 @  
@ [#59]

Igitt, Igitt: SUD( STRAPSE)7 (siehe Label auf der Briefrückeite).

Das ist ja nun schon quasi vulgär und auf jeden Fall frauenfeindlich! So etwas geht überhaupt nicht!

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Was sagen die Rechtsexperten dazu?

Schönes Wochenende, lueckel2010
 
asmodeus Am: 18.12.2021 06:58:46 Gelesen: 15700# 63 @  
@ lueckel2010 [#62]

Igitt, Igitt: SUD(STRAPSE)7 (siehe Label auf der Briefrückeite).

Das ist ja nun schon quasi vulgär und auf jeden Fall frauenfeindlich! So etwas geht überhaupt nicht!

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, den Verursacher zur Rechenschft zu ziehen. Was sagen die Rechtsexperten dazu?


Muß man hinter allem etwas feindliches sehen? Das spiegelt unsere heutige Zeit wieder!

Sollte man nicht erst einmal von einem Schreibfehler/Tipfehler ausgehen? Boppard wurde zu Buppad! Die armen Einwohner von Boppard!

Ich bezweifle, das der Herr oder auch die Dame es mit Absicht gemacht hat. Strapse auf englisch wäre suspender(s) oder garter.

Selbst in Ihrer Aussage ist ein Tipfehler! Fehler passieren schnell und ein amerikanischer Mitarbeiter oder Computer ist mit dem ß überfordert oder der Zeitdruck spielt auch eine Rolle.
 
Thorn Am: 18.12.2021 08:10:16 Gelesen: 15687# 64 @  
Ich habe heute ein recht teures, schweres neues Buch aus den USA erhalten, KP: 60,00 USD. Keine Bearbeitungsvermerke, keine Steuer, gar nichts, das Paket wurde ungeöffnet direkt zugestellt. Habe ich hier nur Glück gehabt ?

Sammlergrüsse

Thorn
 
DL8AAM Am: 18.12.2021 08:19:11 Gelesen: 15684# 65 @  
@ Thorn [#64]

Ja, es sei denn der Versender hat bereits die europäische Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld mit eingepreist und vor dem Export angemeldet bzw. abgeführt. Das wäre erkennbar an einer auf dem Umschlag aufgebrachten IOSS-Kennung. Diese Verfahren soll zukünftig ja der Standard für alle Importe (von gewerblichen Anbietern) in die EU werden. So wie bei "Ladenverkäufen", wo ja der Endpreis auch immer inklusive der Umsatzsteuer, vom Käufer zu begleichen ist, und der Verkäufer die Umsatzsteuer "für" den Käufer direkt abführt - und dieses Verfahren will die EU nun auch für Importe in die EU angewendet wissen. Die Verzollung über die DPAG ist ja nur als Übergangslösung gedacht, bis alle Händler dieser Welt, inklusive dem kleinsten Pfefferverkäufer in Timbuktu, an das europäische online IOSS-Steuersystem angeschlossen ist. ;)

Also um zu entscheiden, ob Du "nur" Glück hattest, oder ob hier eine korrekte Behandlung vorliegt, kann nur an Hand einer kompletten Abbildung des Gesamtbelegs gesagt werden. Sorry.

Beste Grüße
Thomas
 
filunski Am: 18.12.2021 11:44:06 Gelesen: 15644# 66 @  
@ asmodeus [#63]

"Muß man hinter allem etwas feindliches sehen? Das spiegelt unsere heutige Zeit wieder!"

Könntest du dir vielleicht auch vorstellen, dass lueckel2010s Beitrag ein wenig ironisch gemeint war? ;-)

Frohes Fest :-)
Peter
 
asmodeus Am: 18.12.2021 12:41:01 Gelesen: 15627# 67 @  
@ filunski [#66]

Ja, das ist mir schon in den Sinn gekommen und mir war schon klar, das eine so eine Antwort erscheinen würde.
 
22028 Am: 18.12.2021 13:23:49 Gelesen: 15608# 68 @  
Es gibt halt Leute die sich nicht vorstellen können dass eine Tastatur in England keine Umlaute und Deutsche Sonderzeichen wie das scharfe "S" hat..., und auch nicht jeder kennt sich damit aus mittels ASCII Zeichen Sonderzechen einzufügen. Und es gibt auch Leute die nicht wissen dass man Ironie auch mit einem Smiley kennzeichnen sollte.
 
lueckel2010 Am: 18.12.2021 17:09:25 Gelesen: 15549# 69 @  
@ 22028 [#68]

Und dann soll es auch noch Leute geben, die offensichtlich nicht wissen, dass selbst in einem kurzen Text Kommata zu setzen sind, und zwar dort, wo sie nun einmal hingehören.

Da hilft nur eins: Üben, üben, üben .....! Nobody ist perfect!

Meine Meinung: Korrekte Rechtschreibung ist wichtig; Smileys sind zwar auch ganz nett, gehören aber nicht zwingend in diesen Bereich.

In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende, und auch weiterhin viel Spaß am (gemeinsamen) Hobby.
 
DL8AAM Am: 18.12.2021 18:23:26 Gelesen: 15529# 70 @  
@ lueckel2010 [#69]

Smileys sind zwar auch ganz nett,

Smileys, besser Emojis, sind nicht nur nett, sondern in einem nur schriftbasierten Kommunikationsmedium, oft sehr hilfreich (bis notwendig). Weder sieht man die Mimik oder kennt sein Gegenüber, noch hört man die Betonung bzw. die Intonation, sodass man sich man sich einfach oft nicht richtig verstehen kann, insbesondere wenn die Kommunikationspartner verschiendene Backgrounds haben.

Man kann das hier immer wieder beobachten, jemand macht (versucht) einen Witz oder möchte eine freundliche Ironie ausdrücken, das Gegenüber fühlt sich aber persönlich hammerhart angegriffen. Und nein, emoji-ähnliche Zusätze bei Textkommunikation ist nichts Neues, keine "Jugendlich-Digitalsprache", sondern sogar die uraltforderen Morsefunker warfen, wenn sie etwas nicht ganz so ernst meinten ein .... .. (=hi) ein, um das zu kennzeichnen. Das machten schon die Eisenbahn-Telegraphisten im Wilden Westen so. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
antwortscheinsammler Am: 08.01.2022 16:07:49 Gelesen: 15222# 71 @  
So sieht ein einfacher, nicht eingeschriebener Brief aus der Schweiz aus, wenn er von Deutschem Zoll und Deutscher Post behandelt wurde. Ein Einschreiben aus Albanien gestern hatte ungefähr die doppelte Menge an Aufklebern, das Din A4 Format war komplett zugeklebt. Die drehen total durch …

Meine Adresse haben die Vollpfosten natürlich auch überklebt, wodurch der Brief 4 Wochen lang unterwegs war.

LG Wolfgang


 
bayern klassisch Am: 08.01.2022 16:15:22 Gelesen: 15210# 72 @  
@ antwortscheinsammler [#71]

Hallo Wolfgang,

sei doch froh: Wenn es mal ein Museum des Schwachsinns gibt, hast du die beiden ersten Exponate dafür schon zusammen. :-(

Die Welt wird immer dümmer, leider.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Baber Am: 08.01.2022 16:27:18 Gelesen: 15200# 73 @  
@ antwortscheinsammler [#71]
@ bayern klassisch [#72]

Hallo Wolfgang und Ralph,

das ist der reine Wahlsinn für 1,66 € Einfuhrumsatzsteuer.

Wir Briefmarkensammler haben eben keine Lobby. Jeder Wirtschaftszweig würde sofort in Berlin vorstellig werden, dass dieser Unsinn aufhört.

Ich habe schon einmal daran gedacht eine Petition zu starten, dass die Freigrenze von 25 € zumindest für Sendungen aus EWR-Raum (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen + GB?) wieder eingeführt wird. Diese Länder stehen sicherlich nicht für Billiglieferungen und Portodumping. Aber ob die nötige Unterschriftenzahl zusammenkommen würde?

Gruß
Bernd
 
bayern klassisch Am: 08.01.2022 16:37:59 Gelesen: 15191# 74 @  
@ Baber [#73]

Hallo Bernd,

meine Stimme hättest du schon mal. Es ist ein Irrsinn, aber damit passt er gut in diese Zeit.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
nagel.d Am: 08.01.2022 17:03:58 Gelesen: 15178# 75 @  
@ Baber [#73]

Meine Stimme wäre dir auch sicher.
 
10Parale Am: 08.01.2022 23:21:55 Gelesen: 15121# 76 @  
@ antwortscheinsammler [#71]

Gratuliere. Dabei erledigt der Zoll und die Post ja auch nur die Aufgaben, die ihnen vom Gesetzgeber aufgetragen werden.

Aber natürlich vollkommen überzogen und auch ich unterschreibe, - falls nötig -, die angedrohte Petition.

Das abgebildete Einschreiben aus der Schweiz musste ich beim Zoll persönlich abholen und die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Die grüne 105 war die laufende Nummer im Regal des Zollbüros, wo der heiß ersehnte Brief (eigentlich als Weihnachtsgeschenk gedacht) dann im Januar endlich eintrudelte.

Die schönen Briefmarken und die etwas unleserlichen Stempel machen einiges wett und der Brief landet mal in meiner Flohmarktkiste.

Unten links sehen wir einen Abschnitt einer Zusteller-Information, wo von einem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Rede ist. Diese habe ich mal gegoogelt und zitiere aus der Präambel [1].

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen.

Hoffen wir, dass die Mauern nach außen nicht zu hoch werden und wünschen uns Sammlern dennoch weiterhin spannende Briefe für "das Museum des Schwachsinns" (siehe Beitrag [#72]).



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT
 
antwortscheinsammler Am: 09.01.2022 09:19:45 Gelesen: 15057# 77 @  
@ 10Parale [#76]

Ach, der ist ja nur grenzdebil, gar nicht richtig schwachsinnig.

Für ein Einschreiben viel zu wenige Aufkleber und nicht einmal die Briefmarken überklebt.

Das kann die Deutsche Post besser als der Zoll.

LG Wolfgang
 
22028 Am: 19.06.2022 10:47:39 Gelesen: 12871# 78 @  
@ 22028 [#58]

Gestern, ein halbes Jahr seitdem ich Einspruch einlegte, kam der Bescheid zu meinem Einspruch an. Ich bekomme € 3,85 wieder, na ja, wirtschaftlich ist das für den Zoll sicher nicht, da waren die Abteilungen in Giessen und Frankfurt involviert.

Meine Nachfrage, ob ich meinen Aufwand auch in Rechnung stellen darf da der Fehler ja nicht durch mich passiert ist, blieb wie erwartet unbeantwortet.
 
ligneN Am: 19.06.2022 12:06:29 Gelesen: 12833# 79 @  
Sehr gerne gibt es die 19% auch für Bücher, obwohl 7% festgelegt sind.

Man geht offenbar davon aus, daß die Empfängers wegen der "paar Euros" keine Lust verspüren, Lebenszeit zu verbrennen.

Legal, illegal, Zoll.
 
filunski Am: 03.07.2022 00:33:25 Gelesen: 12544# 80 @  
Hallo zusammen,

mal wieder was zum Thema "Irrungen und Wirrungen beim Zoll". ;-)

Heute Vormittag drückte mir unsere Postbotin eine Handvoll Post in die Hand und fuhr gleich weiter. Bei der anschliessenden Durchsicht fiel mir sofort dieser "Brief", der eigentlich gar keiner ist auf:



Den hatte ich schon vermisst, aber seit Corona hat man ja mit der Post noch mehr Geduld. Eine Sendung aus Kanada, wie immer schön frankiert. Diesmal standen da aber noch ein paar Zusätze drauf, die mir neu waren. Handschriftlich "more postage on back" (weitere Frankatur rückseitig) und "customs form on back" (Zollerklärung rückseitig). Was ist denn da passiert (bisher kamen die Briefe von diesem Absender immer ohne Zollerklärung an)?. Den Aufkleber "Air Mail / Small Packet" hatte ich bis jetzt noch gar nicht richtig wahr genommen. Also das Ding umgedreht, tatsächlich noch mehr Frankatur, sogar recht schön, eine Zollerklärung und noch ein paar mehr "schöne" Aufkleber:



Mit "schönen Aufklebern" meine ich jetzt nicht den Luftpostaufkleber sondern rechts daneben die Rechnung über Zoll-/Einfuhrabgaben und die hier im Thema auch schon erwähnte Auslagepauschale. Zusammen fast 12 Euro für einen deklarierten Warenwert von 27 Kanadischen Dollar. Das entspricht ungefähr 20 Euro. Dafür werden dann fast 30 % Einfuhrabgaben fällig, ohne die Auslagepauschale? Nicht schlecht, die Berechnung dafür würde mich mal interessieren. Ach ja und dann ist da ja auch noch der "tolle" Aufkleber mit der "Belehrung" zu den Einfuhrabgaben.

Aber ich will mich ja (erst mal) gar nicht beschweren, schliesslich wurde mir dafür ja kein Cent abgeknöpft. Warum eigentlich? Übersehen oder vergessen oder gar nichts davon gewusst? Nachfragen werde ich dazu wohl lieber nicht. ;-)

Der Beleg ist zumindest interessant geworden und für mich durchaus sammelwürdig.

Wie es dazu überhaupt kam ist noch eine ganz andere Geschichte. So wie es aussieht wurde der Brief als solcher (nämlich als Brief) am 15.6. in Verona/Ontario mit der vorderseitigen Frankatur versehen und mit (noch) leerer Rückseite aufgegeben. Kam dann wohl zurück, wahrscheinlich zu schwer (110 g) und musste dann als Päckchen auffrankiert werden (Frankatur rückseitig), wurde mit einer Zollerklärung versehen und bekam den Aufkleber "Small Packet". Rückseitig dann abgestempelt in Hartington/Ontario am 21.6. Mit der Zollerklärung und als Päckchen wurde er dann bei Ankunft in Deutschland gleich zur "Zollbeute". So zumindest meine Interpretation bislang.

Mal abwarten ob nächste Woche nochmal jemand bei mir vorstellig wird um doch noch die 11,76 Euro zu kassieren.

Viele Grüße,
Peter
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 01:03:57 Gelesen: 12531# 81 @  
@ filunski [#80]

Hallo Peter,

moderne Postgeschichte vom Besten! Klasse Stück; aber rechtlich gesehen müsstest du den Betrag, der hinten ausgeworfen wurde, zahlen, weil du für die Einfuhrkosten verantwortlich bist.

Im richtigen Leben würde aber ein normaler Mensch erst gar nicht hinten schauen und das Kuvert nach Öffnung vernichten (natürlich nachdem der Inhalt entnommen wurde). Ende.

Aus meiner Erfahrung wird da auch nichts mehr kommen - bei der Post geht so viel schief, da wird der Grund der Pauschale ersichtlich - Kompensation für die entgangenen Gebühren. In der Masse wird sich das sicher irgendwie rechnen.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Vernian Am: 03.07.2022 02:22:38 Gelesen: 12526# 82 @  
An sich ein kurioses Stück.

Zur Zollberechung: Zu den 27.- Can-$ müssen wir noch das Porto rechnen, also mal die Markenwerte zählen: 10,24 $ plus 4 Marken Wertstufe "P", die ich nicht kenne und der deutsche Zollbeamte möglicherweise auch nicht? Also kämen wir so in etwa auf 37.- $. Bei aktuellem Wechselkurs wären das so ca. 27,50 €, x 19% = 5,23 €. Nun, falls die Zöllner doch die "P"-Wertsrufen oder das kanadische Päckchenporto kennen, dann dürften die 5,76 € richtig berechnet sein können.

Best

Vernian
 
22028 Am: 03.07.2022 07:03:29 Gelesen: 12505# 83 @  
@ Vernian [#82]

Briefmarken werden aber nur mit 7 % versteuert.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 08:56:54 Gelesen: 12482# 84 @  
@ 22028 [#83]

Richtig - wenn man Englisch lesen kann, sieht man das auch: "Stamps for collectors".

Ich denke, dass die Kollegen vom Zoll prinzipiell mit der normalen EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) von 19% rechnen und die wenigen Fälle, wie hier, bei denen 7% als verminderter EUST-Satz korrekt sind, als Falschtarifierung billigend in Kauf nehmen, wohl auch deshalb, weil das Personal gar nicht vorhanden ist bzw. die Zeit hat, im Vorhinein eine Unterscheidung zu treffen. Die Frage wäre noch, ob das überhaupt Beamte machen, oder man nicht aus Kostengründen mehr oder weniger Un- oder Angelernte im Einsatz hat.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Vernian Am: 03.07.2022 09:47:06 Gelesen: 12469# 85 @  
@ 22028 [#83]

Richtig, aber ich habe wie bayern klassisch angenommen dass mit 19% verzollt wurde, weil man hier ja schon lesen konnte, dass das beständig geschieht. Und es hat allen Anschein als wäre das hier erneut der Fall gewesen.

@ bayern klassisch [#84]

Wenn das Personal die Zeit hatte hier den Frankaturwert zusammenzurechnen oder zu recherchieren, dann hätte eine korrekte EUSt-Ansetzung eigentlich auch dazu gehört. Das ist dann schon ein ziemlicher Klopper extra für die Steuererhebung die Versandkosten zu ermitteln (die in diesem Fall ja nicht auf dem Zollzettel aufgeführt sind bzw. dort steht "0,00 $) aber für den Inhalt den falschen Steuersatz zu benutzen.

Best

Vernian
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 09:59:19 Gelesen: 12463# 86 @  
@ Vernian [#85]

Hallo Vernian,

grundsätzlich hast du natürlich Recht - aber die Frachtkosten gehören bis zur EU-Grenze (die bei Einflügen in der Luft liegt) natürlich zur Ermittlung des Warenwertes dazu. Auf die verschiedenen Incoterms gehe ich hier mal nicht ein, weil das den Rahmen eines Forums sprengen würde.

Was ich mir vorstellen könnte: Die Bearbeiter (oder sind es schon die Bearbeitenden?) haben eine kurze Liste vorliegen, wonach tarifiert werden soll. Auf der ist die Addition des Wertes der verklebten Marken oben aufgeführt, während die Spalte für den ermäßigten EUSt-Satz ziemlich weit unten angesiedelt ist - daher arbeitet man nach diese Liste vlt. die ersten 3 oder 4 Punkte ab, der Rest gilt als weniger relevant, womit man vermutlich in der Masse der Fälle sogar richtig liegen dürfte.

Früher hat der Staat den Firmen vorgeworfen, nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Billigkeit zu handeln; heute macht er es selbst, wie hier schon häufig zu sehen (und wenn das hier auch ein großes Forum ist, dürfen wir nicht glauben, auch nur 1 Prozent, vermutlich nicht mal 1 Promille der Fehlbesteuerungen zu sehen - das werden zig-Tausende sein, die jeden Monat falsch tarifiert werden). Es macht aber generell wenig Sinn, es den Zöllnern vorzuwerfen, sondern eher den Finanzpolitikern der EU, die von den meisten Dingen "an der Front" wenig Ahnung haben und auch wenig Ahnung haben wollen - die drücken etwas durch, sinnvoll, oder nicht, ärarisch gut, oder nicht und kümmern sich nicht um die Auswirkungen auf das eigene Personal, oder die Zollbeteiligten (wir Sammler), weil das für sie alles Menschen 2. Wahl darstellen, die eh nichts im Kopf haben und völlig austauschbar sind und glaub mir, ich weiß, wovon ich schreibe, weil ich bei dem Laden lange genug dabei war bis zur Pensionierung.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
filunski Am: 03.07.2022 13:40:35 Gelesen: 12415# 87 @  
@ Vernian [#85]
@ bayern klassisch [#86]

Hallo ihr beiden,

vielen Dank für die erschöpfenden Informationen zu der Gebührenerhebung und eure Anteilnahme. ;-)

Sollte sich noch was bei mir dazu ergeben, eventuelle Nachforderung durch die DPAG/Zoll werde ich es euch wissen lassen.

@ Ralph [#86]

"Früher hat der Staat den Firmen vorgeworfen, nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Billigkeit zu handeln; heute macht er es selbst, wie hier schon häufig zu sehen (und wenn das hier auch ein großes Forum ist, dürfen wir nicht glauben, auch nur 1 Prozent, vermutlich nicht mal 1 Promille der Fehlbesteuerungen zu sehen - das werden zig-Tausende sein, die jeden Monat falsch tarifiert werden). Es macht aber generell wenig Sinn, es den Zöllnern vorzuwerfen, sondern eher den Finanzpolitikern der EU, die von den meisten Dingen "an der Front" wenig Ahnung haben und auch wenig Ahnung haben wollen - die drücken etwas durch, sinnvoll, oder nicht, ärarisch gut, oder nicht und kümmern sich nicht um die Auswirkungen auf das eigene Personal, oder die Zollbeteiligten (wir Sammler), weil das für sie alles Menschen 2. Wahl darstellen, die eh nichts im Kopf haben und völlig austauschbar..."

Wie recht du nur damit hast, leider und trifft auch nicht nur auf die Finanzpolitiker zu!

Euch allen noch einen schönen heißen Restsonntag,
Peter
 
ligneN Am: 03.07.2022 15:06:33 Gelesen: 12389# 88 @  
@ 22028 [#83]

Briefmarken und Bücher theoretisch 7% - in der Praxis wird wg. "Verwaltungsvereinfachung" alles mit 19 % bepflastert.

Und "man" baut seitens der Staatsverwaltung darauf, daß der genervte Empfänger das wegen resultierender Lebenszeitvernichtung nicht weiter reklamiert.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 15:19:55 Gelesen: 12385# 89 @  
@ ligneN [#88]

Genau so ist es - und wer reklamiert, muss einen frankierten, am besten eingeschriebenen, gerne mit Rückschein versehenen Brief absenden, was wieder ein paar Euro kostet, dann ein paar Wochen/Monate warten, bis ihm der Eingang und das Aktenzeichen gemeldet werden und irgendwann einmal, er wird sich dieser Sache kaum noch erinnern, kommt eine Erstattung über einen Appel und ein Ei, wenn man seinen Ausführungen gefolgt ist.

Ich nenne das Zermürbungstechnik - der Staat spart sich Geld, macht Fehler über Fehler, die er anderen zu machen sehr vorwerfen würde, der Kunde kann Rechtsmittel einlegen, aber dürfte oft, selbst wenn er Erfolg hat, bei plus minus Null heraus kommen, oder anders gesagt: Außer Spesen, nichts gewesen. Auch eine Art, Fachwissen zu delegieren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 03.07.2022 16:07:35 Gelesen: 12371# 90 @  
@ bayern klassisch [#89]

Also zumindest beim Zoll geht das alles online bzw per Email, Vorgehensweise habe ich hier schon vor Monaten beschrieben.
 
bayern klassisch Am: 03.07.2022 17:01:59 Gelesen: 12351# 91 @  
@ 22028 [#90]

Ja, mag sein, aber das macht bzw. kann nicht jeder (geschätzt sind 60-70% aller ARGE-Mitglieder ohne Internet bzw. Smartphone), also Theorie und Praxis. Der Trend geht aber natürlich in die von dir genannte Richtung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
ligneN Am: 03.07.2022 17:06:48 Gelesen: 12349# 92 @  
@ 22028 [#90]

Das man mit "etwas Aufwand" einen Teil des Zolls erstattet bekommen kann, auch mit schönem Onlinekrams, ist bekannt.

Aber siehe oben Lebenszeitverbrennen.

Eine halbe Stunde geht da pro Einzelfall summa summarum sicher drauf.

Die vorangehenden regelmäßigen Touren zum Abholladen 3 Straßen weiter wg. 3,53 dings Zoll gar nicht gerechnet.

Ist es nicht wert.
 
Vernian Am: 03.07.2022 18:09:36 Gelesen: 12332# 93 @  
@ 22028 [#90]

Wie auch immer. Tatsache, wie hier immer wieder zu lesen und von Ralph beschrieben: Die Ausführenden vereinfachen aus Aufwandgründen (oder sogar nach Vorgabe durch übergeordnete Stellen???) die Besteuerung auf 19%, selbst wenn es nur 7% sein dürften, und die Anzahl der Einsprüche dürfte minimal sein, ebenfalls wie ausgeführt aus Aufwandsgründen.

@ alle

Ich persönlich könnte ja noch mit den 19 % Besteuerung auch bei niederwertigen Einfuhren mich arrangieren - aber dass ich quasi gezwungen werde der Post 6.- € Bearbeitungsgebühr pro Sendung zu entrichten, was in vielen Fällen aus den 19 % für Vater Staat bis zu oder gar noch mehr wie 100 % Kostenerhöhung für den Empfänger verursacht, dass finde ich eigentlich unzumutbar. Eine derartige Preistreiberei, genauso wie bei den jüngeren Regelungen bei Versand von "Waren" ins Ausland und den gerade erneut angehobenen DHL-Preisen dafür, sind doch ebenfalls mit ein Grund für eine beständig anwachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Natürlich wird alles immer teurer, den letzten Ereignissen noch in zunehmenden Maße geschuldet.

Wenn ich als Privatperson ein Taschenbuch von 350 Gramm Gewicht, welches ich für 10.-€ im Handel erwerbe, um es als Geschenk ins Ausland zu senden, sagen wir mal in die Schweiz, nur als Päckchen "M" für 17,99 € Porto in der Filiale versenden kann, weil ein Taschenbuch als "Ware" gilt (oder, sofern ich Online versiert bin, was aber ja gerade viele Ältere immer noch nicht sind, als Päckchen XS für 8,99 € Onlinefrankatur), statt als Großbrief für 3,70 € Porto, dann stimmen doch die Relationen da vorne und hinten nicht. Wenn dann auch noch der Empfänger in der Schweiz wie bei uns Zoll auf Warenwert und Porto plus Bearbeitungsgebühr entrichten sollen müsste (weiß jemand wie das in der Schweiz ist ?), dann würden nun ja 10.- € + 17,99 € = 27,99 € x 19 % = 5,32 € + 6.- € Gebühr hinzu kommen und mein Buchgeschenk am Ende eine "Wertschöpfung" von 10.- € auf 39,31 € erfahren. Die 19% auf den hier geschilderten Erfahungswerten basierend und nicht 7 % angesetzt wie eigentlich korrekt wäre .

Oder anders und einfacher gesagt: Statt für mein Buchgeschenk an Tante Erna in der Schweiz 13,70 € und damit 37% über Buchpreis aufzuwenden, wenn ich das Büchlein als Großbrief versenden könnte, wären im ungünstigsten Fall fast 40.-€ und damit das Vierfache oder Buchpreis plus 300 % anzusetzen. Und wohnt Tante Erna in Australien ist alles nochmals teurer weil das Porto höher ist.

Das Otto Normalbürger bei derartigen Preisentwicklungen, die ja alle erst in den letzten wenigen Jahren etabliert wurden, nebst allerlei anderen Dingen, massiv unzufriedener wird ist da doch nun wirklich nicht mehr verwunderlich.

A propos Buchversand ins Ausland: Der französische Staat subventioniert weiterhin den Versand französischsprachiger Bücher im Sinne von "Förderung und Verbreitung französischen Sprachguts im Ausland" massiv, so dass die extrem kostengünstige Versandoption "Livres et Brochures" (Bücher und Broschüren) ins Ausland weiterhin besteht, wie bei uns früher die Büchersendung ins Ausland. Sogar kostengünstiger als im französischen Inland,. da sollte man sich bei uns mal ein Beispiel nehmen.

Ich habe zuletzt als DHL-Geschäftskunde Warenpost International genutzt und damit diese hohen Portokosten im Buchversand vermieden und nahe Briefpreisniveau nutzen können. Aber damit ist es jetzt auch vorbei, denn nun wird von DHL gefordert ich solle mindestens 200 Sendungen im Jahr per DHL versenden um das nutzen zu können - das schaffe ich nicht, meine "Geschäftstätigkeit" mit dem Ausland ist so umfangreich dann doch nicht.

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Es kann einfach nicht als normal unbd richtig anzusehen sein, wenn Privatpersonen für kleinteilige und niederwertige Dinge bei Geschenkversand ins Ausland (oder Erhalt von dort) ein Vielfaches des Beschaffungswertes für den Versand / Erhalt aufwenden müssen. M.E. müsste diese EUSt-Erhebung erst bei höheren Werten ansetzen oder eben stärker differenziert werden, genauso wie die Regelungen und damit Kosten für den "Warenversand". Bspw. alles, was in Gewicht und Abmessungen noch als Maxibrief versendet werden kann und weniger wie 50.-€ Warenwert hat müsste da ausgeschlossen werden. Oder eben bspw. der Versand von Privat an Büchern, Zeitschriften usw., Sammlerartikeln (Briefmarken, Münzen, Bierdeckeln, Kronkorken). Auch wenn selten befolgt, der Buchversand aus Frankreich ins Ausland schreibt eigentlich eine durchsichtige Verpackung vor, damit jeder auf den ersten Blick erkennen kann "ja, es ist ein Buch". Warum sollte so etwas nicht auch bei uns möglich sein?

Wir sind doch inzwischen an dem Punkt, dass Privatpersonen nichts mehr ins Ausland versenden außer mal eine Postkarte oder einen Brief, weil die Kosten so hoch und die Bestimmungen so ausufernd geworden sind. Ich habe einen Bekannten in Südkorea, der hat sich letztens beklagt, dass ihm deshalb niemand mehr Bücher oder Zeitschriften sendet und er das eine mal im Jahr, das er nach Deutschland kommt, auf dem Rückflug immer Übergepäck hat weil er dann die ganzen an seiner deutschen Wohnanschrift gesammelten Postzusendungen mitnehmen muss, abgesehen davon, dass es schöner ist übers Jahr verteilt man was neues zu lesen an die Hand zu bekommen als einmal im Jahr alles auf einmal.

Ich entschuldige mich vom eigentlichen Thema teilweise etwas sehr ausufernd abgewichen zu sein, aber diese Dinge hängen eben alle zusammen: EUSt / Zoll / Warenversandregelungen Ausland / Porto bzw. Beförderungskosten.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 03.07.2022 19:23:00 Gelesen: 12300# 94 @  
Der Versandlabel wurde in Canada mit Zollerklärung ausgefüllt, damit geht dann auch schon eine elektronische Übermittlung der für die Verzollung notwendingen Informationen einher. Wenn man ein Päckchen oder Paket aus Deutschland versendet, wird auch automatisch die Versandkosten mit zum Warenwert hinzugezählt. Somit ist das "Rätsel" der Versandkostenberechnung ganz schnell gelöst.

Grüße
Harald
 
Vernian Am: 04.07.2022 05:28:12 Gelesen: 12235# 95 @  
@ saeckingen [#94]

Und warum ist dann wohl auf dem Label "postage rate" mit $0,00 CAD ausgewiesen? Weil mit Briefmarken frankiert wurde. Wenn das Porto mit Erstellung des Labels elektronisch übermittelt wurde, dann müssten ja 0.- $ übermittelt worden sein, so wie es da steht. Das "Rätsel" ist damit also weiterhin offen.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 04.07.2022 08:37:47 Gelesen: 12213# 96 @  
@ vernian

Das ist nur die Freimachung, die entsprechende Portostufe ist im System sicherlich trotzdem hinterlegt.

Das ganze funktioniert auch mit einer "stillen Versicherung" wird als Frankatur nicht ausgewiesen, ist aber bei der Zollerklärung bei den Versandosten trotzdem enthalten.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 11:03:22 Gelesen: 12168# 97 @  
@ Vernian [#95]

Weil das Label wohl gleichzeit auch als "Schalterfreistempel" eingesetzt werden kann und wenn das Porto anderweitig dargestellt wurde, muss im Freistempel dann auch kein am Schalter (zusätzliches) bargezahltes Porto eingestelt werden. Die internationale Zollanmeldung (Sendungsavisierung beim deutschen Zoll), Warenwert plus Porto, wird automatisch per Datensatz durch die kanadische Post durchgeführt. Die Verzollung findet nicht per manueller Zählung/Ablesung des verklebten Portos durch die "Zöllner" in D statt. ;-)
 
Vernian Am: 04.07.2022 13:23:19 Gelesen: 12117# 98 @  
@ DL8AAM [#97]

Danke, man lernt nie aus.
 
ligneN Am: 04.07.2022 15:20:25 Gelesen: 12083# 99 @  
@ Vernian [#93]

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Das Argument hat sich längst erledigt. Der clevere "Ferne Osten" aka VR-Kines hat sich als Reaktion auf EU-Folgedings auf Trumps Großaktionen flugs Lagerhäuser/Hafengelände im EU-Ust. Inland erworben, z.B. in Rumänien und Bulgarien. Die nennenswerten chinesischen Produzenten von diesem Massenversendungen an Kleinkrams uner 10 Euro/USD haben sich unter staatlicher Ägide zusammengeschlossen. Gebündelter Import in EU per Container, Versand erfolgt ab diesen EU-Inlandsstandorten, von lokal registrierten Versandfirmen, goldechte EU-Versender. EU-steuerlich legal und zu hoheitsrechtlich abgesegneten niedrigen Postgebühren von ROM und BUL.

Belehrungen / Weiterungen, daß das ja wohl nicht legal sein und nicht funktionieren 'könne': kollidieren mit der Realität.

Das janz jroße EU-Einfuhrerumsatzsteuernetz erwischt jetzt nur noch nachrangige Umsatzgrößen, die zB aus Hong Kong versenden.

Und natürlich fast jeden e-bay Krams größer als C6 aus USA, UK, CH usw.

***

Amazon und andere Massenversender mit eigener Logistik (zB Gebrauchtbuchankaufketten) finden das Ende der Post-Büchersendung von Kleinmengenversendern ins Ausland Klasse.

Weg ist die Winzkonkurrenz von Einzelhändlern wie Antiquaren.
 
Cantus Am: 04.07.2022 15:32:47 Gelesen: 12081# 100 @  
Hallo zusammen,

ich bekomme derzeit recht viel Ebay- und Delcampe-Post aus dem Nicht-EU-Ausland. Manches dauert ewig, ein Einschreiben aus Südafrika war drei Monate unterwegs, bis es bei mir eintraf, ein Brief aus Singapur immerhin 26 Tage und ein Brief aus Pakistan nur drei Tage. Ich habe festgestellt, dass es sehr viel damit zu tun hat, ob und was auf der rückseitigen Zollerklärung für den deutschen Zoll eingetragen ist.

Bei dem Brief aus Südafrika haben wohl vorrangig die dortigen bürgerkriegsähnlichen Zustände für die Verzögerung gesorgt, denn der Brief wurde offensichtlich nicht geöffnet und mir am Gartentor ausgehändigt. Die rückseitige Zollerklärung zeigte nur das Wort "stamps".

Bei dem Brief aus Singapur hatte die Verzögerung zwei Ursachen. Zunächst wurde der Posttransport mit mehreren unterschiedlichen aufeinander folgenden Fluggesellschaften durchgeführt, aber in der Zollerklärung stand auch "stamps für collect." und da Briefmarken wertvoll sein können, hatte das zu der Verzögerung geführt; es waren selbstverständlich keine Zollgebühren zu entrichten.

Bei dem Brief aus Pakistan fand sich in der Zollerklärung der Eintrag "documents for collecting", dafür sind offensichtlich keinerlei Zollgebühren vorgesehen; der Inhalt war ein österreichischer Ganzsachenumschlag.

Wenn ihr also Post von weit her bekommt, achtet darauf, was der Absender in der Zollerklärung einträgt.

Viele Grüße
Ingo
 
22028 Am: 04.07.2022 15:53:57 Gelesen: 12070# 101 @  
@ Cantus [#100]

Zollgebühren (unabhängig davon ob 19 oder 7 %) sind nicht abhängig davon was auf der Inhaltserklärung an Inhalt angegeben wird sondern davon was als Wert deklariert ist.

Ich habe auch erst einen E-Brief ohne Inhaltserklärung und ohne Wertangabe aus den USA bekommen, der wurde auch nicht zollamtlich behandelt.
 
Baber Am: 04.07.2022 17:08:42 Gelesen: 12039# 102 @  
22028 [#101]

Der Inhalt mag für die Einfuhrabgabe keine Bedeutung haben aber zumindest in Deutschland für die Versendungsform ins Ausland. Schreibt man Dokumente geht es als Brief, schreibt man Briefmarken ist Brief als Versendungsform nicht zugelassen.

Gruss
Bernd
 
22028 Am: 04.07.2022 17:12:54 Gelesen: 12035# 103 @  
@ Baber [#102]

Ist mir schon klar, aber hier geht es halt um Einfuhren nach Deutschland.
 
bayern klassisch Am: 04.07.2022 17:56:36 Gelesen: 12020# 104 @  
@ 22028 [#101]

Hallo Rainer,

7 % verminderter EUSt-Satz und 1 9% regulärer EUSt-Satz sind keine Zölle, sondern Einfuhrumsatzsteuern (EUSt), also die Mehrwertsteuer (engl. VAT) auf die Produkte, die aus Drittländern eingeführt werden.

Zölle auf Briefmarken gab es nie, weil Zölle (heute: ZE für Zoll-Euro) nur die heimische/EU-Wirtschaft schützen; Briefmarken, ihre Ein- und Ausfuhr, haben aber nichts mit dem Schutz einer Wirtschaft zu tun.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 04.07.2022 17:57:52 Gelesen: 12017# 105 @  
@ bayern klassisch [#104]

Ist ja gut. ist mir bekannt, die Begriffe haben sich halt eingebürgert haben.
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 19:41:54 Gelesen: 11993# 106 @  
@ 22028 [#101]

Auch wenn der (Privat-) Versender die Sendung (an eine Privatperson) korrekt als Geschenk deklariert hat (die "Anmeldung" als P2P-Geschenk wird dann mit dem dazugehörigem Datensatz von der ausländischen Post automatisch durchgeführt). Dann sind Privat-an-Privat-Sendungen weiterhin bis zum Gesamtwert von 45 € abgabenfrei [1].

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html
 
Journalist Am: 06.07.2022 12:49:32 Gelesen: 11860# 107 @  
Hallo an alle,

bezüglich der Erfassung der Zolldaten, dies wurde bis vor kurzen von mehr oder weniger gut geschulten Kräften im Computer für die Weitererfassung eingegeben (zumindest im IPZ 1 in Frankfurt). Nun soll alles hauptsächlich über Scannen und elektronische Weiterverarbeitung umgesetzt werden. Ob die Software dann die Daten richtig erfasst und weiterverarbeitet, dürfte eher ein großes Fragezeichen sein.

Ein Zollbeamter oder Zollbeamtin sind hier in der Regel nicht eingebunden, dies sind fast immer nur reine Postkräfte. Da weiter von den Vorgesetzten oft ein gewisses Tempo verlangt wird, dürfte die Sorgfalt eher hinten anstehen.

Das bei diesen Randbedingungen dann mehr oder weniger häufig etliches falsch erfasst werden dürfte, kann sich jeder dann ja denken.

Hier hilft dann vielleicht nur das regelmäßige Beschweren weiter, wobei hier auch keine richtige Ansprechstelle genannt wird, in der Hoffnung, das dann viele die falsche Berechnung einfach akzeptieren und nicht reklamieren.

Wichtig ist auf alle Fälle, das der Absender hier möglichst deutlich lesbare Angaben macht, damit es hier nicht zu einen entsprechenden Hickhack kommt.

Weiter sollte man sich überlegen, ob der Absender hier tatsächlich den richtigen Betrag angibt, oder ob er es so wie viele chinesische Firmen macht, die den Warenwert deutlich niedriger angeben, als er tatsächlich ist, damit die Sendung zügig durchgewunken wird ?

Soweit einige Ergänzungen zu diesem Thema - viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 25.08.2022 12:42:01 Gelesen: 10771# 108 @  
Gerade kam wieder ein Einschreiben aus den USA bei mir an, sowie ich es sehe wurde wieder der 19 % EUSt-Satz anstelle der 7 % EUSt-Satz berechnet. Mal den Abgabenbescheid online angefordert.

Der Brief aus den USA würde übrigens das erste mal bei mir über ASENIA in der Schweiz versandt.
 
22028 Am: 05.09.2022 10:28:21 Gelesen: 10363# 109 @  
@ 22028 [#108]

Zu meinem letzten Einspruch kam nun ein Schreiben vom HZA Frankfurt, die wollen nun ein Schreiben von mir mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, bei meinem Anruf dort wo ich vermerkte dass ich schon mehrere solcher Einsprüche hatte und die immer nur per Email tätige meinte man dass ich die scheinbar über die Rechtshilfestelle machte, etwas was mir aktuell unbekannt ist.

Letzten Samstag kam dann eine weitere Sendung aus UK, dort war die IOSS Nummer auf dem Brief und dem CN22 label angegeben, da meinte man beim Zoll dass da scheinbar ein Fehler vorliegt und ich die Steuer wieder rückerstattet bekomme, wegen den 6 Euro Pauschale welche die Deutsche Post kassiert muss ich mich aber an die Deutsche Post wenden. Mal sehen wie das ausgeht.

Nun ja, man hat ja sonst nichts zu tun.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 11:07:06 Gelesen: 10345# 110 @  
@ 22028 [#109]

Hallo Rainer,

die Rechtsbehelfsstelle beim HZA FFM bearbeitet Einsprüche bei Abfertigungsverfahren zum freien Verkehr. Die sind genauso überlastet durch die schwachsinnige EU-Politik, wie alle anderen auch.

Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste.

Wenn ich dann noch Personalmangel seit Jahrzehnten vor mir herschiebe (natürlich nicht auf der Ebene wichtiger EU-Bürokraten, dort herrscht personeller Überfluß), dann muss das Fußvolk "an der Front", um überhaupt noch einigermaßen mit der Arbeit der Verzollung hinterher zu kommen, pauschal 19% EUSt ansetzen, weil eine individuelle Prüfung einfach zu viel Zeit verschlingen würde.

Das ist ein erfolgreiches Geschäftsmodell, weil man sich links Geld spart und rechts weniger ausgibt (erstattet).

Nur wenn du als Bürger zurecht von denen etwas willst, musst du auf ein langes Leben hoffen, sonst wirst du den erfolgreichen Einspruch u. U. nicht mehr erleben. Mit der Zeit zu spielen, verstehen die in Brüssel bestens - aber auch da bist du das Opfer und ein paar Steine dir in den Weg zu legen ist für die ein Klacks.

Liebe Grüsse und viel Glück,
Ralph
 
TeeKay Am: 05.09.2022 15:31:50 Gelesen: 10295# 111 @  
@ bayern klassisch [#110]

" Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste."

Einerseits richtig. Andererseits führte die Überlastung der Stellen bisher bei mir dazu, dass ich insgesamt weniger zahlte als nötig. Insofern wurde das System von innen heraus selbst sabotiert. Vielleicht führt das irgendwann mal zur Einführung eines sinnvoll geplanten Systems mit einigen wenigen Zolltarifen, bei dem der Absender oder Empfänger digital die Einfuhranmeldung vornimmt, die Verzollung und Versteuerung vollautomatisiert durchgeführt und das Geld bargeldlos eingesammelt wird, ohne dass die Post jedesmal 6 Euro kassiert. Würde auch vermeiden, dass ich bei jeder Sendung zur Abholung laufen muss, weil der Zusteller kein Geld annehmen will/darf.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 15:42:06 Gelesen: 10285# 112 @  
@ TeeKay [#111]

Richtig, aber wenn an Brüssel, wie hier und in den meisten anderen Entscheidungsbereichen, keine negativen Rückmeldungen der beteiligten Parteien gegeben werden dürfen, dann weiß man dort gar nicht, dass vieles unter den Tisch fällt. Und sollte man es jemals herausfinden, ist der Schwarze Peter schon zugeteilt - man selbst wird ihn dann natürlich nicht haben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 30.01.2023 14:49:55 Gelesen: 6774# 113 @  
Mal wieder ein neuer Fall, bei einer FedEx Sendung aus den USA wurde mir der falsche Steuersatz berechnet. Dazu muss man bei FedEx erst mal die Belege anfordern die für diese Sendung/Abgaben relevant waren. Das dauerte ca. 2 Wochen.

Heute nun mit dem Zoll in Köln-Flughafen telefoniert nur um zu erfahren dass diese Fälle vom Hauptzollamt Köln, Sachgebiet B, bearbeitet werden. Dort eine nette Dame am Telefon gehabt. Die erklärte mir das ich dazu das Zoll Formular 0223 (im Internet verfügbar und online ausfüllbar) mit Unterschrift als Scan per Email an den Zoll nach Köln senden muss.

Aber, da die Gebühren von FedEx bezahlt und mir in Rechnung gestellt wurden und die überzahlten Beträge an mich ausgezahlt werden sollen, ich dazu von FedEx je eine Vollmacht zur Beantragung des Antrags sowie weitere/separate Geldempfangsvollmacht anfragen und an den Zoll senden muss.

Um die Einspruchsfrist nicht zu verpassen, soll ich aber den Erstattungsantrag aber sofort senden und die Vollmachten dann nachreichen.

Nun, alles getan, nun heißt es abwarten bis die Vollmachten eintreffen.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2023 16:34:46 Gelesen: 6735# 114 @  
@ 22028 [#113]

Ich verstehe es nicht ganz. Der Zollbescheid sollte auf Deinen Namen laufen, nicht auf FedEx. FedEx hat nur in Deinem Namen die Zollanmeldung gemacht und ist mit dem Betrag in Vorleistung gegangen.

Du musst bei FexEx Deinen Zollbescheid anfordern und dagegen fristgerecht beim zuständigen Zollamt Einspruch einlegen. Eventuell überzahlte Zollgebühren werden unbar auf Dein Bankkonto erstattet.
 
22028 Am: 30.01.2023 17:58:17 Gelesen: 6696# 115 @  
@ drmoeller_neuss [#114]

Den Abgabenbescheid hatte ich schon vor 2 Wochen bei FedEx angefordert und er kam heute per Post. Nun konnte ich den formalen Weg beim Zoll einlegen und ich kann nur mitteilen was man mir beim Zoll sagte. Mal schauen wie es weitergeht. Argumentieren und Diskutieren ist beim Zoll nicht hilfreich, ich warte nun mal auf deren Antwort.
 
22028 Am: 03.06.2023 12:56:14 Gelesen: 5056# 116 @  
Hat sich etwas daran geändert, dass die Deutsche Post nun die Verzollung macht?

Bzgl. einem Brief aus England kam nun seitens der Deutschen Post folgenden Statusmeldung!

Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen.
 
nagel.d Am: 03.06.2023 13:32:28 Gelesen: 5039# 117 @  
@ 22028 [#116]

Womöglich fehlen die Angaben auf dem Brief oder die Rechnung und deshalb wird es dem Zollamt übergeben damit du dort mit der Rechnung die Abgaben entrichten musst.
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 20:59:55 Gelesen: 4943# 118 @  
@ nagel.d [#117]

Ja, scheint so, denn die Post öffnet die Sendung zur Verzollung ja nicht, sondern verzollt gemäß der auf der Sendung verklebten Zollerklärung (CN22). Wenn die Sendung nach "möglicherweise zollpflichtig" aussieht, aber vom Absender keine Unterlagen mitgereicht wurden, sondert die Post diese aus und die Sendung geht an das zuständige Postamt. Auch falls die Post offensichtliche Unstimmigkeiten zwischen Sendung und der CN22 erahnt. Beim Zoll wird die Sendung - im Beisein des Empfängers - geöffnet und die Zollpflichtigkeit wird vor Ort manuell geprüft. Dazu solltest Du möglichst alle (!) relevanten Unterlagen, wie Inhaltserklärung, Quittungen oder die Rechnung etc., vorlegen können, ansonsten "schätzt" das Zollamt und erfahrungsgemäß "verschätzt" sich der Zoll erst einmal zu seinem Gunsten.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber wenn ich mich recht entsinne musst Du, falls Du den Empfang der Sendung (und somit die Zollpflichtigkeit) verweigern willst, das vor der Öffnung der Sendung erklären. Wenn die Sendung im Zollamt erst einmal geöffnet wurde, bist Du unweigerlich im Boot. Falls ich mich an mein letztes Paket aus China noch richtig entsinne.

Beste Grüße
Thomas
 
Eric Scherer Am: 03.06.2023 21:20:31 Gelesen: 4933# 119 @  
@ DL8AAM [#118]

In der Schweiz geht ja quasi jede Auslandssendung über den Zahl. Ist der Zoll nicht sicher, dass alles stimmt, öffnet er die Sendung selbständig. Sollten in der Sendung saubere Papiere vorliegen oder es klar sein, dass der Zollgrenzwert nicht überschritten wird, wird die Sendung einfach weiterverarbeitet und je nachdem der Zoll per Nachnahme erhoben. Ist man registrierter User, kann man mittlerweile auch später, also selbst nach der Zustellung mittels App bezahlen. Ist die Zollwertermittlung nicht möglich, wird man aufgefordert, eine Kopie der Rechnung einzureichen oder - in Ausnahmefällen - den Zahlungsbeleg. Das geht per E-Mail auf digitalem Weg. Dann geht alles wie oben beschrieben weiter. Auf ein Zollamt muss man persönlich nicht. Fehler passieren so gut wie nie und werden in den wenigen Fällen sofort vergütet. Alles routiniert und relativ schnell.
 
saeckingen Am: 03.06.2023 22:44:41 Gelesen: 4907# 120 @  
@22028

Wenn Deine Sendung die Wertgrenze von € 150 überschreitet und der Absender nicht ordentlich alle Angaben ausgefüllt hat, dann musst Du auch eine Zollanmeldung im Internet abgeben, bevor Du die Sendung abholen kannst [1]. Dann viel Spaß, ich hatte letztes Mal die Bewunderung des Zollbeamten, dass ich die Erklärung in gut 30 Minuten ausgefüllt hatte. Er meinte Privatpersonen ohne Einschlägige Erfahrung brauchen in der Regel über 1 Stunde!

Grüße
Harald

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 23:39:46 Gelesen: 4881# 121 @  
@ Eric Scherer [#119]

"Ihr" Glücklichen. Ich war in den letzten mehrfach bei unserem Zollamt. Zum Glück ist es keine 5 km entfernt und auf dem Sowieso-Weg liegend. Denn als SWL (Kurzwellenhörer) bekomme/bekam ich regelmäßig "Geschenke" von den abgehörten und angeschriebenen Radiostationen aus aller Welt - und durfte dann beobachten, wie der Zöllner mir den "Souvenirwimpel" von Radio Taiwan (zum Glück immer) zollfrei aushändigte. Aber ich bekam immer regelmäßig eine "Einberufung" der Post zum Erscheinen beim Zollamt. Dabei wollten die staatlichen Auslands"informations"sender seinen Hörern nur etwas Gutes tun und uns ein paar Sticker, Touristenflyer, Postkarten, Kalender, Kühlschrankmagnete oder Wimpel (neben den QSL-Karten) zur "Kundenbindung" (unangekündigt) kostenlos zukommen lassen. Erkläre das aber mal dem Zöllner.
 
22028 Am: 04.06.2023 02:05:29 Gelesen: 4860# 122 @  
@ saeckingen [#120]

Danke, ich harre mal der Dinge die da kommen, und ja, es sind mehr als € 150,00.
 
nagel.d Am: 04.06.2023 13:00:03 Gelesen: 4767# 123 @  
@ 22028 [#122]

Ja, somit hast du dir die Antwort selbst gegeben.
 
22028 Am: 05.06.2023 14:35:53 Gelesen: 4660# 124 @  
@ saeckingen [#120]

Heute Mittag war der Brief vom Zoll mit der Benachrichtigung im Briefkasten, ausfüllen der elektronischen Zollanmeldung im Internet Zollanmeldung im Internet dauert für mich als Formularerprobter Bundesbürger keine 10 Minuten, dann ins Auto gesetzt, 35 Km einfach zum Zoll, noch etwas Formalismus und Obolus zahlen, dann wieder heim. Der Zollbeamte war recht nett, gutes Gespräch geführt, er kann die Bürger verstehen die all diesen Formalismus nicht mehr verstehen.

Früher waren in "meinem" Zollamt 3 Mitarbeiter für Postsendungen eingestellt, nun, nach der Umstellung, nur noch einer.
 
saeckingen Am: 05.06.2023 18:11:58 Gelesen: 4610# 125 @  
@ 22028

10 Minuten beim ersten Mal?

Was hast Du denn angegeben, wie die Sendung ins Land kam? Inklusive Kennzeichen des LKWs oder der Flugnummer? ;-)
 
22028 Am: 05.06.2023 18:24:55 Gelesen: 4595# 126 @  
@ saeckingen [#125]

Ich gab an:

Art des Beförderungsmittels an der Grenze: 07
Kennzeichen Beförderungsmittel bei der Ankunft: unbekannt
Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels an der Grenze: GB
 
Journalist Am: 28.06.2023 16:44:05 Gelesen: 3998# 127 @  
Hallo an alle,

Anfang des Jahres hatte ich in den USA einen Katalog bestellt in Euro circa 20 Euro. Für den Katalog wurde aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % statt 7 % berechnet, daher hatte ich Einspruch erhoben. Dazu hatte ich als erstes per email über DHL den Einfuhrabgabenbescheid angefordert.

Nach Erhalt habe ich schriftlich reklamiert, meinen Einspruch wurde Recht gegeben, aber die Deutsche Post hatte bezüglich der restlichen Gebühren falsche Daten erfasst, daher wollte man trotzdem mehr haben. Ein erneuter Einspruch erfolgte, diesem wurde dann auch stattgegeben.

Nun aber zu meiner ersten Frage dazu;

In der Begründung für meinen Einspruch wurden folgende zwei aus meiner Sicht interessanten Absätze zitiert:

Grundsätzlich ist für den Zollwert einer Ware gemäß Art. 70 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Unionszollkodex (UZK) der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgebend.

>> soweit ja ok, die gekaufte Ware muss verzollt bzw. es muss MWST berechnet werden.

Erschreckend fand ich aber den folgenden Absatz:

"Gemäß Art 71 UZK i.V. m. 139 VO (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) werden Postgebühren vollständig in den Zollwert mit einbezogen"


Wenn nun der Warenwert unter 5 Euro beträgt, also normalerweise keine MWST zu entrichten ist (da unter 1 Euro) aber die Versandkosten ja in der Regel oft höher sind wäre dann ja alles zu versteuern ?

Diese Bagatellgrenze wäre dann ja eher Absurdistan, wegen der dazu kommenden Versandkosten oder denke ich hier falsch ?

Gilt dann bei einem Warenwert von unter 5 Euro auch, das die Versandkosten unberücksichtigt bleiben oder ?

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus oder wie sind die gesammelten Erfahrungen hierzu ?

Viele Grüße Jürgen
 
TeeKay Am: 28.06.2023 17:24:41 Gelesen: 3985# 128 @  
Das war schon immer so. Schon vor fast 20 Jahren, als ich öfter sperrige Sachen in Hongkong bestellte, ärgerte mich der Einbezug der Versandkosten, die oft dreistellig waren.

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert + Transportkosten von der EU-Grenze bis zum Bestimmungsort. [1] Da die Transportkosten nicht einzeln für Absenderland-EU und EU-Empfänger aufschlüsselbar sind, dürften also die Versandkosten in Gänze zum Warenwert hinzugerechnet werden.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Bemessungsgrundlage/bemessungsgrundlage_node.html
 
Nachtreter Am: 28.06.2023 21:40:34 Gelesen: 3884# 129 @  
@ Journalist [#127]

Hallo Jürgen,

Grundsätzlich unterliegen die gesamten Anschaffungskosten des Gegenstandes der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Das beinhaltet auch Verpackungs-, Versandkosten, Versicherungen und Zölle. Selbst wenn der Ausländer fälschlicherweise (z.B. Schweizer) Umsatzsteuer berechnet - obwohl Ausfuhrsendung - hält das den Deutschen Zoll nicht davon ab, auch hierauf Einfuhrumsatzsteuer zu erheben!

Viele Grüße

Nachtreter
 
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