Den Gruppen I bis III drohten Strafmaßnahmen (Einweisung in ein Arbeitslager, Einziehung des Vermögens und Pensionsverlust, Arbeitsbeschränkung, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte), für die Mitläufer waren Geldbußen vorgesehen. Hier ist der Einreihungsbescheid vom 17.10.1947. Onkel Hans wurde in die Kategorie "IV" (Mitläufer) eingestuft. Sein Vermögen und seine Konten wurden nicht gesperrt. Außerdem durfte er wieder als Lehrer arbeiten.Viele GrüßeVolkmar