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Thema: Philotax / Schwaneberger: Der Streit um die Michel Nummern
Richard Am: 04.09.2013 09:25:32 Gelesen: 44028# 1 @  
Karl-Heinz Hommer vom Philotax Verlag hat uns auf Anforderung folgende Pressemitteilung geschickt, die wir im Wortlaut veröffentlichen.

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Der Kampf um die Nummern - „David gegen Goliath“

Der Schwaneberger Verlag, Herausgeber der Michel-Briefmarken-Kataloge, pocht bei den Katalognummern – bekannt als Michel-Nummern - schon immer auf sein Urheberrecht. Viele Verlage und Händler haben deswegen in der Vergangenheit bei Verstößen gegen seine Lizenzbedingungen kostenpflichtige Abmahnungen oder Klagen erhalten. Die Lizenzbedingungen wurden bisher von gegnerischen Anwälten oder von Gerichten anerkannt oder bestätigt. Daraufhin hat der Schwaneberger Verlag nach eigenen Angaben bis zu 700 kostenpflichtige Lizenzen für die Nutzung der „Michel-Nummer“ mit entsprechenden Auflagen erteilt. Eine teure gerichtliche Auseinandersetzung durch alle Instanzen, ob der Schwaneberger Verlag überhaupt die Urheber-, Datenbank- und Wettbewerbsrechte besitzt, haben bisher alle Lizenznehmer gescheut.

Der PHILOTAX-Verlag und später auch Karl-Heinz Hommer (Zuständig für Vertrieb und Marketing) persönlich wurden seit 15 Jahren ebenfalls mit Abmahnungen und Klagen zu solch einer Lizenz gedrängt. Trotz angemessener Angebote von Seiten des PHILOTAX-Verlages kam es nie zu einer Einigung.

Die Verwendung der Michel-Nummer durch den PHILOTAX-Verlag war der Beginn einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung, die inzwischen durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof ging. Der erste Prozess, der nach sechs Jahren im Jahr 2005 positiv für den PHILOTAX-Verlag endete, sollte an sich ein teures Lehrgeld für den „Michel“ gewesen sein. Die Anwalts- und Gerichtskosten beliefen sich auf eine hohe fünfstellige Summe. Nach Beendigung dieser Auseinandersetzung verausgabte der PHILOTAX-Verlag im Jahr 2006 einen ersten gedruckten Markenheftchen-Katalog „Bundesrepublik“. In diesem Katalog wurde in Klammern neben der eigenen PHILOTAX-Nummer die Michel-Nummer geführt. Daraufhin erhielt PHILOTAX erneut eine kostenpflichtige Abmahnung vom „Michel“. In Gesprächen, die von PHILOTAX angeregt wurden und auf eine gütliche Einigung hinwirken sollten, ließ sich der Schwaneberger Verlag jedoch nicht ein und reichte – nach erfolgloser Abmahnung - Klage beim Landgericht München ein.

Auf die Frage, was man mit dieser Vorgehensweise bezwecke, gab es eine sehr aufschlussreiche Bemerkung: Wir wollen, dass Sie vom Markt verschwinden!“ Diese Bemerkung spiegelte sich auch in den Schriftsätzen und den einzelnen gerichtlichen Verhandlungen, die danach folgten, wider. Das Monopol, das der Schwaneberger Verlag für die Michel-Nummer beansprucht, sollte mit allen Mitteln durchgedrückt werden.

So folgte ein weiterer siebenjähriger Kampf, der nunmehr durch ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) endete. So hat der BGH durch Urteil vom 19.05.2010 über die Verwendung der Michel-Nummern im Philotax-Markenheftchenkatalog entschieden, nachfolgend einige Aussagen des Gerichts:

- „Die Klammerzusätze mit den Markenheftchen-Nummern des Klägers (Michel) in den Katalogen der Beklagten (PHILOTAX) stellen keine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des Nummernsystems des Klägers für Markenheftchen dar“;

- „eine vergleichende Werbung liegt nicht vor“;

- „Auf andere Umstände, aus denen sich ein Imagetransfer vom Kläger auf die Beklagten ergeben könnte, stütz sich das Berufungsgericht nicht, Sie sind auch nicht ersichtlich. Der mündige, von dem Angebot der Beklagten angesprochene Verbraucher, also der Philatelist, Briefmarkenhändler und Auktionator, wird die Klammerzusätze im Katalog der Beklagten als Arbeitshilfe auffassen, die ihm die Kommunikation in den Fachkreisen aufgrund der dort weithin durchgesetzten Michel-Nummern erst ermöglicht oder jedenfalls deutlich erleichtert“

Zuvor war das Verfahren an das Bayerische OLG in München zurückverwiesen worden mit der Maßgabe, Urheberrecht und Datenbankrecht noch einmal zu prüfen. Das Bayerische OLG befasste sich nun gezwungener Maßen etwas genauer mit dem Urteil des BGH und den offenen Fragen.

Noch einmal wurde der Schwaneberger Verlag aufgefordert, doch in Vergleichsverhandlungen mit PHILOTAX einzutreten, da es nicht sicher sei, ob die Entscheidung über Urheber- bzw. Datenbankrecht zu Gunsten von Michel ausfallen werde. Diese Aufforderung – als ein möglicher Hinweis auf das zu erwartende Urteil - nahm der Schwaneberger Verlag nun an. Die Vergleichsverhandlung scheiterte jedoch erneut wegen nicht akzeptabler Forderungen seitens des Schwaneberger Verlages.

Das Bayerische OLG in München entschied sodann: Das Urheberrecht an der Michel-Nummerierung besteht nicht. Begründung: „Der Schwaneberger Verlag konnte mit seinem Vortrag gerade nicht darlegen und beweisen, dass eine eigene persönlich geistige Schöpfung, die Voraussetzung für das Urheberrecht ist, vorhanden ist“. Grundsätzlich wurde auch das Ordnungssystem, das der Schwaneberger Verlag benutzt, als nicht schutzfähig eingestuft, „da die Generierung eine rein handwerkliche, jedem mit dem Ordnungssystem Vertrauten - zugängliche Leistung darstellt“. Ebenfalls wurde das eingeforderte Recht als Datenbankhersteller abgewiesen.

Trotzdem musste der BGH noch einmal angerufen werden, weil jetzt nur noch Karl Heinz Hommer persönlich das Recht abgesprochen wurde, die Nummern zu verwenden. Eine Verteuerung um einen weiteren hohen fünfstelligen Betrag war die Folge. Nach 7 Jahren wurde Ende Juni 2013 nun endgültig Recht gesprochen: Die Klage vom „Michel“ wurde jetzt in allen Punkten rechtskräftig abgewiesen.

WELCHE BEDEUTUNG HAT NUN DIESES URTEIL FÜR DIE BRIEFMARKENBRANCHE?

Jeder, der beabsichtigt, die Michel-Nummern für sich zu verwenden, sollte prüfen, ob er noch eine Lizenzvereinbarung mit dem Schwaneberger Verlag benötigt. Ein Urheberrecht des Schwaneberger Verlages an den jeweiligen Michel-Nummern besteht jedenfalls nicht.

PHILOTAX wird in Zukunft bei seinen Produkten die „Michel“-Nummer als Referenznummer zu seiner eigenen, selbst entwickelten Nummer mitführen. Wie andere Verlage, Lizenznehmer u.a. auf diese neue Situation reagieren werden, bleibt abzuwarten.

Werden die vielen Arbeitsgemeinschaften ihre Ergebnisse der eigenen Forschungen dem „Michel“ trotz seiner kostenpflichtigen Lizenzen weiter kostenlos überlassen? Oder werden sie den Spieß umdrehen und nun vom „Michel“ Geld für Ihre Arbeit verlangen? Wie wird der „Michel“ diese neue Situation verkraften? Werden die Produkte von „Michel“ wegen der fehlenden Lizenzeinnahmen jetzt noch teurer? Wir sind gespannt!

Wie ist Ihre Meinung zu der neuen Situation? Schreiben Sie uns!
 
taro Am: 04.09.2013 09:41:39 Gelesen: 44019# 2 @  
Ein sehr ausführlicher Artikel zu dieser Thematik befindet sich in der aktuellen "Phila Historica"[1]. Dort wird auch das ursprüngliche Gerichtsurteil in vollem Wortlaut wiedergegeben.

Grüße
Sven

[1] http://www.philcreativ.de/PhilaHistorica/PhilaHistorica_2013_3.pdf
 
Richard Am: 04.09.2013 11:04:54 Gelesen: 43971# 3 @  
Die Antwort des Schwaneberger-Verlags, die uns per e-Mail erreichte:

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Stellungnahme zur Pressemitteilung der PHILOTAX GmbH bezüglich Markenheftchen-Nummern!

Unterschleißheim, 02.09.2013 ─ Seit vielen Jahren betont der Schwaneberger Verlag, Herausgeber der weltweit bekannten MICHEL Briefmarkenkataloge, die Schutzfähigkeit seiner Briefmarkennummerierung.

Mit einer Vielzahl von interessierten Privatleuten, Verbänden, Arbeitsgemeinschaften aber auch öffentlich-rechtlichen Stellen bestehen Lizenzvereinbarungen zur Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung. Die Gerichte haben die allgemeine Briefmarkennummerierung der MICHEL-Kataloge bis heute anstandslos als schutzfähig anerkannt.

Erstmals hat nun der BGH als oberstes Zivilgericht Deutschlands über einen vergleichsweise kleinen Bereich, nämlich die Markenheftchen-Nummerierung, letztinstanzlich entschieden – zugegebenermaßen zu Lasten des Schwaneberger Verlages.

Was war geschehen?

Im Jahr 2006 hatte PHILOTAX einen eigenen gedruckten Markenheftchen-Katalog unter Verwendung einer eigenen Nummerierung herausgegeben. Dies, obwohl sich einer der zahlreichen Vorgänger-Verlage (nämlich die Firma Philacron GbR, Gesellschafter: Karl-Heinz Hommer) verpflichtet hatte, die Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummern zu unterlassen.

Um ihren Katalog marktfähig zu machen, hat PHILOTAX als Referenz jeweils die Markenheftchen-Nummern des nahezu gleichzeitig erschienenen MICHEL-Markenheftchenkatalogs 2006/2007 in Klammern hinzugesetzt.

Welche Tragweite hat das Urteil?

Während das Landgericht München und das Oberlandesgericht München dies für wettbewerbswidrig gehalten haben, entschied der BGH, dass alleine die Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung als Referenznummer im Bereich der Markenheftchen-Nummerierung nicht wettbewerbswidrig ist. Aus dem Urteil des BGH und einigen deutlichen dort verwendeten Äußerungen kann geschlossen werden, dass die ausschließliche und alleinige Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung, d.h. nicht als Referenznummer, auch von ihm für wettbewerbswidrig gehalten wird.

Das Oberlandesgericht München hat des Weiteren entschieden, dass der Markenheftchen-Nummerierung des Briefmarkenkataloges kein Datenbankschutzrecht, wie es die EG mit einer Richtlinie aus dem Jahr 1996 geschaffen hatte, zur Seite steht. Grund hierfür ist eine für die Datenbankhersteller äußerst missliche Bestimmung des Datenbankrechts, die nämlich besagt, dass alle vor dem 1.1.1983 geschaffenen Datenbanken ungeschützt bleiben (§ 137 g Urheberrechtsgesetz). Nach der allgemein gültigen Definition erlangen die bis 1983 geschaffenen Datenbanken dann erneut einen Schutz, wenn sie nach 1983 wesentlich ergänzt und erweitert wurden. Die Annahme einer „wesentlichen“ Erweiterung und Ergänzung der Markenheftchen-Nummerierung durch den Schwaneberger Verlag hat das Oberlandesgericht München und ihm folgend der BGH (letzterer ohne Begründung) verweigert. Dies im wesentlichen deshalb, weil die Markenheftchen-Nummerierung der MICHEL-Kataloge aufgrund der wenigen nach 1983 herausgegebenen Markenheftchen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ausreichend erweitert und die bestehende Markenheftchen-Nummerierung bis 1983 nicht in ausreichendem Maße ergänzt wurde. Im gesamten Verfahren ließen die Gerichte allerdings insgesamt erkennen, dass die übrige Briefmarkennummerierung der MICHEL-Kataloge, die seit 1983 umfangreich ergänzt und erweitert wurde, gänzlich anders zu beurteilen ist, dies nicht nur wegen der laufend von allen Postverwaltungen seit 1983 neu herausgegebenen Marken und deren Nummerierung in den MICHEL-Katalogen, sondern auch wegen der zahlreichen Ergänzungen der bis 1983 existierenden Briefmarkennummerierung.

Nicht umsonst beschäftigt die MICHEL-Redaktion durchschnittlich 10 bis 12 Redakteure, die das philatelistische Wissen weltweit zusammentragen, sichten und katalogisieren.

Die Behauptung in der Pressemitteilung von PHILOTAX, dass der BGH auch über das Urheberrecht der allgemeinen MICHEL Briefmarkennummerierung entschieden habe, ist falsch. Die Entscheidung betrifft auch insofern nur die Markenheftchennummerierung. Der Schwaneberger Verlag geht auch weiterhin davon aus, dass die allgemeine MICHEL-Nummerierung nach wie vor urheberrechtlich geschützt ist.

Der Schwaneberger Verlag wird deshalb, wie schon bisher, von Fall zu Fall entscheiden, ob und auf welche Weise er gegen die ungerechtfertigte Verwendung seiner Briefmarkennummerierung einzuschreiten gedenkt.

Gespräche Schwaneberger Verlag GmbH – PHILOTAX:

In der Pressemitteilung der Firma PHILOTAX sind vielfach Gespräche der früheren Streitparteien erwähnt. Diese waren von vorneherein damit belastet, dass Herr Karl-Heinz Hommer diese Gespräche für die Firma

PHILOTAX führte, andererseits im Zivilverfahren vorgetragen wurde, Herr Karl-Heinz Hommer sei bei PHILOTAX nur von „untergeordneter Bedeutung“, die maßgeblichen Geschicke würden von seinem Vater, Herrn Franz Hommer und weiteren Mitarbeitern bestimmt. Gespräche mit dem Geschäftsführer waren – leider – nicht möglich. Zuzugeben ist, dass sich die Verhandlungen mit Herrn Karl-Heinz Hommer als äußerst schwierig gestalteten, da sich dessen finanzielle Vorstellungen nicht mit denjenigen des Schwaneberger Verlages in Übereinstimmung bringen ließen.

Dem Vernehmen nach sind die Bilanzen seit 2011 nicht veröffentlicht, Herr Karl-Heinz Hommer soll sich darüber hinaus, weshalb auch immer, im Ausland (Ungarn) aufhalten.
 
bignell Am: 04.09.2013 19:37:07 Gelesen: 43870# 4 @  
Ganz schön untergriffig, der Schwaneberger-Verlagssprecher. Ist der Aufenthalt im Ausland (Ungarn) in irgendeiner Weise bedenklich?
 
Richard Am: 03.10.2013 09:02:47 Gelesen: 43596# 5 @  
Auf unseren Beitrag im Philaseiten Brief Oktober 2013, dessen Versand seit vorgestern auf mehrere Tage verteilt erfolgt, hat die Redaktion des Schwaneberger Verlags sofort reagiert. Wir werden Herrn Hommer um eine Stellungnahme dazu bitten.

Wer sich näher mit dem Hintergrund zum Urteil beschäftigen möchte und etwas Zeit mitbringt, sei nochmals auf den Urteilstext mit zahlreichen Anmerkungen von Herrn Maassen verwiesen:

http://www.philcreativ.de/PhilaHistorica/PhilaHistorica_2013_3.pdf

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Urteil zum Urheberrechtsschutz der MICHEL-Nummerierung

Seit vielen Jahren betont der Schwaneberger Verlag, Herausgeber der weltweit bekannten MICHEL-Briefmarkenkataloge, die Schutzfähigkeit seiner Briefmarkennummerierung. Mit einer Vielzahl von interessierten Privatleuten, Verbänden, Arbeitsgemeinschaften aber auch öffentlichrechtlichen Stellen bestehen Lizenzvereinbarungen zur Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung. Die Gerichte haben die allgemeine Briefmarkennummerierung der MICHEL-Kataloge bis heute als schutzfähig anerkannt. Erstmals hat nun der BGH als oberstes Zivilgericht Deutschlands über einen vergleichsweise kleinen Bereich, nämlich die Markenheftchen-Nummerierung, letztinstanzlich entschieden – zugegebenermaßen zu Lasten des Schwaneberger Verlages.

Was war geschehen?

Im Jahr 2006 hatte PHILOTAX einen eigenen gedruckten Markenheftchen-Katalog unter Verwendung einer eigenen Nummerierung herausgegeben. Um ihren Katalog marktfähig zu machen, hat PHILOTAX als Referenz jeweils die Markenheftchen-Nummern des nahezu gleichzeitig erschienenen MICHEL-Markenheftchenkatalogs 2006/2007 in Klammern hinzugesetzt.

Welche Tragweite hat das Urteil?

1. Wettbewerbsrecht

Während das Landgericht München und das Oberlandesgericht München dies für wettbewerbswidrig gehalten haben, entschied der BGH, dass alleine die Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung als Referenznummer im Bereich der Markenheftchen-Nummerierung nicht wettbewerbswidrig ist. Aus dem Urteil des BGH und einigen deutlichen dort verwendeten Äußerungen kann geschlossen werden, dass die ausschließliche und alleinige Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung, d.h. nicht als Referenznummer, auch von ihm für wettbewerbswidrig gehalten wird bzw. dass man im Umkehrschluss davon ausgehen muss, dass die allgemeine MICHEL-Nummerierung auch weiterhin geschützt ist.

2. Datenbankrechtlicher Urheberrechtsschutz

Im gesamten Verfahren ließen die Gerichte insgesamt erkennen, dass die übrige Briefmarkennummerierung der MICHEL-Kataloge nach dem Datenbankschutzrecht wegen der laufend von allen Postverwaltungen neu herausgegebenen Marken und deren Nummerierung in den MICHEL Katalogen und vor allem wegen der zahlreichen Ergänzungen der existierenden Briefmarkennummerierung geschützt ist. Die dafür erforderliche Bestimmung, nämlich dass der Datenbestand ständig überarbeitet wird, ist unserer Meinung nach auf jeden Fall so, denn nicht umsonst beschäftigt die MICHEL-Redaktion durchschnittlich 10 bis 12 Redakteure, die das philatelistische Wissen weltweit zusammentragen, sichten und katalogisieren.

Die gesamte Datenbank mit über 685.000 MICHEL-Nummern weltweit (hier nur bei den Standard-Katalogen betrachtet; für die MICHEL Spezialkataloge kann man sicherlich von einer mehrfachen Zahl an insgesamt vergebenen MICHEL-Nummern bzw. MICHEL-Unternummern ausgehen) wird somit ständig und umfassend überarbeitet und wo sinnvoll und nötig ergänzt bzw. korrigiert. Hiervon umfasst sind selbstverständlich auch ältere oder ganz alte Briefmarken.

Gerade in der Vorarbeit, die mit einem durchschnittlichen personellen und zeitlichen/technischen Aufwand von ca. 45 Minuten für einen Briefmarken-Neuheitensatz (bei einer Spezialkatalogisierung dauert dieser Prozess deutlich länger, manchmal bis zu mehrere Tagen oder Wochen) beträgt, liegt unsere eigene redaktionell erbrachte Arbeit und Verlagsleistung. Diese fließt in die MICHEL-Nummerierung ein.

3. Schutz der schöpferischen Leistung

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass gerade in der redaktionellen Aufbereitung, Zusammenstellung, Systematisierung und Gliederung eine schöpferische Leistung steckt. Wir gliedern nicht einfach von 1-10 wie vielleicht in einem Schulaufsatz, sondern haben das MICHEL-Katalogisierungssystem, das Hugo Michel von Hugo Senf übernahm, weil es damals marktführend war, umfassend ergänzt und erweitert. Zahlreiche Kriterien wurden von uns im Laufe der Zeit ergänzt und hinzugefügt, um die Unterschiede, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Markenausgaben entdeckt wurden, zu katalogisieren. In sehr vielen Fällen wird in unserer Redaktion intensiv und ausgiebig überlegt und geprüft, in welcher Weise ein komplizierter Markensatz beispielsweise im Deutschland-Spezial-Katalog darzustellen ist, damit er einerseits platzsparend und gleichzeitig so umfassend wie möglich oder nötig dargestellt werden kann. Darüber hinaus ist dazu u.a. im Vorfeld zu entscheiden, welche Briefmarken überhaupt aufgenommen werden oder eben nicht. In einzelnen Fällen werden uns Vorschläge von Argen, Prüfern etc. für eine MICHEL-Nummer gemacht. Die Entscheidung darüber, wie eine MICHEL-Nummer heißt oder wie sie sich zusammen setzt, legt immer der Schwaneberger Verlag fest.

Fazit: Die Behauptung in der Pressemitteilung von PHILOTAX, dass der BGH auch über das Urheberrecht der allgemeinen MICHEL-Briefmarkennummerierung entschieden habe, ist falsch. Die Entscheidung betrifft insofern nur die Markenheftchennummerierung. Der Schwaneberger Verlag geht auch davon aus, dass die allgemeine MICHEL-Nummerierung nach wie vor urheberrechtlich geschützt ist.

Der Schwaneberger Verlag behält sich auch weiterhin alle Urheber-, Wettbewerbs- und sonstigen Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung vor. Hierzu gehört darüber hinaus auch die auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung, sofern nicht das Urheberrecht ausnahmsweise ein Zitat oder ähnliches gestattet. Dies gilt selbstverständlich für verwendete Texte, unsere Abbildungen, MICHEL-Preisnotierungen und zusätzliche Informationen aber insbesondere auch für die MICHEL-Briefmarkennummerierung. Wie immer dürfen Händler und Auktionatoren in ihren Preislisten die MICHEL-Nummerierung verwenden.

Wenn der Händler/Auktionator eigene Datenbanken im Internet einsetzt, gibt es interessante Verlinkungsmöglichkeiten zur MICHEL-Datenbank. Der Schwaneberger Verlag wird deshalb, wie schon bisher, von Fall zu Fall entscheiden, ob und auf welche Weise er gegen die ungerechtfertigte Verwendung seiner Briefmarkennummerierung einzuschreiten gedenkt.

Es wird daher weiterhin dringend empfohlen, sich mit dem Schwaneberger Verlag in jedem Fall in Verbindung zu setzen, wenn in Eigenpublikationen einer ArGe oder einer Person, Firma etc. die MICHEL-Nummerierung verwendet werden soll. Das Gleiche gilt erst recht für eine gewünschte Übernahme weiterer Daten aus den MICHEL-Katalogen.

Autoren, welche die MICHEL-Nummerierung (und/oder weitere Inhalte aus den MICHEL-Katalogen) in eigenen Werken verwenden wollen, werden daher gebeten, sich mit dem Schwaneberger Verlag in Verbindung zu setzen und einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Angemerkt sei, dass sofern der Vertrieb eines solchen Werkes nicht kommerziell und an einen geschlossenen, kleineren Abnehmerkreis geht, die Lizenzgebühren sehr niedrig sind.
 
heide1 Am: 03.10.2013 10:27:08 Gelesen: 43549# 6 @  
@ Richard [#5]

Wer sich näher mit dem Hintergrund zum Urteil beschäftigen möchte und etwas Zeit mitbringt, sei nochmals auf den Urteilstext mit zahlreichen Anmerkungen von Herrn Maassen verwiesen:

http://www.philcreativ.de/PhilaHistorica/PhilaHistorica_2013_3.pdf


Moin Richard,

seit Tagen lese ich dieses "BUCH" Nr. 3 als PDF-Datei mit 300 Seiten am Tablet. Es sollen ja mehrere dieser "Bücher" als PDF-Datei für Alle kostenfrei erscheinen. Sehr viele interessante Philatelie-Berichte, lesenswert. "Buch" Nr. 1 hat noch 180 Seiten. Ich wollte dieser Tage den Link hier bekanntgeben, Du bist mir zuvor gekommen.

Gruß heide1
 
drmoeller_neuss Am: 03.10.2013 15:55:42 Gelesen: 43433# 7 @  
Schön, dass der Schwaneberger Verlag schreibt "Wir sind nach wie vor der Meinung, ... " oder "Der Schwaneberger Verlag geht auch davon aus, dass die allgemeine MICHEL-Nummerierung nach wie vor urheberrechtlich geschützt ist."

Warum schreibt der Verlag nicht einfach, "Die geltende Rechtssprechung ist der Meinung"?

Der Schwaneberger Verlag versucht, den Leser durch geschicktes Vermischen von Fakten und eigener Interpretationen zu verunsichern und einzuschüchtern, um doch noch Lizensgebühren für seine Nummierung kassieren zu können. Hier werden "Wettbewerbsrecht" und "Urheberrecht" vermischt, und auch der "zeitlich/technische Aufwand von ca. 45 Minuten für einen Briefmarken-Neuheitensatz" bezieht sich ja nicht alleine auf die Vergabe einer Michel-Katalognummer, sondern beinhaltet auch die Erfassung aller anderen Daten zu der Markenausgabe einschliesslich eines Preisansatzes. Niemand, auch nicht der BGH haben bestritten, dass diese Informationen urheberrechtlich geschützt sind. In dem BGH-Urteil ging es alleine um die Verwendung der Michel-Katalognummern durch den Philotax-Verlag. Es spielt im übrigen keine Rolle, ob die Nummern ausschliesslich oder nur als Referenznummern verwendet werden.

Wolfgang Maassen hat die Fakten in seinem Kommenatar auf den Punkt gebracht, den ich hier aus "Phila historica 3/2013" zitieren möchte:

Dabei ist die Grundsystematik doch keine schöpferisch schützenswerte Leistung, nicht nur, weil diese bereits vorher da war. Denn das Vollständigkeitsprinzip ergibt sich aus der Sache. Dieses in eine Struktur – z.B. der zeitlichen Abfolge, der Abfolge höherer Wertstufen zu bringen – ebenso. Einzelne Wertstufen nach Farben, Papieren, Wasserzeichen etc. zu untergliedern, führten bereits Kataloge des 19. Jahrhunderts, besonders die Senf-Kataloge, ein. Diese machten in ihren Welt-Katalogen die a, b, c- oder A, B, C-Nummern etc. zum Standard, den Hugo Michel später nur für seinen Europa-Katalog übernahm und im Einzelfall, aus welchen Gründen auch immer, abänderte.

Dass MICHEL seitdem ebenfalls kleine Veränderungen vornimmt, macht aus dem Gesamtsystem der Nummerierung kein neues System, bestenfalls sind es Detailabweichungen. Ob selbst diese – wie das Urteil an einer Stelle zu Bedenken bringt – für sich allein schützenswert sind, wäre wirklich erst noch nachzuweisen, – nahe liegt es nicht. Denn dies ist noch weniger eine schöpferisch-geistige Eigenleistung, es steht auf noch niederem Niveau. Auch in der Bundesrepublik hat sich MICHEL überwiegend an die Abfolge der von den amtlichen Herausgebern angekündigten Abfolge der Marken gehalten. Selbst heute noch. Wenn das Bundesfinanzministerium drei, vier oder fünf Sondermarken zum gleichen Termin herausgibt, dann stellt MICHEL zwar schon einmal die dritte angekündigte Sondermarke hinter die vierte, – das war es dann aber schon an „geistigschöpferischer“ Leistung, soweit es die daraus resultierende Weiterführung der Nummernabfolge betrifft. Zu Recht beanstandet das OLG dies als Fehlen einer schöpferischen Leistung.


Ich möchte abschliessend die Aussage aus der ersten Pressemitteilung des Schwaneberger Verlages zitieren:

Die Annahme einer „wesentlichen“ Erweiterung und Ergänzung der Markenheftchen-Nummerierung durch den Schwaneberger Verlag hat das Oberlandesgericht München und ihm folgend der BGH (letzterer ohne Begründung) verweigert. Dies im wesentlichen deshalb, weil die Markenheftchen-Nummerierung der MICHEL-Kataloge aufgrund der wenigen nach 1983 herausgegebenen Markenheftchen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ausreichend erweitert und die bestehende Markenheftchen-Nummerierung bis 1983 nicht in ausreichendem Maße ergänzt wurde.

Ein Blick in einen Michel-Deutschland-Katalog widerlegt diese Aussage: Bis 1983 sind etwa 20 Markenheftchen im Sammelgebiet Bund erschienen, bis 2006 waren es schon 64 Heftchen laut Michel-Zählung. Zwei Drittel der Heftchen erschienen also nach dem Stichtag im Jahre 1983, von "wenigen Heftchen" kann da nicht die Rede sein. Warum diese "Tiefstapelei" durch den Schwaneberger Verlag an dieser Stelle?

Der Schwaneberger Verlag wäre gut beraten, sich mit der Rechtssprechung und den Fakten abzufinden. Dieses Urteil könnte dem Verlag sogar noch helfen, mehr neue Kataloge zu verkaufen: Man könnte in den neuen Katalogen auch Scott- oder Yvert-Katalognummern als Referenz angeben.

Es bleibt spannend: Wie geht der Schwaneberger Verlag mit der neuen Situation um? Sind die Lizensgebühren für den wirtschaftlichen Fortbestand des Verlages von grosser Bedeutung, oder ging es bei diesem Streit nur um das Prinzip? Wie reagiert der Philotax-Verlag und andere Wettbewerber auf die Situation? Und zu guter letzt: Ist unser Verband, der BDPH bereit, Arbeitsgemeinschaften und Privatleute gegen unberechtigte Forderungen des Schwaneberger Verlages zu verteidigen?
 
ingridbeckche Am: 03.10.2013 17:14:47 Gelesen: 43391# 8 @  
Ich will nicht verhehlen, dass es mich mit doch etwas mehr als nur Genugtuung berührt, dass der kleine „David“ groß geworden ist, zumal ich zwischenzeitlich die Produktreihe des Philotax-Verlages kennen und lieben gelernt habe.

Da ich selbst einmal vor Jahren in der Situation war, ein kleines philatelistisches Werk zu veröffentlichen und die Zustimmung des Schwaneberger Verlages zur Verwendung der Katalognummern („Michel-Nr.“) anfragte – bis heute auf eine Zustimmung warte – erfreut mich das Urteil unseres obersten Gerichtes um so mehr.

Fragte ich mich doch schon immer, wieso es Michelnummer heißt, obwohl „Hugo“ doch die Nummerierung des Senfkataloges einfach übernommen hat – müsste dann doch korrekterweise Senf-Nummer heißen? Als juristischer Laie habe ich damals der Erhebung von Lizenzgebühren oder wie das heißt, für eine chronologische Zahlenfolge mit befremden zur Kenntnis genommen und mich – juristisch unbefangen – gebeugt.

Ich bin mir sicher, dass viele Sammler, Vereine, Arbeitsgemeinschaften etc. ebenso das/die Urteil(e) aufmerksam gelesen haben und sich über den wohl gerechten Ausgang der Klagen gefreut haben.

Ich zolle doch mit mehr als nur Respekt der Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögens des Philotax-Verlages über viele Jahre juristischer Auseinandersetzung. Letztlich finde auch ich selbst das Urteil als nur gerecht – mag es für Michel auch sehr schmerzlich sein - hat der „Geist König Salomons“ doch noch ein Plätzchen in den Sälen deutscher Gerichte gefunden – auch nicht selbstverständlich - da muss doch nicht nur bei Philatelisten Freude aufkommen.
 
Jürgen Witkowski Am: 03.10.2013 18:03:57 Gelesen: 43356# 9 @  
@ drmoeller_neuss [#7]

Sind die Lizenzgebühren für den wirtschaftlichen Fortbestand des Verlages von grosser Bedeutung, oder ging es bei diesem Streit nur um das Prinzip? Wie reagiert der Philotax-Verlag und andere Wettbewerber auf die Situation?

Ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Die Einnahmen aus Lizenzgebühren sind sehr überschaubar. Auf seinem Vortrag während der Soester Gespräche am 22. September 2013 gab Herr Hohenester, Geschäftsführer des Schwaneberger Verlages, konkrete Zahlen bekannt.

So werden nach seiner Aussage von im BDPh organisierten Arbeitsgemeinschaften Summen zwischen 0 und 30 Euro verlangt. Der Arbeitsaufwand und die dadurch für den Verlag für die Bearbeitung einer nichtkommerziellen Nutzungsgenehmigung anfallenden Kosten liegen demnach in keinem Verhältnis zum Ertrag durch die Lizenzgebühren.

Anders sieht es im kommerziellen Bereich aus, wie er durch das "Philotax-Urteil" beispielhaft behandelt wird. Dort stehen laut Herrn Hohenester ca. 1,50 Euro je Katalogexemplar als Summe im Raum.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
afm-dk Am: 03.10.2013 18:57:51 Gelesen: 43319# 10 @  
Hallo,

nur eine rhetorische Frage: Michel prüft keine Marken, woher stammt die Information über Abarten? Zahlt Michel dem Entdecker eine lebenslange Provision?

Der Michel-Katalog ist für alle Sammler unentbehrlich, aber ohne die Sammler gibt es keine Spezial-Kataloge. Ich habe in Katalogen von Auktionhäusern gesehen, dass Marken von Deutschland auch mit Michel-Nr. angeben werden. In Dänemark ist das der Katalog AFA. Am Anfang eine Verkaufsliste des Aarhus Frimärkehandel, und durch die Zeit entstand das, was für viele dänische Briefmarkensammler eine Bibel ist über philatelistiches Wissen.

Gruss

Aksel
 
drmoeller_neuss Am: 03.10.2013 21:29:04 Gelesen: 43253# 11 @  
@ Concordia CA [#9]

Man kann von Herrn Hohenester nicht verlangen, dass er neutral zum Thema "Verwendung von Michel-Katalognummern" steht. Wenn der Schwaneberger Verlag bei nicht-kommerziellen Nutzungsgenehmigungen sogar darauf zahlt, warum macht man sich dann überhaupt die Mühe?

Und 1,50 EUR Lizenzgebühr pro verkauftem Katalog hört sich erst einmal nicht viel an. Man muss sich aber einmal näher mit den Herstellungskosten für ein gedrucktes Werk befassen.

Ein Rechenbeispiel ist hier, allerdings fehlen die Kapital- und Finanzierungskosten in der Kalkulation:

http://www.berlinstory-verlag.de/blog/was-kostet-ein-buch-und-warum-sind-ebooks-nicht-kostenlos/57

Ganz grob kalkuliert, kann man sagen, dass die Hälfte des Netto-Verkaufpreises eines Buches für die Handelsspanne und den Gewinn des Verlages darauf geht. Die Herstellung kostet ungefähr ein Viertel des Buchpreises, darin sind die Kosten für den Druck und das Lay-Out enthalten. Das restliche Viertel ist für die Verlagsarbeit und den Autor reserviert. Autorenhonorare bewegen sich irgendwo zwischen 5% und 10% des Netto-Verkaufpreises, oder es wird ein Festpreis vereinbart.

Bei einem Buchpreis von 30 EUR liegt die an den Schwaneberger Verlag zu zahlende Lizenzgebühr in der gleichen Grössenordnung wie das Autorenhonorar, obwohl die geistige Leistung, Briefmarken numerisch durchzuzählen, nicht besonders hoch ist.

Wenn die Lizenzeinnahmen für den Schwaneberger Verlag wirklich nur eine untergeordnete Bedeutung haben, warum klagt man sich da durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof durch? Die Kosten für das verlorene Verfahren dürften im sechsstelligen Euro-Bereich gelegen haben.
 
bignell Am: 03.10.2013 22:04:47 Gelesen: 43229# 12 @  
@ drmoeller_neuss [#11]

Und 1,50 EUR Lizenzgebühr pro verkauftem Katalog hört sich erst einmal nicht viel an.

Naja, dann braucht der Philotax nur noch die Yvert-, Scott- und Stanley Gibbons-Nummern aufzuführen, plus ein paar andere Kleinigkeiten, und dann hat sich der Preis für den Katalog schon verdoppelt.^^

Lg, harald
 
Jürgen Witkowski Am: 04.10.2013 19:48:49 Gelesen: 43093# 13 @  
@ drmoeller_neuss [#11]

Wenn der Schwaneberger Verlag bei nicht-kommerziellen Nutzungsgenehmigungen sogar darauf zahlt, warum macht man sich dann überhaupt die Mühe?

Ich denke, ein Verlag wird ein berechtigtes Interesse daran haben, wer in welcher Form Inhalte einer Veröffentlichung nutzt, die über ein Zitat hinausgehen. Die Forderungen für eine Nutzungsgenehmigung für Arbeitsgemeinschaften halte ich dabei für durchaus fair.

Wenn die Lizenzeinnahmen für den Schwaneberger Verlag wirklich nur eine untergeordnete Bedeutung haben, warum klagt man sich da durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof durch?

Wenn man der Meinung ist, dass sich der Wettbewerb einen Vorteil verschafft, indem er Dinge nutzt, von denen man der Meinung ist, ein Urheberrecht darauf zu haben, ist es in meinen Augen legitim, dieses bei Streitigkeiten gerichtlich klären zu lassen.

Herr Hohenester berichtete in Soest, dass, um nur ein Beispiel zu nennen, Leuchtturm für seinen Deutschland Netto Katalog, der die Michelnummern nutzt, seit langer Zeit ein entsprechendes Lizenzabkommen hat.

Dieser Katalog steht im Niedrigpreissegment, zu dem ich auch Philotax-Kataloge zähle, in direktem Wettbewerb zum Michel Junior Katalog. Bei der gerade im Kundenstamm dieser Kataloge weit verbreiteten "Sparsamkeit", löst ein Euro Preisdifferenz wahrscheinlich häufig den entscheidenden Kaufimpuls aus.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
chuck193 Am: 05.10.2013 02:11:30 Gelesen: 43029# 14 @  
Hallo die Michel Benutzer,

eine Frage, wenn Michel die Nummern von einem anderen übernommen hat, in wie weit kann da von Urheberrecht gesprochen werden? Es besteht doch keine grosse Arbeit. Das Urheberrecht besteht doch gewöhnlich durch einen Zeitpunkt der Erfindung, bei Aufzählung von Marken kann man doch nur immer vom Zeitpunkt des Erscheinens ausgehen, der Rest kommt von selber. Auch wie gesagt, haben die Sammler oder Prüfer die Unternummern erzeugt, und Michel hat ihnen nur eine Nummer oder Buchstaben gegeben, das bedarf nicht viel Geistesarbeit. Nur meine Observation.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
taro Am: 05.10.2013 07:49:23 Gelesen: 43015# 15 @  
Hallo Zusammen,

Um einmal einen direkten Vergleich der beiden Kataloge zu ermöglichen hier zwei Scans

1. Auszug aus "Gebrüder Senf's Illustrierter Briefmarkenkatalog 1939 - Deutschland"



2. Auszug aus "Michel Briefmarkenkatalog Europa-Übersee 1940"



Sollte jemand noch einen "Michel-Großdeutschland Spezial" von 1939 oder 1940 besitzen, bitte ich um Kontaktaufnahme. :)

Bei Senf fällt auf, das hier mehr Wert auf das Ausgabedatum gelegt wird - dort werden z.B. zwischen den heutigen Michel-Nr. 268 bis 273 und 274 bis 276 noch die heutigen Nummern 261 und 262 sowie 277 bis 288 gelistet.

Somit könnte die explizite Einordnung der Marken in das von Senf übernommene Ordnungssystem unter Anwendung eigener Gesichtspunkte doch letzten Endes in gewisser Weise "Geistesarbeit" sein.

Es wird wohl weiterhin spannend bleiben.

Viele Grüße
Sven
 
drmoeller_neuss Am: 05.10.2013 12:45:22 Gelesen: 42927# 16 @  
@ Concordia CA [#13]

Die Forderungen für eine Nutzungsgenehmigung für Arbeitsgemeinschaften halte ich dabei für durchaus fair.

Was zahlt denn umgekehrt der Schwaneberger Verlag dem Entdecker für die Veröffentlichung eines Plattenfehlers? Oder sitzt Hohenesters Mannschaft alleine im stillen Kämmerchen und sucht aus Tausenden von Marken Druckfehler heraus?

Hat sich denn Herrn Hohenester bezüglich des DNK-Kataloges auch über Lizenzzahlungen geäussert? Wolfgang Maassen schreibt jedenfalls in seinem Kommentar:

Beide (gemeint sind DNK und Philex - eingefügt durch den Beitragsschreiber) haben (hatten) jedenfalls eine zeitlich unlimitierte Dauerlizenz. Versuche des Schwaneberger Verlages, diese Lizenz bei Wechsel des DNK von der Fa. Grobe auf den Leuchtturm-Verlag für ungültig zu erklären, scheiterten vor Jahren (soweit dem Autor - Wolfgang Maassen - bekannt).

Ich habe den Eindruck, dem Schwaneberger Verlag geht es weniger um die Einnahmen aus den Lizenzzahlungen, sondern um Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Die Äusserungen von Hommer in der Presseerklärung von Philotax und Kommentare von Wolfgang Maassen lassen darauf schliessen. Zitat von Wolfgang Maassen:

Zahlreiche Versuche des Schwalmtaler (Phil*Creativ - eingefügt durch den Beitragsschreiber) Verlages, eine Lizenz von MICHEL zu erhalten, scheiterten an den völlig "surrealen" Forderungen des damaligen Münchener Verlages.

Persönlich ist das Durchnummerieren von Briefmarken nach dem Ausgabedatum keine besondere geistige Leistung, die schützenswert ist. Die geistige Leistung besteht im Zusammentragen aller anderen Informationen zu der jeweiligen Ausgabe und das Einfügen dieser Daten in eine Datenbank.

Auch ein Buchautor kann keine Rechte auf die Seitennummerierung seines Werkes beanspruchen. Übertragen gesprochen, könnte die Deutsche Bundespost und später die Deutsche Post AG von allen Ländern Lizenzgebühren verlangen, die das vierstellige Postleitzahlsystem verwenden. Die Deutsche Bahn müsste an British Rail Tantiemen für die Verwendung der Spurbreite und der Streckenkilometrierung bezahlen. Im übrigen ist auch die Telekom damit gescheitert, Urheberrechte auf ihre Telefonnummern zu beanspruchen. Auch die Deutsche Bahn AG kann keine Lizenzgebühren verlangen, wenn Dritte Fahrpläne veröffentlichen.

Im übrigen liegen die Philotax-Kataloge nicht im Niedrigpreissegment. Die Spezialkataloge kommen zum Teil auf einen Seitenpreis von 60 Cent pro Seite. In unserer Gesellschaft sollte der Wettbewerb aussschliesslich über die Leistung erfolgen, sprich das richtige Verhältnis zwischen Preis und Qualität.
 
chuck193 Am: 05.10.2013 18:51:22 Gelesen: 42833# 17 @  
@ taro [#15]

Hi Sven,

das Einfügen der von Dir beschriebenen Nummern wäre das einzige an "Geistesarbeit". Da könnte man vielleicht von Urheberrecht reden, aber nicht vom Übernehmen der ganzen Auflistung.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
drmoeller_neuss Am: 03.12.2013 18:44:30 Gelesen: 42168# 18 @  
Der Schwaneberger Verlag wird wegen Streitfrage über die Rechte auf die Katalognummerierung schon stark in die Zange genommen. Wie Wolfgang Maassen auf der APHV-Homepage mitteilt, ist der Schwaneberger Verlag vom Landgerichts Frankfurt im Wege der einstweiligen Verfügung bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro dazu verdonnert worden, die Aussage zu unterlassen, „Die Verwendung der MICHEL-Nummerierung – auch einzelner MICHEL-Nummern – in Katalogen, Alben und sonstigen systematischen Briefmarkenverzeichnissen ist ohne Genehmigung des Verlags nicht gestattet.“ Dem Beschluss des Landgerichtes folgend, hat der Schwaneberger Verlag diese Aussage nunmehr aus seinen AGB und Internetseiten entfernt.

Das Landgericht hat den gesetzlich möglichen Rahmen für das Ordnungsgeld vollständig ausgeschöpft. Ein Zeichen mehr, dass es hier nicht nur um die Privatfehde zweier Streithähne geht. Der Verlust der Lizenzeinnahmen aus den Katalognummern dürfte den Schwaneberger Verlag auch wirtschaftlich zu schaffen machen.
 
chuck193 Am: 04.12.2013 00:24:48 Gelesen: 42101# 19 @  
@ drmöller_neuss [#18]

Hallo die Michel Benutzer,

wenn der letzte Beitrag richtig ist, und wir können jetzt die Marken mit Michel Nummern beschreiben, dann kann ja jeder ruhiger schlafen. Ich fand die Bemerkung sowieso unsinnig.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
el-mue Am: 04.12.2013 08:56:22 Gelesen: 42053# 20 @  
Ich frage mich, ob es nicht eine bessere Werbung für einen Verlag für Briefmarken-Kataloge gibt, wenn man dessen Namen in jedem Artikel über eine oder mehrere bestimmte Briefmarken (zumindest aus dem deutschsprachigen Raum) in Verbindung bringt?

Beste Sammlergrüße

El Mü
 
uli Am: 04.12.2013 17:31:28 Gelesen: 41984# 21 @  
@ el-mue [#20]

Glaubst du wirklich, dass Schwaneberger dadurch auch nur einen Katalog mehr verkauft? Dieses Verbot gab es doch nur, weil Schwaneberger durch den Verkauf von Lizenzen eine weitere Einnahmequelle hatte.

Gruß
Uli
 
chuck193 Am: 05.12.2013 02:04:33 Gelesen: 41915# 22 @  
@ el-mü [#20]

Hallo el-mü,

meinst Du, dass jede Album Seite wo sich Michel Nummern befinden, auch jetzt noch einen Verweis auf den Katalog haben, was schlimmeres kann ich mir nicht vorstellen.

Schöne Grüsse,
Chcuk
 
el-mue Am: 05.12.2013 08:59:16 Gelesen: 41873# 23 @  
@ chuck193 [#22]

Nein Chuck, ich denke eher an die vielen Beiträge (vor allem in kommerziellen Publikationen), die auf die Nummerierung im Michel hin-, bzw. verweisen.

Beste Sammlergrüße

El Mü
 
drmoeller_neuss Am: 05.12.2013 13:14:47 Gelesen: 41827# 24 @  
Der Schutz der Katalognummern hat bzw. hatte (!) für den Schwaneberger Verlag zwei Aspekte:

a) auch wenn man seitens des Verlages immer betonte, dass man in den meisten Fällen nur bescheidene Forderungen gestellt hätte: die Lizenzeinnahmen aus den Katalognummern waren ein nettes Zubrot für den Schwaneberger Verlag. Sie kamen regelmässig, ohne dass der Verlag ein wirtschaftliches Risiko eingehen musste wie zum Beispiel bei der Herausgabe eines neuen Kataloges

b) man kann sich unangenehme Konkurrenten von Halse halten, indem man keine Lizensen vergibt oder zu wirtschaftlich unsinnigen Konditionen

Laut der Presseerklärung von Philotax dürfte letzter Punkt bei dem Streit zwischen dem Philotax Verlag und dem Schwaneberger Verlag eine wesentliche Rolle gespielt haben.
 
Wim Ehlers Am: 05.12.2013 13:41:28 Gelesen: 41808# 25 @  
Auf einen anderen Aspekt möchte ich mit meinem Beitrag gerne verweisen.

Als Sammler und Philatelisten dürfen wir Philotax und dem Landgericht durchaus dankbar sein für dieses Verfahren, für das Urteil und für die einstweilige Verfügung mit Androhung einer hohen Geldstrafe.

Hier wurde ein völlig überflüssiges Beharren auf dem Recht auf ein Nummernsystem deutlich abgestraft und führt dadurch zu Rechtssicherheit.

Verschiedene Webseiten und Foren trauten sich zuletzt nicht mehr, Michel-Katalognummern zu nennen, aus Angst davor, mit diesen leidlichen Lizenzforderungen belästigt zu werden. Damit ist nun wirklich Schluss!

Gleichzeitig betonen möchte ich, wie sehr ich Michel-Kataloge und die Arbeit von Verlag und Redaktion daran schätze. Gerade weil ich über 20 Briefmarken-Tauschpartner in der Welt habe, ist das Arbeiten mit MiNr eine kolossale Hilfe, wenn gleich zu Beginn dieser Katalog als Basis festgelegt wird.

Da ich gerade das Wort Basis verwendete: Für jeden ernsthaft beginnenden Briefmarken-Sammler ist der Michel-Katalog die Basis für den Start, fortgeschrittene Sammler erweitern ihr Wissen dann durch diverse Spezialkataloge und "forschende Sammler" = Philatelisten beschaffen sich dann weiterführende Literatur, auch über das Angebot des Schwaneberger Verlages hinaus.

Die Höhe der Lizenzgebühren interessiert natürlich auch. Vielleicht mag Richard uns erzählen, welchen Betrag er jährlich bisher entrichtet hat?

Beste Grüße
Wim
 
Carolina Pegleg Am: 05.12.2013 16:15:57 Gelesen: 41752# 26 @  
Ich habe keine Zweifel, dass die Michelnummerierungen eine intellektuelle Leistung sind, die schützenswert ist. Dabei geht es nicht nur um die mechanische Nummerierung der Neuausgaben, bei denen man bei den Markenheftchen, um die es ursprünglich ging, vielleicht Zweifel haben kann.

Aber bei den normalen Marken beginnt die intellektuelle Leistung schon damit was katalogisiert wird. Ist die Marke katalogfähig? Ist es eine Papier- oder Farbvariante? Ist es eine Dienst-, Luftpost-, oder Zuschlagsmarke? Ist es ein Block oder Kleinbogen? Da muss man sich einmal den Scott oder Yvert anschauen, um zu sehen wie diese tausenden von Klein- und Kleinstentscheidungen zu einer völlig unterschiedlichen Katalogisierung führen. Luftpost und Zuschlagsmarken separat. ATM überhaupt nicht. Blocks fortlaufend mit Normalnummern, oder als Unternummern. Keine Unterscheidung in der Nummerierung zwischen Plattenfehler, Wz., Papier-, oder Zähnungsvarianten, die im Michel akribisch mit bestimmten Unterbuchstabengruppen separiert sind etc. etc.

Wer "nur" die Nummerierung übernimmt, macht sich nicht nur das Katalogsystem zu eigen, sondern auch die tausende von Entscheidungen über die Katalogisierung, die die von Schwaneberger-Verlag bezahlten Redakteure vorgenommen haben, und zwar über Jahrzehnte. Ich denke, dass das Schutz genießen sollte, und eine Lizenzgebühr mehr als fair ist. Alle diese Entscheidungen müssen die Kopisten nicht durchführen, und auch nicht bezahlen. Selbst "Fehlerkorrekturen" in der Katalogisierung, oder "Verbesserungen," z.B. Umnummierierungen, um z. B. alle Frauen oder Blumen fortlaufend zu erfassen, werden die Kopisten mit Sicherheit nicht durchführen.

Das Argument, das Nummernsystem sei so trivial, dass hätte ja jeder selbst entwickeln können, und man sei daran durch das Michelmonopol gehindert, ist doch Blödsinn, da die Kopisten gar kein eigenes System wollen. Sie wollen sich vielmehr an die generelle Akzeptanz und weite Verbreitung der Michelkataloge dranhängen, und das wie es scheint ohne angemessene Vergütung. Dabei ist es doch Geldwert für sein Produkt mit der Verwendung der Michelnummern werben zu können.

Arno
 
bignell Am: 05.12.2013 19:16:17 Gelesen: 41690# 27 @  
@ Carolina Pegleg [#26]

Hallo Arno,

ich glaube es ging hier eher darum, dass der Philotax als Service für seine Kunden zusätzlich zur eigenen Nummerierung die Michelnummern mit angibt. Es geht nicht darum, dass irgendjemand die Michel-Nummerierung klaut und als eigenes Werk ausgibt.

Lg, harald
 
Carolina Pegleg Am: 05.12.2013 23:31:05 Gelesen: 41631# 28 @  
Harald,

habe ich schon verstanden. Philotax will die intellektuelle Leistung von Michel benutzen, aber will nicht für eine Lizenz dafür bezahlen, und die deutschen Gerichte sagen, dass das in Ordnung ist. Weil, siehe oben [#1]:

Deutsche Gerichte "das Ordnungssystem, das der Schwaneberger Verlag benutzt, als nicht schutzfähig einstufen, da die Generierung eine rein handwerkliche, jedem mit dem Ordnungssystem Vertrauten - zugängliche Leistung darstellt. Ebenfalls wurde das eingeforderte Recht als Datenbankhersteller abgewiesen."

Mit meinem Verständnis deckt sich das in keiner Weise, da eben vollkommen verkannt wird, was alles in die Generierung der Nummern einfliesst. Natürlich sagt Philotax, dass die Bereitstellung der Michelnummern ein "Kundendienst" ist. Tatsächlich, ist es natürlich so, dass die Kataloge so besser verkauft werden können. Eine Antwort, warum Michel die Nummern für diesen "Kundenservice" von Philotax kostenlos entwickeln und zur Verfügung stellen soll, sehe ich nicht.

Vollkommen unverständlich, nach meinem Gerechtigkeitsempfinden. Konsequenz: Kataloge werden wieder teurer. Teurer, nicht wegen Wegfalls der offenbar geringen Lizenzgebühren, sondern da nun jeder die Katalognummern abkupfern kann. Es ist nicht mehr nötig, die Michelkataloge zu kaufen, um Michelnummern zu erhalten. Grosse Erleichterung, wenn Scott demnächst alles doppelt nummeriert. Philotax kaufen, nach Michelnummern tauschen. Toller "Kundendienst" - bis der Schwaneberger Verlag Pleite geht.

Arno
 
chuck193 Am: 06.12.2013 18:13:56 Gelesen: 41498# 29 @  
@ Carolina Pegleg [#28]

Hi Arno,

also so eine Vergleich-Tabelle, Michel Scott, besteht ja auf einigen Web Sites sowieso. Auch habe ich mir eine gemacht, weil hier alles per Scott / Unitrade läuft, da muss eine Tabelle zum auffinden der Marke schon dabei sein, sonst weiss man nicht, wo zu suchen ist.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
Cantus Am: 06.12.2013 22:18:54 Gelesen: 41436# 30 @  
@ Carolina Pegleg [#28]

Hallo Arno,

man könnte deinen Worten entnehmen, dass du Teil des Schwaneberger Verlages bist und finanziell von ihm profitierst, so stark legst du dich für ihn ins Zeug. Es ist doch wohl unbestritten, dass die reine Durchnummerierung von Marken oder Ganzsachen in der Reihenfolge ihres zeitlichen Erscheinens mit absoluter Sicherheit keine besondere geistige Leistung ist, sondern vielmehr das logischerweise normalste Nummerierungssystem darstellt. Hierauf Lizenzgebühren zu verlangen, nur weil Andere auch in der Lage sind, logisch zu denken, halte ich persönlich schlicht und einfach für unverschämt. Dieses noch umso mehr, als der Schwaneberger Verlag dieses Nummernsystem ja nicht selber erfunden hat, sondern es von vorausgegangener Senf'scher Nummerierung übernommen hat.

Auch den Hinweis auf die Unternummern halte ich grundsätzlich nicht für sachgerecht. Wenn offenbar mehrere Zähnungsvarianten oder Wasserzeichen oder Druckarten oder Papierfarben oder anderes mehr von Sammlern festgestellt und dem Schwaneberger Verlag über Jahrzehnte mitgeteilt worden sind und dadurch zu einer Untergliederung von Hauptnummern geführt haben, weshalb sollte dann dieser Verlag daran besondere Rechte haben, denn auch diese Untergliederung folgt letztlich nur logischer Abfolge, auf die auch alle anderen Kataloghersteller ein Recht haben. Die teils für unser Auge ungewöhnliche Gliederung anderer Kataloge, z.B. ANK oder SBK oder NGK oder Zumstein, um nur einige zu nennen, basiert mit Sicherheit auf dem Versuch, ein Nummernsystem zu finden, das auch sammlergerecht ist, ohne sich dafür mir dem Schwaneberger Verlag gerichtlich auseinandersetzen zu müssen.

Wenn der Schwaneberger Verlag über Jahrzehnte nachweisen könnte, dass die Nummerierung in allen seinen Katalogen ausschließlich auf der Arbeit eigener, dem Verlag angehöriger Forschergruppen mit riesigem eigenem Materialbestand und völlig unabhängig von Informationen von Sammlern erdacht worden wäre, und das auch noch auf der Grundlage einer Logik zur Nummerierung, die so einzigartig ist, dass niemand sonst auf gleiche Gedanken kommen könnte, dann, aber nur dann würde ich dem Schwaneberger Verlag Urheberrechte zu seiner Katalognummerierung zuerkennen.

Ich werde auch weiterhin Michelkataloge kaufen, denn so furchtbar teuer sind sie ja gar nicht, aber auch die Katalogwerke und Handbücher anderer Hersteller finden ihren Platz in meiner Bibliothek. Die Leistung, einen Katalog für Briefmarken, Ganzsachen, Stempel, Münzen und anderes mehr zu erstellen oder zeitgerecht fortzuführen sollte stets angemessen entlohnt werden, und je mehr Informationen in solche Katalogwerke aufgenommen werden, desto höher muss logischerweise auch der Preis werden, das finde ich nur gerecht. Ich halte daher überhaupt nichts davon, solche Arbeitsergebnisse kostenlos im Netz zur Verfügung zu stellen, wie sollten denn dann die Verlagsmitarbeiter und die Sachkosten bezahlt werden? Nein, wer etwas sammelt und dafür Kataloge, welcher Art auch immer, haben möchte, sollte dafür auch einen fairen Betrag einsetzen, der sich an den tatsächlichen Herstellerkosten orientiert.

Viele Grüße
Ingo
 
KaraBenNemsi Am: 06.12.2013 23:19:11 Gelesen: 41412# 31 @  
@ Cantus [#30]

"man könnte deinen Worten entnehmen, dass du Teil des Schwaneberger Verlages bist und finanziell von ihm profitierst, so stark legst du dich für ihn ins Zeug. Es ist doch wohl unbestritten, dass die reine Durchnummerierung von Marken oder Ganzsachen in der Reihenfolge ihres zeitlichen Erscheinens mit absoluter Sicherheit keine besondere geistige Leistung ist, sondern vielmehr das logischerweise normalste Nummerierungssystem darstellt. Hierauf Lizenzgebühren zu verlangen, nur weil Andere auch in der Lage sind, logisch zu denken, halte ich persönlich schlicht und einfach für unverschämt. Dieses noch umsomehr, als der Schwaneberger Verlag dieses Nummernsystem ja nicht selber erfunden hat, sondern es von vorausgegangener Senf'scher Nummerierung übernommen hat".

Lieber Cantus,

bitte informiere Dich doch erst einmal worüber Du eigentlich schreibst. Deine pauschale Aussage - die ich oben zitiert habe - hat mit der Realität nur vergleichsweise wenig zu tun, jedenfalls soweit es um Ganzsachen geht, die Du explizit nennst (Das Thema Briefmarken mögen andere beurteilen). Beispiele, die ich aufgrund meiner Sammelgebiete doch recht gut beurteilen kann, sind die Katalogisierungen der Ganzsachen Weißrußlands, Rußlands und der Sowjetunion. Dort folgen die Michel-Kataloge in weiten Teilen gerade keiner einfachen chronologischen Erfassung. Im Gegenteil. Es handelt sich um eine systematische Katalogisierung nach einem ganzen Strauß an Kriterien, wozu Wertstempel, Vordrucke, Druckvermerke, Innendruckmuster, Papier, Wasserzeichen, Farben etc. gehören. In vielen Fällen müssen die Bearbeiter dabei auch Zweifelsfälle entscheiden (eigene Nr ja/nein, Unternummer ja/nein, überhaupt katalogisierungsfähig usw.). Diese Katalogisierung bei Ganzsachen ist ein Alleinstellungsmerkmal des Michel-Kataloges. Hier eine eigene schöpferische Leistung abzusprechen wird der Schwierigkeit der Aufgabe nicht gerecht.

Russische und weißrussische Kataloge betreiben - soweit ich sie kenne - eine fast rein chronolgische Aufstellung nach Ausgabedaten/Daten im Druckvermerk (die übrigens auch ihre Berechtigung hat).

Es gibt eine Vielzahl von Michel-Katalogen. Bevor man pauschal Urteile wie "unverschämt" fällt, muss man sich doch die Details anschauen. Eine gerichtliche Entscheidung in Bezug auf Markenheftchen sollte nicht zu vorschnellen Bewertungen anderer Sachverhalte hinreißen lassen. Da müsste man doch genauer prüfen.

Viele Grüße

KaraBenNemsi
 
Cantus Am: 07.12.2013 00:51:25 Gelesen: 41392# 32 @  
@ KaraBenNemsi [#31]

Hallo,

du sprichst die Ganzsachen der UdSSR und ihrer Nachfolgestaaten an. Die Nummerierung dieser Ganzsachen, insbesondere der Umschläge und Postkarten der UdSSR aus der Zeit bis 1991 ist, da gebe ich dir recht, gänzlich anders als z.B. in sowjetischen, später russischen oder z.B. auch dem niederländischen Katalog "Rossija filatelie", wo die Nummerierung in zeitlicher Abfolge der jeweiligen Druckgenehmigungsdaten vorgenommen worden war.

Die immense Arbeit, die mit der Erfassung der Umschläge und Postkarten für den Michelkatalog erforderlich war, wurde jedoch nicht von Mitarbeitern des Schwaneberger Verlages, sondern von Mitgliedern einer Vereinigung für sowjetische bzw. russische Philatelie, der ich auch eine gewisse Zeitlang angehörte, vorgenommen. Einige der besonders fach- und sprachkundigen Mitglieder dieser Vereinigung, wohnhaft vorrangig in Berlin und in Sachsen, erfassten unter Zuarbeit vieler anderer Sammler die ungestempelten und gelaufenen Ganzsachen, getrennt nach Ganzsachenarten, und übermittelten dann diese Daten in der jetzt im Katalog anzutreffenden Gliederungsform an den Schwaneberger Verlag. Der Verlag untersetzte dann das zwar mit einem "eigenen" Nummernsystem, aber ohne die intensive und tiefgehende Beschäftigung der vielen freien Sammler hätte der Michelkatalog für die Ganzsachen der Sowjetunion, so wie er heute im Handel erhältlich ist, nie entstehen können.

Ich gebe dir recht darin, dass die Umsetzung der gelieferten Daten in ein Katalognummernsystem für die sowjetischen / russischen Ganzsachen und auch die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion eine verlagsinterne intensive Nachbearbeitung erforderlich gemacht hat und dass das dadurch geschöpfte neuartige Nummerierungssystem für genau die genannten Ganzsachenbereiche eine schützenswerte Leistung des Schwaneberger Verlages darstellt. Diese Feststellung gilt aber nur für diese und mögliche andere Sonderbereiche, die mir im Moment nicht gegenwärtig sind.

Im Übrigen hast du mich zwar zitiert, bist aber gar nicht auf meine Argumente eingegangen (die reine Durchnummerierung von Marken oder Ganzsachen in der Reihenfolge ihres zeitlichen Erscheinens), sondern hast ganz andere Argumente herangezogen. Schau dir doch mal die Erfassung und Beschreibung von Ganzsachen anderer Länder an, z.B. Rumänien, Frankreich, Österreich, Schweden usw., diese alle und viele mehr werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Erscheinens katalogmäßig durchnummeriert und nicht nach besonderen Merkmalen wie bei der UdSSR.

Ein wenig bin auch ich mit dem Michel-Ganzsachenkatalog von Osteuropa vertraut. Nicht, dass ich aktuell irgendwelche Ganzsachensammlungen zusammentrage, die darin beschrieben sind, aber Anfang diesen Jahres habe ich mich über ein Auktionshaus von meiner Sammlung der gestempelten/gelaufenen Ganzsachenumschläge der Sowjetunion aus den Jahren 1954-1991 getrennt. Die Sammlung umfasste rund 14.000 verschiedene Umschläge, was eine langjährige und intensive Beschäftigung mit dieser Materie erforderlich gemacht hatte, und da hatte mir neben anderen Katalogen auch der Michelkatalog zum Teil wertvolle Hinweise geliefert, deshalb will ich dem Verlag für diesen ganz besonderen Sammelbereich auch nicht sein Recht auf Schutz des von ihm geschöpften Erfassungssystems der Ganzsachen absprechen.

Auch wenn die ehemalige Sowjetunion und ihre diversen Nachfolgestaaten flächenmäßig ein riesiges Gebiet darstellen, so ist doch das Sammelgebiet "Ganzsachen" für diesen Bereich, weltweit und in Relation zu der Vielzahl aller Staaten und Länder der ganzen Welt und der Ausgabe aller dort jemals erschienenen Ganzsachen sehr klein, einmal ganz davon abgesehen, dass das Sammeln von Ganzsachen im Verhältnis zum Sammeln von Briefmarken oder frankierten Postbelegen kaum ins Gewicht fällt. Ich akzeptiere daher das Schutzbedürfnis des Schwaneberger Verlages für diesen relativ kleinen Teilbereich aller möglichen philatelisten Sammelbereiche, bleibe aber dennoch grundsätzlich bei meinen oben gemachten Ausführungen.

Viele Grüße
Ingo
 
KaraBenNemsi Am: 07.12.2013 09:27:55 Gelesen: 41337# 33 @  
@ Cantus [#32]

Hallo,

es kommt nicht darauf an, ob die Katalogisierung für die Ganzsachen Rußlands, der Sowjetunion und Weißrußlands von Mitgliedern des Vereins der Briefmarkenfreunde Rußland/UdSSR Berlin und der Argen Russland/UdSSR und Weißrußland/Belarus sowie des Münchner Ganzsachensammlervereins (letzterer hat die Federführung) erarbeitet wurde. Letztlich liegt dem vom Schwaneberger Verlag veröffentlichten Ganzsachenkatalog eine geistig-schöpferische Tätigkeit zugrunde, die sich von einer einfachen chronologischen Aneinanderreihung von Ganzsachen deutlich unterscheidet. Nach langer Vorrede im Beitrag [#32] siehst Du das offenbar auch so, rückst also von Deiner pauschalen Beurteilung aller Kataloge etwas ab.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es auch nicht darauf ankommt, ob Du oder ich ein "Schutzbedürnis" des Schwaneberger Verlages "akzeptieren". Letztlich sind hier Urheberrechtsfragen zu klären, die ich gern Experten für Urheberrecht überlasse (daher äußere ich mich auch nicht dazu, ob eine chronologische Erfassung von Marken rechtlich anders zu beurteilen ist, als etwa die systematische Erfassung der Ganzsachen Rußlands, der UdSSR oder Weißrußlands). Man wird hier in jedem Einzelfall genau unterscheiden müssen, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise jemand die Daten aus Michel-Katalogen nutzen will. In verschiedenen Veröffentlichungen in der Presse und im Internet entsteht der Eindruck, dass hier nun jeder alles tun darf. Das ist mit Sicherheit nicht so. Ich vermute mal, dass das letzte gerichtliche Wort zu diesem Gesamtkomplex auch noch nicht gesprochen ist.

Viele Grüße

KaraBenNemsi
 
Jahnnusch Am: 07.12.2013 10:06:04 Gelesen: 41315# 34 @  
Unser DIN Norm hat den Zweck etwas zu vereinfachen. Sollte die Nummerierung nicht auch unter unsere DIN Norm fallen?
 
Cantus Am: 07.12.2013 14:56:19 Gelesen: 41229# 35 @  
@ Jahnnusch [#34]

Hallo Jürgen,

mit DIN Norm haben philatelistische Kataloge oder Handbücher jeder Art nichts zu tun, denn für derartiges Material oder Sammelgut lässt sich mit absoluter Sicherheit eine allgemein gültige Norm nicht festlegen.

Viele Grüße
Ingo
 
ligneN Am: 07.12.2013 16:49:16 Gelesen: 41183# 36 @  
Carolina Pegleg hat m. E. recht.

Das Einprügeln auf den Michel als "gefährlichen Monopolisten" finde ich schon seltsam.

Und wenn der BGH das "einfache Durchzählen von 1-10" nicht für eine eigenständige schöpferische Leistung hält, klingt das nach Killerargument. Ich darf das anhand eines Beispiels verdeutlichen.

Hier meine neuer "LigneN-Spezial", nach dem einfach-Durchzählen-Prinzip:

Handbuch der Gerichtsmarken des BGH
LigneN-Nr. 1 1 c farbig
LigneN-Nr. 2 2 c auch farbig
LigneN-Nr. 3 5 c immer noch farbig
4
5
6
7
8
9
10

Merkt ihr was?

Das behauptete "einfache Durchnummerieren" macht den Gebrauchswert eines Katalogs nicht aus. Der Bezug (Referenzangabe) auf eine Katalognummer bezieht sich ja auf die damit verbundenen Inhalte. Hier liegt die schöpferische Arbeit, und das BGH Urteil mogelt sich da fein raus.

Darauf ein großes Maß Monopolator, und lasst den digitalen Lynchmob vom Stapel.

Geheimagent des Michel:
LigneN

NB: Die Herren vom BGH sind Juristen, sie mögen sogar Wettbewerbsrechtler sein, aber Philatelisten sind wohl kaum dabei.
 
ReinierCornelis Am: 07.12.2013 17:13:45 Gelesen: 41164# 37 @  
D.h. dass was unter die Nummern 1, 2 3 usw beschrieben wird, kann nicht nur stammend aus eine Chronologie sein oder eine monetäre Rangordnung sondern eine spezifisch Wissen zubehörende Beschreibung welche nur Philatelisten machen können! Auch wie eine Unterordnung 1a, 1b, 1c, 1x, 1y, 1z entsteht, kann nur aus den philatelistisch Wissen einer Fachmann [-frau] kommen! Macht nicht aus ob um Briefmarken geht oder um Kasza-chrzanische Ganzasache.

Da sollen Philatelioten doch sehr schnell einig sein können!?

Gruss, Rein
 
Cantus Am: 07.12.2013 23:06:19 Gelesen: 41089# 38 @  
@ Carolina Pegleg [#28]

Zitat: "Eine Antwort, warum Michel die Nummern für diesen "Kundenservice" von Philotax kostenlos entwickeln und zur Verfügung stellen soll, sehe ich nicht.

Vollkommen unverständlich, nach meinem Gerechtigkeitsempfinden. Konsequenz: Kataloge werden wieder teurer. Teurer, nicht wegen Wegfalls der offenbar geringen Lizenzgebühren, sondern da nun jeder die Katalognummern abkupfern kann. Es ist nicht mehr nötig, die Michelkataloge zu kaufen, um Michelnummern zu erhalten. Grosse Erleichterung, wenn Scott demnächst alles doppelt nummeriert. Philotax kaufen, nach Michelnummern tauschen. Toller "Kundendienst" - bis der Schwaneberger Verlag Pleite geht."


Hallo Arno,

eigentlich wollte ich mich nun mit Bemerkungen zurückhalten, aber auf diese deine Aussagen muss ich einfach noch einmal antworten. Wenn du dir den gesamten Ablauf aller Diskussionsbeiträge dieses Themas vergegenwärtigst, wirst du unschwer feststellen, dass Michel nicht Vorarbeit für Philotax leisten sollte, sondern Philotax wollte lediglich ergänzend zum eigenen Nummernsystem auch die Michelnummern angeben, damit Sammler leichter zwischen den beiden Katalogwerken hin- und herspringen können. Dieses Ansinnen wurde von Michel zurückgewiesen und für Philotax wurden unerfüllbar hohe Lizenzforderungen erhoben. Das von Philotax dann zur Klärung der Angelegenheit angestrebte Gerichtsverfahren ist nun zunächst zugunsten von Philotax ausgegangen. Der Schwaneberger Verlag hat jetzt die Gerichtskosten zu tragen und sich im Rahmen des angedrohten Ordnungsgeldes zu bewegen. Es wäre doch viel einfacher gewesen, sich auf einem fairen Niveau zu einigen, anstatt um jeden Preis zu versuchen, Philotax vom Markt zu verdrängen. Philotax ist so ein kleiner Kataloghersteller, der kann niemals dem großen Schwaneberger Verlag gefährlich werden, denn die absolut überwiegende Sammlerschaft wird sich vorrangig auch zukünftig stets über die Michelkataloge verständigen und über sonst nichts. Das geht ja auch gar nicht anders, denn nur die Michelkataloge decken im deutschsprachigen Raum für den Briefmarkenbereich die gesamte Welt ab, andere kleine Verlage dagegen nur minimale anteilige Bereiche davon.

Es ging hierbei also gar nicht um den von dir unterstellten "Kundendienst", sondern um versuchte "Marktbereinigung", das ist aber etwas ganz anderes und offensichtlich vom Landgericht auch so erkannt worden. Wir werden ja sehen, ob der Schwaneberger Verlag das Risiko eingehen wird, gegen diesen Gerichtsbeschluss nun nochmals das höchste deutsche Gericht anzurufen (was sicherlich erst einmal hohe Kosten verursachen wird) oder ob er sich zukünftig adäquat der Gerichtsauflagen auch in anderen Teilbereichen seines Katalogprogramms um ein faires Miteinander mit anderen Katalogherstellern bemühen wird.

Übrigens, was nutzen dir als Nutzer eines Scott-Kataloges die Michelnummern, wenn du nicht auch gleichzeitig die im Michelkatalog abgedruckten einzelnen Bewertungen erhältst? Ich denke doch, dass Scott und Michel in vielen Einzelfällen philatelistisches Material preislich unterschiedlich bewerten.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Preisen. Natürlich ist mein Sammelgebiet der Ganzsachen nicht einfach so auf das Sammeln von Briefmarken übertragbar, dazu gibt es viel zu wenige Ganzsachensammler, aber ein paar Worte kann man dazu dann doch verlieren.

Beispiel Schweiz: Die Grundlage zur Bestimmung aller amtlichen "normalen" Ganzsachen bildet für mich nach wie vor der Michel, denn die Informationen sind weitgehend und detailliert, so wie man das als Sammler erst einmal braucht. Die Schweiz hat aber, so wie z.B. auch Deutschland, große Mengen an Bildpostkarten herausgebracht, die im Michel lediglich auflagenweise erwähnt werden, ohne dabei auf die teilweise ganz unterschiedliche Seltenheit einzelner Auflagen oder Karten einzugehen. Ein ernsthafter Ganzsachensammler der Schweiz ist damit gezwungen, sich wenigstens einen aktuellen Zumstein-Ganzsachenkatalog für die Schweiz zuzulegen. Das habe ich also getan, und obwohl Michel in seinen beiden Westeuropa-Ganzsachen-Katalogen (ohne Deutschland) auf alle Ganzsachen aller westeuropäischen Staaten eingeht und dafür aktuell nur ein Ladenpreis von insgesamt 146 Euro erhoben wird (der natürlich nur alle paar Jahre fällig wird), hat mich der Zumstein-Katalog nur für die Schweiz schon alleine 98 Euro gekostet.

Beispiel Österreich: Auch hier bildet die erste Grundlage für mich der Michelkatalog, den ich nun aber nicht nochmals zu kaufen brauche. Aber auch hier gibt es Bereiche, die der Michel gar nicht oder nur sehr allgemein erfasst. Dazu zählt die gesamte Fracht- und Paketpost, dafür ist das Schneiderbauer-Handbuch, der Ergänzungsband dazu und auch das Ferchenbauer-Handbuch erforderlich, zur ersten Übersicht zusätzlich noch der Austria-Netto-Ganzsachen-Katalog (ANK). Dazu zählen auch die Bildpostkarten, die in die hunderte gehen, dazu sind alle diese Handbücher sowie zusätzlich noch das Grundlagenwerk von Michael Bockisch erforderlich. Das alles kostet viel, viel Geld, viel mehr jedenfalls als die Michelkataloge.

Beispiel Frankreich: Im Michel ist das Sammelgebiet ebenso wie in den beiden vorgenannten Katalogbereichen recht detailliert dargestellt, aber auch hier fehlen wesentliche Teilbereiche wie z.B. einige Ausführungen zu den Zudruckkarten, die in Frankreich recht weit verbreitet waren/sind oder zu Feinheiten bei den Bildpostkarten der 1930er Jahre, aber auch zu den französischen Engagements in aller Welt. Also orientiere ich mich hierbei überwiegend am französischen Storch-Katalog, der natürlich ebenfalls beschafft werden muss, sowie am Spezialkatalog von Reiner von Scharpen.

Diese Beispiele ließen sich fortführen, aber das bringt auch nichts. Insgesamt kommt man unschwer zu der Aussage, dass die Anschaffung der Michel-Kataloge für das Sammelgebiet der westeuropäischen Ganzsachen zwar ungleich preiswerter ist als alle die anderen Kataloge und Handbücher, dass aber erst alle miteinander sich ergänzen und nur in ihrer Gesamtheit eine vernünftige Bibliothek für den ersthaften Sammler darstellen. Warum also wird es mir als Privatsammler verwehrt, in einem beliebigen Katalog auch die parallelen Katalognummern anderer Hersteller zu erfahren? Ich empfinde dieses Verhalten, aktuell vom Schwaneberger-Verlag praktiziert, sicherlich aber auch bei anderen Katalogherstellern nicht unüblich, als außerordentlich sammlerfeindlich und deshalb verwerflich. Ohne uns Sammler gäbe es für die Kataloghersteller keine Daseinsberechtigung, aber sich von einem Verlag in ein einziges Katalogkorsett zwingen zu lassen, das funktioniert auf Dauer auch nicht. Also bleibt nur ein faires Miteinander der Kataloghersteller, allen voran der große und einflussreiche Schwaneberger Verlag, und dieses Miteinander sollte auf Dauer angestrebt und nicht einzelnen kurzsichtigen Finanzinteressen unterworfen werden.

Viele Grüße
Ingo
 
chuck193 Am: 08.12.2013 17:26:28 Gelesen: 41003# 39 @  
@ Cantus [#38]

Hi Cantus,

Übrigens, was nutzen dir als Nutzer eines Scott-Kataloges die Michelnummern, wenn du nicht auch gleichzeitig die im Michelkatalog abgedruckten einzelnen Bewertungen erhältst? Ich denke doch, dass Scott und Michel in vielen Einzelfällen philatelistisches Material preislich unterschiedlich bewerten.

Der Nutzen von Scott Katalogen bzw. Vergleich der Nummern mit Michel ist ganz einfach, es kommt drauf an wo Du lebst. In manchen Ländern werden die deutschen Marken eben mit Scott Nummern bezeichnet, und wenn Du eine Marke suchst, muss eine Vergleichstabelle zur Hand sein, sonst weisst Du nicht, wo die zu suchen ist.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
Cantus Am: 08.12.2013 18:48:15 Gelesen: 40968# 40 @  
@ chuck193 [#39]

Hallo Chuck,

Europa- oder Weltkataloge gibt es von Scott, von Michel, von Yvert, von Stanley Gibbons und auch noch anderen Verlagen, aber was nutzen dir als Scott-Nutzer alleine die Michelnummern? Wenn du dann nach Michel tauschen willst, musst du auch wissen, wie hoch Michel die einzelne Marke oder den einzelnen Beleg bewertet, das erfährst du aber nur, wenn du auch den Katalog hast, mit der Nummer alleine kannst du also beim Tauschen nichts anfangen. Und die Bewertungen werden in den Katalogen der unterschiedlichen Hersteller oft auch recht unterschiedlich gestaltet.

Viele Grüße
Ingo
 
Carolina Pegleg Am: 08.12.2013 18:48:47 Gelesen: 40968# 41 @  
Ich bin mir vollkommen im klaren, um was es in diesem Thema geht, Ingo.

Das Thema ist allerdings recht vielschichtig. Zum einen gibt es die Diskussion darüber, inwieweit die Michelkatalogisierungen eine eigenständige Leistung darstellen. Dazu ist m.E. alles gesagt. Schlag einfache irgendeine Seite im Michel-Spezialkatalog auf, und man sieht, dass die Katalogisierung in seiner Gesamtheit keine simple chronologische Erfassung ist. Das stimmt noch nicht einmal bei den Neuheiten, wo bei fünf am selben Tage erschienen Marken immer noch entschieden werden muss, welche zuerst kommt. Oder bei Marken aus Senegal, ob irgendwelche Überdruckmarken überhaupt existieren. Und die Marke ist natürlich nur deshalb Nummer 3xxx, weil man irgendwann Marken übersprungen hat, Unternummern eingefügt, und überhaupt entschieden hat, die Bundesrepublik mit Nummer 112 anzufangen. Jede Einzelnummer ist also in eine Gesamtheit von redaktionellen Klein- und Kleinstentscheidungen eingefügt. Das ist eine schützenswerte, intellektuelle Leistung. Sogar eine ziemlich offensichtliche -- nach meiner Meinung. Wenn das alles so einfach und "chronologisch-automatisch" wäre, dann hätten wir hier nicht hunderte Diskussionen, warum irgendeine Marke in den Katalog aufgenommen, oder gestrichen werden soll. Aber wie LigneN sagt "Die Herren vom BGH sind Juristen, sie mögen sogar Wettbewerbsrechtler sein, aber Philatelisten sind wohl kaum dabei"

Das Hauptproblem mit dieser Diskussion, und ich sage dass ein bisschen mit transatlantischer Perspektive, ist dass es ein Lager gibt, das es ganz normal findet, dass derjenige der etwas schafft und leistet, egal ob klein oder groß, es prinzipiell auch verdient die Früchte seiner Arbeit zu genießen. Dagegen gibt es dann ein zweites Lager, dass argumentiert, die Leistung sei ja nicht wirklich "groß." Viele Informationen, seien ja auch "nur" von ArGen integriert worden (Gespräche, die natürlich auch erst einmal jemand führen muss). Es sei auch "nicht fair," dass ein Sammler zwei Kataloge kaufen muss, um beide Nummerierungen zu erhalten. Und der Michel-Katalog sei sowieso "viel zu teuer." -- Und so hat man es dann perfekt rationalisiert, dass es in Ordnung ist, die Arbeitsleistung eines anderen zu sozialisieren.

Auf der höchsten, volkswirtschaftlichen Makro-Ebene, halte ich solche Aushöhlungen für ein gefährliches Spiel mit dem Feuer. Es gibt jetzt schon genug Akteure, die sich sowieso nicht an irgendeinen Schutz intellektuellen Eigentums halten. In China wird jedes Teil westlicher Technik abgekupfert. Illegale jpg Kopien aktueller Michel-Katalogen kann man seit Jahren auf ebay USA zum download aus Rumänien kaufen. Der Kampf gegen solche illegale Kopisten, ist schon schwer genug. Da braucht es wirklich nicht noch Löcher im System, nach denen eine alleinige Verwendung von Michelnummern illegal, aber eine Verwendung als Referenznummern legitim ist.

Deutschland hat wenig Rohstoffe, ein hohes Lohnniveau .. was Deutschland hat, und was weltweit anerkannt ist, sind kluge Köpfe. Ohne Schutz intellektuellen Eigentums, ist m. M. die deutsche Wirtschaft am A. Und BGH Entscheidungen, wie die vorliegende, die das Urheberrecht aushöhlen, sind ein Selbstmord auf Raten. Zugegeben, eine Dramatisierung. Und, ich gebe zu, eine andere Perspektive als von den meisten Vorschreiben vertreten. Wir bleiben aber sicher Freunde, auch wenn ich diesen Katalognummernstreit vollständig anders einordne.

Man wird sehen, was für Kreise die Entscheidung ziehen wird. Ob ich demnächst auch die elektronische Schaltung eine Konkurrenten kopieren darf, solange ich sie nur als "Referenzschaltung" zu meiner eigenen minderwertigen Schaltung (Nummerierung) in einem Gerät (Katalog) verwende?

Arno
 
ReinierCornelis Am: 08.12.2013 19:31:46 Gelesen: 40940# 42 @  
Arno,

Bravo !

Gruss, Rein
 
Michael D Am: 08.12.2013 19:47:05 Gelesen: 40917# 43 @  
Hallo Arno,

Du hast meine volle Zustimmung!

Gruß
Michael
 
chuck193 Am: 08.12.2013 23:47:07 Gelesen: 40860# 44 @  
@ Cantus [#40]

Hi Cantus,

wenn ich bei uns im Club durch die Dubletten Bücher der verschiedenen Sammler sehe, und alles ist mit Scott bezeichnet, dann kann ich wenigstens meine Michel Scott Liste zur Hand nehmen, um die Scott Nummer zu sehen, wonach ich Suche. Der Preis ist nur eine Richtlinie, obwohl die Preise in unserem Verein, von denen, die deutsche Marken überhaupt haben, in keinem Verhältnis zu Michel Preisen. Man muss eben selber entschliessen, was man bezahlen will.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
Cantus Am: 09.12.2013 01:40:35 Gelesen: 40844# 45 @  
@ Carolina Pegleg [#41]

Hallo Arno, hallo an alle,

ich habe eigentlich alles gesagt, was aus meiner Richtung gesagt werden kann, aber mir ist bei den wiederholten Beiträgen von dir und Anderen einerseits und von mir andererseits immer klarer geworden, dass unsere Argumente auf recht unterschiedlichen gedanklichen Fundamenten fußen. Du und die Anderen, ihr redet ständig von Briefmarken, ich dagegen habe grundsätzlich stets Ganzsachen im Kopf, wenn ich hier zum Thema etwas schreibe.

Natürlich habe ich auch alle Michel-Briefmarken-Kataloge der ganzen Welt im Regal stehen, obwohl ich seit vielen Jahren fast keine Briefmarken mehr sammle, sondern mich schwerpunktmäßig nur noch mit Ganzsachen, Stempeln und allerlei überwiegend hundert und mehr Jahre alter Philatelie beschäftige, ich halte es aber für erforderlich, auf diese Literatur unmittelbar zugreifen zu können, wenn ich hier oder in anderen Foren zu Briefmarkenthemen Stellung nehmen möchte. Ich bin mir durchaus bewusst, dass solch ein Verhalten nicht der Norm des durchschnittlichen Sammlers entspricht, denn neben den Michel-Katalogen besitze ich auch umfangreiche Spezialliteratur zu allen möglichen Themen und Gebieten, und während es mir durch jahrzehntelange Übung nicht so sehr schwerfällt, von einem Katalognummernsystem mal eben zum nächsten zu wechseln, so denke ich doch, dass viele Andere, die hier mitlesen, dabei doch große Probleme haben.

Ich gebe dir in Vielem, was du da geschrieben hast, durchaus recht, aber ich habe dabei auch immer im Kopf, dass die, die schon so lange Jahre sammeln, so wie auch ich, langsam aussterben, und die wenigen jüngeren Sammler, die uns nachfolgen, sollte man so weit wie möglich unterstützen, damit sie nicht die Freude an der Sache verlieren. Das betrifft das Verschenken von allerlei Sammelgut, das betrifft aber auch das problemlose Nutzen von Katalogen unterschiedlicher Art.

Wie man bei meinen persönlichen Daten unschwer erkennen kann, bin ich Mitglied im Berliner Ganzsachensammlerverein von 1901 e.V. (BGSV), und das nun schon seit dreißig Jahren. Unter der Überschrift des BGSV werden seit vielen Jahrzehnten einfache und auch Spezialkataloge umfangreicher Art herausgegeben, angefangen bei den Arbeiten von Dr. Ascher in den 1920er Jahren bis in die heutige Zeit. Diese Kataloge werden auch meistens nicht von Einzelpersonen erstellt, sondern die Skripte und Bilder werden ganz überwiegend von mehreren Personen in mühevoller und zeitaufwendiger Arbeit über Jahre zusammengetragen, aufbereitet und dann zur Veröffentlichung durch den Verein zur Verfügung gestellt.

In allen Katalogen der zumindest letzten elf Jahre findet sich ganz vorne, da, wo auf die Rechte des Nachdrucks hingewiesen wird, ein ganz wesentlicher Satz:

"Die Verwendung der Katalognummern wird allen Sammlern, Händlern, Auktionatoren usw. ausdrücklich gestattet."

Und weshalb extra dieser deutliche Hinweis? Uns als Verein und wesentlichem Vertreter der Ganzsachenphilatelie ist außerordentlich viel daran gelegen, anderen Sammlern ein Herangehen und eine Beschäftigung mit der internationalen Ganzsachenphilatelie zu erleichtern, dazu wird ihnen dieses Handwerkszeug zur Verfügung gestellt. Und das soll im Briefmarkenbereich nicht möglich oder sogar geschäftsschädigend sein? Natürlich ist mit der Erstellung und Herausgabe und Fortschreibung von philatelistischen Katalogen viel Arbeit unterschiedlichster Art verbunden, aber diese vorausgegangene Verlagsleistung bezahle ich ja mit dem von Verlag festgelegten Verkaufspreis. Und wenn der zeitlich nächste Katalog erscheint, wird die zwischenzeitliche Verlagsleistung wiederum über den Kaufpreis bezahlt. Ich vermag deshalb nicht einzusehen, warum diese verlagsinterne Arbeitsleistung hier zusätzlich ständig so betont wird, wo es doch eine zwingende Voraussetzung dafür ist, überhaupt einen Katalog am Markt zu positionieren.

Ich werde mich nun aus dieser Diskussion hier zurückziehen und mich lieber wieder irgendwelchen anderen Beiträgen widmen, denn von meiner Seite gibt es keine Argumente mehr, die sich noch hochzuladen lohnen würden.

Ich wünsche allgemein einen guten Start in die Woche.

Viele Grüße
Ingo
 
Schwämmchen² Am: 09.12.2013 12:44:15 Gelesen: 40746# 46 @  
Die Vorschläge für Michel-Nr. kommen recht häufig von freiwilligen Autoren (ArGe oder freie Experten). Wir dürfen nicht vergessen, dass die Kataloge nur mit der "altruistischen" Mitarbeit unzähliger Sammler und Experten entstanden sind.

Einem alleinigen Recht vom Verlag auf die Nummerierung würde ich alleine aus diesem Hintergrund schon widersprechen. Hier geht es mitnichten um Beschneidung von Copyright Rechten, sondern um ein Ausgleich an die Vorleistung der vielen ungenannten "Mitautoren".

Falls andere Kataloge Herausgeber die "Michel"-Nr. als Referenz nennen, sollte aber eine eigenständige, abweichende Nummerierung erkennbar sein.
 
Martinus Am: 09.12.2013 17:08:18 Gelesen: 40624# 47 @  
Ich kann das bald nicht mehr hören.

Der Michel bleibt doch unser Phila Gebet Buch No 1 - warum solch ein Theater um die Michel Nummern?

lg Martinus
 
Carolina Pegleg Am: 09.12.2013 17:34:59 Gelesen: 40599# 48 @  
@ Cantus [#45]

Hallo Ingo,

Du brauchst jetzt nicht in Sack und Asche zu gehen, und Dich aus der Diskussion zurückziehen. Denn auch ich verstehe Deine Argumente, wenn ich sie auch nicht teile. Überhaupt bist Du ja in guter Gesellschaft mit dem BGH.

Die Rechtsunsicherheit, die der BGH mit seinem Urteil angerichtet hat, sieht man ja in dieser Diskussion. Was ist denn nun die Tragweite des Urteils? Darf Philotax nun -- ganz eng betrachtet, weil nur darum ging es ja in dem Streit -- in seinem MH-Katalog, die Michelnummern als Referenznummern verwenden?

Oder, das ist wohl was hier allgemein bejubelt wird, sind die Michelnummerierungen nun vollkommen schutzlos, und können von jedem frei verwendet werden? Trotz der durch die jeweiligen Brillen formulierten Pressemitteilungen beider Seiten wird das nicht deutlich. Uli schreibt z.B. noch darüber hinaus, dass nicht nur der Schutz der Michelkatalognummerierungen gekippt wurde, sondern darüber hinaus, die Katalognummerierungen aller Kataloge [#7]:

"Dieses Urteil könnte dem Verlag sogar noch helfen, mehr neue Kataloge zu verkaufen: Man könnte in den neuen Katalogen auch Scott- oder Yvert-Katalognummern als Referenz angeben."

Ich halte das für ein bisschen mutig -- der BGH hat geurteilt, dass die MICHEL-Nummern keine schützenswerte intellektuelle Leistung darstellen (was ich wie gesagt als vollkommen daneben erachte). Und dies in einem engen Kontext (Markenheftchen), wo man in der Tat vielleicht an einer intellektuellen Leistung Zweifel haben darf. Ob die Scott Nummern eine eigenständige intellektuelle Leistung sind, dazu steht im Urteil kein Wort. Überspitzt gesagt, ist noch nicht einmal entschieden, ob der Michel-Katalog umgekehrt die Philotaxnummern verwenden darf -- denn die könnten ja eine eigene Leistung sein. Ein totales Chaos. Ich weiss nur eines: der chinesische Ching-Chong Verlag wird sich mit solchen Nuancen nicht aufhalten.

Was die vollkommene Ironie ist, ist die Tatsache, dass das, was weltweit an den Michelkatalogen geschätzt ist, dass es ein logisches System der Nummerierung ist, dem Verlag zum Verhängnis wurde, weil ja die Nummern "vorhersehbar" sind. Hingegen sind die Nummerierungen im Scott weitgehend unlogisch, keine konsequente Unterscheidung von Haupt- und Nebennummern usw., weswegen das chaotische Scott-System wahrscheinlich eine "Leistung" ist.

Und warum das alles: Weil es "unfair" ist dass Philotax für die Verwendung der Nummern 1,50 EUR pro Katalog an Lizenzgebühr zahlen muss? Weil ohne die kostenlose(!) Verwendung von Michelnummern, Philotax vom Markt verdrängt würde? Ignorieren wir also Scott, Yvert, SG, Zumstein, und 100 andere Kataloge und Verlage, die offenbar weniger weinerlich sind, und sich mit ihren eigenen Nummerierungen dem Wettbewerb stellen? Michel bezahlt die Arbeitsplätze, die die Michelnummern machen. Philotax sagt "Dankeschön," und kann die Nummern in einem Werk, das direkt in kommerzieller Konkurrenz mit Michel steht, entschädigungslos verwenden.

Also ich kann mir da nur an den Kopf fassen.

Und um es noch einmal zu betonen: Für nicht-kommerzielle Arbeiten der ArGen etc. gab es offenbar nie Problem mit den Nummern, die wie hier geschrieben, von Michel zu einem Pauschbetrag von 0,00 bis 30,00 Euro lizenziert wurden.

Wie gesagt, es bleibt abzuwarten, was sich aus dem Urteil ergibt, wenn sich die Rauchschwaden verziehen. Das irgendetwas Gutes daraus kommen kann, kann ich mir nicht vorstellen.
 
Schwämmchen² Am: 09.12.2013 18:15:56 Gelesen: 40576# 49 @  
"Und um es noch einmal zu betonen: Für nicht-kommerzielle Arbeiten der ArGen etc. gab es offenbar nie Problem mit den Nummern, die wie hier geschrieben, von Michel zu einem Pauschbetrag von 0,00 bis 30,00 Euro lizenziert wurden."

Im umgekehrten Fall wird aber von nichts bezahlt? Bitte Korrektur falls ich hier falsch liege.
 
Wim Ehlers Am: 09.12.2013 19:15:27 Gelesen: 40523# 50 @  
Langsam dreht die Diskussion über den Streit zwischen Philotax und Schwaneberger sich im Kreise oder haben nichts mehr mit dem Ausgangspunkt zu tun.

Fakt ist, dass kaum ein Philaseiten-Mitglied die Absicht haben dürfte, einen eigenen Katalog herauszugeben. Egal ob auf Papier oder elektronisch. Deswegen stellt sich die Frage nach einer Lizenzgebühr nicht!

Der Schwaneberger Verlag beschreibt in seinem Impressum jeweils, wie die MiNr kostenlos zu nutzen sind.

In jeder Einleitung eines Michel-Kataloges wird die Nummerierung mit detaillierter Beschreibung der Kennziffern und -buchstaben ausführlich erklärt. Meiner Ansicht nach beginnt hier die redaktionelle Leistung des Verlages, die ich für schützenswert halte, egal durch welche Sammler oder ARGEn Hilfe hierzu geleistet wurde.

Mein Fazit der Beiträge dieses Themas ist, dass wir weiterhin bei unseren Forenbeiträgen und in der Kommunikation untereinander die MiNr verwenden dürfen, ohne mit Lizenzforderungen belästigt und belastet zu werden.

Beste Grüße
Wim

PS
Bei der Durchsicht weiterer Kataloge fand ich in meinem Liechtensteiner Briefmarkenkatalog von 1992, herausgegeben vom Liechtensteiner Philatelisten Verband, eine beachtenswerte Lösung.


 
ReinierCornelis Am: 09.12.2013 19:25:44 Gelesen: 40509# 51 @  
Fakt ist, dass kaum ein Philaseiten-Mitglied die Absicht haben dürfte, einen eigenen Katalog herauszugeben. Egal ob auf Papier oder elektronisch. Deswegen stellt sich die Frage nach einer Lizenzgebühr nicht!

Doch, die Absicht habe ich! :)

In die Niederlande geht es schon ziemlich schnell!

http://www.rijksoverheid.nl/nieuws/2013/02/11/teeven-schaft-geschriftenbescherming-af.html

http://www.antwoordvoorbedrijven.nl/wetswijziging/afschaffing-geschriftenbescherming

http://www.internetconsultatie.nl/geschriften

Gruss, Rein
 
drmoeller_neuss Am: 09.12.2013 20:19:41 Gelesen: 40466# 52 @  
Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Die Kunst ist es, eine vernünftige Grenze zwischen den Interessen des Urhebers und der Gesellschaft zu ziehen. Ein zu strenger Schutz behindert den freien Wettbewerb, ein zu lasches Vorgehen betrügt alle Geistesarbeiter um die Früchte ihrer Arbeit.

Der Werkbegriff des § 2 Abs. 2 UrhG ist nicht scharf formuliert und lässt viel Spielraum für Interpretationen. Was sind "persönliche geistige Schöpfungen"? Werke müssen eine bestimmte "Gestaltungshöhe" aufweisen, um eine schützenswerte Individualität und Originalität zu erreichen. Davon werden sie von reinen Handwerksleistungen abgegrenzt.

Unstrittig sind sowohl Michel-Kataloge als auch Philotax-Kataloge "persönliche geistige Schöpfungen" im Sinne dieses Gesetzes. Bloss bei welchen Katalogteilen setzt man an? Man könnte schon die alphabetische Sortierung der Länder oder die Einteilung in acht Europa-Kataloge als schützenswert bezeichnen. Der zeitliche Aufwand für die Entwicklung eines Ordnungssystemes ist nur ein Kriterium, das erst in der Summe mit anderen Punkten einen Schutz bewirkt. Nicht jede handwerkliche Leistung führt zu geistigem Eigentum.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die chronologische Durchnummerierung von Briefmarken eine handwerkliche Leistung darstellt, die aber keinen Urheberschutz auslöst. Im Fall des erwähnten Ganzsachenkataloges Osteuropa ist man von diesem Schema abgewichen, die rechtlichen Konsequenzen für die Katalognummern müssten in einem neuen Verfahren diskutiert werden. Darum geht es aber hier nicht. Der Schwaneberger Verlag hat zu verstehen gegeben, dass es ihm auch darum geht, Konkurrenten vom Halse zu halten.

Es gibt zahlreiche andere Beispiele von Werken, die Geistesarbeit und handwerkliches Geschick erfordern, aber doch nicht schutzfähig sind, weil sie die vom Gesetz verlangte Schöpfungshöhe nicht überschreiten.

Mir fällt hier an erster Stelle das System der Telefonnummern ein. Die Anpassung der Telefonnummern von der alten Vermittlungstechnik mit Ortsvorwahlen auf die Herausforderungen der modernen Telekommunikation, wo jeder Bürger das Anrecht hat, seine einmal zugewiesene Telefonnummer sein Leben lang behalten zu können, auch wenn er mehrmals umzieht oder den Anbieter wechelt, ist eine herausragende Leistung, die viele Mannjahre an Aufwand gekostet hat. Trotzdem haben die obersten Gerichte entscheiden, dass das System der Telefonnummern keine schützenswerte Leistung darstellt.

Als Philatelist fällt mir das Postleitzahlensystem ein. Erfinder war die Deutsche Bundespost. Die Deutsche Post der DDR hat es wenige Jahre später verfeinert, und die verschiedenen Zustellpostämter für Grossstädte noch zusätzlich berücksichtigt. So wird das Postleitzahlensystem von vielen Ländern der Welt noch heute verwendet, ohne dass die Deutsche Post AG als Rechtsnachfolger irgendwelche Ansprüche erhebt.

Und zuletzt sind auch Fahrpläne nicht schützenswert, obwohl Spezialisten von der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsträgern monatelang an der Abstimmung der Fahrzeiten arbeiten.

Im Interesse der Philatelie wäre ein weltweit einheitliches Nummernsystem von Vorteil. Das würde die Katalogherausgeber nicht davon abhalten, noch weitere Unternummern zu vergeben, wenn zum Beispiel Plattenfehler oder Papierunterschiede katalogisiert werden sollen. Dadurch würde kein Katalog weniger verkauft, da die Katalogpreise in vielen Fällen unterschiedlich sind.
 
Schwämmchen² Am: 09.12.2013 20:47:17 Gelesen: 40444# 53 @  
@ eurowelter [#50]

Fakt ist, dass kaum ein Philaseiten-Mitglied die Absicht haben dürfte, einen eigenen Katalog herauszugeben. Egal ob auf Papier oder elektronisch. Deswegen stellt sich die Frage nach einer Lizenzgebühr nicht!

Sorry, aber der Fakt ist schlichtweg falsch. Ich arbeite konkret (auch mit Unterstützung der Arge China und weiteren Experten) an einem China Spezialkatalog und die Frage ist daher mehr als berechtigt!
 
chuck193 Am: 09.12.2013 23:49:32 Gelesen: 40396# 54 @  
@ drmöller_neuss [#52]

Hallo drmöller_neuss,

wenn ich die Post Brochüre für die Ausgaben nehme, und die mit Nummern von 1 bis ... usw bezeichne, ist das doch keine Geistesarbeit ! Jedes Kind in der Schule würde das auch machen, hinter einer " Geistesarbeit ", stelle ich mir ein gewisses Können vor, nicht eine blosse Nummerierung.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
Wim Ehlers Am: 10.12.2013 00:07:59 Gelesen: 40392# 55 @  
@ Schwämmchen² [#53]

Sorry, aber der Fakt ist schlichtweg falsch.

Natürlich ist meine Aussage richtig, wenn ich schreibe, dass kaum einer die Absicht hat. Und wenn nun zwei von knapp 4.000 Philaseiten-Mitglieder verkünden, dass sie die Absicht haben, einen Katalog zu erstellen, ihn drucken zu lassen und über den Handel zu verbreiten, dann warte ich sehr entspannt auf derartige Meldungen, die nicht zuletzt an viel zu kleiner Zielgruppe (Auflage), mangelnder Vertriebsstruktur und den Kosten niemals realisiert wird.

Aber darum geht es hier im Thema ja gar nicht, sondern um einen Rechtsstreit zweier miteinander konkurrierender Verlage um ein Nummernsystem des einen und darum, ob eine reine Aufzählung bereits schützenswertes Geistesgut ist.

Beste Grüße
Wim
 
wajdz Am: 10.12.2013 01:11:57 Gelesen: 40376# 56 @  
@ eurowelter [#55]

Hallo Wim,

sag nie niemals.

Die technische Seite der Druckerzeugnisherstellung auch in kleinsten Auflagen ist heute auf individueller Basis ohne großen technischen und materiellen Aufwand möglich. Die andere Verbreitungsmöglichkeit ist der Weg über den Datenversand von PDF-Seiten. Noch preiswerter und noch schneller. Also können kann jeder, der es der Ehre wegen tut und den Zeitaufwand des Schreibens und der Gestaltung nicht vergütet haben will.

MfG wajdz
 
Wim Ehlers Am: 10.12.2013 08:26:20 Gelesen: 40332# 57 @  
@ wajdz [#56]

Seit vielen Jahren ist es auch in Deutschland möglich, dank digitaler Drucktechnik auch Bücher herstellen zu lassen, selbst in Auflagen von 1 bis 10 Stück. Das habe ich übrigens in meiner beruflichen Zeit als Qualitätsmanager eines großen Medienunternehmens selbst häufig getan, wenn es darum ging, Handbücher oder Jahresbücher in einigermaßen guter Qualität herzustellen.

Aber darum geht es hier nicht wirklich, denke ich. Hier wird von Katalogen geschrieben, die hergestellt werden sollen. Anhand der zwei Meldungen in diesem Thread kann nachvollzogen werden, dass es nicht darum gehen wird, einen Katalog für die "breite Masse" der Briefmarkensammler herzustellen, sondern quasi ein Nischenprodukt herauszugeben, das allenfalls für eine überschaubare Anzahl an Philatelisten interessant werden könnte.

Die Forschungsarbeit der an solchen Produkten arbeitenden Philatelisten und Sammler will ich dabei ausdrücklich würdigen. Aber bei allem Wohlwollen, sollten wir "auf dem Teppich bleiben" und nicht abheben.

Wenn nun solche Kataloge erstellt und veröffentlicht werden, entsteht dann eine neue Situation, wenn MiNr verwendet werden. Gerade in den speziellen Untergliederungen der Michel-Nummerierung (siehe einleitender Text in jedem Michel-Katalog) sehe ich eine wahrscheinlich schützenswerte Arbeit der Redaktion, die weit über das einfache Durchnummerieren hinaus geht.

Books on demand [1] ist eine Möglichkeit, quasi im Eigenverlag und -vertrieb, Kataloge oder Nachschlagewerke zu produzieren.

Beste Grüße
Wim

[1] http://www.bod.de/
 
el-mue Am: 10.12.2013 09:59:03 Gelesen: 40292# 58 @  
@ eurowelter [#57]

Hallo Wim,

mit der Unternummerierung gebe ich Dir völlig recht, dass da die vom Schwaneberger Verlag schützenswert ist. Lediglich die Nummerierung sollte meiner Meinung nach für Kataloge anderer Verlage frei gegeben werden. Stellen wir uns doch mal die Frage, wie weit der Schutz der Michel-Nummerierung gehen kann. Könnte der Schwaneberger Verlag schon Lizenzgebühren verlangen, wenn man in einem Angebot die Michel-Nummer nennt? Schließlich handelt es hierbei auch um eine kommerzielle Nutzung der Katalogisierung. Das ganze ist ein sehr komplexes Thema. Sich eine einfache Nummerierung schützen zu lassen ähnelt für mich dem, dass jemand ein Patent für das Rad beantragt. Der Schantl-Katalog verwendet in seinen Werken zwar die einfache Michelnummerierung, beschreibt seine Plattenfehler aber nach dem Feld im Briefmarkenbogen. Zur Erleichterung, damit man diese im Michel-Katalog leichter findet ist diese ggfs. mit angegeben. Der Schantl ist für mich eine Ergänzung zum Michel und kein Konkurrenzprodukt. Gibt jetzt ein anderer Verlag einen Katalog heraus, deren Bezifferung der Marken absolut identisch mit der, des Michels ist, so ist dieses nach meinem Empfinden schon würdig, Gebühren dafür zu verlangen. Nennt ein Konkurrenzkatalog zur Vergleichbarkeit mit dem Michel seine eigenen Nummern und die des Michels, so sehe ich das nicht unbedingt als lizenzwürdige Nutzung des Nummerierungssystems im Michel. Dem Nutzer des Konkurrenzprodukts soll es erleichtert werden, beide Kataloge zu vergleichen, um so seine eigenen Marken besser beurteilen zu können.

Nebenbei versuche ich mir vorzustellen, wenn sich die KFZ-Industrie die Nennung ihrer Produkte schützen lässt, die bei einigen Firmen auch einer Durchnummerierung entspricht.

Beste Sammlergrüße

El Mü
 
Martinus Am: 10.12.2013 11:03:19 Gelesen: 40261# 59 @  
Ich kaufe keinen Michel mehr!

Nicht, dass ich Mitglied im BDPh bin, nein darüber hinaus auch Mitglied in 2 Vereinen und darüber hinaus auch noch in 4 Arbeitsgemeinschaften.

Ich finde, diese ganze Diskussion nicht diskussionswürdig! Sollen die Herren doch ihr Copyright behalten! Für mich steht fest - ich kaufe keinen Michel mehr!

So kommt man am besten weiter. Denn was wäre der Verlag ohne uns Sammler?

Hier dreht ihr alle Euch wirklich im Kreis! Soll doch mal einer der Michel Redaktion sich klar äußern, ob ich meine Marken auf meiner Ausstellungssammlung z.b. mit Michel Nummer benennen darf - oder ob ich hier sie aufführen darf? So langsam reicht mir das alles mit dem Internet und dem was sich hier so abspielt. Ferner finde ich es nicht gut, wenn ihr euch alle hier zerfleischt - wegen sowas. Wir sind doch alle in einem Boot und wenn jeder gegen jeden rudert, dann geht das Boot unter!

Nur um es mal vorweg zu nehmen.

Wir haben kaum Nachwuchs,
die Vereine werden immer kleiner,
die Philazeitschriften stöhnen um neue Abonnementen ( die bleiben aus)
die Argen sind überaltert
und sonst ...

Wenn man hier anfängt und einfach alles liegen läßt, dann ist bald alles tot. Wir haben wieder ein paar Arbeitslose mehr und gut ist.

Wenn ich sowas hier lese. Ich verkaufe alle meine Briefmarken. Ich verkaufe alles und suche mir ein neues Hobby - vielleicht Pilze sammeln?

mit gruß martinus (alias Michael)
 
drmoeller_neuss Am: 10.12.2013 12:14:08 Gelesen: 40227# 60 @  
@ Martinus [#59]

Du stehst mit Deinem Boykott nicht alleine. Ich habe im Herbst diesen Jahres eine kleine Umfrage in stampsx gestartet und gefragt, wie oft neue Kataloge gekauft werden. Es haben sich 60 Mitglieder an der Umfrage beteiligt und die grosse Mehrheit, etwa 90% kauft keine neuen Kataloge, sondern begnügt sich mit älteren Auflagen.

Der Schwaneberger Verlag ist kein gemeinnütziger Verein, sondern ein Unternehmen, dass Geld verdienen muss, um überleben zu können. Um die wirtschaftliche Situation des Schwaneberger Verlages mache ich mir meine Gedanken. Ich sehe nicht, wie der Verlag die Herausforderungen des Briefmarkenmarktes in Zukunft meistern könnte.

Es werden immer weniger Kataloge verkauft, der Schwaneberger Verlag reagiert mit der Herausgabe immer neuer Katalogvarianten. Ob das Konzept wirtschaftlich tragfähig ist, bezweifle ich.

Wie viele Sammler kaufen und sammeln noch Neuheiten? Ich kenne noch zwei bis drei Bund-Sammler, die ihrem Postabo die Treue halten. Reaktion des Schwaneberger Verlages: Trotzig wie ein kleines Kind hält man an der bisherigen Neuheitenkatalogisierung für alle Länder fest, auch wenn es die Mehrheit der Sammler nicht (mehr) interessiert.

Nach den eigenen Zahlen des Verlages sind dafür fünf bis sechs Personen in Vollzeit notwendig, fragt sich, wer den Aufwand zahlen will? Durch die Neuheitenflut werden die Kataloge immer umfangreicher und teurer, mit der Folge, dass noch weniger Kataloge gekauft werden. Der Teufelskreis schliesst sich.

Die Michel-Katalogpreise von vielen deutschen Marken haben sich von der Wirklichkeit entfernt, wie die Marssonde Voyager von der Erde. Da spielt es für den Sammler keine Rolle, ob er einen aktuellen oder einen zehn Jahre alten Katalog benutzt, die Preise spiegeln ohnehin nicht die Realität wieder. Und wer einen sauberen, orginal eingepackten Katalog haben möchte, kann problemlos eine ältere Auflage zum halben Preis erwerben. So kann man seine eigenen Produkte auch kannibalisieren.

Michel und das Internet: Inzwischen gibt es auch eBooks. Um die Produkte des Schwaneberger Verlages lesen zu können, ist eine permanente Internetverbindung notwendig. Dass das nicht überall und schon gar nicht auf Briefmarkenmessen funktioniert, ist nicht bedacht worden. Schade, denn eigentlich sind Kataloge als eBooks sehr sinnvoll.

Zum Thema "Michel-Forum" müssen wir nichts sagen. Hier scheinen sich alle Forentrolle versammelt zu haben. Vernünftige Beiträge kommen nicht mehr zustande. Das Forum ist keine Werbung für den Schwaneberger Verlag. Da hilft auch nicht mehr die gefällige Benutzeroberfläche weiter. Die richtige betriebswirtschaftliche Entscheidung wäre einfach den Stecker zu ziehen, und den Redakteuren etwas Freiraum zu geben, um auf den anderen etablierten Foren im Sinne des eigenen Verlages aktiv zu werden.
 
KaraBenNemsi Am: 10.12.2013 18:10:09 Gelesen: 40115# 61 @  
@ Martinus [#59]

Hier zerfleischt sich niemand, sondern wir versuchen doch recht sachlich ein nicht ganz unkompliziertes Thema zu diskutieren.

In Deinem Beitrag kann ich keinen sinnvollen Grund für einen Boykott erkennen. Wenn Du Fragen hast zur Verwendung der Michelnummern in Deinem Exponat, dann wende Dich doch an den Schwaneberger Verlag und frage nach. Wenn Du Fragen hast zur Verwendung der Michelnummern in diesem Forum, dann wende Dich an Richard.

Grüße

KaraBenNemsi
 
KaraBenNemsi Am: 10.12.2013 18:25:03 Gelesen: 40097# 62 @  
@ drmoeller_neuss [#60]

Es werden immer weniger Kataloge verkauft, der Schwaneberger Verlag reagiert mit der Herausgabe immer neuer Katalogvarianten. Ob das Konzept wirtschaftlich tragfähig ist, bezweifle ich.

Wieviele Sammler kaufen und sammeln noch Neuheiten? Ich kenne noch zwei bis drei Bund-Sammler, die ihrem Postabo die Treue halten. Reaktion des Schwaneberger Verlages: Trotzig wie ein kleines Kind hält man an der bisherigen Neuheitenkatalogisierung für alle Länder fest, auch wenn es die Mehrheit der Sammler nicht (mehr) interessiert.


Der Schwaneberger Verlag reagierte unter anderem mit dem Onlinekatalog. Da gibt es zwar Verbesserungsbedarf, aber im Großen und Ganzen halte ich das für eine gute Sache. Und: Ich sammle keinerlei Neuheiten (außer Weißrußland im Tausch), bin aber trotzdem froh, dort grundsätzlich jede x-beliebige Marke aus der ganzen Welt nachschlagen zu können. Das soll jetzt keine Werbung sein - wie geschrieben, es gibt dort nicht wenig zu verbessern. Was das mit Trotzigkeit beim Verlag zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Grüße

KaraBenNemsi
 
drmoeller_neuss Am: 10.12.2013 19:31:58 Gelesen: 40051# 63 @  
@ KaraBenNemsi [#62]

In der Blütezeit der Philatelie, in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat der Schwaneberger Verlag pro Jahr alleine 320.000 Deutschland-Kataloge verkauft. Das war ein Selbstläufer, jeder hatte sein Bund-Abo, seine Bezugsquelle für DDR und hat immer den neusten Katalog gekauft, Geizkrägen alle zwei Jahre.

Bei diesen Verkaufszahlen war es kein Problem, irgendwelche Exoten querzusubventionieren. Die Katalogisierung der Marken von Äquatorial-Guinea oder der Aufdruckmarken von Guyana dürfte sich betriebswirtschaftlich schon damals nicht gelohnt haben. Heute bringen viele Länder über 150 neue Marken pro Jahr heraus. Wenn der Michel-Katalog keine Abstriche an der Qualität machen möchte, bedeutet das etwa zehn Prozent mehr Umfang pro Jahr und entsprechend höhere Kosten. Und dass die Preise der Michel-Kataloge von vielen Sammlern kritisch gesehen werden, ist nun einmal eine Tatsache, die in vielen Beiträgen diskutiert wird. Katalog-Restauflagen zu günstigeren Preisen gehen weg wie die warmen Semmeln, die Stände entsprechender Anbieter wie Biener sind auf Messen regelrecht umlagert. Bloss kann das kein Geschäftsmodell für einen Verlag sein, gedruckte Bücher jahrelang auf Halde liegen zu haben, um sie dann zum Gestehungspreis zu verschleudern.

Für die Neuheitenflut kann der Verlag nichts, aber gibt es ein Naturgesetz, dass der Michel jede neue Marke katalogisieren muss? Wie ich in meinem letzten Beitrag schon geschrieben habe, ist der Verlag kein Wohltätigkeitsverein. Der Trend geht weg von der klassischen Länder- und Neuheitensammlung hin zur Spezialisierung, und dort bekommt der Schwaneberger Verlag immer mehr die Konkurrenz zu spüren, die sich in der Nische wohlfühlt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der verlorene Prozess gegen Philotax zu sehen. Den Schwaneberger Verlag dürfte das einen sechsstelligen Betrag gekostet haben.

Man kann es doch den Sammlern nicht verübeln, dass sie das Geschäftsmodell nicht mehr mitmachen und immer seltener neue Kataloge kaufen. Jeder hat nur ein begrenztes Budget. Aber ohne Michel-Kataloge wäre die philatelistische Welt um einiges ärmer, und ich wünsche dem Schwaneberger Verlag noch ein paar erfolgreiche Jahre. Zur Zeit fällt es mir leider schwer, daran zu glauben.
 
Wim Ehlers Am: 10.12.2013 20:23:27 Gelesen: 40023# 64 @  
@ ReinierCornelis [#51]
@ Schwämmchen² [#53]

Da Ihr vorhabt, eigene Spezialkataloge zu erstellen, habe ich mir mal die Mühe gemacht, Euer Vorhaben zu kalkulieren bei einem preiswerten Digital-Druck-Anbieter. Die hier ermittelten Preise verstehen sich pro Exemplar netto zuzüglich Mehrwertsteuer!

Deutschland Spezial Band 1 - 1.150 Seiten bei Michel (kostet neu 78,00 Euro)

25 Stück = 117,05 €, 50 Stück = 115,55 €, 100 Stück = 112,36 €, 500 Stück = 96,99 €

Deutschland Spezial Band 2 - 1.347 Seiten bei Michel (kostet neu 78,00 Euro)

25 Stück = 128,19 €, 50 Stück = 126,68 €, 100 Stück = 123,28 €, 500 Stück = 106,35 €

China - 698 Seiten bei Michel (kostet neu 74,00 Euro)

25 Stück = 72,83 €, 50 Stück = 71,31 €, 100 Stück = 68,35 €, 500 Stück = 58,66 €

Die genannten Seitenzahlen müssten ja von Euch noch übertroffen werden, damit Eure Erkenntnisse und Forschungsergebnisse eingearbeitet werden können.

Nicht berücksichtigt ist, dass alle Briefmarken neu gescannt werden müssen und die Arbeit des Textens der Beiträge, der Erfassung in Tabellen etc. Und dann noch die Bewertung. Und 500 Exemplare, die meist per Vorkasse beim Drucker bezahlt werden müssen, halte ich bei Euren Spezialisierungen für maximal verkaufbar.

Beste Grüße
Wim
 
Carolina Pegleg Am: 10.12.2013 21:24:35 Gelesen: 39992# 65 @  
@ drmöller_neuss [#63]

Hallo Uli,

die Michelkataloge sind teuer, das ist klar. Der Preisanstieg in den letzten Jahren hat sicher viele Gründe, ist aber auch mit der besseren Qualität zu erklären (jetzt Farbe). Was die hohen Neupreise betrifft, so folgt damit Michel einem wirtschaftlichen Standardmodell differenzierter Preise. Auch in den USA beschwert sich jeder über die Preise eines neuen Scott-Kataloges. Kaum ein Sammler kauft diese in der neuesten Auflage. Der Schlüssel zum Verständnis ist, dass der "Normalpreis" für Sammler heute der Vorauflagenpreis ist.

Was dahinter steckt ist, dass jedem Kunden, eine Leistung typischerweise einen anderen Preis wert ist. Ich würde für ein Buch z. B. $100 bezahlen, jemand anderes wäre es nur $80 wert, dem dritten nur $30. Der Verkäufer macht vielleicht Gewinn bei allen Verkäufen über $25. Interessanterweise nun macht der Verkäufer mehr Gewinn damit nur ein Buch zu $100 zu verkaufen ($75 Gewinn), als drei Bücher zu $30 ($15 Gewinn). Ergo: Es macht betriebswirtschaftlich mehr Sinn wenige teuere Kataloge, als viele billige zu verkaufen. Das ist eine legitime Preisstrategie.

Ich habe beruflich viel mit deutschen Betriebswirten zu tun, und die sind eigentlich nicht deppert. Also kann man davon ausgehen, dass die Preise von Michel schon ihre Logik haben und so bemessen sind um die Arbeitsplätze zu erhalten. (Vorschlag an die Forums-Sozialisten: Nicht nur danach rufen, Michel möge seine Katalognummern kostenfrei der Konkurrenz zur Verfügung stellen, sondern die Sammler auch basisdemokratisch über einen akzeptablen Verkaufspreis abstimmen lassen. :) ).

Aber es kommt noch schlimmer. Richtig kapitalistisch verhält sich, wer das Buch für $100 an den verkauft, der bereit ist, dafür $100 zu bezahlen, es dem nächsten für $80 zu überlassen, und dem dritten für $30, weil da ja auch noch was bei herum kommt (so satte $135 Gewinn). Diese Preisdifferenzierung, dasselbe Buch zu drei verschiedenen Preisen verkaufen, ist eine Kunst. Zugegeben, in Deutschland mit der Buchpreisbindung kein einfaches Unterfangen, aber das ist, wo die Preishierarchie mit Vorauflagen mutmaßlich ihren Grund hat (jedenfalls für die Scott Kataloge). In der ersten Runde bezahlen den vollen Preis diejenigen, die unbedingt den neuesten Katalog haben wollen oder müssen. Das schließt alle die ein, für die die Kataloge eine Betriebsausgabe sind, Bibliotheken, und auch einige Sammler. Danach geht der Preis für die unverkauften Vorauflagen jedes Jahr runter. Und als ein Teil einer Preisstrategie -- davon kann man ausgehen -- verdient der Schwaneberger an den Vorauflagen auch noch.

Da ich denen nicht in die Bücher gucken kann, alles nur Vermutung, aber so macht es Scott.

Arno
 
Richard Am: 07.01.2014 09:49:17 Gelesen: 39188# 66 @  
Der Schwaneberger Verlag hat sich in der Michel-Rundschau Dezember 2013 mit der "Michel-Nummer" geschäftigt und uns auf Anfrage die Beiträge zur Veröffentlichung überlassen. Möglicherweise wird dadurch die Sichtweise des Einen oder Anderen geändert.

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Was steckt in der MICHEL-Nummer?

Bevor wir uns dieser Frage nähern, werfen wir einen Blick darauf, wie groß die Datenmenge an MICHEL-Nummern in der Datenbank des Schwaneberger Verlages eigentlich ist.

Beginnen wir mit der Zahl der Katalog-Seiten. Insgesamt sind das mehr als 55.000. Davon werden mehr als 30.000 jährlich für Katalog-Neuausgaben und Neuerscheinungen in der MICHEL-Redaktion bearbeitet. Diese Seiten enthalten rund 500.000 Abbildungen und 3,7 Millionen Preisnotierungen. Das entspricht weit mehr als 1 Million MICHEL-Nummern, die insgesamt einschließlich der Unternummern zu betreuen sind.

Um diese gewaltige Datenmenge zu verwalten, braucht es einerseits leistungsfähige Computer mit hoher Rechenleistung und andererseits natürlich eine hervorragend qualifizierte Redaktion. Die MICHEL-Redaktion setzt sich aus einer Neuheiten- und einer Katalogredaktion zusammen, wobei die Übergänge fließend sind: Einige Neuheitenredakteure betreuen neben den jährlich erscheinenden 10.000 bis 12.000 Briefmarkenneuheiten auch Kataloge.

Durch eine ausführliche Datenrecherche entsteht die katalogisierte MICHEL-Nummer. Lesen Sie mehr über den MICHEL-Katalogisierungsprozess

Jede neue Briefmarke, die uns angekündigt oder vorgelegt wird, muss zunächst überprüft werden. Handelt es sich überhaupt um eine Briefmarke? So werden beispielsweise Steuermarken oder Spendenmarken bei MICHEL nicht katalogisiert. Oft genug kommt es auch vor, dass bei Agenturländern mehrere Agenten tätig sind. Es ist die Aufgabe unserer Redaktion herauszufinden, ob der jeweilige Agent auch von der Postverwaltung des Landes berechtigt ist, Briefmarken herauszugeben. MICHEL katalogisiert ausschließlich offiziell von Postverwaltungen herausgegebene Briefmarken. Mancher hübsche Schmetterling, der es auf ein briefmarkenähnliches Objekt geschafft hat, wird damit nicht im MICHEL veröffentlicht, wird also auch niemals eine MICHEL-Nummer erhalten.

Die MICHEL-Redaktion katalogisiert grundsätzlich nur Briefmarken, die im Original vorgelegen haben. Die Information allein, dass eine bestimmte Postverwaltung im Jahr 2013 einen bestimmten Briefmarkensatz herausbringt, genügt noch nicht für eine Katalogisierung. Natürlich sind die Informationasblätter der Postverwaltungen für die MICHEL-Redaktion hilfreich, nicht immer kann man sich aber auf die darin veröffentlichten Daten verlassen. So kommt es beispielsweise vor, dass für einen bestimmten Tag angekündigte Marken tatsächlich erst zu einem späteren Termin erscheinen. Zwar gibt es international Empfehlungen für die Ankündigung neuer Briefmarken; alle wichtigen Informationen zu einer Marke sollten demnach von den Postverwaltungen genannt werden – dies ist in der Regel aber nicht der Fall, sodass der MICHEL-Katalogredaktion jede Menge Arbeit bei der Bestimmung und Beschreibung der Briefmarken zukommt.

Von den etwa 230 Staaten, die heute Briefmarken herausgeben, liegen oft entweder überhaupt keine Ankündigungen oder Ankündigungen in Fremdsprachen vor. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass eine Postverwaltung ihre Informationen in englischer Sprache publiziert. Großes Allgemeinwissen und gute internationale Kontakte sind nötig, um aus den Ankündigungstexten alle wichtigen Informationen herauszufiltern. Steht der Ankündigungstext in offensichtlichem Widerspruch zum Markenbild, muss die MICHEL-Redaktion herausfinden, was auf der Briefmarke tatsächlich zu sehen ist. Für den MICHEL-Redakteur ist der Ankündigungstext der jeweiligen Post also nur die Basis, die erst einmal in Augenschein genommen werden muss.

Je nach Möglichkeit recherchieren wir bei MICHEL den Entwerfer, der nicht in jeder Ankündigung genannt ist. Auch das Druckverfahren wird in der MICHEL-Redaktion recherchiert, ebenso die Druckerei. MICHEL analysiert die Papierart und die Gummierungsart, hinzu kommen die Konfektionierungsangaben. In der MICHEL-Redaktion wird daneben die Zähnung einer Briefmarke nach philatelistischem Standard gemessen und angegeben.

Jede Briefmarke hat einen Nominalwert, der jedoch nicht immer als Nominale auf die Marke gedruckt ist. Die MICHEL-Redaktion analysiert die Porto-Stufen und gibt den jeweiligen Portowert an.

Die Farbe einer Briefmarke spielt in erster Linie bei älteren Markenausgaben eine Rolle. Wenn die MICHEL-Redaktion Farben bestimmt, geschieht dies nach dem MICHEL-Farbenführer. MICHEL vergibt auch für jedes Markenbild ein sogenanntes Klischeezeichen, anhand dessen sich wiederkehrende Motive identifizieren lassen. Die Auflage einer Briefmarke wird, sofern sie recherchierbar ist, ermittelt und angegeben.

Der Redakteur unterscheidet zur Klassifizierung der Briefmarken zwischen Frei-, Flugpost-, Dienst-, Portomarken und vielen anderen. Auch muss zwischen Blocks und Kleinbogen, Markenheftchen und Folienblättern etc. unterschieden werden. Dazu haben wir Kriterien entwickelt, mit denen wir festlegen, welches Objekt in welche Kategorie einzuordnen ist.
Bei der Überarbeitung eines bestehenden Kataloges, beispielsweise des MICHEL-Deutschland-Spezial-Kataloges, sind ganz andere Fragen zu klären als bei der Neuheitenkatalogisierung. Hier muss beispielsweise entschieden werden, welche der vielen Abweichungen und Besonderheiten, die uns jährlich zur Aufnahme vorgeschlagen werden, tatsächlich gelistet werden und damit eine MICHEL-Nummer erhalten.

Damit sind wir beim Vergabeprozess komplexer MICHEL-Nummern im Spezialbereich. Sendet uns ein Sammler eine Briefmarke mit ihm unbekannter Abweichung ein, empfehlen wir ihm in aller Regel zunächst den Weg zum Prüfer, der einen Kurzbefund, einen Befund oder ein Attest ausstellt. Nach Sichtung dieser Prüfdokumente entscheidet die MICHEL-Redaktion über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in den Katalog. Druckzufälligkeiten werden bei MICHEL in aller Regel nicht katalogisiert, Abarten können in den Katalog aufgenommen werden. Bei Plattenfehlern sind Größe und Deutlichkeit maßgebliche Kriterien. Jede Katalogneuaufnahme erhält sodann ihre individuelle MICHEL-Nummer.

Die Vergabe der MICHEL-Nummer erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen MICHEL-Redakteur. Wenn ein Prüfer im Vorfeld eine MICHEL-Nummer in sein Attest einträgt, so geschieht dies in Kenntnis der MICHEL-Nummerierungssytematik. In Fällen, in denen der Prüfer nicht weiß, welche MICHEL-Nummer die Redaktion voraussichtlich vergeben wird, erfolgt keine Eintragung einer Nummer in das Attest.

Grundsätzlich verwendet MICHEL für die Kennzeichnung der zu katalogisierenden Unterschiede Groß- und Kleinbuchstaben, die jeweils verschiedene Aussagen beinhalten. Die ersten Großbuchstaben des Alphabetes stehen für die verschiedenen Trennungsarten der Marke, die ersten Kleinbuchstabes für wichtige Farbunterschiede. Die letzten Großbuchstaben des Alphabetes codieren Wasserzeichenvarianten, die letzten Kleinbuchstaben Papier- und Gummierungsunterschiede. Mit römischen Ziffern bezeichnen wir Druckarten und Typenunterschiede, aber auch Plattenfehler.

Jedes Land und jedes Untergebiet beginnt im Normalfall mit der Hauptnummer 1. Jedem ist klar, dass es damit schnell zu Verwechslungen kommen kann. Welches Land ist im Einzelfall gemeint? Der MICHEL-Länderschlüssel bringt die gewünschte Ordnung in diese große Zahl an Gebieten. So besteht jede MICHEL-Nummer aus dem Länderschlüssel, der Hauptnummer und gegebenenfalls weiteren Untergruppen. Insgesamt verwalten wir bei MICHEL mehr als 2200 Länder bzw. Länderschlüssel.

Wie kompliziert sich die MICHEL-Nummernvergabe im Spezialbereich gestalten kann, lesen Sie im Bericht „Die MICHEL-Nummern – Komplexe Persönlichkeiten“.

Während ihrer über 100-jährigen Geschichte hat die MICHEL-Redaktion den Katalog an Präfices (stehen vor der MICHEL-Hauptnummer) und Suffices (stehen nach der MICHEL-Hauptnummer) kontinuierlich und umfangreich ausgebaut. Mit dem schmalen Bändchen von 1910 haben die rund 70 verschiedenen MICHEL-Kataloge von heute nicht mehr viel gemein.

Bei MICHEL dauert der Validierungspozess, der zur Katalogisierung einer Briefmarkenneuausgabe führt, im Durchschnitt 45 Minuten. Die komplette Neubearbeitung eines ganzen Gebietes für einen Spezial-Katalog kann je nach Umfang mehrere Tage aber auch mehere Wochen dauern. Schließlich müssen viele Gespräche mit Experten geführt, Darstellungen entworfen und gegebenenfalls überarbeitet werden. Der Redakteur feilt solange an jedem Briefmarkensatz, bis er sicher ist, dass der Katalognutzer auch alles nachvollziehen und verstehen kann.

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Die MICHEL-Nummern – Komplexe Persönlichkeiten

Im September 1948 erschienen in Deutschland die ersten Werte der „Bautenserie“ – einer Dauerserie, deren Produktion gezeichnet war vom Zeit-, Personal-, Material- und Maschinenmangel der Nachkriegsjahre.

Wer die Bauten-Freimarken der Amerikanischen und Britischen Besatzungszone spezialisiert sammelt, kennt das Ergebnis: komplexe MICHEL-Nummern, die der herstellungsbedingten Vielzahl an Wasserzeichen-, Typen- und Zähnungsvarianten gerecht werden müssen.
Nehmen wir zum Beispiel die MICHEL-Nummer BIZO 75 I W B. Was steckt hinter den einzelnen Bestandteilen dieses Nummernkomplexes?

1. BIZO = Länderschlüssel des Sammelgebietes Amerikanische und Britische Zone („Bizone“)
2. 75 = laufende Hauptnummer, im Satz nach aufsteigender Nominale geordnet, hier 5 Pfennige
3. I = Zeichnung des Markenmotivs in Type I, einer von gesamt fünf verschiedenen Zeichnungsvarianten
4. W = Wasserzeichen 1 W, eine von gesamt vier verschiedenen Wasserzeichenvarianten
5. B = Linienzähnung L 11, eine von 15 verschiedenen Zähnungen

Machen wir einen gedanklichen Transfer: Die MiNr. BIZO 75 V X F ist also demnach ein 5-Pfennig-Wert in der Zeichnungsvariante V mit Wasserzeichenvariante 1 X und der Zähnung F = Kammzähnung K 11 ¼ : 11. Komplex aber systematisch, oder?

Nun, für den MICHEL-Redakteur, der seinerzeit vor der Aufgabe saß, die Bautenserie zu katalogisieren, war das Ganze nicht so klar strukturiert – er sah sich mit einem Wust an Varianten konfrontiert, den er erst einmal umformen musste in ein logisches MICHEL-Nummern-System. Und das war durchaus ein kreativer Akt – schließlich sind weder die Codierungen der verschiedenen Varianten, noch die Reihenfolge der Nummernbestandteile gottgegeben. Wer sagt, dass zuerst die Type, dann die Wasserzeichen codiert werden? Wo steht geschrieben, welcher Buchstabe welche Zähnungsvariante codiert? In der Redaktion ist ein hohes Maß an schöpferischer Leistung gefragt, um von Markenausgabe zu Markenausgabe ein Darstellungssystem zu erarbeiten, das möglichst übersichtlich und umfassend ist – mit einem einfachen Schema X ist da niemandem geholfen.

Nehmen wir zum Vergleich die MiNr. SBZ 92 A X a p1 der Sowjetischen Besatzungszone, Thüringen. Anders als bei der Marke BIZO 75 I W B ist für sie die Fülle an verschiedenen Papiersorten bezeichnend – hier muss der Redakteur das Pferd also anders aufsatteln. Er vergibt die letzten Kleinbuchstaben des Alphabetes für die Papiere: p, q, r, s, t, u, v, w, x, y, z. Weil sich einige der Papiere untereinander ähnlicher sind, spaltet er das Ganze aber nochmals auf: p1 und p2, y und yy, z1 und z2. Gesamt vergibt er Kennungen für 14 verschiedene Papiere. Um die Gummierungsvarianten von den Papieren abzusetzen, verwendet er hier (ausnahmsweise) Großbuchstaben: X und Y. Die Zähnungsunterschiede nennt er A und B. Und dann sind da noch die Farbunterschiede a, aa, b, ba, etc. In diesem Fall beginnt die MICHEL-Unternummerierung also mit der Zähnung, gefolgt von Gummmierung und Farbe und fächert sich schließlich auf in die zahlreichen Papiere.

Wir sehen, jedes Sammelgebiet, jedes Postwertzeichen hat seine individuellen Besonderheiten – um diese in eine sinnvoll strukturierte Darstellung zu übersetzen, braucht es einiges an Recherche, Sachkenntnis und Erfindungsgeist. Am Ende dieses kreativen Prozesses aber steht das, was jede Marke weltweit eindeutig identifizierbar macht: die MICHEL-Nummer.

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Eine kleine Galerie weiterer komplexer MICHEL-Nummern:

MiNr. W2BM PO 5 Pl.-Nr. 1–39:
W2BM = Länderschlüssel Protektorat Böhmen und Mähren im Zweiten Weltkrieg, PO = Portomarke, 5 = laufende Hauptnummer, Pl.-Nr. = Plattennummer (am Unterrand), 1–39 = die jeweilige Plattennummer, hier die 1–39

MiNr. DDR 845 X x I A 1:
DDR = Länderschlüssel Deutsche Demokratische Republik, 845 = laufende Hauptnummer, X = Wasserzeichen 3 X (die richtigstehenden Kreuzblüten), x = Gummierung x (eine glänzende, weißgelbliche Dextringummierung), I = Zeichnungstype I (eine von 2 verschiedenen Zeichnungstypen), A 1 = eine von drei Untertypen der Zeichnungstype I

MiNr. BERL 184 v P OR:
BERL = Länderschlüssel Berlin, 184 = laufende Hauptnummer, v = geriffelte Gummierung (im Gegensatz zur glatten Gummierung w), P = Plattendruck (im Gegensatz zum Walzendruck W), OR = Oberrandstück
 
DMD Am: 07.01.2014 12:47:22 Gelesen: 39137# 67 @  
Das die durchgängig komplexe Nummerierung ein kreativer Akt ist, wurde im Verlauf der Diskussion auch bestätigt.

Die Preisentwicklung der Kataloge ist trotzdem nicht damit begründbar.

Deutschland Spezial 2001 Band 2 kostete 38,80 €
Deutschland 2004 24,80 €

Die Preissteigerungen mag jeder selbst bestimmen.

Im Vergleich: Ich habe letztes Jahr mir den aktuellen Niederland-Spezialkatalog gegönnt. Nicht vom Schwanenberger Verlag.

Gebundene Ausgabe, Farbe, Abbildungen aller relevanten Plattenfehler, alle Kolonien, umfangreiche Markenheftchenbeschreibung alles zusammen 1000 Seiten
und das für 29,80 €.
 
Schwämmchen² Am: 07.01.2014 13:13:53 Gelesen: 39125# 68 @  
Was in der dieser ausgesprochen langatmigen Erklärung von Schwaneberger Verlag vollständig ausgeblendet wird, ist der Umstand, dass die MICHEL-Redaktion die Ihnen zur Verfügung gestellten Daten nicht selbst erlangt, sondern dass diese extern von Prüfern, forschenden Sammlern und Vereinen übermittelt werden, die in der Regel bereits einen Vorschlag einer neuen bzw. geänderten Nummerierung enthalten.

Das hier eine weitere Vergabe bzw. Übernahme keine tiefgründige kreative Leistung bedeutet, ist selbstredend und wurde auch so vom Gericht bestätigt.
 
wuerttemberger Am: 07.01.2014 13:44:30 Gelesen: 39105# 69 @  
@ DMD [#67]

Du vergisst, dass die Auflagen kontinuierlich sinken und damit ist stetige Preiserhöhung eine logische Folge, denn die Fixkosten kann man nicht beliebig senken.

Die hohen Preise lassen bei den verbliebenen Sammlern auch die Erkenntnis reifen, dass man nicht jedes Jahr einen neuen Katalog braucht. Die Nummern ändern sich praktisch nicht und die Preise sind sowieso nur Anhaltspunkte.

Gruß

wuerttemberger
 
drmoeller_neuss Am: 07.01.2014 15:00:08 Gelesen: 39068# 70 @  
Der Schwaneberger Verlag versucht nach dem verlorenen Prozess wieder Boden gutzumachen. Solche Erklärungen können dann schon etwas länger ausfallen und Übertreibungen enthalten oder Mitleid mit der Redaktion erwecken. Das ist nicht anders zu erwarten: Auch Nestle würde in einer blumigen Sprache erklären, warum es auf der Welt so einmalig ist, eine kleine Portion Kaffee in eine Aluminiumkapsel abzufüllen und warum das niemand anderes darf. Unpassende Punkte lässt man einfach weg, wie die Frage nach dem Kaffeepreis pro Kilo, der dank der kleveren Hülle aus einem unedlen Metall einen dreistelligen Eurobereich erreicht.

Nun zu den Übertreibungen: Da ist von einer "gewaltige Datenmenge" und "leistungsfähigen Computer mit hoher Rechenleistung" die Rede. Nun, jedes halbwegs vernünftige Smartphone muss mit diesen Datenmengen zurechtkommen, damit der Benutzer auf dem Display nicht nur Pixel, sondern brilliante Photos zu Gesicht bekommt.

"Auch muss zwischen Blocks und Kleinbogen, Markenheftchen und Folienblättern etc. unterschieden werden. Dazu haben wir Kriterien entwickelt, mit denen wir festlegen, welches Objekt in welche Kategorie einzuordnen ist." Auf die Kriterien und deren konsequenter Anwendung warten wir noch heute. So mancher Kleinbogen wurde zum Block erklärt, damit die Albenverlage ein weiteres Albenblatt verkaufen können.

Und der Rest des bisweilen langatmigen Textes beschreibt den Alltag einer Redaktion, die Briefmarkenkataloge herausbringt. Am Ende des Tages resultiert ein Datensatz, der in der Gesamtheit schützenswert ist. Die Katalognummer ist nur ein kleiner Teil dieses Datensatzes, den Datenbankspezialisten als "Unique ID" bezeichnen, auf Deutsch die eindeutige Kennzeichnung, damit der Datensatz in anderen Werken zitiert werden kann. Dieser "Kennzeichner" entspricht den üblichen Regeln der Technik, Datensätze einfach durchzunummerieren. Auf die Nummer "2453" folgt die Nummer "2454". Autoren rechtswissenschaftlicher Schriften nummerieren die einzelnen Kapitel mit Randziffern durch. Die folgen dem gleichen Schema wie Katalognummern. Sind diese Randziffern als solches schützenswert, obwohl in einem juristischen Kommentar eine riesen Menge geistiger Leistung steckt?

Auch das zweite Beispiel einer komplexen Katalognummern beschreibt den Alltag und das Handwerk einer normalen Katalogredaktion. Der Michel-Katalog hat die Abkürzung der Länder mit Buchstabenkombinationen nicht erfunden, da war der Weltpostverein schneller und BIZO für Bizone dürfte naheliegend sein. Die Reihenfolge der Nummern folgt den Wertstufen, auch das Prinzip ist nichts Besonderes. Ich erinnere mich an die guten alten Postämter in meiner Kindheit, die immer einen Schaukasten mit den verfügbaren Marken hatten. Der Heinemannsatz war selbst auf dem kleinsten Postamt nach Wertstufen sortiert. Auch dieses Kriterium dürfte wohl nicht schützenswert sein. Dann gibt es verschiedene Zeichnungen, die mit römischen Zahlen gekennzeichnet werden. Man hätte auch hebräische Ziffern verwenden können. Und über die Reihenfolge, ob man zuerst nach Wasserzeichen und dann nach Zähnung oder lieber umgekehrt unterscheidet, kann man diskutieren, ein besonderen Rang hat die Entscheidung aber nicht.

Summa summarum, die Michel-Redaktion liefert sauberes Handwerk ab, in dem viel Aufwand und einiges Herzblut der Redakteure steckt.

Das Urheberrecht stellt auf die Schöpfungshöhe ab, die aus der Masse des Banalen, des Alltäglichen hinausragt. Entscheidend ist nicht der Aufwand, sondern der Gestaltungsspielraum und die Individualität, die dem Werk zu Grunde liegen. Und der ist in einem Briefmarkenkatalog gar nicht so hoch. Das Wort "Briefmarkenkatalog" sagt es schon aus, was da hineingehört oder nicht: Vignetten und Stempelmarken sind keine "Briefmarken" zur Vorausbezahlung von Postgebühren. Der Scott- oder der Yvert-Katalog treffen auch keine anderen Auswahlkriterien. Über Einzelfälle lässt sich immer streiten.

Mein Fazit: Der Schwaneberger Verlag hat in diesem Artikel keine neuen Argumente gebracht, warum die Katalognummer als solches einen urheberrechtlichen Schutz geniesst.

Und nochmals: Der handwerkliche Aufwand für die Erstellung eines Kataloges ist kein Kriterium. Auch Fahrplandaten und Telefonbücher geniessen kein Urheberrecht, obwohl ihre Erstellung kosten- und zeitintensiv ist.
 
Peter Stastny Am: 12.01.2014 12:20:52 Gelesen: 38885# 71 @  
@ drmoeller_neuss [#70]

Summa summarum, die Michel-Redaktion liefert sauberes Handwerk ab, in dem viel Aufwand und einiges Herzblut der Redakteure steckt.

Nicht zu vergessen der vielen ehrenamtlichen Philatelisten, die Michel zuarbeiten. Interessant insbesondere dann, wenn diese neue Bereiche neu katalogisieren, mit Vergabe selbst entworfener Katalognummern. ;-)
 
ReinierCornelis Am: 12.01.2014 16:08:40 Gelesen: 38837# 72 @  
Summa summarum!

D.h. die Konsument braucht am wenigsten zu zahlen für die basale Sachen, damit sie desto mehr zahlen können für "hochwertige" Konsumptionssache.

Brot soll nichts kosten, aber die Spiele desto mehr! Ob die Backerei pleite geht oder unsauberes liefert mit Asbest in den Ofen, weil es anders nicht mehr lohnt zu liefern an Lidl c.s. interessiert die Leute in Brussel nichts! Sie bekommen doch sowieso ihren Gehalt, das viele Male höher ist dann die eines Backers.

Das edle Handwerk eines Katalogherstellers ist sowieso Kinderspiel verglichen mit was wir hier im Forum zusammen bringen als geistige Eigentum.

Gruss, Rein
 
Francysk Skaryna Am: 16.02.2014 10:39:33 Gelesen: 38393# 73 @  
Moin,

in diesem Forum habe ich in diesem Thread einiges nur quergelesen, ich hoffe also, nicht zum 37. Mal schon gegebene Antworten zu wiederholen.

Michel beruft sich bei der Frage nach dem rechtlichen Schutz seiner Katalognummern auf ein Rechtsgut, dass aus der Feudalzeit stammt. Ein Urheberrechtlicher Schutz für einen Exclusivvertieb mag damals seine Berechtigung gehabt haben, ist aber heute so nicht mehr ganz zeitgemäss.
Insbesondere wird dieser Schutz zunehmend dafür missbraucht, andere - vulgo: Konkurrenten, Mitbewerber - am Vertrieb ähnlicher Produkte zu behindern. Das hat mit redlichem Kaufmannsgebaren wenig zu tun. Man muss seinen Konkurrenten sicher nichts schenken, sollte ihn aber auch nicht bei der Ausübung seiner Arbeit behindern.

Philotax hatte damals mit der Erstellung digitaler Kataloge Neuland betreten und damit Erfolg gehabt. Diese Entwicklung hatte man in Unterschleissheim schlicht verschlafen. Nun versucht man mit aller Macht, diesen wohl offenbar lästig gewordenen Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Eine Urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Nummerierschemas ist dabei auch für mich nicht erkennbar. Dinge chronologisch zu ordnen, ihnen eine fortlaufende Nummer zu vergeben und gleichartige Dinge verschiedener Farbe der selben Nummer mit einer Unternummer zu versehen - das ist mit Verlaub eine Leistung, die kleine Kinder spätestens im Grundschulalter vollbringen können. Es fehlt hier an jedweder schöpferischen Eigenleistung! Einen Nachweis, worin die Eigenleistung bestehen soll, ist die Michel - Redaktion bislang schuldig geblieben. In sofern hat Herr Hommer in der Tat recht, wenn er behauptet, dass das Urteil auf Michelnummern allgemein übertragbar ist. Was Michel hier betreibt ist schlichtweg Rosinenpickerei!

Interessant ist hier, mit welchen Worten der Schwaneberger - Verlag zitiert wird:

Auf die Frage, was man mit dieser Vorgehensweise bezwecke, gab es eine sehr aufschlussreiche Bemerkung: Wir wollen, dass Sie vom Markt verschwinden!“

Auch Wolfgang Maassen hatte sich in seinem in diesem Thread verlinkten Beitrag Sind Michelnummern schutzfähig in diesem Sinne ganz ähnlich geäussert (er sprach von surrealen Lizenzforderungen).

Dazu kann sich jeder seine eigene Meinung bilden und ich denke, man sollte sich vielleicht auch mal darüber Gedanken machen, ob man solch teuren Prozesse mit teuren Produkten erkauft. Einem mir bekannten Händler hatte ein Michel - Redakteur auf der Essener Messe gefragt, ob er (der Händler) denn nicht auch der Meinung sei, dass man ( Michel) zu billig sei.

Die Marschrichtung, die dieser - wenn vielleicht auch nur rhetorisch gestellten Frage - zu Grunde liegt, ist doch wohl mehr als eindeutig.

Gruss

Quelle Zitat: http://www.bilder-hochladen.net/files/kwa8-8-c9f0.pdf
 
Francysk Skaryna Am: 15.03.2014 12:51:46 Gelesen: 37953# 74 @  
Moin,

Philotax führt in seinem neuen Deutschland Katalog neben den eigenen Nummern nun auch die Michel Nummern als Referenznummern.

Wird man in Unterschleissheim um ein paar Nummern wieder einen teuren Rechtsstreit führen oder diesmal klüger sein?

Gruss
 
Francysk Skaryna Am: 06.04.2014 16:31:52 Gelesen: 37662# 75 @  
@ drmöller_neuss [#18]

der Schwaneberger Verlag [ist] vom Landgerichts Frankfurt im Wege der einstweiligen Verfügung ... dazu verdonnert worden, die Aussage zu unterlassen, „Die Verwendung der MICHEL-Nummerierung – auch einzelner MICHEL-Nummern – in Katalogen, Alben und sonstigen systematischen Briefmarkenverzeichnissen ist ohne Genehmigung des Verlags nicht gestattet.“ Dem Beschluss des Landgerichtes folgend, hat der Schwaneberger Verlag diese Aussage nunmehr aus seinen AGB und Internetseiten entfernt

... um sie dann wieder einzustellen!

In den AGB`s des Verlages habe ich gerade mal geschaut. Dort heisst es:

§ 10 Urheberrecht

Dies gilt insbesondere für verwendete Texte, Abbildungen (sofern diese nicht Dritten zustehen), MICHEL-Preisnotierungen und zusätzliche Informationen aber auch für die MICHEL-Briefmarkennummerierung. Die Verwendung der MICHEL Briefmarkennummerierung in kostenlos verteilten Händlerpreislisten ist gestattet.


Mir ist bislang keine Erklärung des Verlages hinsichtlich der weiteren Lizenz - Praxis bekannt. Aber die Formulierung lässt darauf schliessen, dass mit Sammlern und ArGen auch künftig gerne eine wie auch immer geartete Lizenzvereinbarung schliessen möchte. Dem Handel gewährt man auf einem kleinen Korridor eine Lizenzfreie Nutzung. Womöglich lässt dies auch darauf schliessen, wie man in Unterschleissheim die von Philotax angewandte Referenznummerierung sieht.

Gruss
 
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